HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN.

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1 HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. 1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? 2. Ist eine Teilnahme an der HzV für mich sinnvoll? 3. Welche Hausärzte nehmen an der HzV teil? 4. Welche Vorteile hat die HzV für mich? 5. Wie kann ich als Versicherter an der HzV teilnehmen? Wann beginnt die Teilnahme? 6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das Mitglied oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden? 7. Wie und wann endet die Teilnahme an der HzV? 8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte? 9. Wie steht es mit dem Datenschutz? Wie erfolgt die Datenspeicherung und Kommunikation bei den Ärzten? 10. Wie findet die Abrechnung statt? 11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche? 12. Kann ich meinen Hausarzt in der HzV wechseln?

2 1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist eine hausärztliche Versorgung, bei der Sie Ihr Hausarzt als Lotse durch das Gesundheitssystem begleiten soll. Er soll Sie umfänglich betreuen und nur im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Weiterbehandlung überweisen. Mit der Teilnahme verpflichten Sie sich, bei Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen sind Notfälle und Besuche beim Augen-, Frauen-, Kinder- und Jugendarzt. Alle anderen Fachärzte können Sie nur noch nach Überweisung durch Ihren Hausarzt aufsuchen. Ihre freie Arztwahl ist damit eingeschränkt. Die Teilnahme an der HzV ist freiwillig. Mit der Teilnahme sind Sie mindestens ein Jahr lang an die Wahl Ihres Hausarztes gebunden. Sie dürfen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes z. B. Umzug, dauerhaftes gestörtes Arzt-Patientenverhältnis usw. wechseln. Möchten Sie das Hausarztmodell beenden, so müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der BMW BKK einreichen. 2. Ist eine Teilnahme an der HzV für mich sinnvoll? Eine Teilnahme ist für Sie zu empfehlen, wenn Sie: in einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) / BKK MedPlus eingeschrieben sind (hierzu zählen: Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes I und II, KHK). an einer chronischen und/oder schweren Erkrankung leiden und oft einen Arzt aufsuchen. einen erhöhten Behandlungsbedarf haben. Sie selbst entscheiden, ob Sie an einem Vertrag zur HzV teilnehmen wollen. Die nachstehenden Fragen könnten eine kleine Hilfe für Ihre Entscheidung sein. Fühlen Sie sich oft krank? Gehen Sie häufig zum Arzt? Nehmen Sie regelmäßig verschiedene Medikamente ein? Leiden Sie an einer chronischen Krankheit? Sind Sie älter als 60 Jahre? Haben Sie einige Fragen mit ja beantwortet? Dann könnte es für Sie empfehlenswert sein, an einem Vertrag zur HzV teilzunehmen

3 3. Welche Hausärzte nehmen an der HzV teil? An der HzV können nur Hausärzte (vgl. 73 Abs. 1a SGB V) teilnehmen, die bestimmte vertraglich definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Hierzu zählen z.b. das Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung bzw. die Gewährleistung einer Behandlung von Patienten mit Behinderung (behindertengerechter Zugang zur Praxis). Zudem muss der Hausarzt (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) die Teilnahme an der HzV schriftlich gegenüber der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (Dienstleistungsgesellschaft des Hausärzteverbands) erklären. Die an den HzV-Verträgen teilnehmenden Hausärzte können Sie auf den folgenden Seiten namentlich einsehen: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen: Auswahl bei Krankenkasse: BMW BKK. Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig- Holstein: Auswahl bei Krankenkasse: GWQ ServicePlus AG; da es sich um einen Verbundvertrag über mehrere Krankenkassen handelt. Mecklenburg-Vorpommern: Arztsuche Auswahl Behandlungsprogramm: Hausarztzentrierte Versorgung BKK. 4. Welche Vorteile hat die HzV für mich? Das BKK Hausarztprogramm ist besonders für Versicherte interessant, die häufiger eine ärztliche Behandlung benötigen (siehe Punkt 2). Die Vorteile für diesen Personenkreis sind: Qualitätsgesicherte und leitlinienorientierte Behandlung. Besondere Lotsenfunktion des Hausarztes, welcher als erste Anlaufstelle alle notwendigen Facharzt und Krankenhaustermine koordiniert. Somit erhält ihr Hausarzt den Gesamtüberblick über Ihre Krankheitsgeschichte. Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen und Doppelverordnungen. Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte und Operationen. Bessere Abstimmung bei der fachübergreifenden Diagnostik und Medikamentenverordnung. Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der BMW BKK zur Optimierung Ihrer Versorgung (z. B. Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege). Ihr Hausarzt bietet Ihnen erweiterte Serviceleistungen, wie mindestens eine wöchentliche Früh- oder Abendsprechstunde ab 7 Uhr bis 20 Uhr an. Alternativ kann Ihr Arzt auch eine Samstagssprechstunde anbieten. Reduzierung der Wartezeit auf max. 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung

4 5. Wie kann ich als Versicherter teilnehmen? Wann beginnt die Teilnahme? Die Teilnahme am BKK Hausarztprogramm wird primär für Teilnehmer eines strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) / BKK MedPlus und Versicherte mit erhöhtem Behandlungsbedarf empfohlen (Siehe Punkt 2). In Bayern ist eine Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr möglich. In den weiteren Bundesländern gelten, aufgrund einer anderen Vertragsstruktur, abweichende Regelungen: - Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein: Hier ist für eine Teilnahme keine Altersgrenze vorgesehen. - Mecklenburg-Vorpommern: Eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung kann ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Ihre Teilnahmeerklärung können Sie bei Ihrem Hausarzt in der Praxis ausfüllen. Mit Ihrer Unterschrift wählen Sie zum einen Ihren Hausarzt des Vertrauens, zum anderen die Teilnahme am BKK Hausarztprogramm für mindestens 12 Monate. Der Arzt unterschreibt die Erklärung ebenfalls und händigt Ihnen eine Kopie aus. Ihren Teilnahmewunsch schickt der Arzt an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, diese übermittelt die Teilnahmeerklärung an die BMW BKK. Die Teilnahme beginnt ab dem Tag, der im Bestätigungsschreiben der BMW BKK genannt ist, frühestens zum ; ; ; eines Jahres. 6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das Mitglied oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden? Nein. Ein Mitglied und dessen/deren Mitversicherte/r können sich bei unterschiedlichen Ärzten einschreiben. 7. Wie und wann endet die Teilnahme an der HzV? Durch ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme von mindestens 12 Monaten an der Hausarztzentrierten Versorgung. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Für die HzV-Verträge der BMW BKK gelten folgende Kündigungsfristen: Bundesland Bayern Baden-Württemberg Kündigungsfrist 8 Wochen zum Ende des Teilnahmejahres 1 Monat zum Ende des Teilnahmejahres - 4 -

5 Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern 8 Wochen zum Ende des Teilnahmejahres 3 Monate zum Ende des Teilnahmejahres Ausnahme: In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate die Hausarztzentrierte Versorgung kündigen, wenn - Sie umziehen und die Entfernung zum bestehenden Arzt für Sie nicht zumutbar ist, - das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Die Kündigung ist schriftlich bei der BMW BKK einzureichen. 8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte? Nein. Sie brauchen keine neue Versichertenkarte. 9. Wie steht es mit dem Datenschutz? Wie erfolgt die Datenspeicherung und Kommunikation bei den Ärzten? Im BKK Hausarztprogramm ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Eine ausführliche Patienteninformation zum Datenschutz steht Ihnen auf der BMW BKK Website unter zur Verfügung. 10. Wie findet die Abrechnung statt? Nach Vorlage Ihrer BMW BKK Versichertenkarte werden die durchgeführten Leistungen direkt mit der BMW BKK abgerechnet. 11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche? Wird zeitgleich ein anderer Hausarzt bzw. ein Facharzt ohne Überweisung aufgesucht, können dem Versicherten die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden oder ein Ausschluss aus dem Hausarztprogramm erfolgen

6 12. Kann ich meinen Hausarzt in der HzV wechseln? Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf der 12 monatigen Teilnahme möglich. Für einen reibungslosen Wechsel muss beim neuen Hausarzt eine neue Teilnahmeerklärung unterzeichnet werden. Für die Beendigung der Teilnahme beim bisherigen Hausarzt sind die unter Punkt 7. genannten Kündigungsfristen zu beachten. Ansonsten verlängert sich die Teilnahme beim bisherigen Hausarzt um weitere 12 Monate. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate den Hausarzt innerhalb des BKK Hausarztprogramms wechseln wenn, - der bisherige Hausarzt nicht mehr am BKK Hausarztprogramm teilnimmt, - er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, - Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, - das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Der Hausarztwechsel verlängert Ihre Bindung an das BKK Hausarztprogramm nicht. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der BMW BKK schriftlich mitteilen

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