AUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) Gau Starnberg Referat Ausbildung
|
|
- Markus Scholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AUSBILDUNG FÜR DEN NACHWEIS DER SACHKUNDE ( 7 WAFFG I.V.M. 3 ABS. 1 NR. 2C AWAFFV) WAFFENRECHTLICHE GRUNDLAGEN Gau Starnberg Referat Ausbildung
2 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
3 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
4 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
5 BEGRIFF DER WAFFEN Schusswaffen Gleichgestellte Gegenstände Tragbare Gegenstände aufgrund Bestimmung aufgrund Beschaffenheit
6 BEGRIFF DER WAFFEN Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff zur Verteidigung zur Signalgebung zum Sport zur Markierung zur Distanzinjektion zur Jagd zum Spiel bestimmt sind bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden
7 BEGRIFF DER WAFFEN Schusswaffen Gleichgestellte Gegenstände Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Unbrauchbar gemachte Schusswaffen Salutwaffen Anscheinswaffen
8 BEGRIFF DER WAFFEN Gleichgestellte Gegenstände Bestimmt zum Abschießen von Munition für o.g. Zwecke (Schreckschusswaffen, Schießbleistifte) Gezieltes Verschießen fester Körper, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (Armbrust)
9 BEGRIFF DER WAFFEN Erlaubnisfreie Waffen Luftdruck-, Federdruck und CO 2 -Waffen Schreckschuss-, Reizstoffoder Signalwaffen Zimmerstutzen, etc.
10 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
11 UMGANG MIT WAFFEN UND MUNITION Handel treiben überlassen bearbeiten schießen verbringen besitzen herstellen mitnehmen führen erwerben instandsetzen
12 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
13 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE Waffenbesitzkarte grüne WBK 10 Abs. 1 WaffG 14 Abs. 2 und 3 WaffG Waffenbesitzkarte gelbe WBK WBK für mehrere Personen oder den Verein 14 Abs. 4 WaffG 10 Abs. 2 WaffG Waffenschein 10 Abs. 4 WaffG Schießerlaubnis 10 Abs. 5 WaffG
14 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE grüne WBK Eintragung aller erlaubnispflichtigen Waffen (außer gelbe WBK- Waffen ) Erwerbstreckungsverbot
15 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE Sportschützen-WBK unbefristet Einzellader- Langwaffen Repetierlangwaffen Einzelladerkurzwaffen Perkussionswaffen
16 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE WBK für mehrere Personen oder Vereine Besitz der Waffe durch mehrere Personen oder Verein als juristische Person
17 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE Waffenschein Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zeitlich beschränkt Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
18 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE rote WBK Waffensammler Waffensachverständige evtl. Erben 17, 18 WaffG
19 WAFFENRECHTLICHE ERLAUBNISSE Ausnahmen von der Erlaubnispflicht Vorübergehender Erwerb Verwahrung und Beförderung Beauftragter oder Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung Vorübergehender Erwerb auf der Schießstätte
20 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
21 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Persönliche Eignung Zuverlässigkeit Sachkunde Alterserfordernisse WBK Bedürfnis
22 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK 18. Lebensjahr vollendet 21. Lebensjahr vollendet 25. Lebensjahr vollendet allg. Voraussetzung für eine Erlaubnis Voraussetzung für Erwerb von Großkaliberwaffen und Flinten (Kaliber >12) Zeugnis über geistige Eignung entfällt (Großkaliberwaffen, Flinten)
23 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Zwingende Unzuverlässigkeitstatbestände Verbrechen Straftaten mit Freiheitsstrafe >1 Jahr 10-Jahres-Frist Gründe für unsachgemäßen Umgang mit Waffen und Munition
24 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Regelfälle der Unzuverlässigkeit Vorsätzliche Straftat, Straftat mit Waffen, Munition, Sprengstoff 5-Jahres-Frist Straftat nach WaffG, KrWaffKontrG, SprengG, BJagdG mit Geldstrafe mind. 60 Tagessätze Mitglied in verbotenen oder verfassungs-widrigen Organisationen wiederholt oder gröblich Waffen und Munition unberechtigt überlassen
25 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Die Persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen: Geschäftsunfähigkeit Beschränkung der Geschäftsfähigkeit Umgang mit Waffen und Munition Abhängigkeit von Alkohol und Drogen Krankheit Debilität Gefahr der Gefährdung Zeugnis über geistige Eignung bei Personen unter 25
26 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweißt. 7 Abs. 1 WaffG
27 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Sportschützen Gefährdete Personen Brauchtumsschützen Sachverständige Bedürfnis Jäger Glaubhaft machen von Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen und Munition für den beantragten Zweck. Sammler Erben
28 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Bedürfnis für Sportschützen Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes Mitglied seit 12 Monaten im Verein Regelmäßige Ausübung des Schießsportes zu erwerbende Waffe nach SpO zugelassen ab 4. halb-automatischer Langwaffe 3. mehrschüssiger Kurzwaffe Ausübung weiterer Sportdisziplinen Ausübung des Wettkampfsportes regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen
29 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK 6 Monate 2 Schusswaffen Erwerbsstreckungsverbot
30 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK unbefristete Erlaubnis für Sportschützen (gelbe WBK) die zum Erwerb Einzellader- Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen Repetier- Langwaffen mit gezogenen Läufen einläufige Einzellader- Kurzwaffen für Patronenmunition mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussions waffen)
31 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Nachweis über 18 Aktivitäten in 12 Monaten (monatlich) Nachweis über Fortbestehen der Voraussetzung innerhalb der ersten 3 Jahre weitere Überprüfungen durch die Behörde möglich
32 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Anerkannter Schießsportverband überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine überregionale Wettbewerbe genehmigte Sportordnung Vereine in jedem Bundesland seiner Mitglieder sachgerechte Ausbildung Pflichten an und Prüfungen über Vereine mindestens Mitglieder Schießsport als Breiten- und Leistungssport Beispiel: Meldepflicht Vereins bei Ausscheiden eines WBK-Inhabers
33 VORAUSSETZUNGEN DER ERTEILUNG EINER WBK Erwerb und Besitz durch Erbfall Beantragung einer WBK oder Eintragung innerhalb eines Monats Erblasser muss Besitzer gewesen sein Antragsteller muss zuverlässig, persönlich geeignet sein Sollte kein Bedürfnis vorhanden sein, Einsatz eines Blockiersystems für Erbwaffen
34 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
35 TRANSPORT VON WAFFEN/FÜHREN VON WAFFEN Ausnahmen der Erlaubnis zum Führen von Waffen in Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, Schießstätte Transport der Waffe, Langwaffen bei Sportwettkämpfen Signalwaffen beim Bergsteigen, Seefahrt Schreckschuss- oder Signalwaffen bei Sportveranstaltungen
36 TRANSPORT VON WAFFEN/FÜHREN VON WAFFEN Transport der Waffe nicht zugriffsbereit nicht schussbereit vom Bedürfnis umfasster Zweck
37 TRANSPORT VON WAFFEN/FÜHREN VON WAFFEN Transport durch anderen WBK-Inhaber auch Nutzung und Verwahrung innerhalb Bedürfnis höchstens einen Monat Transport durch Nicht-WBK-Inhaber Mitglied oder Beauftragter einer schießsportlichen Vereinigung von einem Ort zum einem anderen (vorher definiert) ein vom Bedürfnis umfasster Zweck
38 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
39 MUNITION Patronenmunition Kartuschenmunition hülsenlose Munition pyrotechnische Munition
40 MUNITION Erwerb von Munition Erlaubnis durch Munitionserwerbsschein Jagdscheine für Langwaffen WBK mit Munitionserwerbsberechtigung freier Erwerb von Munition auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch Geschosse sind von der Erlaubnis freigestellt
41 MUNITION Kennzeichnung Herstellerzeichen und Bezeichnung an Hülse Herstellerzeichen, Fertigungsserie, Bezeichnung, Anzahl, CIP-Zeichen auf kleinster Verpackungseinheit Abgabe nur in verschlossenen Verpackungen
42 MUNITION Privater Transport Erweiterter Transport > 3kg Pulver, 50 kg Munition 50 kg Munition Geprüfte Verpackungen 3 kg Schwarzpulver Handelsübliche Verpackung Kennzeichnung Kein Feuerlöscher Feuerlöscher
43 GLIEDERUNG Begriff der Waffen Umgang mit Waffen und Munition Waffenrechtliche Erlaubnisse Voraussetzungen der Erteilung einer WBK Transport / Führen von Waffen Munition Schießen
44 SCHIEßEN
45 SCHIEßEN 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine Abs. 6 WaffG Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
46 SCHIEßEN Erlaubnis keine Schießerlaubnis für Schießen auf einer Schießstätte notwendig Erwerb keine Erwerbs- /Besitzerlaubnis bei vorübergehendem Erwerb auf einer Schießstätte nötig Schießübungen Kampfmäßig es Schießen verboten und Beachtung der behördlichen Auflagen
47 SCHIEßEN Aufsicht ständige Beaufsichtigung vermeidbare Gefahren evtl. Einstellen des Schießbetriebes Einhaltung der Altersgrenzen aktives Schießen nur wenn allein am Schießstand
48 SCHIEßEN ausgeschlossene Schusswaffen
49 SCHIEßEN Deckung Verteidigung Hindernisse kampfmäßiges Schießen unzulässige Schießübungen Laufen & Schießen unbekannte Schießübungen Reaktionsschießen Deutschüsse Cross Draw
50 SCHIEßEN Verbots des kampfmäßigen Schießens Genehmigung der Schießstätte Berechtigung zum Erwerb und Besitz und Bedürfnis Grund des Schießen genehmigte Schießsportordnung Lehrgänge Erlangung der Sachkunde jagdliche Ausbildung zulässige Schusswaffen Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
51 SCHIEßEN Schießen außerhalb von Schießstätten Brauchtumsschützen mit Genehmigung Signalgebung bei Sportveranstaltungen innerhalb befriedetem Besitzums Teilnehmer bei Sportveranstaltungen Ausnahmen durch Behörde
52 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
53 KINDER UND JUGENDLICHE Im Sinne des WaffG sind Kinder noch nicht 14 Jahre alt Jugendliche 14, aber noch nicht 18 Jahre alt
54 KINDER UND JUGENDLICHE Altersbeschränkungen beim Schießen Kinder 12 bis 13 Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden Jugendliche 14 bis 16 Schießen mit KK-Waffen oder Flinten bis Kaliber 12 Besondere Obhut VÜL, F-Schein, etc. Sorgeberechtigte Sorgeberechtigter schriftlich Einverständnis erklärt, oder persönlich anwesend
55 KINDER UND JUGENDLICHE Erwerb und Besitz, sowie Transport von Waffen und Munition durch Kinder und Jugendliche Grundsätzlich verboten
56 KINDER UND JUGENDLICHE Ausnahmen Ausnahmen für Umgang mit Waffen oder Munition Ausnahmen vom Mindestalter
57 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
58 AUFBEWAHRUNG Waffen u. Munition Befugter Zugriff Sichere Aufbewahrung
59 AUFBEWAHRUNG
60 AUFBEWAHRUNG
61 AUFBEWAHRUNG
62 AUFBEWAHRUNG Weitere Regelungen nicht dauerhaft bewohntes Gebäude max. 3 Langwaffen in Widerstand 0 Behältnis Munition min. im verschlossenem Behältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahren Waffenräume gleichwertige Räume entsprechenden Behältnissen gleichgestellt
63 AUFBEWAHRUNG Weitere Regelungen Gemeinschaftliche Aufbewahrung in einer häuslichen Gemeinschaft zulässig Vorübergehende Aufbewahrung zulässig unter angemessener Aufsicht oder sonstigen erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen Aufbewahrung im Schützenheim entsprechend der genannten Vorschriften Behörde kann Abweichungen zulassen
64 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
65 RECHTLICHE BEZÜGE IM AUSLAND Erwerb im EU- Ausland Persönliche Eignung & Zuverlässigkeit Genehmigung des EU-Staates
66 RECHTLICHE BEZÜGE IM AUSLAND Erlaubnis durch Behörde + EU-Behörde Erlaubnis durch Behörde
67 RECHTLICHE BEZÜGE IM AUSLAND Europäischer Feuerwaffenpass Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen ins Ausland Genehmigung des Einfuhrlandes ggf. erforderlich kein Ersatz für WBK max. 10 Waffen
68 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
69 ANZEIGE-, AUSWEIS- UND AUSKÜNFTE- UND VORZEIGEPFLICHTEN Anzeigepflichten Inbesitznahme von erlaubnispflichtigen Waffen Erbe, Finder, oder in ähnlicher Weise unverzügliche Anzeige bei Behörde
70 ANZEIGE-, AUSWEIS- UND AUSKÜNFTE- UND VORZEIGEPFLICHTEN Abhandenkommen von Waffen und Munition oder Erlaubnisurkunden unverzügliche Anzeige bei Behörde ggf. Vorlage WBK oder. EFP Unterrichtung der Polizei durch Behörde Unbrauchbarmachen von Schusswaffen Schriftliche Anzeige binnen 2 Wochen ggf. Vorlage der Schusswaffe Angabe von Personalien, Art, Kaliber, Herstellerzeichen oder Marke, Herstellungsnummer
71 UND VORZEIGEPFLICHTEN Personalausweis oder Pass WBK oder Waffenschein Schießerlaubnis ANZEIGE-, AUSWEIS- UND AUSKÜNFTE- Überlassungsbescheinigung Mitführungs- und Ausweispflicht
72 ANZEIGE-, AUSWEIS- UND AUSKÜNFTE- UND VORZEIGEPFLICHTEN Auskunftspflicht Betreiber, Aufsicht oder Benutzer einer Schießstätte Besitzer von Waffen oder Munition auf Verlangen oder nach gesetzlichen Zeitpunkten Pflicht zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte Nachweis über Einhalt von Auflagen Vorzeigepflicht Waffen, Munition, Erlaubnisscheine, Ausnahmebescheinigungen auf Anordnung der Behörde innerhalb angemessener, bestimmter Frist
73 ANZEIGE-, AUSWEIS- UND AUSKÜNFTE- UND VORZEIGEPFLICHTEN Datenermittlung Zuverlässigkeitsprüfung Auskünfte Bundeszentralregister Staatsanwaltliche Verfahrensregister Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle Persönliche Eignung Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle Auskunft Erziehungsregister Datenübermittlung Meldebehörde an Meldebehörde (z.b. erteilte Erlaubnisse) von Meldebehörde (z.b. Namensänderung, Wegzug)
74 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
75 RÜCKNAHME UND WIDERRUF nachträgliche Rücknahme einer Erlaubnis nachträglicher Widerruf einer Erlaubnis Rücknahme und Widerruf bekanntwerden, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen Eintreten von Tatsachen, die zur Versagung führen müssen, Nichtbeachtung inhaltlicher Beschränkungen
76 RÜCKNAHME UND WIDERRUF weitere Maßnahmen Rückgabe der Erlaubnisurkunde Unbrauchbarmachen von Waffen und Munition Überlassen von Waffen und Muniton Sicherstellung durch die Behörde von Waffen und Munition bei Widerruf, Rücknahme, Erlöschen, fehlender Erlaubnis oder Besitz entgegen Verbot
77 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
78 SONSTIGE WAFFENRECHTLICHE REGELUNGEN Bearbeiten und Instandsetzen Verkürzen einer Schusswaffe Veränderung der Schussfolge Austausch wesentlicher Teile Änderungen des Kalibers Änderungen der nutzbaren Geschosse oder Munition bedarf der Erlaubnis Abgrenzung Geringfügige Änderungen (z.b. Schaft oder Zieleinrichtung)
79 SONSTIGE WAFFENRECHTLICHE REGELUNGEN Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen Öffentliche Veranstaltungen Sportveranstaltungen Märkten Ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen Messen Ausstellungen Volksfesten
80 SONSTIGE WAFFENRECHTLICHE REGELUNGEN Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Erlaubnisfreier Besitz und Erwerb Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnisund Haftpflichtversicherungsnachweis Kleiner Waffenschein
81 GLIEDERUNG Kinder und Jugendliche Aufbewahrung Rechtliche Bezüge im Ausland Anzeige-, Ausweis- und Auskunfts- und Vorzeigepflichten Rücknahme und Widerruf Sonstige waffenrechtliche Regelungen Straf- und Bußgeldvorschriften
82 STRAF- UND BUßGELDVORSCHRIFTEN Verbrechen Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren Vollautomatische Selbstlader (Dauerfeuerwaffen) Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff (Punpgun)
83 STRAF- UND BUßGELDVORSCHRIFTEN Vergehen Freiheitsstrafe von einem halben bis zu fünf Jahren Molotow-Cocktails Einfuhr von Schusswaffen und Munition ohne Erlaubnis
84 STRAF- UND BUßGELDVORSCHRIFTEN Verbrechen Nun-Chakus Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Zielscheinwerfer Zielpunktprojekto ren Butterflymesser Elektroimpulsgeräte ohne Prüfzeichen Präzisionsschleudern u. deren Armstützen Getarnte Schusswaffen Faustmesser Spring- und Fallmesser, deren Klinge nach vorn springt Wildererwaffen (sehr schnell u. klein zu zerlegen) Getarnte Hieb- /Stoßwaffen Stahlruten, Totschläger, Schlagringe Nachtzielgeräte (zur Montage auf Schusswaffen bestimmt) Reizstoffsprühger äte ohne Prüfzeichen
85 STRAF- UND BUßGELDVORSCHRIFTEN Verbrechen Erwerb, Besitz oder Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe Erwerb oder Besitz von Munition ohne Erlaubnis Führen einer Schreckschusswaffe ohne einen kleinen Waffenschein erlaubnispflichtige Schusswaffe oder erlaubnispflichtige Munition einem Nichtberechtigten überlassen Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
86 STRAF- UND BUßGELDVORSCHRIFTEN Ordnungswidrigkeiten Betreiben einer Schießstätte ohne Erlaubnis Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten Geldbuße bis zu zehntausend Euro Verstoß gegen Kinder- und Jugendaufsicht Verstoß gegen Ausweispflicht Verstoß wegen Nichtmitführens der Bescheinigung zur Standaufsicht Verstoß gegen Anzeigepflicht Falsche Auskunftserteilung Zuwiderhandlung gegen Mitteilungspflicht Erlaubnispflichtige Waffe oder Munition einem Nichtberechtigten überlassen Nichtaufbewahren der Übersichten Standaufsicht Schießen mit Schusswaffen ohne Erlaubnis Erwerb oder Besitz von Waffen (frei ab 18) ohne 18 zu sein Versäumnisse im Zusammenhang mit der WBK Waffe oder Munition nicht angemeldet
87
Das Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrBibliografische Informationen digitalisiert durch
1. Das Waffengesetz 13 1.1. Allgemeine Grundlagen 14 1.1.1. Waffe ( 1 Abs. 2) 14 1.1.2. Schußwaffe, gleichgestellte Gegenstände (Anlage 1) 15 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1 ) 18 1.1.4. Waffen liste (Anlage
MehrLehrplan Sachkundeausbildung
Lehrplan Sachkundeausbildung Der Lehrplan ist vom Deutschen Schützenbund im Ordner Waffensachkunde vorgegeben. Im Rahmen der Sachkundeausbildung sollen im theoretischen und praktischenteil nachfolgende
MehrFragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren
MehrTarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des
Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung
MehrZusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz 1. Vorwort Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des neuen Waffengesetzes. Eine ganze Reihe von Fragen bedürfen noch
MehrWaffen recht. für Polizei und Bundespolizei. von Martin Schulz. Fachlehrer für dezentrale Ausbildung. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2006
Waffen recht für Polizei und Bundespolizei von Martin Schulz Fachlehrer für dezentrale Ausbildung 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2006 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart -'München Hannover Berlin
MehrMerkblatt zur Waffensachkundeprüfung Das neue Waffenrecht (Stand: Mai 2008)
Merkblatt zum neuen Waffenrecht Seite 1 Thomas Lippert, Referent Waffenrecht des Sportschützengaus Ebersberg Merkblatt zur Waffensachkundeprüfung Das neue Waffenrecht (Stand: Mai 2008) Bereits seit 1.
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
Mehrneue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis
neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen
MehrDer WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
MehrÜberschrift 2 Überschrift 3 Inhaltsübersicht
Überschrift 3 Überschrift 2 Überschrift 3 Inhaltsübersicht VII Seite... IX Verzeichnis der Übersichten im Text... XVII Literaturverzeichnis... XVIII Abkürzungsverzeichnis... XIX Kapitel 1. Systematik des
MehrBund. GewR, BImschG WaffG SprengG, KWKG. AWaffV WaffKostV. WaffVwV
Bund GewR, BImschG WaffG SprengG, KWKG StGB... BeschG... AWaffV WaffKostV WaffVwV Das WaffG regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und
MehrPostfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt Abt. 2 Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt I. Wichtige Pflichten Unverzüglich musss bei der zuständigen
MehrDie beiliegende Auflistung soll Ihnen helfen, die überarbeiteten Blätter auszutauschen und an der entsprechenden Stelle einzuordnen.
Aktuelle Sachkundeunterlagen Liebe Schützen, mit dieser Ergänzungslieferung wird Ihr Grundwerk auf den neusten Stand (01.01.2010) gebracht. Die Ergänzungslieferung beinhaltet die Änderungen des Waffengesetztes
MehrRechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, deren Geschosse mittels Gasen angetrieben werden
Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, deren Geschosse mittels Gasen angetrieben werden 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Bedingungen für den Besitz und Gebrauch
Mehr1. Das Waffengesetz 11
1. Das Waffengesetz 11 1.1. Waffenrechtliche Grundbegriffe 11 1.1.1. Waffe ( 1 I!) 11 1.1.2. Schußwaffe (Anlage 1) 12 1.1.3. Anscheinswaffe (Anlage 1) 14 1.1.4. Waffenliste (Anlage 2 zu 2 II - IV) 16 1.1.5.
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrInformationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 9 11.07.17, 09:56 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrWichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
SCHÜTZENBUND Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e. V. Merkblatt: Mindestalter im Schießsport Wann dürfen MINDERJÄHRIGE schießen nach 27 Abs. 3 WaffG ( nach 2009 ) Altersgrenzen für das Schießen mit
MehrAntrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG)
Stadtverwaltung Fellbach Amt für öffentliche Ordnung Marktplatz 1 70734 Fellbach Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) Ich beantrage die Erlaubnis
MehrZerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung
Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote
Mehr1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
Allgemeine Waffenverordnung (AWaffV) 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei
MehrSchießstätten im Waffengesetz
Schießstätten im Waffengesetz Präsentation erstellt von Dieter Stiefel Bundesreferent Schießstände/ Schießstandsachverständige des DSB Bild: FSG SOB Schießstätten i.s.d.waffg Schießstätten sind ortsfeste
MehrWaffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Waffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz WaffG und WaffVwV herausgegeben von Dirk Ostgathe Erster Polizeihauptkommissar und (FH) und Lars Polizeihauptkommissar mit Einführung
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrAngaben bei juristischen Personen Name, Anschrift, Erreichbarkeit der juristischen Person (schießsportlicher Verein oder jagdliche Vereinigung)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Senden Sie den ausgefüllten Antrag an: Polizeipräsidium, Polizeidirektion Ost, Direktionsstabsbereich 4, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder)
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)
Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen
MehrDeutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrSicherheit beim Umgang mit Waffen
Sicherheit beim Umgang mit Waffen www.vdb-waffen.de www.gebrauchtwaffe.de Der richtige Umgang mit einer Waffe Bitte unbedingt vor Benutzung einer Waffe beachten! 1. Machen Sie sich mit der Handhabung der
MehrAntrag auf Erteilung einer / eines
Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer / eines Waffenbesitzkarte (WBK) grün ( 10 Abs. 1 WaffG) Erwerbserlaubnis (sog. Voreintrag) in bereits vorhandene WBK
MehrMerkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie
MehrWaffenrecht. Verbotene Waffen
Waffenrecht Im Folgenden eine Kurzübersicht (Auszüge) mit Bildbeispielen über das Waffenrecht. Im Zweifel, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand/Verstoß handelt, empfiehlt sich eine vorläufige Sicherstellung
MehrNachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben:
Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie auch die ersten Wochen und Monate mit und unter dem neuen Gesetz waren von Verwirrung, Unwissenheit und in manchen Bereichen
MehrAntrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Eingangsvermerk/Eingangsstempel Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gemäß 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu
MehrDeutscher Schützenbund Lahnstraße 120, Wiesbaden
Deutscher Schützenbund Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen - Anhalt e.v. Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG) (Diese
MehrVor- und Nachname. ggfs. Geburtsname. Geburtsdatum/Geburtsort. Staatsangehörigkeit. PLZ/Ort. Telefon/Handy. Wohnhaft in Deutschland seit
Stadt Heilbronn Ordnungsamt Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins nach 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG) zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen,
MehrDeutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrDas neue Waffengesetz
Das neue Waffengesetz Was ändert sich für uns Sportschützen? Stand: 19.02.2003 Verfasser: Christian Strasheim Kontakt: c.strasheim@web.de Aktuelle Version dieser Datei: http://www.strasheim.de/waffenrecht/
MehrDie Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung
Die Waffensachkundeprüfung Teil 1 Einführung Grundlagen Waffengesetz Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2003 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffGV) vom 01.12.2003 Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3970 FNA: FNA Waffengesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WaffG Ausfertigungsdatum: 11.10.2002 Gültig ab: 01.04.2003 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3970 FNA: FNA 7133-4 Waffengesetz Gesamtausgabe in der
MehrFragebogen Themenbereich 6 Schießen und Schießstätten Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?
6.01 Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis? 6.02 Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr (.22 l.r.) schießen? 6.03 Dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes
MehrAnlage 2 - Waffenliste zum Waffengesetz (WaffG) (gültig seit dem 25. Juli 2009)
Anlage 2 - Waffenliste zum Waffengesetz (WaffG) (gültig seit dem 25. Juli 2009) Mit Änderungsmarken: Die neuen Textpassagen sind in fett/grün hinterlegt dargestellt. Abschnitt 1: Verbotene Waffen 1. Der
MehrWaffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht
Waffengesetz: Erlaubte Messer nach dem Waffenrecht Immer wieder führt es zu Diskussionen, welche Messer nach dem Waffenrecht erlaubt und verboten sind. Gerade durch die Reform des Waffenrechts gibt es
MehrZu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein
Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng
MehrUmgang mit Waffen oder Munition
Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,
MehrWaffG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
In dem Gesetzestext zum WaffG, zuletzt geändert am 30.06.2017, wurden zur besseren Übersichtlichkeit die Synopsen des Referentenentwurfs zur geplanten 3. Änderung eingearbeitet. Rot sind Streichungen im
MehrWaffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG) WaffG Ausfertigungsdatum: 110.2002 Vollzitat: "Waffengesetz vom 1 Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2 Juni 2005
MehrDas wichtigste zum neuen Waffenrecht
Das wichtigste zum neuen Waffenrecht von Kurt Schneider, Schiessstandsachverständiger Referent Pistole Schützenkreis 01 Friedberg/Hessen In der nachfolgenden Abhandlung wird das Waffengesetz mit den für
MehrEingangsstempel. Antrag auf. Erteilung Nachtragung Verlängerung
Landratsamt Forchheim - Waffenrecht - Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim Eingangsstempel Antrag auf Erteilung Nachtragung Verlängerung einer Waffenbesitzkarte zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3970 FNA: FNA Waffengesetz. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom bis
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: WaffG Ausfertigungsdatum: 11.10.2002 Gültig ab: 01.04.2003 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3970 FNA: FNA 7133-4 Waffengesetz Gesamtausgabe in der
MehrHandbuch Schießsport Ausgabe 2014
LANDESGRUPPE BAYERN RESERVISTENARBEITSGEMEINSCHAFTEN SCHIESS SPORT Handbuch Schießsport Ausgabe 2014 Stand: Januar 2014 Inhalt 1 VORWORT... 3 1.1 ABKÜRZUNGEN... 3 2 AUSZUG AUS DEM WAFFENGESETZ... 3 2.1
MehrBasiswissen Waffenrecht
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Basiswissen Waffenrecht Bearbeitet von Dr. Gunther Dietrich Gade 4. neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2017. Buch. XXII, 320 S. Softcover
MehrWaffengesetz (WaffG)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/bjnr39701000html Seite 1 von 38 09.12008 Waffengesetz (WaffG) WaffG Ausfertigungsdatum: 110.2002 Vollzitat: "Waffengesetz vom 1 Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970
MehrHinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von nicht vollständig ausgefüllten Anträgen zu teils erheblichen Verzögerungen bei
MehrZugelassene Waffen- und Munitionsarten. Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen)
Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber.22. Die Verwendung
MehrWaffengesetz WaffG. (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v I )
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Waffengesetz WaffG Datum: 11. Oktober 2002 Fundstelle: BGBl I 2002, 3970 (4592) (2003, 1957) (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v. 21. 6.2005
MehrDas neue WaffG - Schwarz = Text von 2003, rot = Änderung von 2008, blau = Änderung von 2009 :
Das neue WaffG - Schwarz = Text von 2003, rot = Änderung von 2008, blau = Änderung von 2009 : Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.20002 (BGBL. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), zuletzt geändert durch das Gesetz
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es
MehrAntrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. 14 und 8 WaffG)
Rheinischer Schützenbund e.v.. 1872 Am Förstchens Busch 2 b 42799 Leichlingen Telefon: 02175-1692 18 Telefax: 02175-1692 29 mail: bender@rsb2020.de Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
MehrAntrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen
MehrWaffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG) WaffG Geltung ab 004.2003 Vollzitat: "Waffengesetz vom 1 Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2 Juni 2005 (BGBl. I
MehrDas neue Waffengesetz (WaffG) (gültig seit dem 25. Juli 2009) Mit Änderungsmarken:
Das neue Waffengesetz (WaffG) (gültig seit dem 25. Juli 2009) Mit Änderungsmarken: Die neuen Textpassagen sind in fett/grün hinterlegt dargestellt. Die gestrichenen bzw. entfernten Textpassagen sind in
MehrWaffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland. 1. Einführung
Waffenrecht in der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis: 1. Einführung 2. Rechtsquellen 3. Wesentliche Änderungen des neuen Waffenrechtes 4. Arten waffenrechtlicher Erlaubnisse 5. Verbringen von
MehrSynopse - Entwurf 3. Waffenrechtsänderungsgesetz
1 Synopse - Entwurf 3. Waffenrechtsänderungsgesetz Regelung Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes (WaffG) Änderungsvorschlag Inhaltsübersicht WaffG 23 Waffenbücher 29 Verbringen von Waffen oder Munition
MehrWaffengesetz (WaffG) WaffG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Waffengesetz (WaffG) WaffG Ausfertigungsdatum: 11.10.2002 Vollzitat: "Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl.
MehrMerkblatt zum Transport von Waffen und Munition
Merkblatt zum Transport von Waffen und Munition Zum Aushang im Schützenhaus Einleitung,,,v;, Der Transport von Waffen und Munition führt auf Grund unterschiedlichster Meinungen immer wieder zu kontroversen
MehrHinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten
Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten (Standaufsichten) Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen (im Folgenden Standaufsichten
MehrWaffengesetz (WaffG) WaffG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Waffengesetz (WaffG) WaffG Ausfertigungsdatum: 11.10.2002 Vollzitat: "Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl.
MehrWaffengesetz (WaffG)
Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen
MehrWaffengesetz (WaffG) Inhaltsübersicht. WaffG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Waffengesetz (WaffG) WaffG Ausfertigungsdatum: 11.10.2002 Vollzitat: "Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 4 Absatz 65 des Gesetzes vom 7. August
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.01.2009 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte
MehrVerordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses
28 1 201-1-2-F Verordnung zur Änderung des Kostenverzeichnisses Vom 6. Juni 2012 Auf Grund von Art. 5 und 10 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl S., BayRS 201-1-1-F), zuletzt geändert durch
MehrMerkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um
MehrMit Änderungsmarken:
Mit Änderungsmarken: Die neuen Textpassagen sind in fett/grün hinterlegt dargestellt. Die gestrichenen bzw. entfernten Textpassagen sind in rot hinterlegt dargestellt. Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1: Allgemeine
MehrWaffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee
Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 11ff. des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung
MehrWaffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3
Waffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3 Das Befürwortungsformular (1 Waffe pro Formular) und das erforderliche Beiblatt Kurzwaffe ("Kurzwaffe" Anträge für Kurzwaffen für Patronenmunition)
MehrFragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe?
001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 002. Was versteht man unter einer Langwaffe? 003. Welche Arten von Kurzwaffen unterscheidet man? 004. Was bedeutet der Begriff Single Action? 005. Was
MehrHersteller, Modell und Kaliber
Anlage A BUND DEUTSCHER SPORTSCHÜTZEN 1975 E.V. / BUND BAYERISCHER SCHÜTZEN E.V. Name u. Vorname des Antragstellers: Beantragte Waffe: Hersteller Typ/Modell Lauflänge Besonderheiten Auflistung der vorhandenen
MehrGesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*)
3970 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2002 Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*) Vom 11. Oktober 2002 Der Bundestag hat mit Zustimmung
MehrGesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*)
3970 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2002 Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*) Vom 11. Oktober 2002 (mit Berichtigung vom 19. Dezember
MehrABSCHRIFT. Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*) Artikel 1. Waffengesetz (WaffG) Vom 11. Oktober 2002
ABSCHRIFT Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*) Vom 11. Oktober 2002 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel
MehrNeues Waffenrecht. fur Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll. von Martin Schulz Fachlehrer fur dezentrale Fortbildung
Neues Waffenrecht fur Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll von Martin Schulz Fachlehrer fur dezentrale Fortbildung RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Mlinchen Hannover Berlin Weimar Dresden Abkiirzungsverzeichnis
MehrSchnell informiert. Waffenrecht aktuell. Textausgabe
Schnell informiert Waffenrecht aktuell Textausgabe Bearbeitet von Herausgegeben von Dirk Ostgathe, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Erster Polizeihauptkommissar 3. Auflage 2017. Buch. 144 S. Kartoniert ISBN
Mehr