Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss

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1 Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 KVZ-AP-F SERVICE ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN WARTUNGSFENSTER TECHNISCHE ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG... 5 Seite 2

3 1 KVz-AP-F Die Leistung KVz-AP umfasst dabei den Transport von der Endkundenanschlussleitung bis zum Übergabeport am xdsl-access Node. Der Kunde stellt hierzu auf Endkundenseite ein Modem bereit, das gemäß aktuell gültiger 1TR112 das VDSL-Übertragungsverfahren im Vectoring-Mode beherrscht und entsprechend konfiguriert ist. Am Übergabeport übernimmt der Kunde das optische Signal auf Layer 2-Ebene. Die Unicast-Verkehre von mehreren Endkundenanschlüssen werden auf Basis einer 1:1 Architektur aggregiert. Hierbei werden alle Unicast-Verkehre unabhängig von C-VLAN gemäß einer Layer-2 basierten 1:1 Instanz (ein S-VLAN pro Endkundenanschluss) aggregiert. Die in einem S-VLAN transportierten Unicast-Verkehre enthalten im Upstream an der A10-NSP-Schnittstelle die ursprünglichen C-Tags. Unknown Unicast, Multicast und Broadcast wird zwischen der netzseitigen A10-NSP und der kundenseitigen U-Schnittstelle transparent übertragen. Die Telekom gewährleistet, dass der Transport in einer Qualität erfolgt, die dem Kunden ein Angebot aller gängigen QoS-Klassen für Geschäfts- und Endkundenangebote über VDSL-Vectoring ermöglicht. Die Übertragung von Verkehren zwischen Endkundenanschlüssen (U-Schnittstellen) wird verhindert. 1.1 Datenübertragungsverfahren Die Telekom gewährleistet, dass von jedem Endkundenanschluss eine Layer 2-Erreichbarkeit nur zu dem jeweiligen Übergabeanschluss des Kunden am jeweiligen xdsl-access Node gegeben ist. Die Endkundenanschlüsse können untereinander keine Verkehrsbeziehungen aufnehmen. Es findet keine Verkehrssteuerung bei dieser Verbindung statt. 1.2 Schnittstellen Die Telekom stellt als Übergabeanschluss folgende Schnittstelle zur Verfügung: Übertragungsgeschwindigkeit Schnittstelle entsprechend ITU-T-Empfehlung ÜP elektrisch / optisch System 1 Gbit/s Optische 1GE-Schnittstelle SC/APC 9 0 tuned oder DIN LSA Ethernet-Standard IEEE 802.3z 1.3 Bestellung und Bereitstellung von KVz-AP-Übergabeanschlüssen Der KVz-AP-Übergabeanschluss besteht aus der Schnittstelle (Port, siehe oben) am xdsl-access- Node der Telekom (MSAN) und die Anbindung des Glasfaserverteilers. Das Glasfaser-Zuführungskabel von dieser Schnittstelle zum MFG des Kunden gehört nicht zum Leistungsumfang vom KVz-AP-F. Die Telekom kann jeweils nur einem Kunden am xdsl-access-node der Telekom (MSAN) einen KVz-AP-Übergabeanschluss überlassen. Für die Bestellung der KVz-AP-Übergabeanschlüsse wird das Formblatt des Anhangs E genutzt, in denen die Wünsche des Kunden eingetragen werden. Sobald der Kunde vollständige Angaben über die technischen Spezifika gemacht hat, die für die Produktionsreife des jeweiligen KVz-AP-Übergabeanschlusses erforderlich sind, nimmt die Telekom die Projektierung vor. Nach erfolgtem Vertragsabschluss stellt die Telekom den KVz-AP-Übergabeanschluss dann entweder zum gewünschten Bereitstellungstermin, spätestens jedoch innerhalb von vier Monaten bereit. Die Telekom wird, sobald ein verbindlicher Termin feststeht, den Kunden unverzüglich darüber unterrichten. Für die Aktivierung des KVz-AP-Übergabeanschlusses (logische Bereitstellung) wendet sich der Kunde an die im Anhang D genannte Hotline (Tel./ ). Bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem mitgeteilten Bereitstellungstermin für den KVz-AP-Übergabeanschluss hat der Kunde die technischen und betrieblichen Voraussetzungen in seinem Einflussbereich für die Zusammenschaltung der Telekom zu schaffen. Die Telekom benötigt die Mitwirkung des Kunden weiterhin, um erforderlichenfalls wenige Tage vor der betriebsfähigen Bereitstellung Tests und Messungen am KVz-AP-Übergabeanschluss durchzuführen. Seite 3

4 1.4 KVz-AP-Zuführungskabel Der Kunde realisiert in eigener Zuständigkeit die Kabelführung von der Betriebsstelle des Kunden bis ca. 1 m vor dem Multifunktionsgehäuse (MFG) der Telekom einschließlich eines ausreichenden Kabelvorrates zur Ein- und Hochführung im MFG der Telekom. Der genaue Übergabepunkt wird im Kollokationsangebot angegeben. Das KVz-AP-Zuführungskabel wird auf Kosten des Kunden von der Telekom ab dem Übergabepunkt in das MFG der Telekom eingeführt und dort abgeschlossen. Die notwendigen Tiefbauarbeiten einschließlich der Einholung der dazu erforderlichen Genehmigungen bis zum MFG der Telekom sind vom Kunden auf eigene Kosten auszuführen. Der Kunde ist auch für die Absperrung am MFG der Telekom bis zum Abschluss der Arbeiten durch die Telekom zuständig. Die Instandhaltung des KVz-AP-Zuführungskabels von der Betriebsstelle des Kunden bis zu diesem Übergabepunkt fällt in die Zuständigkeit des Kunden. Zwischen Übergabepunkt und dem Abschlusspunkt im MFG der Telekom über-nimmt die Telekom die Instandhaltung. Sämtliches Material für die Bereitstellung stellt der Kunde. Ausgenommen hiervon sind die Abschlusselemente im MFG der Telekom sowie das Montagematerial. 2 Service 2.1 Service KVz-AP-Übergabeanschluss Störungsbearbeitung KVz-AP-Übergabeanschluss Die Telekom beseitigt unverzüglich Störungen an den technischen Einrichtungen des KVz-AP- Übergabeanschlusses im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten: Annahme der Störungsmeldung täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr unter einer speziellen Servicerufnummer entgegen. Die Servicerufnummer bzw. die -Adresse ist in Anhang D (Ansprechpartner) aufgeführt und nur für die dort genannten Ansprechpartner des Kunden bestimmt. Die Servicerufnummer und die -Adresse dürfen nicht an Dritte, insbesondere nicht an Endkunden, weitergegeben werden. Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Besuch eines Servicetechnikers erfolgt nach Vereinbarung. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Auf Wunsch wird innerhalb von zwei Stunden ab der Störungsmeldung ein erstes Zwischenergebnis mitgeteilt. Die Art der gewünschten Rückmeldung (Telefon oder ) nebst Telefonnummer bzw. -Adresse ist, wie in Anhang D beschrieben, bei Abgabe der Störungsmeldung anzugeben. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen Entstörungsfristen KVz-AP-Übergabeanschluss Die Telekom beseitigt die unter der genannten Servicerufnummer gemeldeten Störungen, sofern sie die Hardware der KVz-AP-Übergabeanschlüsse betreffen, innerhalb von 24 Stunden. Kann die Telekom wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht entstören, so wird die maßgebende Zeitzählung für die Entstörungsfrist ausgesetzt. Der Kunde wird über die Beendigung der Entstörung durch einen Telefonanruf informiert. Wird der Kunde beim erstmaligen Versuch nicht erreicht, gilt die Entstörungsfrist gleichwohl als eingehalten. Weitere Versuche zur Rückmeldung werden dennoch regelmäßig durchgeführt. 3 Zusätzliche Leistungen Die Telekom erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der Preisliste (Anhang B) richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: Leistungsänderungen Herausnahme von KVz-AP-Übergabeanschlüssen aus dem Vertrag Die Herausnahme von KVz-AP-Übergabeanschlüsse ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich. Seite 4

5 4 Wartungsfenster Netztechnische und betriebliche Maßnahmen, wie regelmäßige Wartungsarbeiten u. a. zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit oder zur Integration von neuen Techniken, sind vorhersehbare Ereignisse und werden nicht als Störungen behandelt. Wartungsarbeiten, die größere Beeinträchtigungen der KVz-AP-Übergabeanschlüssen zur Folge haben, werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten grundsätzlich am ersten Sonntag im Monat zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr oder in sonstigen Zeiten nach Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt. Für kleinere Maßnahmen steht der Telekom ein tägliches Wartungsfenster von 3:00 Uhr bis 5:30 Uhr zur Verfügung. Die Telekom informiert den Kunden spätestens drei Werktage vorher per oder Telefax über diese Maßnahmen. Im Übrigen ist die Telekom bemüht, Anzahl, Dauer und Auswirkungen derartiger Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, um den Betrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 5 Technische Überwachungsmaßnahmen Technische Überwachungsmaßnahmen sind nicht Leistungsgegenstand von KVz-AP. 6 Vertragslaufzeit / Kündigung Die Laufzeit eines KVz-AP-Übergabeanschlusses beträgt sechs Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere sechs Monate, wenn der KVz-AP-Übergabeanschluss nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Soweit ein KVz-AP-Übergabeanschluss für bestehende KVz-AP -Einzelleistungen benötigt wird, wird eine ordentliche Kündigung dieses KVz-AP-Übergabeanschlusses erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem die Kündigung aller KVz-AP -Einzelleistungen, für die dieser KVz-AP- Übergabeanschluss benötigt wird, wirksam wird. Seite 5

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