VOLLES PROGRAMM. PREISLISTE 2012 Ziegelwerk Nordhausen. Dipl.-Ing. Sourell GmbH - 1 -

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1 VOLLES PROGRAMM BESTE QUALITÄT PREISLISTE 2012 Ziegelwerk Nordhausen Dipl.-Ing. Sourell GmbH - 1 -

2 INHALTSVERZEICHNIS Die liste ist gültig ab Damit verlieren alle anderen listen und Angebote ihre Gültigkeit. Alle e sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt in kompletten Lastzügen. Eine gut befahrbare Baustelle wird bei Lieferung vorausgesetzt. Teillieferungen sind gestattet. Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers. Bei Seitenladeranlieferung ist die Baustelle außerdem entsprechend vorzubereiten. Sollte das Befahren und Entladen nicht möglich sein, behalten wir uns vor, entstandene Fracht- und Nebenkosten in Rechnung zu stellen. In Zusammenarbeit mit unseren Spediteuren sind wir bestrebt, die von Ihnen gewünschten Liefertermine einzuhalten. Eine Gewährleistung wird durch uns nicht übernommen. Für das Kranabladen wird für jede - bzw. Paketeinheit eine Gebühr von 4,50 berechnet. Bei der Rücknahme von Ziegeln berechnen wir 30% vom Nettowarenwert und eine Frachtpauschale von 150,-, offene Pakete werden nicht zurückgenommen. Entladung: Bei vollen Zügen ist eine Entladezeit von einer Stunde, bei Solofahrten eine Entladezeit von 30 Minuten kalkuliert. Für längere Stand- und Entladezeiten berechnen wir einen Stundensatz von 50,-. Für das Umladen verrechnen wir 3,- /Hub. Bei den angegebenen en pro Stück handelt es sich um Mittelwerte, es sind keine verbindlichen Ladegewichte. Für Frachtdienstleistung haften wir ausschließlich nach der jeweils aktuell gültigen Fassung der VBGL. Für Mindermengen werden folgende Aufschläge berechnet: weniger als 18 n 70,-, weniger als 12 n 100,-, weniger als 8 n 130,-. Diese Regelung gilt auch für Restlieferungen auf die Baustelle. Maximale Bestellmenge pro Lieferung sind 24 nstellplätze. n: n werden bei Lieferung mit 5,50 /Stk. in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe in brauchbarem Zustand im Werk vergüten wir 5,50 /. Für das Rückführen der n durch unsere Spediteure berechnen wir 1,- /. Die Mindestmenge beträgt 50 Stück bei nabholung. Verpackungsmaterial: Die Verpackungsfolie und die Folienbänder können nur sauber und voneinander getrennt fracht- und spesenfrei zurückgenommen werden. Intersehroh / Recycling: Für die Entsorgung aller durch uns in Umlauf gebrachten Einwegverpackungen haben wir uns dem Entsorgungskonzept der Intersehroh AG angeschlossen. Dieses überregionale System gewährleistet, dass unsere Folie kostenlos an den Standorten des Baustoffhandels und bedarfsweise auch an Baustellen abgeholt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Die Vertrags- für unser Werk lautet Baustoffbedarf: Angaben sind errechnete Werte. Verlust, Verschnitt und Bruch sind entsprechend hinzuzurechnen. Der Mörtelverbrauch ist abhängig von der Mörtelzusammensetzung, der Konsistenz und Verdichtung. Schwankungen sind auch baustellenbedingt durch Pfeiler, Nischen, Schlitze usw. möglich. Dünnbettmörtel bzw. Deckelmörtel werden in ausreichender Menge mitgeliefert. Qualitätssicherung: Um einen erstklassigen Qualitätsstandard garantieren zu können, unterliegen unsere Ziegel einer ständigen Eigenüberwachung in unserem modernen Werkslabor und einer gesetzlichen Fremdüberwachung, durch die Baustoffprüfstelle Wismar. EDER XP 8 / EDER XP Ergänzungsprodukte 4 EDER XP 9 / EDER XP Ergänzungsprodukte 5 EDER XP 10 / EDER XP Ergänzungsprodukte 6 THERMOPOR P ISO-PD THERMOPOR P ISO-P THERMOPOR P THERMOPOR P Hlz 9 PLAN SONDERFORMATE 10 THERMOPOR Schallschutz - Plan - Füllziegel PFz I Hilfsmittel 10 THERMOPOR ISO-B THERMOPOR B THERMOPOR T N+F I HOCHLOCHZIEGELPLATTEN 14 THERMOPOR KELLERZIEGEL 14 HOCHLOCHZIEGEL/GROßFORMATE/KLEINFORMATE 15 HOCHLOCHZIEGEL/KLEINFORMATE 16 SCHALLSCHUTZZIEGEL 17 BLOCK-SONDERFORMATE 18 SONDERFORMATE I DECKENRANDSCHALUNG I DECKENABMAUERUNG 19 ZIEGELSCHALEN I WÄRMEDÄMMSTÜRZE 20 ZIEGELSTÜRZE 21 ZIEGELDECKEN SYSTEM EDER - Handelsware I ZUBEHÖR 22 VERARBEITUNG maxit mur 900 D- 24 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 26 BAUEN MIT THERMOPOR

3 EDER DER XP 8 Zulassungs- Rohdichtklasse Wärmeleitfähigkeit W/mK Handelsware Druckfestigkeitsklasse zulässigen Druckspannung MN/m² Z ,7 0,08 8 0,7 Rohdichte Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/dm³ kg/stk. m² m³ Artikel Artikel Artikel cm für Energieeffizienzhäuser und Passivhäuser 27,5 cm 21,5 cm ERGÄNZUNGSPRODUKTE 0814 EDER XP 8 14 DF 49,0 20,0 24,9 8 0,7 17, ,- Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/stk. alle e inkl. deckelndem Dünnbettmörtel 0815 EDER XP 8 Eckziegel 14 DF 49,0 20,0 24,9 8 18, , EDER XP 8 Laibugsziegel verzahnt 13 DF 49,0 20,0 24,9 8 17, ,- Wärmedämmung EDER XP 8 einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei einer von 49,0 cm FLP 0,31 2 cm 0,16 WDP 0,07 3 cm 0,15 WDP 0,07 5 cm 0,14 Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; FLP 0,31: Faserleichtputz R = 0,31 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK; Eckverband EDER XP 8 49,0 cm 20,0 20,0 20,0 20,0 alle e inkl. deckelndem Dünnbettmörtel 49, cm 20,0 20, Dünnbettmörtel 49,0 EDER DER XP 9 Zulassungs- Rohdichtklasse Wärmeleitfähigkeit W/mK Handelsware Druckfestigkeitsklasse für Energieeffizienzhäuser zulässigen Druckspannung MN/m² Z ,65 0,09 8 0,7 Rohdichte Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/dm³ kg/stk. m² m³ *Brandwand ERGÄNZUNGSPRODUKTE 0910 EDER XP 9* 10 DF 36,5 20,0 24,9 8 0,65 12, ,- Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/stk. alle e inkl. deckelndem Dünnbettmörtel 0913 EDER XP 9 Eckziegel** 13 DF 36,5 26,5 24,9 8 16, ,- **Für die Einhaltung des Überbindemaßes ist es erforderlich, an den Ecken immer mit dem entsprechenden Eckziegel zu beginnen. Eckziegel müssen unbegingt mitbestellt werden. Eckverband EDER XP 8 49,0 cm 10,0 20,0 36,5 26,5 20,0 20,0 20, Dünnbettmörtel alle e inkl. deckelndem Dünnbettmörtel Wärmedämmung EDER XP 9 einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei einer von 36,5 cm FLP 0,31 2 cm 0,23 WDP 0,07 3 cm 0,21 WDP 0,07 5 cm 0,20 Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; FLP 0,31: Faserleichtputz R = 0,31 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK;

4 EDER DER XP 10 Zulassungs- Rohdichtklasse Wärmeleitfähigkeit W/mK für Energieeffizienzhäuser Handelsware 1136 Thermopor P DF 36,5 24,7 24,9 0,65 14, , ,- Druckfestigkeitsklasse zulässigen Druckspannung MN/m² Z ,7 0, ,9 Rohdichte Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/dm³ kg/stk. m² m³ * Für die Einhaltung des Überbindemaßes ist es erforderlich, an den Ecken immer mit dem entsprechenden Eckziegel zu beginnen. alle e inkl. Deckelmörtel ERGÄNZUNGSPRODUKTE 1010 EDER XP 10* 10 DF 36,5 20,0 24,9 10 0,7 12, ,- Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/stk EDER XP** Eckziegel 13 DF 36,5 26,5 24,9 8 16, , EDER XP** Halbstein verzahnt 5 DF 36,5 10,0 24,9 8 7, ,- ** zu verwenden für EDER XP 10 und XP 11 alle e inkl. Deckelmörtel Wärmedämmung XP 10 einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei einer von 36,5 cm FLP 0,31 2 cm 0,26 WDP 0,07 3 cm 0,23 WDP 0,07 5 cm 0,22 Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; FLP 0,31: Faserleichtputz R = 0,31 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK; THERMOPOR P ISO-PD 011 Druckfestigkeit 6 für Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser mit Deckelmörtel 900 D verklebt THERMOPOR P ISO-P 013 Druckfestigkeit 8 für Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser mit Dünnbettmörtel oder Deckelmörtel 900 D verklebt Wärmedämmung einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Wärmeleitzahl Mauerwerk Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei in mm LP 0,38 2 cm 0,34 0,28 0,11 WDP 0,10 3 cm 0,31 0,26 WDP 0,07 3 cm 0,30 0, Druckfestigkeitsklasse 0,13 LP 0,36 2 cm 0,39 0,33 WDP 0,10 WDP 0,10 WDP 0,07 WDP 0,07 2 cm 4 cm 2 cm 4 cm 0,37 0,34 0,36 0,32 Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; LP 0,36: Mineralischer Leichtputz R = 0,36 W/mK; WDP 0,10: Wärmedämmputz R = 0,10 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK; 0,31 0,29 0,30 0,26 Grundwerte der zulässigen Druckspannung Zulassungsnummer Z Z kg/dm³ kg/stk. m² m³ kg/dm³ kg/stk. m² m³ zulässigen Druckspannung MN/m² 6 1,0 8 1,2 6 0,8 8 1,0 Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 1336 Thermopor P DF 36,5 24,7 24,9 0,7 15, , , Thermopor P DF 30,0 30,7 24,9 0,7 15, , , Thermopor P DF 24,0 30,7 24,9 0,7 12, , ,- (W/mK) Als Außenputz empfehlen wir Leichtputze nach DIN für das Wand-Putz-System vorzusehen. Ihr Verformungsverhalten ist weitgehend auf den Putzgrund abgestimmt. Diese Putze sind insbesondere durch ihre auf den Bereich zwischen 2,5 und 5,0 N/mm² begrenzte Druckfestigkeit gekennzeichnet.

5 THERMOPOR P 016 THERMOPOR P HLZ Druckfestigkeit 8 für ein starkes Mauerwerk aus Planziegel, mit Dünnbettmörtel oder Deckelmörtel 900 D verklebt kg/dm³ kg/stk. m² m³ Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 1636 Thermopor P DF 36,5 24,7 24,9 0,8 17, , , Thermopor P DF 30,0 30,7 24,9 0,8 17, , , Thermopor P DF 24,0 30,0 24,9 0,8 14, , ,- Wärmedämmung Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Wärmeleitzahl Mauerwerk 0,16 Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei in mm LP 0,36 2 cm 0,47 0,39 WDP 0,10 WDP 0,10 WDP 0,07 WDP 0,07 2 cm 4 cm 2 cm 4 cm Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; LP 0,36: Mineralischer Leichtputz R = 0,36 W/mK; WDP 0,10: Wärmedämmputz R = 0,10 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK; 0,44 0,40 0,42 0,38 Grundwerte der zulässigen Druckspannung Die zulässigen Druckspannungen sind für Planziegelmauerwerk deutlich höher als für Blockziegelmauerwerk zulässigen Druckspannung MN/m² Planziegel P 016 Zul.- Z ,0 12 1,2 Der gute Haftverbund zwischen Mörtel und Ziegel schafft Sicherheit bei der Bemessung auf Erddruck, Windlasten und der Berechnung der Größe von Ausfachungsflächen. 0,37 0,35 0,36 0,33 Druckfestigkeit 12 für ein starkes Innenmauerwerk aus Planziegel Rohdichte 0, Steindruckfestigkeitsklasse kg/dm³ kg/stk. m² m³ Schalldämm Maß* R w(db) Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 1914 Thermopor P 12 DF 24,0 37,2 24,9 0,9 19, , , Thermopor P 12 DF 17,5 49,7 24,9 0,9 19, , , Thermopor P 8 DF 11,5 49,7 24,9 0,9 12, , ,- Druckfestigkeit 12/Druckfestigkeit 20 Rohdichte 1,2 Steindruckfestigkeitsklasse Zulässige Druckspannung des Mauerwerkes Die zulässigen Druckspannungen sind für Planziegelmauerwerk deutlich höher als für Blockziegelmauerwerk. zulässigen Druckspannung MN/m² Thermopor P Z ,4 10 1,6 12 1,8 kg/dm³ kg/stk. m² m³ Der gute Haftverbund zwischen Mörtel und Ziegel schafft Sicherheit bei der Bemessung auf Erddruck, Windlasten und der Berechnung der Größe von Ausfachungsflächen. Schalldämm Maß* R w(db) Alle e inclusive Dünnbettmörtel auf Anfrage Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 1924 Thermopor P 12 DF 24,0 37,2 24,9 1,2 24, , , Thermopor P 12 DF 17,5 49,7 24,9 1,2 24, , , Thermopor P 8 DF 11,5 49,7 24,9 1,2 15, , , Thermopor P 10 DF 30,0 24,7 24,9 1,2 20, , ,-

6 PLAN-SONDERFORMATE Bezeichnung Format Abmessung in cm kg/stk Winkelziegel XP* 12 DF 36,5 35,0 24,9 26, , Winkelziegel P** 12 DF 36,5 36,0 24,9 28, ,- Winkelziegel P** 10 DF 30,0 32,0 24,9 21, , Fenster Anschlagstein XP* 12 DF 36,5 21,3 24,9 19,0 48 Paare , Fenster Anschlagstein P** 12 DF 36,5 24,7 24,9 23,3 48 Paare ,- * geeignet für XP 10, 11 und ISO-P 013 Alle e inkl. Dünnbettmörtel bzw. Deckelmörtel ** geeignet für P 016 auf Bestellung THERMOPOR SCHALLSCHUTZ- PLAN-FÜLLZIEGEL PFZ Zulassungs Grundwert der zulässigen Druckspannung 0 MN/m 2 ] Z ,4 Rohdichte bedarf Beton C12/15 l/m 2 l/m 3 PFZ 17, PFZ 24, Bezeichnung Format Abmessung in cm Druckfestigkeit N/mm 2 kg/dm³ kg/stk. m² m³ auf Bestellung 1852 Thermopor PFz 12 DF 24,0 37,2 24,9 12 2,0 16, , Thermopor PFz 12 DF 17,5 49,7 24,9 12 2,0 19, ,- Verfüllung: geschosshoch mit Beton - 12/15 (Größtkorn 16 mm) HILFSMITTEL Druckfestigskeitklasse Bezeichnung Breite Menge ( /Stk.) 9014 Griffhilfe ISO-P Stück 10, Griffhilfe - 1 Stück 10, Mörteleimer - 1 Stück 15, Rührer Collomix - 1 Stück 33, Mörtelrolle Dünnbett 24,0 cm 1 Stück 278, Mörtelrolle Dünnbett 36,5 cm 1 Stück 278, Mörtelrolle Deckelmörtel 36,5cm/30,0 cm 1 Stück 370, Mörtelrolle Deckelmörtel 24,0 cm/17,5 cm 1 Stück 370, Dünnbettmörtel - 1 Sack 25 kg 22, Dünnbettmörtel - 1 Sack 12,5 kg 15, Deckelmörtel - 1 Sack 18 kg 22,00

7 THERMOPOR ISO-B 013 Druckfestigkeit 8 für Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser mit LM 21 kg/dm³ kg/stk. m² m³ Wärmedämmung einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Wärmeleitzahl Mauerwerk 0,13 Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei in mm LP 0,36 2 cm 0,39 0,33 WDP 0,10 WDP 0,10 WDP 0,07 WDP 0,07 2 cm 4 cm 2 cm 4 cm 0,37 0,34 0,36 0,32 Kalk- Gipsputz R = 0,70 W/mK; LP 0,36: Mineralischer Leichtputz R = 0,36 W/mK; WDP 0,10: Wärmedämmputz R = 0,10 W/mK; WDP 0,07: Wärmedämmputz R = 0,07 W/mK; 0,31 0,29 0,30 0,26 Grundwerte der zulässigen Druckspannung Z Zulassungsnummer Druckfestigkeitsklasse zulässigen Druckspannung MN/m² 6 0,5 8 0,7 Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 2336 Thermopor DF 36,5 24,7 23,8 0,7 14, , , Thermopor 013* 12 DF 30,0 30,7 23,8 0,7 14, , , Thermopor 013* 10 DF 24,0 30,7 23,8 0,7 12, , ,- *auf Anfrage Zulassungsnummer Rechenwert der Eigenlast Rohdichte Rechenwert der Eigenlast kn/m3 Z ,7 8,0 HERMOPOR B 016 THERMOPOR B 016 Druckfestigkeit 8/10/12 mit NM, LM 21 und LM 36 Wärmedämmung einschalige Wandkonstruktion; Innenputz 15 mm Kalk-Gipsputz Wärmeleitzahl Mauerwerk Außenputz Putzstärke U-Wert [W/m²K] Wärmedurchgangskoeffizient bei in mm ,16 LP 0,36 2 cm 0,47 0,39 WDP 0,10 WDP 0,10 WDP 0,07 WDP 0,07 2 cm 4 cm 2 cm 4 cm kg/dm³ kg/stk. m² m³ 0,44 0,40 0,42 0,38 0,37 0,35 0,36 0,33 Zulassungs- Z Wärmeleitfähigkeit R (W/mK) 2636 Thermopor DF 36,5 24,7 23,8 0,8 17, , , Thermopor DF 30,0 30,7 23,8 0,8 17, , , Thermopor DF 24,0 30,7 23,8 0,8 14, , ,- Grundwerte der zulässigen Druckspannung zulässigen Druckspannung MN/m² Thermopor Z Normalmörtel Leichtmörtel nach DIN 1053 Teil 1 Mörtelgruppe II IIa LM 21 LM ,0 1,2 0,7 0,9 10 1,1 1,3 0,7 0,9 12 1,2 1,4 0,7 1,0 Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit Ziegelhöhe mm Steindruckfestigkeitsklasse Rohdichteklasse Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit R W/(m.K) Normalmörtel LM 21 LM Leichtmörtel 36 0, ,21 0,16 0,18 BLOCKIEGEL

8 THERMOPOR THERMOPOR KELLERZIEGEL Blockziegel, beidseitig glatt ohne Fase Druckfestigkeit HERMOPOR T N+F Druckfestigkeit 12 für ein starkes Innenmauerwerk mit NM, LM 21 und LM DF 24,0 37,2 23,8 0,9 18, ,- kg/dm³ Thermopor Kellerziegel Thermopor Kellerziegel Thermopor Kellerziegel kg/stk. 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß R w(db) Ziegel Stück Mörtel Liter Ziegel Stück Mörtel Liter in Stück je kg/dm³ kg/stk. m² m³ 12 DF 36,5 24,7 23,8 0,9 18, ,- 10 DF 30,0 24,7 23,8 0,9 15, ,- ab Werk bis 100 km HOCHLOCHZIEGELPLATTEN Druckfestigkeit 12 für ein starkes Innenmauerwerk mit NM, LM 21 und LM HLz B N+F 12 DF 24,0 37,2 23,8 0,9 18, ,- kg/dm³ kg/stk. 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß R w(db) Ziegel Stück Mörtel Liter Ziegel Stück Mörtel Liter nach EN 771-1; DIN 105 nach EN 771-1; DIN 105 ab Werk 2917 HLz B Platte N+F 12 DF 17,5 49,7 23,8 0,9 17, ,- Grundwerte der zulässigen Druckspannung zulässigen Druckspannung MN/m² Normalmörtel Leichtmörtel nach DIN 1053 Teil 1 Mörtelgruppe II IIa III LM 21 LM ,2 1,6 1,8 0,9 1,1 nach EN 771-1; DIN 105 auf Anfrage HOCHLOCHZIEGEL/GROSSFORMATE GROSSFORMATE Druckfestigkeit 12 Rohdichte 1,2 kg/dm³ und 1,4 kg/dm³ HLz B Platte N+F 8 DF 11,5 49,7 23,8 0,9 12, ,- Steindruckfestigkeitsklasse kg/dm³ kg/stk. 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß* R w(db) Ziegel Stück Mörtel Liter Ziegel Stück Mörtel Liter 3417 **HLz B N+F 7,5 DF 17,5 30,7 23,8 1,4 14, , HLz B N+F 8 DF 11,5 49,7 23,8 1,2 14, , HLz B N+F 12 DF 17,5 49,7 23,8 1,2 21, ,- ** auf Anfrage HOCHLOCHZIEGEL/ OCHLOCHZIEGEL/KLEINFORMATE LEINFORMATE Druckfestigkeit 12/20 Rohdichte 1,4 kg/dm³ nach EN 771-1; DIN HLz B N+F 12 DF 24,0 37,2 23,8 1,2 21, ,- Bezeichnung Format Abmessung in cm 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß* Ziegel Mörtel Ziegel Mörtel kg/stk. Stück Liter Stück Liter R w(db) *Ausführungsbeispiel: Mit 2 x 15 mm dickem Kalkzementputz (2 x 25 kg/m²); Normalmörtel Werte gelten für die angegebenen n 4402 HLz B 2 DF 11,5 24,0 11,3 4,2 32/ , HLz B 3 DF 17,5 24,0 11,3 6,0 32/ , HLz B 5 DF 30,0 24,0 11,3 10,3 32/ ,- nach EN 771-1; DIN 105 Steindruckfestigkeitsklasse Rohdichtklasse Wärmeleitfähigkeit W mk Norm. Mörtel LM 36 LM 21 1,2 0,50 1,4 0,58 Grundwerte der zulässigen Druckspannung zulässigen Druckspannung MN/m² Normalmörtel Leichtmörtel nach DIN 1053 Teil 1 Mörtelgruppe II IIa III LM 21 LM ,2 1,6 1,8 0,9 1,1 20 1,6 1,9 2,4 0,9 1,1 28 1,8 2,3 3,0 0,9 1,1 nach EN 771-1; DIN 105 BLOCKIEGEL

9 HOCHLOCHZIEGEL/ OCHLOCHZIEGEL/KLEINFORMATE LEINFORMATE SCHALLSCHUTZZIEGEL Druckfestigkeit 12 Rohdichte 0,9 kg/dm³ u. 1,0 kg/dm³ nach EN 771-1; DIN 105 Bezeichnung Format Abmessung in cm 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß* Ziegel Mörtel Ziegel Mörtel kg/stk. Stück Liter Stück Liter R w(db) 4001 HLz B 1 NF 11,5 24,0 7,1 1,9 49/ , HLz B 2 DF 11,5 24,0 11,3 2,8 32/ , HLz B 3 DF 17,5 24,0 11,3 4,2 32/ , HLz B 5 DF 24,0 30,0 11,3 7,3 26/ , HLz B N+F 6 DF 36,5 24,7 11,3 8, ,- Grundwerte der zulässigen Druckspannung zulässigen Druckspannung MN/m² Normalmörtel Leichtmörtel nach DIN 1053 Teil 1 Mörtelgruppe II IIa III LM 21 LM ,2 1,6 1,8 0,9 1,1 Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit 0,9 0,42 0, ,45 0,40 * Ausführungsbeispiel: Mit 2 x 15 mm dickem Kalkzementputz (2 x 25 kg/m²); Normalmörtel Druckfestigkeit 20/ Steindruckfestigkeitsklasse Rohdichteklasse Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit R W/(m.K) Normalmörtel LM Leichtmörtel 21 kg/dm³ kg/stk. 1m² Mauerwerk 1m³ Mauerwerk Schalldämm Maß* R w(db) Ziegel Stück Mörtel Liter Ziegel Stück Mörtel Liter nach EN 771-1; DIN MZ 1,6 1 NF 11,5 24,0 7,1 1,6 3, , MZ 1,8 1 DF 11,5 24,0 5,1 1,8 2, , MZ 1,8 1 NF 11,5 24,0 7,1 1,8 3, , MZ 1,8 2 DF 11,5 24,0 11,3 1,8 5, , MZ 1,8 3 DF 17,5 24,0 11,3 1,8 7, , MZ 1,8 5 DF 30,0 24,0 11,3 1,8 14, , MZ 2,0 1 NF 11,5 24,0 7,1 2,0 3, , MZ 2,0 2 DF 11,5 24,0 11,3 2,0 5, , MZ 2,0 3 DF 17,5 24,0 11,3 2,0 8, ,- Rohdichteklasse Masse kg/m² Bewertes Schalldämm-Maß R w,r nach DIN 4109 für einschalige, beiderseitig verputzte Ziegelwände: Schalldämm-Maß R w,r in db bei in mm R w,r db Masse kg/m² R w,r db Masse kg/m² 0, , , , , , , ) 1, ) 2, ) ) je Schale mm R w,r db Masse kg/m² Bewertes Schalldämm-Maß R w,r nach DIN 4109 von zweischaligen, beiderseitig verputzten Haustrennwänden aus Hochlochziegeln: 1. Schale R w Rohdichteklasse mm Schalenabstand Masse der Einzelschale kg/m² Gesamtgewicht kg/m² R w,r db Rechenwert 1) db 1, , Masse kg/m² R w,r db Messwert 2) db 0, , , , , , , , ) Rechenwerte nach DIN ) Messwerte nach Abzug von 2 db Vorhaltemaß BLOCKIEGEL

10 SONDERFORMATE Winkelziegel nach EN Bezeichnung Format Abmessung in cm Länge Höhe kg/stk Winkelziegel DF 36,5 35,0 23,8 26, , Winkelziegel DF 30,0 32,0 23,8 18, ,- Fenster-Anschlagstein nach EN Bezeichnung Format Abmessung in cm Länge Höhe kg/stk FensterAnschlagstein 12 DF 36,5 21,3 23,8 22,8 48 Paare 7.515, FensterAnschlagstein 10 DF 30,0 24,7 23,8 17,7 48 Paare 6.180,- Fenster-Anschlagsteine nur paarweise auf Bestellung SONDERFORMATE DECKENRANDSCHALUNG EnEV-konform bis λ=0,08 im 36,5er Außenmauerwerk DECKENABMAUERUNG Bezeichnung Artikelnummer Bezeichnung Format Abmessung in cm kg/st Artikelnummer Deckenstärke in cm Abmessung in cm (incl. 8 cm Dämmung) kg/stk. Stückzahl nach EN /Stk. Breite pro pro lfm 6918 DeRa-Schale 18 plus 18 14,0 49,8 17,8 7, , DeRa-Schale 20 plus 20 14,0 49,8 19,8 7, , DeRa-Schale 22 plus 22 14,0 49,8 21,8 8, , DeRa-Schale 25 plus 25 14,0 49,8 24,8 10, ,05 wird mit Dünnbettmörtel verarbeitet Wärmedämmung λ [W/mK] Druckfestigkeitsklasse [N/mm²] Rohdichte (Ziegel) [kg/dm³] 0, , Deckenabmauerung 5 DF 11,5 49,7 15,0 7, , Deckenabmauerung 6 DF 11,5 49,7 17,0 8, , Deckenabmauerung 7 DF 11,5 49,7 19,0 9, , Deckenabmauerung 8 DF 11,5 49,7 21,0 10, ,- auf Bestellung 8 cm 6 cm Höhe BLOCKIEGEL

11 ZIEGELSCHALEN ZIEGELSTÜRZE U.-Schalen nach DIN DIN 1053 Bezeichnung Abmessung in cm 6036 U.-Schale 36,5 36,5 25,0 23, , U.-Schale 30,0 30,0 25,0 23, , U.-Schale 24,0 24,0 25,0 23, , U.-Schale 17,5 17,5 25,0 23, ,- W.U.-Schalen nach DIN DIN 1053 Bezeichnung Abmessung in cm 6136 W.U.-Schale 36,5 36,5 25,0 23, , W.U.-Schale 30,0 30,0 25,0 23, ,- Bei einer 36,5 cm Wand beträgt die Dämmschicht 6 cm und bei einer 30,0 cm dicken Wand 5 cm. WÄRMEDÄMMSTÜRZE Höhe 113 mm, Breite 300 mm errechneter U-Wert = 0,47 W/m²K Länge Pallette cm 20 26, cm 16 32, cm 16 39, cm 16 46, cm 12 52, cm 12 59, cm 12 65, cm 8 72, cm 8 79,05 Höhe 113 mm, Breite 365 mm errechneter U-Wert = 0,40 W/m²K Länge Pallette cm 15 28, cm 15 35, cm 15 42, cm 12 49, cm 12 56, cm 9 63, cm 9 70, cm 9 77, cm 9 84,90 Betonquerschnitte U. Schale d h h 1 b u b o 36,5 23,8 19,8 26,5 28,5 30,0 23,8 19,8 20,0 22,0 24,0 23,8 19,8 15,0 16,0 17,5 23,8 19,8 8,5 10,5 W.U. Schale d h h 1 b u b o 36,5 23,8 19,3 16,5 18,0 30,0 23,8 19,3 12,0 13,5 Höhe 113 mm, Breite 115 mm 23 kg/m Länge cm Pallette ,50 0, ,88 0, ,25 0, ,63 0, ,00 0, ,38 0, ,75 0, ,13 0, ,50 0,42 Die e sind für volle n gerechnet. Bei Bezug von Einzelstücken wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Höhe 71 mm, Breite 115 mm 16 kg/m Länge cm Pallette ,75 0, ,94 0, ,13 0, ,31 0, ,50 0, ,69 0, ,88 0, ,06 0, ,25 0,24 Die e sind für volle n gerechnet. Bei Bezug von Einzelstücken wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Höhe 113 mm, Breite 175 mm 34 kg/m Länge cm Pallette ,85 0, ,56 0, ,28 0, ,99 0, ,70 0, ,41 0, ,13 0, ,84 0, ,55 0,54 Die e sind für volle n gerechnet. Bei Bezug von Einzelstücken wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Höhe 71 mm, Breite 175 mm 26 kg/m Länge Pallette Artikelnummer Artikelnummer Artikelnummer Mindestfracht Artikelnummer Mindestfracht Artikelnummer Mindestfracht Artikelnummer Mindestfracht ,25 0, ,06 0, ,88 0, ,69 0, ,50 0, ,31 0, ,31 0, ,94 0, ,75 0,36 Die e sind für volle n gerechnet. Bei Bezug von Einzelstücken wird ein Zuschlag von 20% berechnet.

12 ZIEGELDECKEN SYSTEM EDER ohne Aufbeton Nr, Bezeichnung Trägerraster in cm lichte Spannweite in m 1) Nutzlast in kn/m 2 2) nach DIN 4160 Vergussbeton C20/25 in l/m 2 3) 7021 Ziegeldecke System EDER - Typ ,50 5, ,00 mit Aufbeton Nr, Bezeichnung Trägerraster in cm lichte Spannweite in m 1) Nutzlast in kn/m 2 2) Vergussbeton C20/25 in l/m 2 3) 7022 Ziegeldecke System EDER - Typ ,00 5, , Ziegeldecke System EDER - Typ ,50 5, ,25 1) abhängig von der Nutzlast 2) abhängig von der Spannweite 3) ohne Ringanker und Querrippen Deckentyp Typ 21 Typ 22 Typ 25 Deckenstärke und Aufbeton in cm Feuerwiederstandsklasse 4) F 90 A F 90 A F 90 A Rechenwert der Deckenlast kn/m 2 2,59 3,21 3,56 Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit der Ziegelrohdecke in W/mk 5) 0,58 0,67 0,66 Schalldämm-Maß im R w (db) 6) ) Norm-Trittschallpegel Ln, w, e ) mit mind. 15 mm Gipsputz und schwimmendem Estrich 5) berechnet mit Wärmeübergangswiderstand für Kellerdecken 6) Estrich (DIN 18560, Teil 2) mit m > 70 kg/m 2 auf Dämmstoff (DIN 18165, Teil 2) mit dynamischer Steifigkeit von 10 MN/m 2. Es gelten die Randbedingungen nach DIN ZUBEHÖR Bezeichnung Abmessung in cm kg/stk Negativziegel 11,5 50,5 24,9 11, , Einhängeziegel Typ 21 (21+0) 21,0 50,5 24,9 18, , Einhängeziegel Typ 22 (17+5) 17,0 50,5 24,9 15, , Einhängeziegel Typ 25 (20+5) 20,0 50,5 24,9 18, ,- Bezeichnung Abmessung in cm kg/stk Gitterträger Typ 21 (21+0) 18,0 14,5-19,9-22, Gitterträger Typ 22 (17+5) 19,0 14,5-19,7-22, Gitterträger Typ 25 (20+5) 22,0 14,5-19,9-22,00 Montageunterstützung laut Verlegeplan. Für die Rechnungslegung ergibt sich das Deckmaß aus Trägerlänge x Raumbreite. Zusätzlich werden 1,- /m 2 für Kranhub bei Entladung auf der Baustelle berechnet. - Handelsware Planziegel-Putzempfehlung für den Außenputz (lt. Putzhersteller) Mauerwerk Wärmeleitzahl in W/(mK) Unterputz Baumit Bayosan Knauf Marmorit ,10 0,11 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S 0,13 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus 0,16 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus 0,18 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus Mauerwerk Wärmeleitzahl in W/(mK) Unterputz Baumit Bayosan 0,13 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus SUPER LUPP ROTKALK GRUND SUPER LUPP ROTKALK GRUND SUPER LUPP LUP 222 ROTKALK GRUND SUPER LUPP LUP 222 ROTKALK GRUND Knauf Marmorit SUPER LUPP ROTKALK GRUND Maxit Quick-Mix Sakret Saint-Gobain Weber maxit ip 19 FLP maxit ip 19 FLP maxit ip 18 E maxit ip 370 maxit ip 390 maxit ip 18 E maxit ip 370 maxit ip 390 Faserleichtputz MFL Elanith-FL LP 18-FL Faserleichtputz MFL LP 18-FL Elanith-FL Elanith-FL LP 18-FL Elanith LP 18 Elanith LP 18 WD 070 PAP MAP-L PAP MAP-L MAP-M PAP MAP-L MAP-M PAP MAP-L MAP-M MAP-SL weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 Blockziegel-Putzempfehlung für den Außenputz (lt. Putzhersteller) 0,16 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus 0,18 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus 0,24 Fl 68 MP 69 SL 67 MPA 40S LL 66 Plus SUPER LUPP LUP 222 ROTKALK GRUND SUPER LUPP LUP 222 ROTKALK GRUND SUPER LUPP LUP 222 ROTKALK GRUND Maxit Quick-Mix Sakret Saint-Gobain Weber maxit ip 19 FLP maxit ip 18 E maxit ip 370 maxit ip 390 maxit ip 18 E maxit ip 370 maxit ip 390 maxit ip 18 E maxit ip 370 maxit ip 390 Faserleichtputz MFL LP 18-FL Elanith-FL Elanith-FL LP 18-FL Elanith LP 18 Elanith LP 18 Elanith LP 18 PAP MAP-L MAP-M PAP MAP-L MAP-M PAP MAP-L MAP-M MAP-SL PAP MAP-L MAP-M MAP-SL weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 weber.dur 130 weber.dur 132 weber.dur 135 weber.dur 137 weber.dur 140 weber.therm 507 weber.cal 172 weber.cal 173 Hinweis gemäß Leitlinien für das Veroutzen von Mauerwerk und Beton): Bei stark durchfeuchtetem Mauerwerk und/oder stark bewitterten Fassaden wird die Grundputzausführung mit einer zusätzlichen Gewebearmierung empfohlen. Bei Körnung < 2 mm (gemäß DIN 18350, VOB Teil C, < 3 mm) und verbürsteten Strukturen wird die Grundputzausführung mit einer zusätzlichen Gewebearmierung empholen. Unhabhängig vom Putzgrung sind bei feinkörnigen Oberputzen und /oder sehr glatt verriebenen Putzoberflächen besondere Maßnahmen erforderlich. Die Sicherheit vor Putzrissen kann z.b. durch die Verwendung eines speziellen Faserleichtputzes erhöht werden. Ein normgerechtes Mauerwerk wird vorrausgesetzt. die Oberflächenstruktur des Deckputzes sollte nicht zu fein sein (Korngröße > 2 mm). Die Endbeschichtung sollte nicht zu dunkle Farbtöne haben (Hellbezugswert > 25).

13 DIE VERARBEITUNG VON MAXIT MUR 900D- DEM DÜNNBETTMÖRTEL IM DECKELNDEN VERFAHREN FÜR maxit mur 900 D - ist ein Dünnbettmörtel speziell für Planziegel im deckelnden Verfahren, d.h. zum vollflächigen Mörtelauftrag mit hoher Haftscherfestigkeit, Mörtelklasse M 10, EN (Mörtelgruppe III, DIN 1053); Zubehör zur effektiven Verarbeitung des Systems Deckelmörtelrolle Wd 36,5 cm; Wd 30,0 cm Deckelmörtelrolle Wd 24,0 cm; Wd 17,5 cm Collomix - Rührer; Collomix - Mörteleimer 30 l Eimer mit Maßeinteilung, Mörtelkübel, Gummieimer Bürste zur Reinigung Anmischen des Deckelmörtels in l Wasser wird der gesamte Inhalt (18 kg Mörtel) eines Sackes eingebracht 3-5 Min. lang Anmischen mit dem Quirl - nach kurzer Reifezeit zu einem klümpchenfreien und homogenen Frischmörtel nachmischen Mörtelrolle um ein Mörtelband in der Stärke von 3-4 mm zu erreichen, wird die Mörtelrolle entsprechend eingestellt vor dem Befüllen mit Deckelmörtel - Mörtelrolle mit Wasser benetzen Aufbringen des Deckelmörtels / Erstellen des Mauerwerkes die komplett gefüllte Mörtelrolle wird kontinierlich in Pfeilrichtung gezogen, wobei der Anschlag der Mörelrolle immer an der Außenkante der Planziegel entlang zu führen ist das Setzen der Ziegel beginnt, der Mörtel haftet sofort und erlaubt ein zügiges Arbeiten ohne aufwändige Ausrichtzeiten durch einen leichten Schlag mit dem Gummihammer wird der Ziegel fixiert; mit unserer Griffhilfe vereinfachen sich das Tragen und Setzen der Ziegel Reinigung und Pflege wenn die Mörtelrolle nicht in Benutzung ist, dann wird sie in den mit Wasser gefüllten Mörtelkübel gesetzt die mineralischen Leichtzuschlagstoffe im Mörtel ermöglichen eine problemlose Reinigung der Mörtelrolle mittels Pinsel/Bürste bzw. Wasserschlauch das Ergebnis ein qualitativ hochwertiges, optimal haftendes Mauerwerk aus Planziegeln sehr effiziente und einfache Verarbeitung auf der Baustelle

14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines - Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. 2. Angebot Unsere Angebote sind in Bezug auf Lieferungsmöglichkeiten stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein. 3. e und Zahlungsbedingungen Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise, zu denen die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe hinzukommt, soweit nichts anderes vereinbart ist.fälligkeit: Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsausstellung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto: Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto auf den um Fracht- und nwert verminderten Rechnungs-Endbetrag (= skontoberechtigter Betrag). Bei Banküberweisung ist für die Skontogewährung der Zeitpunkt des Eingangs des Rechnungsbetrages auf unser Konto maßgebend. Frachtbeträge sind jeweils sofort zahlbar. Schecks: Schecks gelten erst mit deren Einlösung als Erfüllung. Ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Wechsel werden nicht anerkannt. Verzugszinsen: Bei Überschreitung des Zieles von über 30 Tagen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen in Rechnung zu stellen. Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, oder kommt der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug oder wird uns irgendeine Verschlechterung seiner Zahlungsweise (Klage u. dgl.) bekannt, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig; außerdem behalten wir uns das Recht vor, in einem solchen Falle Vorauszahlungen oder Sicherstellungen der Zahlungen zu verlangen. 4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang Bestätigte Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten. eine Gewähr für Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen. Es gelten die Bestimmungen die KVO. In Fällen höherer Gewalt (z.b. Betriebsstörungen, Streiks, Materialmangel, usw.) sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass der Besteller daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Termine für die Erstanlieferungen aus Abrufaufträgen sind uns spätestens acht Tage vor Lieferung bekanntzugeben. Ist bei Abrufaufträgen kein Endtermin vereinbart, so ist die gesamte Bestellung spätestens zur Lieferung zum Ablauf von drei Monaten ab Vertragsabschluss abzurufen. Die Lieferung erfolgt in kompletten Lastzügen. Eine gut befahrene Baustelle wird bei Lieferung vorausgesetzt. Teillieferungen sind gestattet. Versand geschieht auf Gefahr des Empfängers. Bei Seitenlader- Anlieferung ist die Baustelle außerdem entsprechend vorzubereiten. Sollte das Befahren und Entladen nicht möglich sein, behalten wir uns vor, entstandene Fracht- und Nebenkosten in Rechnung zu stellen. Für volle Ausnützung des Ladegewichts und Laderaumes können wir keine Gewähr übernehmen. Wir bitten vorsorglich anzugeben, wie eine eventuelle Ausladung erfolgen kann. Bei Franko-Lieferungen liegt der Frachtabrechnung volle Ausnützung des Ladegewichtes bzw. Laderaumes zugrunde. Beträgt die Abladezeit mehr als eine Stunde, behalten wir uns vor, Standgeld gemäß unserer liste zu berechnen. Verpackungsmaterial und Entladehilfen werden zu unseren jeweils üblichen Werkspreisen in Rechnung gestellt. Für zurückgegebene, wiederverwendbare n und für die Ladehilfen wird der jeweils werksübliche Betrag gutgeschrieben, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden.setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertetenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Sofern sich aus der Auftragserteilung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. 5. Gewährleistung und Haftung Ziegelerzeugnisse sind homogene Massengüter, die in einem natürlichen Brennprozess hergestellt werden. Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen unserer Waren gelten deshalb nur näherungsweise und sind nicht verbindlich. Etwaige Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien ( 443 BGB) müssen schriftlich vereinbart und ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Waren nach Maßgabe der einschlägigen DIN-Normen. Die Bezugnahme auf DIN-Normen oder die CE-Kennzeichnung stellt lediglich eine Warenbeschreibung, jedoch keine Garantiezusage dar. Der Besteller hat die Ware nach deren Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind uns vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller hat uns die Gelegenheit einzuräumen, die angezeigten Beanstandungen zu überprüfen. Soweit ein berechtigter und fristgerecht angezeigter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. 6. Schadensersatzansprüche Ansprüche des Bestellers wegen Schadensersatz aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften. Mit diesen Regeln ist keine Änderung der Beweislast verbunden. 7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Besteller tritt hiermit alle Kaufpreis- oder Werklohnforderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der von uns gelieferten Ware entstehen, mit allen Nebenrechten an uns ab; dabei ist es gleich, ob die Waren an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert werden. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft oder verarbeitet wird, gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren. Die Aufnahme einzelner und derer Forderungen in eine laufende Rechnung berührt den Eigentumsvorbehalt nach dem vorstehenden Absatz nicht. Der Käufer ist zu Weiterverkauf oder zu Verarbeitung der Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreis- oder Werklohnanforderung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die von uns gelieferten Waren ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er vor der Bezahlung unseres gesamten Guthabens die Waren nicht an einen Dritten verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware seinerseits seinem Abnehmer Eigentumsvorbehalt zu erklären, damit unser Eigentum erhalten bleibt.der Käufer ist ferner verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Zugleich hat er die Dritten darauf hinzuweisen, dass wir Eigentümer der Waren sind. Trotz der Abtretung bleibt der Käufer bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Ein Widerruf erfolgt nicht, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so hat der Käufer nach unserer Weisung von einer Einziehung der abgetretenen Forderungen Abstand zu nehmen. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten die nötigen Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, dem Dritten die Abtretung selbst anzuzeigen, wenn der Käufer auf unsere Aufforderung die Abtretungsanzeige unterlässt. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Solange uns eine Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, sind wir berechtigt, von diesem jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren noch in seinem Besitz sind, wo sie sich z. Z. befinden und an welche Abnehmer er die übrige Vorbehaltsware weiterveräußert hat. Bei begründeten Zweifeln über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, eines Zahlungsverzuges, sonstigen Zahlungsschwierigkeiten oder bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen, bzw. diese Waren in Besitz zu nehmen, sie zu veräußern oder sonst zu verwenden, ohne dadurch unserer sämtlichen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages, Verzugs, Kosten des Transportes usw. verlustig zu gehen. Die Abtretung der Forderung erlischt, sobald sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt sind. 8. Datenverarbeitung Wir weisen darauf hin, dass innerhalb unseres Unternehmens Daten über Geschäftsvorfälle verarbeitet werden und behalten uns das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditsicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu übermitteln. 9. Gerichtsstand, Erfüllungsort Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 10. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen.

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