Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)*

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1 Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)* E MVV TB - A Stand: Diese Vorschrift befindet sich im Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535. Entsprechend den dortigen Bestimmungen zur Stillhaltefrist wird davon ausgegangen, dass die Vorschrift ab dem 25. Oktober 2016 in den Ländern umgesetzt werden kann; dies gilt, solange über das DIBt nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird. A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit A 2 Brandschutz A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz A 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung A 5 Schallschutz A 6 Wärmeschutz B Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind B 1 Allgemeines B 2 Technische Regelungen für Sonderkonstruktionen und Bauteile gem. 85a Abs. 2 MBO B 3 Technische Gebäudeausrüstungen und Teile von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen, die die CE-Kennzeichnung nicht nach der Bauproduktenverordnung tragen B 4 Bauprodukte und Bauarten, die Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen für die nach 85 Abs. 4 a MBO eine Rechtsverordnung erlassen wurde C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen C 1 Allgemeines C 2 Voraussetzungen zur Abgabe der Übereinstimmungserklärung für Bauprodukte nach 22 MBO C 3 Bauprodukte, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach 19 Absatz 1 Satz 2 MBO bedürfen C 4 Bauarten, die nur eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nach 16a Absatz 3 MBO bedürfen D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen D 1 Allgemeines D 2 Liste nach 85a Abs. 4 MBO D 3 Technische Dokumentation nach 85a Abs. 2 Nr. 6 MBO Anhang * Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom , S. 1). 1 nach Landesrecht - 1 -

2 E MVV TB - A A A 1 A 1.1 Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Allgemeines Gemäß 3 und 12 Absatz 1 MBO 1 muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden. Darüber hinaus dürfen die während der Errichtung und Nutzung möglichen Einwirkungen keine Beschädigungen anderer Teile des Bauwerks oder Einrichtungen und Ausstattungen infolge zu großer Verformungen der tragenden Baukonstruktion zur Folge haben. Zur Erfüllung dieser Anforderungen an bauliche Anlagen sind die technischen Regeln nach Abschnitt A 1.2 zu beachten. A 1.2 Technische Anforderungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung an bestimmte bauliche Anlagen und ihre Teile gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Ausgenommen von der Beachtung der technischen Regeln nach Abschnitt 1.2 sind: (1) Bekleidungselemente für Innenwandbekleidungen (2) Bekleidungselemente für Außenwandbekleidungen und Dachelemente für Dacheindeckungen, die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik befestigt werden und folgende Kriterien erfüllen: - kleinformatige Wandbekleidungs- oder Dachelemente mit 0,4 m² Fläche und 5 kg Eigengewicht oder - brettformatige Wandbekleidungselemente mit 0,3 m Breite und Unterstützungsabständen durch die Unterkonstruktion von 0,8 m oder - Dachelemente mit einem Unterstützungsabstand durch die Unterkonstruktion von 1,0 m (außer aus Glas) oder - Wandbekleidungselemente, deren Verwendung durch das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks geregelt ist. (3) Dach- und Formziegelelemente für Dacheindeckungen, die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik befestigt werden und folgende Merkmale aufweisen: - Dachziegel und steine: Fläche 0,4 m² und Eigengewicht 7 kg, - Formziegel und steine: Fläche 0,4 m² und Eigengewicht 13 kg. (4) Dachlichtbänder mit folgenden Merkmalen: - Ebene Dachlichtbänder mit Dachelementen, deren Unterstützungsabstand durch die Unterkonstruktion 1,0 m ist oder - nach oben gekrümmte Dachlichtbänder mit Dachelementen, deren Unterstützungsabstand durch die Unterkonstruktion in Haupttragrichtung (bei nur einachsig gekrümmten Dachelementen in Richtung der Krümmung) 2,0 m ist. (5) Vorgefertigte Lichtkuppeln aus Kunststoff mit einem Unterstützungsabstand durch die Unterkonstruktion in Haupttragrichtung 2,0 m. 1 nach Landesrecht - 2 -

3 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke 85a Abs.1 Satz 3 MBO 1 gilt nicht für Technische Baubestimmungen nach Abschn. A A Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990: Eurocode - Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN 1990/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung Anlage A 1.2.1/1 A Einwirkungen auf Tragwerke DIN EN 1991 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau -1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau -1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau /A1: ; Änderung A 1 Brandeinwirkungen auf Tragwerke -1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke Berichtigung 1: /NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke Schneelasten -1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten -1-3/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten Windlasten -1-4: Allgemeine Einwirkungen, Windlasten Berichtigung 1: /NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen, Windlasten 1 nach Landesrecht Anlage A 1.2.1/2 Anlage A 1.2.1/3 Anlage A 1.2.1/4 Anlage A 1.2.1/5-3 -

4 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Außergewöhnliche Einwirkungen -1-7: Allgemeine Anlage A 1.2.1/6 Einwirkungen Außergewöhnliche Einwirkungen -1-7/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 1-7: Allgemeine Einwirkungen Außergewöhnliche Einwirkungen Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen -3: Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen Berichtigung 1: /NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 3: Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter -4: Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter Berichtigung 1: /NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke Teil 4: Einwirkungen auf Silos und Flüssigkeitsbehälter DIN-Fachbericht 140, Ausgabe Januar Auslegung von Siloanlagen gegen Staubexplosionen Anlage A 1.2.1/7 A Bauteile, die gegen Absturz sichern ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern", Ausgabe Juni 1985 Anlage A 1.2.1/8 A Bauliche Anlagen im Erd- und Grundbau A Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau DIN EN Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik -1: Allgemeine Regeln Anlage A 1.2.2/1-1/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln DIN 1054: Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN /A1: Änderung A1 -/A2: Änderung A2 1 nach Landesrecht - 4 -

5 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Ausführung von Bohrpfählen DIN EN 1536: Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Bohrpfähle DIN SPEC 18140: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1536: , Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau Bohrpfähle A Ausführung von Verdrängungspfählen DIN EN 12699: Ausführung spezieller geotechnischer Arbeiten (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle Berichtigung 1: DIN SPEC 18538: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 12699: , Ausführung von speziellen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verdrängungspfähle Anlage A 1.2.2/2 A Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4123: A Ausführung von Verpressankern DIN EN 1537: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker Berichtigung 1: DIN SPEC 18537: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 1537: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Verpressanker Anlage A 1.2.2/3 A Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) DIN EN 14199: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) DIN SPEC 18539: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 14199: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle) 1 nach Landesrecht - 5 -

6 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Injektionen DIN EN 12715: Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Injektionen DIN SPEC 18187: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 12715: , Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) Injektionen Bemessung von verfestigten Bodenkörpern Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep-Mixing- oder Injektions-Verfahren A Bauliche Anlagen im Beton- und Stahlbetonbau DIN 4093: Bemessung von verfestigten Bodenkörpern Hergestellt mit Düsenstrahl-, Deep- Mixing- oder Injektions-Verfahren A Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken -1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau -1-1/A1: Änderung A1-1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau -1-1/NA/A1: Änderung A1-1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbetonund Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/NA/A1: Änderung A1 Anlagen A 1.2.3/1 und A 1.2.3/2 Anlage A 1.2.3/3 1 nach Landesrecht - 6 -

7 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN : Beton; Anlage A 1.2.3/4 Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Anwendungsregeln zu DIN EN DIN EN 206-1: Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität Ausführung von Tragwerken aus Beton Fertigteile -1/A1: Änderung A1-1/A2: Änderung A2-9: Teil 9: Ergänzende Regeln für selbstverdichtenden Beton (SVB) DIN : Bauausführung - Anwendungsregeln zu DIN EN Berichtigung 1: DIN EN 13670: Ausführung von Tragwerken aus Beton DIN : Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen Ziegeldecken DIN : Ziegeldecken Anlage A 1.2.3/4 A Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen DAfStb-Richtlinie - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen : Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze Teil 2: Bauprodukte und Anwendung einschl. 2. Berichtigung Teil 3: Anforderungen an die Betriebe und Überwachung der Ausführung sowie 3. Berichtigung A Spritzbeton DIN EN Spritzbeton -1: Begriffe, Festlegungen und Konformität -2: Ausführung DIN 18551: Spritzbeton - Nationale Anwendungsregeln zur Reihe DIN EN und Regeln für die Bemessung von Spritzbetonkonstruktionen A Schweißen von Betonstahl DIN EN ISO Schweißen - Schweißen von Betonstahl - 1: Tragende Schweißverbindungen - Berichtigung 1: : Nichttragende Schweißverbindungen - Berichtigung 1: nach Landesrecht Anlage A 1.2.3/5-7 -

8 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bauteilen aus dampfgehärtetem Porenbeton DIN Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bauteilen aus dampfgehärtetem Porenbeton -101: Entwurf und Bemessung 102: Anwendung in Bauwerken -103: Sicherheitskonzept Anlage A 1.2.3/1, Abschnitte 1, 2.2, 2.3, 4 A Anwendung von vorgefertigten Bauteilen aus haufwerksporigem Leichtbeton mit statisch anrechenbarer oder nicht anrechenbarer Bewehrung in Bauwerken DIN 4213: Anwendung von vorgefertigten Bauteilen aus haufwerksporigem Leichtbeton mit statisch anrechenbarer oder nicht anrechenbarer Bewehrung in Bauwerken Anlage A 1.2.3/1, Abschnitte 1, 2.2, 2.3, 4 A Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit eingemörtelten Bewehrungsstählen Technische Regel Nachträglich Bewehrungsanschlüsse: (Anhang) A Verankerungen in Beton mit einbetonierten oder nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln Technische Regel Verankerungen in Beton: (Anhang) A Bauliche Anlagen im Metall- und Verbundbau A Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN 1993: Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau 1-1/A1: Änderung A1-1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau - 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall Anlagen A 1.2.4/1 und A 1.2.3/2 Anlage 1.2.3/3 1 nach Landesrecht - 8 -

9 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Ergänzende Regeln für kaltgeformte -1-3: Allgemeine Regeln Anlage A 1.2.4/2 Bauteile und Bleche Ergänzende Regeln für kaltgeformte Bauteile und Bleche -1-3/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-3: Allgemeine Regeln Ergänzende Regeln für kaltgeformte dünnwandige Bauteile und Bleche Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen -1-4: Allgemeine Bemessungsregeln Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen -1-4/NA:2016-xx - Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-4: Allgemeine Regeln Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen Plattenförmige Bauteile Festigkeit und Stabilität von Schalen Plattenförmige Bauteile mit Querbelastung - 1-5: Plattenförmige Bauteile -1-5/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-5: Plattenförmige Bauteile - 1-6: Festigkeit und Stabilität von Schalen -1-6/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-6: Festigkeit und Stabilität von Schalen - 1-7: Plattenförmige Bauteile mit Querbelastung -1-7/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-7: Plattenförmige Bauteile mit Querbelastung 1 nach Landesrecht - 9 -

10 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Bemessung von Anschlüssen - 1-8: Bemessung von Anschlüssen -1-8/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen Ermüdung Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl Zusätzliche Regeln zur Erweiterung von EN 1993 auf Stahlgüten bis S : Ermüdung -1-9/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-9: Ermüdung : Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung -1-10/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-10: Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung : Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl -1-11/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 1-11: Bemessung und Konstruktion von Tragwerken mit Zuggliedern aus Stahl : Zusätzliche Regeln zur Erweiterung von EN 1993 auf Stahlgüten bis S /NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-12: Zusätzliche Regeln zur Erweiterung von EN 1993 auf Stahlgüten bis S700 Anlage A 1.2.4/3 1 nach Landesrecht

11 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Türme und Maste -3-1: Türme, Maste und Schornsteine Türme und Maste -3-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine Türme und Maste Schornsteine Silos Pfähle und Spundwände Kranbahnen -3-2: Türme, Maste und Schornsteine Schornsteine -3-2/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine Schornsteine - 4-1: Teil 4-1: Silos - 4-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 4-1: Silos, Tankbauwerke und Rohrleitungen Silos -5: Pfähle und Spundwände -5/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 5: Pfähle und Spundwände - 6: Kranbahnen -6/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 6: Kranbahnen Anlage A 1.2.4/4 Ausführung von Stahltragwerken DIN EN : Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Anlage A 1.2.4/5 1 nach Landesrecht

12 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton DIN EN 1994: Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton A Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für den Hochbau Tragwerksbemessung für den Brandfall Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für den Hochbau -1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für den Hochbau - 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/A1: Änderung A 1-1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Anlagen A 1.2.3/2 und A 1.2.4/1 Anlage A 1.2.3/3 Allgemeine Bemessungsregeln Tragwerksbemessung für den Brandfall Ermüdungsbeanspruchte Tragwerke - 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln -1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln -1-1/NA/A1: Änderung A1-1-1/NA/A2: Änderung A2-1-1/NA/A3: Änderung A3-1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - Teil 1-2: Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-3: Ermüdungsbeanspruchte Tragwerke Anlage A 1.2.4/1 Anlage A 1.2.3/3 1 nach Landesrecht

13 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO /NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken - Teil 1-3: Ermüdungsbeanspruchte Tragwerke Kaltgeformte Profiltafeln -1-4: Kaltgeformte Anlage A 1.2.4/2 Profiltafeln -1-4/A1: Änderung A1-1-4/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-4: Kaltgeformte Profiltafeln Schalentragwerke -1-5: Schalentragwerke -1-5/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Teil 1-5: Schalentragwerke Ausführung von Aluminiumtragwerken DIN EN : Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken Anlage A 1.2.4/6 A Oberirdische zylindrische Flachboden-Tankbauwerke aus metallischen Werkstoffen DIN Oberirdische zylindrische Flachboden-Tankbauwerke aus metallischen Werkstoffen - 1: Grundlagen, Ausführung, Prüfungen - 2: Berechnung Anlage A 1.2.4/7 1 nach Landesrecht

14 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Bauliche Anlagen im Holzbau A Bemessung und Konstruktion von Holzbauten Tragwerksbemessung für den Brandfall DIN EN 1995: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten -1-1: Teil 1-1: Allgemeines Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau /A2: Änderung A2-1-1/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau -1-2: Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall Anlage A 1.2.5/1 Anlage A 1.2.3/3-1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall Brücken -2: Teil 2: Brücken Anlage A 1.2.5/1-2/NA: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 2: Brücken Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken DIN : Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken - Teil 10: Ergänzende Bestimmungen A Holzschutz DIN : Holzschutz - Anlage A.1.2.5/2 Teil 1: Allgemeines -2: Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen 1 nach Landesrecht

15 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Bauliche Anlagen im Mauerwerksbau A Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk Tragwerksbemessung für den Brandfall Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten DIN EN 1996: Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten -1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk -1-1/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten- Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk -1-1/NA/A1: Änderung A1-1-1/NA/A2: Änderung A2-1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall -1-2/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten- Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall - 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk -2/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten- Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk - 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten -3/NA: Nationaler Anhang National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten- Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten -3/NA/A1: Änderung A1-3/NA/A2: Änderung A2 Anlage A 1.2.6/1 Anlage A 1.2.6/2 1 nach Landesrecht

16 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Fertigbauteile DIN : Mauerwerk Teil 4: Fertigbauteile Anlage A 1.2.6/3 A Verankerungen in Mauerwerk mit nachträglich gesetzten Befestigungsmitteln TR Verankerungen in Mauerwerk: (Anhang) A Glaskonstruktionen A Glas im Bauwesen - Bemessungsund Konstruktionsregeln DIN Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln -1: Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen Linienförmig gelagerte Verglasungen -2: Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen Punktförmig gelagerte Verglasungen -3: Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen Zusatzanforderungen an -4: Teil 4: absturzsichernde Verglasungen Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen -5: Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen Anlage A 1.2.7/1 Anlage A 1.2.7/2 Anlage A 1.2.7/3 A Sonderkonstruktionen A Freistehende Schornsteine DIN 1056: Freistehende Schornsteine in Massivbauart Tragrohr aus Mauerwerk Berechnung und Ausführung DIN EN : Freistehende Schornsteine - Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN : Freistehende Schornsteine Teil 2: Betonschornsteine DIN EN : Freistehende Schornsteine Teil 4: Innenrohre aus Mauerwerk Entwurf, Bemessung und Ausführung DIN EN : Freistehende Schornsteine Teil 6: Innenrohre aus Stahl Bemessung und Ausführung DIN EN : Freistehende Schornsteine Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen 1 nach Landesrecht Anlagen A 1.2.4/4 und A 1.2.8/1 Anlage A 1.2.8/1 Anlage A 1.2.8/2 Anlage A 1.2.8/2-16 -

17 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO A Glockentürme DIN 4178: Glockentürme A Gewächshäuser DIN V : Gewächshäuser; Teil 1: Ausführung und Berechnung A Traggerüste DIN EN 12812: Traggerüste Anforderungen, Bemessung und Entwurf A Arbeitsgerüste DIN EN : Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung Schutzgerüste DIN : Arbeits- und Schutzgerüste Teil 1: Schutzgerüste Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung Anlage A 1.2.7/2 Anlagen A 1.2.8/3 und A /4 Anlagen A 1.2.8/4 und A 1.2.8/5 Anlage A 1.2.8/5 A Gärfuttersilos und Güllebehälter DIN Gärfuttersilos und Güllebehälter - 1: Teil 1: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit, Allgemeine Anforderungen - 2: ; Teil 2: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen - 4: ; Teil 4: Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälter aus Stahl A Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung Richtlinie für Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung, Fassung Oktober 2012, korrigierte Fassung März 2015 Anlage A 1.2.8/6 A Lehmbauten für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 mit höchstens zwei Vollgeschossen Lehmbau Regeln, Februar 2008 A nach Landesrecht Ortsfeste liegende zylindrische einund doppelwandige Behälter (Tanks) aus Stahl zur oberirdischen Lagerung von wassergefährdenden flüssigen Brennstoffen für die energetische Versorgung von Heizund Kühlanlagen für Gebäude Anlage A 1.2.8/7-17 -

18 E MVV TB - A Kenn./ Lfd. Nr. Anforderungen an Planung, Bemessung und Ausführung gem. 85a Abs. 2 MBO 1 Technische Regel/Ausgabe Weitere Maßgaben gem. 85a Abs. 2 MBO Ortsfeste Tanks aus Thermoplasten zur oberirdischen Lagerung von flüssigen Brennstoffen für die energetische Versorgung von Heizund Kühlsystemen in Gebäuden Anlage A 1.2.8/8 A Bauliche Anlagen in Erdbebengebieten A Bauten in deutschen Erdbebengebieten DIN 4149: Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten Anlage A 1.2.9/1 1 nach Landesrecht

19 E MVV TB - A Anlage A 1.2.1/1 Zu DIN EN 1990 in Verbindung mit DIN EN 1990/NA Die informativen Anhänge B, C und D sind nicht anzuwenden. Anlage A 1.2.1/2 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA Zu Abschnitt 6.4: Ergänzend gilt für Horizontallasten für Hubschrauberlandeplätze auf Dachdecken: 1 In der Ebene der Start und Landefläche und des umgebenden Sicherheitsstreifens ist eine horizontale Nutzlast q k = 1,0 kn/m an der für den untersuchten Querschnitt eines Bauteils jeweils ungünstigsten Stelle anzunehmen. 2 Für den mindestens 10 cm hohen Überrollschutz ist am oberen Rand eine Horizontallast von 10 kn anzunehmen. Anlage A 1.2.1/3 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA Bei der Anwendung von Naturbrandmodellen ist zu beachten: 1 Das Ergebnis der Bemessung des Feuerwiderstands (Brandeinwirkung und Nachweis) tragender oder aussteifender Bauteile auf der Grundlage von Naturbrandmodellen (Abschnitt 3.3 DIN EN : ) bedarf einer Abweichung nach 67 Abs. 1 MBO 1 ; es kann auch im Rahmen des 51 MBO 1 zugelassen werden. Anmerkung: Die Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen in bauaufsichtlichen Verfahren erfolgt auf der Grundlage von Brandprüfungen nach der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) und führt zu Einstufungen in Feuerwiderstandsklassen (DIN : , DIN EN ), die den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet werden. Bauteilbemessungen auf der Grundlage von Naturbrandmodellen stellen auf die jeweilige konkrete Nutzung und Ausgestaltung eines Raums oder Gebäudes unter Berücksichtigung der vorhandenen brandschutztechnischen Infrastruktur ab. Eine solche Bauteilbemessung deckt das auf Feuerwiderstandsklassen ausgerichtete globale bauaufsichtliche Anforderungssystem (Gebäudeklassen, Höhenlage der Geschosse, Gebäudeart) nicht vollständig ab. Über die Anwendbarkeit von Naturbrandmodellen ist daher im Rahmen einer Abweichung nach 67 bzw. einer Erleichterung nach 51 MBO zu entscheiden. Dazu ist im Bauantrag oder in den Bauvorlagen anzugeben, weshalb es einer ETK-Brandbeanspruchung nicht bedarf und darzustellen, dass (und weshalb) das gewählte Brandmodell für das Vorhaben geeignet ist und wie die damit zwangsläufig verbundene eingeschränkte Nutzung der Anlage (z.b. aufgrund begrenzter Brandlasten) sichergestellt werden soll ( 67 Abs. 1 MBO 1, 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MBauVorlV 1 vgl. Nr. 5). 2 Für den Nachweis der Standsicherheit ( 10 Abs. 1 MBauVorlV 1 ) sind die für die Beurteilung der Brandeinwirkungen erforderlichen Unterlagen, insbesondere für die Ermittlung der thermischen Einwirkungen und die bemessungsrelevanten Brandszenarien einschließlich der entsprechenden Bemessungsbrände, als zusätzliche Bauvorlage ( 1 Abs. 4 MBauVorlV 1 ) vorzulegen. Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und prüfbar sein; die thermischen Einwirkungen sind raumbezogen zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Eingangsparameter sind repräsentativ und konservativ zu wählen; dabei sind auch Brandeinwirkungen von außen und spezifische Nutzungszustände zu berücksichtigen (z. B. Fahrzeuge in Ausstellungshallen im Rahmen der Auf- und Abbauphase von Messeständen). Der mit der Prüfung/Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises nach 66 Abs. 3 MBO 1 beauftragte Prüfingenieur/Prüfsachverständige 1 muss entweder zugleich Prüfingenieur/Prüfsachverständiger für Brandschutz 1 sein oder für die Beurteilung der Brandeinwirkungen einen mit derartigen Brandmodellen erfahrenen Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz 1 heranziehen. Im Rahmen der Beurteilung der Brandeinwirkung sind alle Eingangsparameter auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen; nur stichprobenartige oder Plausibilitätsprüfungen sind nicht ausreichend. 3 Für den Nachweis des Brandschutzes ( 11 MBauVorlV 1 ) ist in den Bauvorlagen auch darzustellen, wie die nach Naturbrandmodellen bemessenen Bauteile des Tragwerks mit den erforderlichen (klassifizierten) raumabschließenden Bauteilen (wie Brand- und Trennwände, Decken, Wände notwendiger Treppenräume und Flure) zu einem geeigneten Brandschutzkonzept zusammengeführt werden sollen. Dazu gehören auch 1 nach Landesrecht

20 E MVV TB - A Aussagen zu den Anschlüssen brandschutztechnisch unterschiedlich bemessener Bauteile. Die Anforderungen der MBO, der Muster-Sonderbauverordnungen und Muster-Richtlinien an raumabschließende Bauteile bleiben unberührt. 4 Die Feuerwiderstandsfähigkeit des Tragwerks ist für die Durchführung wirksamer Löscharbeiten von wesentlicher Bedeutung. Vor der Entscheidung über die Abweichung/Erleichterung ist die zuständige Brandschutzdienststelle im Hinblick auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes zu hören; 19 M-PPVO 1 bleibt unberührt. 5 Die zulässige Art der Nutzung des Bauvorhabens (z. B. Bürogebäude) wird durch die gewählten und durch die Baugenehmigung festgelegten Eingangsparameter für die Ermittlung der Brandbeanspruchung (raumbezogen) konkretisiert und begrenzt. Es sind daher geeignete Maßnahmen festzulegen, die die Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkung sicherstellen. Dazu kommen insbesondere die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für die diesbezügliche Überwachung des laufenden Betriebs sowie eine Überprüfung der Brandlastannahmen innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Nutzung und wiederkehrende Überprüfungen (z. B. in Abständen von 3-5 Jahren) durch einen Prüfingenieur/Prüfsachverständigen für Brandschutz 1 in Betracht. Die Nutzungsbeschränkung und die zu ihrer Einhaltung vorgesehenen Maßnahmen sind durch entsprechende Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung festzulegen. In der Baugenehmigung ist darauf hinzuweisen, dass Änderungen des genehmigten Nutzungskonzepts, die zu einer höheren Brandbeanspruchung führen (z. B. veränderte Brandlasten), eine Überprüfung der Standsicherheit und gegebenenfalls die Beantragung und Erteilung einer neuen Baugenehmigung erforderlich machen. Anmerkung: Gebäude, deren Standsicherheit auf der Grundlage von Naturbrandmodellen bemessen ist, unterliegen Nutzungsbegrenzungen, die durch betriebliche Maßnahmen und externe Überprüfungen sicherzustellen sind. Die Anwendung solcher Modelle kann daher nur bei bestimmten Gebäudenutzungen sachgerecht sein. Sie kann bei Nutzungen mit geringen und beständigen Brandlasten insbesondere in großen Raumstrukturen angemessen sein; anders verhält es sich bei Räumen mit veränderlichen Brandlasten und Nutzungen oder Gebäuden mit besonderen Sicherheitsanforderungen (z. B. Hochhäuser); die Erforderlichkeit betrieblicher Maßnahmen schließt eine Anwendung bei Wohnungen oder ähnlichen Nutzungen grundsätzlich aus. 6 Zu DIN EN /NA: , Anhang BB (NA.BB) 6.1 Die Brandlastdichten nach Abschnitt NA.BB.3.2, Tabelle BB.1, Spalte 3, dürfen auch bei Ermittlungen im Einzelfall nach Abschnitt NA.BB.3.3 nicht unterschritten werden; die Werte beziehen sich nur auf eine für die jeweilige Gebäudeart typische Raumnutzung und nicht auf die Raumnutzungen des gesamten Gebäudes (vgl. NA.BB.3.2 Absatz 3 bezüglich Bürogebäude); dies gilt für Tabelle BB.2 entsprechend. 6.2 Die maximale Wärmefreisetzungsrate Q max,k nach Abschnitt NA.BB.4, Gleichung (BB.7) ist auch für Räume mit mehr als 400 m² unter Ermittlung zunächst der Wärmefreisetzungsrate Q max,f,k für einen angenommenen brandlastgesteuerten Brand nach Gleichung (BB.5) und der Ermittlung der Wärmefreisetzungsrate Q max,v,k unter der Annahme eines ventilationsgesteuerten Brandes nach Gleichung (BB.6) zu bestimmen. Der so aus Gleichung (BB.7) gebildete Wert (charakteristischer Wert Q max,k ) liegt stets auf der sicheren Seite. 6.3 Für die Auftretenswahrscheinlichkeit p 1 eines Entstehungsbrandes je Jahr und Nutzungseinheit ist nach Abschnitt NA.BB.5.1 der größere und damit ungünstigere Wert aus den Angaben nach Tabelle BB.3 zur Bestimmung der Auftretenswahrscheinlichkeit p fi eines Schadenfeuers nach Gleichung (BB.9) in Ansatz zu bringen. Für die Ausfallwahrscheinlichkeit der öffentlichen Feuerwehr ist der Wert p 2,2 = 0,5 nach Tabelle BB.4 anzusetzen. 6.4 Für die Ermittlung der bedingten Versagenswahrscheinlichkeit p f,fi nach Abschnitt NA.BB.5.2 ist in Gleichung (BB.13) die Versagenswahrscheinlichkeit p f für Bauteile des Tragwerks stets zumindest aus der Zuordnung zur Schadensfolge mittel nach Tabelle BB.5 in Ansatz zu bringen. Für Gebäude, die einer Büro- oder vergleichbaren Nutzung dienen und deren Nutzungseinheiten mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche haben (vgl. 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MBO 1 ), ist für den Zuverlässigkeitsindex β der Wert 4,7 und für die zugehörige Versagenswahrscheinlichkeit p f der Wert 1,3E-6 nach Tabelle BB.5 in Ansatz zu bringen. Sonderbauten, bei denen die Auswirkungen des Versagens oder der Funktionsbeeinträchtigung eines Tragwerks zu schweren Folgen für Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen (vgl. DIN EN 1990: , Anhang B) führen können, sind der Schadensfolge hoch nach Tabelle BB.5 zuzuordnen. 1 nach Landesrecht

21 E MVV TB - A Anlage A 1.2.1/4 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA 1 Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen oder... 1 hingewiesen. Die Tabelle Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen ist über oder abrufbar. 2 Zu Abschnitt 4.3 (Norddeutsches Tiefland): In Gemeinden, die in der Tabelle Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen mit Fußnote... gekennzeichnet sind oder... 1, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außergewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit s i = 2,3. i s k anzunehmen. 3 Abschnitt 6 Eislasten und Anhang A der DIN : sind zu beachten. Anlage A 1.2.1/5 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA 1 Zu Abschnitt NA.B.3.2 Tabelle NA.B.3, Spalte 2: Bei Gebäuden (Reihenmittelhäuser) mit einer Gesamthöhe h 10,0 m, an die beidseitig im Wesentlichen profilgleich angebaut und bei denen (rechtlich) gesichert ist, dass die angebauten Gebäude nicht dauerhaft beseitigt werden, darf die Einwirkung des Windes als veränderliche Einwirkung aus Druck oder Sog nachgewiesen werden. Dabei ist der ungünstigere Wert maßgebend. Die Einwirkung von Druck und Sog gemeinsam muss dann als außergewöhnliche Einwirkung angesetzt werden. 2 Hinsichtlich der Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder wird auf die Tabelle Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder oder... 1 hingewiesen. Die Tabelle Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder ist über oder abrufbar. Anlage A 1.2.1/6 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA Die informativen Anhänge sind nicht anzuwenden. Anlage A 1.2.1/7 Zu DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA und DIN-Fachbericht Bei Silozellen bis zu einem Behältervolumen von 4000 m³ und einer Schlankheit (Verhältnis Zellenhöhe h c zu Zellendurchmesser d c ) h c /d c < 4,0 können neben dem DIN-Fachbericht 140 auch die Regeln von DIN EN angewendet werden, sofern die Masse des Entlastungssystems den Wert von m E = 50 kg/m² nicht überschreitet. 2 Bei Anwendung der technischen Regel DIN-Fachbericht 140 ist Folgendes zu beachten: Sofern keine sphärischen Explosionsbedingungen vorliegen, darf bei der Anwendung der Nomogramme des DIN-Fachberichts 140 für niedrige Silozellen mit Schlankheiten von h c /d c < 2,0 eine Extrapolation der Nomogrammwerte mit den Schlankheiten H/D=2 und H/D=4 vorgenommen werden. Anlage A 1.2.1/8 Zur ETB-Richtlinie Bauteile, die gegen Absturz sichern 1 zu Abschnitt 3.1; 1. Absatz: Sofern sich nach DIN EN in Verbindung mit DIN EN /NA größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden. 2 zu Abschnitt 3.1, 4. Absatz: Anstelle des Satzes Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern. gilt: 1 nach Landesrecht

22 E MVV TB - A Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen. 3 Die ETB-Richtlinie ist nicht bei Bauteilen aus Glas anzuwenden. Anlage A 1.2.2/1 1 Für folgende Bauprodukte/Bausätze mit einer ETA 2 gibt es keine abschließenden technischen Regeln 3 für die Bemessung und Ausführung: - Gabionen - Pfähle aus duktilen Gusseisenrohren - Fels- und Bodennägel - Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser (Mikropfähle) - Fels- und Bodenanker 2 Zu DIN 1054, Abschnitt A : Erdbauwerke müssen dauerhaft standsicher sein. Werden bei der Errichtung von Erdbauwerken Geokunststoffe nach EN mit der Funktion Bewehren verwendet, so kann die Bemessung und die Beurteilung der Kriechdehnung und des Zeitstandverhaltens unter Dauerlast (Langzeit-Kraft-Dehnungs- Verhalten) nach "Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen (EBGEO)" 4 durchgeführt werden. 3 Zu ETAs für "Bausatz für Fels-und Bodennägeln, Bausätze mit Hohlstäben für selbstbohrende Nägel": Die Anwendung von Fels-und Bodennägeln ist nur für vorübergehenden Einsatz ( 2Jahre) zulässig. 4 Zu ETAs für "Bausatz für Verpresspfähle mit kleinem Durchmesser", "Bausätze mit Hohlstäben für selbstbohrende Verpresspfähle": Die Anwendung der Verpresspfähle ist nur für vorübergehenden Einsatz ( 2 Jahre) zulässig. 2 nach ETAG/CUAP/EAD 3 Anwendung von 16a MBO 1 4 "Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen EBGEO": Deutsche Gesellschaft für Geotechnik, Ausgabe 2010, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Anlage A 1.2.2/2 Zu DIN EN Zu DIN EN 12699, Abschnitt und 7.7.4, und DIN SPEC 18538, A : Bei der Ausführung von Pfählen oder Segmentpfählen nach EN müssen die einschlägigen Bestimmungen und Maßgaben nach Anlage A 1.2.3/1 eingehalten werden. - Die Pfähle und Segmentpfähle müssen der Klasse 1 nach Tabelle 3 von EN entsprechen. - Die Tragfähigkeit gekuppelter Pfähle mit Pfahlverbindungen der Klassen A bis C nach Tabelle 4 von EN muss der eines ungekuppelten Pfahls entsprechen. - Gekuppelte Pfähle dürfen nur durch vorwiegend ruhende Einwirkungen beansprucht werden. Anlage A 1.2.2/3 Zu DIN EN 1537 Für die Bemessung und Ausführung der Daueranker enthält die Norm, insbesondere für bestimmte Aspekte der Dauerhaftigkeit, keine abschließende Regelung. 1 Anlage A 1.2.3/1 1 Der Abschnitt C 2.1 dieser MVV TB regelt die Anforderungen an Bauprodukte des Beton- bzw. Stahlbetonbaus. 2 Fertigteile 1 nach Landesrecht

23 E MVV TB - A 2.1 Für Tragstrukturen aus Fertigteilen nach harmonisierten Normen ist zusätzlich DIN V : Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken Teil 120: Anwendungsregeln zu DIN EN 13369: zu beachten. 2.2 Bei der Verwendung von nicht harmonisierten Ausgangsstoffen gelten die technischen Regelungen nach Abschn. C 2.1. Die verwendeten Ausgangsstoffe sind anzugeben. 2.3 Werden Tragfähigkeitsmerkmale von Bauteilen oder Bausätzen in Form von rechnerisch ermittelten Tragfähigkeitswerten, mechanischen Festigkeiten oder komplette statische Berechnungen im Rahmen der Leistungserklärung angegeben, so gehören diese zu den bautechnischen Nachweisen. 2.4 Auch die Bemessung und konstruktive Durchbildung von Betonfertigteilen in baulichen Anlagen muss nach A erfolgen. 2.5 Bei Einzelgaragen nach DIN EN darf zusätzlich DIN V : hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung angewendet werden. Anstelle der DIN : gelten dann die Regeln nach A entsprechend. 2.6 Bei Verwendung von Ziegeln nach DIN EN in Deckensystemen ist zusätzlich DIN : Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken Teil 129: Regeln für die Verwendung von keramischen Zwischenbauteilen nach DIN EN : zu beachten. 3 Für Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen unter Verwendung von Spannverfahren mit Ausnahme der Spannbett-Verfahren für Vorspannung mit sofortigem Verbund nach DIN EN : , Abschn. 5.10, gibt es in Abschn. A und C 2.1 keine abschließende technische Regel. 4 Zu DIN EN , Abschn. 2.5: Die Bemessung von Tragwerken auf der Grundlage von Versuchen ist nicht anzuwenden. 3 Anwendung von 16a MBO 1 Anlage A 1.2.3/2 Für die Planung, Bemessung und Konstruktion von Brücken sind die Regelungen gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 des BMVBS (veröffentlicht im Verkehrsblatt 2012, Heft 24, S. 995) anzuwenden. Anlage A 1.2.3/3 Zu DIN EN , DIN EN , DIN EN , DIN EN und DIN EN Für spezielle Ausbildungen (z.b. Anschlüsse, Fugen etc.) sind die Anwendungsregeln nach DIN zu beachten, sofern die Eurocodes dazu keine Angaben enthalten. Anlage A 1.2.3/4 1 Es gelten die Festlegungen von C Für die Bestimmung der Druckfestigkeit von Beton in bestehenden Gebäuden kann DIN EN (einschließlich nationaler Anhang) angewendet werden. 3 Bei der Verwendung von selbstverdichtenden Beton ist die "DAfStb-Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie)" ( ) anzuwenden. 4 Für massige Bauteile aus Beton gilt die "DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton" ( ). 5 Grundsätzlich ist die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschn und zur Bestimmung der charakteristischen Festigkeit nach DIN EN 206-1, Abschnitt an Probekörpern im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. Hierbei ist auch im Rahmen der Konformitätskontrolle für die Druckfestigkeit nach DIN EN 206-1, Abschn die Konformität an Probekörpern zu beurteilen, die im Alter von 28 Tagen geprüft werden. Von diesem Grundsatz darf nur abgewichen werden, wenn entweder I) die DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton angewendet werden darf und angewendet wird oder II) die folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1 nach Landesrecht a) Es besteht ein technisches Erfordernis für den Nachweis der Druckfestigkeit in höherem Prüfalter. Dies ist beispielsweise der Fall bei manchen Hochfesten Betonen, bei fugenarmen/fugenfreien Konstruktionen und bei Bauteilen mit hohen Anforderungen an die Rissbreitenbegrenzung

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