CIRRUS. Verkauf durch Syngenta nur in Deutschland. Formulierungsbeschreibung: Wasserlösliches Pulver mit 500 g/kg (50 % Gew.

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1 CIRRUS 1 CIRRUS Formulierungsbeschreibung: Wasserlösliches Pulver mit 500 g/kg (50 % Gew.) Clomazone Verkauf durch Syngenta nur in Deutschland c C Einsatzgebiet: Herbizid zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern in Winterraps im Vorauflaufverfahren. Anwendung Wirkungsweise: Der Wirkstoff Clomazone wird von den Unkräutern bei der Keimung über Wurzeln und Spross aufgenommen. Clomazone greift in die Bildung von Photosynthese-Pigmenten ein. Die Synthese von Chlorophyll wird dadurch verhindert. Die Unkräuter laufen nicht mehr auf oder zeigen unmittelbar beim Auflauf eine starke Ausbleichung und sterben anschließend ab. Wirkungsspektrum: Folgende Unkräuter werden von CIRRUS sehr gut bis gut bekämpft: Persischer Ehrenpreis, Acker-Hellerkraut, Hirtentäschelkraut, Hundspetersilie, Winden-Knöterich, Kornblume, Klettenlabkraut, Weg-Rauke, Acker-Spörgel, Taubnessel-Arten, Vogelmiere. Weniger gut bekämpfbar: Efeublättriger Ehrenpreis, Gänsefuß-Arten, Rainkohl. Nicht ausreichend bekämpfbar: Kamille-Arten, Klatsch-Mohn, Ampfer-Knöterich, Acker-Stiefmütterchen, Acker- Vergissmeinnicht. Nicht bekämpfbar: Ungräser, Wurzelunkräuter. Kulturverträglichkeit: CIRRUS erwies sich nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterrapssorten als gut verträglich.

2 2 CIRRUS Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Winterraps Schadorganismus/ Zweckbestimmung Klettenlabkraut, Vogelmiere, Taubnessel-Arten Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NT 139: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils gültigen Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT 125: Die Anwendung des Mittels ist bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 C Lufttemperatur, gemessen an einer geeigneten Wetterstation (z. B. des amtlichen Pflanzenschutzdienstes oder des Deutschen Wetterdienstes), auf eine längere abendliche Abkühlungsperiode unter 25 C am Anwendgsort zu verlegen. Hinweise zum Wasserschutz: Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: NW 601: Aufgrund der Gefahr von Abdrift in ein Oberflächengewässer ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss zwischen diesem und der behandelten Fläche mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbau: 10 m Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse

3 CIRRUS 3 oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten. C Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungszeitpunkt: CIRRUS wird im Winterraps im Vorauflauf eingesetzt. Aufwandmenge: 0,24 kg/ha Anzahl Anwendungen: Maximal 1 Wartezeiten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Wichtige Hinweise: Bei empfindlichen, benachbart wachsenden Pflanzen können vorübergehende Blattaufhellungen auftreten. Zur Vermeidung sind die Hinweise und Vorgaben zur Anwendungstechnik strikt einzuhalten. Um Qualitätseinbußen bei benachbartem, gewerblichem Zierpflanzenbau zu vermeiden, ist ein Sicherheitsabstand zu empfehlen. In solchen Fällen Firmenberatung ansprechen. Eine Anwendung des Mittels sollte nur auf feuchten Böden erfolgen. Feuchte Bodenbedingungen fördern die Wirkung, bei anhaltender Trockenheit kann die Wirkung verzögert sein. Von Anwendungen auf komplett ausgetrockneten Böden wird abgeraten. Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig für eine gute Wirkung und Kulturverträglichkeit sowie einen gleichmäßigen Rapsauflauf. Das Rapssaatgut muss mit mindestens 2 cm feinkrümeligem Bodenmaterial abgedeckt sein. Auf leichten, sandigen Böden mit gleichzeitig niedrigem Humusgehalt (Rapsgrenzstandorten) besteht ein erhöhtes Risiko von Ausbleichungen. Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Hohe Niederschläge in den ersten Wochen nach der Behandlung können zu Blattverfärbungen oder Wuchshemmungen,

4 4 CIRRUS im Extremfall zu Ausdünnungen führen. Auf sehr durchlässigen, wenig absorptiven Böden ist deshalb von einer Behandlung mit CIRRUS abzusehen. Auf Flächen mit hoher Zufuhr von organischer Masse ist eine Wirkungsminderung möglich. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein erhöhtes Verträglichkeitsrisiko. Unter ungünstigen Bedingungen ist ein Wirkungsabfall gegen Unkräuter möglich. Die Aufwandmenge kann nach Praxiserfahrungen an die Bodenbedingungen angepasst werden: leichte Böden: 180 g/ha mittlere Böden: 200 g/ha schwere Böden und/oder Böden mit einem höheren Humusgehalt: 240 g/ha Die Verminderung der Aufwandmenge kann z. B. bei Kornblumen zu einer größeren Streuung der Wirkungsgrade führen. Nachbau: Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Bei einem Umbruch im Herbst kann nach einer tiefen (15 cm), gut mischenden Bodenbearbeitung Winterraps nachgebaut werden. Bei Nachbau von Wintergetreide ist eine Pflugfurche (min. 20 cm tief) erforderlich. Bei einem Umbruch im Frühjahr (z. B. durch Auswinterung oder andere Umstände) können nach flacher Bodenbearbeitung Sommerraps, Erbsen, Ackerbohnen, Mais oder Kartoffeln nachgebaut werden. Zusätzlich können nach einer tiefen, mischenden Bodenbearbeitung Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Phacelia, Sonnenblumen, Öllein, Futtergräser oder Zuckerrüben nachgebaut werden. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Ansetzvorgang: Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen.

5 CIRRUS 5 1. Tank mit 3 /4 der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Wasserlöslichen Folienbeutel der Packung entnehmen und ungeöffnet direkt in den Tank geben. 4. Bei der Anwendung in Tankmischungen den Folienbeutel mit CIRRUS zuerst in den Tank geben und erst nach dem Auflösen des wasserlöslichen Folienbeutels den Mischpartner zugeben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. (Evtl. angebrochene Originalpackung sorgfältig verschließen und trocken aufbewahren.) C Mischbarkeit: CIRRUS kann mit handelsüblichen Herbiziden und mit Ammoniumnitratharnstofflösung (AHL) gemischt werden. Bei Tankmischungen mit AHL CIRRUS zunächst in Wasser auflösen, dann AHL zugeben. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen bei von durch uns nicht empfohlenen Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Syngenta Service- Hotline ( ) an. Spritztechnik: (Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.) Beim Ausbringen von CIRRUS ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit zu achten. Überdosierung ist zu vermeiden. Eine Abdrift oder ein Verwehen von Spritzflüssigkeit ist unbedingt zu vermeiden, da Pflanzen unterschiedlich empfindlich reagieren können. Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich. Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Wichtiger Hinweis zur Anwendungstechnik: Zur Vermeidung von Abdrift und von Feintropfen muss das Mittel CIRRUS auch im Anschluss an den 20 m breiten Randstreifen grobtropfig ausgebracht werden. Die Spritzflüssigkeit muss mit einer der genannten Düsen appliziert werden. Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Die Kombination aus der angegebenen Fahrgeschwindigkeit und dem Druck muss eingehalten und darf nicht überschritten werden. Folgende Düsen werden vorgeschrieben und müssen gemäß Düsentabelle eingesetzt werden:

6 6 CIRRUS Düsenkaliber Druck [bar] Geschw. [km/h] Wassermenge [l/ha] (ID-, AI-, TD-)-03 3,0 5,0 280 (ID-, AI-, TD-)-04 3,0 6,0 310 (ID-, AI-, TD-)-04 4,0 7,0 309 (ID-, AI-, TD-)-04 3,0 4,0 7, Air Mix ,0 5,0 6, IDK ,0 5,0 6, Die auszubringende Wassermenge resultiert aus den eingesetzten Düsen, Arbeitsdruck und Fahrgeschwindigkeit. Entsprechend den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis ist die Spritzbalkenhöhe auf 40 cm bis 60 cm einzustellen. Durch diese Kombinationsmöglichkeiten ist die Gefahr einer eventuellen Abdrift von Feintropfen deutlich verringert. In warmen Witterungsperioden keine Anwendung auf feuchten Böden. Ergänzend zu den genannten Angaben für die Anwendungstechnik (driftreduzierende Düsen verwenden!) gilt generell, dass die äußeren 20 m zu angrenzenden Flächen mit der Abdriftminderungsklasse 90 % zu behandeln sind (s. Anwendungsbestimmung NT 139). Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Angesetzte Spritzbrühe nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

7 CIRRUS 7 Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung nach Gefahrstoffverordnung: F = Leichtentzündlich Leichtentzündlich. Schädlich für Wasserorganismen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Staub nicht einatmen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Erste Hilfe: Nach Einatmen: Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern mit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Unverzüglich Arzt aufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und, wenn möglich, Gebrauchsanweisung vorzeigen. Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse) in Deutschland und Österreich: Tel.-Nr Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen in Deutschland: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr und Telefax-Nr Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. C

8 8 CIRRUS Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Lagerung und Entsorgung Siehe Seite A 117 Besondere Hinweise zur Beachtung: Siehe Seite A 118

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