Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps
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- David Gehrig
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1 Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps Insektizid mit breitem Wirkungsspektrum gegen beißende und saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und bau. Kenndaten Zulassungsnummer: Wirkstoff: Cypermethrin 500 g/ l (47,46 Gew. - %) Formulierung: Emulsionskonzentrat [EC] Wirkstoffaufnahme: Kontakt- und Fraßwirkung IRAC-Klasse: 3A (Pyrethroide) Mode of Action: Cypermethrin gehört zur Familie der Pyrethroide (IRAC-Gruppe 3A; Natrium-Kanal- Modulator) und wirkt sowohl über die Aufnahme als auch über direkten Kontakt. Beim Wirkstoff handelt es sich um einen neurotoxischen Wirkstoff, der hauptsächlich durch das zentrale Nervensystem wirkt. Wirkstoffe der Gruppe der Pyrethroide sind wegen ihrer allgemein geringen Toxizität für Vögel und Säugetiere weit verbreitet. Packungsgröße(n): 1 l Kanister Ihre Vorteile - Wirkt sowohl über Fraß als auch Kontakt und zeigt eine zuverlässige und schnelle Knock-down-Wirkung - In einer Vielzahl an Kulturen einsetzbar (insgesamt 20 Indikationen) - Wirkt auf alle wichtigen Schädlingsgruppen - Einfache Handhabung führt zu erhöhter Betriebseffizienz Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs-bestimmungen Kultur Aufwandmenge Wirksamkeitspektrum der Behandlungen Anwendungstermin Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Weizen, Roggen, Triticale von 150- von 150- Blattläuse als Virusvektoren Anwendungen: 1 Anwendungen: 1 Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder BBCH Von Frühjahr bis Sommer, nach Erreichen von bis BBCH 73 Sommerhafer, Sommergerste von 150- Anwendungen: 1 Frühjahr, nach Erreichen von Schwellenwerten oder bis BBCH 51 Raps von 150- von 300-0,06 l/ ha bei von 300- Beißende Insekten Anwendungen: 2 (Abstand: 3 Monate) Blattläuse Anwendungen: 1 käfer Anwendungen: 1 BBCH (Max. eine Anwendung im Herbst und max. eine Anwendung im Frühling)
2 Porree von 200- Zwiebelthrips Anwendungen: 1 Kultur Aufwandmenge Wirksamkeitspektrum der Behandlungen Anwendungstermin Hülsengemüse (ausgenommen: Stangenbohne), Lupine- Arten Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosenund Wirsingkohl), Blumenkohle (Freiland) (Gewächshaus) von 200- von 200- von 200- von 200- von 200- Pflanzengröße bis 50 cm: in 500 l/ ha Pflanzengröße bis 50 cm: in 500 l/ ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,075 l/ ha bei in 750 l/ ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,1 l/ ha bei in 1000 l/ ha Schmetterlingsraupen, Blattrandkäfer, Bruchus-Samenkäfer, Pferdebohnenkäfer (Bruchus rufimanus) Schmetterlingsraupen Bruchus - Samenkäfer Anwendungen: 1 Anwendungen: 1 Anwendungen: 1 Blattrandkäfer Anwendungen: 1 Beißende Insekten Anwendungen: 1 Blattläuse Anwendungen: 1 Blattläuse Anwendungen: 2 (zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage) (NW468): Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NT109): Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S ) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernd Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW607-1): Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bis zur Höhe von Euro geahndet werden.
3 Für die Anwendungen im bau gilt zusätzlich: (WW7091): Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Reduzierte Abstände: Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Sommerhafer, Sommergerste: 90 % 20 m Raps,, Porree, Hülsengemüse (ausgenommen Stangenbohne),, Lupine-Arten, Kopf- und Blumenkohle, (Freiland): 75 % 20 m, 90 % 10 m Anwendung Pflanzenerzeugnisse/ Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Anwendungs-zeitpunkt Anwendungen/ Kultur und Jahr Aufwandmenge Wartezeit Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse als Virusvektoren Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf BBCH von Tage Weizen, Roggen, Triticale Von Frühjahr bis Sommer, nach Erreichen von bis BBCH 73 Anwendungen: 1 bzw. je von Tage Sommerhafer, Sommergerste Frühjahr, nach Erreichen von bis BBCH 51 von Tage Raps Beißende Insekten Nach Erreichen von BBCH (Max. eine Anwendung im Herbst und max. eine Anwendung im Frühling) Anwendungen: 2 bzw. je (Abstand: 3 Monate) von Tage Blattläuse käfer Nach Erreichen von Nach Erreichen von Anwendungen: 1 bzw. je von 300-0,06 l/ ha bei von 300- Schadorganismus/ Zweckbestimmung Pflanzenerzeugnisse/ Anwendungszeitpunkt Anwendungen/ Aufwandmenge Wartezeit
4 Objekte Kultur und Jahr Porree Zwiebelthrips von 200- Hülsengemüse (ausgenommen: Stangenbohne) Schmetterlingsraupen, Blattrandkäfer, Bruchus- Samenkäfer, Pferdebohnenkäfer (Bruchus rufimanus) von 200- Schmetterlingsraupen von Tage Bruchus - Samenkäfer Anwendungen: 1 bzw. je von Tage, Lupine- Arten Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blumenkohle Blattrandkäfer Beißende Insekten Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf von 200- von Tage Pflanzengröße bis (Freiland) Blattläuse 50 cm: in 500 l/ ha N Pflanzengröße bis 50 cm: (Gewächshaus) Blattläuse Anwendungen: 2 Für die Kultur bzw. je (zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage) in 500 l/ ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,075 l/ ha bei in 750 l/ ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,1 l/ ha bei in 1000 l/ ha N Anwendungstechnik Herstellung der Spritzbrühe: 1. Tank zur Hälfte mit Wasser füllen und Rührwerk einschalten.
5 2. Entsprechende Menge CYPERKILL MAX kontinuierlich zugeben. 3. Tank mit Wasser auffüllen. 4. Leere Behälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 5. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Beim Ausbringen von CYPERKILL MAX ist auf eine feintropfige, gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit sowie eine gute Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile zu achten. Überdosierung und Abdrift der Spritzflüssigkeit vermeiden. Reinigung der Geräte: Nach der Anwendung Spritzgeräte und -leitungen sorgfältig wie folgt reinigen: 1. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. Kontaminationen auf der Außenseite der Spritzgeräte sollten auf der behandelten Fläche durch Abwaschen mit sauberem Wasser entfernt werden. 2. Ca. 10 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Umweltverhalten (NB6611): Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. (NN3001): Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. (NN3002): Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. (NW264): Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NN3001): Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. (NN3002): Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. (NW264): Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwenderschutz (EO005-2, SPo5): Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. (SB001): Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110): Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SB 193): Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. (SE110): Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01): Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. (SS110): Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101): Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Mischbarkeit CYPERKILL MAX ist zudem ein verträglicher Mischpartner. Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von arten und -sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand behandelt wird. Erste-Hilfe Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Sicherheitsdatenblatt bzw. Etikett bereit halten: Nach Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wenn die Atmung erschwert ist, Sauerstoff zuführen. Bei Atemstillstand künstlich beatmen. In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
6 Nach Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist). Kein Erbrechen auslösen. Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: Tel.-Nr Entsorgungshinweis Siehe Seite... ff Lagerung & Transport Siehe Seite... ff Gewährleistung Siehe Seite... ff
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