Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln

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1 Insektizid Wirkstoff: Gefahrensymbol: Bienen: Packungsgröße: 500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Xn, N bienengefährlich (B1) 100 g Flasche 500 g Flasche 1,5 kg Kanister Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln Kartoffelkäfer an Kartoffeln Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht) Blattläusen an Zierpflanzen Anwendung Wirkungsweise Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift. Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen. Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung), Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung), Kartoffelkäfer an Kartoffeln. Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlrabi; Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blattkohle; Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blumenkohle; Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl); 124

2 Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Rosenkohl; Blattläuse an Zierpflanzen. Anwendungstechnik und Aufwandmengen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung) Dantop wird beim Legen der Kartoffeln in Beständen zur Pflanzguterzeugung als Pflanzgutbehandlung mit 300 g/ha in 60 bis 100 l Wasser/ha auf das Pflanzgut gespritzt oder gesprüht. Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha). WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen einge schränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Ge gebenen falls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) Dantop wird nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf in Beständen zur Pflanzguterzeugung mit 150 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt. Maxi mal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT108, NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW606 (5m), NW701. Kartoffelkäfer an Kartoffeln Dantop wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt. Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten! Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NT102. Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blattkohle, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Kohlrabi und an Rosenkohl Dantop wird bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis während der Jung pflanzenanzucht von Kohlgemüse in Anzuchtgefäßen ab BBCH 12, im Gewächshaus, mit 2,4 g/1.000 Pflanzen in 3 l Wasser /m² gegossen. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Blattläuse an Zierpflanzen Dantop wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächshaus mit 150 g/ha in 600 bis l Wasser /ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen, nur auf Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 50 cm, gespritzt. Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. 125

3 Resistenzhinweis WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoff gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vor zu beugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirk stoffgruppen verwenden. Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen. Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden. Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für die Anwendungsgebiete festgesetzt sind. Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise entstande-nen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen. Pflanzenverträglichkeit Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Auf wandmengen von den Kulturen gut vertragen wird. Herstellung der Spritzbrühe Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln und Düngern wie z.b. Funguran progress, Cuprozin Flüssig, Cuprozin progress, Dithane NeoTec, Panarex, Risolex flüssig, Valbon oder Zinkuran mischbar. Gerätereinigung Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. An fal lendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Wartezeiten Kartoffeln: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Kohlrabi: 42 Tage Kopfkohl, Blumenkohl und Blattkohle: 70 Tage Rosenkohl: 90 Tage Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). 126

4 Hinweise für den sicheren Umgang Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NG321 - Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt: NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- Euro geahndet werden. 5m. NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein schließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das 127

5 abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung gegen Blattläuse an Zierpflanzen im Gewächshaus gilt: NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge sundheitsschäden führen. EO SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Gewässerschutz NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küs ten gewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß 128

6 Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewäs sern ein zuhalten. Zu wider handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- Euro geahndet werden. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Bienen und andere Nützlinge NB Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 BGBL.I S.1410 beachten. Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt: NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN360 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV Kennzeichnungssymbol: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchs anleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt 129

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