Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete. Roggen. Winterraps
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- Samuel Reuter
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1 Matador Nr Fungizides Emulsionskonzentrat Wirkstoffe: 225 g/l (21,8 Gew.-%) Tebuconazol, 75 g/l (7,3 Gew.-%) Triadimenol Gefahrensymbole: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Breit wirksames Fungizid mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten in Weizen (ausg. Hartweizen), Roggen, Rosen und. Wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall bei einer Wirkungsdauer von mehreren Wochen. Erhöht in Raps zusätzlich die Standfestigkeit. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Echter Mehltau, Gelbrost, Braunrost, Septoria nodorum, Septoria tritici Echter Mehltau, Braunrost, Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Wurzelhals- und Stängelfäule, Weißstängeligkeit und zur Standfestigkeit Weizen (ausg. Hartweizen) Roggen Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Für die Anwendung im Ackerbau gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 10 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt (NW701).
2 Für die Anwendung in Zierpflanzen (Freiland) gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 %* Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5 m Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 20 m Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt (NW701). Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/ZweckKulturart/Objekt Echter Mehltau Rosen Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Anwendung Ackerbau Roggen Gegen Echten Mehltau, Braunrost und Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporiumsecalis) spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis Beginn der Blüte (BBCH 25 bis 61), bei Neubefall wiederholen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr. Zusätzliche Wirkungen: Bei der Anwendung von Matador in den festgesetzten Anwendungsgebieten in Weizen (s. Tab. Anwendungsgebiete) wird vorhandener Befall von Drechslera tritici-repentis (HTR = DTR) und von Fusarium-Arten (Ährenbefall) mit erfasst.
3 Weizen (ausg. Hartweizen) Gegen Echten Mehltau, Gelbrost, Braunrost, Septorianodorum, Septoriatritici spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis Beginn der Blüte (BBCH 25 bis 61), bei Neubefall wiederholen. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr. Hinweis bei Behandlung gegen Septoria tritici: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements (WW7041). Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule Herbstanwendung (BBCH 14-18) Frühjahrsanwendung (BBCH 39-55) 1,5 l/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober und kurz vor der Blüte. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr. Zur Erhöhung der Standfestigkeit Herbstanwendung (BBCH 14-18) Frühjahrsanwendung (BBCH 39-55) 1,5 l/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Herbst. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr. Gegen Weißstängeligkeit 1,5 l/ha spritzen in l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis oder nach Öffnung von % der Blüten, Kulturstadium: BBCH Max. eine Anwendung. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr. Ergänzende Wirkungen in : Bei der Anwendung von Matador in den zugelassenen Anwendungsgebieten wird bestehender Befall mit Raps- bzw. Kohlschwärze (Alternaria), Cylindrosporiose (Cylindrosporium concentricum), Ringfleckenkrankheit (Mycoshaerella brassicicola), Echter Mehltau und Blattfleckenkrankheit miterfasst.
4 Zierpflanzenbau Rosen Gegen Echten Mehltau (Freiland) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,5 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm 0,75 l/ha spritzen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Rosen Gegen Echten Mehltau (Gewächshaus) Pflanzenhöhe bis 50 cm 0,5 l/ha Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm 0,75 l/ha spritzen in 1500 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsgefahr bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 7-14 Tagen. Pflanzenverträglichkeit Nach unseren Erfahrungen wird Matador in der empfohlenen Aufwandmenge von allen genannten Getreidearten und von Rapssorten gut vertragen. Spritzungen unter extremen Witterungsbedingungen wie z.b. trockene Hitze (geringe Luftfeuchtigkeit) können an Weizen je nach Sorte vorübergehende Blattaufhellungen zur Folge haben, die jedoch ohne Einfluss auf die Ertragsleistung sind. Sortentypische Aufhellungen und Verbräunungen der Blattspitzen können durch Matador, ebenso wie durch einige andere Fungizide, verstärkt werden. Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Empfohlene Wasseraufwandmenge Weizen (ausg. Hartweizen), Roggen, l/ha Rosen l/ha Mischbarkeit Mit Fungiziden, mit Wachstumsregulatoren (CCC) und mit Insektiziden. In z. B. mit den gängigen Herbiziden. Eine Wassertemperatur von unter 10 C kann die Mischbarkeit von Matador mit anderen Produkten beeinträchtigen. Mischbrühen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Tankmischungen von Matador und Trebon 30 EC hat sich bei hartem Wasser zur Vorbeugung von Applikationsschwierigkeiten der Zusatz von 0,5 l/ha LI 700 bewährt. Für eventuell negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser
5 auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Wartezeit Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Roggen, Weizen, : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Umweltverhalten Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Nützlinge Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft (NN400). Fische Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264). Wasserpflanzen Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen (NW265). Algen Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Hinweise für sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten (EUH401). Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten (SF245-01). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen (SS2211). Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen (SS421).
6 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen (SS422). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Kennzeichnung GefStoffV (H332) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (H360Df) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H362) Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. (H335) Kann die Atemwege reizen. (H411) Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. (P260) Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (P263) Kontakt während der Schwangerschaft/und der Stillzeit vermeiden. (P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P403+P233) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAMIRA) zuführen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Abpackungen 5 l Kanister (Orig.Kart. 4 x 5 l) Art.Nr
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