Vorteile. Starke Leistung für clevere Rechner. Juwel Top

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1 Starke Leistung für clevere Rechner Juwel Top ist bis heute ein sehr wirtschaftlicher und zuverlässiger Partner in allen Getreidearten. Es wirkt sicher gegen viele relevante Krankheiten. Hervorragend eignet sich Juwel Top in Weizen (z.b. Septoria tritici und Rost) aber auch in Roggen (z.b. Braunrost und Rhynchosporum) und Triticale (z.b. Septoria Arten). Besonders die breite, nachhaltige Wirkung und die einfache Anwendung machen das Produkt interessant. Bereits durch eine Einfachbehandlung können Mehrerträge erreicht und Gewinne erzielt werden. Vorteile - Protektive und kurative Wirkung - Überzeugend in der Breitenwirkung gegen Krankheiten - Zuverlässig und wirtschaftlich - Für sichtbar vitale Pflanzen 110

2 Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer, Weidelgras-Arten und Gräsern. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125 g/l Kresoxim-methyl (11,7 % w/w), 125 g/l Epoxiconazol (11,7 % w/w), 150 g/l Fenpropimorph (14 % w/w) Formulierung: SE (Suspoemulsion) Packungsgröße: H x 5 l Umkarton GHS08 C-M-R Sensibilisierend GHS07 C-M-R Sensibilisierend TOST GHS09 Umweltgefährlich Signalwort Gefahr (EUH 401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H319) Verursacht schwere Augenreizung. (H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen. <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. (H360Df) Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (P202) Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. (P261) Einatmen von Nebel vermeiden. (P272) Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. (P264) Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle exponierten Hautstellen gründlich waschen. (P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P305+P351+P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P303) BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. (P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P391) Verschüttete Mengen aufnehmen. (P362) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (P337+P313) Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P501) Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. 111

3 VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN: Zweckbestimmung Kulturen/Objekte Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Weizen Braunrost (Puccinia recondita) Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) Weizen DTR Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Weizen Zwergrost (Puccinia hordei) Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Gerste Braunrost (Puccinia recondita) Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Roggen, Gerste Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Triticale (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m LÜCKENINDIKATIONEN NACH 18A PFLSCHG BZW. GERINGFÜGIGE VERWENDUNG NACH ART. 51 ABS. 1 DER VO (EG) 1107/2009 Die Zulassungsbehörde hat die folgenden Anwendungen für dieses Produkt zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten erweitert. Hierbei ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit und möglicher Schaden an Kulturpflanzen des Mittels in den genehmigten Anwendungsgebieten nicht Gegenstand des Verfahrens der deutschen Zulassungsbehörden und somit nicht ausreichend geprüft ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an Kulturpflanzen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers sondern im Verantwortungsbereich des Anwenders liegen. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sollte vor der Anwendung unter betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend geprüft werden. 112

4 Zweckbestimmung Braunrost (Puccinia recondita) Pilzliche Blattfleckenerreger Haferkronenrost (Puccinia coronata) Kulturen/Objekte Weidelgras-Arten (zur Saatguterzeugung) Gräser (zur Saatguterzeugung) Hafer (NW605) (NW705) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 %: 10 m, 75 %: 5 m, 90 %: 5 m bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Abstand: 10 m Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder GEBRAUCHSANLEITUNG WIRKUNGSWEISE Juwel Top ist ein Produkt mit drei verschiedenen Wirkstoffen. Kresoxim-methyl breitet sich ausgehend von Wirkstoffdepots überwiegend auf dem Blatt aus und gelangt so an den Wirkort. Zusätzlich wird der Wirkstoff translaminar verlagert. Epoxiconazol und Fenpropimorph werden von der Pflanze sehr schnell aufgenommen und systemisch verteilt. 113

5 Durch die schnelle Wirkstoffaufnahme bzw. die Bindung in der Wachsschicht der Blätter ergibt sich eine hohe Regenfestigkeit. Juwel Top zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzkrankheiten aus. Dabei ist die Wirkung temperaturunabhängig, so dass sowohl während heißer trockener als auch bei kühler feuchter Witterung die volle Leistung erreicht wird. Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt Juwel Top einen deutlich sichtbaren Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe) Kresoxim-methyl: C3 Epoxiconazol: G1 Fenpropimorph: G2 n Anwendung ACKERBAU HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Wasseraufwandmenge: l/ha (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunk- 114

6 tion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er 115

7 Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: Gelbrost (Puccinia striiformis) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er 116

8 Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: DTR Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Wasseraufwandmenge: l/ha (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) 117

9 Wasseraufwandmenge: l/ha (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Zweckbestimmung: Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) 118

10 Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Zweckbestimmung: Zwergrost (Puccinia hordei) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunk- 119

11 tion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Zweckbestimmung: Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er 120

12 Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er 121

13 Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen, Gerste Zweckbestimmung: Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er Pflanzen/-erzeugnisse: Triticale Zweckbestimmung: Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) 122

14 Behandlungen: In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Wasseraufwandmenge: l/ha (WW7041) (NW705) Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Abstand: 10 m LÜCKENINDIKATIONEN NACH 18A PFLSCHG BZW. GERINGFÜGIGE VERWENDUNG NACH ART. 51 ABS. 1 DER VO (EG) 1107/2009 ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Weidelgras-Arten (zur Saatguterzeugung) Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Stadium der Kultur: BBCH (Von 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: 10 % der Blüten offen) Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. 123

15 Behandlungen: In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Gräser (zur Saatguterzeugung) Zweckbestimmung: Pilzliche Blattfleckenerreger Stadium der Kultur: BBCH (Von 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: 10 % der Blüten offen) Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Behandlungen: In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Wasseraufwandmenge: l/ha Pflanzen/-erzeugnisse: Hafer Zweckbestimmung: Haferkronenrost (Puccinia coronata) Stadium der Kultur: BBCH (von 2-Knoten-Stadium bis Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar) Behandlungen: In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr: 1 Wasseraufwandmenge: l/ha 124

16 n Verträglichkeit Juwel Top erweist sich in den empfohlenen Aufwandmengen in allen genannten Kulturarten als gut pflanzenverträglich. HINWEISE ZUR ANWENDUNGSTECHNIK n Mischbarkeit Juwel Top ist nach bisherigen Ergebnissen mit den meisten in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Juwel Top ist nicht mischbar mit AHL pur. Von Mischungen mit morpholinhaltigen Fungiziden gemeinsam mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern wird abgeraten. Der Zusatz von AHL oder Harnstoff ist möglich. Der Einsatz von über 20 l bzw. kg Produkt/ha kann bei hohen Temperaturen und niedriger Luftfeuchte Schäden bei einigen Weizensorten verursachen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Juwel Top und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitung der Mischpartner, sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Bei Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte die Nufarm Beratungs-Hotline (Tel.: ) an. Mischungen sind umgehend auszubringen und Standzeiten zu vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. n Herstellung der Spritzbrühe & Restmengenverwertung Nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird und die erforderliche Menge so genau wie möglich berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Spritztankbefüllung an. Beim Ansetzen der Spritzbrühe geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung verwenden! 1. Tank zu 1/3-1/2 mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln. 4. Produkt über das Einspülsieb oder die Einspielschleuse in den Tank geben 5. Entleerte Behälter des Produktes sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk möglichst vollständig ausbringen. 125

17 n Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt notwendig. Spritzgerät restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser nochmal auf der behandelten Fläche ausbringen. Unmittelbar nach Beendigung der Spritzarbeiten muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Dazu Spüldüse/Spülvorrichtungen verwenden oder Tankwand von Hand mit viel Wasser abspritzen. Ausreichend Wasser in den Pumpensumpf geben, zugelassene/empfohlene Spritzenreiniger zugeben, Rührwerk für ca. 15 Min. einschalten und alle Bereiche des Pflanzenschutzgerätes durchspülen. Anschließend Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche verspritzen. Nochmals Wasser aus dem Klarwasserbehälter in die Spritze geben, alle Systeme durchspülen und Reinigungsbrühe wieder auf dem Feld versprühen. Vorgang bei Bedarf wiederholen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. n Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. n Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten wie z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich bleibende Beschaffenheit. S. allgemeinen Text an anderer Stelle. HINWEISE ZUM SCHUTZ DES ANWENDERS n Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 126

18 (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, sowie die Hinweise zur Beseitigung von Präparaten und Spritzbrüheresten sind zu beachten. n Erste Hilfe Allgemeine Hinweise: Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Arzt aufsuchen. Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Einatmen: Verunglückten an die frische Luft bringen. Sofort Arzt hinzuziehen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen. Mund mit Wasser ausspülen. n Hinweise für den Arzt Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt: HINWEISE ZUM UMWELTVERHALTEN n Einfluss auf Nutzorganismen (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und P. palustris (Wolfspinnen) eingestuft. (NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. (NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. (NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). n Einfluss auf Gewässerorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. 127

19 n Gewässerschutz Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderter Abschnitt am Anfang). n Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderter Abschnitt am Anfang). HINWEISE FÜR TRANSPORT UND LAGERUNG n Transport ADR 9/III, UN 3082 Produkt darf während des Transportes nicht unter -10 C abkühlen und nicht über 40 C erhitzen. n Lagerung LGK nach TRGS 510: 6.1D Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. Beim Lagern Zündquellen vermeiden - nicht rauchen! Trocken lagern! 128

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