Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Von der Zulassungsbehörde gemäß 18 zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete:

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1 Wirkstoff: 750 g Mancozeb /kg Gefahrensymbol: Xn, N Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Versandgebinde: 10 x 1 kg Faltschachtel 1 x 5 kg Eimer 1 x 10 kg Sack Wasserlösliches Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Weinbau und in Kartoffeln sowie im Obstbau, Zierpflanzenbau, Beerenobst, in Zwiebelgemüse und in Kohlrabi Anwendung Wirkungsweise Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten. Dithane NeoTec hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Dithane NeoTec ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinreben; gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln; gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume; gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) and Zwetschge. Von der Zulassungsbehörde gemäß 18 zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete: Gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse; gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi; gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus; gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Schwarzen Johannisbeeren, Roten Johannisbee- 129

2 ren, Weißen Johannisbeeren und Stachelbeeren; gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Schwarzen Johannisbeeren und Roten Johannisbeeren; gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana) an Erdbeeren. Weinbau (Tafel- und Keltertrauben) Gegen Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit) 1. Behandlung im Stadium 09/11 (Knospenaufbruch bis erstes Blatt entfaltet) 2. Behandlung im Stadium 12/13 (2-3 Blätter entfaltet). Die weitere Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit erfolgt im Rahmen der Peronospora-Spritzungen ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet). Gegen Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) ab Stadium 12/13 (2-3 Blätter entfaltet). Die weitere Bekämpfung des Roten Brenners erfolgt im Rahmen der Peronospora-Spritzungen ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet). Gegen Rebenperonospora bzw. Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ab Stadium 15 (5-6 Blätter entfaltet) im Abstand von Tagen, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Gegen Schwarzfleckenkrankheit bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, gegen Roten Brenner und Rebenperonospora bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Für alle Anwendungen im Weinbau gilt folgende Kennzeichnungsauflage: In Ertragsanlagen insgesamt nicht mehr als 6 Behandlungen, davon max. 2 ab abgehender Blüte bis Reifebeginn (Rebstadium 68-81). Aufwandmenge Basisaufwand 0,8 kg/ha, ab ES 61 (Beginn der Blüte) 1,6 kg/ha, ab ES 71 (Fruchtansatz) 2,4 kg/ha, ab ES 75 (Beeren erbsengroß) 3,2 kg/ha. In Steillagen jeweils bis 25 % höherer Mittelaufwand. Die flächenbezogenen Aufwandmengen entsprechen einer Anwendungskonzentration von 0,2 % (200 g/100 l Wasser). Wasseraufwand Ab Austriebsspritzung 400 l/ha, zur Blüte ansteigend bis 800 l/ha; ab nach der Blüte l/ha, ansteigend auf l/ha (in Steillagen bis l/ha) im Spritzverfahren. Werden im Sprühverfahren niedrigere Brühemengen ausgebracht, so muß die Konzentration entsprechend der verringerten Wassermenge erhöht werden. 130

3 Gegen Peronospora im Weinbau ist die maximale Anzahl der Anwendungen aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Ackerbau Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln 1,8 kg/ha bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 7-14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Wasseraufwand l Wasser /ha Obstbau Pflaumen und Zwetschgen Gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, bzw. maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge bei Blüte oder bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, bzw. maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Beerenobst In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. 131

4 Gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Weißen-, Roten- und Schwarzen Johannisbeeren sowie Stachelbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana) an Erdbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 4 kg/ha in maximal l Wasser/ha spritzen mit Dreidüsengabel. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana) an Erdbeeren im Freiland in Beständen zur Pflanzguterzeugung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 4 kg/ha in maximal l Wasser/ha spritzen mit Dreidüsengabel. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. VV600 Erntegut nicht verzehren. Gemüsebau Gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse: Nutzung als Bundzwiebeln: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16. Nutzung ohne Blatt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 7 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16. Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Zierpflanzenbau In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. 132

5 Unter ungünstigen Bedingungen (z. B. in den Wintermonaten im Gewächshaus) können bei empfindlichen Kulturen Blattaufhellungen oder Blattvergilbungen auftreten. Das Mittel wirkt schädigend auf Populationen einiger relevanter Nutzorganismen. Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (Freiland) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (Freiland) bei Infektionsgefahr spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (im Gewächshaus) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (im Gewächshaus) bei Infektionsgefahr spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Eine Unverträglichkeit bei bestimmten Arten oder Sorten ist bisher nicht beobachtet worden. Lediglich Pelargonien und Nelken im Gewächshaus können in den Wintermonaten bei stagnierendem Wachstum und wöchentlicher Spritzung Blattrandvergilbungen bzw. Blattaufhellungen zeigen. Da jedoch bei der hohen Anzahl von Varietäten im Zierpflanzenbau eine Empfindlichkeit einzelner Sorten nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Verträglichkeit an einzelnen Pflanzen bei gegebenen Anzuchtbedingungen zu prüfen. Anwendungstechnik Pflanzen, die als Spalier an Hauswänden stehen, nicht behandeln, da es zu Gelbfärbung der Wände kommen kann. 133

6 Herstellung der Spritzbrühe Dithane NeoTec unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit Hinweis nach eigenen Erfahrungen: Dithane NeoTec ist mit unseren Insektiziden und Fungiziden sowie mit Goemar Fruton Spezial und Düngal Combi G mischbar. Wartezeiten Kelter- und Tafeltrauben Kartoffeln Zwiebelgemüse, Kohlrabi Pflaumen, Zwetschgen Zierpflanzen, Beerenobst 56 Tage 7 Tage 14 Tage 28 Tage Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF Gewächshäuser / geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. 134

7 Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS421 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Hinweise zum Umweltverhalten NZ123 - In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als dreimal jährlich auf derselben Fläche. Bienen und andere Nützlinge Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) und Pales pavida (Raupenfliege) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Drino inconspicua (Raupenfliege) und Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt; ausreichende Wirksamkeit ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Werden anschließend oder im Wechsel zusätzlich andere Mittel verwendet, ist eine Schädigung von Raubmilbenpopulationen möglich. Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Verticillium lecanii (insektenpathogener Pilz), Amblyseius finlandicus (Raubmilbe), Chrysoperla carnea (Florfliege), Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) und Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft. Gewässerorganismen NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Schutz von Flora und Fauna Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln, gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in 135

8 Zwiebelgemüse, gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi sowie gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm) gilt: NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm), gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Roten- und Weißen Johan- 136

9 nisbeeren und an Stachelbeeren sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1003 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muß bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge gilt: NT109 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der 137

10 Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln sowie gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Kartoffeln und Zwiebeln: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, -ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld 138

11 bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Kartoffeln und Zwiebeln: 20m. Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge, gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen, gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Roten- und Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren, gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Pflaume und Zwetschge: reduzierter Abstand: 90% 20 m; Weinrebe: reduzierter Abstand: 90% 15 m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: reduzierter Abstand 90% 15m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m; Weiße-, Rote- und Schwarze Johannisbeeren, Stachelbeeren: reduzierter Abstand 75% 20m, 90% 10m; Kohlrabi: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m." Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand 139

12 zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu ,- EURO geahndet werden. Erdbeeren - 10m. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung nach EG-Richtlinien/GefStoffV: Xn, N R36/37 - Reizt die Augen und die Atmungsorgane. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S22 - Staub nicht einatmen. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA016 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RA112 - Enthält Methenamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. 140

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