Dantop. Dantop. Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen:
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- Gretel Diefenbach
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1 Insektizid Wirkstoff: 500 g/kg Clothianidin (50 Gew.-%) Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG) Bienen: bienengefährlich (B1) Artikelnummer/ Packungsgröße: x 100 g Flasche x 500 g Flasche x 1,5 kg Kanister Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Insektizid zur Bekämpfung von - Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln - Kartoffelkäfer an Kartoffeln - Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht) - Blattläusen an Zierpflanzen - Blattläusen und Zikaden an frischen Kräutern GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift. Der Wirkstoff Clothianidin, aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen. Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Schadorganismen/Zweckbestimmung Kartoffel Kartoffelkäfer Kartoffel (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) Blattläuse als Virusvektoren Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vom dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung).
2 Pflanzen/Objekte Blattkohle Blumenkohle frische Kräuter Kohlrabi Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Rosenkohl Zierpflanzen Schadorganismen/Zweckbestimmung Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Blattläuse, Zikaden Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Blattläuse Hinweise zur sachgerechten Anwendung Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusvektoren Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: beim Legen Anwendungstechnik: Pflanzgutbehandlung 300 g/ha Wasseraufwandmenge: 60 bis 100 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Sonstige Hinweise: Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha). Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen beim Legen. Aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden. WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW720 Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls
3 deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel (In Beständen zur Pflanzguterzeugung) Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusvektoren Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 im Abstand von 7 bis 14 Tagen Anwendungstechnik: spritzen 150 g/ha Wasseraufwandmenge: 200 l bis 500 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden. WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW720 Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffel Zweckbestimmung: Kartoffelkäfer Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen 35 g/ha Wasseraufwandmenge: 200 l bis 500 l/ha Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten! WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
4 Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: 18a PflSchG) genehmigte Anwendungen GEMÜSEBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Blattkohle Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Anwendungsbereich: Gewächshaus (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) Stadium der Kultur: Jungpflanzen ab BBCH 12 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung:1 Anwendungstechnik: Gießen 2,4 g/1000 Pflanzen Wasseraufwandmenge: 3 l/m² 70 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Blumenkohle Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Anwendungsbereich: Gewächshaus (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) Stadium der Kultur: Jungpflanzen ab BBCH 12 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Anwendungstechnik: Gießen 2,4 g/1000 Pflanzen Wasseraufwandmenge: 3 l/m² 70 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: frische Kräuter Zweckbestimmung: Blattläuse, Zikaden Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Anwendungstechnik: Spritzen 0,15 kg/ha Wasseraufwandmenge: 200 bis 400 l/ha 7 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Kohlrabi Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Anwendungsbereich: Gewächshaus (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) Stadium der Kultur: Jungpflanzen ab BBCH 12
5 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Anwendungstechnik: Gießen 2,4 g/1000 Pflanzen Wasseraufwandmenge: 3 l/m² 42 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium der Kultur: ab BBCH 12 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Anwendungstechnik: Gießen 2,4 g/1000 Pflanzen Wasseraufwandmenge: 3 l/m² 70 Tage Pflanzen/-erzeugnisse: Rosenkohl Zweckbestimmung: Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege Anwendungsbereich: Gewächshaus (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen) Stadium der Kultur: Jungpflanzen ab BBCH 12 Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Anwendungstechnik: Gießen 2,4 g/1000 Pflanzen Wasseraufwandmenge: 3 l/m² 90 Tage ZIERPFLANZENBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Zierpflanzen Zweckbestimmung: Blattläuse Anwendungsbereich: Gewächshaus Stadium der Kultur: Pflanzengröße bis 50 cm Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen im Abstand von 7 bis 14 Tagen 150 g/ha
6 Wasseraufwandmenge: 600 bis l/ha Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Mischbarkeit Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln und Düngern wie z.b. Funguran progress, Cuprozin progress, Dithane NeoTec, Risolex flüssig*, Valbon oder Zinkuran mischbar. * Zulassung ruht zur Zeit Ansetzen der Spritzbrühe Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Reinigung Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Verträglichkeit Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Aufwandmengen von den Kulturen gut vertragen wird. Resistenzmanagement WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen. Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden. Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für die Anwendungsgebiete festgesetzt sind. Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise entstandenen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen. UMWELTVERHALTEN Nutzorganismen NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN360 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
7 Gewässerschutz NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Zu weiteren Beachtung: Für die Behandlung an frischen Kräutern gilt: NB501 Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen. Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt folgende Anwendungsbestimmung: NB502 Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. EO SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NG321 Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro Hektar und Jahr darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt: NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt: NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen
8 ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt: NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. 5m. Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gilt: NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt: NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Frischen Kräutern gilt: NB501 Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen. Für die Anwendung gegen Blattläuse an Zierpflanzen im Gewächshaus gilt: NB502 Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. Für die Anwendung gegen Blattläuse und Zikaden an frischen Kräutern im Freiland gilt: NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzge-
9 räten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung gegen Blattläuse und Zikaden an frischen Kräutern im Freiland gilt: NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu Euro geahndet werden. Für die Anwendung gegen Blattläuse und Zikaden an frischen Kräutern im Freiland gilt: NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten. Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
10 Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Haftung Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Gegebenheiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit. : reg. WZ Sumitomo Chemical Co., Ltd., Tokio / Japan Funguran : reg. WZ Spiess-Urania Chemicals GmbH Cuprozin : reg. WZ Spiess-Urania Chemicals GmbH Dithane : reg. WZ Indofil Industries Limited Risolex : reg. WZ Sumitomo Chemical Co., Ltd. Valbon : reg. WZ Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan Zinkuran : reg. WZ Spiess-Urania Chemicals GmbH Agroclean : reg. WZ Spiess-Urania Chemicals GmbH PAMIRA : reg. IVA (Industrieverband Agrar) Sicherheitsdatenblatt
287,5 g Etofenprox /l (30,1 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahr bienengefährlich (B2) 1 l Flasche 5 l Kanister
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