Emulsionskonzentrat (EC)

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1 rebon 1 30 l A nsektizid nsektizid gegen apsglanzkäfer, Gefleckten ohltriebrüssler, apsstängelrüssler und ohlschotenrüssler an aps sowie blatt- und nadelfressende äfer an ierpflanzen Wirkstoff 287,5 g/l tofenprox (Gew.-%: 30,1) Wirkmechanismusklasse (nach A) ormulierung erpackungsgröße Anwendung Wirkungsweise Anwendungsgebiete und mpfehlungen Gruppe 3A - yrethroide (atriumkanal-odulatoren) mulsionskonzentrat () 5 l rebon 30 ist ein nsektizid mit ontakt- und raßwirkung, dass insbesondere gegen beißende nsekten eine gute Wirkung zeigt. rebon 30 wirkt sehr effektiv gegen chädlinge im aps. rebon 30 bekämpft aufgrund seiner olekülstruktur auch apsglanzkäfer- opulationen, die resistent gegenüber herkömmlichen yrethroiden sind. Aufgrund seines geringen emperaturanspruches wirkt rebon 30 auch bei niedrigen emperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen rühjahr auftreten. aps apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler: 200 ml/ha in mind. 200 l Wasser/ha Anwendung nach rreichen von chwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. ax. 2 ehandlungen in dieser Anwendungen pro ahr bzw. je ultur im Abstand von mindestens 7 agen ohlschotenrüssler: 200 ml/ha in mind. 200 l Wasser/ha Anwendung nach rreichen von chwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. ax. 2 Anwendungen pro ahr in dieser ultur im Abstand von mindestens 7 agen ür die Anwendung gegen apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler gilt: (WW7091) ei wiederholten Anwendungen des ittels oder von itteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit reuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um esistenzbildungen vorzubeugen, das ittel möglichst im Wechsel mit itteln anderer Wirkstoffgruppen ohne reuzresistenz verwenden. m weifel einen eratungsdienst hinzuziehen. 793

2 A rebon 1 30 l nsektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um esistenzbildung möglichst zu vermeiden. rebon 30 enthält den Wirkstoff tofenprox, der zur chemischen lasse der Äther-yrethroide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen ystem der chädlinge kann eine esistenzbildung gegen diesen Wirkstoff grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. um gegenwärtigen eitpunkt gibt es keine gesicherten rkenntnisse über nachgewiesene esistenzen von apsglanzkäfern oder den anderen apsschädlingen gegenüber rebon 30. ollte es dennoch zu einer inderwirkung von rebon 30 aufgrund von möglicherweise entstandenen esistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen. ierpflanzenbau Gegen blatt- und nadelfressende äfer an ierpflanzen im reiland: 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha pritzen bei efallsbeginn im Abstand von mindestens 7 agen aximal 2 ehandlungen in dieser Anwendung pro ahr bzw. je ultur. Wirksamkeit und erträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. aher liegen die in Abhängigkeit von ultur, orte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen chäden im erantwortungsbereich des Anwenders. ieser muss Wirksamkeit und erträglichkeit vor dem itteleinsatz unter den betriebsspezifischen edingungen prüfen (estanwendung) on der ulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungsnummer chadorganismus/ weckbestimmung / apsglanzkäfer, Gefleckter ohltriebrüssler, apsstängelrüssler / ohlschotenrüssler aps flanzen/ -erzeugnisse/ bjekte aps ach Artikel 51 Abs. 1 der erordnung (G) r. 1107/2009 genehmigte Anwendung: usätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die ulassungsbehörde die Anwendung dieses roduktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt.: lattfressende äfer, adelfressende äfer an ierpflanzen. Wartezeit aps: () ierpflanzen () () = abgedeckt durch Anwendungsbedingungen und/oder die egetationszeit, die zwischen Anwendung und utzung (z.. rnte) verbleibt, bzw. die estsetzung einer Wartezeit in agen ist nicht erforderlich. () = ie estsetzung einer Wartezeit ist ohne edeutung. Anwendungstechnik pritzgerät regelmäßig auf einem rüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten üsenausstoß kontrollieren. 794

3 rebon 1 30 l pritzflüssigkeitsreste vermeiden. pritztechnik und Wassermenge sollten in jedem all eine gründliche enetzung aller zu behandelnden flanzenteile gewährleisten!. Herstellung der pritzbrühe rühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und rebon 30 bei laufendem ührwerk in den ank geben. ann die fehlende Wassermenge auffüllen. pritzbrühereste vermeiden. ie mehr pritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.. Gerätereinigung ie grobe einigung von pritzen auf dem eld vornehmen. pritzgeräte und pritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. ie einigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallendes pülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten läche ausbringen. ischbarkeit rebon 30 ist mischbar mit den ungiziden arax, aramba, antus Gold und filor sowie mit lattdüngern (arkenqualität). Hinweise für den sicheren Umgang n ankmischungen sind die von der ulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den ischpartner einzuhalten. instufung und ennzeichnung gemäß erordnung (G) r. 1272/2008 (L) iktogramm: ignalwort: Gefahr A Gefahrenhinweise icherheitshinweise H304 ann bei erschlucken und indringen in die Atemwege tödlich sein. H315 erursacht Hautreizungen. H318 erursacht schwere Augenschäden. H336 ann chläfrigkeit und enommenheit verursachen. H362 ann äuglinge über die uttermilch schädigen. H410 ehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. UH401 ur ermeidung von isiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 201 or Gebrauch besondere Anweisungen einholen. 260 taub oder ebel nicht einatmen. 263 ontakt während der chwangerschaft/und der tillzeit vermeiden. 280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 310 ofort GAU oder Arzt anrufen A AUG: inige inuten lang behutsam mit Wasser spülen. orhandene ontaktlinsen nach öglichkeit entfernen. Weiter spülen ehälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten rt aufbewahren. 795

4 A rebon 1 30 l 501 nhalt/ehälter der roblemabfallentsorgung zuführen. rste-hilfe-aßnahmen Allgemeine Hinweise ei anhaltenden eschwerden Arzt hinzuziehen. ontaminierte leidung und chuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. ergiftungssymptome können erst nach tunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 tunden erforderlich. ach inatmen etroffene erson aus der Gefahrenzone bringen. ür rischluft sorgen. ei ewusstlosigkeit in stabile eitenlage bringen und ärztlichen at einholen. ach Hautkontakt ofort abwaschen mit Wasser und eife. ei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. ach Augenkontakt ontaktlinsen entfernen. Auge unter chutz des unverletzten Auges inuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche ehandlung. ach erschlucken ein rbrechen einleiten. und ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. ofort Arzt hinzuziehen und icherheitsdatenblatt vorlegen. ewusstlosen ersonen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise zum chutz des Anwenders Hinweise zum chutz der Umwelt Wasserschutzgebiete (001) eden unnötigen ontakt mit dem ittel vermeiden. issbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (110) ie ichtlinie für die Anforderungen an die persönliche chutzausrüstung im flanzenschutz ersönliche chutzausrüstung beim Umgang mit flanzenschutzmitteln des undesamtes für erbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (110) Universal-chutzhandschuhe (flanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (2101) chutzanzug gegen flanzenschutzmittel und festes chuhwerk (z.. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (110) icht abschließende chutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel. (245-01) ehandelte lächen/ulturen erst nach dem Abtrocknen des pritzbelages wieder betreten. as ehältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen rt aufbewahren. or euer schützen. ei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. as ehältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen rt aufbewahren. or euer schützen. ei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Wasserschutzgebietsauflage: keine onstige Auflagen on der ulassungsbehörde festgesetzte Anwendungszum Wasserschutz bestimmungen: (W468) Anwendungsflüssigkeiten und deren este, ittel und dessen este, entleerte ehältnisse oder ackungen sowie einigungs- und pülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. ies 796

5 rebon 1 30 l gilt auch für indirekte inträge über die analisation, Hof- und traßenabläufe sowie egen- und Abwasserkanäle. ür die Anwednung im aps gilt: (W607) ie Anwendung des ittels auf lächen in achbarschaft von berflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender berflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. ktober 1993 (undesanzeiger r. 205,. 9780) in der jeweils geltenden assung eingetragen ist. abei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im olgenden genannten Abstände zu berflächengewässern einzuhalten. ür die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu berflächengewässern, 6 Absatz 2 atz 2 flchg zu beachten. uwiderhandlungen können mit einem ußgeld bis zu einer Höhe von uro geahndet werden. 90 % 10 m ür die Anwendung an ierpflanzen gilt: (W607-1) ie Anwendung des ittels auf lächen in achbarschaft von berflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender berflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. ktober 1993 (undesanzeiger r. 205,. 9780) in der jeweils geltenden assung eingetragen ist. abei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im olgenden genannten Abstände zu berflächengewässern einzuhalten. ür die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen indestabstand zu berflächengewässern, das erbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem all zu beachten. uwiderhandlungen können mit einem ußgeld bis zu einer Höhe von uro geahndet werden. ür alle Anwendungen gilt: (W701) wischen behandelten lächen mit einer Hangneigung von über 2 % und berflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender berflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen flanzendecke bewachsener andstreifen vorhanden sein. essen chutzfunktion darf durch den insatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. r muss eine indestbreite von 10 m haben. ieser andstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten oden vorhanden sind, die nicht in ein berflächengewässer münden, bzw. mit der analisation verbunden sind oder die Anwendung im ulch- oder irektsaatverfahren erfolgt. A 797

6 A rebon 1 30 l chutz der on der ulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsterrestrischen bestimmungen: achbarflächen (101) ie Anwendung des ittels muss in einer reite von mindestens 20 m zu angrenzenden lächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte lächen, traßen, Wege und lätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das erzeichnis erlustmindernde Geräte vom 14. ktober 1993 (undesanzeiger r. 205,. 9780) in der jeweils geltenden assung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. ei der Anwendung des ittels ist der insatz verlustmindernder echnik nicht erforderlich, wenn - die Anwendung mit tragbaren flanzenschutzgeräten erfolgt oder - angrenzende lächen (z.. eldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder - die Anwendung des ittels in einem Gebiet erfolgt, das von der iologischen undesanstalt im erzeichnis der regionalisierten leinstrukturanteile vom 7. ebruar 2002 (undesanzeiger r. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden assung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an leinstrukturen ausgewiesen worden ist. Wasserorganismen ienen (W264) as ittel ist giftig für ische und ischnährtiere. (6621) as ittel wird als bienengefährlich, außer bei der Anwendung nach dem nde des täglichen ienenfluges in dem zu behandelnden estand bis Uhr, eingestuft (2). s darf außerhalb dieses eitraums nicht auf blühende oder von ienen beflogene flanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. ienenschutzverordnung vom 22. uli 1992, Gl , beachten. utzorganismen (400) as ittel wird als schädigend für opulationen relevanter utzorganismen eingestuft. Lagerung Abfallbeseitigung iehe eite 10 Allgemeine Anwendungshinweise/Haftung iehe eite 11 ehälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten rt aufbewahren. icht zusammenlagern mit: xidationsmitteln; äuren; nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. = egistrierte arke von A 1 = egistrierte arke von itsui hemicals, nc. (ulassungsinhaber piess-urania) 798

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