Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
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- Eugen Hoch
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1 Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt. Der Modellflugplatz steht den Mitgliedern des LSC Condor Dortmund e. V. zur Teilnahme am Flugbetrieb zur Verfügung. Der Clubausweis ist auf Verlangen vorzulegen. Auf dem Platz darf nur Segel- und Elektroflug bis zu einem Höchstgewicht von 5 kg betrieben werden. Bei Unfällen mit Personenschäden: Polizei Notruf 110 oder die Feuerwehr 112 benachrichtigen. Der Vorstand ist ebenfalls schnellst möglich zu unterrichten! An der Durchführung des Flugbetriebs sind folgende Personen beteiligt: Flugleiter, Teilnehmer am Flugbetrieb (Vereinsmitglieder) und Gastflieger. Weiterhin können Besucher sich auf dem Platz befinden. Flugleiter Das erste Vereinsmitglied über 18 Jahre, das auf unserem Platz erscheint, ist Flugleiter. Der Flugleiter ist für die Einhaltung der Flugplatzordnung und die ordnungsgemäße Führung des Flugbuches verantwortlich. Vor Aufnahme des Flugbetriebes ist der Tower des Flugplatzes Dortmund Wickede, Tel / zu benachrichtigen. Die vom Tower angegebene Flughöhe ist in das Flugbuch einzutragen. Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Es sind alle Außenlandungen sowie Personen und Sachschäden im Flugbuch zu vermerken. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Flugplatzordnung kann der Flugleiter ein Startverbot für den Tag der Zuwiderhandlung verhängen. Der Vorfall wird dem Vorstand gemeldet. Der Flugleiter überwacht das Einhalten der Beschränkungen und das Verhalten der Teilnehmer am Flugbetrieb. Der Flugleiter kann Gastflieger zulassen, wenn es die Auslastung des Platzes erlaubt. Der Flugleiter übernimmt verantwortlich die Einweisung des Gastfliegers. Bei unklaren Voraussetzungen hat der Flugleiter den Gastflieger abzuweisen. Der Flugleiter bestimmt den Pilotenstandort an dem sich alle Piloten zum Fliegen einzufinden haben. Dieser Standort ist am Rande des Start- und Landefeldes und wird markiert durch den Windsack, welcher außerhalb des Start- und Landefeldes aufzustellen ist. Bei Segelflugbetrieb ist der Pilotenstandort so zu wählen. dass sowohl Winden- als auch Gummiseilstart nicht behindert werden. LSC Condor Dortmund e.v.! Seite 1
2 Teilnehmer am Flugbetrieb Ohne Flugleiter ist kein Flugbetrieb gestattet. Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb handelt eigenverantwortlich und kommt im Schadensfall für den Schaden auf. Bei der Durchführung des Fluges sind geltende Gesetze einzuhalten. Die Betriebsabsprache mit der "The Tower Company" ist für den Teilnehmer am Flugbetrieb verbindlich. Ohne ordentliche Eintragung in das Flugbuch mit Vornamenskürzel und Nachnamen, sowie Unterschrift zur Bestätigung der Einhaltung dieser Platzordnung ist eine Teilnahme am Flugbetrieb untersagt. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb trägt die Verantwortung für die Erlaubnis zum Betrieb und den Betrieb seiner Funkfernsteuerung eigenverantwortlich und bestätigt dies mit der Eintragung seiner genutzten Frequenz im Flugbuch. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb ist verpflichtet, sich in Verbindung mit der Frequenztafel und dem Flugbuch zu überzeugen, dass seine Frequenz nicht besetzt ist. Die Straßen, Wohngebiete und die Hallen in der Nachbarschaft dürfen nicht überflogen werden. Ebenso ist das Überfliegen von Personen, die sich in unmittelbarer Nähe und auf dem Flugplatz aufhalten, verboten. Speed-, Kunst- und Tiefflüge dürfen nur mit großem Sicherheitsabstand erfolgen. Von jedem Teilnehmer am Flugbetrieb sind die Beschränkungen am und um den Platz einzuhalten. Mit Ausnahme von Start und Landung haben sich die Piloten während des Fluges an dem dafür vorgesehenen Pilotenplatz am Rande des Start- und Landefeldes aufzuhalten. Gelandet wird grundsätzlich im Start- und Landefeld in der Mitte des Platzes. Das Startund Landefeld ist nach der Landung sofort zu räumen. Start und Landung sind vorher deutlich bekannt zu geben. Bei Außenlandungen dürfen die umliegenden Felder nur auf dem kürzesten Weg betreten werden. Ein Flurschaden ist zu vermeiden. Das umliegende Privatgelände (Bauernhöfe) darf ausschließlich nur nach Genehmigung durch den Eigentümer betreten werden. Aussenlandungen sind dem Flugleiter mitzuteilen. Gastflieger Gastflieger können nur mit Erlaubnis des Flugleiters unter Einhaltung der Flugplatzordnung am Flugbetrieb teilnehmen. Dies ist mit einer Eintragung im Flugbuch zu bestätigen. Es gelten weiterhin alle Pflichten des Teilnehmers am Flugbetrieb. Der Gastflieger muß eine gültige Modellhalter- Haftpflichtversicherung vorlegen. LSC Condor Dortmund e.v.! Seite 2
3 Besucher Besucher sind nicht Vereinsmitglieder oder Vereinsmitglieder die nicht am Flugbetrieb teilnehmen, also nicht im Flugbuch eingetragen sind. Besucher dürfen sich bei aktivem Flugbetrieb nur im Vorbereitungs- und Aufenthaltsbereich aufhalten oder in ständiger Begleitung eines Teilnehmers am Flugbetrieb auch auf dem Rest des Platzes. Beschränkungen Bei landwirtschaftlicher Nutzung oder während der Platzpflege findet kein Flugbetrieb statt. Das Ablegen der Flugmodelle hat in dem dafür vorgesehenen Vorbereitungs- und Aufenthaltsbereich zu erfolgen. In diesem Bereich ist die Durchführung von Motortests verboten. Das Befahren des Platzes mit dem PKW ist verboten. Die Einfahrt zum Platz ist grundsätzlich frei zu halten. Es ist eine maximale Haltezeit von 5 Minute zulässig. Beim Fliegen dürfen die schraffierten Bereiche aus Sicherheitsgründen nicht überflogen werden; dies sind insbesondere die benachbarten Höfe Rudack und Schweer: LSC Condor Dortmund e.v.! Seite 3
4 LSC Condor Dortmund e.v.! Seite 4
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