Flugordnung. MSC Elbtal e.v.
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- Sofie Geisler
- vor 8 Jahren
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1 Flugordnung des MSC Elbtal e.v. Stand: 10. September 2013 Um eine höchstmögliche Sicherheit auf dem Modellflugplatz und den angrenzenden Gebieten zu gewährleisten gelten auf dem Modellflugplatz des MSC Elbtal e.v. nachfolgende Bestimmungen: 1. Allgemeines Der Flugbetrieb ist ausschließlich nach den Vorschriften der Aufstiegserlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom durchzuführen. Eine Kopie der Betriebserlaubnis hängt im Kasten auf dem Flugplatz, eine weitere liegt beim 1. Vorsitzenden aus. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen oder Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden. Der Flugbetrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Eine Erste-Hilfe- Ausrüstung (PKW) muss bereitstehen. Der Flugplatz dient ausschließlich dem Betrieb von Flugmodellen. Jede andere Nutzung ist nur z.b. innerhalb von Flugpausen gestattet, wenn dies vom Flugleiter erlaubt wird und andere Mitglieder nicht stört. 2. Piloten Das Modellfliegen ist nur aktiven Mitgliedern des MSC Elbtal e.v. mit gültiger Haftpflichtversicherung erlaubt. Alle Modellflieger des MSC Elbtal e.v. müssen einmal jährlich an einer Sicherheitseinweisung mit Durchsprache der Flugordnung teilnehmen. Die Teilnahme ist verbindlich, die Beachtung der Flugordnung ist dem Vorstand schriftlich zu bestätigen. Eine Teilnahme am Flugbetrieb ohne vorherige Teilnahme an einer Sicherheitseinweisung ist nicht zulässig. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 1 von 6
2 Gastflüge sind nach Vorlage eines Versicherungsnachweises, bei Anwesenheit eines Flugleiters des MSC Elbtal e.v. und nach Einweisung durch diesen möglich. Der Gastpilot bestätigt mit seiner Unterschrift im Flugleiter-Tagesbericht, dass er die Flugordnung anerkennt und sich zu deren Beachtung verpflichtet. Mit seiner Unterschrift erwirbt der Gastpilot eine kostenlose Tagesmitgliedschaft. Am Flugbetrieb dürfen nur Piloten teilnehmen, die keinen Alkohol zu sich genommen haben. Grundsätzlich dürfen nur solche Piloten eigenständig Modelle steuern, die dazu ausreichende Kenntnisse und Erfahrung haben. Unerfahrene Piloten müssen sich von einem erfahrenen Vereinsmitglied einweisen und unterstützen lassen. 3. Flugzeiten Die zulässigen Flugzeiten für Verbrennungsmotormodelle an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: von 8.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr von bis Uhr sind genau einzuhalten. Grundsätzlich darf nicht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, bei Nebel oder ungünstigen Witterungsbedingungen geflogen werden. 4. Flugleiter Ab dem 3. Piloten ist ein Flugleiter zu bestimmen. Flugleiter kann nur ein erwachsenes, aktives Mitglied des Vereins mit Flugerfahrung sein. Die Durchführung des Flugbetriebes mit mehr als 2 Piloten ohne Flugleiter ist nicht gestattet. Der Flugleiter darf selbst kein Modell steuern. Damit er (der erste Flugleiter) auch selbst zum Fliegen kommt, ist ein weiteres Mitglied als (zweiter) Flugleiter zu bestimmen. Im Modellflugbuch sind die jeweiligen Anfangs- und Endzeiten der Flugleiter genau anzugeben. Der verantwortliche Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Der Flugleiter ist zuständig für das Ausfüllen des Modellflugbuches. Das Modellflugbuch wird in Form einer Loseblattsammlung aus Tagesberichten geführt, die beim Vorsitzenden gesammelt werden. Alle Piloten sind verpflichtet, sich in den Tagesbericht einzutragen. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 2 von 6
3 Die Pflicht zum Ausfüllen des Tagesberichtes für das Modellflugbuch besteht auch, wenn weniger als 3 Piloten am Platz sind. In diesem Fall muss der Tagesbericht von einem Piloten ausgefüllt werden. Zu den Aufgaben des Flugleiters gehören weiterhin: Beobachtung des Flugraumes und des An- und Abflugsektors Warnung der Piloten im Falle des Auftretens von Hindernissen im An- und Abflugsektor (z.b. Traktoren, Spaziergänger etc.) sowie bei Annäherung von manntragenden Flugzeugen Einschreiten im Falle von Verstößen gegen die Flugordnung Erkennen von Notsituationen und Herbeiführen von Hilfe Sofern erforderlich Festlegung und Überwachung der Startreihenfolge, Erteilung der Startfreigabe Hilfestellung im Landeanflug, insbesondere Unterstützung der Piloten bei Überprüfung des Anflugsektors und der Landebahn auf Hindernisfreiheit Einweisung von Gastpiloten (Tagesmitgliedern) in die Flugordnung Das Eintragen von besonderen Vorkommnissen (Unfälle, Abstürze, Verlust von Modellen oder Modellteilen, Verlust von Schleppleinen etc.) in den Flugleitertagesbericht. Im Falle von Unfällen mit Personenschäden und Sachschäden, die über Schäden am Flugmodell hinausgehen, ist der Flugleiter verpflichtet, umgehend ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zu informieren. Die Aufbewahrung und Weiterleitung des Tagesberichtes an den Vorstand Der Flugleiter übt für den Verein das Hausrecht am Platz aus. Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt und sofort Folge zu leisten. Der Flugleiter hat den Einsatz von Flugmodellen zu untersagen, die den technischen Anforderungen in Bezug auf Flugsicherheit und Lärmschutz nicht entsprechen. Der Flugleiter ist berechtigt, ein sofortiges Flugverbot auszusprechen, wenn ein Pilot durch Nichtbeachtung der Flugordnung eine Gefährdung des Flugbetriebes oder unbeteiligter Dritter herbeiführt. Sofern der betreffende Pilot sich nicht sofort an die Anweisungen des Flugleiters hält, ist der Flugleiter bei vorliegender Gefährdung der Piloten oder Dritter berechtigt, den Flugbetrieb einzustellen. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Flugleiters werden als vereinsschädigendes Verhalten gewertet und können mit Strafen bis hin zum Vereinsausschluss belegt werden. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 3 von 6
4 Sollte ein Flugleiter vor Beendigung des Flugbetriebes den Flugplatz verlassen, so muss er dies den verbleibenden Piloten deutlich mitteilen. Diese sind gehalten, einen neuen Flugleiter zu bestimmen. 5. Flugbetrieb Es dürfen nur solche Flugmodelle betrieben werden, die sich in einem technisch flugsicheren Zustand befinden. Es dürfen Flugmodelle bis zu einem zulässigen Höchstgewicht von 25 kg betrieben werden. Die Begrenzung des Flugraumes ist der Anlage 1 der Aufstiegserlaubnis zu entnehmen. Straßen und Wege innerhalb des Flugraumes dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder Straßenabschnitt auf mind. 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände (z.b. Kraftfahrzeuge) befinden. Flugmodelle dürfen ausschließlich vor dem Sicherheitszaun eingesetzt werden. Der Betrieb von Flugmodellen innerhalb des Aufenthaltsraums, der Vorbereitungsfläche sowie der Parkfläche ist nicht gestattet. Nicht am Flugbetrieb beteiligten Personen ist der Aufenthalt nur hinter dem Sicherheitszaun gestattet. Das Einschalten von Sendern ist nur nach Anbringen der Frequenzmarke an der Frequenztafel erlaubt. Außerdem ist der Sender mit einer Frequenzflagge zu kennzeichnen (35 MHz Orange, 40 MHz Grün). Ausnahme: Bei Betrieb von Sendern mit einer Übertragungsfrequenz von 2,4 GHz ist dies nicht erforderlich. Die Start/Landebahn darf nur in Längsrichtung benutzt werden. Sofern außerhalb der Startbahn gestartet werden muss (z.b. bei Windenbetrieb), ist dies mit dem Flugleiter abzustimmen. Das Überfliegen und das Anfliegen von Personen, Tieren sowie des Sicherheitszaunes ist grundsätzlich verboten. Der Pilot muss mit seinem Modell einen ausreichenden Mindestabstand zum Zaun, zu sich und allen auf dem Flugfeld befindlichen Personen einhalten. Beim Betrieb von Hubschraubern ist zu beachten, dass jeweils nur ein Hubschrauber fliegen darf. Der Hubschrauberpilot muss einen Standplatz in einem Abstand von ca. 10 m zum Zaun einnehmen. Außer dem Hubschrauberpilot dürfen sich keine anderen Personen vor dem Zaun aufhalten. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 4 von 6
5 Der Pilot muss sich so verhalten, dass der Hubschrauber auch zu ihm selbst stets einen ausreichenden Mindestabstand einhält. Der ausreichende Mindestabstand ist abhängig von der Größe und Leistung des Modells. Als Faustformel kann der 10- fache Rotordurchmesser, mindestens aber 5 m angenommen werden. Beim Einsatz von Multicoptern ist sinngemäß zu verfahren. Der Betrieb von Flugmodellen zwischen dem Piloten und dem Sicherheitszaun ist nicht zulässig. Sollten sich Personen in einem der umliegenden Flugsektoren aufhalten, darf dieser Sektor nicht überflogen werden. Der Pilot trägt die alleinige Verantwortung im Falle einer Personengefährdung. Bei Seilwindenbetrieb ist das gleichzeitige Betreiben von Flugmodellen mit Fahrwerk nur gestattet, wenn das Seil außerhalb der gemähten Landebahn abgelegt wird. Bei Seilwindenbetrieb regelt der Flugleiter die Startreihenfolge. Modelle mit Verbrennungsmotoren dürfen ausschließlich auf dem Flugfeld, vor dem Zaun, angelassen werden. Bei Elektromodellen darf der Antriebsakku erst auf dem Flugfeld, vor dem Zaun, angeschlossen werden. Bei Einsatz von Turbinenmodellen ist Absatz IV der Aufstiegsgenehmigung zu beachten. 6. Lärmschutz Der maximal zulässige Schallpegel von Verbrennermodellen mit Kolbenmotoren von 74 db(a)/25 m, bzw. 84 db(a)/25 m bei Turbinentriebwerken gemäß Aufstiegserlaubnis darf nicht überschritten werden. Alle Modelle müssen über einen Lärmpass verfügen. Es dürfen nur bis zu 3 Modelle mit Kolbenmotor oder maximal 2 Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden. Beim Einsatz von mehreren Flugzeugen dürfen die einzelnen Modellflugzeuge folgende Schallpegel nicht überschreiten: Kolbenmotor: Turbinenantrieb: 2 Flugmodelle 71 db(a) 3 Flugmodelle 69 db(a) 2 Flugmodelle 81 db(a) Probeläufe mit Verbrennungsmotoren sind mit dem Flugleiter abzustimmen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass andere Piloten nicht durch den Lärm irritiert oder durch Luftschrauben gefährdet werden. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 5 von 6
6 7. Erste Hilfe Eine ausreichende Sanitätsausstattung ist bereitzuhalten. Eine Erste-Hilfe- Ausstattung für PKW s gilt als ausreichend. Diese Flugordnung gilt nur in Verbindung mit der jeweils gültigen Aufstiegsgenehmigung. Elz, den Der geschäftsführende Vorstand: Frank Laux Markus Ulbert Peter Bock 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassierer Diese Flugordnung ist jedem aktiven Mitglied auszuhändigen. Neue Mitglieder / Anwärter erhalten diese Flugordnung nach Abgabe ihres Anmeldeantrages zugesandt. X:\MSC Elbtal\Dokumente MSC\Betriebsordnung\Flugordnung MSC Elbtal docx Seite 6 von 6
Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden.
Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.
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