Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

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1 Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verwaltung des nachbezeichneten Haus- und Grundbesitzes: Musterstr. 1 in Oldenburg. 2 Aufgaben des Hausverwalters 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den vorbezeichneten Grund- und Hausbesitz unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwalten, dabei die Interessen des Auftraggebers nach jeder Richtung hin zu vertreten und die Verwaltung derart zu führen, daß der Haus- und Grundbesitz in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und ordnungsgemäß genutzt wird. 2. Der Auftragnehmer wird in Vollmacht für den Auftraggeber insbesondere in folgenden Bereichen tätig: 2.1 Gestaltung, Abschluß und Kündigung von Mietverträgen 2.2 Durchführung von Wohnungsübergaben und Erstellen von Übergabeprotokollen

2 2.3 Betreuung der Mietverhältnisse mit termin- und inhaltsgerechten Mietberech- nungen, Abrechnungen von Betriebskosten sowie der Erledigung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern 2.4 Einziehung und ggf. Beitreibung der Mietzinsen; Erhaltung und Geltendmachung aller dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehenden Rechte und Ansprüche 2.5 Abschluß und Überwachung sowie Kündigung sämtlicher Versorgungs-, Liefe- ranten- und sonstiger Verträge zu marktgerechten Bedingungen 2.6 Abschluß, Kündigung und Erneuerung von Versicherungsverträgen aller Art, soweit sie sich auf den Haus- und Grundbesitz beziehen, die Wahrnehmung aller Rechte aus solchen Verträgen gegenüber den Versicherungsgesellschaften und dritten Personen, z.b. bei Schadenfällen, sowie die rechtzeitige Bezahlung der Versicherungsprämien 2.7 Bezahlung aller den Grund- und Hausbesitz betreffenden Abgaben und Lasten 2.8 Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Einreichung von Erklärungen gegenüber den Behörden, z.b. wegen Stundung, Ermäßigung und Erlaß von Abgaben, Prüfung von Veranlagungen und erforderlichenfalls Einlegung von Rechtsmitteln, soweit diese Angelegenheiten den Haus- und Grundbesitz betreffen 2.9 Anforderung und Auswertung von Angeboten für die Vergabe notwendiger Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren anschließende Überprüfung. Bei Beträgen von bis zu 500,- Euro je Reparaturfall kann der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber an eine entsprechende Fachfirma vergeben. Darüber hinaus nur, wenn Gefahr in Verzug ist und die Schadenbeseitigung innerhalb kürzester Zeit erforderlich ist. Der Auftraggeber ist jedoch in jedem Fall baldmöglichst in Kenntnis zu setzen. 3.0 Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen von der Angebotsprüfung bis zur Abrechnung

3 3.1 Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Prüfung der technischen Abwicklung 3.2 Einstellung, Überwachung und Entlassung von Hauswarten und sonstigen für den Haus- und Grundbesitz nötigen Hilfskräfte sowie Abschluß erforderlicher Dienst- und Werkverträge 3.3 Überprüfung von Instandhaltungsrechnungen und sonstigen Belegen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit und ggf. ihre Beanstandung 3.4 Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung 3 Hausverwaltervollmacht Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zu seiner Legitimation unverzüglich eine Vollmacht erteilen, die mit Beendigung des Verwaltervertrages erlischt und dann an den Auftraggeber zurückzugeben ist. Der Auftragnehmer ist als Verwalter von den Beschränkungen des 181 BGB, soweit gesetzlich zulässig, befreit. 4 Buchführung und Abrechnung 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über Einnahmen und Ausgaben der Hausverwaltung ordnungsgemäß Buch zu führen und die Originalbelege geordnet zu sammeln. Er hat die Pflicht, Gelder des Eigentümers von seinem Vermögen und dem Dritter, insbesondere anderer von ihm verwalteter Objekte, getrennt (und damit für die Eigentümer pfand- und konkurssicher) zu halten. Der Eigentümer erteilt hiermit die Vollmacht zur Eröffnung eines solchen Kontos. 2. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Ablauf jeden Kalendermonats eine Hausabrechnung vorzulegen und die Überschüsse aus der Verwaltung, soweit sie nicht für bevorstehende Ausgaben benötigt werden, auf ein vom Auftraggeber zu benennendes Konto zu überweisen.

4 Die Einnahmen- und Ausgabenbelege sind auf Anforderung jederzeit, mindestens aber einmal zum Jahresende der Abrechnung beizufügen. 5 Dauer des Vertrages, Kündigung 1. Dieser Vertrag wird für die Zeit vom xx bis xx abgeschlossen. Er kann beiderseits mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Macht keine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 2. Für den Fall des Verkaufs oder einer sonstigen Veräußerung des Haus- und Grundbesitzes, auf den sich die Verwaltung erstreckt, steht dem Auftraggeber das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Ablauf des Monats zu kündigen, in dem der Kauf- oder sonstige Veräußerungsvertrag abgeschlossen worden ist. 6 Vergütung des Verwalters Der Auftragnehmer erhält für die Verwaltung des Objektes pro Monat xx % der Nettokalt-mietzinsen, mindestens jedoch Euro,-- zzgl. gesetzl. MwSt. Der Auftragnehmer wird den Gesamtbetrag dem Auftraggeber zum Ende jeden Kalenderjahres in Rechnung stellen. Er erhält darauf monatlich einen angemessenen Abschlag, den er dem Hauskonto entnimmt. 7 Vertretung Sollte der Auftragnehmer an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert sein, so ist er berechtigt und auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, eine geeignete Person zu seiner Vertretung zu bestellen. Der Auftraggeber ist hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer trägt für die Handlungen seines Vertreters die volle Verantwortung. 8 Besondere Vereinbarungen

5 1. Für die Durchführung (Organisation, Überwachung und Abrechnung) von Maßnahmen gemäß Ziffer 2.9 und 3.0 des Vertrages in einer Größenordnung von voraussichtlich mehr als ,-- Euro zzgl. MwSt wird dem Auftragnehmer ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 3 % der Baukosten zzgl. MwSt gewährt. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Einzug und die Abrechnung der von den Mietern geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten einem Dritten zu übertragen und ihm die dazu notwendigen Belege auszuhändigen. 9 Ergänzungen und Abänderungen Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 10 Gerichtsstand Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Oldenburg. Ort, Datum Auftraggeber Ort, Datum Auftragnehmer

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