LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
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- Ruth Seidel
- vor 8 Jahren
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1 LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene MwSt. muss an die entsprechende Administration abgeführt werden. Dieses wird geregelt durch eine jährliche MwSt.- Abrechnung. Die in Ausgaben ( Kosten ) enthaltene MwSt. wie z.b. Standmiete, Hotel, Restaurant, Fahrkosten, wird hierbei von der eingenommenen MwSt. abgezogen. Die MwSt. auf ihren Waren beträgt 15%, Kunst 6%, Bücher 3%. Aussteller welche das erste Mal bei Luxembourg Mineral Expo teilnehmen, können bei dieser Gelegenheit das Formular zur initialen Einschreibung bei der Mehrwertsteuer in Luxemburg, auf der Messe ausfüllen. Wir stellen dazu einen Mitarbeiter zur Verfügung welcher die Aussteller informiert und unterstüzt. Die Einschreibung kann bei der zweiten Teilnahme rückwirkend erfolgen wenn die Einnahmen die Kosten nicht wesentlich überschreiten. In Luxemburg ansässige Aussteller sind von der MwSt. befreit, wenn ihr Jahresumsatz weniger als beträgt. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: Nach einer Vereinbarung mit der ADMINISTRATION DE L'ENREGISTREMENT ET DES DOMAINES ( MwSt.-Administration ), können wir die Prozedur zur Regelung der luxemburgischen MwSt., vom Antrag zum Erhalt einer LU-MwSt.-Nummer bis zur Jahres-Erklärung für unsere Aussteller übernehmen. Dazu braucht der Veranstalter eine Vollmacht vom Aussteller ( Formular auf der Expo vorhanden ). Diese wird bei der Administration eingereicht und bewirkt dass sämtlicher den Aussteller betreffenden Schriftverkehr ebenfalls an den Veranstalter gerichtet wird. Der Aussteller wird von der Administration über die zu zahlende jährliche MwSt.-Summe informiert. Für diesen Service berechnen wir einen Betrag für administrative Kosten von 20.- (pro Geschäftsjahr) für die erste Teilnahme und für jede weitere 5.-. Die initiale MwSt.-Einschreibung ist kostenfrei. Der praktische Ablauf : Zum Ende des Geschäftsjahres, nach der Herbstmesse teilt der Aussteller uns seinen in Luxemburg gemachten Jahresumsatz mit. Kopien der Rechnungen seiner Kosten wie z.b. Standmiete, Treibstoff, Hotel, Restaurant müssen uns ebenfalls zugesandt werden. Sie werden zwecks Beleg für die abziehbare MwSt., der Jahreserklärung beigelegt. Der errechnete Betrag wird vom Aussteller an die Administration überwiesen. Der Antrag zum Erhalt einer MwSt.-Nummer braucht nicht wiederholt zu werden. Rat und Hilfe finden Sie unter der Tel. Nr ) Die Berechnung der abzuführenden Mehrwertsteuer beruht auf den Umsatzangaben des Ausstellers. Ein- und Ausfuhr werden in Luxemburg nicht kontrolliert. Die Daten welche die Aussteller Mitarbeitern von Luxembourg Mineral Expo angeben, werden nicht an Dritte weitergereicht, sie dienen ausschliesslich der Berechnung steuerlicher Einnahmen aus den Geschäften die in Luxemburg getätigt werden. Aussereuropäische Aussteller werden nicht bei der luxemburgischen MwSt.-Administration eingeschrieben, und sind daher von allen Formalitäten befreit. Wir sind dennoch verpflichtet nach der Messe die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Administration weiterzuleiten. Sowohl der Aussteller als auch die Administration erhalten eine Kopie des Abrechnungsformulares. Für Aussteller welche die MwSt.-Erklärung selbst regeln. VOLLSTÄNDIGE DARSTELLUNG DER MWST.-ABWICKLUNG Erste Teilnahme: 1. Ausfüllen des Antrages zur MwSt.-Einschreibung. Unser bestens informiertes Personal wird Sie an Ihrem Stand besuchen um Ihnen beim Ausfüllen zu helfen. 2. Sie bekommen einen Brief mit Ihrer LU-Nummer von der Administration. 3. Nach Ende des Geschäftsjahres etwa Anfang Februar bekommen Sie die Formulare zur MwSt.- Jahreserklärung per Post. Man fordert Sie auf diese, ausgefüllt, bis ca zum 31. März zurückzusenden. 4. Wenn Sie sie nicht bis zum eingereicht haben, bekommen Sie eine Mahnung welche Ihnen mitteilt dass man Ihnen eine Frist bis zum einräumt. Dieses Datum müssen Sie punktgenau einhalten, da man sonst eine Geldstrafe verhängt. 5. Nach der Mahnung mit Fristverlängerung bekommen Sie eine Vorauszahlungsaufforderung in im Bezug zur Mineral Expo manchmal unsinnig erscheinender Betragshöhe. Diese erscheint zudem noch widersprüchlich da man Ihnen ja eine Fristverlängerung zugebilligt hat. Sie lässt sich allerdings insofern erklären als dass man die Notwendigkeit die Jahreserklärung einzureichen damit unterstreichen will. Diese Forderung erlischt mit dem Eingang der MwSt.- Jahreserklärung bei der Administration. 6. Sollten Sie sich bei der MwSt.-Administration abmelden wollen, so können Sie das nach Eingang der Formulare zur MwSt.- Jahreserklärung im Februar anhand eines Formulares tun. Sie schicken dann beides an die Administration. Das Formular, wie sämtliche anderen Formulare auch, können wir Ihnen zusenden.
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Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
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