SICHERHEITSDATENBLATT

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1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1 Stoffs bzw. des Gemischs und des 1.1 Produktidentifikator (Kit) G5921A Nuclease Free Water Random Primers X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP X HI-RPM Hybridization X acgh Blocking G4848A, G4849A, G4850A, G4865A, G4883A, G4856A, G4842A, G4903A, G4861A, G , G , G4825A, G4124A, G4829A, G5935A, G5956A, G5957A, G5975A, G5974A 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Analytische Reagenzie. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Identifizierte Verwendungen 2 x 1.5 ml 2 x ml 2 x 0.55 ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml ml ml 1.4 ml Lyophilisierte Pellets 11/12/2015 1/97

2 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 1 Stoffs bzw. des Gemischs und des x ml 4 L 4 L 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt -Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB pdl-msds_author@agilent.com 1.4 (mit Öffnungszeiten) CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition Nuclease Free Water Stoff mit einem Bestandteil Random Primers Gemisch 5X gdna Reaction Gemisch Alu I Restriction Digest Gemisch Rsa I Restriction Digest Gemisch 10X Restriction Enzyme Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Cyanine-3-dUTP Gemisch Cyanine-5-dUTP Gemisch Gemisch Gemisch 2X HI-RPM Hybridization Gemisch 10X acgh Blocking Gemisch Gemisch Gemisch 1 Gemisch 11/12/2015 2/97

3 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2 Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] 2X HI-RPM Hybridization H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H318 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1 H412 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3 10X acgh Blocking H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 3.2% Alu I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 2.9% Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 1.6% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 1% Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 10.9% 10X acgh Blocking Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 100% ChIPon-Chip Wash 1 ChIPon-Chip Wash 2 Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 100% Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 3.2% Alu I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% Rsa I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter 11/12/2015 3/97

4 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Male (0. 2 ug/ul) Female (0.2 ug/ul) 2X HI-RPM Hybridization Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% 10X Restriction Enzyme Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 3.6% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 1% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 10.9% 10X acgh Blocking Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 100% ChIPon-Chip Wash 1 ChIPon-Chip Wash 2 Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 100% Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft. 11/12/2015 4/97

5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 10X acgh Blocking Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. ChIP-on- Chip Wash 1 Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. ChIP-on- Chip Wash 2 Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung Nuclease Free Water Nicht eingestuft. Random Primers Nicht eingestuft. 5X gdna Reaction Nicht eingestuft. Alu I Restriction Digest Nicht eingestuft. Rsa I Restriction Digest Nicht eingestuft. 10X Restriction Enzyme Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Cyanine-3-dUTP Nicht eingestuft. Cyanine-5-dUTP Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. 2X HI-RPM Hybridization Xi; R36 R52/53 10X acgh Blocking Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. 1 Nicht eingestuft. 2 Nicht eingestuft. Gesundheitsrisiken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/2015 5/97

6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Reizt die Augen. 10X acgh Blocking 1 2 Umweltgefahren Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 10X acgh Blocking 1 2 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 11/12/2015 6/97

7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise Nuclease Free Water Kein Signalwort. Random Primers Kein Signalwort. 5X gdna Reaction Kein Signalwort. Alu I Restriction Digest Kein Signalwort. Rsa I Restriction Digest Kein Signalwort. 10X Restriction Enzyme Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Cyanine-3-dUTP Kein Signalwort. Cyanine-5-dUTP Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. 2X HI-RPM Hybridization Gefahr 10X acgh Blocking Achtung Kein Signalwort. Kein Signalwort. 1 Kein Signalwort. 2 Kein Signalwort. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/2015 7/97

8 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Sicherheitshinweise Prävention 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. 10X acgh Blocking 1 2 GHS05 - Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 - Verursacht Hautreizungen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 - Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. 11/12/2015 8/97

9 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Reaktion Lagerung Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 P305 + P351 + P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/2015 9/97

10 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Entsorgung Gefährliche Inhaltsstoffe 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. 10X acgh Blocking 1 2 2X HI-RPM Hybridization 4-Morpholineethanesulfonic acid, hydrate (11) Lithium chloride Lithiumdodecylsulfat 10X acgh Blocking Trometamol 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diolhydrochlorid 11/12/ /97

11 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Ergänzende Kennzeichnungselemente Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Spezielle Verpackungsanforderungen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Tastbarer Warnhinweis Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP 11/12/ /97

12 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Nuclease Free Water Keine bekannt. Random Primers Keine bekannt. 5X gdna Reaction Keine bekannt. Alu I Restriction Digest Keine bekannt. Rsa I Restriction Digest Keine bekannt. 10X Restriction Enzyme Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Cyanine-3-dUTP Keine bekannt. Cyanine-5-dUTP Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 2X HI-RPM Hybridization Keine bekannt. 10X acgh Blocking Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 1 Keine bekannt. 2 Keine bekannt. 11/12/ /97

13 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Nuclease Free Water Stoff mit einem Bestandteil Random Primers Gemisch 5X gdna Reaction Gemisch Alu I Restriction Digest Enzyme Gemisch (10 U/ul) Rsa I Restriction Digest Enzyme Gemisch (10 U/ul) 10X Restriction Enzyme Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Cyanine-3-dUTP Gemisch Cyanine-5-dUTP Gemisch Male (0. Gemisch 2 ug/ul) Female Gemisch (0.2 ug/ul) 2X HI-RPM Hybridization Gemisch 10X acgh Blocking Gemisch Gemisch ChIP-on-Chip Gemisch Wash 1 ChIP-on-Chip Gemisch Wash 2 Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Einstufung % 67/548/EWG Verordnung (EG) Nr. Typ 1272/2008 [CLP] Nuclease Free Water Wasser EG CAS Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. [A] 5X gdna Reaction 2-Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS <5 Xi; R36/37/38 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 [1] Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ ul) Natriumchlorid EG CAS X Restriction Enzyme Natriumchlorid EG CAS Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS <3 Xi; R36 Eye Irrit. 2, H319 [1] 1 - <3 Xi; R36 Eye Irrit. 2, H319 [1] 1 - <3 Xi; R36/37/38 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 [1] 11/12/ /97

14 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 2X HI-RPM Hybridization 4-Morpholinyl) ethansulfonsäurehydrat (11) EG CAS Lithiumchlorid EG CAS Lithiumdodecylsulfat EG CAS <10 Xi; R36/37/ <10 Xn; R22 Xi; R36/ <5 F; R11 Xi; R41, R37/38 Polyoxyethylenoctylphenylether CAS <3 Xn; R22 Xi; R41, R38 N; R51/53 Oxirane, 2-methyl-, polymer with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether CAS <3 Xn; R20/21 Xi; R36 N; R51/53 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Flam. Sol. 2, H228 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 Acute Tox. 4, H312 Acute Tox. 4, H332 Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Chronic 2, H411 [1] [1] [1] [1] [5] [1] 10X acgh Blocking 2-Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS Trometamol EG CAS <10 Xi; R36/37/ <10 Xi; R36/37/38 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- Sätze. Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. [1] [1] Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [A] Bestandteil [B] Verunreinigung [C] Stabilisierendes Zusatzmittel Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. 11/12/ /97

15 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. 5X gdna Reaction Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort 11/12/ /97

16 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in 11/12/ /97

17 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss 11/12/ /97

18 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Random Primers Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort 11/12/ /97

19 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Alu I Restriction Digest Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen 11/12/ /97

20 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die 11/12/ /97

21 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit 11/12/ /97

22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Schutz der Ersthelfer Nuclease Free Water trainiert wurden. Random Primers trainiert wurden. 5X gdna Reaction trainiert wurden. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. 11/12/ /97

23 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund- Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit 11/12/ /97

24 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht schwere Augenschäden. 10X acgh Blocking Verursacht schwere Augenreizung. 1 2 Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

25 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht Hautreizungen. 10X acgh Blocking Verursacht Hautreizungen. 1 2 Verschlucken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/ /97

26 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Schmerzen Tränenfluss 10X acgh Blocking 1 2 Rötung Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung 11/12/ /97

27 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Rötung Es kann Blasenbildung auftreten 11/12/ /97

28 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 10X acgh Blocking Zu den Symptomen können gehören Reizung Rötung 1 2 Verschlucken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Magenschmerzen 10X acgh Blocking Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 11/12/ /97

29 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Hinweise für den Arzt Nuclease Free Water Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Random Primers Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. 5X gdna Reaction Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der 11/12/ /97

30 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Besondere Behandlungen 1 Giftinformationszentrale kontaktieren. 2 Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Nuclease Free Water Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. Random Primers Keine besondere Behandlung. 5X gdna Reaction Keine besondere Behandlung. Alu I Restriction Digest Keine besondere Behandlung. Rsa I Restriction Digest Keine besondere Behandlung. 10X Restriction Enzyme Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Cyanine-3-dUTP Keine besondere Behandlung. Cyanine-5-dUTP Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. 2X HI-RPM Hybridization Keine besondere Behandlung. 10X acgh Blocking Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. 1 Keine besondere Behandlung. 2 Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Nuclease Free Water Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Random Primers Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. 5X gdna Reaction Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Alu I Restriction Digest Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Rsa I Restriction Digest Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. 10X Restriction Enzyme Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende 11/12/ /97

31 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Ungeeignete Löschmittel Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Keine bekannt. Alu I Restriction Digest Keine bekannt. Rsa I Restriction Digest Keine bekannt. 10X Restriction Enzyme Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Cyanine-3-dUTP Keine bekannt. Cyanine-5-dUTP Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 2X HI-RPM Hybridization Keine bekannt. 10X acgh Blocking Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 1 Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 11/12/ /97

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT gemäss Verordnung Nr. 1907/2006 Seite: 1 Erstellungsdatum: 16.08.2010 Revisionsdatum: 15.03.2013 Revisionsnummer: 3 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

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