Zensus Bevölkerung Übersicht über Merkmale und Merkmalsausprägungen, Definitionen

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1 Zensus Bevölkerung Übersicht über Merkmale und, en Zum Veröffentlichungstermin 31. Mai 2013 wird auf die Zensusdatenbank freigeschaltet. In dieser öffentlich zugänglichen Auswertungsdatenbank liegen alle bis dahin verfügbaren Ergebnisse aus dem Zensus 2011 für individuelle Auswertungen bereit. Die Daten können kostenfrei für einzelne Gemeinden und natürlich auch für Kreise, Bundesländer und ganz Deutschland abgerufen werden.

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 I. Merkmale auf einen Blick... 4 II. Merkmale, und... 5 Berichtstagbezogenheit der Merkmale...5 Regionale Einheit Hinweise...5 Einwohnerzahl...6 Besonderheiten...6 Geschlecht Alter (11 Altersklassen) Alter (5 Altersklassen) Staatsangehörigkeit Familienstand Religion Erwerbsstatus Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweig Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf

3 Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Einpendlern) Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Auspendlern) Personen ab 15 Jahren nach höchstem Schulabschluss Personen ab 15 Jahren nach höchstem beruflichem Abschluss Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren

4 I. Merkmale auf einen Blick Die Ergebnisse des Zensus 2011 sind thematisch gegliedert. Je statistischer Einheit sind Ergebnisse aus verschiedenen Themenbereichen verfügbar. Personenergebnisse sind untergliedert in die Themenbereiche: Demografie Einwohnerzahl Alter (11 Altersklassen) Alter (5 Altersklassen) Familienstand Geschlecht Staatsangehörigkeit Religion Migration Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Beruf Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Auspendlern) Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Einpendlern) Erwerbsstatus Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweig Schul- und Berufsbildung Personen ab 15 Jahren nach höchstem beruflichem Abschluss Personen ab 15 Jahren nach höchstem Schulabschluss 4

5 II. Merkmale, und Berichtstagbezogenheit der Merkmale Stichtag des Zensus 2011 war der 9. Mai Alle Angaben beziehen sich auf diesen Berichtszeitpunkt. Regionale Einheit Der regionale Schlüssel kennzeichnet die hierarchische Struktur aller Verwaltungsebenen. Er wird einheitlich von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vergeben. Die gemeindefreien Gebiete sind für den Zensus 2011 nicht relevant. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen (hier: NUTS2-Region), Nordrhein- Westfalen und Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der Regionalschlüssel gliedert sich wie folgt: Stelle = Kennzahl des Bundeslandes 3. Stelle = Kennzahl des Regierungsbezirks Stelle = Kennzahl des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt Stelle = Kennzahl der Verbandsgemeindeebene Stelle = Gemeindekennzahl 0 = verbandsfreie Gemeinde, 5 = verbandsangehörige Gemeinde 9 = gemeindefreies Gebiet. Hinweise Die Gemeinde stellt die kleinste räumlich-administrative selbstständige Gebietskörperschaft dar, für welche im Rahmen des Zensus 2011 Ergebnisse veröffentlicht werden. Es erfolgt eine Differenzierung der Gemeinden anhand der amtlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl. Für Gemeinden, die am 31. Dezember 2009 weniger als Einwohner hatten, wurden aus methodischen Gründen (zu geringer Stichprobenumfang) nicht alle beim Zensus erhobenen Merkmale ausgewertet. Für und größere regionale Einheiten können hingegen auch die Ergebnisse der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ausgewiesen werden. 5

6 Einwohnerzahl Ermittelt wird die Anzahl der Personen mit Hauptwohnsitz in den jeweiligen Regionen Deutschlands. Die Zahlen sind tief gegliedert, d.h., sie können selbst für kleine Gemeinden gesondert ausgewiesen werden. Der Zensus 2011 stellt die Einwohnerzahlen in Bund, Ländern und Gemeinden fest sie sind das wichtigste Ergebnis beim Zensus Zahlreiche Rechtsvorschriften in Deutschland beziehen sich direkt auf die amtlichen Einwohnerzahlen. Sie sind entscheidend für Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern (Länderfinanzausgleich), für den kommunalen Finanzausgleich, bei der Einteilung der Wahlkreise oder für die Stimmenanzahl der Länder im Bundesrat. Besonderheiten Die Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) wurde im Rahmen eines eigens entwickelten Verfahrens gesondert ermittelt und in die Ergebnistabellen eingespielt. Die Summe aus den einzelnen Teilbevölkerungsgruppen je Auswertungsblock kann daher in Einzelfällen von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen. Die Einwohnerzahl wird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Bei den ausgewiesenen Ergebnissen sind grundsätzlich nicht berücksichtigt: Im Ausland tätige Angehörige der Bundeswehr, der Polizeibehörden und des Auswärtigen Amtes sowie ihre dort ansässigen Familien. 6

7 Geschlecht Dieses Merkmal gibt das Geschlecht einer Person an. Die Ausprägungen sind Männlich und Weiblich. Weitere Ausprägungen sind nicht vorgesehen, da dies auch den Angaben in den Daten der Einwohnermeldeämter entspricht. 1: Männlich 2: Weiblich In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Geschlecht Bevölkerung nach Geschlecht und Alter (11 Altersklassen) Familienstand Religion Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) In zusätzlich: Bevölkerung nach Geschlecht und Erwerbsstatus höchstem beruflichen Abschluss höchstem schulischen Abschluss Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Erwerbspersonen nach Geschlecht und Wirtschaftszweig Stellung im Beruf Erwerbstätige nach Geschlecht und Arbeitsort nach Einpendlern Arbeitsort nach Auspendlern größere regionale Einheiten) 7

8 Alter (11 Altersklassen) Das Alter der Person bezeichnet das vollendete Lebensjahr zum Stichtag 9. Mai Dieses Merkmal gibt die Altersklasse einer Person zum Stichtag 9. Mai 2011 an. Es werden elf Altersklassen ausgewiesen. 01: Unter 3 02: : : : : : : : : : 75 und älter In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Alter (11 Altersklassen) Bevölkerung nach Alter (11 Altersklassen) und Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) Keine zusätzlichen bei (identischer Merkmalskatalog) größere regionale Einheiten) 8

9 Alter (5 Altersklassen) Das Alter der Person bezeichnet das vollendete Lebensjahr zum Stichtag 9. Mai Dieses Merkmal gibt die Altersklasse einer Person zum Stichtag 9. Mai 2011 an. Es werden fünf Altersklassen ausgewiesen. Alter (5 Altersklassen) 1: Unter 18 2: : : : 65 und älter In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Alter (5 Altersklassen) Bevölkerung nach Alter (5 Altersklassen) und Geschlecht Staatsangehörigkeit Familienstand Religion Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) In zusätzlich: Bevölkerung nach Alter (5 Altersklassen) und Erwerbsstatus höchstem beruflichen Abschluss höchstem schulischen Abschluss Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Erwerbspersonen nach Alter (5 Altersklassen) und Wirtschaftszweig Stellung im Beruf Erwerbstätige nach Alter (5 Altersklassen) und Arbeitsort nach Einpendlern Arbeitsort nach Auspendlern 9

10 Staatsangehörigkeit Dieses Merkmal unterscheidet zwischen Personen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit gelten als Deutsche. Unabhängig vom Vorliegen weiterer Staatsangehörigkeiten. Staatsangehörigkeit 1: Deutsche 2: Ausländer/-innen (Unter Ausländer/-innen werden auch Staatenlose sowie Personen ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit gefasst.) In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Alter (11 Altersklassen) Familienstand Religion Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) In zusätzlich: Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Erwerbsstatus höchstem beruflichen Abschluss höchstem schulischen Abschluss Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Erwerbspersonen nach Staatsangehörigkeit und Wirtschaftszweig Stellung im Beruf Erwerbstätige nach Staatsangehörigkeit und Arbeitsort nach Einpendlern Arbeitsort nach Auspendlern 10

11 Familienstand Das Merkmal gibt an, welchen personenrechtlichen Familienstand eine Person hat. Der personenrechtliche Familienstand wird nach dem Personenstandsgesetz sowie nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ausgewiesen. 1: Ledig 2: Verheiratet/Lebenspartnerschaft 3: Verwitwet/Lebenspartner/-in verstorben 4: Geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben 5: Ohne Angabe ("Ohne Angabe" enthält Personen, für die keine weiteren Informationen von den Meldebehörden vorliegen. In der Plausibilitätsprüfung erhalten alle Personen mit einem Familienstand, der nicht den definierten Ausprägungen entspricht, die Ausprägung "Ohne Angabe".) Für die Differenzierung nach Familienstand beziehen sich die Informationen zu Lebenspartnerschaften auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Familienstand Bevölkerung nach Familienstand und Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) In zusätzlich: Bevölkerung nach Familienstand und Migrationshintergrund Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Migrationshintergrund nach Regionen Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren größere regionale Einheiten) 11

12 Religion Dieses Merkmal gibt die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft an. Unter Sonstige sind alle Personen zusammengefasst, die einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören als der römisch-katholischen bzw. der evangelischen Kirche. Ferner alle Personen, die keiner Religionsgesellschaft, Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung angehören bzw. deren Zugehörigkeit unbekannt ist. 1: Römisch-katholische Kirche (öffentlich-rechtlich) 2: Evangelische Kirche (öffentlich-rechtlich) 3: Sonstige, keine, ohne Angabe In Gemeinden mit weniger als : Bevölkerung nach Religion Bevölkerung nach Religion und Gemeinden mit weniger als Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) Keine zusätzlichen bei (identischer Merkmalskatalog) 12

13 Erwerbsstatus Die Grundlage dieses Merkmals ist das Labour-Force-Konzept der Labour Organisation (ILO). Erwerbstätig im Sinne der ILO- ist jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum (9. bis 15. Mai 2011) mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er in diesem Zeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig. Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum (9. bis 15. Mai 2011) nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen. 1: Erwerbspersonen 1.1: Erwerbstätige 1.2: Erwerbslose 2: Nichterwerbspersonen In ausschließlich: Bevölkerung nach Erwerbsstatus Bevölkerung nach Erwerbsstatus und Hinweise Der Erwerbsstatus einer Person bezieht sich stets auf die Gesamtbevölkerung der jeweiligen regionalen Einheit. Die weiteren Teilauswertungen hingegen beziehen sich lediglich auf eine Teilpopulation. Die Summe aus den einzelnen Teilbevölkerungsgruppen je Auswertungsblock kann daher in Einzelfällen von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen. 13

14 Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweig Der Wirtschaftszweig bezieht sich auf die Art der Produktion oder Tätigkeit des Betriebs oder einer ähnlichen Wirtschaftseinheit, in dem bzw. in der sich der Arbeitsplatz einer derzeit erwerbsaktiven Person befindet. Bei Erwerbslosen bezieht sich der Wirtschaftszweig auf die letzte Tätigkeit, sollte diese 10 Jahre oder weniger zurückliegen. 1: Land-/Forstwirtschaft, Fischerei 2: Produzierendes Gewerbe (Zusammenfassung von: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, Baugewerbe) 3: Dienstleistungsbereiche (Zusammenfassung von: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation, Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von Freiberuflichen, Wissenschaftlichen und Technischen Dienstleistungen, Erbringung von Sonstigen Wirtschaftlichen Dienstleistungen, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst, Unterhaltung und Erholung, Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt) In ausschließlich: Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweigen Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweigen und Hinweise Erwerbspersonen nach Wirtschaftszweig bezieht sich auf die Personengruppe der Erwerbstätigen zzgl. der Erwerbslosen, deren letzte Tätigkeit weniger als zehn Jahre zurück liegt. 14

15 Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf Dieses Merkmal weist die Stellung im Beruf einer Person aus. Bei den Erwerbstätigen gilt das für die derzeitige Tätigkeit, bei den Erwerbslosen für die letzte Tätigkeit, sollte diese 10 Jahre oder weniger zurückliegen. 1: Angestellte/Arbeiter/-innen (Angestellte/Arbeiter/-innen sind alle Personen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Hierzu zählen alle Angestellten, Arbeiter/-innen, Auszubildenden, Grundwehr-/Zivildienstleistenden sowie Nebenjobber/-innen.) 2: Beamte/-innen (Beamte/-innen sind alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten und Beamtinnen im Vorbereitungsdienst) sowie Richter/-innen. Unter diese Kategorie zählen auch alle Soldaten/-innen.) 3: Selbstständige mit Beschäftigten (Selbstständige mit Beschäftigten sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und abhängig Beschäftigte haben, die ein Arbeitsentgelt erhalten.) 4: Selbstständige ohne Beschäftigte (Selbstständige ohne Beschäftigte sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und höchstens mithelfende Familienangehörige ohne Entgelt beschäftigen.) 5: Mithelfende Familienangehörige (Mithelfende Familienangehörige sind Familienangehörige, die regelmäßig und überwiegend in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.) In ausschließlich: Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf und Hinweise Erwerbspersonen nach Stellung im Beruf bezieht sich auf die Personengruppe der Erwerbstätigen zzgl. der Erwerbslosen, deren letzte Tätigkeit weniger als zehn Jahre zurück liegt. 15

16 Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Einpendlern) Der Arbeitsort ist der Ort, an dem die berufliche Tätigkeit mehrheitlich bzw. zum Großteil ausgeübt wird. Bei Zeit- bzw. Leiharbeiter/-innen ist der aktuelle Arbeits- bzw. Einsatzort der Arbeitsort. Bei wechselnden Arbeitsorten (z. B. im Außendienst), ist der Sitz des Arbeitgebers der Arbeitsort. Der Vergleich zwischen Arbeits- und Wohnort der erwerbstätigen Person erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes. Daher bleiben evtl. Nebenwohnsitze dieser Person für dieses Merkmal unberücksichtigt. Aus diesem Grund kann nicht zwischen Tages- und Wochenendpendlern unterschieden werden. Binnenpendler/-innen sind Erwerbstätige, die ihren Arbeitsort und Hauptwohnsitz in derselben Gemeinde haben, aber außerhalb der eigenen Wohnung arbeiten. Auch auf höheren Aggregationsebenen der regionalen Einheit (z. B. Kreis- und Bundeslandebene) erfolgt dieser Vergleich zwischen Hauptwohnsitz- und Arbeitsortgemeinde. Nachgewiesen werden somit alle Erwerbstätigen, die innerhalb der betrachteten regionalen Einheit (z. B. dem Kreis) ihren Arbeitsort haben. Für diese wird untersucht, ob die Hauptwohnsitzgemeinde dazu abweicht und sie diese somit verlassen, um zu ihrem Arbeitsort zu gelangen, unabhängig davon, ob die Hauptwohnsitzgemeinde ebenfalls innerhalb der betrachteten regionalen Einheit liegt oder nicht. Es werden somit keine Kreis- oder Landespendler nachgewiesen. 1: Erwerbstätige, Arbeitsort in Hauptwohnsitzgemeinde (Erwerbstätige mit Arbeitsort und Hauptwohnsitz in derselben Gemeinde.) 11: Binnenpendler innerhalb der Arbeitsortgemeinde 12: Erwerbstätige mit Arbeitsort überwiegend zu Hause 2: Erwerbstätige Einpendler in Arbeitsortgemeinde (Erwerbstätige mit Arbeitsort in der regionalen Einheit und Hauptwohnsitz außerhalb der Arbeitsortgemeinde.) In ausschließlich: Erwerbstätige nach Einpendlern Erwerbstätige nach Einpendlern und Hinweise Erwerbstätige nach Arbeitsort (Einpendlern) bezieht sich auf die Erwerbstätige Bevölkerung mit Arbeitsort in der ausgewerteten regionalen Einheit. 16

17 Erwerbstätige nach Arbeitsort (nach Auspendlern) Der Arbeitsort ist der Ort, an dem die berufliche Tätigkeit mehrheitlich bzw. zum Großteil ausgeübt wird. Bei Zeit- bzw. Leiharbeiter/-innen ist der aktuelle Arbeits- bzw. Einsatzort der Arbeitsort. Bei wechselnden Arbeitsorten (z. B. im Außendienst), ist der Sitz des Arbeitgebers der Arbeitsort. Der Vergleich zwischen Arbeits- und Wohnort der erwerbstätigen Person erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes. Daher bleiben evtl. Nebenwohnsitze dieser Person für dieses Merkmal unberücksichtigt. Aus diesem Grund kann nicht zwischen Tages- und Wochenendpendlern unterschieden werden. Binnenpendler/-innen sind Erwerbstätige, die ihren Arbeitsort und Hauptwohnsitz in derselben Gemeinde haben, aber außerhalb der eigenen Wohnung arbeiten. Auch auf höheren Aggregationsebenen der regionalen Einheit (z. B. Kreis- und Bundeslandebene) erfolgt dieser Vergleich zwischen Hauptwohnsitz- und Arbeitsortgemeinde. Das heißt, nachgewiesen werden alle Erwerbstätigen, die innerhalb der betrachteten regionalen Einheit (z. B. dem Kreis) ihren Hauptwohnsitz haben. Für diese wird untersucht, ob der Arbeitsort dazu abweicht und sie die Hauptwohnsitzgemeinde somit verlassen, um zu ihrem Arbeitsort zu gelangen, unabhängig davon, ob der Arbeitsort ebenfalls innerhalb der betrachteten regionalen Einheit liegt oder nicht. Es werden somit keine Kreis- oder Landespendler nachgewiesen. 1: Erwerbstätige, Arbeitsort in Hauptwohnsitzgemeinde (Erwerbstätige mit Arbeitsort und Hauptwohnsitz in derselben Gemeinde.) 11: Binnenpendler innerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde 12: Erwerbstätige mit Arbeitsort überwiegend zu Hause 2: Erwerbstätige Auspendler aus Hauptwohnsitzgemeinde (Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in der regionalen Einheit und Arbeitsort außerhalb der Hauptwohnsitzgemeinde.) In ausschließlich: Erwerbstätige nach Einpendlern Erwerbstätige nach Einpendlern und Hinweise Erwerbstätige nach Arbeitsort (Auspendlern) bezieht sich auf die Erwerbstätige Bevölkerung mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der ausgewerteten regionalen Einheit. 17

18 Personen ab 15 Jahren nach höchstem Schulabschluss Dieses Merkmal gibt den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist. In der Ausprägung ohne Schulabschluss werden nicht nur alle Personen ohne Schulabschluss sondern auch Schüler/-innen ab 15 Jahren, die noch keinen Schulabschluss erworben haben, sowie alle Personen, die ihren Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch (insbesondere im Ausland) erhalten haben nachgewiesen. 1: Ohne Schulabschluss 2: Haupt-/Volksschulabschluss 3: Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 4: Hochschul-/Fachhochschulreife (Abitur/Fachabitur) In ausschließlich: Bevölkerung nach höchstem Schulabschluss Bevölkerung nach höchstem Schulabschluss und 18

19 Personen ab 15 Jahren nach höchstem beruflichem Abschluss Dieses Merkmal gibt den höchsten beruflichen Abschluss einer Person an, die 15 Jahre und älter ist. Unter der Ausprägung ohne beruflichen Ausbildungsabschluss werden neben allen Personen, die keinen beruflichen Abschluss haben bzw. noch nicht haben, alle nachgewiesen, die ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben. Außerdem fallen hierunter auch Personen mit Anlernausbildung oder beruflichem Praktikum, die nach 1953 geboren sind. 1: Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 2: Abschluss einer berufl. Ausbildung von min. 1 Jahr 3: Hochschulabschluss In ausschließlich: Bevölkerung nach höchstem beruflichem Abschluss Bevölkerung nach höchstem beruflichem Abschluss und 19

20 Migrationshintergrund Dieses Merkmal gibt an, ob eine Person einen Migrationshintergrund aufweist oder nicht. Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 1: Personen ohne Migrationshintergrund 2: Personen mit Migrationshintergrund (Enthält auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.) In ausschließlich: Bevölkerung nach Migrationshintergrund Bevölkerung nach Migrationshintergrund und Familienstand 20

21 Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Dieses Merkmal gibt an, in welchem Jahr Personen mit Migrationshintergrund und eigenem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr (aggregiert) In ausschließlich: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr und Familienstand 21

22 Migrationshintergrund nach Regionen Dieses Merkmal gibt für Personen mit Migrationshintergrund das Herkunftsland an. Aufgegliedert ist das Merkmal in vier Ausprägungen. Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 1: EU27-Land ( EU27-Land bezeichnet die Europäische Union, welche seit 2007 aus 27 Mitgliedsstaaten besteht.) 2: Sonstiges Europa 3: Sonstige Welt 4: Unbekanntes Ausland (Enthält Staatenlose ohne Zuzugsangaben, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ohne Zuzugsangaben sowie Personen ohne ausländische Staatsangehörigkeit mit der Zuzugsangabe "Übrige Welt".) In ausschließlich: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Zuzugsjahr und Familienstand 22

23 Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Dieses Merkmal gibt für Personen mit Migrationshintergrund die Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland an. Als Personen mit Migrationshintergrund werden alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 1: Unter 5 2: 5-9 3: : : 20 und mehr In ausschließlich: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Aufenthalt in Jahren und Familienstand Gemeinden mit mindestens (und größere regionale Einheiten) 23

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