Online-Mediadaten gültig ab
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1 Compact Publishing GmbH Hackerbrücke München Wir platzieren Ihre Botschaft in dem Umfeld, das zu Ihnen passt edel und exklusiv. Online-Mediadaten gültig ab
2 Unser Online-Konzept Das Online-Angebot ist eine Weiterführung der Printausgabe casamia, die viermal im Jahr erscheint. Freuen Sie sich über exklusive Einblicke in die Bereiche Architektur, Interieur und Accessoires und entdecken Sie mit uns außer - gewöhnliche Hotels, aufregende Städte sowie gemütliche Restaurants. In der Welt des Designs gibt es regelmäßig Neues zu entdecken das Beste davon präsentieren wir auf unserer Website. Und weil wir nicht nur über andere schreiben möchten, werden wir auch selbst aktiv: In Zusammenarbeit mit dem Energiehaushersteller Luxhaus bauen wir ein Musterhaus! Architektur Interieur Design 2
3 Alle Online-Werbetools Newsletter Ihre Möglichkeiten Nutzen Sie unser umfangreiches Angebot und erreichen Sie Ihre Zielgruppe und Ihre Kampagnenziele. Wir beraten Sie gerne. Verlinkung facebook Ihr Ziel: Bekanntheit Bannerplatzierung im relevanten Themenumfeld Videobuchung Ihr Ziel: Information Microsite mit Ihren exklusiven Inhalten Advertorial/Firmenporträt Microsite Blog Video Architektur Interieur Design 3
4 Leseranalyse Nutzerprofil der Leser von casamia in Print und Online Geschlecht % weiblich männlich Altersstruktur % 30 bis 39 Jahre bis 49 Jahre bis 59 Jahre Jahre und älter Berufsstatus % Selbständige / Freiberufler Ltd. Angestellte / Beamte / Facharbeiter Sonst. Angestellte / Beamte / Arbeiter Hausfrau / Hausmann... 5 Rentner / Pensionäre... 7 Nettoeinkommen pro Monat % bis bis bis bis über Titelprofil von casamia * % Titelseite passt zur Zeitschrift hat eine gute Themenmischung berät neutral und sachkundig liefert wichtige Informationen zu den Themen hat hilfreiche Textinformationen stellt Themen gut dar bietet interessante Reportagen hat ansprechende Bilder Themeninteresse * % Architektur und Architekturreportagen Design & Accessoires Interieur und Interieurreportage Blog / Kolumne City Guide Junge Designtalente Wie beurteilen Sie die Themenauswahl? % Eine gute Mischung Gefällt Ihnen unsere Website % Ja Zeitraum der Leserbefragung: Oktober * Mehrfachnennungen waren möglich. 4
5 Da schaut man hin! Bannerformate Der A-Teaser ist ein Sonderformat, das eine hohe Aufmerksamkeit generiert: Durch seine Größe bietet er viel Raum für kreative Kampagnen und zielgenaue Botschaften. Er ist äußerst prominent im Sichtbereich positioniert und schafft durch die unmittelbare Nähe zum redaktionellen Inhalt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. A-Teaser 805 x 450 px Leaderboard 728 x 90 px Das Leaderboard ist ebenfalls im oberen Sichtbereich platziert und trennt den oberen Contentbereich von dem unteren optisch ab. Durch seine Störerfunktion zieht es die Blicke auf sich und schafft somit eine erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Werbebotschaft. Das Rectangle ist ein beliebtes Werbeformat, das sich harmonisch in die Sidebar integriert. Inhalte lassen sich statisch oder bewegt darstellen. Preise: 14 Tage Monat Tage Monat Tage Monat 690 Architektur Interieur Design 5
6 Digitale Briefe Newsletter Unsere Newsletter informieren Designfans über Trends und Wissenswertes rund um die Themen Architektur, Interieur und Accessoires. Wählen Sie zwischen einer Anzeige im redaktionellen Newsletter oder einem Partner- Newsletter. Anzeige im redaktionellen Newsletter: Bildanzeige 500 x 350 px: 300 Zeichen Text plus Überschrift (ca. 45 Zeichen) und Verlinkung Textanzeige 325 x 211 px: 200 Zeichen Text plus Überschrift (ca. 45 Zeichen) und Verlinkung Sonderformat Partner-Newsletter: Wir fungieren als Absender und übernehmen die Gestaltung. Über Inhalte, Bilder und Grafiken entscheiden Sie. Teasertexte mit je ca. 300 Zeichen aussagekräftige Überschrift (ca. 45 Zeichen) 3 bis 5 Bilder (mindestens 350 x 500 px) Datenanlieferung: Bitte senden Sie folgendes Material an disposition@compactpublishing.de, mindestens fünf Werktage vor Versand des Newsletters. Buchungspreis: Partner-Newsletter 700 Euro, Bildanzeige 450 Euro, Banner 350 Euro Architektur Interieur Design 6
7 Exklusive Platzierungen nutzen Microsite Ihre Inhalte werden auf einer eigenen Seite mit entsprechen- den Unterseiten platziert ganz im exklusiven Look and Feel von Sämtliche journalistische und visuelle Formate (Interviews, Reportagen, Bildergalerien, Videos, Gewinnspiele, Tests) stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Kunden zu informieren und zu unterhalten. Unsere Leistungen: Aufbereitung der von Ihnen gelieferten Inhalte, Bilder und Videos Verlinkung auf Ihre Website Einbinden Ihres Logos Firmenporträt am Ende der Seite plus Link zu Ihrer Website Datenanlieferung: Bitte senden Sie uns alle Unterlagen mindestens zehn Werktage vor Schaltbeginn per Mail zu. Videos sollten das Dateiformat MP4 haben. Buchungspreis: Laufzeit mindestens drei Monate längere Laufzeiten auf Anfrage Architektur Interieur Design 7
8 Punktgenaue Inhalte Advertorial/Firmenporträt Durch das redaktionelle Look and Feel des gewählten Themas wird das Advertorial von den Usern weniger als Werbebotschaft empfunden, sondern vielmehr als wertvolle Information. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen oder Produkt elegant in den Contentbereich einzubinden. Wie arbeitet Ihr Unternehmen? Feiern Sie ein Firmenjubiläum oder möchten Sie Ihr neuestes Produkt präsentieren? Ein Firmenporträt nimmt den Kunden mit hinter die Kulissen, weckt sein Interesse und steigert gleichzeitig die Bekanntheit an Ihrer Marke. Unsere Leistungen: Aufbereitung der von Ihnen gelieferten Inhalte Verlinkung auf Ihre Website Datenanlieferung: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen mindestens fünf Werktage vor Schaltbeginn. Buchungspreis: 12 Monate Architektur Interieur Design 8
9 Bewegte Bilder Videobuchung Videos transportieren Inhalte authentisch und lebendig. Gerne binden wir Ihre Bewegt bilder auf unserer Website ein. Datenanlieferung: Bitte liefern Sie uns Ihr fertiges Video oder den entsprechenden youtube-link mindestens drei Werktage vor Schaltbeginn als MP4 -Datei. Gerne arbeiten wir mit vollständig hochauflösendem Material (Full HD, 1920 x 1080 px). Buchungspreis: 12 Monate 500 Architektur Interieur Design 9
10 Herzensprojekt casamia-haus by Luxhaus Besonders stolz sind wir auf unser neuestes Projekt: das casamia-haus by Luxhaus. Gemeinsam mit dem exklusiven Fertighausanbieter bauen wir ein eigenes Haus - zugeschnitten auf den Geschmack und die Bedürfnisse unserer Zielgruppe. Das Objekt und die damit verbundene Berichterstattung auf unseren Onlinepräsenzen schaffen den idealen Rahmen zur Platzierung Ihrer Botschaft an die Zielgruppe! Gerne integrieren wir Ihr Banner (Format nach Absprache). Buchungspreis: 250 Architektur Interieur Design 10
11 Ihre Ansprechpartner Anzeigenleitung Alexandra Gorski Tel.: +49 (0) Mobil: +49 (0) Anzeigenverkauf Claudia Fick Tel.: +49 (0) Mobil: +49 (0) Datenanlieferung bitte an: Anzeigendisposition Assistenz Vertrieb & Verkauf Larissa Mihatsch Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Verlag Compact Publishing GmbH Hackerbrücke München Postfach München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@compactpublishing.de Geschäftsführung Jan Hähnel Michael Hengstmann Karin Lang Zahlungsbedingungen Zahlung rein netto, bei Vorauskasse 2 % Skonto. Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Bankverbindung Bank für Tirol und Vorarlberg Konto: (BLZ ) IBAN: DE BIC: BTVADE61XXX HypoVereinsbank München Konto: (BLZ ) IBAN: DE BIC: HYVEDEMMXXX USt.-Ident.-Nr: DE Architektur Interieur Design 11
12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbeanzeigen der Compact Publishing GmbH (nachfolgend: Verlag) Stand: 1. August 2016 Compact Publishing GmbH, Hackerbrücke 6, München, T: +49 (0) , F: +49 (0) Geschäftsführung: Jan Hähnel Michael Hengstmann, Karin Lang Amtsgericht München, HRB Werbeauftrag 1.1»Werbeauftrag«im Sinne der nachfolgenden Geschäfts bedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in den Verlags-Webseiten durch den Unternehmer (Auftraggeber). Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Geschäfts bedingungen sowie die Mediadaten/Preisliste des Verlags, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. 1.2 Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Werbemittel 2.1 Ein»Werbemittel«im Sinne dieser Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bzw. zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen ( z. B. Link) Darüber hinaus können Werbemittel auch Produkt- und Firmeneinträge, Sponsoring oder - und Newsletter-Kampagnen sowie Microsites umfassen. Ferner umfasst sind sog.»download- Angebote«des Auftraggebers wie Webcasts, Webvideo, Whitepaper oder sonstige Download- oder Streaming-Angebote welche vom Verlag bereitgehalten werden.»whitepaper«sind vom Auftraggeber erstellte Fachinformationen zu bestimmten Themen, die auch Produkt- und Firmeninformationen enthalten können. 2.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss 3.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch erfolgende Bestätigung des Werbeauftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. 3.2 Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbetreibender dagegen selbst Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 3.3 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.b. Banner-, Pop-up-Werbung, etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch geschlossenen Vereinbarung. 4. Abwicklung und Abwicklungsfrist 4.1 Der Verlag wird die Platzierung von Werbemitteln jeweils unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder den Ausschluss von Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers. 4.2 Ist im Rahmen eines Werbeauftrags dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluß abzu wickeln. 4.3 Im Übrigen richtet sich die Laufzeit zunächst nach den speziellen Bedingungen des gebuchten Werbemittels, z.b. wie in den Mediadaten wiedergegeben, und im Zweifelsfall nach Folgendem: - bei einer Buchung nach Leads/PageImpressions nach dem Zeitraum bis die Anzahl der gebuchten Leads/PageImpressions erreicht ist; - bei einer Buchung nach Zeit, nach dem gebuchten Zeitraum gemäß Preisliste und zwar berechnet ab dem Tag der Online-Stellung. Firmenund Produkteinträge oder Anbieterprofile können nur jahresweise gebucht werden. Soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, verlängern sich die Laufzeiten automatisch unter Beachtung der gültigen Preisliste für jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn der Verlag oder der Auftraggeber kündigen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des (Erst-) Erscheinungszeitraumes. Im Falle von Preiserhöhung gilt Ziffer 15 entsprechend; - bei einer Buchung von Download-Angeboten grundsätzlich auch nach der gebuchten Laufzeit. Soweit der Verlag die Download-Angebote zusätzlich im Rahmen der Content-Syndication vermarktet, läuft dieses Download-Angebot spätestens mit Kündigung durch den Auftraggeber ab. 4.4 Soweit der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Leads/PageImpressions für eine Werbemaßnahme gebucht hat, weist der Verlag darauf hin, dass diese Angaben zwangs läufig auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die PageImpressions/Leads ausnahmsweise nicht erreicht werden, wird der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Leads/ PageImpressions verlängert. Ist die dabei vom Auftraggeber gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist der Verlag berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber vorbehaltlich vorhandener Kapazität berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlasserstattung 6.1 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Verlag zu erstatten. 6.2 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 7. Datenanlieferung und Rechtseinräumung 7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format bzw. den jeweiligen technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Werbemittel recht zeitig mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Datum der Veröffentlichung anzuliefern. Bei verspäteter Datenlieferung gilt Ziffer 17 Absatz 2 entsprechend. 7.2 Das Urheberrecht für die vom Auftraggeber übermittelten urheberrechtlich geschützten Inhalte der Werbemittel verbleibt beim jeweiligen Urheber. Der Auftraggeber räumt mit der Übermittlung jedoch dem Verlag auf die Dauer des Vertragsverhältnisses die einfachen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur Nutzung der geschützten Inhalte in körperlicher und unkörperlicher Form ein. Diese Rechtseinräumung umfasst insbesondere das zweckgebundene Recht, die Inhalte zu bearbeiten, sie zu vervielfältigen, insbesondere auch in Datenbanken dauerhaft zu speichern, zu verbreiten bzw. im Internet auf den Webseiten öffentlich wiederzugeben, einschließlich der Downloadmöglichkeit für Dritte (Bearbeitungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie Recht der öffentlichen Zugänglichmachung). In Bezug auf die Download-Angebote räumt der Auftraggeber dem Verlag insbesondere auch das Recht ein, die Inhalte zur Öffentlichen Zugänglichmachung im Internet an Dritte zu lizenzieren bzw. die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.b. ebooks) zu verwenden (sog. Content-Syndication). 8. Chiffrewerbung Im Fall der Chiffrewerbung werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt bzw. gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. 9. Beschränkungen der Datenmenge Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende s werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro weitergeleitet. 10. Ablehnungsbefugnis 10.1 Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Werbeauftrags abzulehnen bzw. zu sperren, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerde verfahren beanstandet wurde bzw. - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, soweit hierdurch die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes erfüllt sind. Architektur Interieur Design 12
13 11. Haftung des Auftraggebers für Passwort und Werbemittel; Haftungsfreistellung 11.1 Der Auftraggeber ist für die Geheimhaltung und Verwendung eines ihm vom Verlag vergebenen Passwortes selbst verantwortlich. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, das Passwort mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und eine Kenntniserlangung von dem Passwort durch Dritte zu verhindern. Im Falle der unberechtigten Nutzung des Passwortes des Auftraggebers stellt der Auftraggeber den Verlag von jeder Haftung frei, es sei denn er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag unverzüglich darüber zu informieren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Passwort unbefugt ver wendet wird Der Auftraggeber versichert und steht mit der Anlieferung der Werbemittel dafür ein, dass diese vollumfänglich den Grundsätzen des Pressecodex des Deutschen Presserates entsprechen. Außerdem versichert der Auftraggeber, dass er keine Werbemittel anliefert, die - gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, - Rechte Dritter verletzen, - pornografisch, beleidigend, bedrohend, belästigend, vulgär, rassistisch, sonst diskriminierend oder in anderer Weise anstößig sind, - geltende Jugendschutzvorschriften verletzen oder - als Missbrauch, insbesondere als Spam, zu werten sind Insbesondere versichert und steht der Auftraggeber mit der Anlieferung der Werbemittel dafür ein, dass er über diese frei verfügen kann und keine Rechte Dritter, insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Persönlichkeitsrecht (z. B. Namensrecht), das Zeichenrecht (z. B. Markenrecht), sonstige gewerbliche Schutzrechte oder das Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht, beeinträchtigen oder verletzen Für den Fall, dass der Auftraggeber gegen die Grundsätze des Pressecodex des Deutschen Presserats zuwider handelt bzw. gegen eine seiner in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen verstößt, insbesondere für den Fall, dass Dritte gegen den Verlag Rechte im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend machen, stellt der Auftraggeber den Verlag einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung vollumfänglich frei, es sei denn der Auftraggeber hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Der Auftraggeber unterstützt den Verlag bei der Rechtsverteidigung, insbesondere durch unverzügliche Informationen. 12. Haftung des Verlags 12.1 Die Haftung des Verlags ist bei leicht fahrlässigen Pflicht verletzungen ausgeschlossen, sofern diese Pflicht ver letzungen keine vertragswesentlichen Pflichten oder Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Dies gilt entsprechend auch für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen des Verlags Nach dieser Maßgabe übernimmt der Verlag keine Haftung für die von den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere deren Vollständigkeit bzw. inhaltliche Richtigkeit, oder für Nachteile, die dem Auftraggeber aus einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Webseite oder Teilen davon oder aus ähnlichen technischen Problemen entstehen. Eine Haftung des Verlags ist insoweit insbesondere ausgeschlossen für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und/oder Störungen der Datenübertragung sowie für die Nichteinhaltung der für das Angebot des Verlags maßgeb lichen Nutzungsanleitungen Nach diesen Maßgaben haftet der Verlag insbesondere nicht für Schäden bzw. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anbahnung bzw. dem Abschluss von Verträgen zwischen den Auftraggebern und Dritten. 13. Gewährleistung 13.1 Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Stand entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein völlig fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- und/oder Hardware ( z. B. Browser), - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) bzw. - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 14. Sonstige Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. 15. Vergütung, Preisliste und Preisänderungen 15.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, im Übrigen aus der im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste. Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für durch den Verlag bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden Für vom Auftraggeber gewünschte oder von ihm zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden ihrerseits an die Preislisten des Verlags zu halten Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der von dem Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrages gewährt. Bei Vorauszahlung und Bankeinzug wird ein Skonto von 3% gewährt. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Erst-Erscheinungstag des Werbemittels. 16. Zahlungsverzug und Aufrechnungsverbot 16. Zahlungsverzug/Zajlungsfähigkeit 16.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages bzw. von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Verlags nur aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 17. Kündigung/Stornierung bzw. Änderung 17.1 Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per erfolgen Auftragsstornierungen bzw. Auftragsänderungen müssen rechtzeitig erfolgen, damit der Verlag sie berücksichtigen kann, das heißt mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Datum der Veröffentlichung, per Fax oder beim Verlag eingehend. Andernfalls ist der im Werbeauftrag vereinbarte Betrag vom Auftraggeber unabhängig von der Einhaltung der Stornierung bzw. Änderung geschuldet. 18. Schlussbestimmungen 18.1 Im Verkehr zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber ist der ausschließliche Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche soweit zulässig München (Landgericht München I, Amtsgericht München) Auf den Auftrag bzw. Vertrag findet jeweils ausschließlich Deutsches Recht Anwendung Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder nichtig, so bleibt die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen gleichwohl unberührt. Unwirksame und/oder nichtige Bestimmungen sollen so ersetzt werden, dass der angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung von Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Architektur Interieur Design 13
14 Compact Publishing GmbH Hackerbrücke München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@compactpublishing.de
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