Mediainfo 2010 Anzeigenpreisliste Nr. 10 ab 1. Januar

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1 Mediainfo 2010 Anzeigenpreisliste Nr. 10 ab 1. Januar

2 café-future.net das Online-Portal café-future.net Das B2B-Onlinemedium für die Profigastronomie, Gemeinschaftsgastronomie und HoReCa international. In café-future.net bündeln die Gastronomischen Fachzeitschriften des Deutschen Fachverlages Ihr Wissen im Außer-Haus-Markt. Das bedeutet Fachinformation pur! Für den Content stehen die Redaktionen, die die Branche seit Jahren offline mit Management Know-how versorgen: gv-praxis, food-service und FoodService Europe & Middle East. 4 Gründe für Online-Werbung in café-future.net 1. Hochwertiges Umfeld exklusive Branchen-News & Hintergrundinformationen eigene Online Redaktion 2. Hohe Resonanz * PageImpressions * Visits dreimal pro Woche -Newsletter an über registrierte Nutzer 3. café-future.net-user die Premium Zielgruppe 77,5% der User nutzern café-future.net mehrmals wöchentlich 4. Sicherheit für Ihre Mediaplanung Erfolgsauswertung Ihrer Kampagne café-future.net ist für alle Nutzer frei zugänglich * Stand: 10/2009

3 Die café-future.net Werbeformen auf einen Blick Top-Platzierungen, außergewöhnliche Formate, Exklusiv-Werbeformen 1 1 Fullsize-Banner 4 Pop-up small 2 Navigations-Button 5 Pop-up medium 3 Skyscraper 6 Logo-Eintrag (nur Rubrik Produkte & Märkte) Eine Auswertung Ihrer Kampagne nach Ad Impressions und Ad Clicks sind bei uns selbstverständlich Werbeform Format Umfeld Zeitraum Preis Fullsize-Banner Rubrik Aktuell (max. 3er Rotation) 3.000,00 EUR Fullsize-Banner Homepage (max. 2er Rotation) oder Café-Future.Archiv oder Produkte & Märkte oder Termine oder Börsen oder Background 2.500,00 EUR Rectangle 300 x 250 Pixel Homepage 2.800,00 EUR Navigations-Button 137 x 60 Pixel Rubrik Aktuell 1.400,00 EUR Navigations-Button 137 x 60 Pixel Homepage oder Café-Future.Archiv oder Produkte & Märkte oder Termine oder Börsen oder Background 1.100,00 EUR Pop-Up Small Pop-Up Medium 200 x 300 Pixel 350 x 250 Pixel außer Aktuell in allen Rubriken buchbar außer Aktuell in allen Rubriken buchbar 1 Woche 1 Woche 700,00 EUR 800,00 EUR Skyscraper Wide Skyscraper 120 x 600 Pixel 160 x 600 Pixel alle Rubriken alle Rubriken 1 Woche 1 Woche 1.100,00 EUR 1.200,00 EUR Logoeintrag 137 x 60 Pixel nur Produkte & Märkte 6 Monate

4 Die Newsletter café-future.net Werbeformen auf einen Blick Für Ihr aktives Push-Marketing seht Ihnen in café-future.net der Newsletter dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils Uhr) zur Verfügung. Der Newsletter café-future.net umfasst Meldungen aus den Bereichen: Profigastronomie (gelb) Gemeinschaftsgastronomie (blau) International (rot) Außer-Haus-Markt allgemein (schwarz) Industrie- und Messenews (grau) Produktnews Food & Beverage (grau) Produktnews Technik (grau) 1 Premium-Banner (über Inhaltsverzeichnis) 2 Premium-Banner (unter Inhaltsverzeichnis) 1. bis 8. Banner

5 Der Newsletter Werbeform Format Umfeld Zeitraum Preis 1. Premium-Banner über Inhaltsverzeichnis 1.850,00 EUR 2. Premium-Banner unter Inhaltsverzeichnis 1.800,00 EUR 1. Banner 2. Banner 3. Banner 4. Banner 5. Banner 6. Banner 7. Banner 8. Banner Rectangle 300 x 250 Pixel 1.500,00 EUR Skyscraper 120 x 600 Pixel 2.000,00 EUR Wide Skyscraper 160 x 600 Pixel 2.100,00 EUR Alle Newsline Banner bieten wir Ihnen auch in der Textversion an plus Logo.

6 Details zu Technik und Abwicklung Dateiformate Es werden die gängigen Formate angenommen: GIF, JPG und SWF-Format. Bei Bannerschaltungen im Newsletter nur GIF-Formate. Vor der Erstellung von Flash-Werbemitteln fordern Sie bitte unsere Spezifikation hierzu an. In diesem Fall sollten Sie uns auch ein Alternativ-GIF mitsenden. Dateigröße Maximale Datengröße für Banner/Button/Skyscraper & Co.: 100 KB Datenanlieferung Daten für Bild- und Textanzeigen sind bis spätestens 3 Tage vor Kampagnenbeginn per an gunnar.holstein@dfv.de zu senden. Für Inhalt, Produktion und rechtzeitige Anlieferung der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Textanzeigen im Newsletter café-future.net Maximal 420 Zeichen, vom ersten bis zum letzten Zeichen inkl. Leer-, Satzund Sonderzeichen, Links und ausgeschriebenen Umlauten zzgl. Logo von max. 150 x 100 Pixel. Für den Newsletter café-future.net muss der Inhalt der Textanzeige bis spätestens 3 Werktage vor Erscheinungstermin an uns gesendet werden. Ziel-Link Ein Ziel-Link(auf eine Website) ist für jedes Werbemittel anzugeben. Alt-Text Mit dem Alternativ-Text haben Sie die Möglichkeit, einen Text über dem Banner erscheinen zu lassen. Bitte den Alternativ-Text bei der Auftragserteilung explizit mit angeben. Reporting Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden ohne zusätzliche Kosten ein Reporting ihrer Werbekampagne. Konditionen Die Preise gelten für die angegebene Einschaltdauer jeweils Wochen- bzw. Monatsweise vom Tag der Einschaltung bis zum gleichen Wochentag in der Folgewoche bzw. Folgemonat. Technische Kosten können aufwandsbezogen anfallen. Rabatte Bei Abnahme innerhalb eines Rechnungsjahres ab EUR % ab EUR % ab EUR % ab EUR % ab EUR % Zahlungsbedingungen 3 % Skonto bei Zahlung auf Vorausrechnung bis zum Erscheinungstag der Anzeige 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto bei Abbuchung netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum Alle Preise verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Wir gewähren 15 % AE-Provision. Adresse Deutscher Fachverlag GmbH Fon 069/ Anzeigenabteilung café-future.net Fax 069/ Mainzer Landstraße info@cafe-future.net Frankfurt am Main Web: Bankverbindungen Frankfurter Sparkasse, Frankfurt am Main Kontonummer: ; Bankleitzahl: Commerzbank, Frankfurt am Main Kontonummer: , Bankleitzahl:

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Fachverlags für das Werbegeschäft in Online-Medien 1. Werbeauftrag (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlags, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium. 2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.b. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluß (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Fehlt diese Bestätigung, so kommt der Auftrag mit der Veröffentlichung der Online-Werbung zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.b. Banner-, Pop-up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch geschlossenen Vereinbarung. 4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluß abzuwickeln. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Datenanlieferung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel-Unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (2) Bewahrt der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal für drei Monate. (3) Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 7. Ziffernanzeigen (1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden ohne dass eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht als Vertreter eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eingehende s werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro weitergeleitet. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 8. Ablehnungsbefugnis (1) Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Verlag ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 9. Rechtegewährleistung (1) Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 10. Gewährleistung des Verlags (1) Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die keinen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei darauf beruhender ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 11. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leis-tungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholen in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen. 12. Haftung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 13. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Ändert sich der Anzeigentarif nach Vertragsschluss, ist der Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr als vier Monate vergangen sind. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Verlags zu halten. Rabattgutschriften und Rabattnachlässe erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres. 14. Nachlaßerstattung (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 15. Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per erfolgen. 17. Plazierungsbestätigungen Plazierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. 18. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 19. Erfüllungsort/Gerichtsstand Für den Werbeauftrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

8 Ihre Ansprechpartner Mediainformationen 2010 Projektteam café-future.net Philipp Laqué Telefon 069/ Telefax 069/ Gunnar Holstein Telefon 069/ Telefax 069/ Anzeigenverkauf Sabine Neuf Telefon 069/ Telefax 069/ Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Dänemark Eric Le Gall Telefon: 040/ Telefax: 040/ Albert-Schweitzer-Ring Hamburg Nordrhein-Westfalen, Niederlande, Belgien Uwe Köhler Telefon: 02103/23292 Telefax: 02103/23392 Erikaweg Hilden Bayern, Österreich Elfie Rusch Telefon: 089/ Telefax: 089/ Wernher-von-Braun-Str. 10a Putzbrunn Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schweiz Martina Valerius Telefon: 069/ Telefax: 069/ Mainzer Landstr Frankfurt am Main Berlin, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen- Anhalt, Thüringen Sabine Neuf Telefon: 069/ Telefax: 069/ Mainzer Landstr Frankfurt am Main

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