Online Preisliste 2015
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- Eva Anna Stieber
- vor 8 Jahren
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1 Online Preisliste Gültig ab Steigen Sie ein!
2 Ansprechpartner Verlag: DoldeMedien Verlag GmbH Postwiesenstr. 5 A Stuttgart Telefon: 0711 / Telefax: 0711 / anzeigen@doldemedien.de stv. Anzeigenleiter Martin Mowitz Telefon: 0711 / mowitz@doldemedien.de Anzeigenberatung online: Sascha Horn Telefon: 0711 / horn@doldemedien.de Druckunterlagen/Backoffice: Claudia Balders Telefon: 0711 / balders@doldemedien.de Bankverbindung: Untertürkheimer Volksbank IBAN DE BIC GENODES1UTV Gesamtanzeigenleitung: Sylke Wohlschiess Telefon: 0711 / wohlschiess@doldemedien.de Webseite Anzeigenberatung: Roland Trotzko Telefon: 0711 / trotzko@doldemedien.de Webseiten-Leistung Besucher unique user Zahlungsbedingungen: Zahlbar nach Rechnungsdatum innerhalb 7 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. 3% Skonto bei Bankabbuchung. Besuche visits Seitenaufrufe page impressions Banner und Konditionen + Leaderboard * Half Page Ad* Sidebar im Text 3:1 Button Fullbanner TKP Euro 30,-- TKP Euro 40,-- TKP Euro 55,-- TKP Euro 40,-- TKP Euro 70,-- TKP Euro 15,-- Andere Formate auf Anfrage. *Formate scrollen mit, immer im sichtbaren Bereich. Banner nur im Bereich Markt TKP Euro 35,- TKP Euro 20,-- TKP Euro 10,-- Banner und Konditionen jeweils pro Monat / Stand: Dezember 2014 TKP Euro 45,-- Andere Formate sind auf nicht möglich. TKP: Preis pro Einblendungen Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen. 2
3 Startseite und Unterseiten Leaderboard Sidebar Half Page Ad Leaderboard im Text 3:1 Leaderboard Werbefläche: 728 x 90 Pixel TKP: Euro 30,- Werbefläche: 160 x 600 Pixel TKP: Euro 40,- Half Page Ad Werbefläche: 300 x 600 Pixel TKP: Euro 55,- im Text Werbefläche: 300 x 250 Pixel TKP: Euro 70,- Sidebar Half Page Ad Sidebar Werbefläche: 300 x 250 Pixel TKP: Euro 40,- 3:1 * Werbefläche: 300 x 100 Pixel TKP: Euro 15,- *Startseite: below the fold im Text 3:1 3
4 Fotostrecken Werbefläche: 300 x 250 Pixel TKP: Euro 40,- 4
5 Fahrzeugbörsen (Markt) Listenansicht Button Fullbanner Button Werbefläche: 200 x 200 Pixel TKP: Euro 20,- Fullbanner Werbefläche: 468 x 60 Pixel TKP: Euro 10,- Button Fullbanner 5
6 Fahrzeugbörsen (Markt) Detailansicht Werbefläche: 160 x 600 Pixel TKP: Euro 35,- 6
7 Werbefläche: 300 x 250 Pixel TKP: Euro 45,- 7
8 Technische Informationen Dateigröße: maximal 50 KB, gilt für alle Bannerformate Dateiformate: Flash, GIF, JPG, PNG oder AdTag eines Drittanbieters Datenanlieferung: spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart per an druckunterlagen@doldemedien.de Im Falle einer verspäteten Anlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr gewährleistet. Eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift ist nicht möglich. Bitte halten Sie die max. Dateigröße ein und liefern Sie alle nötigen Zusatzangaben mit. Notwendige Daten: Name des Kunden Name der Kampagne Buchungszeitraum Platzierung Bannerformat Ziel-URL Flash Spezifikationen: Alternativ-Grafik mitliefern (GIF, JPG, PNG) Flashversion 10.1 oder niedriger. Wenn spezielle Actionskripte verwendet werden, bitte angeben Ziel-URL angeben (nur ein Linkziel pro Banner möglich. Ziel-URL nicht direkt in den Flash-Code schreiben) max. 25 fps (Frames per Second), optimal sind 18 fps Klickbare Schaltflächen müssen immer auf der vordersten Ebene liegen Das Linkziel muss in einem neuen Fenster/Tab geöffnet werden ClickTag korrekt verwenden: on (release) if (clicktag.substr(0,5) == http: ) get URL(clickTAG, _blank ); } } Sound: Die Verwendung von automatisch bzw. bei MouseOver startenden Sound-Elementen ist nicht zulässig. Der Ton darf nur durch den User selbst gestartet werden. Animation: Keine vollflächige Animation in Endlosschleife. Entweder sollte die Animation max. 20 Sekunden lang sein und danach ein Standbild zeigen (Flash) oder es sollten nur einzelne Bereiche des Banners animiert werden. Motivwechsel: Vorlaufzeit: mindestens 3 Werktage vor Motivwechsel Teilen Sie uns exakt mit, welches Motiv und welche Platzierung gewechselt werden soll. Sollten bei gleichzeitiger Anlieferung mehrerer Motive unterschiedliche Schaltungszeiträume innerhalb der gesamten Kampagnenlaufzeit gewünscht sein, teilen Sie uns bitte exakt mit, welches Motiv wann laufen soll. 8
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Werbeauftrag 11. Gewährleistung des Anbieters (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum des Werbemittels. Als Leistungsnachweis gelten ausschließlich die über den Ad- Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Server des Anbieters erhobenen Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien Darstellungssoft- und/ oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäfts- Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund bedingungen für das betreffende entsprechend. Systemversagens durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf 2. Werbemittel sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AD-Servers, (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad- Bild und/ oder Text, aus Tonfolgen und/ oder Bewegtbildern (u.a. Banner) aus einer Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftrag- Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. gebers liegen (z.b. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur 3. Vertragsschluss in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht grundsätzlich durch schriftliche oder durch erfolgende Bestätigung des auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. (3) Sind etwaige Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde (2) Soweit Werbeagenturen ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. 12. Leistungsstörungen Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbung- vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), treibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Pop-up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen geschlossenen Vereinbarung. Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, 4. Abwicklungsfrist so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertrags- Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. abschluss abzuwickeln. 13. Haftung 5. Auftragserweiterung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher 6. Nachlasserstattung Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn 14. Preisliste er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragerteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom gemacht wird. Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt 7. Datenanlieferung werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils Schaltungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten des ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Zahlungsverzug 8. Chiffrewerbung (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten (1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. (2) Briefe, die das Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich s werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro weiter vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem geleitet. Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 9. Ablehnungsbefugnis 16. Kündigung (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per erfolgen. eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen 17. Informationspflichten Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom des Anbieters Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten: die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich überschreitet. Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nach- 18. Datenschutz träglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. Bestimmungen abgewickelt. 10. Rechtegewährleistung 19. Erfüllungsort/ Gerichtsstand (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sonder- Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetz- vermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des licher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechts- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, ein- nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem schließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 9
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