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1 Technische Spezifikationen ONLINE ANZEIGEN Nr. 1 Gültig ab

2 2 Allgemeine Angaben Inhalt Inhaltsverzeichnis Anbieter/Verlag Allgemeine Angaben Allgemeine Angaben 2 Maximale Dateigrößen, Flash Spezifikation und Die clicktag 3 Flash Frame Rate und Flash Spezifikation Layer Ads 4 Expanable Ads 5 Wallpaper 6 (Display) Streaming 7 Starke Werbeformen 8 Kontaktdaten 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 11 Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG Dransfelder Straße Göttingen Telefon oder Telefax onlinemarketing@goettinger-tageblatt.de Internet Bankverbindung Dresdner Bank AG, Hannover, Kto.-Nr (BLZ ) Zahlungsbedingungen 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug oder 2% Skonto bei Bankeinzug; nicht für Gelegenheitskunden Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung der Anzeigenaufträge vom voherigen Zahlungsausgleich (Vorkasse) abhängig zu machen. Rabatte Etwa bewilligte Rabatte kommen bei Zahlungsverzug ( 284 BGB) oder im Falle des gerichtlichen Vergleichsverfahrens und Konkurses dann in Wegfall, wenn die weitere Erfüllung des Vertrages abgelehnt wird. Verzugszinsen werden gemäß 288 BGB berechnet Provision Anerkannte Werbungsmittler erhalten 15% Vermittlungsgebühr vom Nettobetrag des Grundpreises. Geschäftsbedingungen Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt. Inkassoberechtigt Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG Hannover Gerichtsstand Göttingen

3 Maximale Dateigrößen Format Fullbanner Superbanner Skyscraper Medium Rectangle Mini Rectangle Layer Abmessung in Pixel 468 x 60 bis max. 505 x x 90 bis max. 873 x x 600 bis max. 200 x x x x 400 Technische Spezifikationen 3 Abmessung expanded in Pixel 468 x 240 bis max. 505 x x x x 500 Das Online clicktag Tutorial von Adobe für Flash finden Sie unter: KB-Größe Gif 40 KB-Größe Flash Hinweis: Die Angaben zu den Werbemittel-Gewichten gelten selbstverständlich auch für Werbemittel, die über 3rd Party Redirects (Doubleclick, Adtech, Atlas etc.) ausgeliefert werden. Als Ausnahme gilt, wenn eine Funktion wie z.b. Smart-Downloading (Eyeblaster) genutzt wird. Flash Spezifikationen Bei Anlieferung sind anzugeben Flashversion (Version 9 oder geringer) Fallback-Image (außer bei Layer Ads) Click URL Informationen über besondere Action-Scripts (falls verwendet) Trackingmethode der Klicks Einheitlicher Standard ist die clicktag -Methode. Sollten die Werbemittel mehrere klickbare Bereiche mit verschiedenen Link-URLs beinhalten, dann können Sie die clicktag-variable für jede URL folgendermaßen erweitern: Beispiel URL1 = clicktag1 URL2 = clicktag2 URL3 = clicktag3 Die clicktag -Methode clicktag ist eine, Variable die es ermöglicht, die Ziel-URL bzw. den Deeplink des Werbetreibenden von außen an das swf-file zu übergeben. Die Funktion im swf-file lautet: on (release) { geturl(clicktag, clicktarget); } In diesem Fall werden sowohl clicktag als auch clicktarget als Variable an die Flash-Datei gehängt. Beispiel <PARAM NAME=movie VALUE= flashlayer_demo.swf?clicktag= werbeformen.de&clicktarget=_blank > Wichtig Wird die Variable innerhalb eines Movieclips in der Haupt-Animation verwendet, muss die Variable mit einem vorgestellten _root. eingebaut werden.

4 4 Technische Spezifikationen Flash Spezifikationen Flash Frame-Rate Es sind nicht mehr als 25 Frames pro Sekunde erlaubt optimal sind 18 Frames pro Sekunde, da höhere Frame-Raten den Rechner des Nutzers zu stark belasten. Aus diesem Grund werden Werbemittel mit einer Frame- Rate größer als 25 nicht akzeptiert. CPU-Last Ein Flash-Werbemittel darf die CPU- Last auf einem durchschnittlichen Rechner nach dem aktuellen Stand der Technik nicht um mehr als 10%-Punkte beeinflussen. Kommunikation zwischen zwei Werbemitteln Falls zwei oder mehr Werbemittel miteinander kommunizieren (z. B. Wallpaper), muss sichergestellt sein, dass die Funktionalität auch unter realen (live) Bedingungen gegeben ist (die Kommunikation muss also auch über unterschiedliche Domains hinweg funktionieren). Stichwort: System.security.allowDomain( * ); wmode Wichtig: Auch bei 3rd Party Redirects muss IMMER ein wmode definiert sein. Für die Insite-Formate (Banner, Skyscraper und Rectangle) gilt: wmode=transparent oder wmode=opaque Für Layer und Banderole-Ads gilt: wmode=opaque User dürfen nicht per PopUp gezwungen sein, ein Plugin zu installieren, um das Werbemittel sehen zu können. Werbemittel dürfen nicht als Windows/Mac/ Unix Infoboxen oder Fehlermeldungsboxen dargestellt werden oder auf andere Art zu Verwechslungen mit Systemmeldungen führen. OMS behält sich das Recht vor, Werbemittel offline zu nehmen, welche beim User als störend empfunden werden könnten. Weitere Infos unter Flash Spezifikationen Layer Ads Close Button Alle Flash-Layer Werbemittel müssen über einen gut sichtbaren und funktionalen Close Button verfügen. Dieser muss jederzeit gut sichtbar sein und mindestens 20px x 20px groß sein. Des Weiteren sollte die Hintergrundfarbe des Close Buttons nicht Weiß sein, da viele Seiten einen weißen Hintergrund verwenden und der Close Button somit nicht sichtbar wäre. Der Close Button ist mit folgender Schließ-Funktion zu belegen: geturl( Javascript:f4d_hide_layer(), _self ) Das Layer Ad muss sich automatisch nach 8 12 Sekunden schließen. Sound Sound ist generell zulässig, dieser darf jedoch nicht automatisch, sondern nur durch User-Aktion starten und muss ebenso zu beenden sein.

5 Flash Spezifikationen Expandable Ads Die maximale Größe der Expandable-Formate entnehmen Sie der Tabelle unter dem Punkt Maximale Dateigrößen. Bitte beachten Sie die maximalen Größen sowie die Flash- bzw. Streaming-Spezifikationen. Ein Backup-Image muss für die User mit angeliefert werden, die das Flash-Plugin nicht installiert haben. Die Größe hierfür muss der Größe des nicht expandierten Teils des Ads entsprechen (.jpg oder.gif ). Technische Spezifikationen Es gibt zwei Methoden, die ein Expanden des Werbemittels hervorrufen: On Mouse-Over Der Expand-Effekt findet statt, sobald der User seine Maus über das Werbemittel bewegt. Verlässt die Maus das expandierte Werbemittel, muss es in seine nicht expandierte Größe zurückkehren. On Mouse-Click Der Expand-Effekt findet dann statt, sobald der User auf das Werbemittel klickt. Der Expand-Effekt muss hier durch den Klick auf einen gut sichtbaren Close-Button rückgängig gemacht werden können. Expanding/Collapsing Folgendes Template für den Expand-Vorgang beinhaltet Funktionen, welche es erlauben, mit dem Flash-Werbemittel zu interagieren: f4d_expand_layer() diese Funktion dient dem Aufruf des expandierten Flash Files und muss immer in Zusammenarbeit mit der Funktion f4d_collapse_layer verwendet werden. geturl( Javascript:f4d_expand_layer(), _self ) f4d_collapse_layer() :geturl( Javascript:f4d_collapse_ layer(), _self ) Diese Funktionen können per Flash Animation Event wie onrollover, onrelease, onpress 5

6 6 Technische Spezifikationen Wallpaper Für Wallpaper-Kampagnen sind die Werbemittel immer physisch anzuliefern. Folgende Werbemittel sind erforderlich: Superbanner max. 873x90 gem. Spezifikationen. Skyscraper max. 200x600 gem. Spezifikationen. in GIF/JPEG/SWF Werbemittelgrößen für Wallpaper Max. 80 KB gesamt (Gewichtung 50%: 50% = 40 KB Superbanner + 40 KB Skyscraper) Die maximale Gewichtung für ein Format innerhalb des Wallpapers liegt bei 70%. Beispiel 70% Sky + 30 % Superbanner = 56 KB Sky + 24 KB Superbanner Für die Einfärbung des Seitenhintergrunds benötigen wir den HEX Code. Dazu benötigen wir die Ziel URL sowie falls gewünscht ein Zählpixel. Die Anordnung von Banner und Skyscraper erfolgt IMMER nach folgendem Schema: Superbanner S ky s c r a p er

7 (Display) Streaming Der Einsatz von Streaming-Elementen (i.d.r. Werbespots) ist in allen Werbeformen möglich. Hosting durch Drittanbieter Die Auslieferung des Werbemittels erfolgt über einen Redirect des Dienstleisters. Bitte beachten Sie deshalb dessen Spezifikationen zur Anlieferung der Werbemittel. Ein Spot sollte die Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten. Der Ton darf nur auf Useraktion (Click auf Ton an Button oder Bewegen des Mauszeigers über das Werbemittel) starten und muss ebenso zu beenden sein. Als Steuerelemente werden ein Stop, ein Pause/ Play und ein Ton an/aus Button benötigt. Geben Sie den Usern auch die Möglichkeit, sich den Spot ein weiteres Mal anzuschauen. Ein automatisches Loopen des Werbespots ist allerdings nicht erlaubt. Nutzen Sie die Möglichkeit der Bandbreitenabfrage, um dem User eine optimale Qualität des Streamings zu gewährleisten. Flash Video Tutorials bei Macromedia(Adobe): Technische Spezifikationen Für Verlinkungen die clicktag -Methode anwenden (siehe Flash Spezifikationen). Das Video muss in einem Werbemittel (z.b. SWF) eingebettet werden. Die Videodatei wird nicht von OMS verwaltet. Diese muss auf einem externen Server zur Verfügung gestellt werden. System Security Flash/Doubleclick Domains freigeben. Beispiel Action-Script für eine video.flv Einbindung System.security.allowDomain ( ad.ch.doubleclick.net, ad.de.doubleclick.net, ad.fr.doubleclick.net, doubleclick.net ); var netconn:netconnection = new NetConnection(); netconn.connect(null); var netstream:netstream =new NetStream(netConn); VideoStream.attachVideo(netStream); netstream.setbuffertime(10) netstream.play( video.flv ); 7

8 8 Starke Werbeformen Superbanner der Bekannte Skyscraper der Dezente großflächige Werbung oberhalb des Contents, horizontal viel Raum für Werbebotschaften Format: Größe: 728 x 90 Pixel / 796 x 90 Pixel Image Ad 20 kb, Flash Ad 30 kb Wallpaper alles aus einem Guss xxl-werbeformat rechts neben dem Content, vergleichbar mit 1/3 Anzeigenseite Format: Größe: 120 x 600 Pixel / 160 x 600 Pixel / 210 x 580 Pixel Image Ad 15 kb Flash Ad 25 kb Medium und Mini Rectangle die Allrounder bestehend aus Superbanner und Skyscraper und der Einfärbung des Seitenhintergrundes, gibt der Website den Look der Kampagne Größe: Image Ad 35 kb Flash Ad 50 kb Auffällig platziert mitten im Content-Bereich Format: Größe: 155 x 155 Pixel (2 x Mini) 300 x 250 Pixel (Medium) Image Ad 20 kb Flash Ad 20 kb (2 x Mini) Image Ad 35 Kb (Medium)

9 Kontakt 9 Göttinger Tageblatt Evelyn Claus Telefon Handy e.claus@goettinger-tageblatt.de Sabine Schilling Telefon Handy s.schilling@goettinger-tageblatt.de Reinhold Hoffmann Telefon Handy r.hoffmann@goettinger-tageblatt.de Heiner Haase Telefon Handy h.haase@goettinger-tageblatt.de Ursula-Dorothea Heine Telefon Handy u.heine@goettinger-tageblatt.de Frank Henkel Telefon Handy f.henkel@goettinger-tageblatt.de Frank Kröger Telefon Handy f.kroeger@goettinger-tageblatt.de Marianne Goy Telefon Handy m.goy@goettinger-tageblatt.de Cornelia Rutschmann Telefon Handy c.rutschmann@goettinger-tageblatt.de Udo Timmermann Telefon Handy u.timmermann@goettinger-tageblatt.de Claudia Krüger Telefon Handy c.krueger@goettinger-tageblatt.de Peter Morotini Telefon Handy p.morotini@goettinger-tageblatt.de Eichsfelder Tageblatt Lothar Brämer Telefon Telefax l.braemer@eichsfelder-tageblatt.de Friedel Meyer Telefon Handy Telefax f.meyer@eichsfelder-tageblatt.de Ralf Enkemeier Telefon Handy Telefax ralf.enkemeier@gt-media.net Göttinger Tageblatt Media GmbH Hartmut Becker (Northeim + Umgebung) Telefon Handy Telefax hartmut.becker@gt-media.net Harald Funken (Hann. Münden, Dransfeld) Telefon Handy Telefax harald.funken@gt-media.net Kristina Scholz Telefon Telefax kristina.scholz@gt-media.net Verkauf/Kundenbetreuung für Agenturen, Großkunden, überregionale Kunden Telefon Telefax verkauf@goettinger-tageblatt.de

10 0 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Werbeauftrag (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch geschlossenen Vereinbarung. 4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlasserstattung (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlasvon vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 7. Datenanlieferung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Chiffrewerbung (1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht. (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende s werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro weitergeleitet. 9. Ablehnungsbefugnis (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 10. Rechtegewährleistung (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutzund sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 11. Gewährleistung des Anbieters (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 11 Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 12. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. 13. Haftung (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 14. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. 15. Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per erfolgen. 17. Informationspflichten des Anbieters Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten: die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet. 18. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 19. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

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