mediadaten 2014 Passgenaues Azubi- und Bachelor-Marketing mit Einstieg.com

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1 Tarif Nr. 21, gültig ab dem mediadaten 2014 Passgenaues Azubi- und Bachelor-Marketing mit Einstieg.com Banner Video-Ad Advertorial Newsletter-Ad Page-Impressions: Visits: Unique Users: Porträt (Monatsdurchschnitt 2013)

2 Warum werben auf Einstieg.com? mediadaten 2014 Hochwertig, modern und bei Usern beliebt Für den Relaunch von Einstieg.com in 2012 haben wir das Portal grundlegend überarbeitet. Dabei haben wir großen Wert auf inhaltliche Qualität, ein modernes und übersichtliches Layout und eine intuitive Benutzerführung gelegt. Mit Erfolg: Visits und Page Impressions sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Heute kommen Jugendliche, die sich über Ausbildung und Studium informieren möchten, an Einstieg.com kaum noch vorbei. Die Zielgruppe passt perfekt zu Ihrem Angebot Unsere Leser sind Schüler, die vor der Studien- oder Berufswahl stehen. Sie sind zwischen 16 und 24 Jahre alt. Da sie aktiv nach Ausbildungswegen und Studiengängen suchen, sind sie besonders offen für Bildungsangebote von Unternehmen und Hochschulen. Die Seite bietet praktische Tools, für die User gerne wiederkehren, z.b.: Zukunftsnavi: Interessen eingeben, passende Unternehmen und Hochschulen finden kostenloser Berufswahltest E-Paper des Einstieg Magazins Page-Impressions: Visits: Unique Users: Page Rank: 7 (von 10) Online seit 1999 Terminkalender Tage der offenen Tür, Schnupperstudien usw. Lehrstellenbörse

3 Übersicht Werbeformen mediadaten 2014 Banner Wählen Sie aus sieben Bannerformaten: Banner B x H (Pixel) Preis Super Banner 728 x 90 (oben) 27 TKP* Full Size 468 x 60 (oben) 21 TKP Skyscraper 120 x 600 (rechts) 25 TKP Skyscraper Wide 160 x 600 (rechts) 28 TKP Medium Rectangle 300 x TKP (in Artikeln) Small Rectangle 250 x 200 (rechts) 27 TKP Wallpaper 728 x TKP plus 160 x 600 Maximale Dateigröße für Banner: Image (gif, png, jpeg): 40 kb Flash: 80 kb * TKP= Tausender-Kontaktpreis (Preis für Banner-Einblendungen) Wir bitten um Anlieferung der Banner bzw. des Materials für Newsletter-Werbung (Text und ggf. jpg-bild) bis 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Versand an: online@einstieg.com

4 Übersicht Werbeformen mediadaten 2014 Exklusives Sponsoring auf Einstieg.com Nutzen Sie den Erfolg von Einstieg.com mit zuletzt 1,2 Millionen monatlichen Seitenaufrufen und werben Sie exklusiv in den für Sie besonders attraktiven Rubriken mit dem aufmerksamkeitsstarken Bannerformat Wallpaper. Machen Sie online auf ihre Messe-Teilnahme aufmerksam und schalten Sie vor und während der Messe exklusiv ihr Wallpaper-Banner auf der Webseite zur Messe. So erreichen Sie die Messebesucher online ohne Streuverluste! Sie möchten ein konkretes Studien- oder Ausbildungsangebot bewerben? Dann schalten Sie exklusiv ihr Wallpaper-Banner in der thematisch passenden Rubrik unserer Content-Angebote Was studieren? oder Branchen und Berufe. Wallpaper (728 x 90 plus 160 x 600) 65 TK-Preis exklusiv Die Anzahl der Seitenaufrufe und der somit gebuchten Ad Impressions variieren je nach Messestandort bzw. Rubrik. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. 57 TK-Preis non exklusiv

5 Übersicht Werbeformen mediadaten 2014 Advertorial Platzieren Sie Ihren PR-Beitrag in unserem News-Bereich. Ihr Artikel wird zudem für einige Tage auf unserer Startseite angeteasert. Video-Ad Sie haben einen schönen Campus oder besonders nette Azubis? Zeigen Sie s! Ihre Zielgruppe liebt Videos. Newsletter-Ad Der Newsletter erscheint jeden Dienstag. Ihre Anzeige erreicht rund interessierte Abonnenten. Beispielrechnung: Bei unserer aktuellen Abonnentenzahl von kostet Ihre Newsletter-Anzeige mit Bild und ohne Bild Nur Text 160 Tausender-Abonnentenpreis 250 Zeichen Text + Überschrift Video-Ad Text und Bild 190 Tausender-Abonnentenpreis 250 Zeichen Text + Überschrift + Bild (183 x 137 px) Laufzeit 1 Monat 545 Festpreis Laufzeit 1 Monat 500 Festpreis

6 Übersicht Werbeformen mediadaten 2014 Porträt Präsentieren Sie Ihr Unternehmen oder Ihre Hochschule im Unsere User suchen über Stichworte wie BWL oder duales Studium in unserer Zukunftsnavi- Datenbank nach passenden Ausbildungswegen und Studiengängen. Mit einem Porträt landet Ihr Unternehmen/Ihre Hochschule in der Ergebnisliste ganz oben und hebt sich zudem von den kostenfreien Einträgen durch Ihr Logo und eine Verlinkung ab. Das können Sie u.a. in Ihrem Porträt unterbringen: eine Bildergalerie Videos ein Kontaktformular zur direkten Kontaktaufnahme PDF-Dokumente eine Social Media-Box für Ihren Facebookoder Twitter-Stream bis zu zehn Textfelder Laufzeit 12 Monate 590 Festpreis

7 Referenzen und Ansprechpartner Das sagen Kunden über Einstieg.com: Das Portal bietet uns die Möglichkeit, im Internet gezielt diejenigen Schulabgänger anzusprechen, die sich aktiv mit ihrer Berufswahl beschäftigen. Oliver Stoisiek Deutsche Bank Unsere erste Wahl für unkomplizierte und effiziente Nachwuchsgewinnung. Edgar Lengwenat Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW e.v. Haben Sie Fragen zu unseren Online-Produkten? Wir beraten Sie gerne persönlich: Tina Classen Onlinewerbung Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie außerdem in unseren FAQs unter: Telefon Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Hinweise finden Sie hier: Einstieg GmbH Venloer Str Köln Telefon Fax Web

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einstieg GmbH für Online-Werbung im Rahmen des Einstieg Internet-Angebots Stand: Januar Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) sind wesentlicher Vertragsbestandteil für Verträge zwischen der Einstieg GmbH, Venloer Str. 241, Köln (nachfolgend Einstieg genannt) und einem Werbetreibenden oder sonstigen Dritten (nachfolgend Auftraggeber genannt) über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel auf Internetseiten von Einstieg, insbesondere unter und/oder (nachfolgend: Online-Werbung ) zum Zwecke der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. 1.2 Diese AGB finden Anwendung gegenüber natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), nachfolgend Auftraggeber. 1.3 Sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Werbeauftrag, nicht davon abgewichen wird, gelten die in der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste veröffentlichten Anzeigenpreise und Leistungsbeschreibungen von Einstieg. 1.4 Der Auftraggeber erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis und für etwaige Folgegeschäfte einverstanden. Der Maßgeblichkeit abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie Einstieg in Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden. 2 Zustandekommen des Vertrages und Rücktritt 2.1 Der Werbeauftrag ist für den Auftraggeber rechtsverbindlich. Vorbehaltlich entgegenstehender Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch per erfolgende Bestätigung des Auftrags durch Einstieg zustande. Auch bei mündlicher oder fernmündlicher Bestätigung liegen dem Vertrag diese AGB zugrunde. Nachträgliche Änderungen der Leistungen und/oder Vergütung bedürfen der schriftlichen Einigung über ihre Art, ihren Umfang und über die Höhe der entsprechenden Anpassung. Bis zur Einigung ist Einstieg vorbehaltlich anders lautender Individualvereinbarungen berechtigt, die Ausführung des Vertrages ruhen zu lassen. 2.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Einstieg ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 2.3 Einstieg behält sich die Ablehnung von Werbeaufträgen auch von einzelnen Abrufen im Rahmen eines Rahmenvertrages insbesondere dann vor, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen von Einstieg deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstößt; deren Inhalt und/oder Form vom Deutschen Werberat oder vom Deutschen Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde; die Veröffentlichung für Einstieg wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. 2.4 Einstieg ist nicht verpflichtet, die Werbung auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, dass die Veröffentlichung der Online-Werbung nicht gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. 2.5 Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung weiterhin, dass er über sämtliche für die Nutzung und Verbreitung der Werbung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte (insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf) verfügt, die für die von ihm gestellten Werbevorlagen und geistigen Werke bestehen. 2.6 Einstieg ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem sie erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die in Ziffer 2.3 genannten Umstände. 3 Vertragsabwicklung und Auftragserweiterung 3.1 Ist dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so sind diese vorbehaltlich anders lautender Individualvereinbarungen bis spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss abzurufen. 3.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb einer vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb der in Ziffer 3.1 bestimmten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 4 Kündigung Eine Kündigung des Vertrages muss schriftlich oder per erfolgen. 5 Leistungen von Einstieg 5.1 Einstieg wird die geschuldeten Leistungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Werbemittel im Internet auf der vereinbarten Internetseite im Rahmen der durch die Werbevorlage gegebenen Möglichkeiten in dem nachfolgend bestimmten Umfang: Während der Durchführung von Wartungsarbeiten an der Internetseite von Einstieg besteht keine Pflicht zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Werbemittel, soweit hierbei ein Zeitraum von 24h (fortlaufend oder addiert) innerhalb eines Monats nicht überschritten wird Gleiches gilt bei einem Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert Der genaue Leistungsumfang und der Ablauf der Auftragsabwicklung werden im Rahmen der schriftlichen Auftragserteilung fixiert. 5.2 Einstieg liefert weder Probeabzüge noch Werbebelege, es sei denn, diese Leistung und die hierfür zu erstattenden Kosten sind ausdrücklich vereinbart. 5.3 Die Pflicht von Einstieg zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber wird seine gesetzlichen und vertraglichen Mitwirkungspflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen. 6.2 Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel, technischer Vorlagen und/ oder der zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen (nachfolgend insgesamt Werbevorlagen ) ist der Auftraggeber verantwortlich. Einstieg stellt die für das Onlinemedium übliche Druck- oder Anzeigequalität im Rahmen der durch die Werbevorlagen gegebenen Möglichkeiten sicher. 6.3 Die einzelnen Anforderungen an die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Werbevorlagen sind in den jeweils unter dem Link Mediadaten veröffentlichten Dokumenten und/oder in der schriftlichen Auftragserteilung geregelt. Bei nicht korrekter Werbevorlage behält sich Einstieg vor, die entsprechende Anpassung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegen Berechnung selbst vorzunehmen. Vom Auftraggeber gelieferte Werbevorlagen können von Einstieg auf Mängel geprüft werden. In diesem Fall weist Einstieg den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Unterlagen hin. Kann Einstieg etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbevorlagen nicht oder erst während der Ausführung des Auftrages erkennen, so kann der Auftraggeber bei hierauf beruhender mangelhafter Leistung von Einstieg keine Ersatz-, Mangel- oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung derart verborgener Mängel erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber entweder durch diesen oder auf dessen Kosten. 6.4 Der Auftraggeber stellt die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin (Werbevorlagenschluss) zur Verfügung. Mangels anders lautender Vereinbarungen ist dies spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn. Der angestrebte Veröffentlichungstermin kann nur eingehalten werden, wenn die Werbevorlagen vom Auftraggeber fristgerecht geliefert werden. Sollte aufgrund des vom Auftraggeber zu vertretenden zeitlichen Verzuges eine zusätzliche Leistung notwendig werden, um die vereinbarten Termine noch einhalten zu können, hat der Auftraggeber die entsprechenden Mehrkosten über die vereinbarte Vergütung hinaus zu tragen. Sofern infolge des Verzuges des Auftraggebers der Vertrag nicht erfüllt werden kann, kann Einstieg die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. 6.5 Kosten für die Anfertigung bestellter Werbevorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 6.6 Sind etwaige Mängel an gelieferten Werbevorlagen nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Auftraggeber dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen. 6.7 Werbevorlagen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden von Einstieg mit dem Wort Anzeige oder durch räumliche Trennung vom redaktionellen Teil deutlich kenntlich gemacht. 6.8 Der Auftraggeber überträgt Einstieg sämtliche für die Veröffentlichung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutzund sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen ohne örtliche Beschränkung übertragen. 7 Vergütung und Abrechung 7.1 Der Auftraggeber hat Einstieg die Vergütung gemäß aktueller Preisliste zu zahlen. Zusätzliche Leistungen werden aufgrund gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt. Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.2 Einstieg ist an die vereinbarten Preise und Bedingungen nur gebunden, wenn der Auftraggeber die für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig liefert. Werden diese durch Verschulden des Auftraggebers verspätet übergeben und wird hierdurch die Erfüllung des Auftrages verhindert, behält sich Einstieg vor, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen bzw. Erteilung der Informationen geltenden Preise und Bedingungen zugrunde zu legen. 7.3 Kündigt der Auftraggeber vor Erstellung des Auftrages, so ist Einstieg gemäß 649 BGB berechtigt, eine anteilige Vergütung zu fordern. Dabei gelten folgende pauschale Stornierungsregeln: ab 30 Werktage vor Werbeunterlagenschluss: 10 % des Auftragwertes ab 20 Werktage vor Werbeunterlagenschluss: 25 % des Auftragwertes ab 10 Werktage vor Werbeunterlagenschluss: 50 % des Auftragwertes ab 5 Werktage vor Werbeunterlagenschluss: 75 % des Auftragwertes Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass Einstieg kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 7.4 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die vereinbarte Vergütung ohne Abzug sofort nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbung und Rechnungsstellung durch Einstieg f 8 Zahlungsverzug 8.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Einstieg kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. 8.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Einstieg, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 9 Nachlasserstattung Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die Einstieg nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Preis ( Rabatt ) Einstieg zu erstatten. 10 Mängelhaftung 10.1 Im Falle von Mängeln hat der Auftraggeber zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Bei einem Mangel, der auf ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Werbung beruht, erfolgt die Nacherfüllung durch Veröffentlichung einer mangelfreien Ersatzwerbung in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung durch den Mangel beeinträchtigt wurde Schlägt die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt, sind aber durch Ziffer 11 beschränkt Reklamationen offensichtlicher Mängel muss der Auftraggeber unmittelbar nach Kenntnisnahme von dem Mangel erheben. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sechs Wochen ab dem erstmaligen Erscheinen der Werbung, jedenfalls aber unverzüglich nach ihrer Entdeckung, zu beanstanden. 11 Haftung 11.1 Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Verantwortung und Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung. Er garantiert insbesondere, dass der Inhalt der von ihm bereitgestellten Vorlagen (einschließlich der von ihm veranlassten Änderungen) und die Veröffentlichung der Werbung in der vereinbarten Form nicht gegen Gesetze, behördliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter (v.a. Urheber- und Persönlichkeitsrechte) verstößt. Er stellt Einstieg insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen die vorgenannte Garantie gegen Einstieg geltend gemacht werden. Von der Freistellung sind auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung umfasst Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen; letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit Einstieg ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. 12 Verjährung 12.1 Zahlungsansprüche von Einstieg verjähren in fünf Jahren Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwei Jahren Abweichend von Ziffer 12.2 verjähren vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers und seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Anzeige beruhen, sowie das Recht des Auftraggebers, gemäß Ziffer 10.1 Nacherfüllung zu verlangen, in einem Jahr Ziffer 12.2 und Ziffer 12.3 gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie in den in Ziffer 11.3 genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 13 Sonstige Bestimmungen 13.1 Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/ oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Einstieg. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses Die Abtretung von Rechten durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Einstieg. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber gegenüber Ansprüchen von Einstieg ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist Der Bestand des Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungendieser AGB, sonstiger Vertragsbedingungen oder durch etwaige Regelungslücken berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie der übrigen Regelungen des Vertrages weitestgehend entspricht Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen, die Gegenstand dieser AGB sind, ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

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