Mitteilungen. Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

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1 Mitteilungen Helene-Lange-Schule Hannover September 2016 Hohe Str. 24 TEL.: 0511/ Hannover FAX: 0511/ Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum neuen Schuljahr 2016/17 begrüße ich Sie und euch ganz herzlich. Nach hoffentlich erholsamen Sommerferien starten wir nun mit neuer Kraft in eine neue Runde. Wir begrüßen ganz herzlich unsere neuen Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 5. In diesem Jahr haben die Anmeldezahlen unsere Möglichkeiten zur Aufnahme weit übertroffen, sodass wir leider gezwungen waren, 39 Mädchen und Jungen, die gerne zu uns kommen wollten, abzusagen. Zum Glück konnten alle diese 39 Kinder entweder an der Humboldtschule oder am Gymnasium Limmer untergebracht werden, sodass der Schulweg für alle kurz bleibt. So sehr wir uns über unseren Erfolg freuen, so leid tut es uns auch, dass wir nicht alle Kinder, die zu uns kommen wollten, aufnehmen konnten. Die Fachgruppen stellen ihre Lehrpläne von G8 auf G9 um. Um die Fachgruppen bei dieser Arbeit zu unterstützen, wird in diesem Jahr ausnahmsweise in einigen Fächern nur eine Fachkonferenz stattfinden. Mit großer Mehrheit von Lehrkräften, Elternund Schülervertretern hat die Gesamtkonferenz der Helene-Lange-Schule beschlossen, den Einsatz von ipads im Unterricht intensiv zu erproben. Tablet-Computer können das Lernen vielfältig unterstützen und ergänzen. Erfahrungen an anderen Schulen belegen, dass sich die ipads wesentlich störungsfreier und selbstverständlicher im Unterricht einsetzen lassen als Notebooks. Den Rahmen für den Einsatz von ipads an unserer Schule bildet der Medienentwicklungsplan der Landeshauptstadt Hannover. Als eine von sechs Schulen im Stadtgebiet erhält die Helene-Lange- Schule Beamer und Projektionsflächen in allen Unterrichtsräumen, einen leistungsstarken Internet-Zugang, ein schulweites WLAN und zwei Klassensätze ipads für den Einsatz im Schulgebäude. Die Stadt Hannover und die Gesamtkon- Gesamtkonferenz der Helene-Lange-Schule sind jedoch davon überzeugt, dass sich dieser Test nicht nur auf einzelne Unterrichte in der Schule beschränken sollte. Die Schülerinnen und Schüler sollen diese Geräte auch zuhause sinnvoll nutzen können, damit sie dadurch einen anderen Zugang zum Lernen finden können. Wir konzentrieren uns in der Testphase nur auf zwei Jahrgänge. Die kommenden Jahrgänge 7 und 9 werden Teil dieses innovativen Projektes der Schulentwicklung. Aber auch alle anderen Klassen werden von der modernisierten Infrastruktur profitieren. Die Eltern der jetzigen Jahrgänge 6 und 8 werden wir deshalb auf einem Elternabend am Dienstag, 13. September 2016, Uhr, über die pädagogische Zielsetzung und die Finanzierung dieses Projektes informieren. In diesem Zusammenhang gilt unser Dank Herrn Dr. Kern als Leiter der Arbeitsgruppe sowie Frau Eck, Herrn Hantschmann und Herrn Pilz für ihren überaus engagierten Einsatz für das Projekt. Auch in diesem Schuljahr befinden sich die Klassenräume des 10. Jahrgangs im Oberstufenzentrum in unserer Außenstelle. Das Gebäude wird von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aufgrund der Ruhe dort sehr geschätzt. Der dritte und letzte Bauabschnitt des Umbaus der Schule geht planmäßig voran. In den Sommerferien wurde der Umbau des Großgruppenraums in Angriff genommen, im Zuge dessen sind zwei neue Klassenräume entstanden, die wir dringend brauchen. Für eine angestrebte Barrierefreiheit sorgt künftig eine Rampe, die zeitgleich gebaut wird. Bis zu den Herbstferien sollen alle Maßnahmen abgeschlossen sein. N. Viñals-Stein

2 Personalnachrichten Mit Herrn Scherfenberg, Herrn Ahlert und Herrn Borgstedt haben wir zum Schuljahresende drei Urgesteine in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen ihnen von Herzen alles Gute für die Zukunft. Wir konnten in diesem Zuge drei neue Stellen besetzen und so werden wir seit August 2016 verstärkt durch Frau StR' Danner (Deutsch/Sport), Frau StR Meyer (Geschichte/ilosophie/Werte und Normen) und Herrn StR Netsch (Mathematik/Musik). Als Zuversetzungen kamen zum Schuljahresbeginn außerdem Frau StR Lempke (Sport/Französisch) und Frau StR Rose (Deutsch/Sport) sowie als abgeordnete Lehrkraft Herr Müller (Deutsch/Erdkunde) hinzu. HLS-Mitteilungen September 2016 Hinweis auf den Epochalunterricht in den Jahrgängen 5-9 Herr Ziolko ist im August 2016 in das Amt eines Studiendirektors an der Helene-Lange- Schule eingewiesen worden. Herzlichen Glückwunsch! Frau Meyer und Herr Sinna haben ihr Referendariat erfolgreich beendet. Beide haben eine Stelle antreten können, Frau Meyer bei uns an der HLS. Unsere neue Referendarin ist seit August 2016 Frau Greiten mit den Fächern Politik-Wirtschaft und Latein. Herr Folinski hat im Juli 2016 sein FSJ beendet und wurde ersetzt durch Herrn Courté. Als zusätzliche Schulassistentin steht uns ab sofort Frau Koschorek zur Seite. Wir begrüßen alle Neuen ganz herzlich! In den folgenden Fächern werden die angegebenen Klassen epochal unterrichtet. Die unterstrichenen Fächer werden im ersten Halbjahr unterrichtet und sind versetzungsrelevant. Jg. 5 Jg. 6 Jg. 7 Jg. 8 Jg. 9 5A Ch, 6A Bi,Ch, Ek, Ku, 5B Ch, 6B Bi,Ch, Ek, Ku, 5C Ch, 6C Bi,Ch, Ek, Ku, 7A 7B 7C Bi, Ch, Ge, Bi, Ch, Ge, Bi, Ch, Ge, 8A 8B Bi, Ch, Ek, Ge, Ku, Mu Bi, Ch, Ek, Ge, Ku, Mu 8M Bi, Bi-Prak, Ek, Ge, Mu 9A 9B 9C Ch, Ge, Mu, Ch, Ge, Mu, Ch, Ge, Mu, 5D Ch, 6D Bi,Ch, Ek, Ku, 7D Bi, Ch, Ge, 9N Ch-Prak, Ek, Ge, Ku, Mu 6E Bi,Ch, Ek, Ku, Arbeitsgemeinschaften, Extraunterricht und Unterrichtskürzungen Wir erteilen den Unterricht in der SEK I komplett nach der Stundentafel. Im 4. Semester der Qualifikationsphase findet lediglich das Seminarfach nicht statt. Über die Stundentafel hinaus haben wir die Verfügungsstunde für die neu zusammengesetzten 8. Klassen eingerichtet. Zudem bieten wir weiterhin in Jahrgang 6 über den Sportunterricht hinaus Schwimmen-Plus an. Mit diesem extra Schwimmunterricht möchten wir sicherstellen, dass jedes Kind schwimmen lernt. In Jahrgang 7 ist Schwimmen zudem das Thema des Sportunterrichts. An jedem Tag der Woche bieten wir insbesondere den Fünftklässlern in der 7./8.h eine Hausaufgabenbetreuung und im Nachmittagsbereich findet sich zudem ein vielfältiges AG-Angebot von mehr als 20 AGs. 2

3 HLS-Mitteilungen September 2016 Arbeitsgemeinschaften Musik, Theater Sprachen Sport Energie, Technik Umwelt, Soziales Band Cambridge Certificate Rudern Energie-AG Schulgarten Bigband Stageband Chor Orchester DELF USA-Austausch Frankreich-Austausch Wales-Austausch Tischtennis Selbstverteidigung Veranstaltungstechnik Flug-AG Forscher-AG Streitschlichter Tansania-Projekt ilosophie Theater Songwriter Rubriken Mitbestimmung In unserer Schule gibt es vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung, der Mitwirkung und der Mitbestimmung. Eine Wahl in die Schülervertretung oder den Schulelternrat, aber auch in die Gesamtkonferenz sowie den Schulvorstand bieten Ihnen und euch viele Gelegenheiten dazu. Förderverein Nicht nur zur Identifikation mit unserer Schule gibt es schuleigene Polo-Shirts. Der Ehemaligen- und Förderverein der Helene-Lange-Schule ist mit der Finanzierung nicht nur hier, sondern auch an vielen anderen Stellen beteiligt. Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie viele Anschaffungen und schaffen für unsere Schule ein ansprechendes und lernanregendes Umfeld. Diesen Mitteilungen ist ein Eintrittsformular beigefügt. Umgang mit Beschwerden Näheres findet sich hierzu in einem Informationsleitfaden auf unserer Homepage unter Service, Formulare, Beschwerden. Bitte wenden Sie sich grundsätzlich in folgender Reihenfolge bei Beschwerden an den Fachlehrer, an die Klassenlehrer, an die Jahrgangsleiter (KLE: 5+6; KUL: 7-9; HOL: 10; KIN + ZIO: 11; VIN + HTM: 12) und zuletzt an die Schulleiterin. Kirchliche Feiertage und Feiertage anderer Religionsgemeinschaften Schülerinnen und Schülern, die nicht der evangelischen oder katholischen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, ist auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers für Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zu geben, an einer religiösen Veranstaltung ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis über den betreffenden Feiertag von der Religionsgemeinschaft gefordert werden. Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass sie Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen. Behandlungstermine für kieferorthopädische Behandlungen Bitte vereinbaren Sie die Behandlungstermine, wenn möglich, nachmittags. Bitte legen Sie die Termine grundsätzlich nicht auf einen Tag, an dem Klassenarbeiten geschrieben werden. Sollte dies im absoluten Ausnahmefall nicht möglich sein, ist im Anschluss ein ärztliches Attest vorzulegen. Unterrichtsfreie Tage An folgenden Tagen findet keine Schule statt: Mi, (Schulinterne Lehrerfortbildung) und Do, (Zukunftstag). 3

4 Auslandsaufenthalt HLS-Mitteilungen September 2016 Sollten Sie als Erziehungsberechtigte während der gymnasialen Schulzeit Ihres Kindes einen längeren Aufenthalt Ihres Kindes für einen Schulbesuch im Ausland in Erwägung ziehen, dann sind folgende Möglichkeiten ohne Einschalten der Landesschulbehörde denkbar: 1. Möchte Ihr Kind nur ein halbes Jahr im Ausland verbringen, dann sollte dieser Aufenthalt im 1. Halbjahr eines Schuljahres erfolgen (z.b. 1. Halbjahr des Jahrgang 10). Nach der Rückkehr aus dem Ausland setzt es den Schulbesuch im 2. Halbjahr in der alten Klasse fort. Wird am Ende des Schuljahres aufgrund der Ganzjahresnoten die Versetzung beschlossen, nimmt Ihr Kind anschließend am Unterricht des darauf folgenden Schuljahres teil. 2. Sollte Ihr Kind ein ganzes Schuljahr zwecks eines Schulbesuchs im Ausland vom Unterricht an der Helene-Lange-Schule befreit werden wollen (z.b. nach der 9. oder 10. Klasse), dann wird die schulische Ausbildung Ihres Kindes an der Helene-Lange-Schule lediglich für ein Jahr unterbrochen und nach dem Auslandsaufenthalt fortgesetzt. Beispiel: Ihr Kind verbringt nach der Versetzung in die 10. Klasse ein Jahr im Ausland. Nach der Rückkehr besucht es die 10. Klasse unserer Schule. In jedem Fall ist rechtzeitig ein Antrag an die Schulleiterin zu stellen, so dass eine individuelle Beratung erfolgen kann. Pendeln zum Oberstufenzentrum in der Ihmeschule Die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs pendeln wie die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase eigenverantwortlich zwischen dem Hauptgebäude und der Ihmeschule. Solange wir keine anderslautende schriftliche Erklärung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie als betroffene Eltern damit einverstanden sind. Reduktion der Rücklaufzettel Die Rücklaufzettel für viele Informationsbriefe zu Veranstaltungen werden in Zukunft entfallen, da alle Termine im Online-Terminkalender zu sehen sind und davon ausgegangen wird, dass dieser von Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern regelmäßig genutzt wird. Erlasshinweise und Verbindlichkeiten Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien (Erl. d. MK vom ) 1. Es wird untersagt, Waffen i.s. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des WaffG verwechselt werden können. 4

5 HLS-Mitteilungen September Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungsoder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. Rauch- und Alkoholverbot Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände bei Schulveranstaltungen in und außerhalb der Schule verboten. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nach dem Jugendschutzgesetz nicht gestattet. Verlassen des Schulgeländes Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen während der Pausen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrerin / eines Lehrers das Schulgelände verlassen (Versicherungsschutz entfällt). Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II tragen bei Verlassen des Schulgeländes eigene Verantwortung. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Er erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschließlich der Pausen) und die Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und nach dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen. Diebstähle und Sachschäden am Eigentum der Schülerinnen und Schüler Fahrräder und motorbetriebene Fahrzeuge sind durch den Schulträger nicht versichert, auch wenn sie auf dem Schulgelände abgestellt sind. Ebenso sind durch den Schulträger z.b. Geldbörsen, Geldbeträge, Brieftaschen, Schlüssel, Handys oder MP3-Player etc. nicht versichert auch nicht während des Sportunterrichts. Meldungen an den Kommunalen Schadensausgleich werden über das Sekretariat abgegeben. Gegen Diebstähle während der Ferien gibt es keinen Versicherungsschutz durch den Schulträger. Ersatz beschädigter Lernmittel Die entgeltlich ausgeliehenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln (Schutzumschläge). Randbemerkungen oder Eintragungen u. ä. dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung eines ausgeliehenen Lernmittels ist in der HLS Ersatz zu leisten. 5

6 Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften HLS-Mitteilungen September 2016 Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist in der Regel für ein Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich die Schülerin oder der Schüler angemeldet hat. Es besteht Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern. Religionsunterricht bzw. Werte und Normen Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz am Unterricht Werte und Normen teilnehmen, wenn sie nicht den Unterricht in evangelischer, katholischer oder islamischer Religion (wird nur im 5. und 6. Jahrgang angeboten) besuchen. Dies betrifft also auch Mitglieder von Religionsgemeinschaften, wie z.b. Muslime, Orthodoxe, Buddhisten etc. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht bzw. ein Wechsel von Werte und Normen zum Unterricht in evangelischer, katholischer oder islamischer Religion soll nur zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Möchte eine Schülerin / ein Schüler nicht mehr am Religions- oder Islamunterricht teilnehmen oder vom Werte-und-Normen-Unterricht in den Religions- oder Islamunterricht wechseln, wird dies vier Wochen vor dem Ende des ersten Schulhalbjahres oder vor Beginn der Sommerferien (bei Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren durch die Erziehungsberechtigten) dem Schulleiter schriftlich mitgeteilt. Mit dieser Mitteilung wird die Teilnahme am Unterricht Werte und Normen bzw. Religion verbindlich. Veröffentlichung von Namen und Fotos auf der Schulhomepage Für die Schulhomepage werden bei Veranstaltungen und besonderen Projekten Berichte geschrieben und Fotos angefertigt. Da die Veröffentlichung von sog. personenbezogenen Daten im Internet (z.b. Name, Foto) nach 22.1 des Kunsturhebergesetzes ( Recht am eigenen Bild ) der Einwilligung der Abgebildeten bedarf, bitten wir Sie, den beiliegenden Abschnitt auszufüllen, zu unterschreiben und an die Klassenlehrer zurückzureichen. Für weitere Fragen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte Herr Thies zur Verfügung. Beurlaubungen vom Unterricht, Einhalten von Ferienterminen Soll eine Schülerin/ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen (z.b. Teilnahme an einem Sportwettkampf, wichtige Familienfeier, Führerscheinprüfung, Musterung) vom Unterricht beurlaubt werden, ist von ihr/ihm bzw. ihren/seinen Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern) mindestens zwei Wochen vor dem Beurlaubungstermin schriftlich ein Antrag zu stellen. Für eintägige Beurlaubungen ist dieser Antrag an die Klassenlehrerin/Tutorin bzw. an den Klassenlehrer/Tutor zu richten, bei mehrtägigen Beurlaubungen oder Beurlaubungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ferien an die Schulleiterin. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich ( 63 Nds. Schulgesetz, Nr. 3.2 Ergänzende Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule). Nur in dringenden Notfällen kann die Schulleiterin auf schriftlichen Antrag (über die Klassenleitung an sie einzureichen) eine Ausnahme genehmigen. Grundsätzlich müssen Ferienreisen auch ins Ausland innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorher gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung und keine Entschuldigung für eine Verletzung der Schulpflicht. Für unentschuldigtes Fehlen kann das Ordnungsamt Bußgelder einziehen. Für alle Fehlzeiten drei Tage vor und nach den Ferien ist binnen drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Die obigen Ausführungen sind als generelle Antwort auf alle schriftlich eingereichten Anträge zur Ferienverlängerung zu verstehen. Eine gesonderte schriftliche Ablehnung wird es deswegen nicht geben. Impressum Herausgeber: Helene-Lange-Schule Layout: Christian Wohlgehagen Redaktion: Nicole Viñals-Stein Redaktionsschluss: Auflage: 1000 Exemplare Herstellung: Helene-Lange-Schule Hannover 6

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