Mitteilungen zum Schuljahresbeginn

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1 Mitteilungen zum Schuljahresbeginn Albert-Einstein-Gymnasium - Der Schulleiter - Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, als Ersatz für das überholte Mitteilungsheft Unser Gymnasium findet Ihr/finden Sie generelle Informationen über die Entwicklungen in unserer Schule zukünftig unter der Rubrik Schulzeitung/Infozine auf unserer Homepage. In regelmäßigen Abständen werde ich auf diese Weise über Prozesse und Neuerungen am AEG berichten Unterrichtssituation und Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2013/2014 Die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2013/2014 hat sich nach Abgang von 7 Kolleginnen und Kollegen zum Ende des letzten Schuljahr verschlechtert, da die entsprechenden Stunden nicht in vollem Umfang durch die Landesschulbehörde ersetzt worden sind. Deshalb musste der Unterricht in einigen Klassen um je eine Stunde gekürzt werden (Klasse 7: Physik, Klasse 8: Politik, Klasse 9: Kunst, Klasse 10: Musik). Die Unterrichtsversorgung dürfte in diesem Schuljahr wieder unter 100 % liegen (ca. 98,5 %). Zum Ende des letzten Schuljahres wurden die Kollegen Becker, Kunze, Preuß und Jarchow- Trantofsky in den Ruhestand verabschiedet. Als neue Kolleginnen und Kollegen begrüßten wir zu Beginn des Schuljahres: Frau Goedicke (EN/SP), Frau Klabunde (LA/BI), Herrn Buchholtz (MA/SP), Frau Romer (BI,SP,PH) und Frau Schieler (DE/GE/PO). Ferner haben die Referendare Herr Klein (DE/SP), Frau Schendel (BI/SP) und Frau Urbrock (DE/GE) ihren Dienst am AEG aufgenommen.

2 Die Anmeldungen in den Klassen 5 sind wieder sehr zahlreich ausgefallen. Wir haben wieder fünf neue Klassen im Jahrgang 5 gebildet, die aber nicht mehr so voll sind wie in den Vorjahren. Die Zusammensetzung erfolgt wie im letzten Jahr hauptsächlich über die gewünschte, in Klasse 6 einsetzende 2. Fremdsprache. Allen neuen Kolleginnen und auch allen neuen Schülerinnen und Schülern wünsche ich einen guten Start und viel Erfolg an unserer Schule. Im Zeitraum bis zu den Herbstferien finden eine Reihe von Veranstaltungen statt, die auf pädagogische und systempflegende Anliegen zurückgehen und im letzten Schuljahr thematisiert wurden. Dazu gehören die Kennenlern-Tage im Jahrgang 5, die Kursfahrten im Jahrgang 12, klassenbildende Integrationsübungen im Jahrgang 10, die schulinterne Fortbildung Lions Quest ( September) für Lehrer und eine Fortbildung zum Thema Grenzgebiete im Jahrgang 8. Diese Veranstaltungen führen bedauerlicherweise zu Beeinträchtigungen des regulären Unterrichts. Hierfür bitte ich um Verständnis Entgeltliches Leihverfahren der Schulbücher Über 98 % der Eltern unserer Schule haben auch in diesem Jahr die Schulbücher ihrer Kinder im Rahmen des entgeltlichen Leihverfahrens gemietet. Dank der Unterstützungsarbeit zahlreicher Helfer und der koordinierenden Tätigkeit von Frau Bindke und Herrn Bartsch konnten alle Bücher in den ersten drei Schultagen ausgegeben werden. Für eventuelle Rückfragen steht Frau Bindke gerne nach terminlicher Vereinbarung zur Verfügung Schulentwicklung Auch in diesem Schuljahr beschäftigen wir uns weiter mit der Qualitätsentwicklung an unserer Schule. Nachdem wir im letzten Schuljahr ein neues Schulprogramm für den Zeitraum entwickelt und verabschiedet und ein komplexes Medienkonzept erstellt haben, werden wir uns in den nächsten Monaten mit einem sinnvollen Ganztagskonzept ab dem Schuljahr 2014/2015 beschäftigen. Erste Vorüberlegungen sind bereits angestellt und werden den Gremien unserer Schule in den nächsten Wochen zur Diskussion gegeben.

3 1.4. Erkrankungen, Versäumnisse und Beurlaubungen Zur Erinnerung weise ich auf die bestehenden Regelungen bei Unterrichtsversäumnissen, bei Erkrankungen und bei dem Wunsch nach Beurlaubungen vom Unterricht hin. Erkrankungen Sollte ein Schüler erkranken, so ist er oder seine Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Schule dies mitzuteilen. Diese Mitteilung kann telefonisch über das Sekretariat erfolgen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler am Vormittag krank werden oder aus anderen Gründen die Schule verlassen, so muss sie/er sich schriftlich im Sekretariat abmelden. Versäumnisse Fernbleiben vom Unterricht Nimmt ein Schüler mehrere Stunden oder an einem oder mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung (aus: Durchführungsbestimmungen zur Schulpflicht). 0-Punkte-Regelung In der gymnasialen Oberstufe gilt 8 Abs. 4 (zw. 7 Abs. 4) der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe: Hat ein Schüler Unterricht versäumt und kann seine Leistung in einem Fach oder Kurs deshalb nicht beurteilt werden, so gilt der Unterricht als mit 0 Punkten abgeschlossen. Beurlaubungen Beurlaubungen bis zu zwei Tagen spricht der Klassenlehrer oder der Tutor auf schriftlichen Antrag (mindestens 14 Tage vorher) aus. Wenn am Beurlaubungstag eine schriftliche Arbeit geplant ist, hat der Schüler rechtzeitig mit dem Fachlehrer zu sprechen. Wenn der allgemeine Leistungsstand des Schülers die Beurlaubung bedenklich erscheinen lässt, führt der Klassenlehrer/Tutor mit dem Schüler/den Eltern ein Informationsgespräch. Beurlaubungen vor und nach den Ferien oder für drei und mehr Tage spricht nur der Schulleiter nach denselben Bedingungen wie bei 1. aus Buß- und Bettag Auf Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers kann Unterrichtsbefreiung für die Zeit der Teilnahme am Gottesdienst erteilt werden. Mit den Unterrichtsversäumnissen verbundene Nachteile müssen von den Schülern getragen werden. Der Antrag ist rechtzeitig beim Klassenlehrer/Tutor zu stellen.

4 1.6. Abitur 2013 Zum achten Mal hat in Niedersachsen das Zentralabitur mit anschließenden mündlichen Prüfungen stattgefunden. Wieder unterzogen sich alle Schülerinnen und Schüler in den jeweils gewählten Fächern den vom Kultusministerium in Hannover bereitgestellten Aufgabenvorschlägen. Alle Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums sind mit den gestellten Anforderungen gut zu rechtgekommen, die Ergebnisse sind demzufolge auch wieder äußerst zufriedenstellend ausgefallen. Insgesamt haben 100 Abiturientinnen und Abiturienten das Abitur bestanden. Mit einer Durchschnittsnote von 2,34 erreichten die Abiturienten genau wie der letzte Jahrgang ein sensationell gutes Gesamtergebnis. Die Traumnote 1,0 wurde von einem Schüler erreicht, drei Schüler erreichten einen Schnitt von 1,1 und 26 Schüler sind besser als 2,0. Diese erfreulichen Ergebnisse sind zum einen auf einen recht guten Abiturjahrgang zurückzuführen. Zum anderen spiegeln sich in diesen Resultaten aber auch auf Schülerinteressen und bedürfnisse zugeschnittene Kursstrukturen, qualifizierter Lehrereinsatz gerade in der Oberstufe, geringer Unterrichtsausfall, intensive Betreuung durch die Lehrerschaft und klare Beratung der Schulleitung wider Wechsel bei den Brötchenmüttern Frau Paula Freire de Sousa hat nach vielen Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit die Leitung der Brötchenmütter abgegeben. Sie wird in der Leitung durch Frau Jezierski ersetzt, die zusammen mit Frau Maas den Einsatz und die Tätigkeit der Brötcheneltern koordiniert. Auch an dieser Stelle danke ich Frau Sousa noch einmal herzlich für ihr Engagement für unsere Schule.

5 2. Waffenerlass Allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten ist auch in diesem Schuljahr wieder der Waffenerlass zur Kenntnis gebracht worden. Der Erlass wurde überarbeitet und ist in dieser Form seit dem in Kraft. Zusätzlich zu den verteilten Kopien möchte ich hier nochmals auf die geltenden Bestimmungen verweisen. Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v /04 (Nds.MBl. Nr.24/2008 S.679; SVBl. 11/2008 S.388) VORIS Bezug: Erl. v (SVBl. S.180), geändert durch RdErl. v (SVBl. S.133) VORIS Es wird untersagt, Waffen i.s. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichnete Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen). 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.b. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.b. Spielzeugwaffen oder Soft-Air- Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.s. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.b. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

6 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z.b. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. 9. Dieser RdErl. tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben. Mit freundlichen Grüßen Hans-L. Hennig

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