Schulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen"

Transkript

1 vom 27. Juni 1995 zuletzt geändert am Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabe Aufbau der Musikabteilung Aufbau der Kunstschulabteilungen Aufnahme und Unterrichtserteilung Probezeit Abmeldung Instrumente Lehrerkonferenz, Schulkonferenz und Elternbeirat Schulleitung Aufsicht Versicherung, Haftung Unterrichtsgebühr Aushändigung der Schulordnung In-Kraft-Treten

2 Der Verwaltungs- und Kulturausschuss - unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats der Musik- und Kunstschule Böblingen - am folgende Schulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen beschlossen. 1. Aufgabe Die Musik- und Kunstschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung für den in der Satzung genannten Personenkreis. Ihre Aufgabe ist die musikalische, bildnerische, tänzerische und darstellende Grundausbildung und die Förderung entsprechender Begabungen. 2. Aufbau der Musikabteilung 2.1 Die Ausbildung in der Fachabteilung Musik erfolgt nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen in vier aufeinander aufbauenden Stufen - Grundstufe: Böblinger Jungmusikantin oder -geselle - Unterstufe: Böblinger Musikantenlehrling - Mittelstufe: Böblinger Musikantengesellin oder -geselle - Oberstufe: Böblinger Stadtmusikantin oder -musikant 2.2 Für Vorschulkinder wird eine musikalische und bewegungspädagogische Frühförderung angeboten, die der Grundstufe vorangestellt ist. 3. Aufbau der Kunstschulabteilungen 3.1 Die Ausbildung in den Fachbereichen Theater, Tanz und Bildende Kunst erfolgt in einer schrittweisen und altersstufengemäßen Vermittlung fundierter Fertigkeiten und Kenntnisse. 3.2 Für Vorschulkinder wird eine ästhetische (bildnerische und darstellende Künste) Früherziehung angeboten, die der Grundstufe vorangestellt ist 4. Aufnahme und Unterrichtserteilung 4.1 Die Aufnahme ist grundsätzlich nur zu Beginn der Schulhalbjahre möglich. Sie dauern vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März. Über die Aufnahme von Quereinsteigern entscheidet die Schulleitung. 4.2 Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen von Böblingen gilt auch für die Unterrichtszeiten der Musik- und Kunstschule Böblingen. 2

3 4.3 Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musik- und Kunstschule zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die An- und Abmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musik- und Kunstschule rechtskräftig. Ein Anspruch auf Aufnahme und auf eine Zuordnung zu einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht. 5. Probezeit Für die in den Punkten 2.2 und 3.2 genannten Arten der Früherziehung gelten die ersten vier Unterrichtseinheiten als Probezeit. Wenn nicht genügendes Interesse und Begabung für die Teilnahme vorhanden sind, stellt die Lehrkraft nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten die Beendigung des Unterrichts fest und meldet dies der Schulleitung. 6. Abmeldung 6.1 Ab- und Ummeldungen bzw. Beurlaubungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. zum Ende eines Kurses möglich. Sie müssen dem Sekretariat spätestens 4 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen, z.b. Veränderung des Wohnsitzes oder längere Krankheit (mit ärztlichem Attest) sind Ausnahmen möglich. 6.2 Nichtbesuch des Unterrichts befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühr. 6.3 Bei ungebührendem Verhalten der Schülerin oder des Schülers kann von der Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulkonferenz nach Anhörung der betreffenden Personen der Ausschluss verfügt werden. Bei Nichtbezahlung der Gebühren entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Amt für Kultur über den Ausschluss. 7. Instrumente 7.1 Grundsätzlich soll die Schülerin oder der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Blech-, Holz-, Streich- und Zupfinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musik- und Kunstschule vermietet werden. 7.2 Die Bedingungen für das Mieten von schuleigenen Instrumenten richten sich nach der durch den Gemeinderat der Stadt Böblingen erlassenen jeweils gültigen Gebührensatzung. 3

4 8. Lehrerkonferenz, Schulkonferenz und Elternbeirat 8.1 Für die Musik- und Kunstschule werden eine Lehrerkonferenz, eine Schulkonferenz und ein Elternbeirat gebildet. 8.2 Die Aufgaben dieser Gremien sind in den jeweiligen Richtlinien festgelegt. 8.3 Die Mittelverwendung im Rahmen der Budgetierung der Musik- und Kunstschule fällt in den Aufgabenbereich der Schulkonferenz. Näheres regeln die Richtlinien. 8.4 Die näheren Einzelheiten regeln die Verwaltungsrichtlinien. 9. Schulleitung Die Schulleitung der Musik- und Kunstschule besteht aus dem vom Gemeinderat gewählten Schulleiter und seiner Stellvertretung. Näheres regelt die Dienstanweisung für die Schulleitung. 10. Aufsicht Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen. 11. Versicherung, Haftung Der Versicherungsumfang für die Schülerinnen und Schüler der Musik- und Kunstschule entspricht im Grundsatz dem bei öffentlichen Schulen in Böblingen. Eine Haftung der Stadt Böblingen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jedwelcher Art, die bei der Teilnahme am Unterricht oder an sonstigen Veranstaltungen der Musik- und Kunstschule eintreten, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schulleitung, einer Lehrkraft bzw. eines anderen Mitarbeiters der Stadtverwaltung zurückzuführen. 12. Unterrichtsgebühr Für die Teilnahme am Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten wird eine Gebühr erhoben. Zugrunde gelegt wird die jeweils gültige Gebührensatzung 13. Aushändigung der Schulordnung Die Schulordnung einschließlich Gebührensatzung ist den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung auszuhändigen. 4

5 14. In-Kraft-Treten Die Schulordnung tritt am 01. April 2003 in Kraft, die Schulordnung vom 1. Juli 1995 außer Kraft. 5

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz

Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.06.2005 wird nachstehende Schulordnung für die Musikschule Giengen an der Brenz erlassen: 1 Aufgabe

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm

Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische

Mehr

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel

Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel 1. AUFGABE Das Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche

Mehr

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines

Satzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule

Mehr

Satzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom

Satzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom Satzung zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom 25.04.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2

Satzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2 Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...

Mehr

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , ,

Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , , Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom 16.12.92 zuletzt geändert am 20.05.2008, 07.11.2011, 05.12.2016 Auf Grund 6 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer

Mehr

Satzung. über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom

Satzung. über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom Satzung über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom 26.06.2001 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.

Mehr

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch

Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch 1. Aufgaben Die Musikschule der Gemeinde Haßloch ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische

Mehr

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen

Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung.

Mehr

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht

Schulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht - 1 - Schulordnung für die Musikschule Drolshagen Inhaltsübersicht 1. Aufgabe 2. Trägerschaft und Schulleitung 3. Zuständigkeit 4. Aufbau der Musikschule /Ausbildungsschema 5. Unterrichtsart 6. Unterrichtszeiten

Mehr

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw

Schulordnung. der Musikschule der Stadt Calw Schulordnung der Musikschule der Stadt Calw 21. Januar 2000 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Calw mit den Abteilungen Instrumentalbereich, Ballett und Tanz, Aurelius-Sängerknaben vom 20. Januar

Mehr

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008

Satzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008 2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...

Mehr

Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst"

Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst Richtlinien für das "Jugendwerk für bildende Kunst" 5/2 Richtlinien für das Jugendwerk für bildende Kunst 1. Ziele und Aufgaben Das Jugendwerk für bildende Kunst bietet jungen Menschen die Möglichkeit,

Mehr

Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming

Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming Aufgrund 2 Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz BbgMSchulG -) vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 178),

Mehr

Schulordnung. Entgeltordnung. Schulgelder ab 1. April 2017

Schulordnung. Entgeltordnung. Schulgelder ab 1. April 2017 Schulordnung Entgeltordnung Schulgelder ab 1. April 2017 Schulordnung 1. Allgemeines Die Musikschule Wernau (Neckar) ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung in privatrechtlicher Trägerschaft.

Mehr

Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren

Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Gemeinde Meckenbeuren Bodenseekreis Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab ) Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab 01.01.2013) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Satzung Datum Änderung in Kraft getreten Gebührensatzung 29.01.1997 01.02.1997 1. Nachtrag 20.01.1998 2 Ziff. 1 b und c, 5 Abs.2, 10 (Tarife 3, 5-10,)

Mehr

Das Nutzungsverhältnis wird nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes Musikschule Schozachtal öffentlich-rechtlich geregelt.

Das Nutzungsverhältnis wird nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes Musikschule Schozachtal öffentlich-rechtlich geregelt. Das Nutzungsverhältnis wird nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes Musikschule Schozachtal öffentlich-rechtlich geregelt. 1 Aufgaben und Ziele Schul- und Gebührenordnung für den Zweckverband Musikschule

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel

Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Ziff. 9,131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch

Mehr

Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach

Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn

Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Der Gemeinderat hat am 09.07.2015 folgende Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule Heilbronn beschlossen: 1. Schulgeldpflicht 1.1 Die Stadt

Mehr

-Seite Die Musikschule ist eine allgemein zugängliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

-Seite Die Musikschule ist eine allgemein zugängliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Schulordnung -Seite 2-1. Allgemeines 1.1 Die Musikschule ist eine allgemein zugängliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist es, die Musikalität vom frühen Alter

Mehr

Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica

Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica 1 Aufgabe Die Musikschule Porta Westfalica will Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener Betätigung in musikalischen und künstlerischen/bildnerischen

Mehr

Schulordnung. für den Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land. mit Sitz in Lengerich

Schulordnung. für den Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land. mit Sitz in Lengerich Schulordnung für den Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land mit Sitz in Lengerich Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Tecklenburger Land mit Sitz in Lengerich hat am 11.02.1998

Mehr

Satzung. über den Aufbau und Betrieb der Städtischen Sing- und Musikschule Abensberg

Satzung. über den Aufbau und Betrieb der Städtischen Sing- und Musikschule Abensberg Satzung über den Aufbau und Betrieb der Städtischen Sing- und Musikschule Abensberg Die Stadt Abensberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS

Mehr

Schulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau

Schulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau Schulordnung für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe Aufgabe der MSD ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern

Mehr

2/2 2/2 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. 3 Gliederung und Aufbau der Schule. S t ä d t i s c h e M u s i k s c h u l e

2/2 2/2 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. 3 Gliederung und Aufbau der Schule. S t ä d t i s c h e M u s i k s c h u l e S T A D T T E T T N A N G Bodenseekreis (3) Weiterhin ist es Aufgabe und Ziel der Musikschule, die Schüler in Form von schulischen Veranstaltungen wie Vorspiele, öffentliche Auftritte, Schüler- und Lehrerkonzerte

Mehr

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben.

Gebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben. Seite 1 * * Aufgrund der 5, 19 Abs. 1, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66), des 5 des Gesetzes über

Mehr

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung)

Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung) Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Anmerkungen

Mehr

Satzung der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim

Satzung der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim Satzung der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.

Mehr

Musikschulsatzung 4/3 S A T Z U N G

Musikschulsatzung 4/3 S A T Z U N G Musikschulsatzung 4/3 S A T Z U N G für die Städtische Musikschule Frankenthal (Pfalz) Musikschulsatzung (-MusschulS-) vom 15. Juni 1988 i. d. F. der 7. Änderungssatzung vom 15.04.2011 Der Stadtrat der

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz

Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz Stadt 41.100 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Benutzung 3 Aufgaben 4 Schuljahr 5 Gebühren 6 Lehrmittel/Nutzungsentgelt

Mehr

Musikschul-Zweckverband Schleiden

Musikschul-Zweckverband Schleiden Musikschul-Zweckverband Schleiden Schul- und Gebührenordnung 2 0 1 6 Schulordnung 1. Aufgabe Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist die musikalische

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Reglement der Musikschule Niederwil

Reglement der Musikschule Niederwil Reglement der Musikschule Niederwil 1 Sinn und Zweck 1 Die Musikschule Niederwil vermittelt Kindern aller Schulstufen sowie Jugendlichen und Erwachsenen eine qualifizierte musikalische Ausbildung, fördert

Mehr

Stadt Weil der Stadt. S a t z u n g der Musikschule Weil der Stadt. (Musikschulordnung) vom 18. Juli 2006

Stadt Weil der Stadt. S a t z u n g der Musikschule Weil der Stadt. (Musikschulordnung) vom 18. Juli 2006 Stadt Weil der Stadt S a t z u n g der Musikschule Weil der Stadt (Musikschulordnung) vom 18. Juli 2006 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Juli 2006 folgende

Mehr

Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt (Benutzungssatzung)

Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt (Benutzungssatzung) Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt (Benutzungssatzung) vom 18.02.2004, geändert durch Satzung vom 23.03.2009 Aufgrund des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)

Mehr

S c h u l o r d n u n g

S c h u l o r d n u n g S c h u l o r d n u n g Musikschule An der Oste e.v. 1. Aufgabe Bildung und Qualifizierung im Fachbereich Musik Verwaltung: Bahnhofstrasse 36 21745 Hemmoor Für die Samtgemeinde Hemmoor, Samtgemeinde Am

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom

S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom 3.1 1 S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim vom 15.05.2012 hier abgedruckt in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.02.2016 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan

Gebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan Gebührensatzung der Kreismusikschule Inhalt: 1 Gebührenpflicht...1 2 Gebührenschuldner...2 3 Fälligkeit...2 4 Höhe der Unterrichtsgebühren...2 5 Höhe der Gebühren für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten,

Mehr

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land

Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Bekanntmachung des Beschlusses des Kreistages Nr. 257 vom 16.10.2013 1 Gebührensatzung der Musikschule Altenburger Land Auf der Grundlage der 98 Abs. 1, i. V. mit 87 Abs. 1, 99 Abs. 2 und 100 der Thüringer

Mehr

SATZUNG GEBÜHREN SCHULORDNUNG

SATZUNG GEBÜHREN SCHULORDNUNG SATZUNG GEBÜHREN SCHULORDNUNG Auszug aus der Satzung für die Musikschule Ettlingen I. Allgemeines 1. Die Musikschule ist eine von der Stadt Ettlingen für ihre Einwohner ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Änderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner 694 Änderung und Neufassung der GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom 04.05.2016 1 Gebührenerhebung Der Verein erhebt für die Leistungen der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. Gebühren.

Mehr

STÄDTISCHE MUSIKSCHULE ROTTWEIL. Schulordnung - in der Fassung vom

STÄDTISCHE MUSIKSCHULE ROTTWEIL. Schulordnung - in der Fassung vom STÄDTISCHE MUSIKSCHULE ROTTWEIL Schulordnung - in der Fassung vom 03.05.1978-1 Aufgabe (1) Die Musikschule soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei den Musikinteressierten jeden

Mehr

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen

Offene Ganztagsschulen in den Grundschulen - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von n im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Grundschulen) vom 23.03.2006, in Kraft getreten am 26.03.2006, unter Berücksichtigung der

Mehr

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02.

Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. April 2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera

Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Benutzungssatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Die Stadt Gera erlässt aufgrund des 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003

Mehr

S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H

S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H S C H U L O R D N U N G d e r M U S I K - U N D K U N S T S C H U L E A C H E R N - O B E R K I R C H 1. Aufgabe 1.1 Die Musik- und Kunstschule Achern-Oberkirch nachfolgend Musik- und Kunstschule genannt

Mehr

S a t z u n g der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim

S a t z u n g der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim S a t z u n g der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993

Mehr

Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle. vom Gebührenpflicht

Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle. vom Gebührenpflicht Seite 1 von 7 Gebührensatzung des Landkreises Celle für die Kreismusikschule Celle vom 04.03.2014 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter

Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Anlage 1 Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Aufgrund der 6,8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006

Mehr

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE

MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE MUSIKVEREINIGUNG SEIT 1749 THANNHAUSEN E.V. TRÄGERIN DER PRO-MUSICA-PLAKETTE UND DER GROSSEN DIAMANTENEN MEDAILLE Die Musikvereinigung seit 1749 Thannhausen e.v. erlässt folgende GESCHÄFTSORDNUNG für die

Mehr

Gebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung

Gebührenordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2.2 Gebührenordnung für die musikalische Ausbildung Gebührenordnung Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. Inhaltsverzeichnis 1. Mitgliedsbeiträge 1.1 Beiträge 1.2 Fälligkeit und Zahlungsweise 2. Ausbildungsbeiträge der Bläserjugend 2.1 Vorbemerkungen 2.2

Mehr

Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel

Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Lesefassung Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund der 6, 33 Abs. 3 Ziff.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl.

Mehr

vom unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsübersicht

vom unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsübersicht - 1 - Satzung der Stadt Drolshagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern der Ganztagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztaggrundschule im Primarbereich (Elternbeitragsatzung

Mehr

Satzung. über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen

Satzung. über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Brechen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der bisherigen 2 Änderungssatzungen (letzte Änderung wirksam zum 01.01.2016) 1 Träger

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen für die Musikschule (MusikschulSR) in der Fassung vom 7. Juli Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen für die Musikschule (MusikschulSR) in der Fassung vom 7. Juli Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen für die Musikschule (MusikschulSR) in der Fassung vom 7. Juli 2005 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 20.01.1988 Amtsblatt Ratingen 1988, S. 31 01.01.1988 I. Nachtrag

Mehr

1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Zweibrücken

1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Zweibrücken SCHULORDNUNG der Herzog-Christian-Musikschule der Stadt Zweibrücken I Träger und Sitz der Schule 1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt

Mehr

Musikschulsatzung Städtische Musikschule Viernheim

Musikschulsatzung Städtische Musikschule Viernheim Musikschulsatzung Städtische Musikschule Viernheim Aufgrund der 5,19,20 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7.03.2005 (GVBI. I S.142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.12.2006

Mehr

Musikschulreglement vom

Musikschulreglement vom Musikschulreglement vom 06.07.05 Gemeinde Aarburg Rathaus CH-4663 Aarburg Tel. 06 787 4 4 Fax 06 787 4 0 www.aarburg.ch Inhaltsverzeichnis I. Trägerschaft und Zielsetzung... 3 Trägerschaft / Zielsetzung...

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule

Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule vom 18. September 2007 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Trägerschaft... 2

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der

Mehr

(Erste Änderungssatzung vom , rückwirkend zum in Kraft getreten 1 ) 1 Gebühren

(Erste Änderungssatzung vom , rückwirkend zum in Kraft getreten 1 ) 1 Gebühren Gebührensatzung für die Kreismusikschule Dahme-Spreewald 1 Gemäß 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2008 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286),

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg. (Kindertageseinrichtungssatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungssatzung) vom 10. August 2006 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.07.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung

Mehr

Satzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Satzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Satzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Auf der Grundlage der 6 Absatz 1 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Satzung: ERSTER TEIL Allgemeines 1 Gegenstand

Mehr

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den

Mehr

SCHULORDNUNG. 2 Die Musikschule trägt den Namen Herzog-Christian-Musikschule der Stadt Zweibrücken".

SCHULORDNUNG. 2 Die Musikschule trägt den Namen Herzog-Christian-Musikschule der Stadt Zweibrücken. SCHULORDNUNG I Träger und Sitz der Schule 1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Zweibrücken 2 Die Musikschule trägt den Namen Herzog-Christian-Musikschule

Mehr

Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.v.

Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.v. Ausbildungsbedingungen zur Instrumentalausbildung im Schützen-Musikverein Kippenheimweiler e.v. (Stand November 2014 - Sepa) 1. Gebührenpflicht Für die Ausbildung auf einem Instrument im Schützen-Musikverein

Mehr

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin:

handelnd im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreter des Schülers / der Schülerin: SCHULVERTRAG Präambel Die Freie Oberschule Bernsdorf sieht ihre wichtigste Aufgabe darin, die Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft vorzubereiten und sie fit für die Arbeitswelt

Mehr

GEMEINDE KIRCHDORF A.D. AMPER

GEMEINDE KIRCHDORF A.D. AMPER GEMEINDE KIRCHDORF A.D. AMPER Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper (Kindertageseinrichtungensatzung) Inhaltsübersicht Erster Teil: Allgemeines 1 Gegenstand der Satzung;

Mehr

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017

Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Lesefassung mit eingearbeiteten redaktionellen Änderungen gültig ab 1. Februar 2017 Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

Mehr

Musiklehre (ohne Hauptfach) - 45 Minuten/Woche schuljährlich Teilnahme im Ensemble und im Chor (ohne Hauptfach) - in

Musiklehre (ohne Hauptfach) - 45 Minuten/Woche schuljährlich Teilnahme im Ensemble und im Chor (ohne Hauptfach) - in Gebührensatzung für das Vogtlandkonservatorium "Clara Wieck" Plauen (Gebührensatzung Vogtlandkonservatorium - GebSVoKo) vom 29.01.2010 zuletzt geändert am 11.06.2013 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Schüler*inneninformation

Schüler*inneninformation marcel-breuer-schule, Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin Schüler*innen der Gymnasialen Oberstufe marcel-breuer-schule Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufsoberschule Gustav-Adolf-Straße

Mehr

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.

(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kaisersbach für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an der Grundschule Kaisersbach außerhalb der Unterrichtszeit Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

vom (1) Betreut im Sinne von 1 werden nur die Kinder des 1. bis 4. Jahrgangs der jeweiligen Grundschule.

vom (1) Betreut im Sinne von 1 werden nur die Kinder des 1. bis 4. Jahrgangs der jeweiligen Grundschule. OR 47.02 Gebührensatzung für die Betreuung von Schulkindern vor Schulbeginn, nach Schulschluss und in den Ferien an den Ganztagsgrundschulen der Stadt Langenhagen vom 05.08.2014 Nordhannoversche Zeitung

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

S A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS)

S A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS) S A T Z U N G über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGS) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1981 (GVBl. I, S.

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel

Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel Nichtamtliche Lesefassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17. April 2013 Der Kreistag des Landkreises Oberhavel

Mehr

SCHULORDNUNG. (3) Das Aufnahmealter für die einzelnen Fächer ist im Lehrplan für die Oö. Landesmusikschulen geregelt.

SCHULORDNUNG. (3) Das Aufnahmealter für die einzelnen Fächer ist im Lehrplan für die Oö. Landesmusikschulen geregelt. SCHULORDNUNG Auszug aus dem Statut des Oö. Landesmusikschulwerkes (Beschlüsse der Oö. Landesregierung vom 4. Juli 1977, 11. Februar 1980, vom 4. November 1996 und vom 11. August 2014) 1 Aufnahme der Schüler

Mehr

Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom

Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom Satzung für den Kindergarten Arzbach der Gemeinde Wackersberg (Kindergartensatzung) vom 15.10.2002 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs.1 Nr.1 der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Wackersberg folgende

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

(Gültig ab )

(Gültig ab ) 1. Aufgaben Schulordnung (Gültig ab 01.10.1993) Musik und Jugend Kunst Schule Die Musik- und Jugendkunstschule der Stadt Nürtingen ist eine öffentliche Bildungseinrichtung der Stadt Nürtingen für ihre

Mehr

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten

Gemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012

Mehr

Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal

Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal Ordnung über die Gebühren für die Benutzung der Musik- und Kunstschule Stendal Aufgrund der 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz -

Mehr

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung

Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten Schulgeldordnung 1 Entgeltstruktur Das Unterrichtsentgelt der Jugendmusikschule Unterer Kraichgau e.v., Bretten (JMS Bretten) ist ein privatrechtliches

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktfleckens Merenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen

Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen Org.-Nr. 2.3 Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kaufungen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl.

Mehr

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Gemeinsame Gebührensatzung der Kreismusikschule Wolgast-Anklam und der Kreismusikschule Uecker-Randow des Landkreises Vorpommern-Greifswald Präambel Die Kreismusikschulen sind öffentliche Einrichtungen

Mehr

der Stadt Königsbrunn

der Stadt Königsbrunn Schulordnung der Sing- und Musikschule der Stadt Königsbrunn 1. Die Stadt Königsbrunn erlässt im Vollzug des 5 der Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Königsbrunn folgende Schulordnung 1 Aufbau

Mehr

Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom

Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom 29.08.2003 (in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung der Änderungssatzung vom 20. November 2013) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner

Mehr

(1) Die Unterrichtsgebühren betragen im leistungsorientierten Unterricht: (ab 3. Unterrichtsjahr)

(1) Die Unterrichtsgebühren betragen im leistungsorientierten Unterricht: (ab 3. Unterrichtsjahr) Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Geschäftsbereich im kommunalen Eigenbetrieb Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld Auf der Grundlage

Mehr