S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom

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1 3.1 1 S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim vom hier abgedruckt in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 158), der 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom (GVBl. I S. 134), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom (GVBl. I S. 151) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 574) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 11. Februar 2016 nachstehende Schulordnung für die Musikschule Heppenheim erlassen. 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine öffentliche Einrichtung der Kreisstadt Heppenheim. 2 Schuljahr 1) Das Schuljahr umfasst 12 Monate und beginnt am 01. August eines jeden Jahres. 2) Die Aufnahme des Unterrichts ist auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich. 3) Die Ferien- und Feiertagsregelung entspricht der öffentlicher allgemeinbildender Schulen des Landes Hessen. Die beweglichen Ferientage werden vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Heppenheim festgelegt. 3 Aufgaben 1) Der Besuch der Musikschule ist jedermann möglich. Die Musikschule will die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters (auch der Erwachsenen) erschließen und fördern. Der Besuch ist auch ohne musikalische Vorkenntnisse möglich. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Talentförderung und die studienvorbereitende Ausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. 2) Der Integration von Schülern mit Handicap wir ein besonderes Augenmerk gewidmet. Das Unterrichtsangebot ist gegliedert in 4 Unterrichtsangebot

2 ) Grundstufe a) Musikkindergarten Musikus ab 9 Monaten b) Musikalische Früherziehung beginnend für Kinder im Vorschulalter ab 4 Jahren. Kursdauer: 2 Jahre c) Musikalische Grundausbildung beginnend für Kinder im 1. Schuljahr ab 6 Jahren. Kursdauer: 1 bis 2 Jahre 2) Hauptfächer Solo-Gesang, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Saxofon, Trompete, Posaune, Tuba, Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schlagzeug/Percussion 3) Schnupperhalbjahr (Start immer am d. J.) Neue SchülerInnen (Neuanmeldungen und Ummeldungen von der Musikalischen Früherziehung bzw. Grundausbildung ) bezahlen im Schulhalbjahr, in dem sie beginnen, eine ermäßigte Gebühr. Sie können in dieser Zeit drei Instrumente ausprobieren. Das Schnupperhalbjahr kann nur einmal wahrgenommen werden. Anschlussunterricht wird mit der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet. 4) Klassenmusizieren 5) Ensemble- und Ergänzungsfächer Chöre, Orchester, Big Band, Combo, Ensembles in fast allen Instrumentalfächern, Theorie (Gehörbildung, Tonsatz), studienvorbereitende Ausbildung, u. a. 6) Musiktreff für Erwachsene Erwachsenenunterricht in Form von Kursen zu 10 bis 12 Unterrichtseinheiten oder Halb- bzw. Ganzjahreskursen, Chor, 14tägiger Instrumental-, Vokalunterricht, Klassenmusizieren, u.a. 7) Zusatzangebote Kindermusiktheater, Rhythmik, Kindertanz, Kinder- und Jugendchor, Orff- Spielkreis etc. 8) Kooperationen Unterricht und Kurse in KiTas, allgemeinbildenden Schulen, Betreuungseinrichtungen und mit sonstigen Einrichtungen. Teilnahme am Landesprojekt JeKI ( Jedem Kind ein Instrument ). 9) Unterricht im Stadtgebiet Der Unterricht findet neben der Musikschule in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet statt. 10) Unterricht in der Woche Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. 1. Art 5 Art und Dauer des Unterrichts a) In den Hauptfächern wird Gruppen- und Einzelunterricht (auch flexibel) angeboten. b) In der Grundstufe wird der Unterricht als Gruppenunterricht mit bis zu 12 Kindern angeboten.

3 3.1 3 c) Schnupperhalbjahr für neu angemeldete oder umgemeldete SchülerInnen nach der Musikalischen Früherziehung oder Grundausbildung d) Klassenmusizieren und Klassenunterricht e) Ensemble- und Ergänzungsfächer f) Erwachsenenkurse als Wochenkurse, Halbjahres- bzw. Ganzjahreskurse g) Musikfreizeiten in Form von Wochenendseminaren als Ersatz für 1 bis 2 Unterrichtsstunden h) Die Art des Unterrichts legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachlehrer fest. 2. Dauer a) Grundstufe: wöchentlich 1 Unterrichtseinheit (45 bzw. 60 Minuten) b) Hauptfächer: wöchentlich 1 Unterrichtseinheit je nach Unterrichtsart (30, 45 bzw. 60 Minuten) c) Ensemble- und Ergänzungsfächer: 1 bis 2 Unterrichtseinheiten wöchentlich oder 2 mal bzw. 1 mal im Monat d) 14 tägiger Unterricht für Erwachsene (45 Minuten) - zwei Erwachsene im Wechsel e) Musiktreff für Erwachsene, je nach Teilnehmerzahl wöchentlich 1 bis 2 Unterrichtseinheiten (45 bzw. 60 Min.) f) Klassenmusizieren: je nach Teilnehmerzahl wöchentlich 1-2 Unterrichtseinheiten (45 bis 60 Min.) g) Zusatzangebote: pro Unterrichtseinheit 45 bzw. 60 Minuten h) Zeitscheibe: 15 Minuteneinheit vorzugsweise für Erwachsene und Auszubildende 6 Anmeldung 1) Die Anmeldung ist mittels Vordruck bei der Geschäftsstelle der Musikschule, Karlstr. 6, oder online (Homepage der Stadt Heppenheim) vorzunehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 2) Anmeldungen für die Grundstufe sind jeweils bis Kursbeginn möglich. Die Kurse beginnen in der Regel nach den Sommerferien; nach Absprache auch zu einem anderen Zeitpunkt. 3) Anmeldungen für den übrigen Unterricht sind jederzeit möglich. 4) Mit der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim anerkannt. 7 Aufnahme Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie erfolgt nach der Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze. Die Eignungsprüfung eines Angemeldeten bleibt dem Fachlehrer oder der Schulleitung vorbehalten. Die Aufnahme wird rechtsverbindlich mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Geschäftsstelle.

4 Wechsel und Abmeldung 1) Ein Wechsel von Unterrichtsfach, Unterrichtsart oder Lehrkraft ist mit Zustimmung der Schulleitung während des Schuljahres möglich. 2) Die Abmeldung ist schriftlich zum Ende eines Schulhalbjahres, also zum 31. Januar und 31. Juli möglich. Die Kündigung muss mindestens sechs Wochen vor Ende des Schulhalbjahres bei der Musikschule vorliegen. In Ausnahmefällen (Wohnortwechsel, berufliche Versetzung etc.) entscheidet die Schulleitung. 9 Leistungen 1) Alle SchülerInnen der Musikschule sollen die Anforderungen der Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen erfüllen. 2) Die erzielten Lernfortschritte präsentieren die SchülerInnen bei der aktiven Teilnahme am Musikschulleben (Klassenvorspiele, interne Vorspiele, Wettbewerbe und sonstige Veranstaltungen). Auf Wunsch des Schülers, der Eltern oder des Fachlehrers kann eine schriftliche Beurteilung erfolgen. 3) Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann die Musikschule nach Anhörung der Eltern eine weitere Unterrichtung des Schülers zum Schulhalbjahr ablehnen. 4) Die MusikschülerInnen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Wer mehrmals unentschuldigt fehlt oder eine ordnungsgemäße Unterrichtserteilung behindert, kann nach vorausgegangener Benachrichtigung durch die Geschäftsstelle ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren bis zum jeweiligen Halbjahresabschluss wird hierdurch nicht berührt. 10 Instrumente 1) Grundsätzlich müssen alle SchülerInnen bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Zupf-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule gegen eine Leihgebühr an die Schüler ausgeliehen werden. 2) Die Zeit der Ausleihe beträgt ein halbes Jahr. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden. 3) Für den Verlust oder Beschädigung, die nicht der allgemeinen Abnutzung unterliegen, haben der Empfänger oder sein gesetzlicher Vertreter in vollem Umfang einzustehen. 4) Beschädigungen an Instrumenten sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. Diese bestimmt die weitere Vorgehensweise. Dies gilt besonders für die Wahl des Instrumentenbauers. 5) Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 11 Gebühren Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und für die Instrumentenausleihe wird eine Gebühr erhoben. Die Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht ist

5 3.1 5 für Hauptfachschüler kostenlos. Die Einzelheiten sind in der Gebührenordnung geregelt. 12 Haftung 1) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. 2) Bei Unfällen leistet die Kreisstadt Heppenheim den Teilnehmern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Schaden auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist. 13 Inkrafttreten Die Schulordnung in der Fassung der 1. Änderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Rainer Burelbach Bürgermeister Neufassung beschlossen am veröffentlicht am in Kraft getreten am Änderung beschlossen am ausgefertigt am veröffentlicht am in Kraft getreten am

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