S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim. vom
|
|
- Regina Salzmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3.1 1 S c h u l o r d n u n g für die Benutzung der Musikschule Heppenheim vom hier abgedruckt in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 158), der 1 bis 5a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom (GVBl. I S. 134), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Hess. VwVG) vom (GVBl. I S. 151) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 574) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Heppenheim in ihrer Sitzung am 11. Februar 2016 nachstehende Schulordnung für die Musikschule Heppenheim erlassen. 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine öffentliche Einrichtung der Kreisstadt Heppenheim. 2 Schuljahr 1) Das Schuljahr umfasst 12 Monate und beginnt am 01. August eines jeden Jahres. 2) Die Aufnahme des Unterrichts ist auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich. 3) Die Ferien- und Feiertagsregelung entspricht der öffentlicher allgemeinbildender Schulen des Landes Hessen. Die beweglichen Ferientage werden vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Heppenheim festgelegt. 3 Aufgaben 1) Der Besuch der Musikschule ist jedermann möglich. Die Musikschule will die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters (auch der Erwachsenen) erschließen und fördern. Der Besuch ist auch ohne musikalische Vorkenntnisse möglich. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Talentförderung und die studienvorbereitende Ausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. 2) Der Integration von Schülern mit Handicap wir ein besonderes Augenmerk gewidmet. Das Unterrichtsangebot ist gegliedert in 4 Unterrichtsangebot
2 ) Grundstufe a) Musikkindergarten Musikus ab 9 Monaten b) Musikalische Früherziehung beginnend für Kinder im Vorschulalter ab 4 Jahren. Kursdauer: 2 Jahre c) Musikalische Grundausbildung beginnend für Kinder im 1. Schuljahr ab 6 Jahren. Kursdauer: 1 bis 2 Jahre 2) Hauptfächer Solo-Gesang, Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Horn, Saxofon, Trompete, Posaune, Tuba, Klavier, Keyboard, Akkordeon, Schlagzeug/Percussion 3) Schnupperhalbjahr (Start immer am d. J.) Neue SchülerInnen (Neuanmeldungen und Ummeldungen von der Musikalischen Früherziehung bzw. Grundausbildung ) bezahlen im Schulhalbjahr, in dem sie beginnen, eine ermäßigte Gebühr. Sie können in dieser Zeit drei Instrumente ausprobieren. Das Schnupperhalbjahr kann nur einmal wahrgenommen werden. Anschlussunterricht wird mit der jeweils gültigen Gebührenordnung berechnet. 4) Klassenmusizieren 5) Ensemble- und Ergänzungsfächer Chöre, Orchester, Big Band, Combo, Ensembles in fast allen Instrumentalfächern, Theorie (Gehörbildung, Tonsatz), studienvorbereitende Ausbildung, u. a. 6) Musiktreff für Erwachsene Erwachsenenunterricht in Form von Kursen zu 10 bis 12 Unterrichtseinheiten oder Halb- bzw. Ganzjahreskursen, Chor, 14tägiger Instrumental-, Vokalunterricht, Klassenmusizieren, u.a. 7) Zusatzangebote Kindermusiktheater, Rhythmik, Kindertanz, Kinder- und Jugendchor, Orff- Spielkreis etc. 8) Kooperationen Unterricht und Kurse in KiTas, allgemeinbildenden Schulen, Betreuungseinrichtungen und mit sonstigen Einrichtungen. Teilnahme am Landesprojekt JeKI ( Jedem Kind ein Instrument ). 9) Unterricht im Stadtgebiet Der Unterricht findet neben der Musikschule in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet statt. 10) Unterricht in der Woche Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. 1. Art 5 Art und Dauer des Unterrichts a) In den Hauptfächern wird Gruppen- und Einzelunterricht (auch flexibel) angeboten. b) In der Grundstufe wird der Unterricht als Gruppenunterricht mit bis zu 12 Kindern angeboten.
3 3.1 3 c) Schnupperhalbjahr für neu angemeldete oder umgemeldete SchülerInnen nach der Musikalischen Früherziehung oder Grundausbildung d) Klassenmusizieren und Klassenunterricht e) Ensemble- und Ergänzungsfächer f) Erwachsenenkurse als Wochenkurse, Halbjahres- bzw. Ganzjahreskurse g) Musikfreizeiten in Form von Wochenendseminaren als Ersatz für 1 bis 2 Unterrichtsstunden h) Die Art des Unterrichts legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachlehrer fest. 2. Dauer a) Grundstufe: wöchentlich 1 Unterrichtseinheit (45 bzw. 60 Minuten) b) Hauptfächer: wöchentlich 1 Unterrichtseinheit je nach Unterrichtsart (30, 45 bzw. 60 Minuten) c) Ensemble- und Ergänzungsfächer: 1 bis 2 Unterrichtseinheiten wöchentlich oder 2 mal bzw. 1 mal im Monat d) 14 tägiger Unterricht für Erwachsene (45 Minuten) - zwei Erwachsene im Wechsel e) Musiktreff für Erwachsene, je nach Teilnehmerzahl wöchentlich 1 bis 2 Unterrichtseinheiten (45 bzw. 60 Min.) f) Klassenmusizieren: je nach Teilnehmerzahl wöchentlich 1-2 Unterrichtseinheiten (45 bis 60 Min.) g) Zusatzangebote: pro Unterrichtseinheit 45 bzw. 60 Minuten h) Zeitscheibe: 15 Minuteneinheit vorzugsweise für Erwachsene und Auszubildende 6 Anmeldung 1) Die Anmeldung ist mittels Vordruck bei der Geschäftsstelle der Musikschule, Karlstr. 6, oder online (Homepage der Stadt Heppenheim) vorzunehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. 2) Anmeldungen für die Grundstufe sind jeweils bis Kursbeginn möglich. Die Kurse beginnen in der Regel nach den Sommerferien; nach Absprache auch zu einem anderen Zeitpunkt. 3) Anmeldungen für den übrigen Unterricht sind jederzeit möglich. 4) Mit der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim anerkannt. 7 Aufnahme Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Sie erfolgt nach der Zahl der vorhandenen Unterrichtsplätze. Die Eignungsprüfung eines Angemeldeten bleibt dem Fachlehrer oder der Schulleitung vorbehalten. Die Aufnahme wird rechtsverbindlich mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Geschäftsstelle.
4 Wechsel und Abmeldung 1) Ein Wechsel von Unterrichtsfach, Unterrichtsart oder Lehrkraft ist mit Zustimmung der Schulleitung während des Schuljahres möglich. 2) Die Abmeldung ist schriftlich zum Ende eines Schulhalbjahres, also zum 31. Januar und 31. Juli möglich. Die Kündigung muss mindestens sechs Wochen vor Ende des Schulhalbjahres bei der Musikschule vorliegen. In Ausnahmefällen (Wohnortwechsel, berufliche Versetzung etc.) entscheidet die Schulleitung. 9 Leistungen 1) Alle SchülerInnen der Musikschule sollen die Anforderungen der Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen erfüllen. 2) Die erzielten Lernfortschritte präsentieren die SchülerInnen bei der aktiven Teilnahme am Musikschulleben (Klassenvorspiele, interne Vorspiele, Wettbewerbe und sonstige Veranstaltungen). Auf Wunsch des Schülers, der Eltern oder des Fachlehrers kann eine schriftliche Beurteilung erfolgen. 3) Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnder Begabung, mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann die Musikschule nach Anhörung der Eltern eine weitere Unterrichtung des Schülers zum Schulhalbjahr ablehnen. 4) Die MusikschülerInnen verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Wer mehrmals unentschuldigt fehlt oder eine ordnungsgemäße Unterrichtserteilung behindert, kann nach vorausgegangener Benachrichtigung durch die Geschäftsstelle ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren bis zum jeweiligen Halbjahresabschluss wird hierdurch nicht berührt. 10 Instrumente 1) Grundsätzlich müssen alle SchülerInnen bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Streich-, Zupf-, Holz- und Blechblasinstrumente können jedoch im Rahmen der Bestände der Musikschule gegen eine Leihgebühr an die Schüler ausgeliehen werden. 2) Die Zeit der Ausleihe beträgt ein halbes Jahr. Sie kann in begründeten Fällen verlängert werden. 3) Für den Verlust oder Beschädigung, die nicht der allgemeinen Abnutzung unterliegen, haben der Empfänger oder sein gesetzlicher Vertreter in vollem Umfang einzustehen. 4) Beschädigungen an Instrumenten sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. Diese bestimmt die weitere Vorgehensweise. Dies gilt besonders für die Wahl des Instrumentenbauers. 5) Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 11 Gebühren Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und für die Instrumentenausleihe wird eine Gebühr erhoben. Die Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht ist
5 3.1 5 für Hauptfachschüler kostenlos. Die Einzelheiten sind in der Gebührenordnung geregelt. 12 Haftung 1) Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. 2) Bei Unfällen leistet die Kreisstadt Heppenheim den Teilnehmern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Schaden auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist. 13 Inkrafttreten Die Schulordnung in der Fassung der 1. Änderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Rainer Burelbach Bürgermeister Neufassung beschlossen am veröffentlicht am in Kraft getreten am Änderung beschlossen am ausgefertigt am veröffentlicht am in Kraft getreten am
Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim. hier abgedruckt in der Neufassung vom
3.2 1 Gebührenordnung der Musikschule Heppenheim hier abgedruckt in der Neufassung vom 11.02.2016 Aufgrund der 5 und 51 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert
MehrSchulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Lünen Inhaltsverzeichnis 1 Trägerschaft 2 2 Aufgaben 2 3 Schuljahr 2 4 Anmeldungen 2 5 Aufnahme 2 6 Abmeldungen 3 7 Entlassungen 3 8 Unterricht 3 9 Studienvorbereitende
MehrSchulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz
Schulordnung der städtischen Musikschule Giengen an der Brenz Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.06.2005 wird nachstehende Schulordnung für die Musikschule Giengen an der Brenz erlassen: 1 Aufgabe
MehrSchulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm
3 2 / Schulordnung für die Musikschule der Stadt Neu-Ulm 1 Aufbau 1. Die Ausbildung an der Musikschule geschieht in folgenden Stufen: - der elementaren Musikerziehung in der Grundstufe, - musikalische
MehrGebührenerhebung. Höhe der Gebühren. 2.1 Bei Anmeldung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,-- erhoben.
Seite 1 * * Aufgrund der 5, 19 Abs. 1, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66), des 5 des Gesetzes über
MehrSCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom )
SCHULORDNUNG der Musikschule des Landkreises Altenkirchen (Beschluß des Kreistages vom 06.02.1995) Inhaltsübersicht 1 Aufgabe 2 Aufbau 3 Unterrichtszeiten 4 Unterrichtsfächer 5 Teilnahmevoraussetzungen
MehrSatzung. über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom
Satzung über die Organisation der Musikschule der Stadt Bad Driburg vom 26.06.2001 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
MehrSatzung der städtischen Musikschule. 1 Allgemeines
Satzung der städtischen Musikschule (Ratsbeschluss vom 14.12.2010) 1 Allgemeines Die Musikschule ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Mettmann und trägt den Namen "Städtische Musikschule
MehrSchulordnung. für den Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land. mit Sitz in Lengerich
Schulordnung für den Zweckverband Musikschule Tecklenburger Land mit Sitz in Lengerich Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Tecklenburger Land mit Sitz in Lengerich hat am 11.02.1998
MehrSchulordnung für die Musikschule Drolshagen. Inhaltsübersicht
- 1 - Schulordnung für die Musikschule Drolshagen Inhaltsübersicht 1. Aufgabe 2. Trägerschaft und Schulleitung 3. Zuständigkeit 4. Aufbau der Musikschule /Ausbildungsschema 5. Unterrichtsart 6. Unterrichtszeiten
MehrSatzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen. vom in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen
3.6.1 Satzung über den Besuch der Musikschule Hemhofen vom 05.06.1990 in der zurzeit geltenden Fassung einschl. der nachstehenden Änderungen Änderungen: 1. Änderungssatzung vom 13.05.2004 (In Kraft getreten
MehrSatzung der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim
Satzung der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.
MehrSatzung. zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom
Satzung zur Regelung der Benutzung der Kunst- und Musikschule der Stadt Donaueschingen (Schulordnung) vom 12. Mai 2010 in der Fassung vom 25.04.2012 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSchulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel
Schulordnung des Konservatoriums Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel 1. AUFGABE Das Konservatorium Schwerin, Musikschule Johann Wilhelm Hertel ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche
MehrSchulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom zuletzt geändert am , ,
Schulordnung der Kreismusikschule Cochem-Zell in der Fassung vom 16.12.92 zuletzt geändert am 20.05.2008, 07.11.2011, 05.12.2016 Auf Grund 6 Abs. 1 der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer
MehrSchulordnung für die Musik- und Kunstschule Böblingen
vom 27. Juni 1995 zuletzt geändert am 26.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabe... 2 2. Aufbau der Musikabteilung... 2 3. Aufbau der Kunstschulabteilungen... 2 4. Aufnahme und Unterrichtserteilung...
MehrSCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. 1 Aufbau. 2 Singschule. 3 Musikalische Grundfächer
693 SCHULORDNUNG Sing- und Musikschule Neusäß e.v. geändert durch Beschluss vom 01.12.2011 (in Kraft ab 01.12.2012) 1 Aufbau Die Sing- und Musikschule Neusäß e.v. gliedert sich in a) Singschule b) musikalische
Mehr1. Musikkobold-Kurse Diese Kurse stehen 3-4jährigen Kindern offen und bieten einen inhaltlichen Übergang zur Musikalischen Früherziehung.
Schulordnung i. Isartal e.v. Präambel Die Sing- und Musikschule ist eine Einrichtung im Sinne der Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule (Sing- und Musikschulverordnung)
MehrS a t z u n g der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim
S a t z u n g der Stadt Bensheim über die Schul- und Gebührenordnung der Musikschule Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993
MehrSchulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen
Seite 01 Schulordnung der Musikschule der Stadt Ehingen 1.0 Aufgabe Die Musikschule der Stadt Ehingen dient als öffentliche Bildungseinrichtung einer möglichst früh einsetzenden und umfassenden Musikausbildung.
MehrSTÄDTISCHE MUSIKSCHULE ROTTWEIL. Schulordnung - in der Fassung vom
STÄDTISCHE MUSIKSCHULE ROTTWEIL Schulordnung - in der Fassung vom 03.05.1978-1 Aufgabe (1) Die Musikschule soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei den Musikinteressierten jeden
MehrS C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010
S C H U L O R D N U N G FÜR DIE MUSIKSCHULE PFULLINGEN vom 7. Dezember 2010 Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 7. Dezember 2010 folgende Schulordnung für die Musikschule Pfullingen beschlossen:
MehrSchulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach. Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach
Schulordnung für die Musikschule der Kreisstadt Lauterbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrSchulordnung der Musikschule Meckenbeuren
Gemeinde Meckenbeuren Bodenseekreis Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
MehrSatzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming
Satzung der Kreismusikschule Teltow-Fläming Aufgrund 2 Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musikschulgesetz BbgMSchulG -) vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 178),
MehrMUSIKSCHULE. Stansstad. Kursprogramm 2007/2008. Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene
MUSIKSCHULE Stansstad Kursprogramm 2007/2008 Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE BILDUNG (RMB) Die Schulgemeinde Stansstad setzt im Bereich der rhythmisch-musikalischen
MehrSatzung. der Musikschule Ettlingen. (Musikschulsatzung) Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeines II. Aufgaben der Musikschule... 2
Satzung der Musikschule Ettlingen () Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 II. Aufgaben der Musikschule... 2 III. Aufbau der Musikschule / Verwaltungsrat... 2 IV. Unterricht, Gebühren und Gebührenmaßstab...
MehrGebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera. Bekanntmachung (Tag nach Bekanntmachung)
Gebührensatzung für die Musikschule Heinrich Schütz Gera Bezeichnung, Rechtsgrundlage Stadtratsbeschluss vom (Nr., Datum) Ausfertigung vom (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten Änderungen/Anmerkungen
MehrGebührensatzung. zur Satzung für die Städt. Musikschule
Gebührensatzung zur Satzung für die Städt. Musikschule Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes KAGerlässt die Stadt Eggenfelden folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung Als Beitrag zu
MehrMusikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch
Musikschulordnung der Musikschule der Gemeinde Haßloch 1. Aufgaben Die Musikschule der Gemeinde Haßloch ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind die musikalische
MehrGebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel Lesefassung Gebührensatzung der Kreismusikschule des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund der 6, 33 Abs. 3 Ziff.1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl.
MehrG E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal
G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV
MehrSatzung der Musikschule Dormagen vom 19.12.2008
2.3/44.20 Satzung der vom 19.12.2008 1 Name und Rechtsstellung... 2 2 Aufgaben... 2 3 Leiterin/Leiter und Lehrkräfte... 2 4 Kulturausschuss... 3 5 Beirat... 3 6 Anmeldungen... 3 7 Unterrichtszeiten...
MehrMusikschule der Stadt Neu-Ulm
Musikschule der Stadt Neu-Ulm Musikgarten, Musikalische Früherziehung Instrumental- und Vokalunterricht Ensembles, Chor, Bands Das Unterrichtsangebot In unsere Musikschule gehen Kinder, Jugendliche und
Mehr... G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal
G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 ( GV NW S. 666/SGV
MehrA 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen
A 3/2 Gebührenordnung für die Musikschule Langenargen Rechtsgrundlagen: Gemeinderatsbeschluss Beschluss: 01.01.2015 Gemeinde Langenargen Musikschule Gebührenordnung G e b ü h r e n o r d n u n g für die
MehrSatzung der Stadt Guben. Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung)
Satzung der Stadt Guben Satzung über die Erhebung von Gebühren in der Städtischen Musikschule Johann Crüger (Gebührensatzung) Aufgrund der 3 Abs. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes
MehrMusikschule der Stadt Uhingen
Musikschule der Stadt Uhingen Die Musikschule Uhingen ist eine Bildungsstätte, die grundsätzlich den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen der Stadt Uhingen dient. Ihre Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung,
MehrSchulordnung der Musikschule Meckenbeuren
Gemeinde Meckenbeuren Bodenseekreis Schulordnung der Musikschule Meckenbeuren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
MehrGebührensatzung der Kreismusikschule Friedrich von Flotow Bad Doberan
Gebührensatzung der Kreismusikschule Inhalt: 1 Gebührenpflicht...1 2 Gebührenschuldner...2 3 Fälligkeit...2 4 Höhe der Unterrichtsgebühren...2 5 Höhe der Gebühren für die zeitweilige Überlassung von Instrumenten,
Mehr2/2 2/2 S T A D T T E T T N A N G. Bodenseekreis. 3 Gliederung und Aufbau der Schule. S t ä d t i s c h e M u s i k s c h u l e
S T A D T T E T T N A N G Bodenseekreis (3) Weiterhin ist es Aufgabe und Ziel der Musikschule, die Schüler in Form von schulischen Veranstaltungen wie Vorspiele, öffentliche Auftritte, Schüler- und Lehrerkonzerte
MehrSatzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz
Stadt 41.100 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Benutzung 3 Aufgaben 4 Schuljahr 5 Gebühren 6 Lehrmittel/Nutzungsentgelt
MehrGebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck
Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck Vom 10.11.2008 Aufgrund der 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712),
MehrGebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom
Gebührensatzung für die Musikschule im FoKuS Selm vom 27.07.2016 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
MehrGebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel
Gebührensatzung der Musikschule Oder-Spree Jutta Schlegel Aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Ziff. 9,131 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch
MehrSynopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell
Synopse Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell Bisherige Fassung Entgeltregelung für die Kreismusikschule Cochem-Zell vom 01.06.2005, geändert am 20.05.2008, 30.03.2009, 30.08.2010, 07.11.2011
MehrSchulordnung der Musikschule Porta Westfalica
Schulordnung der Musikschule Porta Westfalica 1 Aufgabe Die Musikschule Porta Westfalica will Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu eigener Betätigung in musikalischen und künstlerischen/bildnerischen
MehrGebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom Gebühren
Gebührenordnung der Conrad-Hansen-Musikschule der Stadt Lippstadt vom 28.09.2015 Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung für die Conrad-Hansen-Musikschule
MehrMusikschul-Zweckverband Schleiden
Musikschul-Zweckverband Schleiden Schul- und Gebührenordnung 2 0 1 6 Schulordnung 1. Aufgabe Die Musikschule ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgabe ist die musikalische
MehrSatzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter
Anlage 1 Satzung über die Benutzung und über die Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Salzgitter Aufgrund der 6,8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006
MehrSchulordnung für die Fritz-Busch-Musikschule der Stadt Siegen
Schulordnung für die Fritz-Busch-Musikschule der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 46.010 Musikschule 30.04.2003 Schulordnung für die Fritz-Busch-Musikschule der Stadt Siegen
MehrMusikschule Essingen staatlich anerkannte Bildungseinrichtung
Musikschule Essingen staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Unsere Musikschule... Treffpunkt für Kinder und Erwachsene aller Altersstufen Zeitgemäß Musik lernen bei ausgebildeten Fachlehrern Gemeinsam
Mehrund Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden
Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Joseph-Haydn-Gymnasium Senden Jederzeit kostenlose Probestunden
Mehr1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Zweibrücken
SCHULORDNUNG der Herzog-Christian-Musikschule der Stadt Zweibrücken I Träger und Sitz der Schule 1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt
MehrKREIS MUSIK SCHULE LANDKREIS GÖTTINGEN
Gebührensatzung der Kreismusikschule des Landkreises Osterode am Harz vom 14. März 1994 (Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz Nr. 17 vom 31. März 1994, S. 201) in der Fassung der Sechsten Nachtragssatzung
MehrSCHULORDNUNG. 2 Die Musikschule trägt den Namen Herzog-Christian-Musikschule der Stadt Zweibrücken".
SCHULORDNUNG I Träger und Sitz der Schule 1 Die Musikschule ist eine ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Zweibrücken 2 Die Musikschule trägt den Namen Herzog-Christian-Musikschule
MehrSchulordnung. für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe. 2 Aufbau
Schulordnung für die Musikschule Dinslaken e. V. (MSD) 1 Aufgabe Aufgabe der MSD ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, ihre Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell zu fördern
MehrSchulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl
Schulordnung für die Städtische Musikschule Alfred Wagner Suhl vom 27.11.2015 veröffentlicht am 31.01.2016 Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 sowie 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
4.07 vom 03. März 1997 In der Fassung vom 25. Juli 2006 1. Aufgaben und Rechtscharakter 1.1. Die Musikschule Mannheim ist eine Bildungsstätte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ihre Aufgaben sind
Mehrder Stadt Königsbrunn
Schulordnung der Sing- und Musikschule der Stadt Königsbrunn 1. Die Stadt Königsbrunn erlässt im Vollzug des 5 der Satzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Königsbrunn folgende Schulordnung 1 Aufbau
MehrSatzung der Musikschule Dormagen vom
Satzung der Musikschule Dormagen vom 16.01.2017 Aufgrund des 7 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV.
MehrMusikschulsatzung 4/3 S A T Z U N G
Musikschulsatzung 4/3 S A T Z U N G für die Städtische Musikschule Frankenthal (Pfalz) Musikschulsatzung (-MusschulS-) vom 15. Juni 1988 i. d. F. der 7. Änderungssatzung vom 15.04.2011 Der Stadtrat der
MehrSatzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt (Benutzungssatzung)
Satzung über die Benutzung der Musikschule Schweinfurt (Benutzungssatzung) vom 18.02.2004, geändert durch Satzung vom 23.03.2009 Aufgrund des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
MehrBenutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach
Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992
MehrStudenten (nur bei Vorlage der Studienbescheinigung)
Entgeltordnung für das Konservatorium "Rudolf Wagner-Régeny", Musikschule der Hansestadt Rostock (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 15 vom 5. August 2015) Die Entgeltordnung regelt
MehrUnterrichts- und Entgeltordnung
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst Städtische Musikschule Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413 E-Mail: aftd@darmstadt.de
MehrSchul- und Benutzungsordnung
Städtische Musikschule Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche
MehrStadt Weil der Stadt. S a t z u n g der Musikschule Weil der Stadt. (Musikschulordnung) vom 18. Juli 2006
Stadt Weil der Stadt S a t z u n g der Musikschule Weil der Stadt (Musikschulordnung) vom 18. Juli 2006 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Juli 2006 folgende
MehrMusikschule Tutzing. Musikschule Bernried
Musikalische Grundfächer Orientierungsangebote Instrumental- / Vokalunterricht Musikschule Tutzing Ensembles / Orchester Musik plus Musikschule Weilheim Musikschule Bernried Städtische Musikschule Weilheim
MehrMusikschule der Stadt Neuss B E S T I M M U N G E N Neuss RomaNEum, Brückstr. 1
Musikschule der Stadt Neuss B E S T I M M U N G E N 41460 Neuss RomaNEum, Brückstr. 1 Tel.: (02131) 90-4040 90-4041 90-4042 90-4043 90-4044 90-4045 Fax 90-4049 E-Mail musikschule@stadt.neuss.de Internet
MehrMusik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE.
Musik entdecken Musik erleben MUSIKSCHULE n bei omme Willk Entgeltordnung www.rastatt.de uns! Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Rastatt 1. Die Entgelte betragen je SchülerIn pro Monat: 1.1. Grundstufe
MehrSchulordnung. der Musikschule der Stadt Calw
Schulordnung der Musikschule der Stadt Calw 21. Januar 2000 Schulordnung für die Musikschule der Stadt Calw mit den Abteilungen Instrumentalbereich, Ballett und Tanz, Aurelius-Sängerknaben vom 20. Januar
Mehr74861 Neudenau Beethovenstraße 10 Tel: Fax: Mobil:
MUSIKSCHULE e.v. Leitung und Geschäftsstelle im Rathaus Neudenau Vorsitz der Musikschule Hauptstraße 27 Josef Backi 74861 Neudenau Beethovenstraße 10 Tel: 06264-92 780-35 Fax: 06264-92 780-49 Mobil: 0170
MehrAnmeldung zum Musikschulunterricht. Unterrichtsvertrag
Anmeldung zum Musikschulunterricht Unterrichtsvertrag Ich erkenne die Bedingungen der Schulordnung und die Gebührenordnung als rechtsverbindlich an und bitte, meine Tochter / meinen Sohn in den Musikunterricht
MehrGebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom
Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln vom 29.08.2003 (in der ab 1. Januar 2014 geltenden Fassung der Änderungssatzung vom 20. November 2013) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner
MehrSCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG
SCHULORDNUNG FÜR DIE MUSIKSCHULE KLANGWERKSTATT AMBERG Abschnitt I Aufgabengliederung 1 Aufbau Die Musikschule gliedert sich in 1. Musikalische Grundfächer 2. Vokalunterricht 3. Instrumentalunterricht
MehrSatzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz
Stadt 41.100 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Benutzung der Städtischen Musikschule Chemnitz Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Benutzung 3 Aufgaben 4 Schuljahr 5 Gebühren 6 Lehrmittel/Nutzungsentgelt
MehrSchulordnung. Entgeltordnung. Schulgelder ab 1. April 2017
Schulordnung Entgeltordnung Schulgelder ab 1. April 2017 Schulordnung 1. Allgemeines Die Musikschule Wernau (Neckar) ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung in privatrechtlicher Trägerschaft.
MehrSchulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn
Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Heilbronn Der Gemeinderat hat am 09.07.2015 folgende Schulgeldordnung für die Städt. Musikschule Heilbronn beschlossen: 1. Schulgeldpflicht 1.1 Die Stadt
MehrGebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden Satzung Datum Änderung in Kraft getreten Gebührensatzung 29.01.1997 01.02.1997 1. Nachtrag 20.01.1998 2 Ziff. 1 b und c, 5 Abs.2, 10 (Tarife 3, 5-10,)
MehrÄnderung und Neufassung der. GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner
694 Änderung und Neufassung der GEBÜHRENORDNUNG der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. vom 04.05.2016 1 Gebührenerhebung Der Verein erhebt für die Leistungen der Sing- und Musikschule Neusäß e.v. Gebühren.
MehrDas Nutzungsverhältnis wird nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes Musikschule Schozachtal öffentlich-rechtlich geregelt.
Das Nutzungsverhältnis wird nach der Verbandssatzung des Zweckverbandes Musikschule Schozachtal öffentlich-rechtlich geregelt. 1 Aufgaben und Ziele Schul- und Gebührenordnung für den Zweckverband Musikschule
MehrAmtsblatt für die Stadt Braunschweig
Amtsblatt für die 43. Jahrgang Braunschweig, den 26. September 2016 Nr. 12 Inhalt Seite Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule der (Schulgeldordnung)... 61 Auslegung
MehrSchulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde
Schulordnung der Musik- und Kunstschule der Stadt Ludwigsfelde Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg vom 18. Dezember 2007, (GVBl. I S.286), zuletzt geändert
MehrSchulordnung für die Musikschule der Stadt Mönchengladbach vom 26. Februar 2015
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Mönchengladbach vom 26. Februar 2015 (Abl. MG S. 49) 1. Rechtscharakter und Name Die Musikschule ist eine rechtlich unselbstständige öffentliche Einrichtung der
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis
8.3 Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Schulordnung) der Musikschule Langen Entgeltverzeichnis Aufgrund der 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I,
MehrEigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst - Abteilung Städtische Musikschule -
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst - Abteilung Städtische Musikschule - Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt, Tel. 06151/96 64-0, Fax: 96 64-13 E-mail: akademie-fuer-tonkunst@darmstadt.de
MehrReglement der Musikschule Niederwil
Reglement der Musikschule Niederwil 1 Sinn und Zweck 1 Die Musikschule Niederwil vermittelt Kindern aller Schulstufen sowie Jugendlichen und Erwachsenen eine qualifizierte musikalische Ausbildung, fördert
MehrSatzung für die Musikschule der Stadt Dorsten vom , zuletzt geändert am
Satzung für die Musikschule der Stadt Dorsten vom 19.09.2013, zuletzt geändert am 18.12.2015 Aufgrund von 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrJugendmusikschule. Unsere Grundstufe für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren
Jugendmusikschule im Hermann-Lenz-Haus Kirchplatz 9, 74653 Künzelsau Tel.: Jürgen Koch 07940 931800 Katerina Kaminski 07940 931801 Fax: 07940 547180 Unsere Grundstufe für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren
MehrS C H U L O R D N U N G der J U G E N D M U S I K S C H U L E der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. vom 15. Juli 2015
S C H U L O R D N U N G der J U G E N D M U S I K S C H U L E der Verbandsgemeinde Rhein-Selz vom 15. Juli 2015 Aufgrund der Satzung über die Einrichtung und den Betrieb einer Jugendmusikschule und die
Mehr1 Rechtsform. 2 Aufgabe
Satzung für die Musikschule der Stadt Koblenz - Musikschulsatzung - vom 01.07.1993 in der Fassung vom 01.08.1999, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.03.2004 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung
MehrSchulordnung für die Musikschule im Landkreis Passau
Schulordnung für die Musikschule im Landkreis Passau 1 Aufgabe, Angebot und Strukturplan Die Musikschule im Landkreis Passau ist eine Bildungseinrichtung des Landkreises Passau für musikinteressierte Kinder,
MehrANMELDUNG FÜR DEN UNTERRICHT
ANMELDUNG FÜR DEN UNTERRICHT UNTERRICHTSORT kein spezieller Ortswunsch Kirchentellinsfurt Wannweil Kusterdingen Kusterdingen Firstwaldgymnasium Härtenschule Mähringen SCHÜLERDATEN Name, Vorname. Geburtstag...
MehrGebührensatzung der Kreismusikschule Müritz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Abkürzung: GebSatzKSM MÜR KT 27.06.2016 Quelle: Gremium: beschlossen am: Ausfertigungsdatum: 11.07.2016 Internet: 13.07.2016 Gültig ab: 01.08.2016 Fundstelle: www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/aktuell/bekanntm
MehrInformationen und Anmeldung. Schuljahr 2017 / 18
Informationen und Anmeldung Schuljahr 2017 / 18 Orientierung zum Schuljahr Angebot Schulgeld und Unterrichtsform Konzertvorschau Orientierung zum Schuljahr 2017 / 18 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen
MehrGebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02.
Gebührensatzung für die Max-Reger-Musikschule der Stadt Hagen vom 16. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 02. April 2008 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung
MehrBildungsangebot 2018 / 2019
Bildungsangebot 2018 / 2019 Anmeldeschluss: 31. Mai 2018 Buochserstrasse 8 6373 Ennetbürgen 041 624 98 90 www.schule-ennetbuergen.ch musikschule@schule-ennetbuergen.ch Unser Bildungsangebot Musikalische
MehrGebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom
Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm vom 08.04.2005 1 Unterrichtsgebühren 2 Veranlagung und Fälligkeit 3 Ermäßigung 4 Bearbeitungsgebühr 5 In-Kraft-Treten Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner
MehrZweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel
Landkreis Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kreismusikschule des Landkreises Der Kreistag des Landkreises hat aufgrund der 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung
Mehr