G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal
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- Miriam Langenberg
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1 G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Musikschule der Stadt Ennepetal Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 666/SGV NW 2023) und der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Ennepetal in seiner Sitzung am folgende Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Ennepetal beschlossen: 1 Umfang der Unterrichtsgebühren Die Gebühren sind von der Höhe des Bruttoeinkommens der Familie abhängig. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Anmeldung vorzulegen. Die Stufen werden wie folgt festgelegt: Einkommensstufe 1: Einkommensstufe 2: bis ,-- Jahresbruttoeinkommen darüber 2 Klassenunterricht, Musikalische Früherziehung, Musikwichtel 60 Minuten 18,00 mtl. 28,00 mtl. 3 Gruppenunterricht Instrumental 45 Minuten 2er Gruppe 2er Gruppe Kinder 36,00 mtl. 46,00 mtl. 2er Gruppe Erwachsene 40,00 mtl. 51,00 mtl. 45 Minuten 3-5er Gruppe 3er bis 5er Gruppe Kinder 25,00 mtl. 35,00 mtl. 3er bis 5er Gruppe Erwachsene 28,00 mtl. 39,00 mtl. 45 Minuten 2er Gruppe Klavier 2er Gruppe Kinder 38,00 mtl. 48,00 mtl. 2er Gruppe Erwachsene 42,00 mtl. 53,00 mtl. Seite 1/5
2 4 Einzelunterricht Instrumental 30 Minuten Einzel Kind Erwachsener 48,00 mtl. 58,00 mtl. 55,00 mtl. 67,00 mtl. 45 Minuten Einzel Kind Erwachsener 70,50 mtl. 85,50 mtl. 80,00 mtl. 96,00 mtl. 30 Minuten Klavier Einzel Kind 50,00 mtl. 60,00 mtl. Erwachsener 57,00 mtl. 68,00 mtl. 45 Minuten Klavier Einzel Kind 72,50 mtl. 87,50 mtl. Erwachsener 82,00 mtl. 98,00 mtl. 5 Projektunterricht 5.1. Die Musikschule bietet Projektunterricht in Form von Workshops, Wochenendseminaren und Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen in Ennepetal an. Die Angebote sollen kostendeckend durchgeführt werden, so dass die Höhe der Gebühr Im Einzelfall zu ermitteln ist Die Musikschule bietet elementaren musischen Unterricht an, der im Elementarbereich durchgeführt wird. Die Gebühr beträgt für alle teilnehmenden Kinder je Kind 18,00 monatlich. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Kinder Die Musikschule bietet Musikgeragogik in Senioreneinrichtungen an. Die Höhe der Gebühr beträgt bei einer 45- Minuten- Einheit 65,00 und bei einer 60- Minuten- Einheit 80,00. Seite 2/5
3 6 Leihinstrumente Die Überlassung von schuleigenen Instrumenten ist gegen folgende Gebühr möglich: 10,00 mtl. 14,00 mtl. Auf eine Überlassung der Instrumente besteht kein Anspruch. Die Dauer der Überlassung steht im Ermessen des Schulleiters. 7 Teilnahme an Spielkreisen / Musiziergruppen/ Ensembles/ Chor Bekommt die Schülerin/ der Schüler an der Musikschule Instrumentalunterricht, so ist die Teilnahme an einem Ensemble, einer Musiziergruppe, im Chor oder im Orchester grundsätzlich kostenfrei. Schülerinnen, Schüler und Erwachsene, die ausschließlich das Angebot wahrnehmen, in einer Gruppe in der Musikschule mitzuspielen, bezahlen hierfür monatlich einheitlich 12,00. 8 Ermäßigung der Unterrichtsgebühren Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag gewährt als Sozialermäßigung, Geschwisterermäßigung und Ermäßigung für Schüler in Musikvereinen Sozialermäßigung Kinder von zahlungspflichtigen Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen sowie die in Ennepetal lebenden Pflegekinder werden auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis von der Gebühr befreit. 8.2.Geschwisterermäßigung Die Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn 2 oder mehr Kinder einer Familie die Musikschule besuchen. Die Geschwisterermäßigung beträgt: a.) bei 2 Kindern 10 % für das 2. Kind b.) bei 3 Kindern 20 % ab dem 2.Kind c.) bei 4 Kindern 30 % ab dem 2. Kind d.) bei 5 Kindern und mehr 30 % ab dem 2. Kind 8.3. Schüler, die Mitglied in einem Musikverein sind und über ihren Verein zur Ausbildung an der Musikschule angemeldet werden, erhalten eine Ermäßigung des Unterrichtsentgeltes von 10%. Diese Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn bereits Ermäßigungen nach Sozialermäßigung oder Geschwisterermäßigung gewährt wird. Bei Zusammentreffen von Ansprüchen aus verschiedenen Ermäßigungen werden die Ermäßigungen in folgender Reihenfolge berechnet: 1. Sozialermäßigung 2. Geschwisterermäßigung 3. Schüler, die Mitglied in einem Musikverein sind Seite 3/5
4 9 Zahlungsweise, Anmeldung und Abmeldung 9.1 Zahlungsweise Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie sind in 4 Raten fällig. Die Fälligkeit wird durch den Gebührenbescheid bestimmt. 9.2 Anmeldung Anmeldungen sind jederzeit möglich. Sollte kein Platz frei sein, kommt die Anmeldung auf eine Warteliste. 9.3 Abmeldung Die Abmeldung vom Unterricht kann nur halbjährlich zu folgenden Terminen erfolgen: oder Sie ist schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor einem dieser Termine bei der Geschäftsstelle der Musikschule einzureichen. 9.4 Leihinstrumente Die Kündigung von Leihinstrumenten erfolgt durch die Abgabe des Leihinstrumentes bei der Geschäftsstelle der Musikschule. Der Musikschulleiter kann Ausnahmen zulassen. 9.5 Ausnahmen Abmeldungen bzw. Kündigungen sind innerhalb des Schulhalbjahres nur in begründeten Ausnahmefällen ( z.b. Wegzug, längere Krankheit ) möglich. 9.6 Abmeldung vom Gruppenunterricht Verringert sich im Gruppenunterricht die Schülerzahl durch Abmeldung eines oder mehrerer Schüler, bleibt für die verbleibenden Schüler das Entgelt bis zum bzw unverändert. 9.7 Bestätigung Abmeldungen werden schriftlich bestätigt. 10 Ermittlung und Festsetzung des Einkommens Bei der Ermittlung der Gebührenstufe ist die Summe aller positiven Einkünfte aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder maßgebend. Verluste ( negative Einkünfte ) aus einer anderen Einkommensart sind nicht abzuziehen. Positive Einnahmen eines Ehegatten/ einer Ehegattin sind nicht mit negativen Einnahmen des anderen Ehegatten/ der anderen Ehegattin zu verrechnen. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ergeben sich in der Regel aus dem Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich/ Einkommensteuer oder lassen sich aus dem Nachweis der Lohnsteuerabzugsmerkmale errechnen, wobei die jeweils festgesetzte Werbungskostenpauschale abzuziehen ist. Sind die Werbungskosten höher als die jeweils gültige Pauschale, so können diese Kosten, die im Einzelnen nachgewiesen werden müssen, ebenfalls abgezogen werden. Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, einschließlich öffentlicher Leistungen für die Eltern/ Personensorgeberechtigten und das Kind. Nicht berücksichtigt werden das Kindergeld, Reisekosten und Beihilfen-/ Versicherungsleistungen im Krankheitsfalle. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ergeben sich in der Regel aus den Einnahmen abzüglich der Betriebskosten und können dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden. Seite 4/5
5 Die Stadt Ennepetal ist berechtigt, in unregelmäßigen Abständen Einkommensüberprüfungen durchzuführen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit Erhalt des Gebührenbescheides, Gebühren nachzuzahlen, die aufgrund falscher und/ oder unvollständigen Einkommensangaben zu wenig gezahlt wurden oder einer Änderung der Einkommensverhältnisse, die nicht mitgeteilt wurden. Die Pflicht zur Nachzahlung betrifft bzw. beginnt das gesamte laufende Schuljahr bzw. beginnt an dem Tag, an dem sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. 11 Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Musikschulgebührensatzung der Stadt Ennepetal vom außer Kraft. 1 1 Die Veröffentlichung in der Westfälischen Rundschau/Westfalenpost erfolgte am Seite 5/5
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