"Zentrale Anstellung" (ZA) Eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussion der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten

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1 o Evangelisches Jugendwerk in Württemberg "Zentrale Anstellung" (ZA) Eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussion der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten Kurt Klöpfer JRA - Vorsitzender Januar Protokollauszug: Forum der Jugendreferentinnen, 16. März 2000 TOP 1: Anträge Antrag vom Leitungskreis Jugendarbeit des Karlshöher Diakonieverbandes: "Der JRA wird beauftragt sich eingehend mit dem Für und Wider der zentralen Anstellung für Diakoninnen und Diakone insbesondere Jugendreferentinnen und Jugendreferenten zu beschäftigen. An dem Meinungsbildungsprozess sollen die Gemeinschaften im Diakonat beteiligt werden. Wir bitten den JRA im Forum Herbst 2000 zu berichten und eine weitere Vorgehensweise zu diesem Thema vorzuschlagen. II Der Antrag wird mit einigen Enthaltungen angenommen. 2. Protokollauszug: Forum der Jugendreferentinnen, 11. Oktober 2000 \_\ TOP 3: Zentrale Stellungnahme Anstellung des JRA: Der JRA hat eine Positiv-Negativliste zur "Zentralen Anstellung" zusammengestellt: Pro Contra Zu beachten Das Diakonengesetz bildet die Dienstaufsicht wechselt zum Wer hat Dienstaufsicht? Grundlage zur ZA zentralen Anstellungsträger Regelung der Fachaufsicht muss sich innerhalb der Ordnung der Landeskirche bewegen. Schnelles Reagieren auf unbesetzte Jugendreferentinnen werden Wer" vermlttelt" Stellen (Transparenz) "Verwaltet ll, Bedürfnissse und Jugendreferentinnen? Anliegen der Bezirke und Orte dürfen nicht unter den Tisch fallen. Übersicht über Stellen und Frei finanzierte Stellen fallen aus Alle stellen sollten aufgenommen Stellensituationen der ZA heraus. Verstärkte werden. Spannungen zwischen Plan- und frei finanzierten Stellen Stellen sind zentral erfasst Bezirke müssen mit zentraler Stelle Der Mehraufwand muss beachtet über neue Stelle verhandeln. werden. Wichtig bei Erstellung des Stellenplanes Diskussion. ist eine inhaltliche Stellenschaffung eher möglich Stellenreduzierung durch Jugendreferentlnnen-Stellen durch starken Dachverband Sparzwänge. Bei müssen auf ein bedarfsgerechtes Mehr Stellen für ältere/erfahrenere JR. Spezialisierung Neuordnung Geschäftsfü hrung) durch der Stellen (z.b. Solidaritätsfond für Stellen möglich Stellenstreichungen haben Bezirke Minimum festgelegt werden keinen Einfluss mehr. (Gru ndversorgu ng). Entwicklung von Qualitätsstandards Strukturelle Unterschiede werden Qualitätsstandards sollten flexibel nicht erfasst. Einfacherer Zugang zu Qualitätsstandards für Fortbildungen bei qualifizierten Dienstvorgesetzte. Zentrale Stelle Vorgesetzten. sein. für Fort- und Weiterbildung. Bei Anbindung an das EJW: Inhaltliche Arbeit darf nicht durch Inhaltliche Arbeit liegt klar bei den Stärkung der Werksstruktur, neue Machtposition einer ehrenamtlichen Gremien des bessere Profilierung des außerbezirklichen Stelle Jugendwerks (gemäß den Berufsstandes. beeinträchtigt werden. Ordnungen innerhalb der LK) Seite 1 von 12

2 Zu beachten: Grundfrage: bei wem wird die ZA angesiedelt (z.b. EJW)?? Bei Anstellung beim EJW: Delegiertenversammlung beschließt über den vorgelegten Stellenplan. Überprüfung des Vergütungssystems auch im Vergleich zu den Gemeindediakoninnen Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte müssen überprüft werden. Brief des JRA an den Vorstand des ejw: "Der Jugendreferentenausschuss bittet den Vorstand des Ev. Jugendwerks in Württemberg um Unterstützung folgender Eingabe an die landessynode: Das Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten innerhalb des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg bittet die Landessynode der Ev. Kirche in Württemberg die zentrale Anstellung bei der Landeskirche für alle Jugendreferentinnen und Jugendreferenten zu diskutieren und einzuführen. Grundlage bildet das Diakonengesetz der württembergischen landeskirche. Folgende Punkte sprechen für eine zentrale Anstellung: Alle Stellen im Bereich der Jugendarbeit sind zentral erfasst. Dies ermöglicht eine konstruktive Stellen- und Personalplanung Bei Nichtbesetzung von Stellen können Finanzen sinnvoll und zweckgebunden für PersonalsteIlen angelegt werden. Personalentwicklung wird ermöglicht und gefördert. Mehr Stellen für erfahrene Jugendreferentinnen und Jugendreferenten werden ermöglicht. Es kann nicht angehen, dass die Ämter innerhalb der württembergischen Landeskirche unverhältnismäßig nebeneinander stehen. Mit Sorge beobachten wir, dass bei vielen Anstellungsträgern Diakone und Diakoninnen als Kürzungspotential an erster Stelle stehen. Dies entspricht unserer Auffassung nach nicht dem Stellenwert des Amtes, wie es im Diakonengesetz eingeführt wurde. Dies kann auch nicht im Interesse der Landeskirche sein, die das Diakonenamt geschaffen und für die die Jugendarbeit eine wichtige Bedeutung hat (siehe,,10 Zumutungen). Für den Jugendreferentenausschuss Martin Burger, 1. Vorsitzender" Aussprache zum TOP im Forum : Anfrage zur ZA kam von Frau Junkermann, OKR. Wir reagieren darauf. Der JRA will einen Prozess in Gang bringen. Derzeit findet sich wohl noch keine Mehrheit in der Landessynode. Wir wollen dennoch ein Signal setzen. Der JRA fordert eine sinnvolle Grundausstattung von Jugendreferentinnen/Jugendreferenten, auf die wir uns beziehen wollen. 2 Personen pro Bezirk. Pro eine Stelle mehr. Von der Zahl der Ehrenamtlichen ist ggf. ebenfalls eine weitere Stelle abhängig. e Stellenverteilungsplan im Diakonat wird von Dieter Hödl ausgearbeitet. Eine zentrale Anstellung würde die Durchlässigkeit der verschiedenen Berufsgruppen fördern. Sie ist immer wieder Thema in den einzelnen Gremien und es besteht grundsätzlich Konsens im Diakonat. Flexibles Vergütungssystem? Leute, die z.b. aus der Landesstelle wieder zurück in einen Bezirk oder Ort wechseln, sollen durch das Vergütungssystem nicht blockiert werden. Laut Karl-Heinz Jaworski stammt dieser Gedanke aus einer Open Space Runde des Konvents. Personalentwicklung: Eine zentrale Anstellung könnte hier vieles möglich machen. PersonaJentwicklung käme ganz anders in den Blick, als bisher in Bezirken der Fall ist. Es braucht eine Person/gruppe, die dies durchführt. e Sonderjugendreferentenstellen? Für besondere Projekte (z.b. Jugendgemeinde) sollen Möglichkeiten da sein, um entsprechende Stellen mit geeigneten Personen zu besetzen. Einen Jugendreferentinnen/Jugendreferenten-Stellenplan gibt es im Moment nicht. Eine Erfassung der Stellen mit einer klaren Definition und Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen ist wichtig und sollte erfolgen. Seite 2 von 12

3 Auswirkungen des Papiers auf die Fachaufsicht? Inhaltliche Arbeit liegt beim BAK und die Fachaufsicht bleibt damit im Bezirk. Dienstaufsicht ist nicht geklärt. Fragezeichen: Können Ehrenamtliche die Fachaufsicht wirklich wahrnehmen oder müsste das nicht auch bei der Personalentwicklungsstelle verankert sein, damit Personalentwicklung und Fachaufsicht sinnvoll verortet sind? Es folgen die Stellungnahmen der Schulgemeinschaften zur zentralen Anstellung, die It. Beschluss in die weitere Arbeit des JRA mit einfließen müssen. Stellungnahme Kassel: Zwei Herzen schlagen in unserer Brust. Ein vorwärtsgehendes und ein vorsichtiges. Mit einem leichten Vorsprung zum,,ja" sprechen sich die Kasseler für die Weiterverfolgung der zentralen Anstellung aus. Stellungnahme Fachhochschulen: Nein zur zentralen Anstellung, weil die Bezirke viel verlieren, im Moment aber keine Mitspracherechte dafür erhalten. ZA verliert auch besonders bei Kürzungswelle. Vorher weiter über diese Veränderungen diskutieren im Bereich Jugendwerk. Stellungnahme Karlshöhe: Mehrheit für eine Anstellung auf Landeskirchenebene. Die Pro- und Contra- Seiten sollen aber weiter im Prozess von den JugendreferentinnenjJugendreferenten eingebracht werden. Konfliktfeld berufspolitische Seite und ehrenamtliche Sichtweise ist bewusst und muss beachtet werden. Stellungnahme Besondere / Andere: Sprechen sich dafür aus, nur eine Tendenzabstimmung vorzunehmen. Grundsätzlich ist eine zentrale Anstellung nur im Gesamtdiakonat denkbar. Das Votum der Besonderen tendiert zum "Nein". Stellungnahme Johanneum: In Form eines Antrags. Das Forum möge beschließen: "Wir danken dem JRA für die kompetente Vorarbeit in der Prüfung der Frage einer zentralen Anstellung für Jugendreferentinnen und Jugendreferenten. Wir beauftragen den JRA mit der Weiterarbeit an dieser Fragestellung und bitten den JRA entsprechende Gespräche zu führen mit dem Vorstand des ejw und anderen beteiligten Stellen. Dabei sollen folgende drei Punkte besonders berücksichtigt werden: );> Zentrale Beratung und Begleitung im Rahmen des gesamten Diakonats der Landeskirche soll erreicht werden. Die bisher gut gelungene Beratungs- und Begleitungsarbeit des WuP im ejw kann dabei als Modell dienen. );> Es soll auch geprüft werden, ob eine zentrale Stelle für Koordinierung und Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen für alle Bereiche des Diakonats geschaffen werden könnte. );> Der JRA möge im ejw darauf hinwirken, dass die Anstellungsmöglichkeiten und Quereinstiege in andere Arbeitsfelder des Diakonats und der Kirche geschaffen werden. Dazu gehören auch weiterqualifizierende Maßnahmen, offene Vergütungsgruppenpläne, Finanzierung von Zulagen bei Stellenwechsel." Abstimmung: Ja 26, Nein 49, Enthaltung 15. Damit wurde der Antrag abgelehnt. Antrag des JRA zur zentralen Anstellung Weiterführung Stellungnahme des Prozesses It. Tischvorlage: des Jugendreferentenausschusses: Der JRA spricht sich für die zentrale Anstellung aus. Er schlägt dem Forum der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten vor, ein Votum für die zentrale Anstellung abzugeben. Dabei müssen u.e. folgende Gesichtspunkte beachtet werden: );> Die zentrale Anstellung ist beim ejw angesiedelt. Hierfür müssen strukturelle und personelle Voraussetzungen geschaffen werden. );> Alle Stellen (Planstellen und frei finanzierte) werden von der zentralen Anstellung erfasst. Seite 3 von 12

4 ~ Eine Grundversorgung in den Bezirken ist gewährleistet. Diese muss in einem Stellenplan festgeschrieben werden. ~ Einrichtung einer zentralen Stelle für Fort- und Weiterbildung. ~ Im Zuge der zentralen Anstellung kann ein flexibles Vergütungssystem eingerichtet werden. ~ Profilierung des Berufsbildes durch Entwicklung von Qualitätsstandards ~ Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte müssen geprüft werden. Antrag zur Geschäftsordnung von K-H. Jaworski Zurückstellung dieses Antrags bis zum nächsten Forum, um den Inhalt im JRA noch einmal zu konkretisieren. Abstimmung: Vertagung Ja 34, Nein 46, Enthaltung 6. Antrag abgelehnt. Antrag im Forum zur Zentralen Anstellung Das Forum möge den Antrag des JRA unter Einbeziehung der Voten der Schulgemeinschaften beschließen. Abstimmung: Ja 43, Nein 36, Enthaltungen 11. Der Antrag ist damit angenommen. 3. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen, 7. März 2002 TOP 4: Bericht des Vorsitzenden des JRA Martin Burger Die Frage zur zentralen Anstellung: Antrag wurde bedingt durch Neuwahlen im Vorstand des ejw, im JRA und Synode pausiert. Antrag wird im Vorstand des ejw bearbeitet. 4. Protokoll JRA-Sitzung, 23. April 2002 TOP 9: Zentrale Anstellung Wie wird mit der Beschlussvorlage an den Vorstand richtig umgegangen? Martin Burger spricht mit Rolf Lehmann über weiteres politisches Vorgehen. 5. Protokoll JRA-Sitzung, 16. September 2002 TOP 7: Antrag zur zentralen Anstellung Weiteres Vorgehen: Ehrenamtliche Vorsitzende werden mit dem Thema konfrontiert und mit einbezogen. So lange wird das Thema noch weiter vertagt. Festzustellen ist: Die Komplexität des Themas braucht eine gründliche Erörterung und Klärung. 6. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen, 09. Oktober 2002 TOP 3: Bericht 1. Vorsitzender des JRA - Martin Burger Zentrale Anstellung: kein Einzelweg des JRA, sondern über das Werk/Vorstand - soll am Samstag, 12. Oktober 2002 mit den ehrenamtlichen Vorsitzenden besprochen und ein Votum abgefragt werden. Danach werden die weiteren Schritte überdacht. 7. Protokoll JRA-Sitzung, 22. Januar 2003 Zentrale Aktueller Anstellung Stand Alma Ulmer und Karl-Heinz Jaworski nahmen am Treffen der Personalreferenten der Landeskirche teil. Es laufen derzeit diverse exemplarische Besprechungen/Planungen zwischen der Prälarur Ludwigsburg und dem OKR (Dieter Hödl) über das künftige Verfahren. Seite 4 von 12

5 Die Sprachregelung "Diakone" ist uneinheitlich und verwirrend (Wer soll betr. Der ZA bedacht werden: Sozialdiakone, Gemeindediakone, Jugendreferenten?) und sorgt für fehlende und falsche Informationen sowie fehlgeleitete Diskussionen um die Fortführung und zukünftige Strukturen!Verordnungen. Diskussion Ober Sinn und Unsinn der zentralen Anstellung Der Vorstand entzieht sich bis jetzt des eigenen Votums Angesichts der wachsenden Zahlen der Pfarrerinnen/pfarrer erscheint eine zentrale Anstellung als deplaziert. Das Ziel des gesamten Vorgangs zwischen OKR und Prälatur Ludwigsburg ist derzeit noch recht nebulös. Die vorgelegte Tendenz ist, die Strukturen und Ordnung der Landeskirche ohne Rechtsgrundlage auszuhebeln. Wir müssen in unserem Sprachgebrauch die klare Trennung verdeutlichen zwischen Jugendreferenten und Gemeindediakonen. Es stellt sich die Frage nach der Beauftragung und der Struktur von: - Jugendarbeit (verbandlich) - Gemeindediakonie - Diakonische Bezirksstellen Wir sehen die Gefährdung der Selbständigkeit der Jugendarbeit durch die Überbetonung der amtlichen Strukturen innerhalb der Landeskirche. Es wird einerseits deutlich, dass wir (JRA) keine Zentrale Anstellung um jeden Preis wollen. Zugleich wehren wir uns gegen die derzeitge Tendenz, dass es Einzellösungen in einigen Kirchenbezirken/Prälaturen geben wird. Die bisher herausgegebenen Arbeitspapiere des OKR werden dem JRA als Kopie vorgelegt. Nach eingehender Diskussion einigen wir uns im JRA auf folgendes weiteres Vorgehen: Angesichts der finanziellen Lage und der unklaren kirchenpolitischen Situation beschließt der JRA mit 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die weiteren Entwicklungen in Sachen der Zentralen Anstellung zu beobachten und abzuwarten. Dieser Beschluss wird im Bericht des Vorsitzenden aufgenommen. 8. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen, 12. März 2003 TOP 3: Bericht des 1. Vorsitzenden des JRA - Martin Burger Zentrale Anstellung: Wird von JRA-Seite nicht mehr vorangetrieben, wollen beobachten und weitere Entwicklungen abwarten und dennoch auf die Sprachregelung ("Gesamtdiakonat" als Jurefs achten. Ebenso wird der Antrag an die Synode (Anrn.: durch die Gemeindediakone) abzuwarten sein. 9. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen, 09. März 2005 TOP 7: Themenblock: Diakonat und zentrale Anstellung Einführung in das Thema von Martin Burger. Das Diakonenrecht feiert Geburtstag: 10 Jahr Diakonat. Im Oktober 2005 gibt es ein Hearing. Wie geht es weiter im Diakonat, in der Diakonatsvertretung? In den 10 Jahren entstanden auch Spannungen zwischen den Berufsgruppen. Wie gehen wir damit um? Was ist unsere Standortbestimmung als Jugendreferentinnen und Jugendreferenten? Eberhard Schütz (Sprecher der Diakonatsvertretung): Wie kann eine gemeinsame Interessenvertretung installiert werden? Die Diakonatsvertretung umfasst folgende Berufsgruppen: Gemeindediakonie, Jugendarbeit, Religionspädagogik, Soziale Diakonie, Pflegediakonie, Altenheimseelsorge, Krankenhausseelsorge. Weiter gibt es folgende Gemeinschaften: Denkendorfer Verband, GADMA, Karlshöher Diakonieverband. Personalreferent und gewählte Sprecher der Diakonatsvertretung informieren, fragen an, stellen fest Seite 5 von 12

6 und berichten folgenden Einrichtungen und Gremien: Synode, OKR, Ausbildungs- und Fortbildungsstätten, Pfarrervertretung, Pfarrverein und Presse. Geprüft wird eine zentrale Anstellung aller Diakone und Diakoninnen. Gefordert wird ein differenzierter Stellenplan für die unterschiedlichsten Aufgaben im Diakonat. Eberhard Schütz sieht viele Stellen gefährdet. Durch einen Stellenplan und eine zentrale Anstellung könnten mehr Stellen erhalten bleiben. Berücksichtigt werden kann auch die berufsbiographische Entwicklung der Mitarbeitenden. Wie kann verhindert werden, dass von Mitarbeitenden die eigene Stelle berufsbiographisch angepasst und umstrukturiert wird? Diskutiert wird auch die Frage: Was ist missionarische und diakonische Arbeit und ist be ides nicht dasselbe? Rückfragen: Ursel Braun: Pfarrer und Diakone haben in gleicher Weise das Amt der Verkündigung und Diakonie. Antwort von Eberhard Schütz: Pfarrdienst als Verkündigungsdienst und Nächstenliebe als Diakonendienst sind im Gesetz so geschrieben. E. Schütz liest das Diakonenrecht vor. Hermann Hörtling bittet um Differenzierung. In der Kirche ist verlässliche und professionelle Differenzierung gewollt. Im Jugendwerk ist das Besondere der Jugendarbeit der Verkündigungsauftrag. Dieter Hödl sieht den Verkündigungsauftrag in den vielfältigen Aufgaben umgesetzt. Und wichtig: Pfarrer sind zur öffentlichen Wortverkündigung beauftragt. Diakone sind im Rahmen ihres Auftrags zur Wortverkündigung aufgerufen. e Bernhard Deyhle: Aufgrund der unterschiedlichsten Einrichtungen ist eine zentrale Anstellung nur schwer denkbar. Bei zentraler Anstellung ist auch eine Kürzung möglich. Antwort E. Schütz: Klar ist, dass sich die zentrale Anstellung nicht auf alle Berufsgruppen erstrecken kann. In einer rechtlich selbständigen Einrichtung kann nicht zentral angestellt werden. Thomas Stuhrmann: Die Vielfalt geht bei einer zentralen Anstellung verloren. Esgibt einen zentralen Plan, der den Kirchenbezirken zugewiesen wird. II Reinhold Krebs: Zentralisierung und Verbeamtung in der Landeskirche ist nicht zukunftsfähig. Ausweisung der Pfarrstellen in den Bezirkshaushalten. Wir sind grundsätzlich in die falsche Richtung unterwegs. e Ralf Dörr: Bezirksjugendreferenten können nicht ohne das ejw als Werk gesehen werden. Die Landeskirche hat eine Verpflichtung für die Jugendarbeit und für das Haupt- und Ehrenamt. Die Umwidmung von Stellen sollte tatsächlich nicht passieren und wird im Jugendwerk durch BAK etc. überwacht. Die Landeskirche muss entsprechende Alternativen entwickeln. Daniel Febel: Zentrale Anstellungen werden den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht. Berufsständische Fragen müssen mit der Idee von Jugendarbeit zusammen gesehen werden. Z.B. ist Jugendarbeit Beziehungsarbeit. Steffi Schwarz: Ihr fehlt ein Votum unserer Berufsgruppe für eine zentrale Anstellung. Es gab ein knappes Votum im Forum für eine zentrale Anstellung. Mehrere Wortmeldungen bezweifeln dieses Votum und bitten um Diskussion und Klärung. Rolf Beckenbach: Er bittet den Schwerpunkt mehr auf "selbständig im Auftrag" als auf eine zentrale Anstellung zu legen. e Information von Hermann Härtling: Bezirksvorsitzende haben sich klar gegen eine zentrale Anstellung ausgesprochen. e Niels Hoffmann bittet um eine klare Beschreibung der Aufgabenfelder. Martin Burger: Inzwischen liegt ein Vorschlag einer zentralen Anstellung von der Diakonatsvertretung vor. Dieser soll in Hearings in den einzelnen Berufsgruppen diskutiert werden. Thomas Wenzler bittet um Beauftragung des JRA zur Klärung dieser Frage. Ralf Dörr bittet darum, den Vorschlag allen zugänglich zu machen. Reinhold Krebs: Bezirksvorsitzende, Fördervereine sind als Interessenvertreter mit zu berücksichtigen. Seite 6 von 12

7 Joachim Bauer: Die Präambel es Papiers muss aus seiner Sicht noch verändert werden. Er möchte Pfarrer ebenfalls auch Bezirksebene angestellt sehen und einen Diakonenplan ähnlich des Pfarrplans installieren. Ute Schütz: Zwei Ebenen werden diskutiert: Es geht um das Diakonenamt und eine Unterabteilung davon ist die zentrale Anstellung. Kurt Hilsenbeck: In Bezirksjugendwerken ist eine zentrale Anstellung denkbar. In CVJMs mit Beauftragung der Jugendarbeit ist sie nicht denkbar. Dieter Hödl: Das Verfahren läuft, Rückmeldungen aus den Berufsgruppen können noch eingearbeitet werden und können anschließend veröffentlicht werden. Das Papier soll breit zugänglich gemacht werden. Votum der Schulgemeinschaft der "Besonderen": Das Papier muss schnell verschickt werden, so dass es in den Bezirksjugendwerken und in der landes-delegiertenversammlung diskutiert werden kann. Achim Ganßloser hält die Delegiertenversammlung nicht für das richtige Gremium zur Diskussion der Frage. Martin Burger hält das Werk auch nicht für das richtige Gremium, da das Votum dort bekannt ist. Es ist eine Fragestellung die uns betrifft. Renate Küspert: Allen Jugendreferentinnen/Jugendreferenten soll so schnell wie möglich das Papier, aber mit allen Pro und Contras und allen Konsequenzen, zugänglich gemacht werden. Der JRA soll dann einen Vorschlag präsentieren. Steffi Schwarz: Die Delegiertenversammlung nächstes Jahr ist zu spät - es muss in diesem Jahr präsentiert werden. Martin Burger: Die Synode wird dieses Thema nicht so sehneil entscheiden und wir werden es auch nicht so schnell entscheiden können. Carolin Gaiser: Ein Sonderforum wird auf geringes Interesse stoßen, deshalb mehr in den BAK diskutieren. Sibylle Mann: Es eilt nicht! Volker landskron: Wir müssen uns umfassend informieren. Antrag: Wer will das Thema vor Oktober 2005 mit den Ehrenamtlichen erörtern? Ja 10 / Nein: Mehrheit Antrag: Beim Herbststudientag im Oktober 2005 das Thema erörtern Ja: Mehrheit / Nein: 0 Anregung Martin Burger: Infos zur Vorbereitung vorher per Mail zusenden. 10. Diskussionspapier der Diakonatsvertretung, 22. Juni 2005 Inhalte Diskussionspapier einfügen! 11. Auswertung von 54 Rückmeldungen aufgrund des Fragebogens des JRA zur zentralen Anstellung, 2B. September 2005 Inhalte Auswertungen einfügen! 12. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen, Oktober 2005 TOP 6: Einführung in das Thema "Zentrale Anstellung" (Votum JRA, Historie, Ziel) Martin Burger führt in das Thema ein. Er gebraucht das Bild der Weinlese. Die Trauben sind reif. Sie müssen geschnitten werden, sonst verfaulen sie. Die Zeit ist nun auch reif für eine Entscheidung über die Zentrale Anstellung. Statement von Kirchenrat Dieter Hödl: Seite 7 von 12

8 10 Jahre Diakonenrecht ist Anlass, es zu reflektieren: Was war sinnvoll und was sollte weiter entwickelt werden? Dazu gibt es verschiedene Diskussionsforen und einen Fahrplan mit dem Ziel: Wie kann es gelingen, den Diakonat abzusichern und festzulegen, dass es in der Kirche weiterhin Räume der Barmherzigkeit geben wird: in Wort und Tat und Würde. Weiterentwickelt soll der Diakonat werden, durch die Einsetzung eines verantwortlichen Diakons pro Kirchenbezirk. Die Rede ist hier von einem so genannten Archidiakon. Dieser soll in den Bezirken entweder an die Diakonische Bezirksstelle oder den Diakonieausschuss angebunden werden. Weitergehendes Ziel ist es: Den Diakon im Ehrenamt zu fördern. Es folgt eine Murmelrunde, anschließend erfolgt die Aussprache. Zur Historie folgen Informationen von Dieter Hödl: Vor etwa 5 Jahren wurden Kriterien für einen möglichen Stellenverteilungsplan aufgestellt. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit allen betroffenen Institutionen. Es bleiben weiterhin gültig die Bestimmungen über den Zugang ins Diakonat. Antrag der Hauptamtlichen vom EJW Reutlingen an den JRA, Hanna Fischer stellt ihn vor. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob eine zentrale Anstellung finanzielle Mittel sichert oder gar neu freisetzt. Schulgemeinschaften: In den Schulgemeinschaften wird das Thema "zentrale Anstellung" weiter diskutiert und es werden folgende Anträge dem Forum vorgelegt. Antrag 1: Reutlinger Antrag Antrag 2: Kasseler Schulgemeinschaft Antrag 3: Schulgemeinschaft "Sonstige" Antrag 4: verschiedene Personen Antrag 5: Sibylle Jäger Antrag auf grundsätzlich geheime Abstimmung im Verfahren wird gestellt. Rolf Beckenbach stimmt dem Antrag zu, aber nur in der letztgültigen Entscheidung für oder gegen die Zentrale Anstellung. Es folgen weitere Anträge und Wortmeldungen aus dem Forum zum weiteren Verfahren. Antrag 1: Reutlinger Antrag Wurde zugunsten von Antrag 3 zurückgezogen. Antrag 2: Kasseler Schulgemeinschaft Wir sind im Grundsatz für die Zentrale Anstellung. Wir wollen uns gemeinsam auf den Weg machen. Wir beauftragen den JRA, den Prozess voranzutreiben und offene Fragen zu klären und Bedingungen auszuhandeln. Abstimmung: 43 Ja, 64 Nein, 3 Enthaltungen Antrag 3: Schulgemeinschaft "Sonstige" Die Schulgemeinschaft der "Sonstigen" stellt den Antrag an den JRA, umgehend Modelle und Konkretionen für eine Zentrale Anstellung zu erarbeiten. Unter 1. Besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Anstellungsträger wie z.b. Kirchenbezirke, Fördervereine, CVJM, fremd- und freifinanzierte Stellen in Kommunen, Schulen und Betrieben. 2. Berücksichtigung des Stellenverteilungsplanes, 3. Beteiligung der ehrenamtlichen Verantwortlichen auf allen Ebenen, 4. Berücksichtigung der Auswirkungen auf die nicht und noch nicht im Diakonat befindlichen Kolleginnen und Kollegen. Abstimmung: 89Ja, 18 Nein, 1 Enthaltung Antrag 4: verschiedene Personen Der Prozess der zentralen Anstellung sollte vom JRA konstruktiv begleitet werden. Dabei behalten wir uns die Möglichkeiten vor, wenn bestimmte Rahmenbedingungen, die der JRA festlegt, nicht gegeben Seite 8 von 12

9 sind, auszusteigen. Grundvoraussetzung: Die ehrenamtlichen Strukturen dürfen nicht mit tangiert werden. Antrag 5: Sibylle Jäger Der JRA wird beauftragt, eine Zieldiskussion innerhalb der Berufsgruppe der JugendreferentinnenjJugendreferenten zu initiieren, eine solche Zieldiskussion in den anderen Berufsgruppen des Diakonats anzuregen und anschließend die erarbeiteten Ziele abzugleichen. Die so erarbeiteten gemeinsamen Ziele sollen dann Grundlage für den weiterführenden Prozess zur Weiterentwicklung des Diakonats innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg werden. Die Anträge 4 und 5 sollen bei Antrag 3, der als Arbeitsauftrag an den JRA verstanden wird, mit berücksichtigt werden. 13. Statement des JRA vom Dezember 2005 zum Antrag 3 vom Forum Oktober 2005, verschickt mit einem Anschreiben von Martin Burger im Februar 2006 Auszüge aus dem Anschreiben von Martin Burger~ "... Uns ist klar, dass die Antworten nicht alle zufrieden stellen werden. Es ist aber wiederum deutlich geworden, dass die Unsicherheiten und offenen Fragestellungen nicht ausgeräumt werden können. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, nochmals den Kontext der Entscheidung anzuschauen: Bei der Frage "Zentrale Anstellung - ja oder nein" geht es zunächst um ein Votum unserer Berufsgruppe innerhalb der Diakonatsvertretung - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Andere Berufsgruppen innerhalb des Diakonats haben sich schon für eine zentrale Anstellung ausgesprochen und warten auf unser Votum. Deshalb wird beim Forum über folgenden Antrag abgestimmt: "Die Berufsgruppe der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten spricht sich für eine zentrale Anstellung aus". Um handlungsfähig zu bleiben brauchen wir eine Entscheidung. Bei einem "Nein" werden wir in dieser Frage nicht weiter aktiv sein, bei einem "Ja" können wir uns auf den Weg machen, um Fragestellungen, die aus unserer Sicht wichtig sind, mit in die Diskussion zu bringen..." Statement des JRA: Der JRA ist zu folgendem 1. Anstellungsträger: Ergebnis gekommen: Es ist im momentanen Anstellungsrecht nicht möglich Kolleginnen und Kollegen die nicht nach KAO angestellt sind, zu helfen. In der Regel stellen die Vereine an und operieren nach eigenem gutem Willen. Von dem Werks- und Personalbereich des ejw werden Missstände diesbezüglich angezeigt und auf eine Anstellung, die der KAO nahe kommt, hingewirkt. Dies wird sich auch nach einer zentralen Anstellung nicht ändern können. Modelle wie in der Badischen Landeskirche, bei der Vereine grundsätzlich der Landeskirche das Gehalt überweisen und die Stelle dann nach einer Anstellungsordnung ausgeschrieben wird, werden klar bevorzugt. Dies liegt aber nicht in der Macht des JRA oder des ejw. Auch in Baden funktioniert dies nicht überall. 2. Stellenverteilungsplan: Diesen Stellenverteilungsplan gibt es nicht wirklich. Wenn eine zentrale Anstellung kommt ist es unabdingbar, einen solchen zu erstellen. Entwürfe die in diese Richtung gehen sind mehrere Jahre alt und müssen überarbeitet werden. Fraglich ist, ob und wie viel Kompetenz dem Kirchenbezirk zugestanden wird. Eine sture Aufteilung der Stellen nach Gemeindegliedern wird der momentanen Aufteilung nicht gerecht. Prioritäten der Kirchenbezirke sollten nicht unbeachtet bleiben. Grundsätzlich ist die Frage, ob es einen Berufsgruppenplan oder einen Diakonatsplan geben soll. 3. Ehrenamtlich verantwortliche Gremien: Die Trennung von Anstellungsträger und inhaltlicher Verantwortung ist besonders bei Jugendreferentinnen und Jugendreferenten wichtig. Ohne Frage muss die "Auswahl" und die Begleitung (Fachaufsicht, Dienstauftrag,...) vor Ort bleiben. Folglich ändert sich für die ehrenamtlich Verantwortlichen Gremien nicht viel. Die Kompetenz muss weiterhin dort bleiben wo sie jetzt ist. Seite 9 von 12

10 Alles andere würde inhaltlich keinen Sinn machen. Da das ejw in seiner Verantwortung auf ehrenamtlich Verantwortliche baut, ist es auch nicht sinnvoll die Anstellung beim ejw zu wollen. Hier wären inhaltliche Verantwortung und Personalverantwortung zu sehr vermischt und würden sich gegenseitig überlagern. 4. Auswirkungen auf noch nicht im Diakonat befindliche Kolleginnen und Kollegen: Dies ist eine Frage von Übergangsregelungen und sollte der zentralen Anstellung nicht grundsätzlich im Weg stehen. Der JRA sieht auch nach der Bearbeitung der aufgeworfenen Fragen des Forums keinen Grund, der gegen die zentrale Anstellung spricht. 14. Protokoll Forum der Jugendreferentinnen. 15. März 2006 TOP 9: Zentrale Anstellung Zu diesem Thema gab es im JRA eine Arbeitsgruppe, die zum Antrag vom Forum im Herbst 2005 ein Arbeitspapier erstellte. Es geht um die Frage: Ja oder Nein zu einer Zentralen Anstellung. Der Antrag lautet: Die Berufsgruppe der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten spricht sich für eine Zentrale Anstellung aus. Bei einem NEIN gibt es keinen weiteren Handlungsbedarf seitens des JRA. Bei einem JA sind wir weiterhin in der Diakonatsvertretung vertreten und können diesen Prozess mitgestalten. Zum Stichwort Anstellungsträger: bei Anstellungen bei freien Trägern sind auch bei einer zentralen Anstellung Anstellungsverhältnisse "zweiter Klasse" zu vermeiden. Stichwort Stellenverteilungsplan: Ihn gibt es bisher noch nicht. Er muss erstellt werden. Stichwort ehrenamtliche Gremien: Es wird sich auch bei einer zentralen Anstellung hier nicht viel ändern. Die Auswahl der Bewerberinnen und die Fachaufsicht bleiben beim Ehrenamt. Auswirkungen auf nicht im Diakonat befindliche Kolleginnen/Kollegen: Hier müssen praktikable Übergangsregelungen ausgehandelt werden, die ins Diakonat führen. Antrag zur Abstimmung: Die Berufsgruppe der Jugendreferentinnen und Jugendreferenten spricht sich für eine Zentrale Anstellung aus. Ergebnis: JA: 40; NEIN: 55; Enthaltung: Protokoll der Delegiertenversammlung des ejw, Mai 2007 TOP Berichte: Rückfrage aus dem Plenum zu den Berichten: Es wurden keine Aussagen zur "zentralen Anstellung" gemacht - wie ist der Stand? Antwort: Im Augenblick ist dieses Thema (nach der mehrheitlich ablehnenden Haltung der Berufsgruppe der Jugendreferentinnen/Jugendreferenten) nicht mehr auf der Tagesordnung. OKR Werner Baur führt als seine persönliche Einschätzung aus, dass dieses Thema künftig wieder von großer Bedeutung und nochmals zu behandeln sein wird. Seine bisherige, eher skeptische Sichtweise werde nun durch neu hinzukommenden Herausforderungen geändert. Aus seiner Sicht muss in den nächsten Jahren eine zentrale Anstellung offen diskutiert werden, um diese Herausforderungen annehmen zu können. Diese Einschätzung wird von Klaus Sturm geteilt. Hermann Hörtling schließt sich ebenfalls dieser Einschätzung an. Ihm ist wichtig, zusammen mit der Frage der Anstellung aber auch die der Seite 10 von 12

11 AufgabensteIlung der Berufsgruppe des Diakonats zu klären. Martin Burger betont als Vorsitzender des JRA, dass es nur eine Lösung geben kann, die die spezielle Struktur der Jugendarbeit in Württemberg berücksichtigt. Somit wird auch ganz selbstverständlich die Basis an weiteren Gesprächen zu beteiligen sein, wenn solche geführt werden sollten. Auf Antrag beschließt die Delegiertenversammlung ohne Gegenstimmen bei 17 Enthaltungen: "Wenn wieder Gespräche über die zentrale Anstellung geführt werden sollten, sind die Vorsitzenden der Bezirksjugendwerke auf angemessene Weise und auf direktem Weg zu beteiligen." Der Vorsitzende Harald Alber sichert den Delegierten zu, dass wie bisher auch künftig die Vorsitzenden der Bezirksjugendwerke zu einer Beteiligung an solchen Prozessen bereits zu einem frühen Zeitpunkt eingeladen werden. 16. Bericht des JRA-Vorsitzenden Martin Burger zum Forum am 09. Oktober 2007 Jugendreferenten im Diakonat Das Thema "Zentrale Anstellung" wurde in Sitzungen, bei einer JRA-Klausur, im Forum aufgenommen und bearbeitet. Grundsätzlich hat sich der JRA für eine zentrale Anstellung ausgesprochen, im Forum gab es kein Votum dafür. Trotzdem ist das Thema nicht vom Tisch. Im Blick auf die Stellenentwicklungen in den Kirchenbezirken kommen wir m.e. an einer zentralen Anstellung nicht vorbei. Es gibt immer wieder Gründe, die dafür oder dagegen sprechen. Gerade die Besonderheit, dass sich der Diakonat in Württemberg in unterschiedliche Berufsgruppen mit verschiedenen Traditionen und Werken im Hintergrund aufgliedert, ist eine Herausforderung aber auch gleichzeitig Gestaltungsaufgabe. Ich gehe davon aus, dass die ZA innerhalb unserer Landeskirche weiterdiskutiert wird. Hier sehe ich es als unsere Aufgabe an, dies innerhalb unserer Möglichkeiten und unterschiedlicher Bezüge (Diakonat, Jugendwerk) aktiv mitzugestalten. 17. Antrag an die Landessynode Nr. 34/08 zum Diakonat, 22. Oktober 2008 Die Landessynode möge beschließen: Der OKR wird gebeten, der Synode Vorschläge zu machen, die darauf hinwirken, dass das Amt des Diakonats in unserer Landeskirche eine gute Zukunft hat. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich das Berufsbild der Diakoninnen und Diakone auch durch das Projekt "Diakonat neu gedacht, neu gelebt" ändert. Zu fragen ist: 1. Was muss getan werden, damit für Diakoninnen und Diakone ein Stellenwechselleichter möglich ist? 2. Wie kann man in Zukunft das Verhältnis von frei finanzierten Diakoninnen und Diakonen und der landeskirchlich angestellten regeln? Begründung: 1. Wir beobachten, dass Diakonen- und JugendreferentensteIlen aus finanziellen Zwängen in Kirchenbezirken gestrichen werden. 2. Wir beobachten ferner, dass durch das Diakonengesetz von 1995 der Stellenwechsel erschwert wird. 3. Wir beobachten ein ungeregeltes Nebeneinander von frei finanzierten und von Kirchenbezirken angestellten Diakoninnen und Diakonen. 4. Wir beobachten eine zunehmende Verunsicherung der Diakoninnen und Diakone bezüglich der Frage, was unabdingbar zum Berufsbild des Diakons als kirchliches Amt gehört. Diese Beobachtungen drängen zu einer grundsätzlichen Beschäftigung mit der Frage des Diakonats, damit dieses Amt in unserer Kirche erhalten bleibt. Seite 11 von 12

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