Leitfaden Nachhaltiges Bauen und BNB - Unterlagen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Feb Seminar Baukonstruktion, Baustoffe.

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1 Leitfaden Nachhaltiges Bauen und BNB - Seminar Baukonstruktion, Baustoffe Lernziele Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Vertiefung zur Konstruktions- und Baustoffwahl: Technische, ökologische und gesundheitliche Qualitäten Überblick zu Baustoffkonzepten und Anforderungen an Baukonstruktionen/ Baustoffe aus dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Kenntnisse zu Anforderungen und Bewertung der Rückbaubarkeit Wissen zur Vermeidung von Schadstoffe und n für Baustoffe Kenntnisse zur Nachweisführung hinsichtlich Materialdokumentation und Raumluftmessungen gemäß BNB Referenten: 1 Seminar Baukonstruktion, Baustoffe 2 Inhalt Inhalt A A1 Einführung Baustoffkonzepte Anforderungen an Baukonstruktionen und Baustoffe aus ökologischer und gesundheitlicher Sicht, Baustoffkonzepte C Ausschreibung und Vergabe C1 n für Baustoffe (1.1.6, 1.1.7) C2 Hinweise zur Vorbereitung von Ausschreibung und Vergabe B Konstruktion, technische Qualitäten B1 Bewertung von, BNB-Tool (4.1.4) D D1 D2 D3 Baustoffauswahl, Auswirkungen auf die Innenraumluft Übungsaufgabe zur Bewertung und von Baustoffen : Vermeidung von Schadstoffen, Raumluftmessungen (3.1.3) e Nachweisführung, der Baustoffe Fragen, Diskussion Seminar Baukonstruktion, Baustoffe 3 Seminar Baukonstruktion, Baustoffe 4 A Einführung Baustoffkonzepte Quelle: Landesinstitut für Bauwesen, Aachen (Hrsg.): Bauteilplanung mit ökologischen Baustoffen. Heft Quelle: Öko-Zentrum NRW Zentrale Nachweise: Baustoffauswahl Ökobilanz (Zusammenhang indirekt) Steckbriefe : Treibhauspotenzial Ozonschichtabbaupotenzial Ozonbildungspotenzial Versauerungspotenzial Überdüngungspotenzial Umweltgefährdung Steckbriefe : Baustelle / Bauprozess Messung / Berechnung Steckbrief : Ausschreibung und Bauausführung Steckbriefe: Ausschreibung und Vergabe Qualitätssicherung der Bauausführung () Komplexität der Planung, Konzepte und Varianten Steckbrief : Komplexität und Optimierung der Planung 5 6 1

2 Vorbereitung von Baumaßnahmen: Entwurfsunterlage- Bau - Leitfaden NB, Teil A u. B, Seite 47 u. 69 Nachhaltige Baustoffoptimierung im Lebenszyklus Herstellung, Nutzung, Verwertung und Entsorgung von Baustoffen und Baukonstruktionen Einfluss auf Umwelt und Gesundheit minimieren Konstruktionswahl Bauschichtwahl Baustoffwahl Lebenszyklus Baustoffe Ablauf nach RBBau Frühzeitige Berücksichtigung der BNB-Kriterien 7 8 Problemfeld Baustoffe / Hygiene / Schadstoffe Personen Baustoffe, Möbel Zuluftqualität Trend: höhere Luftdichtheit um Heizwärmebedarf zu minimieren Notwendigkeit: Einsatz von emissions- und geruchsarmen Baumaterialien um Zielwerte des Steckbriefs und zu erreichen. Problemfeld Baustoffe / Hygiene / Schadstoffe Faktoren für Raumluftbelastungen Nutzerbedingte Belastungen: Co 2 Produktion, Stoffwechselprodukte, Tabakrauch Radon aus belastetem Baugrund Verbrennungsvorgänge (Feuerstellen) RLT-Anlagen Hausstaub und daran angelagerte Stoffe Belastungen durch biogenes Material: Pilze/Milben/Allergene Chemische Stoffe aus Bauprodukten und Ausstattungsgegenständen Chemikalien in Produkten (z.b. Elektrogeräte, Reinigungsmittel, etc.) 9 10 Leitbild Baustoffauswahl Leitbild Baustoffauswahl Förderung von erneuerbaren Rohstoffen Förderung von Baustoffen aus Recyclingmaterial Förderung regionaler Produkte Förderung von Materialien, die mit geringem Aufwand hergestellt werden Förderung von langlebigen Produkten Förderung von Materialien mit guter Recyclingfähigkeit Einsatz von einfachen Konstruktionen mit geringer Materialvielfalt Vermeidung von Produkten mit gesundheits- oder umweltgefährdenden Inhaltsstoffen Vermeidung von Produkten, die bei Einbau oder Nutzung Schadstoffe abgeben Vermeiden Vermindern Verwerten Vermeidung von Materialien, die als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen Auswahl von Baustoffen und Baukonstruktionen

3 Datenquellen Baustoffoptimierung Datenquellen Baustoffoptimierung Bauproduktgruppen: Bauplatten Bodenbeläge Dämmstoffe Dichtungen, Abdichtungen Holz + Holzwerkstoffe Klebstoffe Mörtel + Estriche Massivbaustoffe Oberflächenbehandlungen Verglasungen Ökologisches Baustoffinformationssystem WECOBIS Grundstoffe: Bindemittel Zuschläge Kunststoffe Metalle 13 Datenbank WECOBIS 14 Datenquellen Baustoffoptimierung Datenquellen Baustoffoptimierung - EPD Angaben in Datenbanken Ökobau.dat und Nutzungsdauern von Bauteilen Ziel: Materialien, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen Institut für Bauen und Umwelt e.v. (ehem. AUB) Angaben der Hersteller ersetzen schrittweise allgemeine Angaben in Ökobau.dat Umwelt-Produktdeklarationen 16 B Konstruktion, technische Qualitäten ,63% Anteil an Gesamtbewertung B1 Bewertung von (4.1.4) Fotos: Öko-Zentrum NRW

4 Ziele beim Rückbau, der Trennung und Verwertung: Schonung der natürlichen Ressourcen: Einsparung von Rohstoffen und Produktionsenergie Vermeidung von Abfällen: Einsparung von Deponieraum durch Verwendung recyclingfähiger Baustoffe/Bauteile Einsatz abfallarmer Konstruktionen, die sortenreinen Rückbau erlauben BNB Bewertungsmethode: Erfassung Bauteile und Flächenanteile (wesentliche Schichten, Schichtdicken, mind. 80% der Masse) anhand eines Bauelementekatalogs Recyclingfaktor R für jedes Element aus den Bewertungspunkten für Rückbau, Sortenreinheit und Verwertung im Verhältnis 3:3:4 (R = 0,3 * P Rückbau + 0,3 * P Sortenreinheit + 0,4 * P Verwertung ) BNB Betroffene Gebäudeteile: gesamte Baukonstruktion (KG 300) Das Produkt aus R und dem Anteil des Bauelements am gesamten Gebäude ergibt die Punktzahl für jedes Bauelement. Die Summe der Punkte für alle Bauelemente ergibt die Bewertungspunkte. Zielsetzung und betroffene Gebäudeteile Bewertung Rückbau BNB Bewertung Sortenreinheit BNB Bewertung Verwertbarkeit BNB Optimierung der Bewertung BNB

5 Anforderungen BNB Variante A Variante B Bewertung erfolgt über Summe der Bewertungspunkte aller Teilkriterien aus Bauelementekatalog Wandaufbau von innen nach außen: 1. Kalkputz (15 mm) 2. Gitterziegel (240 mm) 3. Außenputz, Kalk (20 mm) 4. Mineralschaumplatten geklebt (140 mm) 5. Außenputz mit Armierungsgewebe/-mörtel (15 mm) Wandaufbau von innen nach außen: 1. Kalkputz (15 mm) 2. Vollziegel Mauerwerk (240 mm) 3. Außenputz, Kalk (20 mm) 4. 2 x 6 cm Faserdämmstoff zwischen Lattung (140 mm) 5. Winddichtung (2 mm) 6. Konterlattung 4/4 cm (40 mm) 7. Lattung 3/5 cm (30 mm) 8. Holzschalung (22 mm) Auszüge Eingabetool zur Bewertung Excel-Tool Bewertung gebäude Excel-Tool Excel-Tool 27 Excel-Tool 28 C Ausschreibung und Vergabe Nachhaltige Materialgewinnung/Holz ,125 % Anteil an Gesamtbewertung C1 n für Baustoffe (1.1.7, 1.1.6) C2 Hinweise zur Vorbereitung von Ausschreibung und Vergabe Foto: Öko-Zentrum NRW

6 Ziele der nachhaltigen Materialgewinnung: BNB Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung in gefährdeten tropischen, subtropischen und borealen Waldregionen der Erde Förderung des nachhaltig gewonnenen Rohstoffes Holz Betroffene Gebäudeteile: alle Gebäudeteile (Rohbau, Innenausbau aus Holz) und ggf. im Bauprozess eingesetzte Hölzer (Schaltafeln etc.) Mindestanforderung: Verwendung subtropischer/borealer Hölzer nur mit Zertifikat (FSC/CoC) oder nur einheimische/mitteleuropäische Hölzer siehe auch BMVBS-Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten und FB 248 (VHB) Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bundesregierung unterstützt die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen nur Holz aus zertifizierten Beständen beschaffen. Ergänzend zu den vorgenannten Verdingungsordnungen ist bei der Beschaffung von Holzprodukten wie folgt zu verfahren: Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. Die als Anlage beigefügte "Begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 2. Dezember 2010" ist Teil dieses Erlasses. Diese Regelung gilt ab 17. Januar 2011 (Verkündung im Gemeinsamen Ministerialblatt). Dieser Erlass ersetzt den Gemeinsamen Erlass von BMWI, BMELV, BMU und BMVBS vom 17. Januar Berlin, den 22. Dezember GMBl 2010, Nr. 85/86, Seite 1786 (Erlass von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) Nachhaltige Materialgewinnung/Holz Zielsetzung und betroffene Gebäudeteile 31 Bezug zum BNB-Steckbrief Nachhaltige Materialgewinnung/Holz 32 Bewertung der nachhaltigen Materialgewinnung 1 (10 Punkte) BNB Hinweis in Planungs- und Ausschreibungsunterlagen zur Vermeidung nicht zertifizierter tropischer, subtropischer und borealer Hölzer. Nachweis der FSC-Zertifizierung mit CoC- Zertifikat oder alternativer zugelassener Nachweis für alle verbauten tropischen, subtropischen und borealen Hölzer, Holzprodukte, Holzwerkstoffe. 2 (50 Punkte) Mindestens 50 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte, Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweis durch Zertifikate (FSC/CoC oder PEFC/CoC für einheimische/ mitteleuropäische Hölzer). 3 (80 Punkte) Mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte, Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Nachweis durch Zertifikate (FSC/CoC oder PEFC/CoC für einheimische/ mitteleuropäische Hölzer). 4 (100 Punkte) Mindestens 95 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte, Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Forstwirtschaft; auch Bauhölzer, Schaltafeln etc. Nachweis durch Zertifikate (FSC/CoC oder PEFC/CoC für einheimische/mitteleurop. Hölzer). Einzureichende Unterlagen BNB Nachhaltige Materialgewinnung / Holz Anforderungen, Bewertung 33 Nachhaltige Materialgewinnung / Holz Nachweisführung 34 Auszug -Bewertung zur ES-Bau aus Anlage 8 des Leitfaden NB: Nachhaltige Materialgewinnung/ Holz Einstufung: 80 Bewertungspunkte Nach heutigem Planungsstand kann und muss die 3, 80% des eingesetzten Holzes aus nachhaltiger Forstwirtschaft, erreicht werden und zwingend angestrebt werden. Dies gilt für die Hölzer und Holzwerkstoffe für Fassaden, Fenster, Wände, Decken, Türen, Scheuerleisten etc.. Speziell im Bereich von Türen ist dabei besonders Wert auf die Ausschreibung zu legen, da hier i.d.r. Konstruktionshölzer tropischer oder subtropischer Herkunft ohne Zertifikatsnachweis verstärkt im Einsatz sind Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ist, die Verwendung von Stoffen und Produkten (Zubereitungen), die aufgrund ihrer stofflichen Eigenschaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotential für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft enthalten, zu reduzieren bzw. zu vermeiden. 3,375% Anteil an Gesamtbewertung Nachhaltige Materialgewinnung / Holz

7 Ziele hinsichtlich der : Reduzierung von Emissionen mit negativen Auswirkungen auf Klima und Ozonschicht wie Halogene Reduzierung von Einträgen von Schwermetallen in die Umwelt Vermeidung von Stoffen, die unter die Biozid-Richtlinie fallen Vermeidung von Stoffen, deren Stoffinformationen entspr. REACH-Richtlinie auf umweltgefährdende Eigenschaften hinweisen Vermeidung von organischen Lösemitteln (VOC) Zu untersuchende Gebäudeteile: Bereich Dach, Fassade, Regenwasser führende Bauteile und die Planung der Kältetechnik, großflächige Oberflächen (Wände, Decken, Fußböden, ) Die Bewertung erfolgt qualitativ Die Anforderungen werden in fünf Qualitätsniveaus benannt, die sich am Aufwand und am Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung und an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes orientieren. Die Qualitätsniveaus bauen aufeinander auf folgender Materialien und Produkte (Mindestanforderung): Kunstschaumdämmstoffe inkl. Hauptisoliermaterialien für die Haustechnik Produkte zur Belegung von Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken, oder Dächern in großflächiger Anwendung Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten (in großflächiger Anwendung >20% in den Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern) Zielsetzung und betroffene Gebäudeteile Es gelten zusätzlich folgende Anforderungen: Aus technisch funktionalen Gründen können Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen werden. Das Produkt ist dann aber umfassend zu dokumentieren. Rein ästhetische Gründe erlauben keine Ausnahmeregelungen. Nachweise zur ökologischen Qualität zur Entwurfsunterlage Bau - Ergänzend zu den in der EW-Bau geforderten Nachweisen und Dokumenten wird die Bauunterlage um den Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit erweitert. Leitfaden NB Tabelle 8, Seite 70 Typ III Umweltdeklarationen können als Nachweis anerkannt werden. Die Mengenbezüge sind nachvollziehbar darzustellen. Für mindestens 80% der jeweiligen funktionellen Einheit ist ein Nachweis zu führen. Liegen keine Daten aufgrund fehlender Nachweise vor, so wird das Qualitätsniveau 1 erreicht Nachweise im Planungsverlauf gemäß Leitfaden Nachhaltiges Bauen Leitfaden NB Teil B, Seite 49 Leistungen und besondere Leistungen nach HOAI Leitfaden NB Anlage 1, Seite 2 Welche?

8 Anforderungen Teil 1 Schadstoff Halogenierte Treibmittel Bereich / Bauteile / Produkte Dämmstoffe Kunstschaumdämmstoffe 1 (10 Pkt.) 2 (25 Pkt.) Nicht zulässig 3 (50 Pkt.) 4 (75 Pkt.) 5 (100 Pkt.) Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Halogene Kältemittel - Nicht zulässig VOC- Emissionen Produkte zur Belegung von Oberflächen wie Wände, Fußböden, Decken, Dächern (großflächige Anwendungen) Beschichtungen von mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Parkett, Holz usw. Korrosionsschutz-, Dichtungs-, Kleber-, Versiegelungshilfsmittel max. 25% max. 15% - nicht GISCODEs Ö 60/70 Ö 60/70 max. 10% max. 10% max. 10% Kennzeichnung emissions- und lösemittelfrei, nur GISCODE BS10 Bitumenanstriche - - RAL UZ 115 RAL UZ 115 RAL UZ 115 Verlegewerkstoffe, Bodenbelag - nicht GISCODEs D 6/7; RU 4; S1-S6 D 6/7; RU 4; S1-S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ 113 D 6/7; RU 4; S1-S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ 113 D 6/7; RU 4; S1-S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ Anforderungen Teil 2 Bereich / Bauteil / 1 stufe 5 Qualitäts- Schadstoff Produkte Lösemittel in Imprägnierung, Kleber, Polyurethansiegeln und PU 10 nur GISCODE Beschichtungen DD1/2; DD1/2; DD1/2; Schutzmittel PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 -systemen Schadstoffe in Lacke, Imprägnierung, nur GISCODEs nur GISCODE Epoxidharzsystemen Klebstoffe, Schutzmittel RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 0 und RE 1 RE 0 Schadstoffe in nur GISCODE nur GISCODE Abdichtung, Kleber Bitumenmassen BBP BBP BBP 10 BBP 10 Schadstoffe Wärmedämmverbundsysteme inkl. Putze - - RAL UZ 140 RAL UZ 140 RAL UZ 140 wie Biozide nur konstruktiv Holzschutzmittel Holzprodukte - - bzw. artentypische HSM-W HSM-W Resistenzen Schwermetallfilter Schwermetallfilter Schwermetalle Dachdeckung, bzw. Nachweis bzw. Nachweis (Kupfer, Zink) Fassadenverkleidung Abtrag Abtrag Blei, Cadmium, Chrom VI Oberflächenbeschichtung, Lacke - - Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig in Pigmenten und Sikkativen Oberflächenveredelung Chromoxidfreie Chromoxidfreie Chrom und Beschichtung von Oberflächenveredelunveredelung Oberflächen- Aluminium, Edelstahl Stabilisatoren Kunststoffe (Fenster, Blei, Cadmium, Fußbodenbeläge, - Nicht zulässig Zinn Wandbekleidungen) mind. 50% der Unbedenklichkeitsnachweis der nachweis der nachweis der Unbedenklichkeits- Unbedenklichkeits- Gefährliche Bauprodukte in direktem - - Stoffe Kontakt mit Boden und ökotoxikologischen ökotoxikologischen ökotoxikologischen Grundwasser Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Stoffe, die gemäß Anteil besonders Anteil besonders Anteil besonders CLP-/REACH-VO Gemische / Erzeugnisse - - besorgniserregender Stoffe erregender Stoffe erregender 44Stoffe 44 besorgnis- besorgnis- als besonders besorgniserregend im Gebäude eingestuft sind unter 0,1 % unter 0,1 % unter 0,1 % Qualitätsniveau 2 Datenquellen Baustoffoptimierung Nachweis von Kunstschaumdämmstoffen ohne halogenierte Treibmittel. Alle Dämmstoffe gemäß EnEV-Berechnung sowie die Hauptisoliermaterialien Haustechnik Bauproduktgruppen: Bauplatten Bodenbeläge Dämmstoffe Dichtungen, Abdichtungen Holz + Holzwerkstoffe Klebstoffe Mörtel + Estriche Massivbaustoffe Oberflächenbehandlungen Verglasungen Grundstoffe: Bindemittel Zuschläge Kunststoffe Metalle Ökologisches Baustoffinformationssystem WECOBIS Qualitätsniveau 2 Qualitätsniveau 2 Nachweis: Vor-Ort verarbeitete Produkte zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern dürfen in großflächiger Anwendung einen von 25% nicht überschreiten

9 Qualitätsniveau 2 Qualitätsniveau Qualitätsniveau 2 BNB Qualitätsniveau 2 Nachweis von: Qualitätsniveau 2 Qualitätsniveau

10 Anforderungen für Stufe 3 Teil 1 Schadstoff Halogenierte Treibmittel Bereich / Bauteile / Produkte Dämmstoffe Kunstschaumdämmstoffe 1 (10 Pkt.) 2 (25 Pkt.) Nicht zulässig 3 (50 Pkt.) 4 (75 Pkt.) 5 (100 Pkt.) Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Halogene Kältemittel - Nicht zulässig VOC- Emissionen Produkte zur Belegung von Oberflächen wie Wänden, Fußböden, Decken, Dächern (großflächige Anwendungen) Beschichtungen von mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Parkett, Holz usw. Korrosionsschutz-, Dichtungs-, Kleber-, Versiegelungshilfsmittel max. 25% max. 15% - nicht GISCODEs Ö 60/70 nicht GISCODEs Ö 60/70 max. 10% max. 10% max. 10% Kennzeichnung emissions- und lösemittelfrei, nur GISCODE BS10 Bitumenanstriche - - RAL UZ 115 RAL UZ 115 RAL UZ 115 Verlegewerkstoffe, Bodenbelag - nicht GISCODEs D 6/7; RU 4; S1-S6 D 6/7; RU 4; S1- S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ 113 D 6/7; RU 4; S1-S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ 113 D 6/7; RU 4; S1-S6 und nur EmiCode EC 1 oder RAL UZ Anforderungen für Stufe 3 Teil 2 Bereich / Bauteil / 1 stufe 5 Qualitäts- Schadstoff Produkte Lösemittel in Imprägnierung, Kleber, Polyurethansiegeln und PU 10 nur GISCODE Beschichtungen DD1/2; DD1/2; DD1/2; Schutzmittel PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 -systemen Schadstoffe in Lacke, Imprägnierung, nur GISCODEs nur GISCODE Epoxidharzsystemen Klebstoffe, Schutzmittel RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 0 und RE 1 RE 0 Schadstoffe in nur GISCODE nur GISCODE Abdichtung, Kleber Bitumenmassen BBP BBP BBP 10 BBP 10 Schadstoffe Wärmedämmverbundsysteme inkl. Putze - - RAL UZ 140 RAL UZ 140 RAL UZ 140 wie Biozide nur konstruktiv Holzschutzmittel Holzprodukte - - bzw. artentypische HSM-W HSM-W Resistenzen Schwermetallfilter Schwermetallfilter Schwermetalle Dachdeckung, bzw. Nachweis bzw. Nachweis (Kupfer, Zink) Fassadenverkleidung Abtrag Abtrag Blei, Cadmium, Chrom VI Oberflächenbeschichtung, Lacke - - Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig in Pigmenten und Sikkativen Oberflächenveredelung Chromoxidfreie Chromoxidfreie Chrom und Beschichtung von Oberflächenveredelunveredelung Oberflächen- Aluminium, Edelstahl Stabilisatoren Kunststoffe (Fenster, Blei, Cadmium, Fußbodenbeläge, - Nicht zulässig Zinn Wandbekleidungen) mind. 50% der Unbedenklichkeitsnachweis der nachweis der nachweis der Unbedenklichkeits- Unbedenklichkeits- Gefährliche Bauprodukte in direktem - - Stoffe Kontakt mit Boden und ökotoxikologischen ökotoxikologischen ökotoxikologischen Grundwasser Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Stoffe, die gemäß Anteil besonders Anteil besonders Anteil besonders CLP-/REACH-VO Gemische / Erzeugnisse - - besorgniserregender Stoffe erregender Stoffe erregender Stoffe 56 besorgnis- besorgnis- als besonders 56 besorgniserregend im Gebäude eingestuft sind unter 0,1 % unter 0,1 % unter 0,1 % Erfüllung Qualitätsniveau 2 REACH-VO besonders besorgniserregende Stoffe Verwendung von Gemischen oder Erzeugnissen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe (gemäß CLP-/REACH-Verordnung) über 0,1 % aufweisen 57 candidate_list_table_en.asp#download 58 Herstellererklärung

11 Nachweis, dass keine Pigmente und Sikkative in Lacken aus Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen verwendet werden. Gilt für Belegung/Beschichtung von Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern Nachweis von: Es sind Bodenbelagsklebstoffe der Gruppe EmiCode EC1 (sehr emissionsarm) oder RAL UZ 113 (emissionsarm) zu verwenden und nachzuweisen. Mind. 80 % der Bodenbelagsflächen sind zu betrachten. HOLZSCHUTZ DIN Teil 1 vorbeugender Holzschutz Bekämpfung von Pilzund Insektenbefall DIN Teil 4 baulicher Holzschutz DIN Teil 2 chemischer Holzschutz DIN Teil 3 u Bitumenanstriche erfüllen die Kriterien des RAL-UZ

12 Wärmedämmverbundsysteme erfüllen die Kriterien des RAL-UZ Nachweis: Vor-Ort verarbeitete Produkte zur Belegung/Beschichtung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern dürfen einen von 15% nicht überschreiten. 80 % der jeweiligen Flächen sind zu betrachten Nachweis von: 69 Nachweis Freisetzung gefährlicher Stoffe Qualitätsniveau 4, Teil 1 Erfüllung Im Qualitätsniveau 4 kann eine Anforderung unbewertet bleiben, ohne dass die mögliche Punktzahl von 75 beeinträchtigt wird. Schadstoff Bereich / Bauteile / Produkte 1 (10 Pkt.) 2 (25 Pkt.) 3 (50 Pkt.) 4 (75 Pkt.) 5 (100 Pkt.) Halogenierte Treibmittel Dämmstoffe Kunstschaumdämmstoffe Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Halogene Kältemittel - Nicht zulässig Produkte zur Belegung von Oberflächen wie Wänden, Fußböden, Decken, Dächern (großflächige Anwendungen) max. 25% max. 15% max. 10% Beschichtungen von mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern Kennzeichnung emissions- und lösemittelfrei VOC-Emissionen Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Parkett, Holz usw. - nicht GISCODEs Ö 60/70 nicht GISCODEs Ö 60/70 max. 10% Korrosionsschutz-, Dichtungs-, Kleber-,, nur max. 10% Versiegelungshilfsmittel GISCODE BS10 Bitumenanstriche - - RAL UZ 115 RAL UZ 115 RAL UZ Verlegewerkstoffe, Bodenbelag - nicht GISCODEs D 6/7; RU 4; S1-S6 D 6/7; RU 4; S1- D 6/7; RU 4; S1-S6 D 6/7; RU 4; S1-S6 S6 und nur und nur EmiCode und nur EmiCode EmiCode EC 1 EC 1 oder EC 1 oder oder RAL UZ 113 RAL UZ 113 RAL UZ

13 Qualitätsniveau 4 Qualitätsniveau Qualitätsniveau 4, Teil 2 Bereich / Bauteil / 1 stufe 5 Qualitäts- Schadstoff Produkte Lösemittel in Imprägnierung, Kleber, Polyurethansiegeln und PU 10 nur GISCODE Beschichtungen DD1/2; DD1/2; DD1/2; Schutzmittel PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 PU 30/40/50/60 -systemen Schadstoffe in Lacke, Imprägnierung, nur GISCODEs nur GISCODE Epoxidharzsystemen Klebstoffe, Schutzmittel RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 2,5/4/5/6/7/8/9 RE 0 und RE 1 RE 0 Schadstoffe in nur GISCODE nur GISCODE Abdichtung, Kleber Bitumenmassen BBP BBP BBP 10 BBP 10 Schadstoffe Wärmedämmverbundsysteme inkl. Putze - - RAL UZ 140 RAL UZ 140 RAL UZ 140 wie Biozide nur konstruktiv Holzschutzmittel Holzprodukte - - bzw. artentypische HSM-W HSM-W Resistenzen Qualitätsniveau 4 Vor-Ort verarbeitete Epoxidharzprodukte der Gruppen Giscode RE 0 und RE 1. Dabei werden Produkte zur Belegung der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern betrachtet. Schwermetalle (Kupfer, Zink) Dachdeckung, Fassadenverkleidung Schwermetallfilter bzw. Nachweis Abtrag Schwermetallfilter bzw. Nachweis Abtrag Blei, Cadmium, Chrom VI Oberflächenbeschichtung, Lacke in Pigmenten und Sikkativen - - Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Chrom Oberflächenveredelung und Beschichtung von Aluminium, Edelstahl Chromoxidfreie Oberflächenveredelung Chromoxidfreie Oberflächenveredelung Stabilisatoren Blei, Cadmium, Zinn Kunststoffe (Fenster, Fußbodenbeläge, Wandbekleidungen) - Nicht zulässig mind. 50% der Gefährliche Bauprodukte in direktem Stoffe Kontakt mit Boden und Grundwasser Stoffe, die gemäß CLP-/REACH-VO Gemische / Erzeugnisse als besonders besorgniserregend im Gebäude eingestuft sind Unbedenklichkeitsnachweis der nachweis der nachweis der Unbedenklichkeits- Unbedenklichkeits- ökotoxikologischen ökotoxikologischen ökotoxikologischen Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Anteil besonders Anteil besonders Anteil besonders besorgniserregender Stoffe erregender Stoffe erregender 75Stoffe 75 besorgnis- besorgnis- unter 0,1 % unter 0,1 % unter 0,1 % 76 Qualitätsniveau 4 Schwermetalle witterungsbedingte Abträge Umweltbundesamt 77 Leitfaden 17/05 des Umweltbundesamtes 78 13

14 Qualitätsniveau 5, Teil 1 Erfüllung Qualitätsniveau 4 Im Qualitätsniveau 5 können zwei Anforderungen unbewertet bleiben, ohne dass die mögliche Punktzahl von 100 beeinträchtigt wird. Schadstoff Halogenierte Treibmittel Bereich / Bauteile / Produkte Dämmstoffe Kunstschaumdämmstoffe 1 (10 Pkt.) 2 (25 Pkt.) Nicht zulässig 3 (50 Pkt.) 4 (75 Pkt.) 5 (100 Pkt.) Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Halogene Kältemittel - Nicht zulässig VOC- Emissionen Produkte zur Belegung von Oberflächen wie Wänden, Fußböden, Decken, Dächern (großflächige Anwendungen) Beschichtungen von mineralischen Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken und Dächern max. 25% max. 15% max. 10% Kennzeichnung emissions- und lösemittelfrei Qualitätsniveau 5, Teil 2 Schadstoff Lösemittel in Polyurethansiegeln und -systemen Schadstoffe in Bitumenmassen Schadstoffe wie Biozide Bereich / Bauteil / Produkte Imprägnierung, Kleber, Beschichtungen Schutzmittel Lacke, Imprägnierung, Klebstoffe, Schutzmittel Abdichtung, Kleber Schadstoffe in Epoxidharzsystemen Wärmedämmverbundsysteme inkl. Putze Beschichtungen von nicht nicht nicht Oberflächenveredelung Chromoxidfreie Chromoxidfreie mineralischen Oberflächen, - GISCODEs GISCODEs Chrom und Beschichtung von Oberflächenveredelunveredelung Oberflächen- max. 10% Parkett, Holz usw. Ö 60/70 Ö 60/70 Aluminium, Edelstahl Stabilisatoren Kunststoffe (Fenster, Korrosionsschutz-, Blei, Cadmium, Fußbodenbeläge, - Nicht zulässig max. Dichtungs-, Kleber-,, nur Zinn Wandbekleidungen) 10% Versiegelungshilfsmittel GISCODE BS10 mind. 50% der Unbedenklichkeitsnachweis der nachweis der nachweis der Unbedenklichkeits- Unbedenklichkeits- Gefährliche Bauprodukte in direktem - - Bitumenanstriche - - RAL UZ 115 RAL UZ 115 RAL UZ 115 Stoffe Kontakt mit Boden und ökotoxikologischen ökotoxikologischen ökotoxikologischen Grundwasser Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen nicht D 6/7; RU 4; S1- D 6/7; RU 4; S1-S6 D 6/7; RU 4; S1-S6 Stoffe, die gemäß Verlegewerkstoffe, GISCODEs Anteil besonders Anteil besonders Anteil besonders - S6 und nur und nur EmiCode und nur EmiCode CLP-/REACH-VO Bodenbelag D 6/7; RU 4; Gemische / Erzeugnisse - - besorgniserregender Stoffe erregender Stoffe erregender besorgnis- besorgnis- EmiCode EC 1 EC 1 oder EC 1 oder als besonders 80 S1-S6 im Gebäude oder RAL UZ 113 RAL UZ 113 RAL UZ Stoffe 113 besorgniserregend eingestuft sind unter 0,1 % unter 0,1 % unter 0,1 % DD1/2; PU 30/40/50/60 RE 2,5/4/5/6/7/8/9 BBP Holzschutzmittel Holzprodukte - - Schwermetalle (Kupfer, Zink) Blei, Cadmium, Chrom VI in Pigmenten und Sikkativen Dachdeckung, Fassadenverkleidung Oberflächenbeschichtung, Lacke DD1/2; PU 30/40/50/60 RE 2,5/4/5/6/7/8/9 BBP DD1/2; PU 30/40/50/60 nur GISCODEs RE 0 und RE 1 nur GISCODE BBP 10 5 nur GISCODE PU 10 nur GISCODE RE 0 nur GISCODE BBP RAL UZ 140 RAL UZ 140 RAL UZ 140 HSM-W HSM-W Schwermetallfilter bzw. Nachweis Abtrag nur konstruktiv bzw. artentypische Resistenzen Schwermetallfilter bzw. Nachweis Abtrag - - Nicht zulässig Nicht zulässig Nicht zulässig Anforderungsniveau Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Prüfhandbuch 81 Unterlagen zum Nachweis 82 Materialdokumentation e Zuständigkeit Festlegung des Qualitätsniveaus Bauherr (Zielvereinbarung zu Verwendung, Vermeidung, Reduzierung,, ) HOAI Entwurf Architekt (Gebäudeentwurf, Konstruktions- u. Materialwahl, Bauausführung, ) TGA -Planer (Planung technische Kühlung) Bauleitung (Kontrolle Bauausführung,, ) Auftragsvergabe Maßgebliche technische Regeln nach : - Informationssystem der BG (GISCODE) - EU Richtlinie 67/548/EWG, Anhang 1 - TRGS - Stoffdatenbank GESTIS (BGIA) - EPD`s, VdL-Richtlinie, Blauer Engel, EmiCode, etc. - WECOBIS Datenbank Baustoffauswahl und gemäß Zielvereinbarung vertraglich gesondert zu vereinbaren Unterlagen zum Nachweis 83 Zuständigkeit / Auftrag 84 14

15 Auszug Musterbericht Bewertung der Nachhaltigkeit Anlage 8 Ausschreibung und Vergabe ,952 % Anteil an Gesamtbewertung Fotos: Öko-Zentrum NRW Auszüge aus Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Anlage 8, Seite / Musterbericht Anforderungsniveau BNB Regelwerk VOB Ausschreibung und Vergabe Bewertungsmaßstab 87 Ausschreibung und Vergabe Regelwerke 88 Leistungsbeschreibung VOB Leistungsbeschreibung VOB 7 (1) Leistungsbeschreibung: 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN Ausgabe April : Leistungsbeschreibung 7 (7) Leistungsbeschreibung: Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vor, so kann er die Spezifikationen verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltgütezeichen definiert sind, wenn 1. sie sich zur Definition der Merkmale des Auftragsgegenstands eignen, 2. die Anforderungen des Umweltgütezeichens auf Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgearbeitet werden, [ ] VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN Ausgabe April : Leistungsbeschreibung Ausschreibung und Vergabe Ausschreibung und Vergabe Regelwerke 89 Regelwerke 90 15

16 Leistungsbeschreibung VOB Leistungsbeschreibung VOB [ ] 3. die Umweltgütezeichen im Rahmen eines Verfahrens erlassen werden, an dem interessierte Kreise wie z.b. staatliche Stellen, Verbraucher, Hersteller, Händler und Umweltorganisationen teilnehmen können, und 4. wenn das Umweltgütezeichen für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar ist. [ ] VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN Ausgabe April : Leistungsbeschreibung [ ] Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen angeben, dass bei Leistungen, die mit einem Umweltgütezeichen ausgestattet sind, vermutet wird, dass sie den in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Spezifikationen genügen. Der Auftraggeber muss jedoch auch jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, akzeptieren. Anerkannte Stellen sind die Prüf- und Eichlaboratorien sowie die Inspektions- und Zertifizierungsstellen, die mit den anwendbaren Europäischen Normen übereinstimmen. Der Auftraggeber erkennt Bescheinigungen von in anderen Mitgliedstaaten ansässiger anerkannter Stellen an. [ ] VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN Ausgabe April : Leistungsbeschreibung Ausschreibung und Vergabe Ausschreibung und Vergabe Regelwerke 91 Regelwerke 92 Leistungsbeschreibung VOB Leistungsbeschreibung VOB [ ] (8) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. Anhang TS Technische Spezifikationen Begriffsbestimmung 1. Technische Spezifikationen sind sämtliche, insbesondere die in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Anforderungen an eine Bauleistung, das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so bezeichnet werden können, dass sie ihren durch den Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen technischen Anforderungen gehören n, Umweltleistungsstufen, die Konzeption für alle Verwendungsarten [ ] VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN Ausgabe April : Leistungsbeschreibung VOB Teil A: Anhang TS Technische Spezifikation Ausgabe April : Leistungsbeschreibung Ausschreibung und Vergabe Ausschreibung und Vergabe Regelwerke 93 Regelwerke 94 Optimierungsmöglichkeiten: Ausschreibung Optimierungsmöglichkeiten Vorbemerkung LV Bodenbelagsarbeiten Anforderungen an Produkte zur Verwendung in Innenräumen Es sind solche Oberflächenmaterialien für Bodenbeläge, Voranstriche, Fixierer, Spachtel- und Fugenmassen, Klebstoffe verbindlich zu nutzen, die als emissionsfrei oder mit Nennung der Zielwerte emissionsbegrenzt deklariert sind und bei denen nachvollziehbar zertifizierte Produkte zur Verfügung stehen. Entsprechende Deklarationen sind z.b. für Kleberprodukte der Blaue Engel RAL UZ 113 für emissionsarme Bodenbelagsklebestoffe und andere Verlegewerkstoffe und für textile Bodenbeläge der Blaue Engel RAL UZ 128 für emissionsarme textile Bodenbeläge. Sollten Produkte verwendet werden, die über keine Zertifizierung verfügen, so ist das Emissionsverhalten der verwendeten Produkte separat mit Hilfe von Prüfzeugnissen nachzuweisen und dem Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen. Vor Verwendung von Produkten wie Kleber, Farben etc. sind dem Auftraggeber vor Bauausführung präzise Materialbeschreibungen, technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter, Deklaration bzw. Zertifizierung für die Produkte vorzulegen. Der Einsatz der Produkte darf nur nach Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen Anforderungen an ökologische Eigenschaften von Produkten und Materialien in der Ausschreibung ausführlich beschreiben - Materialdokumentation mit Sicherheitsdatenblättern etc. Auszug: srichtlinie des BBR, Seite

17 Qualitätssicherung der Bauausführung ,429 % Anteil an Gesamtbewertung BNB Quelle: Öko-Zentrum NRW Quelle: Hans-Dieter Meyer Unterlagen liegen vor: Quelle: Öko-Zentrum NRW Risiken für die lokale Umwelt Quelle: Öko-Zentrum NRW 97 Qualitätssicherung der Bauausführung Anforderungen, Bewertung 98 Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Qualitätssicherung der Bauausführung Anforderungen, Bewertung 99 Qualitätssicherung der Bauausführung Anforderungen, Bewertung Doku Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Wechselwirkungen: Visuelle Behaglichkeit Wärme- und Tauwasserschutz Schallschutz Unterlage liegt vor: Qualitätssicherung der Bauausführung Anforderungen, Bewertung 101 Qualitätssicherung der Bauausführung Schadstoffmessung

18 D Baustoffauswahl, Auswirkungen auf die Innenraumluft D1 Übungsaufgabe D1 Übungsaufgabe zur Bewertung und von Baustoffen D2 D3 : Vermeidung von Schadstoffen, Raumluftmessungen (3.1.3) e Nachweisführung, der Baustoffe Übung Bewertung und von Baustoffen 103 D ,41% Anteil an Gesamtbewertung Verunreinigungsquellen in Innenräumen Ziele der : Personen Sicherstellung der Luftqualität im Innenraum unter hygienischen Gesichtspunkten welche: zu keinen negativen Effekten der Befindlichkeit der Raumnutzer führt die hygienische Sicherheit garantiert zu keiner negativen geruchlichen Wahrnehmung der olfaktorischen Luftqualität führt. Grundsätzlich sind alle Gebäudeteile / Oberflächenmaterialien betroffen Raumausstattung Zuluftqualität Trend: höhere Luftdichtheit und Minimierung Heizwärmebedarf Notwendig: Einsatz von emissions- und geruchsarmen Baumaterialien in energieeffizienten Gebäuden! 105 Innenraumlufthygiene Einflussgrößen 106 Ziele der : Niedrige Immissionskonzentration an flüchtigen und geruchsaktiven Stoffen Sicherstellung eines hinreichenden Luftwechsels bei natürlicher wie mechanischer Belüftung (Qualität in Bezug auf CO 2 -Konzentration) BNB Nachweise im Planungsverlauf gemäß Leitfaden Nachhaltiges Bauen Leitfaden NB Teil B, Seite 49 Bewertungskriterien Flüchtige organische Stoffe (VOC) und Formaldehyd in der Innenraumluft - deutliche Unterschreitung von 3000µg/m³ TVOC bei Messungen, als Zielwert gilt 500µg/m³ (Gebäude über > 3000 µg/m³ sind von der Zertifizierung ausgeschlossen) - deutliche Unterschreitung des Formaldehyd-Richtwertes von 120 µg/m³ Personenbezogene Lüftungsrate - Berechnung / Messung der Gesamtlüftungsrate von Räumen aus Gebäudekomponente und Personenkomponente, - Bewertung der Lüftungsrate je Person anhand Referenzwert aus Steckbrief Zielsetzung

19 Nachweise zur ökologischen Qualität zur Entwurfsunterlage Bau - Leitfaden NB Tabelle 8, Seite 70 Optimierungsmöglichkeiten / Bewertung Material- und konzept Ergänzend zu den in der EW-Bau geforderten Nachweisen und Dokumenten wird die Bauunterlage um den Bericht zur Bewertung der Nachhaltigkeit erweitert. Konzept bzw. in Zielvereinbarung definierte Kriterien: Auswahl der oberflächenrelevanten Produkte im Innenbereich mit dem Ziel einer optimalen Raumlufthygiene beispielsweise durch: - Verwendung von formaldehydarmen oder formaldehydfreien Produkten aus Holz/ Holzwerkstoffen - Verwendung von emissionsarmen Bodenbelägen - Minimierung des Einsatzes von VOCs in Farben, Lacken, Voranstrichen, Klebstoffen etc. - Kontrollierte Anwendung von dauerelastischen Dichtstoffen im Innenraum - Biozide in der Funktion als fungizide Wirkstoffe in Topfwaren, Klebern etc. dürfen nicht Verwendung finden. - etc. 109 Zielsetzung/Konzept 110 Auszug Musterbericht Bewertung der Nachhaltigkeit LFNB, Anlage 8 Flüchtige organische Stoffe (VOC), Formaldehyd BNB Einstufung: 75 Bewertungspunkte Abschätzung VOC 1000 µg/m³ / Formaldehyd 60 µg/m³: 25 von 50 Bewertungspunkten. Raumluftkonzentration TVOC und Formaldehyd Messungen spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung, ohne lose Möblierung Die Abschätzung der unterliegt erheblichen Schwankungen, da sie sehr materialabhängig sind. Derzeit liegen noch keine Konzepte vor, die eine gezielte Vermeidung von VOC und Formaldehyd, so dass eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen wurde. Zwingend erforderlich sind jedoch die abschließenden Messungen. Über die Messung kann festgestellt werden, ob es sich um ein schadstoffarmes Gebäude handelt. Ist dies der Fall, sind keine Aufschläge bei der Berechnung der erforderlichen personenbezogenen Lüftungsrate zu machen. Die Vordimensionierung des Luftwechsels liegt bei 40 m³/h und wäre somit der Kategorie 1 des Teilkriteriums zuzuordnen. 50 von 50 Bewertungspunkten. Auszüge aus Leitfaden Nachhaltiges Bauen, Anlage 8, Seite Die Bestimmung von TVOC-Konzentration und Formaldehyd-Konzentration im Raum erfolgt auf Basis von einschlägigen Normen (Normenreihe DIN EN ISO 16000) : Nachweisführung / Musterbericht 111 Anforderungen, Bewertung 112 Innenraumlufthygiene: Kenngrößen Raumluftkonzentration TVOC und Formaldehyd Messungen innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung BNB Gebäude mit über > 3000 µg/m³ TVOC sind von der Zertifizierung ausgeschlossen Anforderungsniveau / Teil 2 Bei der Beurteilung der Einzel-VOCs sind die Richtwertempfehlungen der Adhoc AG IRK/AOLG in der jeweils aktuell gültigen Form heranzuziehen (RW II-Werte). Das Überschreiten dieser RW II-Werte für ein oder mehrere VOC gilt als Ausschlusskriterium. Dort wo keine RW II-Werte existieren, sind zur Beurteilung der Einzel-VOC- Konzentrationen statistische Vergleichswerte aus Wohnraummessungen herangezogen worden.... Grafik-Quelle: BNB Anforderungen, Bewertung 113 ; Richtwertempfehlungen Einhaltung der RW II-Werte

20 Anforderungsniveau / Teil 3 BNB Quelle: Öko-Zentrum NRW Grafiken-Quelle: ; Richtwertempfehlungen AGÖF, VOC-Neubauorientierungswerte 115 Messung auf VOC 116 Personenbezogene Lüftungsrate BNB Gebäudekomponente BNB Gemäß Anhang B DIN EN ist die Lüftungsrate auszulegen. Hierzu sind eine Gebäude- und Personenkomponente zu ermitteln und mit der Tabelle abzugleichen. Anforderungen, Bewertung 117 Auslegung der Lüftungsraten nach DIN EN Personenkomponente Die Personenkomponente ist gemäß DIN EN 15251, Anhang B Tabelle B1 zu ermitteln. Sie berücksichtigt Ausdünstungen der Nutzer sowie die CO 2 -Belastung. DIN EN Personenkomponente aus DIN EN Umrechnung aus angaben in l/s: 3,6 m 3 = 1 h l s Auslegung der Lüftungsraten nach DIN EN Auslegung der Lüftungsraten nach DIN EN

21 Für die Bewertung erforderliche Unterlagen Prüfhandbuch Zuständigkeit Entwurf Bauherr (Zielvorgaben) Planer (Raumgestaltung, Fenster, Auswahl emissionsarmer Bauprodukte) Ausbauplanung und Feinstruktur der Räume Architekt, Innenarchitekt, TGA-Planer (Abstimmung Lüftungskonzept, Auswahl geruchs- und emissionsarmer Bauprodukte) Bauherr der Nachweisführung über Einhaltung der Werte Auftragsvergabe/Ausschreibung TGA-Planer (gesondert zu beauftragen) Ermittlung Gesamtlüftungsrate und q P für repräsentative Räume Sachverständiger/Messinstitut (gesondert zu beauftragen) Auswahl zu messende Räume, Durchführung Raumluftmessungen, Prüfbericht zu Ergebnissen TVOC-Werte, Formaldehyd-Werte, Abgleich Einzelwerte VOC mit Richtwerten und Orientierungswerten BNB Unterlagen zum Nachweis 121 Zuständigkeit / Auftrag 122 Optimierungsmöglichkeiten D3 e Nachweisführung, der Baustoffe Wechselseitiger Einfluss von: Steckbrief (Baustoffauswahl) Steckbrief Ausschreibung und Vergabe (Nachhaltigkeitskriterien) Steckbrief Qualitätssicherung der Bauausführung () Wechselseitige Einflüsse 123 Quelle: BBSR, /Bewertungsnachweis aus Pilotzertifizierung 2008 Fragen und Diskussion Quelle: Sigurd Decroos Bild-ID:

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