Gestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (1. Änderung des Planes nach 41 FlurbG)
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- Stefanie Kästner
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1 E.Nr. Maßnahme Fläche Beschreibung 500 Naturnaher Laubwald 3,2 ha Aufgabe der Nutzung und Vernässung der Fläche durch Aufhebung von Dränagen und Verfüllung der Grabenausmündungen. Anpflanzungen Waldmantel auf einem jeweils 15 m breiten Streifen an der West- und Ostseite: Pflanzung 5-reihig, Pflanzabstand 2,0 m, Restfläche zur natürlichen Sukzession, Andecken der Pflanzflächen mit Strohmulch; Flächige Bepflanzung auf der übrigen Fläche: Reihen- und Pflanzabstand von jeweils 5 m, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Sicherung der Heister mit Baumpfählen; Schutz der Pflanzflächen insgesamt mit Wildschutzzaun (ca. 820 m); Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Gehölzflächen und Einzelgehölze; Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Südseite und zum Weg an der Osterseite mit Weidezaun (Länge ca. 450 m); an der Westseite mit Eichenspaltpfählen und Walzdraht, Pfahlabstand 5 m (Länge ca. 1 m). Natürliche Entwicklung, nur bei Bedarf ggf. Gehölzrückschnitt in den Randbereichen. Details der Gestaltung sind vor Ausführung mit der Naturschutzbehörde abzustimmen. Gehölzart Waldmantel: Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaeus Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Flächige Bepflanzung: Acer pseudoplatanus Carpinus betulus Prunus avium Salix alba Pflanzen Qualität Höhe cm Heister, 2 x v., m.b., Anzahl
2 Tilia cordata Gewässerrandstreifen mit Gehölzpflanzung Länge:535 m5,0 m Aufgabe der Acker-Nutzung an der Südseite des Grabens und naturnahe Entwicklung als Gehölzstreifen.Bepflanzung in ca. m langen Abschnitten, Zwischenabschnitte zur natürlichen Sukzession in jeweils 20 m Länge; Pflanzung 2-reihig, Pflanzabstand 2,0 m, Andecken der Pflanzflächen mit Strohmulch; Sicherung der Heister mit Baumpfählen, Schutz der bepflanzten Abschnitte mit Wildschutzzäunen (Länge ca. 810 m);fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Gehölzflächen;Abbau der Schutzvorrichtungen nach ca. 5 Jahren.Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Südseite mit Eichenspaltpfählen und Walzdraht, Pfahlabstand 5 m (Länge ca. 5 m).natürliche Entwicklung, nur bei Bedarf ggf. Gehölzrückschnitt in den Randbereichen. Acer campestre Corylus avellana Crataegus monogyna Prunus avium Rhamnus frangula Höhe cm Salix aurita Salix caprea 30 Sambucus nigra 502 Gewässerrandstreifen Länge: 535 m 5,0 m Aufgabe der Obstbau-Nutzung an der Nordseite des Grabens und naturnahe Entwicklung als Ruderalfläche. Abgrenzung zur Nutzfläche an der Nordseite mit Wildschutzzaun (Länge ca. 5 m). Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung: Offenhaltung durch extensive Pflegemahd (1 x jährlich ab ) und bedarfsweise Gehölzentnahme möglich.
3 Wegeaufhebung und teilweise Entsiegelung Länge:180 m2,5 m Wegeaufhebung und Rückbau: Fräsen des Betonpflasters einschließlich Unterbau (ca. 450 m²), Fräsmaterial verbleibt vor Ort und wird als Fahrstreifen ( 2,5 m) hergerichtet, Einbeziehung des Fahrstreifens in die angrenzenden Kompensationsflächen des Landkreises Stade. Umsetzen von vorhandenen Weidezäunen: Länge ca. 200 m.ansaat von Schotterrasen zur Begrünung des Fahrstreifens (ca. 450 m²).dauerhafte, regelmäßige Unterhaltung zur Offenhaltung erforderlich (Wiesenvogel- Lebensraum): extensive Beweidung oder Pflegemahd (1 x jährlich ab ) und Gehölzentnahme.Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung möglich Wegeaufhebung und teilweise Entsiegelung Länge: 610 m 2,5 m Wegeaufhebung und Rückbau: Fräsen des Betonpflasters einschließlich Unterbau (ca m²), Fräsmaterial verbleibt vor Ort und wird als Fahrstreifen ( 2,5 m) hergerichtet, Einbeziehung des Fahrstreifens in die angrenzenden Kompensationsflächen des Landkreises Stade. Umsetzen von vorhandenen Weidezäunen: Länge ca. 600 m. Ansaat von Schotterrasen zur Begrünung des Fahrstreifens (ca m²). Dauerhafte, regelmäßige Unterhaltung zur Offenhaltung erforderlich (Wiesenvogel-Lebensraum): extensive Beweidung oder Pflegemahd (1 x jährlich ab ) und Gehölzentnahme. Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung möglich.
4 Wegeaufhebung und teilweise Entsiegelung Länge: 380 m 3,0 m Wegeaufhebung und Rückbau: Fräsen der Betonspurbahnen einschließlich Unterbau (ca m²), Fräsmaterial verbleibt vor Ort und wird als Fahrstreifen (Breite 3,0 m) hergerichtet. Ansaat von Schotterrasen zur Begrünung des Fahrstreifens (ca m²). Dauerhafte, regelmäßige Unterhaltung zur Offenhaltung erforderlich (Wiesenvogel-Lebensraum): extensive Pflegemahd (1 x jährlich ab ) und Gehölzentnahme. Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung möglich Wegeaufhebung und teilweise Entsiegelung Länge:620 m2,6-3,0 m Wegeaufhebung und Rückbau: Fräsen des Betonpflasters einschließlich Unterbau (ca. 1.7 m²), Fräsmaterial verbleibt vor Ort und wird als Fahrstreifen (Breite 2,6-3,0 m) hergerichtet.ansaat von Schotterrasen zur Begrünung des Fahrstreifens (ca. 1.7 m²).dauerhafte, regelmäßige Unterhaltung zur Offenhaltung erforderlich (Wiesenvogel-Lebensraum): extensive Pflegemahd (1 x jährlich ab ) und Gehölzentnahme.Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung möglich.
5 508.1 Grünlandbrache mit Gehölzgruppen und Ruderalfläche mit Baumreihe und Gehölzgruppen 0,13 ha und 0,25 ha Schutz und Erhalt der vorhandenen Grünlandbrache und Gehölze (südwestliche Teilfläche: 0,13 ha). Anpflanzungen auf einer Fläche von 0,25 ha Baumreihe entlang des Weges in ca. 1 m Länge: Pflanzabstand ca. 10 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Sicherung der Einzelbäume mit Dreiböcken (Abbau nach 5 Jahren); Gehölzgruppen verteilt auf der Fläche: 10 Gruppen aus jeweils 10 bis 20 Gehölzen, Pflanzung 2- bis 3-reihig, Pflanzabstand 2 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzflächen mit Strohmulch, Sicherung der Heister mit Baumpfählen; Schutz der Pflanzflächen insgesamt mit Wildschutzzaun (ca. 250 m); Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Gehölzflächen und Einzelbäume; Dauerhafte Unterhaltung: extensive Pflegemahd (alle 1-3 Jahre, ab ), bei Bedarf Gehölzpflege. Corylus avellana Euonymus europaeus Prunus spinosa Rosa canina Salix aurita Salix cinerea Hochstamm, 3 x v., m.b., StU cm Ruderalfläche mit Einzelbäumen 0,13 ha Bepflanzung mit Bäumen entlang des Weges: Pflanzabstand 10 bis 15 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Sicherung der Einzelbäume mit Dreiböcken und Drahthosen; Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Einzelbäume; Abgrenzung zum Grünland an der Nordseite mit Weidezaun (ca. 160 m). Dauerhafte Unterhaltung: extensive Pflegemahd (alle 1-3 Jahre, ab ), bei Bedarf Gehölzpflege. Hochstamm, 3 x v., m.b., StU cm 14
6 509 Ruderalfläche mit Baumgruppe 0,03 ha Bepflanzung mit Bäumen: Pflanzabstand 10 bis 15 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Schutz der Einzelbäume mit Dreiböcken und Drahthosen;Fertigstellungs- und 2- jährige Entwicklungspflege der Einzelbäume;Abbau der Schutzvorrichtungen nach ca. 5 Jahren.Abgrenzung am Südrand und zum Grünland am Ostrand mit Weidezaun (Länge: ca. 50 m).dauerhafte Unterhaltung: extensive Pflegemahd (alle 1 3 Jahre, ab ), bei Bedarf Gehölzpflege. Hochstamm, 3 x v., m.b.,stu cm Saumstreifen mit Baumreihe 0,21 ha Länge: 150 m Bepflanzung mit Baumreihe: Pflanzabstand ca. 10 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Schutz der Einzelbäume mit Dreiböcken und Drahthosen; Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Einzelbäume; Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Südseite mit Eichenspaltpfählen und Walzdraht, Pfahlabstand 5 m (Länge: ca. 150 m). Dauerhafte Unterhaltung: extensive Pflegemahd (alle 1-3 Jahre, ab ), bei Bedarf Gehölzpflege. Salix alba Hochstamm, 2 x v., o.b., StU: cm Feldgehölz 0,17 ha Bepflanzung auf ca. 50% der Gesamtfläche, übrige Flächen zur natürlichen Sukzession; Pflanzung von Gruppen aus jeweils 10 bis 20 Gehölzen; Pflanzung 2- bis 4-reihig, Pflanzabstand 3 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzflächen mit Strohmulch; Sicherung der Heister mit Baumpfählen, Schutz der Gesamtfläche mit Wildschutzzaun (Länge: ca. 180 m); Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Gehölzflächen; Acer pseudoplatanus Prunus avium Salix alba Heister, 2 x v., m.b., Höhe cm
7 Abgrenzung der Gesamtfläche mit Eichenspaltpfählen und Walzdraht, Pfahlabstand 5 m (Länge: ca. 180 m). Natürliche Entwicklung, nur bei Bedarf ggf. Gehölzrückschnitt in den Randbereichen. 512 Feldgehölz 0,41 ha Bepflanzung auf ca. 50% der Gesamtfläche, übrige Flächen zur natürlichen Sukzession;Pflanzung von Gruppen aus jeweils 10 bis 20 Gehölzen; Pflanzung 2- bis 4-reihig, Pflanzabstand 3 m, Abplaggen der Pflanzlöcher, Andecken der Pflanzflächen mit Strohmulch; Sicherung der Heister mit Baumpfählen, Schutz der Gesamtfläche mit Wildschutzzaun (Länge: ca. 280 m); Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege der Gehölzflächen;Abbau der Schutzvorrichtungen nach ca. 5 Jahren.Abgrenzung der Gesamtfläche mit Eichenspaltpfählen und Walzdraht, Pfahlabstand 5 m (Länge: ca. 280 m).natürliche Entwicklung, nur bei Bedarf ggf. Gehölzrückschnitt in den Randbereichen. Acer pseudoplatanus Prunus avium Salix alba Höhe cm Heister, 2 x v., m.b., Höhe cm
8 Gestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (2. Änderung des Planes nach 41 FlurbG) 504 Gewässerrandstreifen Länge: 295 m 6,0 m 505 Gewässerrandstreifen Länge: 695 m 6,0 m Naturnahe Entwicklung als ruderales Saumbiotop zwischen dem Graben E.Nr und der Autobahn. Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung: Offenhaltung durch extensive Pflegemahd (max. 1 x jährlich ab ), vollständige Abfuhr des Mähgutes (keine Ablagerung im Gewässerrandstreifen); bei Bedarf Rückschnitt oder Beseitigung von Gehölzen zulässig. Naturnahe Entwicklung als ruderales Saumbiotop zwischen dem Graben E.Nr und der Autobahn. Nutzung als Fahrstreifen für die Gewässerunterhaltung: Offenhaltung durch extensive Pflegemahd (max. 1 x jährlich ab ), vollständige Abfuhr des Mähgutes (keine Ablagerung im Gewässerrandstreifen); bei Bedarf Rückschnitt oder Beseitigung von Gehölzen zulässig. 513 Feuchtgrünland 1,10 ha Schaffung feuchter Standortverhältnisse durch Abdämmung der Randgräben an der West- und Ostseite (Verwallung am Nordende mit Boden aus der Nachprofilierung der Gräben), Anstau bis ca. 0,20 m unter Geländeniveau. Nachprofilierung der Randgräben an der West- und Ostseite (Länge: insgesamt ca. 500 m): Tiefe bis max. 1,0 m Tiefe, Sohlenbreite ca. 0,6 m, Böschungsneigung bis 1 : 2; Verwendung des Bodenaushubs zur Graben-Abdämmung und Andeckung des südlichen Fahrstreifens. Umsiedlung wertvoller Grabenvegetation (Initialpflanzungen) in die nachprofilierten Randgräben aus folgenden Beständen: - Wasserfeder-Bestand im mittleren Abschnitt des östlichen Randgrabens (Umsiedlung in anderen Grabenabschnitt vor Nachprofilierung) - Vegetationsbestände (Blasen-Segge, Froschbiss, Gold-Hahnenfuß, Schlangen- Wiesenknöterich, Sumpfblutauge, Sumpfdotterblume, Wasserfeder) aus den zu verfüllenden Gräben in der Lüheschleife (vgl. E.Nrn , ).
9 Gestaltungshinweise für Ausgleichsmaßnahmen - Flurbereinigung Dollern-Horneburg (2. Änderung des Planes nach 41 FlurbG) Erstinstandsetzung des Grünlandes bei Bedarf durch Nachsaat und Mahd mit Abtransport des Mähgutes in den ersten 3 Jahren (1 x pro Jahr im Juli). Abgrenzung mit Weidezaun an der Süd- und Nordseite (Länge: insgesamt ca. 220 m). Die Details der Gestaltung und die Verwendung von evtl. überschüssigem Boden sind vor Baubeginn in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde festzulegen. Dauerhaft extensive Pflege als Wiese oder Mähweide mit folgenden Auflagen: Maximal zwei Schnitte pro Jahr, erster Mahdtermin ab , vollständige Abfuhr des Mähgutes; Beweidung mit Rindern: bis max. 1,5 Tiere pro ha, anschließend mit max. 2,5-3 Tiere pro ha, Weideauftrieb ab , -abtrieb bis spätestens des Jahres (entsprechend dem Standort), ggf. ein Pflegeschnitt im Herbst (siehe auch Unterhaltungsregelungen). 514 Extensivgrünland (Deich) 0,11 ha Neuansaat zur Begrünung des Deiches mit Magerrasen (ca m²): möglichst Verwendung von zertifiziertem Saatgut regionaler Herkunft; Fertigstellungspflege durch Pflegemahd. Dauerhaft extensive Pflege als Wiese mit folgenden Auflagen: Maximal zwei Schnitte pro Jahr, erster Mahdtermin ab , vollständige Abfuhr des Mähgutes (siehe auch Unterhaltungsregelungen). 515 Gehölzgruppen 0,006 ha Anlage von 2 Gehölzgruppen (jeweils 30 qm²) am binnenseitigen Deichfuß des Sommerdeiches an der Lühe (Anschlussbereich Deich E.Nr. 310) Bepflanzung mit jeweils 6 Strauchweiden: Pflanzabstand 2 x 2 m, Andecken der Pflanzscheiben mit Strohmulch, Schutz der Einzelgehölze mit Drahthosen und Baumpfählen (Abbau nach ca. 5 Jahren), Fertigstellungs- und 2-jährige Entwicklungspflege.
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