Allgemeine Geschäftsbedingungen der PhatBug OG

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fassung Jänner 2015 creative development

2 1.1 Die (im Folgenden PhatBug ) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. 1.2 Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der PhatBug. 1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Einzelvertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PhatBug. 2.2 Angebote der PhatBug sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.3 Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von PhatBug in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden. 2.4 Alle Leistungen von PhatBug, welcher einer Überprüfung des Kunden bedürfen, sind binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben oder zu beanstanden. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe können etwaig dadurch entstandene Verzögerungen einem möglich vereinbarten Abgabetermin, ohne weitere Zustimmung und Absprache mit dem Kunden, angehängt werden. 2.5 Änderungen nach Designfreigabe oder grobe Abweichungen des anfänglich Vereinbarten, die zu einem erheblichen Mehraufwand für PhatBug führen, bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands. 2.6 Der Kunde wird PhatBug zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von PhatBug wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 2.7 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Haftung für eine Verletzung derartiger Rechte wird von PhatBug ausgeschlossen. Wird PhatBug wegen einer

3 solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde sämtliche Nachteile zu ersetzen, die PhatBug durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 2.8 Der Kunde ist verpflichtet erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung), sowie im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. 2.9 Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Daten die in Verbindung eines Auftrags von PhatBug oder einem Drittunternehmen an den Kunden übermittelt wurden (z.b. Nutzer-Kennung, Passwort, etc.) vertraulich zu behandeln Der Kunde ist für jede Benützung des Internet-Zugangs über seinen Account verantwortlich und haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Zugangs entsteht Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit nicht über besagte Daten aus 2.9 seinen Zugang zum Internet bzw. andern Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von PhatBug übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält. PhatBug behält sich das Recht vor, jeglichen Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung oder mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. PhatBug behält sich zudem das Recht vor, Services des Kunden auf dessen Kosten zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. 3.1 PhatBug ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ( Fremdleistung ). 3.2 Soweit der Kunde Fremdleistungen, die unmittelbar oder mittelbar auch den Leistungsbereich von PhatBug betreffen, in seinem Namen in Auftrag gibt, ist PhatBug darüber umgehend und vollständig zu informieren. 4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von PhatBug schriftlich zu bestätigen. 4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von PhatBug aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als ein Monat andauern, sind der Kunde und PhatBug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4 4.3 Befindet sich PhatBug in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er PhatBug schriftlich eine Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5.1 Die Service- bzw. Hosting-Verträge werden für die Dauer zwischen 1 und 12 Monaten abgeschlossen. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erneuern will, verpflichtet er sich diesen rechtzeitig mindestens einen Monat vor dessen Ablauf zu kündigen. Ist diese Frist verstrichen, wird das Abonnement automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert und die erhaltene Rechnung zur Zahlung fällig. 5.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 5.3 Für die Vertragserneuerung sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PhatBug maßgebend. 6.1 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Kunde erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch PhatBug nicht behoben wurden. 6.2 PhatBug ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Insbesondere, wenn der Kunde fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.b. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. Dies gilt auch, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen. 6.3 Bei Rücktritt von Serviceleistungen, welche über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch genommen wurden, vor Ende der Rechnungsperiode kann kein Anspruch auf Rückerstattung geltend gemacht werden, der gesamte Betrag gilt als geschuldet. 7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von PhatBug für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. PhatBug ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. 7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar. 7.3 Alle Leistungen von PhatBug, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. 7.4 Kostenvoranschläge sowie Angebote von PhatBug sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von PhatBug schriftlich Veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird PhatBug den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn

5 der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 7.5 Für alle Arbeiten von PhatBug, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt PhatBug das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich PhatBug zurückzustellen. 7.6 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist PhatBug berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. 7.7 PhatBug behält sich das Recht vor, Angebote und Preise jederzeit und beliebig zu modifizieren. 8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von PhatBug gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von PhatBug. 8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, PhatBug die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann PhatBug sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist PhatBug nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. 8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten, oder sich eigenmächtig Gutschriften auf Grund von Mängelleistungen von den verrechneten Summen abzuziehen. 8.5 Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenüber Dritten über Höhe und Konditionen des Honorars Stillschweigen zu bewahren. 9.1 Alle Leistungen von PhatBug, einschließlich jener aus Präsentationen (z.b. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke, Entwurfsoriginale sowie Lichtbildaufnahmen und Quellcode (Source-Files) im Eigentum von PhatBug und können von PhatBug jederzeit insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt

6 durch Zahlung des Honorars das nicht übertragbare Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. 9.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über. 9.3 Die erbrachten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PhatBug weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt PhatBug eine Vertragsstrafe in Höhe des durch den unerlaubten Gebrauch gemachten Gewinns, mindestens jedoch in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung, zu verlangen. 9.4 Für die Nutzung von Leistungen von PhatBug, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von PhatBug erforderlich. Dafür steht PhatBug und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und PhatBug. 9.5 Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, etc.) von Lichtbildmaterial verpflichtet die Herstellerbezeichnung bzw. den Copyrightvermerk deutlich und gut lesbar (sichtbar) anzubringen. 9.6 Im Fall von Veröffentlichung von Lichtbildmaterial ist ein kostenloses Belegexemplar der PhatBug zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten ist eine digitale Vorlage bzw. Kopie ausreichend Design, Entwicklungen bzw. Änderungen bestehender Designs und/oder Zukäufen werden von PhatBug stets individuell vorgenommen bzw. erstellt. Typische Gestaltungsstile oder einzelne Elemente werden aber zwangsläufig immer wieder von PhatBug für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Kunde grundsätzlich keine Exklusivrechte erwerben kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens PhatBug eingesetzte Elemente auch von anderen Personen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber PhatBug erhoben werden. Außerdem behält sich PhatBug das Recht auf eine mehrfache Verwendung grundsätzlich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. 9.8 Wünscht der Kunde ausdrücklich und bereits bei Erteilung des Auftrags (es bedarf der Schriftform) an PhatBug "exklusives" Material, muss die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Wird der Wunsch auf exklusives Material erst zu einem späteren Zeitpunkt geäußert, wird PhatBug, soweit dies mit adäquaten Mitteln möglich ist, versuchen diesem Wunsch nachzukommen. Ein dadurch entstehender Mehraufwand wird extra vergütet. 9.9 Die von PhatBug erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Kunden nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht PhatBug Schadenersatz in Höhe des durch den Gebrauch gemachten Gewinns, mindestens jedoch in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises, zu.

7 10.1 PhatBug ist berechtigt, auf allen Produkten und bei allen Leistungen in jeder geeignet erscheinenden Weise auf PhatBug und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht PhatBug ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf Ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder zu einem anderen Zeitpunkt bestandene Geschäftsbeziehung hinzuweisen Weiterhin stimmt der Kunde zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate für Werbezwecke verwendete werden darf Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung/Leistung durch PhatBug, schriftlich bei PhatBug geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Mängelrügen sind nur gültig, wenn diese reproduzierbare Mängel betreffen. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung durch PhatBug zu. PhatBug wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde PhatBug alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. PhatBug ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für PhatBug mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Der Kunde kann, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. PhatBug haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Gewalt von PhatBug liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Informationen und Requisiten, Reisebehinderungen etc Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber PhatBug gemäß 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des 924 AGBG wird ausgeschlossen Für Produkte, die durch den Kunden bzw. Dritte verändert wurden, entfällt jegliche Gewährleistung durch PhatBug. Ferner übernimmt PhatBug keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebsumgebungen, Schnittstellen etc. sowie gegebenenfalls Transportschäden zurückzuführen sind.

8 11.7 PhatBug übernimmt keinerlei Verantwortung über die Stabilität oder Erreichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen von Drittanbietern In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von PhatBug für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen Jegliche Haftung von PhatBug für Ansprüche, die auf Grund der von PhatBug erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn PhatBug ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet PhatBug nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach einem Jahr ab der Verletzungshandlung von PhatBug. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt PhatBug übernimmt keinerlei Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die für den Kunden wissentlich oder unwissentlich, von Drittunternehmen bezogen werden Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände oder Personen auf Aufnahmen der PhatBug hat der Kunde zu sorgen. Der Kunde hält die PhatBug diesbezüglich schad- und klaglos PhatBug betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, ohne dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben PhatBug haftet nicht für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen. Die Haftung für Schäden oder Folgeschäden jeder Art, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass PhatBug die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, , Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung, etc.) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken

9 bis auf Widerruf zugesendet wird. PhatBug versichert, dass personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass PhatBug dazu gesetzlich verpflichtet ist. Ausgenommen hiervon sind Daten die an Drittunternehmen auf Grund des Bezugs von Produkten und Dienstleistungen zur Erfüllung des Auftrags übermittelt werden müssen Von Daten, die vom Kunden - gleich in welcher Form - an PhatBug übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde Sicherungskopien herzustellen. Auch wenn die Server von PhatBug in der Regel regelmäßig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an PhatBug zu übermitteln. Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten von PhatBug wünscht, wird dies nach Möglichkeit erledigt. PhatBug garantiert jedoch in keinem Fall, dass die Daten wiederhergestellt werden können Daten die auf den Systemen von PhatBug gespeichert werden, können jederzeit durch eine Antivirensoftware durchsucht werden. Sollte entsprechende Schadsoftware gefunden werden wird diese automatisch gelöscht. Der Kunde stimmt zu, dass PhatBug die s des Kunden zur Erkennung von Spam durch eine Software analysiert. PhatBug behält sich das Recht vor Schadsoftware jederzeit von seinen Servern zu entfernen PhatBug ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten Hat PhatBug dem Kunden Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch PhatBug vom Kunden, oder einem vom Kunden beauftragten Dritten, geändert werden Der Kunde ist verpflichtet notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, -Adresse und Telefonnummer, sowie Bankverbindung falls benötigt Der Kunde ist verpflichtet die PhatBug unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren Der Kunde ist verpflichtet von und/oder über PhatBug in Anspruch genommene Dienste sachgerecht und ohne jegliche Form von Missbrauch zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für folgende Punkte: nicht im Vertrag zwischen PhatBug und dem Kunden vereinbarte Leistungen/Dienste unberechtigt zu nutzen,

10 Passwörter, s, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art aufzubewahren, zu verbreiten oder zugänglich zumachen. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde PhatBug entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen Das versenden von sogenannten "Massen- s", "Spam s" oder Ähnlichem ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von PhatBug auf einen Dritten übertragen. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen PhatBug und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht. Erfüllung- und Gewährleistungsort ist der Sitz von PhatBug. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald PhatBug die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen PhatBug und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von PhatBug sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist PhatBug berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

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