E n t w u r f. 2. Fortschreibung vom 30. Juli 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014

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1 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 1 von 9 E n t w u r f 2. Fortschreibung vom 30. Juli 2013 mit Wirkung zum 1. Januar 2014 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit 17c KHG

2 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 2 von 9 Fortschreibung der Anlage 1 (Nachrichten) Fortschreibung Nr. 1: Das Segment PVA (Aufnahmeinformation PKV) wird wie folgt geändert: Das Segment PVA wird um ein neues Datenelement Register-Nummer mit dem Format an..6 erweitert. PVA Segment Aufnahmeinformation PKV M an3 'PVA ' Geschlecht M an1 Schlüssel C Datenelementgruppe Kostenträger K an9:an..35 (3x möglich) -- IK weiterer Kostenträger K an9 -- Name weiterer Kostenträger K an..35 Register-Nummer K an..6 (der Betriebsstätte des KH) Fortschreibung Nr. 2: Das Segment PNV (Information Privatversicherter) wird wie folgt geändert: Das Datenelement Fall-Nummer des Versicherungsunternehmens wird von an..17 auf an..12 verkürzt. Fortschreibung Nr. 3: Die PKV-Verlängerungsanzeige (PVER) wird im Segment FAB (Fachabteilung) wie folgt geändert: Die Datenelementgruppe Diagnose wird als Muss-Angabe festgelegt. Fortschreibung Nr. 4: Der PKV-Rechnungssatz (PREC) wird um das Segment BNK (Bankverbindung) ergänzt: ENT Segment Entgelt M an3 ENT BNK Segment Bankverbindung M an3 BNK Datenelementgruppe IBAN M a2:n2:n8:n10 -- Länderkennzeichen M a2 DE bei Konto in Deutschland -- Prüfziffern M n2 -- Bankleitzahl M n8 -- Kontonummer M n10

3 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 3 von 9 Fortschreibung Nr. 5: Die PKV-Entlassungsanzeige (PENT) wird im Segment NDG (Nebendiagnose) wie folgt geändert: Der Hinweis Soweit NDG mit der Möglichkeit 50x realisiert ist, kann dies zunächst beibehalten werden. wird gestrichen. Fortschreibung Nr. 6: Der PKV-Zahlungssatz (PZAH) wird im Segment ENT (Entgelt) wie folgt geändert: Der Hinweis zum Datenelement Entgeltbetrag wird von ,99 (Einzelbetrag) in ,99 (Einzelbetrag) geändert.

4 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 4 von 9 Fortschreibung der Anlage 2 (Schlüsselverzeichnis) Fortschreibung Nr. 7: In Schlüssel 10 (Prüfungsvermerk) wird für den Wert 02 die Bedeutung entfällt geändert in: Rechnung wird zur Zeit geprüft (Zahlung/Abweisung erfolgt unverzüglich) Fortschreibung Nr. 8: In Schlüssel 10 (Prüfungsvermerk) wird der Hinweis zu Wert 05 wie folgt geändert: 05 gelangt für Fälle zu Anwendung, bei denen durch das Versicherungsunternehmen unstrittige Rechnungsfehler ohne zahlungsverzögerndes Fehlerverfahren direkt behoben werden im Rahmen der Gesetzeslage, des Landesvertrages und aktueller Rechtsprechung eine vom Rechnungsbetrag abweichende Zahlung vornimmt.

5 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 5 von 9 Fortschreibung der Anlage 3 (Fehlerkodes) Fortschreibung Nr. 9: Folgende Fehlerkodes werden geändert: Unterschiedliche Versionsnummern von Nachrichten zu einem Fall des Nachrichtentyps in einer Datenlieferung unzulässig entfälltik des Krankenhauses für Zahlungsweg ist für das Krankenhaus nicht bekannt Folgende neue PKV-spezifische Fehlerkodes werden ergänzt: 24A01 24A02 30A01 30A02 30A03 Segment PVA fehlt Segment BNK fehlt in PREC Datenelementgruppe IBAN ist fehlerhaft (Prüfziffernvalidierung) Register-Nummer für das Krankenhaus (IK) ist falsch. Register-Nummer fehlt, obwohl Wahlleistung Unterkunft in PVA angegeben

6 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 6 von 9 Fortschreibung der Anlage 4 (Technische Anlage) Fortschreibung Nr. 10: Abschnitt 3 (Abwicklung der Datenübermittlung) wird wie folgt geändert: In Absatz 8 wird folgender Satz ergänzt: Die elektronische Zurückweisung von Fehlernachrichten (Nachrichtentyp PFEH oder um FHL-Segmente ergänzte Nachrichten) ist zur Vermeidung von Endlosschleifen nicht zulässig.. Fortschreibung Nr. 11: Abschnitt 4.1 (Zeichenvorrat) wird wie folgt geändert: In Absatz 5 wird der Satz Die Verwendung des ISO Zeichensatzes wird zunächst zurückgestellt und im Testverfahren gesondert abgestimmt. gestrichen.

7 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 7 von 9 Fortschreibung der Anlage 5 (Durchführungshinweise) Fortschreibung Nr. 12: In Abschnitt (Gesundes Neugeborenes) wird Absatz 1 Satz 2 wie folgt geändert: Im Datenfeld Versicherungsnummer ist, soweit vorhanden, die Versicherungsnummer der Mutter anzugeben. Fortschreibung Nr. 13: Folgender Abschnitt wird eingefügt: BNK Segment Bankverbindung Die Bankverbindung muss im PKV-Rechnungssatz mit dem Segment BNK anhand der Datenelementgruppe IBAN angegeben werden. Die Datenelementgruppe IBAN enthält die Internationale Bankkontonummer in folgender Struktur: Länderkennzeichen (bei Konto in Deutschland: DE ) Prüfziffern (pp) Bankleitzahl (bbbbbbbb) Kontonummer (kkkkkkkkkk)

8 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 8 von 9 Fortschreibung Nr. 14: Für Segment PNV (Information Privatversicherter) wird der Durchführungshinweis zu Nr. 1 Versicherungsnummer in Absatz 4 Satz 2 wie folgt geändert: Bei gesunden Neugeborenen muss in den Datenmeldungen zu einer Geburt für nicht im Ausland versicherte Mütter die Versicherungsnummer, soweit vorhanden, angegeben werden. Fortschreibung Nr. 15: Für Segment PNV (Information Privatversicherter) wird der Durchführungshinweis zu Nr. 8 Vertragskennzeichen in Satz 1 wie folgt geändert: Als Vertragskennzeichen ist in Verbindung mit der Vereinbarung zur Wahlleistung Unterkunft die Register-Nummer der Betriebsstätte des Krankenhausesbei Behandlungen im Rahmen eines Modellversuchs nach 64b Abs. 3 SGB V unter Beteiligung eines PKV-Unternehmens das vom DRG-Institut mitgeteilte Vertragskennzeichen für den Modellversuch anzugeben. Fortschreibung Nr. 16: Für Segment PVA (Aufnahmeinformation PKV) werden die Durchführungshinweise um folgende Nr. 8 Register-Nummer ergänzt: Nr. 8: Die Register-Nummer für den Standort/Bereich (Betriebsstätte des Krankenhauses) der Wahlleistung Unterkunft ist anzugeben, wenn bei der Aufnahme eine Wahlleistung Unterkunft in Anspruch genommen wird. Verfügt das Krankenhaus über mehrere Standorte/Bereiche mit eigenen Register-Nummern, die in Folge von Verlegungen des Privatversicherten chronologisch in die Behandlung einbezogen sind, ist die Angabe einer weiteren Register-Nummer nicht möglich, eine Abweisung der Rechnung aus diesem Grund ist nicht zulässig. Die Register-Nummer wird dem Krankenhaus in Verbindung mit der Vereinbarung zur Wahlleistung Unterkunft durch den PKV-Verband mitgeteilt.

9 Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 9 von 9 Fortschreibung des Anhangs A zu Anlage 5 (PKV-Beispieldatensätze) Fortschreibung Nr. 17: Folgende Hinweise werden den PKV-Beispieldatensätzen vorangestellt: Bei der Abrechnung der Wahlleistung Unterkunft ist folgendes zu beachten: 1. Die Verwendung der für die Bundesknappschaft reservierten Entgeltschlüssel xx ist nicht zulässig. Für die Abrechnung der Wahlleistung Unterkunft sind die PKV-spezifischen Entgeltschlüssel (54xxxxxx bis 57xxxxxx) zu verwenden. 2. Wird die Wahlleistung 1-Bett-Zimmer in Anspruch genommen, während vertraglich lediglich die Wahlleistung 2-Bett-Zimmer versichert ist, muss zunächst das Entgelt für die Wahlleistung 1-Bett-Zimmer (54xxxxxx) berechnet und über den Abzug bei Wahlleistung Unterkunft, 1-Bett-Zimmer ( ) in voller Höhe abgezogen und dann das Entgelt für die Wahlleistung 2-Bett-Zimmer (55xxxxxx) berechnet werden. Auf keinen Fall darf der Entgeltbetrag für die Wahlleistung 2-Bett-Zimmer mit dem Entgeltschlüssel für die Wahlleistung Unterkunft 1-Bett-Zimmer in Rechnung gestellt werden. Siehe Beispiel Abzüge aufgrund Versicherungsregelung sind entsprechend den dafür vorgesehenen Entgeltschlüsseln auszuweisen. Für Abzüge bei Wahlleistung Unterkunft ( , , , ) und für Abzüge aufgrund Selbstbeteiligung bei den allgemeinen Krankenhausleistungen sind die spezifischen dafür bestimmten Entgeltschlüssel ( , ) auszuweisen. 4. Eine Minderung des Rechnungsbetrags ohne Ausweis der für die Minderung herangezogenen Abzugs-Entgeltschlüssel mit ihren Abzugsbeträgen ist nicht zulässig.

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