Finance Network Ingolstadt - Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finance Network Ingolstadt - Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre"

Transkript

1 Satzung des Vereins Finance Network Ingolstadt - Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Finance Network Ingolstadt Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name Finance Network Ingolstadt Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre e.v.. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Ingolstadt. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der berufsqualifizierenden Ausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt im Folgenden WFI genannt. 3. Diese Zielsetzungen des Vereins werden insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht: Unterstützung der Lehre des Lehrstuhls für ABWL, Finanzierung und Bankbetriebslehre der WFI, u. a. durch die Organisation und Durchführung von Vorträgen und Vortragsreihen zu bestimmten wissenschaftlichen Themen Durchführung berufsbildender Maßnahmen im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre an der WFI, u. a. durch die Organisation von Praktikervorträgen Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und einzelner Forschungsobjekte im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre an der WFI, u. a. durch die Anschaffung nötiger Fachliteratur und durch die Erstellung und Pflege einer Kapitalmarktdatenbank Erleichterung des Zugangs zur finanzwirtschaftlichen und bankbetrieblichen Unternehmenspraxis, u.a. durch die Organisation von Besuchen von Kreditinstituten und Finanzierungsabteilungen verschiedener Unternehmen 1

2 Aufbau und Pflege eines Pools für Praktika, Diplomarbeiten und Jobs in Form einer internetbasierten Plattform Kontaktpflege zwischen Studenten, Alumni und dem Lehrstuhl für ABWL, Finanzierung und Bankbetriebslehre der WFI, u. a. durch Veranstaltungen zum Berufseinstieg 4. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 5. Gesellige Veranstaltungen sind nicht Satzungszweck. 6. Soweit vom Verein Leistungen erbracht werden, sind diese unentgeltlich 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein erfüllt ausschließlich die in 2 genannten gemeinnützigen Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Die Ausübung von Ämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich. 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Der Verein kann Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um seine satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig zu erreichen und dies dem Grunde und der Höhe nach steuerlich zulässig ist. 4 Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern. 2. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. 3. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. 2. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht 2

3 a. natürlicher Personen nur persönlich ausgeübt werden, b. juristischer Personen aufgrund schriftlicher Vollmacht durch eine natürliche Person, die Mitglied ist, ausgeübt werden. Mehrere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person können in der Versammlung das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. 3. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in angemessener Weise zu unterstützen. 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem Antragsteller mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. 2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. 3. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber demvorstand erklärt werden. 4. Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. 5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beiträge bleibt hiervon unberührt. 7 Mitgliedsbeiträge Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. 8 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung der Vorstand. 9 Mitgliederversammlung 3

4 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Insbesondere hat die Mitgliederversammlung folgende Aufgaben: Entgegennahme und Beratung der Jahresberichte Entlastung des Vorstands, Wahl des Vorstands, über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen, Wahl der Kassenprüfer, welche weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf,mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 30 Tage vorher schriftlich bzw. per durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. 3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: Bericht des Vorstands, Bericht des Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands, Wahl von zwei Kassenprüfern, Festsetzung der Beiträge für das nächstes Geschäftsjahr, Beschlussfassung über vor liegende Anträge 4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand per einzureichen. Nachträglich ein- gereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung per oder schriftlich mitgeteilt werden. 5. Spätere Anträge - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge). 6. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins er fordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. 7. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestim- 4

5 men. 8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von 30 Tagen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet. Das Protokoll wird jedem Mitglied per zugeschickt. 10 Stimmrecht und Beschlussfähigkeit 1. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. 4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies auf Verlangen der Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdrücklich verlangt wird. 5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Drei- viertel-mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. 6. Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern per mitgeteilt. 11 Vorstand 1. Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen: ein Vorsitzender, ein stellvertretende Vorsitzende, ein Vorstand für Finanzen und Recht, ein Vorstand für Strategie, ein Vorstand für Public Relations (PR), sowie bis zu sechs Beisitzer. 2. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt. 3. Zur Unterstützung des Vorstands kann die Mitgliederversammlung bis zu sechs Beisitzer wählen, deren Mandat an die Wahlperiode des amtierenden Vorstands gebunden ist. Sie besitzen Stimmrecht, sind aber nicht vertretungsberechtigt. 5

6 4. Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der erste Vorsitzende, ein stellvertretender Vorsitzender, der Vorstand für Finanzen und Recht, der Vorstand für Strategie und der Vorstand für Public Relations (PR). Diese sind alleinvertretungsberechtigt. 5. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 6. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch per oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren per oder fernmündlich erklären. 7. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll schriftlich niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. 8. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. 9. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. Ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Entstehende Auslagen werden ersetzt, soweit ihre Höhe nachgewiesen ist und sie unmittelbar und aus- schließlich dem Vereinszweck dienen. 10. Die Bücher über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden vom Vorstand für Finanzen und Recht geführt. Die Prüfung der Bücher erfolgt durch die zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer. 12 Kassenprüfer 1. Die Jahresmitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr. 2. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 13 Auflösung des Vereins 1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Wissenschaft und Forschung. 2. Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, soweit die Mitgliederversammlung keine abweichende Regelung beschließt. 6

7 14 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung wurde von der Gründungsversammlung am beschlossen und tritt mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Durch ihre Mitgliedschaft erkennen alle Mitglieder diese Satzung an. 7

Satzung des Förderer Alte Feuerwache e.v.

Satzung des Förderer Alte Feuerwache e.v. Satzung des Förderer Alte Feuerwache e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Name führt den Namen Förderer Alte Feuerwache e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim

Mehr

Förderverein Grüne Lunge Köln

Förderverein Grüne Lunge Köln Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung

Mehr

Satzung für den Förderverein Tanzgruppe Im Takt

Satzung für den Förderverein Tanzgruppe Im Takt Satzung für den Förderverein Tanzgruppe Im Takt 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Tanzgruppe Im Takt. - im Folgenden Verein genannt (2) Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V.

Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V. Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Schwimmsport Erlangen - Förderverein e. V." - im Folgenden "Verein" genannt - 2. Der Verein

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Bielstein e.v.

Satzung Förderverein Freibad Bielstein e.v. Förderverein Freibad Bielstein e.v. Förderverein Freibad Bielstein e.v. - Bielsteiner Straße 43-51674 Wiehl Bielsteiner Straße 43 51674 Wiehl Bielstein Telefon 02262 690505 Satzung Förderverein Freibad

Mehr

Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v.

Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v. Satzung für den Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Löbau - im folgenden

Mehr

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung

dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry

Mehr

Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen

Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen - 1 Satzung des Fördervereins Freunde des SV Auingen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde des SV Auingen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt)

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt) S a t z u n g Sag JA! Zu Dorsten e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sag JA! Zu Dorsten e.v. (im folgenden Verein genannt) 2. Der Verein hat seinen Sitz in Dorsten und wird

Mehr

Satzung Promotive e.v.

Satzung Promotive e.v. Satzung Promotive e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen promotive e.v., im Folgenden Verein genannt. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung trägt der Verein

Mehr

Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.

Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V. Satzung des Vereins Sporthilfe für Togo e. V.! 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr! 1. Der Verein führt den Namen Sporthilfe für Togo e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mainz und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Zwanzigeins zur Förderung der unverdrehten Zahlensprechweise im Deutschen

Satzung des Vereins Zwanzigeins zur Förderung der unverdrehten Zahlensprechweise im Deutschen Satzung des Vereins Zwanzigeins zur Förderung der unverdrehten Zahlensprechweise im Deutschen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Zwanzigeins - im folgenden Verein genannt 2. Der

Mehr

Gleichstellung bewegen e.v. Verein zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichstellung bewegen e.v. Verein zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern SATZUNG Gleichstellung bewegen e.v. Verein zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Gleichstellung bewegen e.v. mit dem Untertitel:

Mehr

S a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

S a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S a t z u n g 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des KSB Salzland e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bernburg und ist

Mehr

Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V.

Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Forschungsstelle Osteuropa Bremen e. V. - im Folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen

Mehr

Satzung für den gemeinnützigen Verein. Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V.

Satzung für den gemeinnützigen Verein. Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V. Satzung für den gemeinnützigen Verein Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde des Schlossmuseum Darmstadt e. V. - im Folgenden Verein

Mehr

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung des Freundeskreis Asyl Rottweil 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Asyl Rottweil e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rottweil und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung: Himba Trust Germany e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung. 3 Mitgliedschaft

Satzung: Himba Trust Germany e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung. 3 Mitgliedschaft Satzung: Himba Trust Germany e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Himba Trust Germany e.v. - im folgenden Verein genannt Der Verein hat seinen Sitz in Germering und

Mehr

Hahn-Infos e.v. Satzung

Hahn-Infos e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Hahn-Infos e.v. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Hahn-Infos e.v. - im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz am Flughafen Frankfurt-Hahn in 55483 Flughafen

Mehr

Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v.

Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. Satzung des Fördervereins Fußball SV Bommern 05 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball SV Bommern 05 e.v. Der Verein trägt nach Eintragung in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. S a t z u n g

Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. S a t z u n g 1 Name und Sitz Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein zur Unterstützung des Sportbetriebs beim TSV Malmsheim. Er ist

Mehr

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Satzung des Fördervereins Basketballfreunde-S04 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Basketballfreunde-S04. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und soll im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Haustierhilfe Lübeck e.v.

Satzung des Haustierhilfe Lübeck e.v. Satzung des Haustierhilfe Lübeck e.v. in der auf der Gründungsversammlung vom 23.04.2010 beschlossenen Fassung mit Änderungen vom 22.03.2013 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Haustierhilfe

Mehr

Mitglied kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat oder juristische Person werden.

Mitglied kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat oder juristische Person werden. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Zunftarchiv der Freien Narrenzunft Hausach. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name

Mehr

SATZUNG. FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v.

SATZUNG. FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v. SATZUNG FUSSBALL-FÖRDERVEREIN-MURNAU e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Fußball-Förderverein-Murnau e.v." im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung

SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweckbestimmung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiburger-Modell Netzwerk Wohngruppen für Menschen mit Demenz e. V." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau, und

Mehr

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der

Mehr

Satzung Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v.

Satzung Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v. Satzung Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Sporthilfe Vogtland e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v.

Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e. V. - im Folgenden Verein genannt -

Mehr

Förderkreis Freunde der Käte-Lassen-Schule e.v. * Mommsenstr. 45 * Flensburg S A T Z U N G

Förderkreis Freunde der Käte-Lassen-Schule e.v. * Mommsenstr. 45 * Flensburg S A T Z U N G S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freunde der Käte-Lassen-Schule e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Flensburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung des Vereins KLAR! e.v

Satzung des Vereins KLAR! e.v 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen KLAR! Kein Leben mit atomaren Risiken! e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Singen und soll in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein Historische Mönchmühle e.v.

Förderverein Historische Mönchmühle e.v. SATZUNG Förderverein Historische Mönchmühle e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Historische Mönchmühle e. V. im Folgenden "Verein" genannt 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung für den Förderverein Angkor s Kinder e.v.

Satzung für den Förderverein Angkor s Kinder e.v. Satzung für den Förderverein Angkor s Kinder e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Angkor s Kinder e.v., im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Satzung des Scotch-Club Bremen e.v.

Satzung des Scotch-Club Bremen e.v. Satzung des Friedrich-Ebert-Str. 49 51 Seite: 1/6 IBAN: DE74 2905 0000 2002 0998 54 Konto-Inhaber: 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen SCOTCH-CLUB BREMEN e.v. - im folgenden Verein

Mehr

Satzung für den Förderverein Freunde der Rigi-Rutsch n e.v.

Satzung für den Förderverein Freunde der Rigi-Rutsch n e.v. Satzung für den Förderverein Freunde der Rigi-Rutsch n e.v. gegründet am 17.03.2010 zuletzt geändert am 20.07.2010 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung

Mehr

Förderverein für geistliche Musik in den Gemeinden. St. Lambertus und St. Theresia in Essen. Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins

Förderverein für geistliche Musik in den Gemeinden. St. Lambertus und St. Theresia in Essen. Satzung. 1 Name und Sitz des Vereins Förderverein für geistliche Musik in den Gemeinden St. Lambertus und St. Theresia in Essen Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein für Geistliche Musik in den Gemeinden

Mehr

Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v.

Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. Satzung des Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Sellerhausen-Stünz e.v. - im Folgenden BSS e.v. genannt. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Vereins Patientenakademie Deutschland

Satzung des Vereins Patientenakademie Deutschland Seite 1 von 5 Satzung des Vereins Patientenakademie Deutschland 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Patientenakademie Deutschland und wird nach der Eintragung in das Vereinsregister Patientenakademie

Mehr

Satzung. in der Fassung vom 11.Februar 2016

Satzung. in der Fassung vom 11.Februar 2016 Satzung in der Fassung vom 11.Februar 2016 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Kirchenmusik Todesfelde e.v. "- im Folgenden "Verein" genannt- 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v.

Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v. Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein

Mehr

Satzung für den Verein zur Förderung der Lüner Initiative gegen globale Armut LIGA e.v.

Satzung für den Verein zur Förderung der Lüner Initiative gegen globale Armut LIGA e.v. Seite 1 Satzung für den Verein zur Förderung der Lüner Initiative gegen globale Armut LIGA e.v. Stand: 12.05.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Lüner

Mehr

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern sowie aus Fördermitgliedern. Eine Kombination beider Mitgliedschaften ist zulässig.

Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern sowie aus Fördermitgliedern. Eine Kombination beider Mitgliedschaften ist zulässig. Satzung des AStA Bamberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen AStA Bamberg e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bamberg und ist im Vereinsregister

Mehr

SATZUNG der Lauftreff-Freunde Spiridon Alsweiler

SATZUNG der Lauftreff-Freunde Spiridon Alsweiler SATZUNG der Lauftreff-Freunde Spiridon Alsweiler Präambel Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen zur Anwendung für weibliche und männliche Personen gleichermaßen zur

Mehr

Satzung Förderverein Saufen für die Bib e.v. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Saufen für die Bib e.v.

Satzung Förderverein Saufen für die Bib e.v. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Saufen für die Bib e.v. Satzung Förderverein Saufen für die Bib e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Saufen für die Bib e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Trier und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Verein zur Förderung der Berufsorientierung von Schülern und Jugendlichen Waltershausen e.v. SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Verein zur Förderung der Berufsorientierung von Schülern und Jugendlichen Waltershausen e.v. SATZUNG. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein zur praktischen Berufsorientierung von Schülern und Jugendlichen e. V. im Folgenden Verein genannt. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. Seite 1 von 5. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. Seite 1 von 5. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Tierschutzverein Mensch und Tier Bingen am Rhein, Rheinhessen-Naheland e.v. Er kürzt sich ab als Tierschutzverein M.u.T. 2. Der Verein

Mehr

FÖRDERVEREIN. Satzung. TSV 1848 Wasseralfingen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

FÖRDERVEREIN. Satzung. TSV 1848 Wasseralfingen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein. Der Verein hat seinen Sitz in Wasseralfingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgereicht Ulm (Register Nr. 720575) eingetragen.

Mehr

Satzung des Aloisiuskolleg Alumni e. V.

Satzung des Aloisiuskolleg Alumni e. V. Satzung des Aloisiuskolleg Alumni e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen "Aloisiuskolleg Alumni". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz

Mehr

Vereinsatzung. WOGE e.v. Wohngruppe für Menschen mit Demenz im Quartier Vauban

Vereinsatzung. WOGE e.v. Wohngruppe für Menschen mit Demenz im Quartier Vauban Vereinsatzung WOGE e.v. Wohngruppe für Menschen mit Demenz im Quartier Vauban SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: (2) WOGE Wohngruppe für Menschen mit Demenz im Quartier

Mehr

Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.)

Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.) Satzungsmuster für einen Förderverein (e. V.) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG Der Verein führt den Namen Förderverein e. V. den Namen Verein zur Förderung e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der

Mehr

Satzung. Förderverein Neubau Mehrzweckhalle Göllsdorf e.v.

Satzung. Förderverein Neubau Mehrzweckhalle Göllsdorf e.v. Satzung Förderverein Neubau Mehrzweckhalle Göllsdorf e.v. (Diese Satzung verwendet durchgängig Formulierungen in männlicher Form; sie gilt sinngemäß auch für weibliche Personen) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Tätigen Lebensabend Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck

Satzung des Tätigen Lebensabend Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck Satzung des Tätigen Lebensabend Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Tätiger Lebensabend Berlin e.v. ( gegründet 1966 ) 2. Er hat seinen Sitz in Berlin. 3.

Mehr

Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v.

Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v. Satzung des Vereins Helfen mit Herz e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Helfen mit Herz e.v. (2) Er hat den Sitz in 71287 Weissach, Auf der Steige 20 (3) Er soll

Mehr

Satzung ILBO e.v überregionaler Verein für traditionelles Taekwon-Do, Selbstverteidigung und Gesundheitsbildung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung ILBO e.v überregionaler Verein für traditionelles Taekwon-Do, Selbstverteidigung und Gesundheitsbildung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung ILBO e.v überregionaler Verein für traditionelles Taekwon-Do, Selbstverteidigung und Gesundheitsbildung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt nach Eintrag in das Vereinsregister des

Mehr

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr und der Kinder- / Jugendfeuerwehr Ermlitz. Feuerwehrverein Ermlitz-Oberthau-Rübsen.

Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr und der Kinder- / Jugendfeuerwehr Ermlitz. Feuerwehrverein Ermlitz-Oberthau-Rübsen. Verein zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr und der Kinder- / Jugendfeuerwehr Ermlitz Feuerwehrverein Ermlitz-Oberthau-Rübsen Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Verein

Mehr

Satzung des Perchtenvereins

Satzung des Perchtenvereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Perchtenvereins 1. Der Verein führt den Namen Tiafabegga Feiadeifen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Haselham, 94113 Tiefenbach. 3. Das Geschäftsjahr ist das

Mehr

Satzung des Fördervereins des Evangelischen Jugendwerks Degerloch e.v.

Satzung des Fördervereins des Evangelischen Jugendwerks Degerloch e.v. Satzung des Fördervereins des Evangelischen Jugendwerks Degerloch e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Evangelischen Jugendwerk Degerloch und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde

Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde Satzung des Fördervereins der Grundschule Sonnenhalde 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Förderverein führt den Namen Förderverein der Grundschule Sonnenhalde Konstanz e.v.. 2. Der Förderverein hat

Mehr

SATZUNG. des Vereins zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im südlichen Afrika

SATZUNG. des Vereins zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im südlichen Afrika SATZUNG des Vereins zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume im südlichen Afrika 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume

Mehr

Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.)

Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.) Muster-Satzung für einen Förderverein (e. V.) Muster-Satzung SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein e. V. den Namen Verein zur Förderung e. V. - im Folgenden

Mehr

Satzung des Vereins für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland e.v.

Satzung des Vereins für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland e.v. Satzung des Vereins für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland e.v. 2. Er hat den

Mehr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "POLin Polnische Frauen in Wirtschaft und Kultur e.v.", im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin,

Mehr

SATZUNG. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

SATZUNG. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Leonberg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen. SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen 15 Minuten fürs Überleben e. V., - im Folgenden Verein genannt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne

Mehr

Satzung für Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach

Satzung für Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach Satzung für Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach 13.05.2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Pillnach. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Freundeskreis Wissädalä Fasänachdä 1995 Förderverein e.v. Satzung. Seite 1 von 8

Freundeskreis Wissädalä Fasänachdä 1995 Förderverein e.v. Satzung. Seite 1 von 8 Satzung Freundeskreis Wissädalä Fasänachdä 1995 Förderverein e.v. Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: 1 Name, Sitz des Verein, Geschäftsjahr des FWF- Fördervereins 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze 3 Mitgliedschaft

Mehr

Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v.

Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v. Satzung des Förderverein Förderverein Tierrettung Neckar-Alb e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Tierrettung Neckar-Alb e.v. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Sigmaringen eingetragen.

Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Sigmaringen eingetragen. Vereinssatzung Ranchhorse e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Ranchhorse e.v. - im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Gammertingen und ist im Vereinsregister

Mehr

Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. S a t z u n g

Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. S a t z u n g Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. S a t z u n g 26.09.2017 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Reglergemeinde Erfurt e.v. und hat seinen Sitz in Erfurt. (2)

Mehr

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung Gesellschaft für Akut- und Notfallmedizin in Bayern 1 Name Der Verein trägt den Namen Gesellschaft für Akut- und Notfallmedizin in Bayern. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ingolstadt

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz e.v.

1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz e.v. Satzung des Vereins Marketingrat Lüttringhausen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Marketingrat Lüttringhausen und erhält nach seiner Eintragung ins Vereinsregister den Zusatz

Mehr

Satzung des Vereins Stille Geburten e.v.

Satzung des Vereins Stille Geburten e.v. 1 Name und Sitz Satzung des Vereins Stille Geburten e.v. Der Verein führt den Namen Stille Geburten. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Grevenbroich eingetragen werden und danach den Namen

Mehr

Satzung. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. 4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Projekts Grand méchant loup - Böser Wolf, im folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und

Mehr

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr

SATZUNG. 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

SATZUNG. 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe SATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Bundesnetzwerks Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

Satzung der Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden e.v.

Satzung der Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden e.v. Satzung der Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Betriebssportgemeinschaft FSD Dresden. Er hat seinen Sitz in Dresden und soll in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG von MADE IN BANGLADESH e.v.

SATZUNG von MADE IN BANGLADESH e.v. SATZUNG von MADE IN BANGLADESH e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahrs 1. Der Verein führt den Namen MADE IN BANGLADESH e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V.

des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V. Satzung des Heimatvereins Neuglobsow / Dagow e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 04. 04. 2003 gegründete Verein für die Gemeinde Stechlin der Ortsteile Neuglobsow und Dagow führt den Namen

Mehr

Satzung für den Verein Drei Türme e.v. Hohenmölsen Verein zur Förderung der Gemeinschaft in Hohenmölsen und dem Hohenmölser Land

Satzung für den Verein Drei Türme e.v. Hohenmölsen Verein zur Förderung der Gemeinschaft in Hohenmölsen und dem Hohenmölser Land Satzung für den Verein Drei Türme e.v. Hohenmölsen Verein zur Förderung der Gemeinschaft in Hohenmölsen und dem Hohenmölser Land 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Drei Türme

Mehr

SATZUNG des Verein zur Förderung des Rettungshundewesens Wiesbaden e.v. (in der Fassung vom )

SATZUNG des Verein zur Förderung des Rettungshundewesens Wiesbaden e.v. (in der Fassung vom ) SATZUNG des Verein zur Förderung des Rettungshundewesens Wiesbaden e.v. (in der Fassung vom 26.02.2013) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Rettungshundewesens

Mehr

Satzung Schulförderverein

Satzung Schulförderverein Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist

Mehr

Förderverein St. Hildegard e.v. in der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard

Förderverein St. Hildegard e.v. in der Katholischen Kirchengemeinde St. Hildegard Satzung des Fördervereins St. Hildegard e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V.

Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. Satzung Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Förderverein Fußball TSV Dachau 1865 e. V. 1. Der Verein hat seinen Sitz in Dachau und ist

Mehr

Vereinssatzung Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v.

Vereinssatzung Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Vereinssatzung Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Stand: 16.06.2009 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. (BRJ e.v.) 2. Der Verein

Mehr

Satzung des Vereins Feller Gegenwind e. V.

Satzung des Vereins Feller Gegenwind e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) 1. Der Verein führt den Namen Feller Gegenwind e.v., im folgenden "Verein" genannt. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Fell und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich

Mehr

Förderverein Fußball Wanfried Satzung

Förderverein Fußball Wanfried Satzung Förderverein Fußball Wanfried Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Fußball Wanfried e.v. (nachfolgend Verein genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in 37281

Mehr

Satzung für den Förderverein "Förderer 58" SATZUNG

Satzung für den Förderverein Förderer 58 SATZUNG Satzung für den Förderverein "Förderer 58" SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1 1. Der Verein führt den Namen Förderverein "Förderer 58 e. V." - im Folgenden Verein genannt - 1 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg

Mehr

Satzung für den Förderverein Basketball Ehingen e. V.

Satzung für den Förderverein Basketball Ehingen e. V. Satzung für den Förderverein Basketball Ehingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.Der Verein führt den Namen Förderverein Basketball Ehingen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Verein zur Förderung Gemeinsam gegen Brustkrebs, im Folgenden Verein genannt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach

Mehr

Förderverein Chormusik für Berlin e.v.

Förderverein Chormusik für Berlin e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Förderverein Chormusik für Berlin e.v. S a t z u n g 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Chormusik für Berlin e.v. im Folgenden Verein genannt. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr

Satzung des Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen e.v.

Satzung des Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderkreis Schiedsrichtervereinigung Gießen und hat seinen Sitz in Fernwald-Annerod. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft

1 Name und Sitz des Vereins 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Gemeinnützigkeit des Vereins 4 Mitgliedschaft 1 Name und Sitz des Vereins Der am 11.01.2018 gegründete Verein hat seinen Sitz in Nandlstadt. Er führt den Namen Initiative NandlstadtElternFürKinder. 2 Aufgaben und Zweck des Vereins (1) Der Verein verfolgt

Mehr

Arbeitskreis für Heimatpflege der Stadt Bad Oeynhausen e.v. Satzung

Arbeitskreis für Heimatpflege der Stadt Bad Oeynhausen e.v. Satzung Arbeitskreis für Heimatpflege der Stadt Bad Oeynhausen e.v. Satzung SATZUNG des Arbeitskreises für Heimatpflege der Stadt Bad Oeynhausen e.v. Präambel Seit 1974 besteht der Arbeitskreis für Heimatpflege

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V.

Satzung. Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V. Satzung Verein zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales und Sport der Stadt Schwäbisch Hall e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mehr