Studienordnung für den weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengang. Lingual Orthodontics

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1 Studienordnung für den weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengang Lingual Orthodontics mit dem Abschluss Master of Science an der Medizinischen Hochschule Hannover vom Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage von 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 2002 (Nds. GVBl. S. 286) in der Fassung vom 21. Juni 2006 (Nds. GVBl. S. 239) nachfolgend NHG genannt Inhalt und Aufbau des weiterbildenden und berufsbegleitenden Studienganges Lingual Orthodontics mit dem Abschluss Master of Science an der Medizinischen Hochschule Hannover nachfolgend MHH genannt. 1 Ziele des Weiterbildungsstudiums (1) Die in dieser Ordnung geregelte Weiterbildung eröffnet den für das Studium eingeschriebenen Teilnehmern 1 mit Approbation für das Fach Zahnmedizin und Fachzahnarztanerkennung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation in Lingual Orthodontics zu erwerben. In Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen kann ein Master of Science erworben werden. Im Master- Studiengang Lingual Orthodontics sollen folgende Kompetenzen vermittelt werden: a) Grundlagen Erwerb von Überblicks- und Vertiefungswissen von wissenschaftlichen Grundlagen (Theorien, Begriffe, Konzepte), Erwerb von Wissen hinsichtlich der fachlichen Relevanz lingual-orthodontischer Maßnahmen (Funktion, Nutzen, Ästhetik). b) Vertiefung Erwerb von Orientierungswissen sowie von Behandlungs- und Beratungswissen zum Thema Prophylaxe (Konzepte, Verfahren, Instrumente, Recall), Kenntnis von Methoden zur Information, Aufklärung und Beratung von Patienten (Aufwand-/Nutzen-Relation, Mitwirkungsfunktion des Patienten, Erfolgskontrolle), Anwendung von Konzepten der qualitäts-orientierten Planung und Organisation von Diagnose, Behandlung, Therapie und Nachsorge, Kenntnis aktueller Konzepte und Praxismodelle des Komplikationsmanagements (einschließlich Verfahren des nachhaltigen Problemlösungs-Managements), Kenntnis einschlägig relevanter Rechtsfragen, Kenntnis von Verfahren und Optimierung der Dokumentation. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird für Amtsbezeichnungen und Personen nur die männliche Sprachform verwendet. Sie soll jeweils die weibliche Sprachform mit umfassen.

2 2 c) Übung / Anwendung / Praxis Planung, Behandlung und Dokumentation von drei Patienten-Fällen in der Medizinischen Hochschule Hannover, von weiteren zwei Patienten-Fällen in der eigenen Praxis (Fallstudien), davon Nachweis eines Falls zum Nachsorgemanagement. d) wissenschaftliches Arbeiten Erstellen einer Master-Thesis, Reflexion / kritische Würdigung der Ereignisse. (2) Der Studierende erwirbt im Studiengang umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden der lingualen Orthodontie und die Fähigkeit, die verfügbaren Methoden im Kontext kritisch zu beurteilen und Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Methoden ergeben, wissenschaftlich zu untersuchen. (3) Das Studium hat zwei Schwerpunkte: a) Einen wissenschaftlich-theoretischen Schwerpunkt, in dem der Studierende einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Methoden und Möglichkeiten erhält und zugleich Fähigkeiten erwirbt, sich mit den Methoden und ihren Grundlagen wissenschaftlich auseinander zu setzen; b) einen praxisbezogenen Schwerpunkt, in dem der Studierende zusätzlich zu dem wissenschaftlich-theoretischen Schwerpunkt seine erworbenen Kenntnisse unter praxisorientierten Bedingungen umsetzen und erproben soll sowie Erfahrungen dokumentieren und Patientenfälle nach den erlernten Methoden und Standards behandeln soll. 2 Struktur des Studiengangs (1) Das Studium ist weiterbildend, berufsbegleitend, campus- und semesterunabhängig. (2) Die Studiendauer für den Erwerb des Abschlusses Master of Science einschließlich der Erstellung der Master-Thesis beträgt vier Semester. Die Arbeitsbelastung pro Semester beträgt etwa 450 Stunden. (3) Das Curriculum des Weiterbildungsstudiums legt die einzelnen Module fest. (4) Grundlage der Leistungsanrechnung im weiterbildenden Studiengang ist das ECT- System (European Creditpoint Transfer - System) bei besonderer Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeitsbelastung ( Workload ) unter berufsbegleitenden Bedingungen (30 Stunden Workload = 1 European Creditpoint Transfer System Point [ECTSP] = 1 Leistungs-Punkt [LP]). Es werden ferner Leistungsdokumentationen, eine Abschlussarbeit (Master-Thesis) und ein Abschlussgespräch (Master-Kolloquium) bewertet. (5) Für den Erwerb des Grades Master of Science werden berufsbegleitend insgesamt 60 LP benötigt, die sich aus mindestens 45 LP für die modulare Ausbildung und aus 15 LP für eine mit mindestens ausreichend bewertete Master-Thesis, eine Verteidigung und eine mündliche Prüfung zusammensetzen. (6) Weiterbildende Unterrichtsveranstaltungen mit gleichartigem Lehr-/Lernziel, bei denen Inhalt und tatsächlich absolvierter Workload bekannt sind (genauer Nachweis erforderlich), können anerkannt und entsprechend dem Workload mit LP im Sinne des Studienganges zertifiziert werden. Über die Anerkennung der weiterbildenden Unterrichtsveranstaltung entscheidet der Prüfungsausschuss ( 6 der Prüfungsordnung).

3 3 (7) Jedes Modul bildet eine in sich geschlossene Lehreinheit und ist mit einem definierten Workload versehen. In diesem Zusammenhang fungiert jedes Modul für sich als Standalone-Modul und kann somit unabhängig vom Studiengang besucht und beworben oder in andere Studiengänge implementiert werden. (8) Regelmäßig werden Angebote für Module, Kurse, Vorlesungen und Praktika auf der Homepage des Studienganges veröffentlicht. 3 Module (1) Es werden je ein Einführungsmodul und acht Hauptmodule angeboten. Je nach Umfang des Lerninhaltes können die Module als aufeinander aufbauende Module in zeitlich definierter Reihenfolge angeboten oder zu inhaltlich und formal zusammenhängenden Clustern zusammengefasst werden. Der Modulkatalog enthält die Inhalte, Lernziele und Anforderungsprofile für die einzelnen Module. Mit Ausnahme des Einführungsmoduls und der Verteidigung des Master-Thesis bzw. der mündlichen Prüfung gibt es für jedes Modul einen verantwortlichen Dozenten (Modul-Provider). (2) Ein Einführungsmodul bietet eine Einführung in den Studiengang. Die Studierenden sollen die curricularen Bestandteile und Besonderheiten im zahnmedizinischen Gesamtzusammenhang erörtern und argumentativ vertreten können. Sie sollen das Lehrund Studienorganisationskonzept für dieses Zusatzstudium kennen und personelle und technische Ressourcen exemplarisch nutzen können. Mit Hilfe einer fachlichen Orientierung sollen die Studierenden problemorientiert Kenntnis des fachlichen Bedarfs und der inhaltlichen Begründung für das Zusatzstudium erhalten und thematisieren können (u.a. Diagnose und Ursachen von Patientenbeschwerden, Analyse von Praxisdefiziten, Einschätzung des Problems durch Fachgesellschaften, Gewinnung eines systematischen Überblicks über kieferorthopädische Handlungsperspektiven). Mit Hilfe einer organisatorischen Orientierung sollen die Studierenden Kenntnis der curricularen Struktur und des Handlungsablaufs im Studium (Modulstruktur, Lernorganisation, Lernplattform, Kommunikation, Abgabe von Prüfungsleistungen, Prüfungen, Arbeits- und Zeitplan) und der Hilfe- und Unterstützungsstrukturen erhalten und thematisieren können. Mit Hilfe einer Teamorientierung sollen die Studierenden die personellen Ressourcen des Studiums kennen lernen. Die Teilnahme an diesem Modul ist Voraussetzung für das weitere Ausbildungsprogramm mit dem Ziel eines Master-Abschlusses. (3) Der Inhalt der acht Hauptmodule ist in einem eigenen Modulkatalog beschrieben. (4) Die sinnvolle Reihenfolge der Module und deren Belegung mit Workload (ETCS-Punkten bzw. Leistungs-Punkten) wird im Modulplan, der dieser Studienordnung im Anhang beiliegt, vorgegeben. (5) Die Master-Thesis, die Verteidigung und die mündliche Prüfung dienen der Qualifizierung der Studierenden zum wissenschaftlichen Arbeiten. Ergebnisse eigener wissenschaftlicher Untersuchungen oder wissenschaftliche Recherchen und Auswertungen müssen in geeigneter Form dargestellt und publiziert werden. (6) Die Master-Thesis wird im dritten Semester durch die Initiierung und Durchführung eines eigenen Forschungsprojektes vorbereitet (Konzeption, Datenbeschaffung) und im vierten

4 4 Semester durch eine vertiefte wissenschaftliche Reflexion (Nutzendiskussion, Chancen- /Grenzen-Erörterung; Einordnung in den wissenschaftlichen Gesamtzusammenhang) mit der Master-Thesis abgeschlossen. 4 Bewerbung und Einschreibung Die Bewerbung und Einschreibung für das Master-Studium wird durch die Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für den weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengang Lingual Orthodontics mit dem Abschluss Master of Science geregelt. 5 Entgelte Für die Teilnahme am Master-Studium werden Studienbeiträge erhoben. Die Höhe und Fälligkeit der Studienbeiträge wird in einer Gebührenordnung geregelt. 6 Organisation und Qualitätsmanagement (1) Zur Wahrnehmung der administrativen Aufgaben wird ein Weiterbildungsbüro in der Abteilung Kieferorthopädie der MHH eingerichtet. Vorsitzender des Weiterbildungsbüros ist der Leiter der Abteilung Kieferorthopädie der MHH. (2) Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung des Studiums ist eine begleitende Evaluation aller modularen Lehrveranstaltungen vorgeschrieben. Die Art der Evaluation hinsichtlich der verwendeten Fragebögen und der Auswertkriterien orientiert sich an den aktuellen Evaluationsmethoden, die für die Lehrveranstaltungen des Medizin- und Zahnmedizinstudiums an der MHH gelten. 7 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

5 5 Anlage: Modulplan Modulplan 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Modul 1 Inhalt 2 Präsenztage pro Theorie (Freitag), 2 Präsenztage pro Theorie (Freitag), 1 Präsenztag pro plus wissenschaftl. Projekt, Vorbereitung Master-Thesis, Patientenbehandlung mit Kompaktwoche I 2 1 Präsenztag pro plus wissenschaftl. Reflexion, Durchführung Master-Thesis, Patientenbehandlung mit Kompaktwoche II Initialphase bei der Behandlung mit lingualen Apparaturen Einführung in die linguale Mechanotherapie 3 Spezielle Mechaniken in der Lingualtechnik Mechanotherapeutische Besonderheiten in der Lingualtechnik Bracketsysteme in der Lingualtechnik Funktionsdiagnostik in der Kieferorthopädie Besonderheiten der Lingualtechnik in Theorie und Praxis 5 LP 10 LP 8 Master-Thesis / Studienabschluss 5 LP 10 LP 1 Module setzen sich zusammen aus Theoriebausteinen (Orientierungswissen, fachwissenschaftliche Grundlagen, Vertiefungswissen) und Praxis (Patientenbehandlung). 2 Kompaktwoche I Ort: Paris (Do, Fr und Sa in der Universität Paris 5 sowie Mo und Di in der Universität Paris 7). Zeiten: Montag Freitag, jeweils Uhr. Vormittags: Theorie-Phase, nachmittags: Famulatur. Im Unterricht verwendete Sprachen: Deutsch, englisch, französisch. 3 Kompaktwoche II Ort: Bad Essen (Kieferorthopädische Fachpraxis Dr. Wiechmann) bzw. Hannover (Abteilung Kieferorthopädie der MHH). Zeiten: Montag Freitag, jeweils Uhr. Vormittags: Praxisfall-Besprechung, nachmittags: zahnärztliche/zahntechnische Tätigkeiten

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