Vom 9. Juli 2014 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 15. September

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vom 9. Juli 2014 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 15. September"

Transkript

1 2328 Freitag, den 12. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifische Bestimmungen für Allgemeine Sprachwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B. A.) der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 9. Juli 2014 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 15. September 2014 die vom Fakultätsrat der Fakultät für Geisteswissenschaften am 9. Juli 2014 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 269), beschlossene Fassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 3. Juli 2013 (PO B.A.) in der jeweils geltenden Fassung. I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.A. Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs Zu 1 Absatz 1 (1) Studienziel des Hauptfaches Allgemeine Sprachwissenschaft Gegenstand des Studiums der Allgemeinen Sprachwissenschaft sind die Eigenschaften und Strukturen menschlicher Sprachen und deren wissenschaftliche Erschließung. Das Studium soll den Studierenden grundlegende Kenntnisse in den wichtigsten Problemstellungen und Problemlösungen des Faches, in der sprachwissenschaftlichen Terminologie und in den verwendeten Methoden vermitteln. Der BA-Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft vermittelt die wesentlichen Kenntnisse der gegenwärtigen linguistischen Theoriebildung und ihrer empirischen Forschungsmethodik sowie die Fähigkeit zur reflektierten und methodengelenkten Beschreibung und Analyse von Phänomenen konkreter Sprachen und ihrer Kontrastierung. Der Schwerpunkt liegt auf nicht-indoeuropäischen Sprachen und auf Sprachen, die nicht an deutschen Schulen unterrichtet werden. Der Studiengang befähigt zum sicheren Umgang mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln und zur Abfassung eigenständiger wissenschaftlicher Texte. Das Studium soll den Studierenden fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zum wissenschaftlichen Arbeiten, zur kritischen Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Die Studierenden werden auf den Master-Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft oder auf den einen ähnlichen angebotenen Master-Studiengang, und damit auch auf eine wissenschaftliche Tätigkeit vorbereitet. Darüber hinaus bereitet das Studium auch auf außerakademische Berufsfelder vor. (2) Studienziel des Nebenfaches Allgemeine Sprachwissenschaft Im Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft als Nebenfach werden die wesentlichen Kenntnisse empirischen Forschungsmethodik vermittelt. Die Studierenden sollen mit den grundlegenden fachwissenschaftlichen Begriffen vertraut sein, und sie können diese auf fachspezifische Probleme anwenden. Sie lernen wesentliche Kategorien zur Beschreibung und Analyse menschlicher Sprachen kennen und wenden diese exemplarisch auf eine kleine nicht-indoeuropäische Sprache an. In den Aufbaumodulen können die Studierenden zwei von drei Modulen wählen. Zu 1 Absatz 4 Die Durchführung des Studiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften.

2 Amtl. Anz. Nr. 97 Freitag, den 12. Dezember Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau Zu 4 Absatz 1 1. Module für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft im Umfang von 90 LP FS 1 Einführung in die Linguistik (E1) 10 LP/ 5 SWS + Vorlesung + Übung (wissenschaftliches Arbeiten) Laut und Schrift (E2) 10 LP/5 SWS + Vorlesung oder + Übung (Transkribieren) Sprachstruktur (E3) 8 LP/ 4 SWS (Struktur einer nicht indo-europäischen Sprache) + (Struktur einer nicht indo-europäischen Sprache) 2 3 Sem = 4 LP + 2 LP Prüfung VL oder Sem = 2 LP Ü = 2 LP Aufbaumodul Formenlehre (A1) (Struktur einer nicht indo-europäischen Sprache) Sem = 4 LP + 2 LP Prüfung VL = 2 LP Ü = 2 LP Aufbaumodul Sprachformen und Sprachfunktionen (A2) Sem Sem = 4 LP (Studienleistung) = 4 LP (Studienleistung) Aufbaumodul Empirischen Linguistik (A3) 4 Sem = 4 LP + 4 LP Prüfung Sem = 4 LP + 4 LP Prüfung VL/ Sem = 2 LP Sem = 4 LP + 4 LP Prüfung 5 Vertiefungsmodul Vergleichende Sprachwissenschaft (V1) Vertiefungsmodul Soziolinguistik (V2) Sem = 4 LP + 4 LP Hausarbeit Sem = 4 LP + 4 LP Hausarbeit 6 Abschlussmodul BA Arbeit (8LP) + BA Kolloquium (2 LP)+ mündliche Prüfung (2 LP) 2. Module für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft als Nebenfach im Umfang von 45 LP (Exemplarischer Studienplan) FS 1 Einführung in die Linguistik (E1) (Wahlpflichtmodul) 10 LP/ 5 SWS Laut und Schrift (E2) 10 LP/5 SWS +Vorlesung + Übung (Transkribieren) Sprachstruktur Nebenfach (E4) 5 LP/ 2 SWS (Struktur einer nicht indo-europäischen Sprache) Sem = 4 LP + 3 LP Klausur VL = 2 LP Übung = 1 LP Aufbaumodul Formenlehre (A1) oder Sprachformen und Sprachfunktionen (A2) oder Empirischen Linguistik (A3) (Wahlpflichtmodul) Sem = 4 LP + 4 LP Prüfungsleistung Sem = 4 LP + 3 LP Klausur Sem = 5 LP (Studienleistung) VL = 2 LP Ü = 1 LP Aufbaumodul Formenlehre (A1) oder Sprachformen und Sprachfunktionen (A2) oder Empirischen Linguistik (A3) (Wahlpflichtmodul) Sem = 4 LP + 4 LP Prüfungsleistung

3 2330 Freitag, den 12. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr Optionalbereich im Umfang von 45 LP Der Optionalbereich gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich und das Studium Generale. Im Fachspezifischen Wahlbereich sind insgesamt 30 Leistungspunkte zu erbringen, im Studium Generale 15 Leistungspunkte. 3.1 Fachspezifischer Wahlbereich Optionen im Fachspezifischen Wahlbereich können fachnah (Wahlbereich ASW) oder fachübergreifend (Wahlbereich SLM) im Umfang von 30 Leistungspunkten frei gewählt werden. Die Leistungen werden im Fachspezifischen Wahlbereich (ASW-WB) erbracht. Optionen für den B.A. Allgemeine Sprachwissenschaften sind: a) an ergänzenden Lehrveranstaltungen der beteiligten Linguistiken (Afrikanistik, Finnougristik, Germanistik, Slavistik, Romanistik, Anglistik, Gebärdensprache), die nicht bereits im Rahmen des Hauptfachcurriculums absolviert worden sind. Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und e mit drei Leistungspunkten kreditiert. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle ASW-WB gekennzeichnet. b) an studentischen en, die im Rahmen eines studentischen Lehrprojekts (s. f) angeboten werden. Dies wird ebenfalls mit drei Leistungspunkten kreditiert. Studentische e tragen die Modulsigle ASW-WB. c) Sprachlehrveranstaltungen von Sprachen, die nicht an Hamburger Schulen unterrichtet werden (z.b. Amharisch, Finnisch, Hausa, Indonesisch, Katalanisch, Portugiesisch, Tschechisch, Swahili, Ungarisch usw.). Die Lehrveranstaltungen werden entsprechend der Angaben der Fächer kreditiert. d) an einer fachnahen Summerschool oder Summeruniversity im In- oder Ausland nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von den ECTS-Angaben der Veranstalter bzw. der des Auslandsaufenthalts gemäß 4 Absatz 3 PO B.A; die ist durch die bestätigung des Veranstalters zu belegen. e) Studentisches fachwissenschaftliches Projekt, das auch fachübergreifend gestaltet sein kann; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende ein fachwissenschaftliches Projekt durchführen. Dies beinhaltet die Bearbeitung eines selbstgewählten Themas, das nicht aus einem hervorgehen muss oder das thema nur am Rande behandelt und nicht die Form einer klassischen Hausarbeit annehmen muss. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert und kann durch einen Beitrag im Forum SLM im Umfang von mindestens Zeichen den Angehörigen der Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II zugänglich gemacht werden. Eine Publikation in einem fachwissenschaftlichen Publikationsorgan kann entsprechend verlinkt werden; über die Eignung als studentisches fachwissenschaftliches Projekt entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals. f) Studentisches Lehrprojekt; nach Rücksprache mit einer im Fach Lehrenden bzw. einem im Fach Lehrenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals können Studierende einzeln oder als Team (2-3 Personen) ein Lehrprojekt durchführen. Die Durchführung wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert; über die Eignung des Studentischen Lehrprojekts entscheidet eine im Fach Lehrende bzw. ein im Fach Lehrender aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und des akademischen Personals; bei Eignung werden die Veranstaltungen in das Modul Fachspezifischer Wahlbereich aufgenommen und können von Kommilitoninnen und Kommilitonen besucht werden. Die Durchführung mit einer Mindesteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert. g) wissenschaftliches Tutorium; die Durchführung eines Tutoriums in Verbindung mit einer Fortbildung durch das Hamburger Tutorenprogramm wird mit fünf Leistungspunkten kreditiert, es müssen der Tutoriumsvertrag und eine bestätigung des Tutorenprogramms vorgewiesen werden. h) Lehrveranstaltungen und Studentische e der Fachbereiche SLM I und II, die für den Wahlbereich SLM freigegeben sind; hierunter fallen auch fachübergreifende Methodenseminare und Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und zur Berufsfelderkundung Vorlesungen werden mit zwei Leistungspunkten und e mit drei Leistungspunkten kreditiert. Sprachlehrveranstaltungen werden entsprechend der Leistungspunkte kreditiert, die das Fach für sie ausweist. Veranstaltungen, die hierfür in Frage kommen, sind mit der Modulsigle SLM-WB gekennzeichnet. i) (Auslands-)Praktikum mit Praktikumsbericht die Höhe der Leistungspunkte ist abhängig von der des Praktikums gemäß 4 Absatz PO B.A., die ist durch Praktikumsvertrag und Praktikumszeugnis und im Ausland durch entsprechende landesübliche Dokumente zu belegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im fachspezifischen Wahlbereich im Gesamtumfang von 30 LP ein Auslandssemester in einem zielsprachigen Land oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum im zielsprachigen Ausland zu absolvieren. Auslandssemester und Praktikum werden durch ein online-tutorium begleitet. Für die Anerkennung eines Auslandssemesters im Umfang des Optionalbereichs (30 LP) müssen 10 SWS bzw. 5 Lehrveranstaltungen bzw. 30 ECTS in frei wählbaren Lehrveranstaltungen der Gastuniversität belegt werden. Der Nachweis des Auslandssemesters erfolgt durch ein Transcript of Records, ein Learning Agreement oder andere geeignete Nachweise. Bei einem Praktikum ist die Vorlage eines Praktikumsvertrags oder eines Praktikumszeugnisses sowie das Verfassen eines Praktikumsberichts Voraussetzung für die Anerkennung. Bei einem Praktikum im Ausland sind die landesüblichen Dokumente vorzulegen. Die drei Praktikumsmonate können auf mehrere Praktika aufgeteilt werden.

4 Amtl. Anz. Nr. 97 Freitag, den 12. Dezember Fachüberschreitender Curricularbereich Studium Generale (15 LP). Im fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 15 LP zu besuchen. Es sind Lehrveranstaltungen zu belegen, die im Vorlesungsverzeichnis für den Curricularbereich Studium Generale gekennzeichnet sind. Andere Module und Lehrveranstaltungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss nach Maßgabe von 8 im Curricularbereich Studium Generale angerechnet werden. Zu 5 Lehrveranstaltungsarten Zu 5 Absatz 3 Für alle Sprachlehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht, da sonst die studiennotwendige Progression der Sprachaneignung nicht erreicht werden kann. Zu 13 Studienleistungen und Modulprüfungen Zu 13 Absatz 5 Weitere Studienleistungen und Prüfungsarten sind: (1) Kursbegleitende mündliche und schriftliche Aufgaben Kursbegleitende mündliche und/oder schriftliche Aufgaben (z. B. Grammatiktests, Vokabeltests, Kurzreferate, Protokolle etc.) sind mindestens zwei, über die Kursdauer verteilte Leistungen, die von der bzw. dem Lehrenden überprüft und benotet werden. (2) Protokoll Ein Protokoll ist die schriftliche Zusammenfassung einer Veranstaltungseinheit im Umfang von 3 bis 5 Seiten. (3) Bericht Der Bericht ist eine von einer bzw. einem Studierenden oder einer Gruppe von Studierenden anzufertigende schriftliche Ausarbeitung, die in mehrere Abschnitte gegliedert ist. Der Bericht beschreibt ausführlich die jeweiligen Arbeitsschritte und Erfahrungen, die die bzw. der Studierende oder die Gruppe im Rahmen des betreffenden Moduls gemacht hat, fasst die Ergebnisse der Arbeit reflektierend zusammen und misst sie an den Erwartungen, die die Studierenden vor dem Besuch an den Berichtsgegenstand hatten. Der Bericht kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 erfüllt. Die Gruppe soll nicht mehr als drei Personen umfassen. (4) Projektarbeit Die Projektarbeit besteht aus der Konzeption, Planung und Anfertigung einer praktischen Arbeit oder, bei umfangreichen Projekten, eines Teils oder Abschnitts einer solchen Arbeit. Die Projektarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt. Die Gruppe soll nicht mehr als drei Personen umfassen. (5) Rechercheaufgabe Die Rechercheaufgabe erfordert von einem Studierenden das eigenständige Beschaffen von relevanten Informationen zu einem (vorstrukturierten) Recherchethema. Als Quellen für die Recherche kommen persönliche Gespräche mit Fachleuten, Fachliteratur oder das Internet in Frage. Durch die Vorstrukturierung des Recherchethemas werden bereits hilfreiche Schlüsselwörter vorgegeben. Die Rechercheergebnisse werden in eigenständigen schriftlichen Ausführungen festgehalten (3-5 Seiten pro Recherchethema) und die Quellen benannt. (6) Portfolio Das Portfolio ist die Dokumentation einer Studienleistung, die im Rahmen einer modulbezogenen Vertiefung im begleiteten Selbststudium erbracht wird. (7) annotierte Transkription Die annotierte Transkription enthält neben der literarischen Umschrift von Sprachaufnahmen linguistische Informationen, die der Erfassung der Systematik einer Sprache dienen. Zu 14 Bachelorarbeit Zu 14 Absatz 2 Satz 1 Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen die in den Bestimmungen zu 4 Absätze 3 und 4 genannten Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodule des Hauptfaches absolviert werden. Die Anzahl der in den Hauptfachmodulen zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt insgesamt 78. Zu 15 Bewertung der Prüfungsleistungen Zu 15 Absatz 3 Setzt sich die Prüfungsleistung eines Moduls aus mehreren Teilleistungen zusammen, wird die Note aus dem mittels Leistungspunkten gewichteten Mittel der Noten für die Teilleistungen errechnet. Diese Regelung gilt auch für das Abschlussmodul. In den Anteil des Haupt- und Nebenfaches an der Gesamtnote werden die Prüfungsleistungen aller Module einbezogen. Dabei werden die fachwissenschaftlichen Aufbau- und Vertiefungsmodule doppelt gewichtet. Alle anderen Module werden einfach gewichtet. Benotete Module und Lehrveranstaltungen aus dem Fachspezifischen Wahlbereich und dem Curricularbereich Studium generale werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.

5 2332 Freitag, den 12. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 97 II. Modulbeschreibungen Der Bachelorstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft besteht aus folgenden Modulen: Titel: Einführung in die Linguistik Sigle: ASW-E1 Verwendbarkeit Die Studierenden kennen und verstehen Grundbegriffe und Annahmen der sprachwissenschaftlichen Teildisziplinen Phonetik/ Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik und Pragmatik und verfügen über grundlegendes Wissen zu den heutigen linguistischen Theorien und Methoden. Sie können das angeeignete Wissen in erste Analysen von Sprachdaten überführen. Die Studierende erwerben Kompetenzen in der Informationsbeschaffung. Sie verfügen über Kenntnisse der Fachterminologie und der verschiedener Textsorten und Diskursformen der wissenschaftlichen Kommunikation. Vorlesung oder Übung unter Mitwirkung von Tutoren (1 SWS) keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Haupt- und aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Modulprüfung: Klausur (90 Min.), die die Inhalte der Vorlesung und des s abprüft. Deutsch Vorlesung oder 2 LP 4 LP + 2 LP Prüfung Übung 2 LP ein bis zwei Semester Titel: Laut und Schrift Sigle: ASW-E2 Verwendbarkeit Studierende kennen und verstehen grundlegende Begriffe und Konzepte von Mündlichkeit und Schriftlichkeit. Sie kennen die theoretischen Grundlagen der Phonetik und Phonologie. Die Studierenden lernen die Relation von Graphem und Phonem sowie verschiedene Verschriftlichungssysteme kennen und können ihre erworbenen Kompetenzen in der Transkription einfacher Sprachdaten von nicht Schulsprachen umsetzen. Sie eignen sich selbstständig wissenschaftlich relevante Informationen zu den in den Lehrveranstaltungen behandelten Gebieten an und können sie in angemessener Form präsentieren. Vorlesung oder Übung (1 SWS) keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Hauptund aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. ART : Modulprüfung: Klausur (90 Min.), die die Inhalte des s abprüft. Deutsch Vorlesung oder 2 LP 4 LP + 2 LP Prüfung Übung 2 LP

6 Amtl. Anz. Nr. 97 Titel: Sprachstruktur Sigle: ASW-E3 Verwendbarkeit Freitag, den 12. Dezember ein bis zwei Semester mindestens jedes zweite Semester Die Studierenden lernen die sprachlichen Formen und die Struktur zweier nicht indoeuropäischen Sprachen kennen. Davon muss eine Sprache zu der uralischen Sprachfamilie gehören oder in Sibirien gesprochen werden, die andere Sprache muss in Afrika oder in Asien gesprochen werden. Die Studierende können einfache Analysen des Laut- und Formenbestandes vornehmen und die typischen Kennzeichen der Sprache in linguistischen Kategorien beschreiben. Sie sind in der Lage, die anhand der spezifischen Sprache angeeigneten Kenntnisse über sprachliche Einheiten in Relation zum Deutschen und weiteren Sprachen zu setzen. Erfolgreicher Abschluss ASW-E1 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Hauptfach. Regelmäßige, aktive an den oben genannten Veranstaltungen; : Erfolgreich erbrachte Studienleistungen in jedem. Die Art der Studienleistungen wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Englisch, die Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP 4 LP 8 Leistungspunkte ein bis zwei Semester im Nebenfach Titel: Sprachstruktur Sigle: ASW-E4 Die Studierenden lernen die sprachlichen Formen und die Struktur einer nicht indoeuropäischen Sprache kennen. Die Sprache muss entweder zur uralischen Sprachfamilie gehören oder in Sibirien gesprochen werden oder sie muss in Afrika oder in Asien gesprochen werden. Die Studierende können einfache Analysen des Laut- und Formenbestandes vornehmen und die typischen Kennzeichen der Sprache in linguistischen Kategorien beschreiben. Sie sind in der Lage, die anhand der spezifischen Sprache angeeigneten Kenntnisse über sprachliche Einheiten in Relation zum Deutschen und weiteren Sprachen zu setzen. Erfolgreicher Abschluss ASW-E1 Verwendbarkeit Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft Regelmäßige, aktive an den oben genannten Veranstaltungen; : Erfolgreich erbrachte Studienleistungen im. Die Art der Studienleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Englisch, die Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP + 1 LP Studienleistung 5 Leistungspunkte

7 2334 Freitag, den 12. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 97 ein bis zwei Semester bzw. Wahlpflichtmodul im Nebenfach Titel: Formenlehre Sigle: ASW-A1 Verwendbarkeit Die Studierenden kennen die morphologische Grundbegriffe. Sie sind in der Lage im Rahmen moderner Theorien morphologische und morphosynaktische Phänomene zu analysieren. Sie kennen universelle und sprachspezifische Modelle der Wortbildung. Im Rahmen lernen die Studierenden eine weitere nicht-indoeuropäische Sprache kennen. + /Vorlesung (2 SWS) Erfolgreicher Abschluss der Module ASW-E1 und ASW-E3. Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Hauptund aktive an den oben genannten Lehrveranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Art und Anzahl werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Modulprüfung: Hausarbeit oder äquivalente Prüfung im zur Morphologie. Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Englisch, die Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP + 4 LP Prüfung /Vorlesung 2 LP Ein bis zwei Semester bzw. Wahlpflichtmodul im Nebenfach Titel: Sprachformen und Sprachfunktionen Sigle: ASW-A2 Im Rahmen erweitern die Studierende ihre Kenntnisse der Grundbegriffe im Bereich der Syntax, Semantik und Pragmatik. Es werden verschiedene Theorien vermittelt. Die Studierenden erlernen sowohl die Methoden der Strukturanalysen von Sätzen natürlicher Sprachen, als auch methodologische Kompetenzen, um die semantischen Phänomene zu verstehen und beschreiben. Sie können pragmatischer Analyseverfahren an konkreten Beispielen anwenden. /Vorlesung (2 SWS) Erfolgreiche an den Einführungsmodulen ASW-E1 und ASW-E2 Verwendbarkeit Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Haupt- und aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Modulprüfung: Hausarbeit oder äquivalente Prüfung im. Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder eine andere Schulsprache; die Sprache der Modulprüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. /Vorlesung Ein bis zwei Semester 4 LP + 4 LP Prüfung 2 LP

8 Amtl. Anz. Nr. 97 Freitag, den 12. Dezember bzw. Wahlpflichtmodul im Nebenfach Titel: Empirische Linguistik Sigle: ASW-A3 Verwendbarkeit Die Studierenden lernen verschiedene Methoden der Datenerhebung und Datenaufbereitung kennen und können sie in Bezug zu linguistischen Fragestellungen setzen. Sie erweitern ihre Kenntnisse der Annotationssysteme und können diese zielgerichtet einsetzen. Sie lernen die Prinzipien der Sprachdokumentation und Korpuslinguistik kennen. Sie können empirische Methoden auf linguistische Fragestellungen anwenden und Sprachdaten entsprechend der Fragestellung darstellen. / Vorlesung (2 SWS) Erfolgreiche an den Einführungsmodulen ASW-E1 und ASW-E2. Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Haupt- und aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Modulprüfung: Hausarbeit oder äquivalente Prüfung im. Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Englisch; die Sprache der Modulprüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP + 4 LP Prüfung /Vorlesung 2 LP Ein bis zwei Semester Jedes Semester Titel: Vergleichende Sprachwissenschaft Sigle: ASW-V1 Die Studierende erwerben Kenntnisse des synchronen und/oder diachronen Systems der Sprachen einer Sprachfamilie und ihrer typologischen Merkmale sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse aufzuarbeiten und wissenschaftlich zu präsentieren. Nach Absolvierung besitzen sie erweiterte Kompetenzen in der linguistischen Analyse von Sprachmaterial unter systematischen, vergleichenden (und historischen) Gesichtspunkten. Sie vertiefen ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Sprachtypologie und der arealen Verbreitung linguistischer Phänomene. / Vorlesung (2 SWS) Erfolgreicher Abschluss ASW-A1. Verwendbarkeit Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Hauptfach. aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Modulprüfung: Hausarbeit oder eine andere, äquivalente Prüfung im. Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch, Englisch oder eine andere Sprache; die Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP + 4 LP Prüfung / Vorlesung 2 LP Ein bis zwei Semester

9 2336 Freitag, den 12. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 97 Titel: Soziolinguistik Sigle: ASW-V2 Verwendbarkeit Titel: Abschlussmodul Verwendbarkeit des Moduls Die Studierenden erschließen Zusammenhänge zwischen Gesellschaft und Sprache, sie sind mit den historisch, regional und sozial relevanten Aspekten und Manifestationen des Sprachgebrauchs vertraut. Sie kennen die soziolinguistischen Fragestellungen und die linguistischen Probleme in multiethnischen und multilingualen Gesellschaften und können sie linguistisch analysieren. Sie können soziolinguistische Fragestellungen anhand sprachlicher Gegebenheiten in einer Region eigenständig entwickeln. Sie können die Prinzipien der gegenseitigen Beeinflussung sprachlicher Systeme sowie deren soziolinguistischen Bedingungen erklären. Vorlesung / Erfolgreicher Abschluss ASW-A1 und A3. Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Hauptfach. aktive an den oben genannten Veranstaltungen; gegebenenfalls Erbringen von Studienleistungen. Modulprüfung: Hausarbeit oder äquivalente Prüfung im. Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Englisch, die Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. 4 LP + 4 LP Prüfung / Vorlesung 2 LP Ein bis zwei Semester Die Studierenden bearbeiten selbständig eine wissenschaftliche Fragestellung und wenden das erworbene Fachwissen auf eine bestimmte Datenmenge oder einen bzw. mehrere Texte / Medien an. Sie situieren das gestellte Thema in dem Forschungsfeld und präsentieren es in einer systematischen Struktur. Die Studierenden verfassen selbständig eine wissenschaftliche Abhandlung und sind in der Lage, ihr Fachwissen und ihre Fähigkeit zu kritisch-vernetzendem Denken mündlich zu präsentieren. Kolloquium (1 SWS) Erfolgreicher Abschluss aller Pflichtmodule Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Allgemeine Sprachwissenschaft im Haupt- und am Kolloquium Bachelor-Arbeit (25-30 Seiten; Bearbeitungszeit: 8 Wochen) + mündliche Prüfung (30 Minuten) Deutsch Kolloquium 2 LP Bachelor-Arbeit 8 LP Mündliche Prüfung 2 LP 12 Leistungspunkte Ein Semester Jedes Semester

10 Amtl. Anz. Nr. 97 Freitag, den 12. Dezember Fachspezifischer Wahlbereich: Titel: Fachspezifischer Wahlbereich Sigle: ASW-WB Die Studierenden vertiefen interessegeleitet ihr Hauptfach oder erweitern und ergänzen ihre Studien interessegeleitet und bedarfsorientiert in weiteren Fächern der Fachbereiche SLM. Dafür können die Studierenden auch Praktika absolvieren oder ein Semester an einer Universität im Ausland studieren. Es stehen die unter genannten Optionen a)-i) zur Verfügung. diverse keine Verwendbarkeit Das Modul ist Bestandteil des BA Allgemeine Sprachwissenscahft im Hauptfach. keine Portfolio aus Studienleistungen bzw. Praktikumsnachweis und -bericht bzw. Nachweis der im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen, ggf. Learning Agreement. Art und Umfang des Portfolios ergibt sich aus der jeweils individuellen Gestaltung und Zusammensetzung des fachspezifischen Wahlmoduls. Die zu erbringenden Studienleistungen in Lehrveranstaltungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Deutsch oder Zielsprache 1-30 LP 30 Leistungspunkte Ein bis fünf Semester Jedes Semester Ausführlichere Beschreibungen der einzelnen Module sind der Darstellung in einem Modulhandbuch vorbehalten. Zu 23 Inkrafttreten Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2014/2015 aufnehmen. Hamburg, den 15. September 2014 Universität Hamburg

I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.A.

I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.A. Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Allgemeine Sprachwissenschaft der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 9. Juli 2014 Das Präsidium der Universität Hamburg hat

Mehr

Nicht amtliche Fassung! Stand

Nicht amtliche Fassung! Stand Fachspezifische Bestimmungen für den Nebenfachstudiengang Osteuropastudien (B.A.) der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 2016 Präambel Das Präsidium der Universität Hamburg hat am (Datum der Beschlussfassung)

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 88 vom 23. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Anglistik/Amerikanistik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 8 vom 15. Januar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Manuskriptkulturen (Manuscript

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 86 vom 23. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Finnougristik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Nebenfach eines Studiengangs

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 69 vom 4. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

Sprache [AFR-A1, AFR-A2 oder AFR-A3] Syntax [AFR-V4] Lektüreliste (während des gesamten Studiums)

Sprache [AFR-A1, AFR-A2 oder AFR-A3] Syntax [AFR-V4] Lektüreliste (während des gesamten Studiums) Amtl. Anz. Nr. 75 Dienstag, den 23. September 2008, S. 1867 bis 1876 1867 Fachspezifische Bestimmungen für Afrikanische Sprachwissenschaft als Nebenfach Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 100 vom 13. Dezember 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Afrikanische

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 66 vom 4. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Italienisch als Haupt- oder

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 19 vom 11. März 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Nebenfach

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 70 vom 4. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Französisch als Haupt- oder

Mehr

Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich im Hauptfach (90 LP)

Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich im Hauptfach (90 LP) Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich im Hauptfach (90 LP) Studien- und Prüfungsaufbau, e und Leistungspunkte (LP) Zu 4 Absätze 3 und 4: Der Bachelorstudiengang

Mehr

Vom 2. September 2015

Vom 2. September 2015 Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 2. September 2015 Das Präsidium

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 71 vom 4. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Portugiesisch als Haupt- oder

Mehr

Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen sprachenintensiviert im Hauptfach ab WiSe 14/15 (150 LP)

Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen sprachenintensiviert im Hauptfach ab WiSe 14/15 (150 LP) Internationaler Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen sprachenintensiviert im Hauptfach ab WiSe 14/15 (150 LP) Studien- und Prüfungsaufbau, e und Leistungspunkte (LP) Zu 4 Absätze 3 und

Mehr

2240 Freitag, den 14. November 2008, S bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89

2240 Freitag, den 14. November 2008, S bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89 2240 Freitag, den 14. November 2008, S. 2240 bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89 Fachspezifische Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich und Afrikanische Sprachen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 24 vom 13. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Neogräzistik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 vom 1. Februar 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Slavistik als Haupt- und Nebenfach

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 13 vom 1. Februar 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachen

Mehr

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15. Einführung

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15. Einführung Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach- Immatrikulation ab dem WiSe 14/15 Einführung (1) Studienziel des Internationalen Bachelorstudiengangs Sprachen und Kulturen

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vorschlag der Studiengangskommission Physik vom 10.04.12, beschlossen vom Erweiterten Vorstand Physik am 18.04.12; im ALSt am 09.05.12 behandelt; beschlossen vom MIN-FAR am 06.06.12 Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 vom 13. März 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Französisch

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Neogräzistik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 vom 19. Februar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 15 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Medien-

Mehr

Bestimmungen für den Masterstudiengang Lateinamerikastudien

Bestimmungen für den Masterstudiengang Lateinamerikastudien 578 Dienstag, den 9. April 2013 Abschluss Master of Arts (M.A.) gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 4 vom 10. Mai 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Internationalen Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 38 vom 22. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 21 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Italienisch

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 82 vom 23. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Althebraistik als Nebenfach

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 87 vom 23. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

AVS-M 01. b) verpflichtende Nachweise: Keine

AVS-M 01. b) verpflichtende Nachweise: Keine AVS-M 01 1. Name des Moduls: Basismodul I: Grundlagen und Methoden der AVS 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft/ Prof. Dr. Johannes Helmbrecht 3. Inhalte des

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 1 vom 8. Januar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 46 vom 12. November 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Slavistik

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Aufgrund von 9 Abs. Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 95 vom 26. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Slavistik als Haupt- oder

Mehr

Präambel. I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.Sc. Zu 1 Studienziele und Durchführung des Studienganges

Präambel. I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.Sc. Zu 1 Studienziele und Durchführung des Studienganges Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.) der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 30.01.2017

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 10 vom 6. Februar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Griechisch der Lehramtsstudiengänge

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 29 vom 22. Dezember 2009 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die amtierende stellvertretende Präsidentin der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang

Mehr

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Indiens und Tibets. Schwerpunkt I Sprache und Kultur Indiens (Indologie)

Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Indiens und Tibets. Schwerpunkt I Sprache und Kultur Indiens (Indologie) Internationaler Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen Indiens und Tibets im Hauptfach: Schwerpunkt I Sprache und Kultur Indiens (Indologie) Der Internationale Bachelorstudiengang Sprachen und Kulturen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 50 vom 29. September 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang

Mehr

Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang

Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang Fachspezifischer Teil zur studiengangspezifischen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang GEOGRAPHIE Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Kultur- und Geowissenschaften hat am 04.12.2013 den

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 25 vom 13. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Medien-

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 34 vom 21. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den internationalen. Master-Studiengang Koreanistik. Zu 1 Absatz 3:

Fachspezifische Bestimmungen für den internationalen. Master-Studiengang Koreanistik. Zu 1 Absatz 3: Dienstag, den 7. Januar 2014 21 Zu 1 Absatz 3: Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird der Grad Master of Arts (M.A.) vergeben. Zu 1 Absatz 4: Fachspezifische Bestimmungen für den internationalen

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 15 vom 14. Februar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch innerhalb

Mehr

Bachelor of Arts Italienisch September 2017 Revision

Bachelor of Arts Italienisch September 2017 Revision Bachelor of s Italienisch September 2017 ##. Der Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17, Fachbereich 05 Bestimmungen für das Kernfach Italienisch A. Fachspezifische 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse (

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 6 vom 7. Februar 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach der Bachelorstudiengänge

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 50 vom 23. August 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Ethnologie der Fakultät für

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 17 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Anglistik/Amerikanistik

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Freitag, den 23. September 2011 2081 I. Ergänzende Bestimmungen Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 15. September

Mehr

Besonderer Teil für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft des Fachbereichs Neuphilologie der Philosophischen Fakultät

Besonderer Teil für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft des Fachbereichs Neuphilologie der Philosophischen Fakultät Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Arts (B. A.) Aufgrund von 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer, 34

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen

Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der

Mehr

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und

Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 239 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 Spanisch Bestimmungen für das Kernfach Spanisch A. Fachspezifische

Mehr

150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07

150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 150 Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17 Fachbereich 05 Italienisch Bestimmungen für das Kernfach Italienisch A. Fachspezifische

Mehr

Bachelor of Arts Spanisch September 2017 Revision

Bachelor of Arts Spanisch September 2017 Revision Bachelor of s Spanisch September 2017 ##. Der Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-17, Fachbereich 05 Bestimmungen für das Kernfach Spanisch A. Fachspezifische 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs.

Mehr

Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Studiengang. Sinologie

Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Studiengang. Sinologie Dienstag, den 13. April 2010 637 Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Master-Studiengang Sinologie Vom 5. September 2007 und 8. Juli 2009 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 1.

Mehr

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 18 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Spanisch

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Dokumentation und. und Analyse afrikanischer Sprachen (Documentation

Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Dokumentation und. und Analyse afrikanischer Sprachen (Documentation 1618 Dienstag, den 17. September 2013 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Dokumentation und Analyse afrikanischer Sprachen (Documentation and Analysis of African Languages) Vom 30. Januar

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften 2278 Freitag, den 23. November 2012 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften für das innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 7. März

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 75 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Slavistik als Haupt- oder

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Master-Studiengang Japanologie

Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Master-Studiengang Japanologie 754 Dienstag, den 20. April 2010 Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Master-Studiengang Japanologie Vom 5. September 2007 und 8. Juli 2009 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 6 vom 24. Januar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Klassische Philologie (B.A.)

Mehr

Bachelor Portugiesisch Nebenfach

Bachelor Portugiesisch Nebenfach Bachelor Portugiesisch Nebenfach Institut für Romanistik, UHH I. Modultableaus für das Fach Portugiesisch als Nebenfach im Umfang von 45 LP 2a) Modulstruktur für das Fach Portugiesisch als Nebenfach; Fachprofil

Mehr

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft Vom 27. Januar 2009 Geändert am 30.08.2012 Geändert am 16.12.2013 Geändert am 08.05.2018

Mehr

Vom I. Ergänzende Bestimmungen

Vom I. Ergänzende Bestimmungen [Keine amtliche Fassung, Stand: 30.1.2013] Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Dokumentation und Analyse afrikanischer Sprachen (Documentation and analysis of African languages) Vom

Mehr

Bachelor Katalanisch Nebenfach

Bachelor Katalanisch Nebenfach Bachelor Katalanisch Nebenfach Institut für Romanistik, UHH I. Modultableaus für das Fach Katalanisch als Nebenfach im Umfang von 45 LP 1a) Modulstruktur für das Fach Katalanisch als Nebenfach Module Einführungsmodul

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 4 vom 20. Januar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge

Mehr

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft Fachbereich Geschichtswissenschaft Wilhelmstr. 36 72074 Tübingen Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft gültig ab 01. 10. 2010-1 - Vorbemerkungen: Im Hauptfach Geschichtswissenschaft

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb. der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb. der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg 2296 Freitag, den 5. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 95 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 9.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 21 vom 5. April 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Russisch

Mehr

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Beifach zum Lehramt Anlage 2.10: Italienisch Anlage 2.10: Fachanhang Inhaltsübersicht 1. Ziel und Aufbau des Fachstudiums 1.1 Ziele des Studiums 1.2 Umfang und Aufbau des Studiums 1.3 Sprachkenntnisse 1.4 Anwesenheitspflicht, Prüfungsvorleistungen

Mehr

Modul LP Pflicht. FRL-M01 Fachwissenschaft:Text und Kontext 9 LAS, LAB LAGym 1. Fach. FRL-M02 Fachwissenschaft: Text und Kontext 13 LAGym 2.

Modul LP Pflicht. FRL-M01 Fachwissenschaft:Text und Kontext 9 LAS, LAB LAGym 1. Fach. FRL-M02 Fachwissenschaft: Text und Kontext 13 LAGym 2. Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg vorläufige, nicht amtliche Fassung Das Präsidium der Universität Hamburg hat am

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 37 vom 22. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor studiengang Betriebswirtschaftslehre

Mehr

der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Philosophie an der Universität Potsdam

der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach Philosophie an der Universität Potsdam Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer- Bachelorstudium im Fach an der Universität Potsdam Vom 21. Januar 2015 i.d.f. der Ersten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien-

Mehr

Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Universität Leipzig

Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Universität Leipzig 64/38 Universität Leipzig Philologische Fakultät Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik an der Universität Leipzig Vom 12. November 2015 Aufgrund des Gesetzes

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 58 vom 31. Juli 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Technomathematik/Industrial

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge. Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Amtliches Mitteilungsblatt. Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Masterstudiengänge. Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Amtliches Mitteilungsblatt Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Erste Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 7 für das Fach Französisch

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Katalanisch (Nebenfach) der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Katalanisch (Nebenfach) der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften 2 Dienstag, den 4. Juli 2006, S. 1514 bis 1525 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Katalanisch (Nebenfach) der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften Vom 23. November 2005

Mehr

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF ARTS. Philosophie. Zentrale Studienberatung BACHELOR OF ARTS STUDIENFÜHRER Philosophie Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: B.A. PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Bachelor of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 6 Semester LEISTUNGSPUNKTE: 180 Leistungspunkte

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft. der Fakultät für Geisteswissenschaften

Fachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft. der Fakultät für Geisteswissenschaften 2654 Freitag, den 24. Dezember 2010 Amtl. Anz. Nr. 101 of Arts bzw. Magistra/Magister Artium (M.A.) vom 5. Juli 2006 und beschreiben die Module für das Fach Historische Musikwissenschaft. I. Ergänzende

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 40 vom 7. Mai 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang Romanische

Mehr

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7

Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 Stand 25.04.2005 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für die Akademische Abschlussprüfung in den geistes-

Mehr

Bachelor of Arts, Wahlbereich: Germanistik (neu) BacWB DSW. Bachelor of Arts, Wahlbereich: Ausbau NF Germanistik (neu) Beitrag der DSW

Bachelor of Arts, Wahlbereich: Germanistik (neu) BacWB DSW. Bachelor of Arts, Wahlbereich: Ausbau NF Germanistik (neu) Beitrag der DSW Bachelor of Arts, Wahlbereich: Germanistik (neu) BacWB Module Wahlbereichstudium 30 LP SWS LP A. Basismodule BacWB - Laut, Wort, Schrift BacWB Satz und Text GK1 Neuhochdeutsch 2 Ü oder V in r 2 Zwischensumme:

Mehr

Modulhandbuch. für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen. Universität Siegen Philosophische Fakultät

Modulhandbuch. für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen. Universität Siegen Philosophische Fakultät Modulhandbuch zur Fachspezifischen Bestimmung (FsB) vom 11. April 2014 (Amtliche Mitteilung Nr. 37/2014) https://www.unisiegen.de/start/news/amtliche_mitteilungen/2014/hp0001.pdf für das Fach Sprachliche

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni

geändert durch Satzungen vom 28. Februar September November März Februar Juni Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr