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1 kidz.protect Unfallversicherung Ihre Antragsunterlagen Ihr Antragspaket enthält alle wichtigen Informationen rund um die Unfallversicherung für Ihr Kind / (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)

2 Unfallversicherung VARIO Antrag Maklervollmacht liegt vor Angebotsanfrage (Invitatio) Angebot senden an: Interessent Vermittler Vermittler Vermittler-Nummer Antragsteller/Interessent / Versicherungsnehmer Änderung zu Versicherungsnummer Herr Frau Name Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon Telefax Laufzeit Vertragsbeginn, 0.00 Uhr Zahlungsweise Versicherte Name Person 1 Vertragsende, Uhr Person 2 Vertragsdauer: 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ablauf zugegangen sein. Monat (mind. 10 EUR), Ratenzuschlag 7 % ¼ Jahr, Ratenzuschlag 5 % ½ Jahr, Ratenzuschlag 3 % Jahr Person 3 Person 4 Dynamik ja nein Vorname Geschlecht Geburtsdatum Jetzige Berufstätigkeit Gefahrengruppe Invalidität Grundsumme Vollinvalidität männlich A B weiblich K männlich weiblich A B K männlich weiblich A B K männlich weiblich A B K Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. Progression ohne 350 % ohne 350 % ohne 350 % ohne 350 % 225 % 500 % 225 % 500 % 225 % 500 % 225 % 500 % Integralfranchise ab 25 % Invalidität ab 67 Jahre ab 67 Jahre ab 67 Jahre ab 67 Jahre Todesfallleistung Bezugsberechtigt gesetzliche Erbfolge oder Krankenhaustageu. Genesungsgeld Unfall-Rente monatlich Übergangsleistung Beitrag Vollschutz insgesamt pro Person Abwahl auf Komfortschutz Plus 10 % Komfortschutz Plus 10 % Komfortschutz Plus 10 % Komfortschutz Plus 10 % Komfortschutz 20 % Komfortschutz 20 % Komfortschutz 20 % Komfortschutz 20 % Basisschutz 30 % Basisschutz 30 % Basisschutz 30 % Basisschutz 30 % Hilfe-Paket ja Jahresbeitrag pro Person ohne Nachlässe Antrag Unfall Antragsanfrage/Antrag vom Datum (Tag, Monat, Jahr)

3 Seite 2 Antragsanfrage/Antrag Name, Vorname von Antragsteller/Interessent/Versicherungsnehmer Gesundheit Person 1 Person 2 Person 3 Person 4 Bestehen oder bestanden Beeinträchtigungen, die in den letzten 5 Jahren zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder zu einer ambulanten Gelenkoperation geführt haben, Beeinträchtigungen, die regelmäßig (täglich oder in bestimmten Intervallen wiederkehrend und für die Dauer von mindestens 2 Monaten) in den letzten 12 Monaten mit Medikamenten behandelt wurden, Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung geführt haben, oder Sehbehinderungen von 8 oder mehr Dioptrien? Beeinträchtigung nein ja nein ja nein ja nein ja seit wann? seit wann? seit wann? seit wann? Art der Beeinträchtigung (ggf. auf gesondertem Blatt) Bei Beantragung der Leistungsstufe Vollschutz beachten Sie bitte auf der Rückseite. Andere Unfallversicherungen Bestehen oder bestanden bei der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT oder anderen Gesellschaften Unfallversicherungen oder wurden solche beantragt? Versicherungsgesellschaft(en) Vertragsnummer(n) Falls gekündigt, von Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer Versicherer Versicherer Versicherer Versicherer Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Beitragsberechnung = Jahresbeitrag* Jahresbeitrag aller Personen abzüglich Kombinations-Nachlass (mind. 43,10 ) 5 % Nachlass 10 % Nachlass bei Bestehen von Ratenzuschlag bei mehreren Personen gemäß Zahlungsweise 1 privaten HK Haftpflichtoder Hausratvertrag Beitrag oder gemäß Zahlungsweise* 10 % Nachlass bei Bestehen von mind. 1 privaten HK Haftpflichtund 1 HK Hausratvertrag HK-Versicherungsnummern: Versicherungsteuer Beitrag inkl. Versicherungsteuer gemäß Zahlungsweise Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen. Empfangsbestätigung (Nicht erforderlich bei Angebotsanfrage oder bei Vorliegen einer Maklervollmacht) Hiermit bestätige ich, dass mir die Verbraucherinformationen gemäß Rückseite Ziffer IV dieses Formulars zur Kenntnis gebracht wurden. Auf die Folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten nach 19 Abs. 5 VVG wurde gesondert hingewiesen. * Beiträge sind kaufmännisch gerundet Ort, Datum Unterschrift des Antragvermittlers Unterschrift des Antragstellers SEPA-Lastschriftmandat für HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT, Arheilger Weg 5, Roßdorf - Gläubiger-ID-Nr: DE73HKD Ich ermächtige die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die von der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT wird die SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Hinweis: Ich kann innerhalb acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name, Vorname / Straße, Hausnummer / PLZ, Ort des Kontoinhabers (nur ausfüllen, falls abweichend vom Antragsteller) D E IBAN Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer (rechtsbündig) Kreditinstitut BIC Unterschrift zur Antragstellung Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers Durch Ihre Unterschrift machen Sie den Inhalt dieses Antrags zum Bestandteil Ihres Vertrages und erklären Ihre Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie zur Entbindung der Schweigepflicht. Ort, Datum Unterschrift des Antragvermittlers Unterschrift des Antragstellers Unterschrift volljährige versicherte Person 1 Unterschrift volljährige versicherte Person 2 Unterschrift volljährige versicherte Person 3 Unterschrift volljährige versicherte Person 4

4 Wichtige Hinweise Bitte beachten Sie bei einem Antrag: Makler mit Vollmacht können die Vertragsunterlagen gemäß 7 VVG für den Antragsteller in Empfang nehmen. Bitte bestätigen Sie für diesen Fall das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht. Sofern keine Vollmacht vorliegt, müssen dem Antragsteller rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung die Unterlagen gemäß 7 VVG in Textform übergeben werden. Bitte bestätigen Sie die Übergabe der Unterlagen durch das Feld Empfangsbestätigung. Bitte beachten Sie bei einer Angebotsanfrage: Für eine Angebotsanfrage ist weder eine Maklervollmacht noch eine Übergabe der Unterlagen gemäß 7 VVG erforderlich. Diese Unterlagen werden von uns zusammen mit dem Angebot übersendet. Nach dem Übersenden des Angebots muss der Antragsteller die Annahme lediglich bestätigen, um Versicherungsschutz zu erlangen. I. Verbraucherhinweise Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für diesen Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die HAFTPFLICHT- KASSE DARMSTADT ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Dienstleister, weiterleiten zu dürfen. Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrages in der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT unentbehrlich. Sollten Sie diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein. Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten durch die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT selbst (unter 1.), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT (unter 2.) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 3.). Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können. 1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Ich willige ein, dass die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT die von mir in diesem Antrag und künftig mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. 2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an Stellen außerhalb der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit. 2.1 Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen) Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, in Teilen nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die anderen Stellen. Die HAFT- PFLICHTKASSE DARMSTADT führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT erheben, verarbeiten oder nutzen, unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Eine aktuelle Liste kann bei der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die HAFT- PFLICHTKASSE DARMSTADT Ihre Einwilligung. Ich willige ein, dass die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT meine Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die HAFT- PFLICHTKASSE DARMSTADT dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. 2.2 Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die HAFTPFLICHT- KASSE DARMSTADT Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Ihren Versicherungsantrag oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die HAFTPFLICHT- KASSE DARMSTADT aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die HAFTPFLICHT- KASSE DARMSTADT das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten soweit erforderlich an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die HAFT- PFLICHTKASSE DARMSTADT tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weitere nach 203 StGB geschützte Daten von ihrer Schweigepflicht. 2.3 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Ich willige ein, dass die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen soweit erforderlich an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen. 3. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die HAFT- PFLICHTKASSE DARMSTADT Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen, bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung. Ich willige ein, dass die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT meine Gesundheitsdaten, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt. Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter www. haftpflichtkasse.de abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können

5 Sie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT, Arheilger Weg 5, Roßdorf, Tel /601-0, Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT, Arheilger Weg 5, Roßdorf, Tel /601-0, Information zur Gefahrengruppeneinstufung Personen, die einen Beruf ausüben, der im Berufsgruppenverzeichnis der Gefahrengruppe B oder in der Liste der nicht versicherbaren Berufe genannt wird, werden in die Gefahrengruppe B eingestuft bzw. können nicht versichert werden. Wird eine der genannten Tätigkeiten der Gefahrengruppe B im Rahmen einer Beschäftigung im Hotel- oder Gaststättengewerbe ausgeübt, wird diese Person, trotz Nennung des Berufs, in die Gefahrengruppe A eingestuft. Alle weiteren Personen werden in die Gefahrengruppe A eingestuft. Das Berufsgruppenverzeichnis der Gefahrengruppe B und die Liste der nicht versicherbaren Berufe liegen den Vertragsunterlagen gemäß 7 VVG bei. Integralfranchise Wird für eine versicherte Person ab Vollendung des 67. Lebensjahres eine Integralfranchise beantragt, besteht kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung, wenn ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von 25 % oder weniger führt. Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von über 25 %, so besteht ein Anspruch in Höhe der sich ergebenden Gesamtinvalidität. Hilfe-Paket Voraussetzung für diese Leistung ist, dass eine versicherte Person einen Unfall erlitten hat und aufgrund dieses Unfalls hilfebedürftig ist. Hilfebedürftig ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufigen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe bedarf. Regelung zur Mitwirkungsklausel Die Unfallversicherung VARIO der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT bietet in der Leistungsstufe Vollschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass auf eine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen verzichtet wird (Ziffer 3 AUB 2014). Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, wenn: 1. die Gesundheitsfrage im Antrag für die betreffende Person mit nein beantwortet werden kann; 2. die Gesundheitsfrage mit ja beantwortet werden musste und eine eingehende Risikoprüfung ergeben hat, dass eine Mitversicherung des Verzichtes einer Leistungskürzung möglich ist. Hat die Prüfung gem. Ziffer 2 ergeben, dass ein genereller Verzicht der Leistungskürzung nicht möglich ist, beträgt der Mitwirkungsanteil, ab dem eine Kürzung erfolgt, 70 % (gemäß BBU VARIO Vollschutz). II. Vertragsgrundlagen Das Versicherungsverhältnis richtet sich nach dem Antrag und etwaigen Antragsergänzungen, den Unfallversicherungsbedingungen, den Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung, etwaigen Zusatzbedingungen sowie der Satzung der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT. III. Verbraucherinformationen Die Verbraucherinformationen der Unfallversicherung bestehen aus dem Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO, den Allgemeinen Informationen für den Versicherungsnehmer, dem Hinweis zu 19 VVG, der Widerrufsbelehrung, den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung, den Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung VARIO, den Allgemeinen Tarifbestimmungen für die Unfallversicherung VARIO, dem Berufsgruppenverzeichnis, der Datenschutzerklärung und der Satzung der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT. IV. Gültigkeit der Verbraucherinformationen Die Verbraucherinformationen werden ein Mal pro Kalenderjahr, zum 1. Januar, aktualisiert. Dem Datum der Antragstellung (Antragsdatum) während eines Kalenderjahres liegen die Verbraucherinformationen mit dem Standsdatum des jeweiligen Kalenderjahres zugrunde. V. Schlusserklärung Bitte prüfen Sie die Angaben und Erklärungen, die Sie oder der Vermittler für Sie in diesen Antrag oder in andere Schriftstücke geschrieben haben, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Antragsteller bestätigt, dass seine Erklärungen zu den Gefahrumständen vollständig schriftlich niedergelegt wurden. Eine unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrumständen sowie arglistiges Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Gesellschaft bestätigt worden sind. Leistungsübersicht Hilfe-Paket Hilfeleistungen bis 6 Monate Organisatorische Leistungen bis 6 Monate Unfallpflegeleistungen Familien-Hilfe bis 4 Wochen Arzneimittelversand Arztsuche Besorgungen und Einkäufe Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen Erstgespräch Fahrdienst zu Ärzten, zur Krankengymnastik, Therapie oder zu Behörden Hausnotrufdienst Menüservice Tag- und Nachtwache Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung Wohnungsreinigung Hausmeisterdienst Krankenrücktransport Medizinische Abklärung Pflegeplatzgarantie Überführungen Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen und der Wohnung Vermittlung von Pflegehilfsmitteln und einer Tierbetreuung 24-Stunden-Pflegenotruf / Notfallservice Grundpflege (bis 4 Wochen) Pflegeberatung Pflegeschulung für Angehörige Angehörigenhilfe (u. a. Menüservice, Wohnungsreinigung) Kinder-Assistance Leistungen für Familienangehörige der versicherten Person

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7 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich für unsere Unfallversicherung VARIO interessieren. Mit den Ihnen hier vorliegenden Verbraucherinformationen können Sie sich umfassend über unsere Gesellschaft, die Unfallversicherung VARIO und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Inhaltsverzeichnis I Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO... 4 II Allgemeine Informationen für den Versicherungsnehmer... 6 III Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht... 8 IV Widerrufsrecht V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB VI Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung VARIO (BBU) Stand VII Allgemeine Tarifbestimmungen für die Unfallversicherung VARIO VIII Berufsgruppenverzeichnis der nicht versicherbaren Berufe IX Hinweis zum Datenschutz X Satzung UV 3

8 I Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 1. Art der Versicherung 2. Umfang der Versicherung Bei der angebotenen Versicherung handelt es sich um eine Private Unfallversicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB), die Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Die Private Unfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung der versicherten Personen nach einem Unfall. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie stolpern, beim Sport stürzen oder einen Verkehrsunfall erleiden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 1 der AUB. Die wichtigste Leistungsart der Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie erbringt eine Geldleistung, die in Abhängigkeit von der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der durch einen Unfall erlittenen Invalidität ausgezahlt wird. Weitere Leistungsarten können Sie Ziffer 2 der AUB 2014 entnehmen. 3. Beitrag 4. Ausschlüsse Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Beitragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere Unfälle - durch Bewusstseinsstörungen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle - die unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden - als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit - die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse an Rennen mit Motorfahrzeugen beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und weitere Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 4 der AUB. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen, soweit Vorschädigungen oder Krankheiten an den Unfallfolgen mitgewirkt haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern und 3 der AUB. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre UV 4 Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO

9 Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 12 der AUB. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Die Höhen der Versicherungssummen bzw. des Beitrags hängen maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist die in den allgemeinen Tarifbestimmungen für die Unfallversicherung VARIO beschriebene Aufteilung der Gefahrengruppen. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Melden Sie uns jeden Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, und ziehen Sie einen Arzt hinzu. Beachten Sie, dass Sie uns gegenüber den Unfall wahrheitsgemäß schildern. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6 der AUB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 7 der AUB. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 9 und 10 der AUB. 9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages bestehen weitere Kündigungsrechte, beispielsweise Kündigung nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 9 der AUB. UV 5 Produktinformationsblatt zur Unfallversicherung VARIO

10 II Allgemeine Informationen für den Versicherungsnehmer 1. Gesellschaftsangaben Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Arheilger Weg Roßdorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Hubert-Ralph Schmitt Vorstand: Karl-Heinz Fahrenholz Roland Roider Dr. Jürgen Wolters VVaG 2. Hauptgeschäftstätigkeit 3. Gesamtbeitrag 4. Angaben zur Beitragszahlung Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig von dem Leistungsumfang und den Versicherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versicherungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt einziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT wird den SEPA-Basislastschrifteinzug spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Tarifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist. 5. Gültigkeitsdauer von Angeboten 6. Widerrufsrecht Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstellungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. UV 6 Allgemeine Informationen für den VN

11 7. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. 8. Vertragssprache 9. Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir sind stets bemüht, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden: - Ihre Vermittlerin/Ihren Vermittler - den Vorstand der Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße Bonn - Versicherungsombudsmann e. V. Postfach Berlin UV 7 Allgemeine Informationen für den VN

12 III Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG, Arheilger Weg 5, Roßdorf schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie UV 8 Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

13 die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. UV 9 Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

14 IV Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ( 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG, Arheilger Weg 5, Roßdorf, Telefax: / , info@haftpflichtkasse.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. UV 10 Widerrufsrecht

15 V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und wenn mit Ihnen vereinbart weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend. Ihre HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Wer ist wer? Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein. UV 11 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014

16 Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang Was ist versichert? Grundsatz Geltungsbereich Unfallbegriff Erweiterer Unfallbegriff Einschränkungen unserer Leistungspflicht Welche Leistungsarten können vereinbart werden?...12 Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? Invaliditätsleistung Unfallrente Übergangsleistung Tagegeld Krankenhaustagegeld Todesfallleistung Kosten für kosmetische Operationen Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen? Krankheiten und Gebrechen Mitwirkung Was ist nicht versichert? Ausgeschlossene Unfälle Ausgeschlossene Gesundheitsschäden Was müssen Sie bei einem Kinder-Tarif...16 und bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten? Umstellung des Kindertarifs Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung...16 Der Leistungsfall Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wann sind die Leistungen fällig? Erklärung über die Leistungspflicht Fälligkeit der Leistung Vorschüsse Neubemessung des Invaliditätsgrads...16 Die Versicherungsdauer Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Beginn des Versicherungsschutzes Dauer und Ende des Vertrags Kündigung nach Versicherungsfall Versicherungsjahr...17 Der Versicherungsbeitrag Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Beitrag und Versicherungsteuer Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern...18 Weitere Bestimmungen Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander? Fremdversicherung Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? Vorvertragliche Anzeigepflicht Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte Anfechtung Erweiterung des Versicherungsschutzes Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag? Gesetzliche Verjährung Aussetzung der Verjährung Welches Gericht ist zuständig? Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? Welches Recht findet Anwendung?...19 Der Versicherungsumfang 1. Was ist versichert? 1.1 Grundsatz Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person. 1.2 Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags 1.3 Unfallbegriff weltweit und rund um die Uhr. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch erleidet. ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung 1.4 Erweiterter Unfallbegriff Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. 1.5 Einschränkungen unserer Leistungspflicht Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 4). 2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten? Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. 2.1 Invaliditätsleistung Voraussetzungen für die Leistung Invalidität Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten. Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist. Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt. UV 12 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014

17 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung Geltendmachung der Invalidität Sie müssen die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben. Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.6), sofern diese vereinbart ist Art und Höhe der Leistung Berechnung der Invaliditätsleistung Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von Euro und einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 20% zahlen wir Euro Bemessung des Invaliditätsgrads, Zeitraum für die Bemessung Der Invaliditätsgrad richtet sich nach der Gliedertaxe (Ziffer ), sofern die betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane dort genannt sind, ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist (Ziffer ). Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 8.4) Gliedertaxe Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % Anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % Große Zehe 5 % Andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%) Bemessung außerhalb der Gliedertaxe Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten Minderung bei Vorinvalidität Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach Ziffer und Ziffer bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70%. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7% (=ein Zehntel von 70%). Diese 7% Vorinvalidität werden abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63% Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnesorgane Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beeinträchtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig (70%) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (35%). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 105 % ergibt, ist die Invalidität auf 100 % begrenzt Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer ), und die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. 2.2 Unfallrente Voraussetzungen für die Leistung Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50%. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die Ziffern und Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt Ziffer Art und Höhe der Leistung Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme Beginn und Dauer der Leistung Wir zahlen die Unfallrente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach monatlich im Voraus Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt oder wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4 der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 % gesunken ist. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn Sie UV 13 Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB 2014

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