Deutscher Schützenbund SPORTORDNUNG. des. Deutschen Schützenbundes e.v.
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- Johann Koenig
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1 Deutscher Schützenbund SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk: Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von Auszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DSB erlaubt. Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 26. April 2008 in Wiesbaden, ergänzt am in Wiesbaden und am in Wiesbaden.
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3 Deutscher Schützenbund SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk: Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Die elektronische Vervielfältigung bzw. Kopie auch von Auszügen ist ebenfalls verboten und nur mit Zustimmung des DSB erlaubt. Beschlossen durch den Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes am 26. April 2008 in Wiesbaden, ergänzt am in Wiesbaden und am in Wiesbaden.
4 DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.v. gegründet 1861 in Gotha wiedergegründet 1951 in Frankfurt am Main Sitz und Geschäftsführung: Bundesleistungszentrum Sportschießen Lahnstraße 120 Postfach Wiesbaden Wiesbaden Telefon 0611 / Telefax 0611 / Internet info@dsb.de Mitglied in: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) Internationaler Schiess-Sportverband (ISSF) Internationaler Verband für Bogenschießen (FITA) Europäische Bogen-Union (EMAU) Internationale Armbrust-Union (IAU) Europäische Schützenkonföderation (ESC) Internationale Vorderladervereinigung (M.L.A.I.C.) Satz: Deutscher Schützenbund e.v., Wiesbaden Herstellung: Druckerei J. P. Himmer GmbH & Co. KG, Augsburg Erschienen im WRS Verlag Wirtschaft, Recht und Steuern GmbH & Co. KG, Planegg Impressum Stand
5 Landesverbände des Deutschen Schützenbundes Badischer Sportschützenverband Badener Platz Leimen, Baden Postfach Leimen Tel / Fax / info@bsvleimen.de Schützenverband Berlin-Brandenburg Niederneuendorfer Allee Berlin Tel. 030 / Fax 030 / sv-bb@t-online.de Brandenburgischer Schützenbund Eisenhüttenstädter Chaussee Frankfurt/Oder Tel / Fax 0335 / geschaeftsstelle@bsb-web.de Bayerischer Sportschützenbund Ingolstädter Landstraße Garching Tel. 089 / Fax 089 / gs@bssb.de Schützenverband Hamburg und Umgegend Ehestorfer Heuweg 14a Hamburg Tel. 040 / Fax 040 / schuetzenverband.hamburg@t-online.de Hessischer Schützenverband Schwanheimer Bahnstraße Frankfurt am Main Tel. 069 / Fax 069 / hess.schuetzen@t-online.de Landesschützenverband Mecklenburg-Vorpommern Zur Datze Neubrandenburg Tel / Fax 0395 / info@lsv-mv.de Norddeutscher Schützenbund Winterbeker Weg Kiel Tel / Fax 0431 / sh.ndsb@t-online.de Niedersächsischer Sportschützenverband Wilkenburger Straße Hannover Tel / Fax 0511 / info@nssv.de Nordwestdeutscher Schützenbund Bramstedter Kirchweg Bassum Tel / Fax / info@nwdsb.de BD BL BR BY HH HS MV ND NS NW Impressum Stand
6 Oberpfälzer Schützenbund Schützenstr Pfreimd Tel / Fax / geschaefststelle@osb-ev.de Pfälzischer Sportschützenbund Festplatzstr. 6a Neustadt Tel / Fax / pssb@pssb.org Rheinischer Schützenbund Am Förstchens Busch 2b Leichlingen Tel / Fax / info@rheinischer-schuetzenbund.de Schützenverband Saar Herbert-Neuberger-Sportschule Geb Saarbrücken Tel / /2 /3 Fax 0681 / schuetzenverband@lsvs.de Südbadischer Sportschützenverband Im Lehbühl Offenburg Postfach Offenburg Tel / Fax 0781 / mail@sbsvog.de Sächsischer Schützenbund Hans-Driesch-Straße 2b Leipzig Postfach Leipzig Tel / Fax 0341 / info@saechsischer-schuetzenbund.de Landesschützenverband Sachsen-Anhalt Am Springbrunnen Barleben Tel / 93910/11/12/13 Fax / geschaeftsstelle@sv-st.de Thüringer Schützenbund Schützenstr Suhl Tel / Fax / TSB@tsbev.de Westfälischer Schützenbund Eberstraße Dortmund Tel / Fax 0231 / info@wsb-office.de Württembergischer Schützenverband Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wsv1850.de OP PF RH SA SB SC ST TH WF WT Impressum Stand
7 Mitglieder des Sportausschusses des Deutschen Schützenbundes: (Stand: ) Mückl Max DSB Bundessportleiter Furnier Gerhard DSB Stellvertr. Bundessportleiter Apfelbach Helmut BD Landessportleiter Bennewitz Rainer BL Landessportleiter Bleß Manfred BR Landessportleiter Maxreiter Werner BY Stellvertr. Landessportleiter Narten Kurt HH Landessportleiter Heiderich Dieter HS Landessportleiter Voß Lothar MV Landessportleiter Schwiemann Niko ND Landessportleiter Zimmer Reinhard NS Landessportleiter Otten Heinz NW Landessportleiter Mayer Ludwig OP Landessportleiter Weber Harald PF Landessportleiter Fronnert Bernd RH Landessportleiter Gillmann Dieter SA Landessportleiter Fellner Richard SB Landessportleiter Wulf Hans-Peter SC Landessportleiter Schulze Paul ST Landessportleiter Poltermann Mirko TH Landessportleiter Potthast Fritz-Eckhard WF Landessportleiter Hanisch Rainer WT Landessportleiter Kiermayer Susanne DSB Gesamtaktivensprecherin Koch Renate DSB Bundesfrauenbeauftragte Locher Josef DSB Bundesjugendleiter Singvogel Erwin DSB Stellvertr. Bundesjugendleiter Stefan Dr. Nolte DSB Verbandsarzt Martin Bauer DSB Anti-Doping-Beauftragter Henne Andreas DSB Referent Armbrust Ohmayer Dieter DSB Referent Behindertensport Lindau Klaus DSB Referent Bogen Kalix Thomas DSB Referent Breitensport Löffler Maximilian DSB Referent Wurfscheibe Wilking Rolf DSB Referent Gewehr Czupalla Norbert DSB Referent Kampfrichter Gegner Karl-Heinz DSB Referent Laufende Scheibe Woelke Manfred DSB Referent Pistole Hübner Frank DSB Referent Sommerbiathlon Franke Armin DSB Referent Vorderlader Lenker Olaf DBS Deutscher Behindertensportverband Droste Peter DBS Deutscher Behindertensportverband Groß Ulrich DFBV Deutscher Feldbogen Sport Verband Hacker Thomas DSV Deutscher Skiverband Murke Peter ERA European Rifle Association Impressum Stand
8 D E U T S C H E R S C H Ü T Z E N B U N D e.v. Schießstandordnung 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß 6 AWaffV 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe 15 a Abs. 1 und 27 Abs. 7 WaffG 2 ) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß 7 AWaffV 1 sind verboten. 3. Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein. 4. Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann. 5. Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind. 6. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden. 8. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen. 9. Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden. 10. Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt. 11. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten. 12. Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet. 1 Allgemeine Waffengesetz - Verordnung i.d.f. vom Waffengesetz i.d.f. vom Ausgabe: November 2003 Stand: April 2008 Impressum Stand
9 D E U T S C H E R S C H Ü T Z E N B U N D e.v. Schießordnung für Bogenschießplätze 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann. 3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. 4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar keine Personen in Schussrichtung im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. 5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten. 6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Es darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden. 8. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden. 9. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt. November 2003 Impressum Stand
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