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1 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Abteilung 1: Studium und Lehre Referat 1.1: Immatrikulationsamt Informationsblatt zur Bewerbung für r grundständige Studiengänge Sie möchten sich für einen Studiengang an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einschreiben? Dieses Informationsblatt soll Ihnen dabei helfen. Entscheidend für den Ablauf des Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsverfahrens ist, ob für den von Ihnen gewählten Studiengang (oder auch nur für ein Fach dieses Studiengangs) ann der Universität Halle-Wittenberg eine Zulassungsbeschränkung (ein Numerus clausus, kurz NC) besteht. Wenn Sie einen Studiengangg ohne NC gewählt haben, ist Ihnen ein Studienplatz z dann sicher, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllen. Bei Studiengängen ohne NC orientieren Sie sich bitte am Verfahren, das auf Seite 3 bis 4 dargestellt ist. Wenn Sie einen Studiengangg mit NC gewählt haben, findet ein besonderes Vergabeverfahren statt. Bei Studiengängen mit NC orientieren Sie sich bitte am Verfahren, das auf den Seiten 5 bis 9 dargestellt ist. Um Ihnen die Orientierung in dem zum Teil recht komplizierten Verfahren etwas zu erleichtern, finden Sie im Folgenden Erläuterungen einiger wichtiger Begriffe: Ausschlussfrist: Als Ausschlussfrist wird ein Termin bezeichnet, nach dessen Ablauf keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können oder bereits bestehende Ansprüche verfallen. keine Anträge gestellt oder Unterlagen mehr eingereicht werden können. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Fristverlängerungenn sind nicht möglich, selbst bei z.b. plötzlicher p Erkrankung nicht. für NC- Fächer: Die Zulassungsbescheide für NC Studiengänge enthalten zeitlich eng gesetzte Fristen ( 10 Tage), innerhalb derer Sie den Studienplatz annehmen müssen. Andernfalls verfällt Ihr Anspruchh auf den Studienplatz. Denken Sie also bitte deshalb rechtzeitig daran, dass im Fallee Ihrer Abwesenheit im Immatrikulationszeitraum eine Person in Ihrem Auftrag die d Schritte zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung übernimmt. Grundständiger Studiengang: Als grundständige Studiengänge werden sowohl Bachelor- als auch Diplom-, Staatsexamens- und Lehramts-Studiengänge bezeichnet. Sie führen zuu einem ersten akademischen Abschluss. Hauptantrag: ( fürr NC-Fächer) Wenn Sie sich auf einen Studiengang mit Numerus clausus bewerben, wird Ihr Erstwunsch auch als Hauptantrag bezeichnet. Sie können dann außerdem einen Hilfsantrag stellen. (Für Studiengänge ohnee Numerus clausus wird keine derartige Unterscheidung getroffen. ) Hilfsantrag: ( für NC-Fächer) ) Wenn Sie sich im Hauptantrag auf einen Studiengang mit Numerus claususs bewerben,, können Sie außerdem einen Hilfsantrag stellen, also einen Zweitwunsch angeben. Hilfsanträge kommen nur dannn zum Tragen, wenn alle Bewerber, die diesen StudiengangS g im Hauptantrag angegeben haben, zugelassen werden konnten und danachh noch freiee Plätze vorhanden sind. Wenn Sie im Hilfsantrag einen Studiengang ohne NC angeben, ist Ihnen dieser Studienplatz in jedem Fall sicher, Stand: :41:00 1 von 9

2 wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllen. Immatrikulation: Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem eine Person als Studentin oder Student an der Hochschule aufgenommen und damit Mitglied dieser Hochschule wird. Löwenportal: Das Löwenportal der Universität Halle-Wittenberg ist ein Online-Portal mit unterschiedlichen Selbstbedienungs- und Dienstleistungsfunktionen für Bewerber und Studierende. Als Studienbewerber/in können Sie sich z.b. über den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung informieren. Numerus clausus: synonym Zulassungsbeschränkung, abgekürzt auch nur NC; Der Ausdruck bedeutet in etwa beschränkte Anzahl, d.h. dass die Universität nur eine bestimmte Anzahl an Studienanfängern aufnimmt. Es wird jedoch keine Abiturdurchschnittsnote festgesetzt, die die Bewerber mindestens vorweisen müssen. Sonderantrag: ( für NC-Fächer) Ein Sonderantrag (Härtefallantrag oder Antrag auf Nachteilsausgleich) kann zusammen mit einer Bewerbung für einen Studiengang mit Numerus clausus gestellt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Seite Studiengang: Ein Studiengang, der zu einem Bachelor-Abschluss führt, besteht entweder aus einem Fach oder aus zwei Fächern ( Studienprogrammen). In den Studiengängen für ein Lehramt werden neben dem erziehungswissenschaftlichen Studium stets mindestens zwei Fächer miteinander kombiniert. Studienprogramm: Viele Bachelor- Studiengänge entstehen durch die Kombination von zwei Fächern. Diese Fächer werden dann da sie keinen eigenständigen Studiengang bilden Studienprogramm genannt. Zulassungsbeschränkung: Numerus clausus Zulassungsfreie Fächer: Für zulassungsfreie Fächer gibt es keinen Numerus clausus und keine Wartezeit, um das Studium beginnen zu können. In zulassungsfreien Fächern erhalten alle Studieninteressierten, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, sicher einen Studienplatz auch am letzten Tag der Einschreibfrist. Zweitstudium: Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges Studium, das nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums an einer Hochschule aufgenommen werden soll. Wird Ihr Zeugnis für das vorherige Studium erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium. ( für NC-Fächer) Die Auswahl für ein Zweitstudium erfolgt bei Studiengängen mit Numerus clausus nach dem Ergebnis des abgeschlossenen Erststudiums sowie nach den Gründen, die Sie für die Notwendigkeit des Zweitstudiums geltend machen. Sofern Sie für das Zweitstudium wissenschaftliche Gründe geltend machen, fügen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen ein Gutachten des zuständigen Instituts der Universität Halle- Wittenberg bei. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 2 von 9

3 1. Immatrikulation in grundständige Studiengänge ohne Numerus clausus Schritt 1 Geben Sie auf dem Online-Bewerbungsportal Ihre Daten und den gewünschten Studiengang ein. Achten Sie auf die korrekte Eingabe aller Daten, insbesondere Ihrer -Adresse Es ist nur eine Bewerbung (ggf. mit Hilfsantrag) zulässig. Nach Abschluss der Daten- Eingabe erhalten Sie eine als Bestätigung für die Speicherung Ihrer Daten, mit Ihren persönlichen Login- Daten für das Löwenportal. Haben Sie nach Abschluss der Daten-Eingabe keine E- Mail erhalten? Prüfen Sie in diesem Fall: ob sich die in einem Spam-Ordner befindet, ob Ihr Postfach voll ist. Beginnen Sie erneut mit Schritt 1. Im Bewerberportal können Sie keine -Adressen von Microsoft angeben usw.). Aus uns unbekannten Gründen stellt der zuständige Provider Mails der MLU partiell leider nicht zu. Schritt 2 Loggen Sie sich im Löwenportal ein. Sie finden dort: Ihre ausgefüllte Bewerbung, ein Datenkontrollblatt, ein Merkblatt mit weiteren Informationen. Im Löwenportal können Sie den Status Ihrer Bewerbung bis zur Immatrikulation stets verfolgen. Schritt 3 Senden Sie die auf dem Merkblatt aufgeführten Unterlagen auf dem Postweg an: Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1, Immatrikulationsamt Halle (Saale) Termin: spätestens Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben! Ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig. Frankieren Sie bitte ausreichend! Nicht ausreichend frankierte Briefe können von der Poststelle der Universität nicht angenommen werden und werden zurückgesandt. Es gilt das Datum des Posteingangs an der Universität, nicht der des Poststempels. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 3 von 9

4 Das Immatrikulationsamt prüft Ihre Unterlagen. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden diese bearbeitet. Per erhalten Sie beginnend ab Anfang August Informationen zum weiteren Ablauf Ihrer Immatrikulation. Wenn bei der Prüfung Ihrer Unterlagen Probleme festgestellt wurden, erhalten Sie eine mit der Bitte, sich im Löwenportal zu informieren. Reichen Sie fehlende Unterlagen bitte umgehend bzw. fristgerecht nach! Schritt 4 Nach Erhalt der Mail bestätigen Sie im Löwenportal den Studiengang, für den Sie sich einschreiben möchten. Sie uploaden im Löwenportal ein Passbild für den Studierendenausweis Sie senden dem Immatrikulationsamt weitere Unterlagen auf dem Postweg zu, und zwar in der Regel: o unterschriebene Annahmeerklärung, o Beleg über die Überweisung des Semesterbeitrags, o Krankenversicherungsnachweis zum bevorstehenden Semester, o Antrag auf Ausstellung des Studierendenausweises mit Passbild (wenn nicht im Löwenportal geuploadet), o ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule. Für den Krankenversicherungsnachweis gibt es bei allen Krankenkassen spezielle Bescheinigungen für die Einschreibung an Hochschulen. Eine einfache Versicherungsbescheinigung ist nicht ausreichend. Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte den Nachweis über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.b. AOK) ein. Das Immatrikulationsamt sendet Ihnen den Studierendenausweis und weitere Unterlagen (z.b. Zugangsdaten für Online-Dienste der Universität) auf dem Postweg zu. Sie sind hiermit an der Martin-Luther- Universität immatrikuliert. Informationen zum Studienbeginn und die Termine der Einführungsveranstaltungen finden Sie ab Anfang August unter Ggf. können Sie die Rücknahme Ihrer Einschreibung und die Rückerstattung des Semesterbeitrags bis zum Ablauf der zweiten Woche nach Vorlesungsbeginn beantragen. Das Antragsformular finden Sie unter Sie sind in diesem Fall zur Rückgabe aller bereits erhaltenen Unterlagen und Dokumente verpflichtet. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 4 von 9

5 2. Immatrikulation in grundständige Studiengänge mit Numerus clausus Schritt 1 Geben Sie auf dem Online-Bewerbungsportal Ihre Daten und den gewünschten Studiengang ein. Sie können zugleich einen Hilfsantrag stellen. Achten Sie auf die korrekte Eingabe aller Daten, insbesondere Ihrer -Adresse Es ist nur eine Bewerbung (ggf. mit Hilfsantrag) zulässig. Reichen Sie mehrere ein, gilt nur die zuletzt eingegangene Bewerbung. Nach Abschluss der Daten- Eingabe erhalten Sie eine als Bestätigung für die Speicherung Ihrer Daten, mit Ihren persönlichen Login-Daten für das Löwenportal. Haben Sie nach Abschluss der Daten-Eingabe keine erhalten? Prüfen Sie in diesem Fall: ob sich die in einem Spam- Ordner befindet, ob Ihr Postfach voll ist. Beginnen Sie erneut mit Schritt 1. Im Bewerberportal können Sie keine -Adressen von Microsoft angeben usw.). Aus uns unbekannten Gründen stellt der zuständige Provider Mails der MLU partiell leider nicht zu. Schritt 2 Loggen Sie sich im Löwenportal ein. Sie finden dort: Ihre ausgefüllte Bewerbung, ein Datenkontrollblatt, ein Merkblatt mit weiteren Informationen. Im Löwenportal können Bewerber für das 1. Fachsemester den Status ihrer Bewerbung bis zur Immatrikulation stets verfolgen. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 5 von 9

6 Schritt 3 Senden Sie die auf dem Merkblatt aufgeführten Unterlagen auf dem Postweg an: Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1, Immatrikulationsamt Halle (Saale) Termin: (Ausschlussfrist!) Das Immatrikulationsamt prüft vor dem Vergabeverfahren Ihre Unterlagen nur punktuell: Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie, Angaben zu ggf. geleisteten Diensten, ggf. Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen, ggf. Sonderanträge (Härtefall, Nachteilsausgleich), Anträge auf Zweitstudium (nach einem erfolgreich abgeschlossenen ersten Studiengang). Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag zu unterschreiben! Ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig. Frankieren Sie bitte ausreichend! Nicht ausreichend frankierte Briefe können von der Poststelle der Universität nicht angenommen werden und werden zurückgesandt. Es gilt das Datum des Posteingangs an der Universität, nicht der des Poststempels. Verspätet eingegangene Zulassungsanträge können unabhängig von der Ursache nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden diese bearbeitet. Wenn bei der Prüfung Ihrer Unterlagen Probleme festgestellt wurden, erhalten Sie eine mit der Bitte, sich im Löwenportal zu informieren. Reichen Sie fehlende Unterlagen bitte umgehend bzw. fristgerecht nach! Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 6 von 9

7 Ab Anfang August finden Vergabeverfahren (1. Fachsemester) statt. Vergabeverfahren für höhere Fachsemester finden nicht vor September und nur dann statt, wenn freie Studienplätze vorhanden sind. Zulassungsbescheide werden postalisch versandt, parallel dazu erfolgt die Information per . ODER Ablehnungsbescheide werden postalisch versandt. Wenn nach Ablauf der Einschreibfrist freie Studienplätze vorhanden sind, finden Nachrückverfahren statt. Eine erneute Bewerbung ist nicht notwendig, Sie werden automatisch einbezogen. Alternativschritt 4 bei Ablehnung Sie können sich online für das Losverfahren um einen Platz in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bewerben; bis zum in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben (den Sie ggf. im Hilfsantrag bereits benannt hatten). Nähere Informationen und Bewerbungstermine zum Losverfahren finden Sie ab Mitte Juli auf unserer Bewerberseite. Hier werden letzte freie Plätze voraussichtlich Mitte September vergeben. Wenn Sie im Hilfsantrag keinen zulassungsfreien Studiengang angeben hatten, wird Ihnen im September ein vereinfachtes Verfahren zur Einschreibung in einen solchen Studiengang angeboten. Entsprechende Informationen erhalten Sie gemeinsam mit dem Ablehnungsbescheid. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 7 von 9

8 Schritt 4 Sie bestätigen den Studiengang, für den Sie sich einschreiben möchten im Löwenportal. Sie uploaden im Löwenportal ein Passbild für den Studierendenausweis Sie senden dem Immatrikulationsamt weitere Unterlagen auf dem Postweg zu, und zwar in der Regel: o unterschriebene Annahmeerklärung; o Beleg über die Überweisung des Semesterbeitrags. o Krankenversicherungsnachweis zum bevorstehenden Semester o Antrag auf Ausstellung des Studierendenausweises mit Passbild (wenn nicht im Löwenportal geuploadet), o ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der früheren Hochschule. Der Studienplatz gilt nur als angenommen, wenn innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist alle geforderten Nachweise im Immatrikulationsamt vorliegen! Für den Krankenversicherungsnachweis gibt es bei allen Krankenkassen spezielle Bescheinigungen für die Einschreibung an Hochschulen. Eine einfache Versicherungsbescheinigung ist nicht ausreichend. Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie bitte den Nachweis über die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht von einer gesetzlichen Krankenversicherung (z.b. AOK) ein. Beachten Sie: Die Einschreibung kann nur in vollständige Studiengänge erfolgen. Sollten Sie nur die Zulassung für ein Fach (Studienprogramm) in einem Mehrfach-Studiengang erhalten haben, müssen Sie sich zusätzlich in einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung einschreiben. Bitte prüfen Sie, ob Sie auch für dieses Fach die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Genauere Informationen erhalten Sie gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid bzw. unter Das Immatrikulationsamt überprüft abschließend die von Ihnen bei der Bewerbung gemachten Angaben: Durchschnittsnote, Datum der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Angaben zu einem früheren Studium. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 8 von 9

9 Wenn die Prüfung positiv verläuft, sendet das Immatrikulationsamt Ihnen den Studierendenausweis und weitere Unterlagen (z.b. Zugangsdaten für Online-Dienste der Universität) auf dem Postweg zu. Sie sind damit an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg immatrikuliert. Wenn bei der Prüfung falsche Angaben festgestellt werden, verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz. Informationen zum Studienbeginn und die Termine der Einführungsveranstaltungen finden Sie ab Anfang August unter Ggf. können Sie die Rücknahme Ihrer Einschreibung und die Rückerstattung des Semesterbeitrags bis zum Ablauf der zweiten Woche nach Vorlesungsbeginn beantragen. Das Antragsformular finden Sie unter Sie sind in diesem Fall zur Rückgabe aller bereits erhaltenen Unterlagen und Dokumente verpflichtet. Merkblatt zur Immatrikulation für grundständige Studiengänge Stand: :41:00 9 von 9

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