- 1 - MÄRZ 2016 AUSSCHREIBUNGEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- 1 - MÄRZ 2016 AUSSCHREIBUNGEN"

Transkript

1 - 1 - AUSSCHREIBUNGEN 2016 MÄRZ 2016 AUSSCHREIBUNGEN Die Rennvereine veranstalten die nachstehend veröffentlichten Leistungsprüfungen unter Voraussetzung, daß die Bestimmungen der Rennordnung, die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen und Richtlinien sowie die in ihrem Rahmen ergangenen Anordnungen und Entscheidungen für jeden, Mitglied oder Nichtmitglied, der sich an dem vom Direktorium beaufsichtigten Rennbetrieb beteiligt, verbindlich sind und jeder die Verbandsgerichtsbarkeit gemäß Rennordnung anerkennt. NENNUNGEN VON IM AUSLAND TRAINIERTEN PFERDEN Nennungen von im Ausland trainierten Pferden werden vom Direktorium nur dann angenommen, wenn die komplette, gültige Anschrift und Kontaktdaten (Tel., Fax, ) des Besitzers und Trainers des Pferdes vorliegt. Ausserdem müssen alle Daten zum Pferd, wie Name, Alter, Herkunftsland, Farbe, Geschlecht, Vater, Mutter, Großvater sowie die Rennfarben des Besitzers und die Rennleistungen des Pferdes rechtzeitig am Tag des Nennungsschlusses schriftlich bis Uhr morgens beim Direktorium vorliegen. Sind die Angaben unvollständig, kann die Bearbeitung der Nennung nicht erfolgen.

2 BAD DOBERAN III. GALOPPRENNVEREINE Doberaner Rennverein von 1822 e.v. Am Kamp 5, Bad Doberan, Mobil 0160/ , Fax 0381/ , BAD HARZBURG Harzburger Rennverein e.v. von 1880 An der Rennbahn 1, Bad Harzburg, Tel /3607, Fax 05322/51890, BADEN-BADEN Baden Racing e.v. Rennbahnstr. 16, Iffezheim, Tel /187-0, Fax /187366, BERLIN-HOPPEGARTEN Rennverein Hoppegarten e.v. Goetheallee 1, Hoppegarten, Tel /38930, Fax 03342/389340, BILLIGHEIM Purzelmarktverein Billigheim e.v. Westliche Gleisbergstr. 37, Billigheim-Ingenheim, Tel /996401, Fax 06349/996402, Mobil 0172/ BLIESKASTEL Reiterverein Bliestal e.v. Bauernfestweg, Blieskastel-Webenheim, Tel /4898, Fax 06841/994050, BREMEN Bremer Rennverein 1857 e.v. Ludwig-Roselius-Allee 4, Bremen, Tel. 0421/436316, Fax 0421/ , CUXHAVEN Verein f r Pferderennen auf dem Duhner-Watt e.v. Hamburg-Amerika-Str. 5, Cuxhaven, Tel /38054, Fax 04721/52629, info@duhner-wattrennen.de, DORTMUND Dortmunder Rennverein e.v. Rennweg 70, Dortmund, Tel. 0231/ , Fax 0231/ , Tel. an Renntagen 0231/ , dortmunder-rennverein@t-online.de, DRESDEN Dresdener Rennverein 1890 e.v. Oskar-Rçder-Str 1, Dresden, Tel. 0351/211040, Fax 0351/ , drv1890@t-online.de,

3 - 3 - D SSELDORF D sseldorfer Reiter-u.Rennverein e.v. von 1844 Rennbahnstr. 20, D sseldorf, Tel. 0211/177260, Fax 0211/351752, info@duesseldorf-galopp.de, ERBACH Odenw lder Rennverein e.v. Neckarstr. 3, Erbach, Tel /6410, Fax 06062/6412, Tel. 0175/ an Renntagen, buergermeister@erbach.de FRANKFURT Frankfurter Renn-Klub 2010 e.v. Schwarzwaldstr. 125, Frankfurt, Tel. 069/ , Fax 069/ , info@frankfurter-rennklub.de, HALLE Rennclub Halle (Saale) e.v Passendorfer Wiesen 1, Halle, Tel. 0345/ , Fax 0345/ , rennclub.halle@t-online.de, HAMBURG Hamburger Renn-Club e.v. Rennbahnstr. 96, Hamburg, Tel. 040/ , Tel. 040/ , Fax 040/ , Tel. Vorverkauf 040/ , info@galopp-hamburg.de, HANNOVER Hannoverscher Rennverein e.v. Theodor-Heuss-Str. 41, Langenhagen, Tel. 0511/ , Fax 0511/ , info@neuebult.com, HASSLOCH Pf lzischer Rennverein Hassloch e.v. Rennbahnstr. 158, Haßloch, Tel /3510, Fax 06324/980560, info@rennverein-hassloch.de, HERSCHBERG Reiterverein Sickinger Hçhe e.v. Hauptstr. 17, Herschberg, Fax 06375/809451, Tel./Fax 06375/1240 HONZRATH Reit- und Rennverein Honzrath e.v. Weidenweg 10, Beckingen, Tel /68822, Tel /2960, Fax 06835/ , Fax 06835/67407 HOOKSIEL Hooksieler Rennverein e.v. Kaisershof 13, Horumersiel, Tel /990410, Fax 04426/904522, Tel./Fax 04426/286, info@hooksieler-rennverein.de, KARLSRUHE Zucht- und Rennverein Karlsruhe 1924 e.v. Gustav-Schçnleber-Str. 23, Karlsruhe, Tel. 0721/567483, Fax 0721/ , Tel. an Renntagen 0721/ , Fax 0721/ , info@zrv-knielingen.de,

4 K LN Kçlner Renn-Verein von 1897 e.v. Rennbahnstr. 152, Kçln, Tel. 0221/ , Fax 0221/ , KREFELD Krefelder Rennclub 1997 e.v. An der Rennbahn 5, Krefeld, Tel /58990, Fax 02151/ LEBACH Zweckbetrieb zur Fçrderung des Pferderennsports in der Stadt Lebach Am Markt 1, Lebach, Tel /4575, Fax 06881/55176, Mobil an Renntagen 0170/ , LEIPZIG Leipziger Reit- und Rennverein Scheibenholz e.v. Wundtstr. 4, Leipzig, Tel. 0341/ , Fax 0341/ , Fax an Renntagen 0341/ , MAGDEBURG Magdeburger Renn-Verein e.v. von 1906 Herrenkrug 4, Magdeburg, Tel. 0391/ o. 56, Fax 0391/ , MANNHEIM Badischer Rennverein Mannheim-Seckenheim e.v. Turfweg 15, Mannheim, Tel. 0621/416060, Fax 0621/ , Tel. an Renntagen 0621/477909, Fax an Renntagen 0621/471220, MEISSENHEIM Reit- Renn- und Fahrverein Meissenheim/Ried Baden e.v. M hlstr. 23, Meißenheim, Tel /661020, Mobil 0171/ , lu.boersig@gmx.de, MIESAU Reit- und Fahrverein Miesau e.v. Im Junkersgarten 7, Bruchm hlbach-miesau, Tel /2976, Mobil 0172/ , johannes-prappacher@gmx.de M LHEIM M lheimer Rennverein Raffelberg e.v. Akazienallee 80-82, M lheim/ruhr, Tel. 0208/570013, Fax 0208/57005, info@muelheim-galopp.de, Tel. 0208/ M NCHEN M nchener Rennverein e.v. Graf-Lehndorff-Str. 36, M nchen, Tel. 089/ , Fax 089/908197, rennverein@galoppmuenchen.de, NEUSS Neusser Reiter- und Rennverein 1875 e.v. Am Rennbahn Park 1, Neuss, Tel / , Fax 02131/251000, info@neuss-galopp.de,

5 QUAKENBR CK Artl nder Rennverein e.v. Postfach 1431, Quakenbr ck, Tel /3561, Tel /2292, Fax 05431/902393, Fax 05431/2277, RASTEDE Oldenburger Landesrennverein e.v. Hans-Lodi-Str. 3, Oldenburg, Tel. 0441/32735, Fax 0441/383683, Mobil 0170/ , SAARBR CKEN Rennclub Saarbr cken e.v. Großblittersdorfer Str. 329, Saarbr cken, Tel. 0681/761930, Fax 0681/ , Tel. an Renntagen 0681/57066, Mobil: 0151/ , SONSBECK Reiterverein Graf Haeseler Sonsbeck Graf Haeseler Weg 7, Sonsbeck, Tel /6699, Fax 02211/ , Mobil 0172/ , VERDEN Rennverein Verden e.v. Postfach 1621, Verden, Tel /1368, Fax 04231/61108, Tel. an Renntagen 04231/63195, Fax an Renntagen 04231/68414, ZWEIBR CKEN Pf lzischer Rennverein Zweibr cken e.v. Herzogstraße 1, Zweibr cken, Tel /8841, Fax 06805/ , Tel./Fax an Renntagen: 06332/471478, heinrich-schmahl@t-online.de

6 - 6 - ZUSAMMENSTELLUNG der für 2016 ausgeschriebenen bzw. angemeldeten Renntage Rennvereine Renntage Rennvereine Renntage Baden-Baden 12 Bad Doberan 2 Bad Harzburg 6 Berlin-Hoppegarten 11 Billigheim 1 Blieskastel 1 Bremen 5 Cuxhaven 1 Dortmund 14 Dresden 7 Düsseldorf 10 Erbach 1 Frankfurt 4 Hamburg 7 Hannover 8 Hassloch 1 Honzrath 1 Lebach 1 Leipzig 4 Magdeburg 4 Mannheim 5 Meissenheim 1 Miesau 1 Mülheim 4 München 7 Neuss 9 Quakenbrück 1 Rastede 1 Saarbrücken 4 Sonsbeck 1 Verden 1 Zweibrücken 2 Karlsruhe 1 Köln 13 Krefeld 6 Gesamt 158

7 - 7 - BESONDERE BESTIMMUNGEN Zweijährigen-Rennen: Für 2j.-Rennen, die mit einer Gesamtdotierung von Euro und mehr ausgeschrieben sind, gelten folgende Bestimmungen: a) Nr. 318 RO findet keine Anwendung. Es gelten die im Ausschreibungsbuch bzw. Wochenrennkalender veröffentlichten Nennungstermine. b) Es sind jeweils 80 Nennungen verlangt, im Preis des Winterfavoriten und im Preis der Winterkönigin 160 Nennungen. c) Das Nenngeld beträgt 1,5 % des Gesamtrennpreises. d) Eine Nachnennung ist für den Preis des Winterfavoriten und den Preis der Winterkönigin nicht möglich. 2. Rennen für 3j. oder 3j. u. ält. Pferde mit einer Gesamtdotierung von mindestens Euro (ausgenommen Gruppen-Rennen). a) Nr. 318 RO findet keine Anwendung. Es gilt statt dessen eine Nennungsfrist von max. 20 Wochen. Die Streichungstermine werden zwischen den Veranstaltern und der Besitzervereinigung vereinbart. b) Das Nenngeld beträgt 1,5 % des Gesamtrennpreises. 3. Nenngeld und Nachnennungsmöglichkeit: a) Das Nenngeld beträgt in Gruppen-Rennen entgegen Nr. 360 RO 2 % des Gesamtrennpreises. Ausgenommen hiervon sind das Deutsche Derby, Henkel Preis der Diana, Preis des Winterfavoriten und Preis der Winterkönigin. b) Das Nenngeld kann bis zu 2,5 % des ausgeschriebenen Gesamtrennpreises betragen bei Rennen, die vom DVR e.v. oder German Tote GmbH finanziell unterstützt werden. c) Ein Pferd kann bis zur Vorstarterangabe (ausgenommen Deutsches Derby, Henkel Preis der Diana, Preis des Winterfavoriten, Preis der Winterkönigin und Auktionsrennen) nachgenannt werden gegen 10 % des ausgeschriebenen Rennpreises in Rennen mit einem Gesamtpreis von mindestens Euro und einem Nennungsschluß von mindestens 6 Wochen. Im Deutschen Derby und Henkel Preis der Diana ist eine Nachnennung nur zum letzten Streichungstermin gegen 10 % des ausgeschriebenen Rennpreises möglich. Für ein Pferd, das aufgrund einer Nachnennung eines anderen Pferdes im Deutschen Derby oder Henkel Preis der Diana seine Startberechtigung in einem Ausscheidungsverfahren verliert, wird entgegen Nr. 434 e) RO das gesamte Nenngeld zurückerstattet. d) Nachnennungsgebühren in Gruppe-Rennen werden zur Hälfte in den Sonderfonds Gruppe-Rennen abgeführt. Ausgenommen hiervon sind das Deutsche Derby und der Henkel Preis der Diana, bei denen die Nachnennungsgebühr ohne weitere Abzüge dem Rennverein zukommt.

8 - 8 - e) Ein Pferd kann bis zur Vorstarterangabe gegen das 1,75-fache des Gesamteinsatzes in allen anderen Rennen nachgenannt werden. f) Die Hälfte des erhöhten Einsatzes gem. Nr. 3 e) wird in den Solidarfonds abgeführt. g) Ein Pferd, das eine Startberechtigung nach Nr. 286 S.6 RO oder Nr. 434 RO (ausgenommen ein gegen erhöhtes Nenngeld zur Vorstarterangabe nachgenanntes Pferd) verloren hat, kann innerhalb von 10 Tagen in Rennen mit kurzem Nennungsschluß gegen einfachen Einsatz der bisher angefallenen Raten bis zur Starterangabe nachgenannt werden. 4. Prämie für inländische Pferde: In allen Rennen der Kategorie D für zweijährige und dreijährige Pferde erhält der Besitzer des bisher sieglosen Siegers eine Inländer-Prämie in Höhe von Euro, sofern dieser Sieger Inländer im Sinne der Nr. 21 RO ist. Die Inländer-Prämie gilt nicht als gewonnener Rennpreis. Die Ausschüttung einer Inländer- Prämie für sieglose Pferde wird in der Ausschreibung des jeweiligen Rennens angegeben. Die Inländerprämie wird aus dem Zuchtfonds finanziert. 5. EBF-Prämie: Die Sieger erhalten, falls sie EBF-prämienberechtigt sind, in allen Rennen der Kategorie D für zweijährige Pferde eine EBF-Prämie in Höhe von Euro, sofern sie noch sieglos in das Rennen gegangen sind. Die EBF-Prämie gilt nicht als gewonnener Rennpreis. Die EBF-Prämie wird aus dem EBF-Fonds finanziert. 6. Sicherheit in Hindernisrennen: Zur Verhinderung von Unglücksfällen in Hindernisrennen sind die Starter und Hilfsstarter angewiesen, während eines Hindernisrennens im Innenraum der Rennbahn zu verbleiben. Sollte es sich im Verlauf eines Hindernisrennens als notwendig erweisen, ein Hindernis zu sperren oder das Feld um ein Hindernis zu leiten, sind Starter und Hilfsstarter dazu beauftragt, ggf. nach Rücksprache mit der Rennleitung über Funk. Die Reiter haben die diesbezüglichen Flaggen-Signale zu beachten. An Hindernissen im Sichtbereich des Publikums ist jeweils eine Sichtblende vorzuhalten. Generelle Maßnahmen bei Hindernisrennen: - Streckenposten an jedem Hindernis ausgerüstet mit Funksprechverbindung zur Rennleitung und entsprechenden Flaggen, um das Feld auf Anweisung an einem Hindernis vorbeizuleiten oder das Rennen abzubrechen. - Streckenposten auch an nicht gut einsehbaren Passagen und insbesondere in Bögen. - Der Heckenbewuchs ist soweit herunter zuschneiden, dass sowohl für Rennleitung als auch für Reiter und Pferde eine bessere Übersicht besteht. - An den Hindernissen ist ein entsprechend großer Abstand zwischen der äußeren Begrenzung (Rails, Hecke) zu schaffen, um reiterlosen Pferden ein vernünftiges Durchkommen an den Hindernissen zu ermöglichen, ohne dass sie zum Springen gezwungen werden oder es zu Unfällen mit Fängen oder anderen Dingen kommen kann.

9 - 9 - Spezielle Maßnahmen bei Seejagdrennen: - Der See als Hindernis hat nach ca. ein Drittel bis spätestens zur Hälfte des Rennens zu erfolgen. - Der Einritt in den See sowie der See selbst muss für Pferd und Reiter frühzeitig erkennbar sein. - Die Pferde sind vor dem See durchzuparieren, ein Galopp in das Wasser darf nicht erfolgen. Die Rennleitung kann je nach Rennbahn und Wasserhöhe andere Maßnahmen den Reitern vorgeben. - Ein ausgebildeter Rettungstaucher und gegebenenfalls ein Boot müssen einsatzbereit vorgehalten werden. - Bereiche unterschiedlicher Wassertiefe sind mit durchgehenden Kunststoff-Rails abzusichern. 7. a) In Abänderung der Nr. 325 RO ist die Ausschreibung der folgenden Anzahl von Ausgleichen erlaubt, wobei die Beschränkung der Anzahl der Rennen pro Renntag gem. Nr. 8 b) zu beachten ist: - Bei Renntagen mit 8 oder 9 Rennen vier Ausgleiche, - bei Renntagen mit 10 Rennen fünf Ausgleiche. Sollte ein Aufgewichtsrennen (ausgenommen Rennen für 2j. Pferde) am Tag der Vorstarterangabe nicht zustande kommen, erhält der Rennverein die Möglichkeit, stattdessen einen Ausgleich zur endgültigen Starterangabe kurzfristig auszuschreiben. Die Veröffentlichung einer solchen zusätzlichen Ausschreibung erfolgt über die elektronischen Medien (Internetseite des jeweiligen Rennvereins sowie des Direktoriums, Trainerservice bzw. per an die Trainer). b) An Samstagen und Sonntagen (ausgenommen Feiertage und Renntage mit Gruppen- Rennen) dürfen nicht mehr als 9 Rennen ausgeschrieben werden. An Wochentagen dürfen nicht mehr als 8 Rennen ausgeschrieben werden. Hindernisrennen und Halbblutrennen werden bei der Berechnung der Anzahl der Rennen nicht mitgezählt. 8. Festsetzung der Gewichtsskala in Ausgleichen: a) Ein Ausgleicher hat am Tag der Gewichteveröffentlichung bei der endgültigen Festsetzung der Skala in den Ausgleichen einen Spielraum von 2 kg, soweit alle Pferde ausgehandicapt sind. b) Nach Abschluss der Vorstarterangabe muß der Ausgleicher durch Veränderung der Skala die zu tragenden Gewichte in Ausgleichen bis auf ein Höchstgewicht von max. 60 kg in Flachrennen und max. 70 kg in Hindernisrennen festsetzen. In Aufgewichtsrennen ist durch die Renntechnische Abteilung des Direktoriums das Höchstgewicht durch Veränderung der Grundgewichte nach der Vorstarterangabe auf max. 58 kg in Flachrennen und max. 68 kg in Hindernisrennen heraufzusetzen. 9. Von allen Brutto-Rennpreisen (In- und Ausland), Besitzer-, EBF- und Züchterprämien wird ein Betrag in Höhe von 1,0 % für einen Fonds zur Förderung rennsportlicher Maßnahmen einbehalten.

10 Auf jeden im In- und Ausland erzielten Rennpreisgewinn eines in Deutschland lizenzierten Berufstrainers und Berufsrennreiters wird eine Verbandsabgabe zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Trainer- und Jockeyverbandes erhoben. Diese Abgabe beträgt 0,1 % für Trainer und 0,075 % für Berufsrennreiter von allen erzielten Rennpreisen. Die Abgabe wird mit der Rennabrechnung von den Gewinnprozenten (nach Berücksichtigung der weiterhin gültigen Verbandsabgabe von 3 % in Flachrennen bzw. 4 % in Hindernisrennen) abgezogen und dem Konto des Deutschen Trainer- und Jockeyverbandes zugeführt. Diese Abgabe ist beschränkt auf eine jährliche Gewinnsumme von höchstens 1,5 Mio. Euro pro Trainer bzw. Reiter. Von darüber hinausgehenden Gewinnen wird die Abgabe vom Deutschen Trainer- und Jockeyverband zurückerstattet. 11. Nennungen von namenlosen Pferden In Rennen mit einem langen Nennungsschluss ist nach wie vor die Abgabe von Nennungen für Pferde, für die noch kein Name registriert wurde, möglich. Es gelten jedoch folgende Modalitäten: a) Für Pferde, welche eine oder mehrere Nennungen in 2j. Rennen besitzen, muss der Name spätestens bis zum 1. Juli des Zweijährigenalters registriert sein. Sollte nach diesem Termin noch kein Name eingetragen sein, wird das Pferd aus dem bzw. den 2j. Rennen zum nächsten Streichungstermin gestrichen. b) Für Pferde, welche eine oder mehrere Nennungen in 3j. Rennen besitzen, muss der Name spätestens bis zum 1. April des Dreijährigenalters registriert sein. Sollte nach diesem Termin noch kein Name eingetragen sein, wird das Pferd aus dem bzw. den 3j. Rennen zum nächsten Streichungstermin gestrichen. 12. Außenboxen auf der geraden Bahn in Baden-Baden, Hoppegarten und München Da die Startmaschine auf den o.g. Rennbahnen in der Regel an den Außenrails aufgestellt wird, gelten die an die Außenrails angrenzenden Startboxen als innere Startplätze. Ein Antrag auf Außenbox führt lediglich zum Einrücken als letztes Pferd. 13. Regelung für Sandbahnrennen sowie Sandbahnhandicap a) Seit 1. April 2013 werden alle Leistungen aus dem Ausland nicht mehr getrennt nach Gras- oder Sandbahn bewertet. Entsprechende Zulassungs- und Gewichtsbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt für alle Leistungen im Ausland für Gras- und Sandbahnrennen gleich zu bewerten und zu berechnen. Die in Deutschland erzielten Leistungen auf der Grasbahn werden nur für Grasbahnrennen und diejenigen auf der Sandbahn nur für Sandbahnrennen bei Zulassung und Gewichteberechnung angewandt. b) Seit 1. November 2005 wird für die Sandbahnrennen ein spezielles Handicap erstellt. Alle Pferde beginnen in Ausgleichen auf der Sandbahn mit ihrem aktuellen Ausgleichsgewicht (GAG) auf der Grasbahn, wenn das Pferd kein spezielles Sandbahnhandicap besitzt. Starts auf Sandbahnen verändern je nach Leistung das GAG nach oben oder unten. Für Grasbahnen bleibt das zuvor festgelegte Ausgleichsgewicht unabhängig von den Sandbahnstarts bestehen.

11 Beispiel: Gewinnt ein Pferd auf der Sandbahn ein oder mehrere Rennen, so startet es dennoch beim späteren Auftritt auf einer Grasbahn ohne Aufgewicht mit der früheren GAG-Marke. Andererseits kann durch Sandbahnstarts auch kein GAG-Gewicht nach unten verändert werden. c) Alle Rennen auf der Sandbahn sind beschränkt auf max. 14 Starter. Rennen mit weniger als 8 Starterangaben können nach Rücksprache mit dem Direktorium gestrichen werden. d) Um ein rechtzeitiges Satteln der Pferde zu gewährleisten, wird ein früheres Auswiegen der Reiter entgegen Nr. 449 RO genehmigt. Die Starthelfer sind lediglich zur Unterstützung beim Einrücken der Pferde in die Startboxen zuständig. Für ein Pferd, welches aufgrund seines Charakters Führhilfe an der Startstelle bedarf, muß vom Trainer geeignetes Personal zur Startstelle beordert werden. e) Transportkostenbeihilfen werden für jedes mit Wetten laufende Pferd gezahlt, das am Renntag einen Geldpreis von nicht mehr als 800 Euro gewinnt. Die Beihilfe wird für ein 4j. oder ält. Pferd in Flachrennen mit einer Dotierung von weniger als Euro nur dann gezahlt, wenn es bei seinen 3 vorangegangenen Starts mindestens einen Geldpreis gewonnen hat. 14. Absicherung von Rennen für 2j. Pferde der Kategorie D 2016 Ein Rennverein muss ein ausgeschriebenes Rennen für 2j. Pferde der Kategorie D durchführen, wenn mindestens 5 mit Wetten laufende Pferde als Starter angegeben sind. Wenn weniger als 6 Pferde mit Wetten gestartet sind, erhält der Rennverein einen Zuschuss aus dem Solidarfonds. Der Zuschuss gleicht den Fehlbetrag zwischen den ausgeschütteten Rennpreisen zzgl. Züchterprämie und 20 % des Gesamtwettumsatzes in diesem Rennen aus. Er ist begrenzt auf tatsächliche Ausschüttungen, die sich aus einer Dotierung von Euro ergeben und auf max Euro. 15. Wettchance des Tages bzw. Rennen mit Viererwette Die renntechnische Abteilung des Direktoriums wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem jeweiligen Veranstalter, bestehende Ausschreibungen zu ändern, um die Durchführung einer oder mehrerer Wettchancen des Tages bzw. Rennen mit Viererwette pro Kalendertag, an dem Rennen veranstaltet werden, zu ermöglichen. Die Rennen können durchgeführt werden, wenn mindestens 12 Starter bei der Starterangabe angegeben wurden. Sollte diese Starterzahl nicht erreicht werden, ist der Rennverein berechtigt, am Tag der endgültigen Starterangabe bis spätestens Uhr weitere Starter zu akquirieren. Bei mehreren Veranstaltern an einem Veranstaltungstag bestimmt die renntechnische Abteilung unter Berücksichtigung des sportlichen Gehalts des Renntages, der bisherigen Wetteinsätze in der Wettchance des Tages bei dem jeweiligen Rennverein und der Anzahl der Starterangaben in den als Wettchance des Tages in Frage kommenden Rennen den Veranstalter, der eine Wettchance des Tages durchführen kann.

12 Die endgültige Auswahl einer Wettchance des Tages erfolgt bei der endgültigen Starterangabe, es werden sodann in diesem Rennen bei einem Gesamtrennpreis von höchstens Euro zwei zusätzliche Platzgelder (5. und 6. Platz) ausgeschüttet. Weiterhin kann der Siegpreis und/oder die Platzgelder angehoben werden. Es wird eine zweite oder dritte Wettchance mit Viererwette am gleichen Ort oder bei weiteren Veranstaltern genehmigt. Bei einem weiteren Veranstalter kann eine zweite oder dritte Wettchance nur dann genehmigt werden, wenn der Erstveranstalter keinen Jackpot ausschüttet oder ausdrücklich zustimmt. Der Zweit- oder Drittveranstalter hat außerdem folgende Voraussetzungen zu erfüllen bzw. zuzustimmen: a) Es müssen mindestens 12 Starter bei der endgültigen Starterangabe angegeben werden. b) Die Platzierung des Rennens wird von der renntechnischen Abteilung des Direktoriums festgelegt, um Überschneidungen mit dem Erstveranstalter hinsichtlich des dortigen Hauptrennens und der Wettchance auszuschließen. Die Wettchance des Tages bzw. ein Rennen mit Viererwette wird nur ausgetragen, wenn ein Jackpot von mindestens Euro oder eine Garantieauszahlung von mindestens Euro in der Viererwette ausgelobt wird. Für eine Wettchance des Tages können abweichende höchste zulässige Starterzahlen bestimmt werden. Es können bis zu zwei Ersatzpferde in das Starterfeld aufgenommen werden. Diese nehmen nur dann am Rennen teil, wenn Pferde bis 9.00 Uhr des Renntages zu Nichtstartern erklärt wurden. Die Ersatzpferde laufen mit Wetten. Der Veranstalter erhält zwei sogenannte Wild-Cards, um bestimmte Pferde, die für einen Wettumsatz interessant sind, als Starter bestimmen zu können. Diese Wild-Cards sind nur im Einvernehmen mit der renntechnischen Abteilung des DVR zu vergeben. Eine ggf. vorhandene feste Startberechtigung aus einem anderen Ausscheidungsverfahren gilt nicht in diesem Rennen, hier ausgeschiedene Pferde erhalten jedoch eine mögliche feste Startberechtigung gem. Nr. 434 RO für andere Rennen. 16. Ausgleichszulassung im Ausland trainierter Pferde in Deutschland Im Ausland trainierte Pferde sind in Erweiterung der Nr. 416 RO zum Ausgleich zugelassen, wenn sie jemals auf der Flachen gewonnen, eine aktuelle GAG-Einschätzung im Heimatland haben und für einen Ausgleich jeder Klasse genannt werden. 17. Championat der Auszubildenden Für das Championat der Auszubildenden zählen die Siegzahlen des gesamten Jahres, in dem der Reiter als Auszubildender geritten ist, unabhängig eines Prüfungstermines während des Jahres.

13 Verlegung von Rennterminen Beantragte und genehmigte Renntermine eines Rennvereins können - aus welchen Gründen auch immer - nur mit Zustimmung des Präsidiums des Direktoriums auf andere Termine verlegt werden. 19. Veränderung und Verlegung von Rennen Im Ausschreibungsbuch veröffentlichte Rennen können in der Ausschreibung und hinsichtlich einer Verlegung nur nach Nennungsschluss mit Zustimmung des Direktoriums verändert werden. Kurzfristige Neuausschreibungen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Direktoriums. 20. Ergänzung zu Nr. 394 RO Wird ein Pferd nicht rechtzeitig durch den Trainer/Besitzer gestrichen, ist die entsprechende Einsatzrate fällig. In Gruppen-Rennen hat der Rennverein keine Möglichkeit der Rückerstattung von Einsatzraten. 21. Araber-Rennen Die Araber-Rennen werden entsprechend der Rennordnung und unter der Aufsicht des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.v. durchgeführt. Es gelten für Araber- Rennen die Bestimmungen analog der Halbblutrennen (Nr. 264 RO, Nr. 481 RO). Es gibt keine Zweijährigenrennen bei Araber-Rennen, und bei Dreijährigenrennen dürfen nur Reitklappen verwendet werden. 22. Joker bei Reitverboten a) Bei einem von der Rennleitung gegen einen Reiter wegen eines fahrlässigen Verstoßes verhängten Reitverbot von bis max. 4 Renntagen hat der Reiter die Möglichkeit, einmal im Jahr den sogenannten Joker zu gebrauchen, um einen Tag des Reitverbotes an einem bestimmten Tag nicht wirksam werden zu lassen und entsprechend einen weiteren Tag hinten an die Tage des Reitverbotes anzuhängen. An dem ausgewählten Tag darf der Reiter dann ohne Einschränkungen reiten. b) Ein Antrag auf die Nutzung des Jokers ist am Renntag bei der Rennleitung oder spätestens am nächsten Werktag beim Direktorium zu stellen und gilt nur einmal im Jahr und wird entsprechend bei den Ordnungsmaßnahmen veröffentlicht. 23. Besitzerprämien 2016 a) Preis des Winterfavoriten und Preis der Winterkönigin: Die Besitzerprämie beträgt 1/3 des gesamten Nenngeldes. Beim Preis des Winterfavoriten wird die Besitzerprämie aus dem Anteil der Nenngelder errechnet, die einen Betrag von Euro übersteigen. Sie wird an den Besitzer eines inländischen (Nr. 21 RO) Pferdes unter der Bedingung gezahlt, daß das Pferd seit mindestens 2 Monaten gemäß Trainingslisten-Registrierung beim Direktorium in der Bundesrepublik Deutschland trainiert wird.

14 Die Besitzer der bestplatzierten Pferde erhalten eine Besitzerprämie analog der Aufteilung der Rennpreise, unabhängig davon, auf welchem Platz diese Pferde einkommen. Besitzerprämien gelten nicht als gewonnene Rennpreise. Die Rennordnungsbestimmungen über Trainer-, Jockey- und Stallprozente finden jedoch Anwendung. Besitzerprämien werden in Euro-Beträgen im Wochenrennkalender, Rennprogramm und in den einschlägigen Presseorganen veröffentlicht. b) Bei allen anderen Gruppe-Rennen wird keine Besitzerprämie ausgeschüttet. Stattdessen hat der jeweilige Rennverein 12,5 % des gesamten Nenngeldes dieser Gruppe- Rennen (ausgenommen Deutsches Derby und Preis der Diana) in den Sonderfonds Gruppe-Rennen abzuführen. 24. Besondere Bestimmungen Fonds 2016 Voraussetzung für die Gewährung der beantragten und vom Direktorium in den Förderplan aufgenommenen Zuschüsse ist: 1) Vorlage einer Liquiditätsplanung bis zum 31. März ) Budgetplan des Rennvereins für das Geschäftsjahr ) Erfolgsrechnung der ausgeschriebenen Renntage. 4) Abstimmung der Ausschreibungen mit dem Direktorium. 5) Erfüllung der Auflagen der Rennbahnprüfungskommission. 6) Rennvereine, die ausgeschriebene Renntage ohne Zustimmung des Direktoriums nicht durchführen, erhalten keine Zuschüsse. a) Solidarfonds Zuführung: Nr. 153 RO 1 % von allen Züchterprämien als Verbandsabgabe. Nr. 155 RO 1 % von allen Brutto-Rennpreisen (In- und Ausland), Besitzer- und EBF- Prämien als Verbandsabgabe. Nr. 155 RO 2 % von allen Brutto-Rennpreisen und EBF-Prämien ausländischer Besitzer als Verwaltungsabgabe. Nachnennungen gem. Nr. 3 f). Verwendung: Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Verbands- und Verwaltungsabgabe an die Besitzervereinigung. Sonderzuschuss für 3j. sieglosen Rennen. Zuschuss für 2j. sieglosen Rennen gem. Nr. 14. Abführung von Euro in den DVR-Haushalt. Bezuschussung von Rennen bei kleineren Rennvereinen (Billigheim, Blieskastel, Cuxhaven, Erbach, Hassloch, Herschberg, Honzrath, Hooksiel, Karlsruhe, Lebach, Mannheim, Meissenheim, Miesau, Quakenbrück, Rastede, Saarbrücken, Sonsbeck, Verden, Zweibrücken) nach folgenden Richtlinien, wobei der Höchstbetrag der Bezuschussung pro Rennverein und Rennjahr auf max Euro festgelegt ist:

15 - Rennvereine mit einem jährlichen Totalisatorumsatz von Euro und mehr auf Vorjahresbasis erhalten für jeden Renntag einen Zuschuß von Euro. - Rennvereine mit weniger als Euro jährlichen Totalisatorumsatz auf Vorjahresbasis erhalten 10 % der ausgeschütteten Rennpreise als Zuschuss. - Zentrale Starterangabe im Verband Südwestdeutscher Rennvereine. b) Stützungfonds Wochenrenntage Zuführung: 1 % von allen Brutto-Rennpreisen (In- und Ausland), Besitzer-, EBF- und Züchter- Prämien. Verwendung: Die Mindestdotierung für die Zweijährigen Rennen und die Dreijährigen Rennen muss Euro betragen. Außerdem müssen pro Renntag mindestens 6 Vollblut- Galopprennen nach der Rennordnung des Direktoriums mit einem Gesamtrennpreisvolumen von nicht weniger als Euro oder im Jahresdurchschnitt von nicht weniger als Euro durchgeführt werden. Unter diesen Voraussetzungen werden pauschale Zuschüsse wie folgt gezahlt: 1. Ein Alleinveranstalter mit TV-Übertragung an Samstagen oder Wochentagen erhält einen Zuschuss von Euro, sofern bei dem betreffenden Rennverein jährlich mindestens 4 Renntage bzw. 3 Renntage bei Rennvereinen in Mitteldeutschland durchgeführt werden. 2. Veranstalter mit einem weiteren Rennverein mit TV-Übertragung am gleichen Tag erhalten einen Zuschuss von Euro pro Renntag. 3. Meetings-Veranstalter Baden-Baden und Hamburg erhalten nur einen Zuschuss für Wochenrenntage (Mo. - Fr.). 4. An gesetzlichen und regionalen Feiertagen und an PMU-Renntagen mit mehr als 5 PMU-Rennen wird ein Zuschuss nicht gezahlt. c) Fonds zur Förderung Rennsportlicher Maßnahmen Zuführung: 1 % von allen Brutto-Rennpreisen (In- und Ausland), Besitzer-, EBF- und Züchter- Prämien gem. Nr. 9. Verwendung: Verabschiedete Maßnahmen Förderung Ausgleiche I 50 % der Erhöhung der Züchterprämien von 24 % auf 30 % max Euro. Über den weiteren Einsatz der Mittel entscheidet die Besitzervereinigung.

16 d) Sonderfonds Gruppe-Rennen Zuführung: 50 % der Nachnennungen in Gruppe-Rennen gem. Nr. 3 d). 12,5 % der Nenngelder in Gruppe-Rennen gem. Nr. 23 b). Verwendung: Beschluss des Präsidiums des Direktoriums zur Unterstützung von Gruppe-Rennen. e) Hindernisfonds Zuführung: 1 % von allen Brutto-Rennpreisen in Hindernisrennen (Inland). Nicht gezahlte Züchterprämien von ausländischen und nicht züchterprämienberechtigten Pferden in Hindernisrennen. Abgabe der Rennvereine in den Hindernisfonds von 100 Euro für jeden Renntag. Verwendung: Stützung der Hindernisrennen bei Rennvereinen, die Hindernisrennen durchführen. Pro durchgeführtem Rennen wird eine Stützung von Euro gezahlt, sofern der Gesamtrennpreis mindestens Euro beträgt. Sollte der Rennpreis Euro oder mehr betragen, wird eine Stützung von Euro gezahlt. Sollte der Hindernisfonds zum Abschluss der Saison eine Unterdeckung aufweisen, wird eine anteilige Kürzung der Stützung vorgenommen. Die Fonds werden getrennt geführt und im Jahresabschluss in einer Summe als Solidarfonds ausgewiesen. Das Präsidium des Direktoriums ist berechtigt, Saldierungen zum Ausgleich von Unterdeckungen in den Fonds vorzunehmen. Soweit es den Fonds zur Förderung Rennsportlicher Maßnahmen betrifft, bedarf es der Zustimmung der Besitzervereinigung. 25. Anzahl von verlangten Nennungen In Gruppe-Rennen mit einer Dotierung von Euro und mehr kann bei weniger als 40 Nennungen der Nennungsschluss verlängert werden. Im Deutschen Derby und im Preis der Diana gilt dies entsprechend bei weniger als 100 Nennungen. Ansonsten bleiben Nr. 321 und Nr. 322 RO unverändert bestehen. 26. Match-Rennen Ein Rennen, das aufgrund einer privaten Verabredung beteiligter Ställe stattfindet, ist kein zur allgemeinen Beteiligung ausgeschriebenes Rennen, gem. Nr. 252 bis 264 RO. Die Geldpreise werden ausschließlich aus den Einsätzen bestritten. Züchterprämien werden nicht gezahlt. Die Leistungen und Gewinne der beteiligten Pferde werden daher nicht angerechnet. Ein solches Rennen läuft ohne Totalisator.

17 Hufeisenverlust Entgegen Nr. 480 RO darf ein Pferd, welches zwischen Verlassen des Führrings und Start des Rennens ein Hufeisen verliert, auch ohne das entsprechende Hufeisen starten, ohne dass ein Nachbeschlagen erforderlich ist. Dies gilt für Sandbahnrennen. Bei Grasbahnrennen muss der Trainer oder Stellvertreter vor jedem Renntag an der Waage anmelden, ob das entsprechende Pferd bei einem möglichen Verlust eines Hufeisens starten soll oder nicht. Erfolgt keine Deklaration an der Waage, wird ein solches Pferd von der Rennleitung zum Nichtstarter erklärt, falls aus Zeit oder sonstigen Gründen kein Nachbeschlagen möglich ist. 28. Rennen mit kurzem Nennungsschluss, die beim Nennungstermin 10 oder mehr Nennungen hatten (geschlossene Rennen), nach Abschluss der Vorstarterangabe beim Direktorium um Uhr des jeweiligen Termins allerdings weniger als 8 Vorstarter aufweisen, gelten wieder als offene Rennen. Nachnennungen in solchen Rennen werden nicht mit einem erhöhten Einsatz belastet.

18 ANLAGE 3 A 3. UMRECHNUNGSKURSE für in fremder Währung gewonnene Rennpreise (Nr.316 RO) Land Landeswährung für 1 e erhält man als Gegenwert in fremder Währung ab ab ab Argentinien Peso 8,98 10,22 14,03 Australien Austr. Dollar 1,54 1,48 1,49 Bahrain Dinar 0,52 0,45 0,41 Brasilien Brazil Real 3,23 3,22 4,30 Bulgarien Leva 1,95 1,95 1,95 Canada Can. Dollar 1,46 1,40 1,50 Chile Pesos 724,25 733,43 769,60 Dänemark Kronen 7,46 7,44 7,46 Großbritannien Pf.Sterling 0,83 0,78 0,74 Hongkong HK Dollar 10,66 9,38 8,42 Indien Rupie 84,90 76,63 71,89 Japan Yen 145,12 145,07 129,82 Kuwait Dinar 0,39 0,35 0,33 Malaysia Ringgit 4,52 4,23 4,67 Marokko Dirham 11,09 10,81 10,75 Neuseeland NZ-Dollar 1,67 1,55 1,59 Norwegen Kronen 8,36 9,07 9,61 Peru Sol 3,78 3,63 3,69 Polen Zloty 4,15 4,29 4,26 Qatar Rial 5,01 4,40 3,95 Rußland Rubel 45,28 72,59 79,50 Saudi-Arabien Rial 5,17 4,54 4,08 Schweden Kronen 8,86 9,48 9,18 Schweiz Franken 1,23 1,20 1,08 Serbien Dinar 114,74 121,41 120,92 Singapore Dollar 1,74 1,60 1,54 Südafrika Rand 14,45 13,99 16,80 Südkorea Won 1.452, , ,59 Tschechien Kronen 27,43 27,71 27,01 Türkei New Lire 2,96 2,82 3,16 Tunesien Dinar 2,26 2,25 2,20 U.A.E. Dirham 5,06 4,44 3,99 Ungarn Forint 298,35 316,82 315,05 Uruguay Peso 28,61 29,19 32,48 USA Dollar 1,37 1,19 1,08 Die Umrechnungskurse sind international abgestimmt. Für nicht aufgeführte Länder gilt der von der Deutschen Bundesbank zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses festgelegte Umrechnungskurs.

19 STARTERBESCHRÄNKUNG höchste Starterzahlen für die einzelnen Distanzen Starter möglich BAD DOBERAN alle Distanzen 12 BADEN-BADEN alle Distanzen 18 BAD HARZBURG über 1550 m 14 alle anderen Distanzen 16 BREMEN über 1200 m 18 über 1300 m 18 über 1400 m 18 über 1600 m 18 alle anderen Distanzen 16 DORTMUND Grasbahnrennen alle Distanzen 14 Sandbahnrennen alle Distanzen 14 DRESDEN alle Distanzen 12 DÜSSELDORF über 1000 m m m m m m m m m 12 Starter möglich DÜSSELDORF bei ausgesteckter Bahn über 1000 m m m m m m / 2200 m m m 10 FRANKFURT über 2450 m 12 alle anderen Distanzen 16 HALLE über 1750 m 13 alle anderen Distanzen 12 HAMBURG über 1000 m m m m 14 alle anderen Distanzen m (ausgesteckt) 14 Innenbahn über alle anderen Distanzen 14 HANNOVER über 1900 m 14 alle anderen Distanzen 16 HOPPEGARTEN über 1200 m (runde Bahn) m m 16 alle anderen Distanzen 20

20 Starter möglich KÖLN über 1600 m m 18 alle anderen Distanzen 16 KREFELD über 1300 m m m m 15 alle anderen Distanzen 16 LEIPZIG alle Distanzen 12 MAGDEBURG über 2200 m 10 alle anderen Distanzen 12 Sandbahn alle Distanzen 10 Starter möglich MÜLHEIM über 1100 m m m m m m m m m 14 alle anderen Distanzen 18 MÜNCHEN über 1000 m m 14 alle anderen Distanzen 16 NEUSS Grasbahn über 1600 m 12 über 2400 m 12 alle anderen Distanzen 15 Sandbahn alle Distanzen 14 Bei ausgesteckter Bahn (außer in München) verringert sich pro 1 Meter Aussteckung die höchste Starterzahl um je 1 Pferd.

21 STARTERBESCHRÄNKUNG für den Verband Südwestdeutscher und Nordwestdeutscher Rennvereine Höchste Starterzahl von allen Distanzen: Starter Billigheim 8 (Keine Ständestarts) Blieskastel 10 (Keine Ständestarts) Cuxhaven-Duhnen 12 (Keine Ständestarts) Erbach 10 (Ständestarts) Hassloch 16 (Ständestarts) Honzrath 10 (Keine Ständestarts) Hooksiel 12 (Keine Ständestarts) Karlsruhe 8 (Keine Ständestarts) Lebach 12 (Ständestarts) Höchste Starterzahl von allen Distanzen: Starter Mannheim 12 (Ständestarts) Meissenheim 12 (Ständestarts) Miesau 12 (Ständestarts) Quakenbrück 12 (Keine Ständestarts) 1750 m 10 Rastede 12 (Keine Ständestarts) Saarbrücken 12 (Ständestarts) 1350 m u. HR 10 Sonsbeck 8 (Keine Ständestarts) Verden 12 (Ständestarts) Zweibrücken 12 (Ständestarts) Ausscheidungsverfahren gem. Nr. 434 RO: Pferde, die auf der Anlage des veranstaltenden Rennvereins trainiert werden, erhalten für den Heimatstandort eine feste Startberechtigung.

22 TRANSPORTBEIHILFEN 2016 Die Transportbeihilfe wird an den Besitzer zzgl. Mehrwertsteuer ausgezahlt, sofern der Besitzer vorsteuerabzugsberechtigt ist und dies dem Direktorium angezeigt wurde. WESTDEUTSCHE RENNVEREINE Gemäß Nr RO gewähren der Dortmunder Rennverein, Düsseldorfer Reiter- und Rennverein, Kölner Renn-Verein, Krefelder Rennclub, Mülheimer Rennverein Raffelberg und Neusser Reiter- und Rennverein ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen und unter Vorbehalt des Widerrufs Transportbeihilfen. Neben den Bestimmungen der Rennordnung gelten folgende Bedingungen: - Ein Pferd, für das eine Beihilfe beantragt wird, muss mit Wetten gelaufen sein und darf an diesem Tag keinen Geldpreis gewonnen haben. Für die Sandbahnveranstalter gelten in den Monaten Januar/Februar/März und November/Dezember Sonderregelungen. - In einem Flachrennen, das mit e oder geringer dotiert ist, wird für ein 4j. oder ält. Pferd nur dann eine Beihilfe gezahlt, wenn es bei seinen 3 vorausgegangenen Starts mindestens einen Geldpreis gewonnen hat. - Das Personal des Trainers bzw. Besitzers, der eine Beihilfe beantragt, muss die Stallordnung des gastgebenden Rennvereins beachtet haben (Zuteilung der Box, Abwaschen der Pferde usw.). Ein unerlaubtes Mittel darf nicht nachgewiesen werden. 1. Standard-Beihilfen: Anreise bis 50 km e km 20 e km 35 e km 50 e mehr als 200 km 75 e 2. Erhöhte Transportbeihilfen: Wenn ein öffentlicher Transporteur beauftragt wird, der einen genügend großen Fuhrpark unterhält, um die Pferde seiner Kunden zu mehreren am selben Tag stattfindenden Galopprennveranstaltungen fahren zu können, werden je Pferd folgende Beihilfen gewährt: Transporte aus: Sonderregelung für Dortmund innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Westdeutscher Rennvereine 30,- e Westfalen 60,- e 50,- e Transporte unter 30 km Entfernung 15,- e Frankfurt 90,- e 100,- e Bremen, Hannover, Pfalz, Saarland 100,- e Bremen, Hannover 70,- e Baden-Baden 150,- e München 175,- e Hoppegarten, Halle, Leipzig, Dresden 175,- e Gotha, Magdeburg 150,- e 3. Es werden keine Transportkostenrechnungen entgegengenommen. Stattdessen wird die Transportbeihilfe gemäß vorstehender Transportbeihilfenregelung nach dem Renntag direkt dem Besitzer auf seinem Konto beim Direktorium gutgeschrieben. Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich in der Transportbeihilfe enthalten. 4. Die öffentlichen Transporteure werden an den jeweiligen Renntagen gebeten, einen offiziellen Lieferschein, der die Namen der transportierten Pferde ausweist, im Sekretariat des Rennvereins einzureichen.

23 VERBAND NORDWESTDEUTSCHER RENNVEREINE BAD HARZBURG, HANNOVER Mit der Veröffentlichung ist keine Zusage für die Gewähr von Frachtzuschüssen in den folgenden Jahren verbunden. A) Für jedes Pferd, das mehr als 70 km zu einem Renntag oder Meeting anreist, mit Wetten läuft und einen Geldpreis von nicht mehr als e gewinnt, wird ein Zuschuß in folgender Staffelung gezahlt: B) km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e km ,- e ab 501 km ,- e C) Für Fahrten mit Transporteuren, die sich verpflichtet haben, bei Bedarf zu allen Renntagen Sammeltransporte zu fahren und einen entsprechenden Fuhrpark bereithalten, werden folgende pauschalen Zuschüsse gezahlt: 1.) Hannover-Bremen e 50,- je Pferd 2). Hannover-Harzburg e 45,- je Pferd 3). Aus dem Raum Ost-Westfalen 1 Pferd e 150,- (Harzburg) 1 Pferd e 135,- (Hannover) 2 und 3 Pferde nach Harzburg e 110,- je Pferd Hannover e 90,- je Pferd ab 4 Pferde nach Harzburg e 80,- je Pferd Hannover e 70,- je Pferd 4). Aus dem Raum Dortmund, Gelsenkirchen, Mülheim 1 Pferd e 135,- 2 und 3 Pferde e 110,- je Pferd 4-6 Pferde e 95,- je Pferd ab 7 Pferde e 90,- je Pferd 5). Aus dem Raum Düsseldorf, Köln, Krefeld, Neuss 1 Pferd e 150,- 2 und 3 Pferde e 125,- je Pferd 4-6 Pferde e 110,- je Pferd ab 7 Pferde e 95,- je Pferd 6). Aus dem Raum Frankfurt u. Saarland 1 Pferd nach Harzburg e 150,- 1 Pferd nach Hannover e 165,- 2 Pferde nach Harzburg e 125,- je Pferd 2 Pferde nach Hannover e 145,- je Pferd 3 u.4 Pferde nach Harzburg e 100,- je Pferd 3 u.4 Pferde nach Hannover e 125,- je Pferd ab 5 Pferde nach Harzburg e 90,- je Pferd ab 5 Pferde nach Hannover e 100,- je Pferd

24 Fortsetzung Verband Nordwestdeutscher Rennvereine 7). Aus Baden-Baden und München 1 Pferd nach Harzburg e 200,- 1 Pferd nach Hannover e 220,- 2 Pferde nach Harzburg e 180,- je Pferd 2 Pferde nach Hannover e 200,- je Pferd 3 u.4 Pferde nach Harzburg e 170,- je Pferd 3 u.4 Pferde nach Hannover e 190,- je Pferd ab 5 Pferde nach Harzburg e 140,- je Pferd ab 5 Pferde nach Hannover e 150,- je Pferd 8). Aus dem Raum Magdeburg 1 Pferd nach Hannover e 135,- 2 u. 3 Pferde nach Hannover e 90,- je Pferd ab 4 Pferde nach Hannover e 70,- je Pferd je Pferd nach Harzburg e 80,- 9). Aus dem Raum Halle/Leipzig 1 Pferd nach Hannover e 135,- 2 u. 3 Pferde nach Hannover e 110,- je Pferd ab 4 Pferde nach Hannover e 95,- je Pferd je Pferd nach Harzburg e 100,- 10). Aus dem Raum Berlin 1 Pferd nach Hannover e 150,- 2 u. 3 Pferde nach Hannover e 125,- je Pferd ab 4 Pferde nach Hannover e 110,- je Pferd je Pferd nach Harzburg e 100,- 11). Aus dem Raum Dresden 1 Pferd nach Hannover e 165,- 2 u. 3 Pferde nach Hannover e 135,- je Pferd ab 4 Pferde nach Hannover e 120,- je Pferd je Pferd nach Harzburg e 130,- In Rennen der Kategorie F mit einer Dotierung von weniger als e wird die Hälfte der unter B) genannten Zuschüsse gezahlt. In einem Flachrennen, das mit e oder geringer dotiert ist, wird für ein 4j. oder ält. Pferd nur dann eine Beihilfe gezahlt, wenn es bei seinen 3 vorausgegangenen Starts mindestens einen Geldpreis gewonnen hat.

25 VERBAND SÜDWESTDEUTSCHER RENNVEREINE vom Trainingsort Hannover, Dormund, Köln, München Frankfurt zur Rennbahn Bremen, Münsterland, Neuss, Bad Harzburg Krefeld, Düsseldorf, Mülheim Blieskastel Erbach Honzrath Karlsruhe Lebach Mannheim Miesau Saarbrücken Zweibrücken vom Trainingsort Saarland einschl. Hassloch, Iffezheim, Schweiz zur Rennbahn Zweibrücken Mannheim Elsaß Blieskastel Erbach Honzrath Karlsruhe Lebach Mannheim Miesau Saarbrücken Zweibrücken Bei Gewinnen bis 249 e in Flach- und Hindernisrennen wird 50 %, von 250 e bis 500 e einschließlich wird 25 % des vorstehenden Zuschusses gewährt. Bei Gewinnen von über 500 e wird kein Zuschuss gewährt. Für Starter aus den neuen Bundesländern erfolgt die Transportkostenregelung nach Vereinbarung. Die Rechnungen über die Transportkosten sind vom Besitzer innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Renntag den Rennvereinen vorzulegen. Bei Rechnungsstellung sind das Rennen sowie die Platzierung des Pferdes anzugeben. Pferde, die ohne Wetten gelaufen sind oder bei denen ein unerlaubtes Mittel festgestellt wurde, erhalten keine Beihilfe. Ein Rechtsanspruch gegen den veranstaltenden Verein besteht nicht.

26 BAD DOBERAN Der Doberaner Rennverein gewährt 2016 ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen und unter Vorbehalt des Widerrufs Transportkostenbeihilfen gemäß den Bestimmungen Nr RO. Die Vergütung gilt für den Hin- und Rücktransport insgesamt lt. folgender Aufstellung: Transportbeihilfen je Pferd von folgenden Trainingsorten: e Baden-Baden ,- Bremen ,- Dortmund ,- Dresden ,- Düsseldorf ,- Frankfurt ,- Gotha ,- Halle ,- Hannover ,- Hoppegarten ,- Köln ,- Krefeld ,- Leipzig ,- Magdeburg ,- Mülheim/Ruhr ,- München ,- Neuss ,- Saarbrücken ,- Andere nicht aufgeführte Orte und Ausland auf Anfrage Transportkostenbeihilfe wird nicht gezahlt bei folgenden Bedingungen: 1. Für Pferde, die nicht gestartet sind, vom Start verwiesen, ohne Wetten gelaufen sind oder bei denen unerlaubte Mittel festgestellt worden;. 2. Für Pferde, die am Renntag einen Geldpreis von 615 e und mehr gewonnen haben. Dem Besitzer eines für Transportkostenbeihilfe berechtigten Pferdes wird der Betrag, ggf. zzgl. Mehrwertsteuer, auf sein Konto beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v. überwiesen.

27 BADEN-BADEN TRANSPORTKOSTENBEIHILFE Für jedes in Baden-Baden mit Wetten gelaufene und im Inland trainierte Pferd, werden Transportbeihilfen gewährt, sofern das jeweilige Pferd in einem Rennen nicht insgesamt e oder mehr an ausgezahlten Rennpreisen gewonnen hat. Werden bei einem Pferd unerlaubte Mittel festgestellt, entfällt die Transportbeihilfe. Die Transportbeihilfen für den Hin- und Rücktransport werden wie folgt vergütet: Trainingsquartier Beihilfesatz e Berlin ,- Blender / Verden ,- Bremen / Mahndorf ,- Dortmund ,- Dresden ,- Düsseldorf ,- Frankfurt am Main ,- Gütersloh ,- Halle ,- Hannover ,- Haßloch ,- Köln ,- Krefeld ,- Leipzig ,- Lengerich ,- Magdeburg ,- Mannheim ,- Mülheim-Ruhr ,- München ,- Neuss ,- Saarbrücken ,- Warendorf ,- Weilerswist ,- Die Beihilfesätze gelten grundsätzlich einschließlich aller Gebühren und Nebenkosten des Transportes. Die Zahlung von Transportbeihilfen erfolgt nicht in bar. Die Transportbeihilfen werden über das Direktorium auf das Konto des Besitzers verrechnet. Die Transportunternehmen haben für Seuchenbekämpfung zu sorgen. Ansprüche auf Transportbeihilfen gelten als erloschen, wenn diese Baden Racing nicht bis 14 Tage nach dem jeweiligen Rennen schriftlich vorliegen. Die Transportkostenregelung für Pferde aus dem Ausland erfolgt nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch Baden Racing. Ein Rechtsanspruch gegen den Veranstalter besteht nicht.

Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v.

Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v. Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v. Ausschreibungen f r die Rennen des Jahres 2018 - 1 - AUSSCHREIBUNGEN 2018 MÄRZ 2018 AUSSCHREIBUNGEN Die Rennvereine veranstalten die nachstehend veröffentlichten

Mehr

-1- MÄRZ 2014 AUSSCHREIBUNGEN NENNUNGEN VON IM AUSLAND TRAINIERTEN PFERDEN

-1- MÄRZ 2014 AUSSCHREIBUNGEN NENNUNGEN VON IM AUSLAND TRAINIERTEN PFERDEN -1- AUSSCHREIBUNGEN 2014 MÄRZ 2014 AUSSCHREIBUNGEN Die Rennvereine veranstalten die nachstehend veröffentlichten Leistungsprüfungen unter Voraussetzung, daß die Bestimmungen der Rennordnung, die dazu erlassenen

Mehr

Galopp Termine. Stand: 14. Februar 2019 Änderungen vorbehalten

Galopp Termine. Stand: 14. Februar 2019 Änderungen vorbehalten Galopp Termine 2019 Stand: 14. Februar 2019 Änderungen vorbehalten PMU-RENNTAGE * RENNTERMINE 2019 So. 6. 1. DORTMUND * So. 13. 1. DORTMUND * So. 20. 1. NEUSS * Sa. 26. 1. NEUSS * So. 3. 2. DORTMUND *

Mehr

Galopp Termine. Stand: 25. Februar 2016 Änderungen vorbehalten

Galopp Termine. Stand: 25. Februar 2016 Änderungen vorbehalten Galopp Termine 2016 Stand: 25. Februar 2016 Änderungen vorbehalten www.german-racing.com RENNTERMINE 2016 Sa. 2. 1. DORTMUND Di. 12. 1. NEUSS Sa. 23. 1. DORTMUND Sa. 30. 1. NEUSS Sa. 6. 2. DORTMUND Sa.

Mehr

BAD HARZBURG. Harzburger Rennverein e.v. von 1880 Freitag, 21. Juli, Uhr. Dienstag, 11. Juli

BAD HARZBURG. Harzburger Rennverein e.v. von 1880 Freitag, 21. Juli, Uhr. Dienstag, 11. Juli Nennungsschluss: BAD HARZBURG Freitag, 21. Juli, 12.00 Uhr Montag, 17. Juli bis 9.00 Uhr, I. 1. RENNEN. (D) 6.000 e (3.000, 1.200, 900, 600, 300). Prämie für den Besitzer des inländischen (Nr. 21 RO) bisher

Mehr

Neuausschreibung Vier- und Fünfjährigen-Zirkel

Neuausschreibung Vier- und Fünfjährigen-Zirkel Neuausschreibung Vier- und Fünfjährigen-Zirkel Der Zirkel ist eine Gesamtausschreibung deutscher Trabrennveranstalter und umfasst die drei Rennserien NRW, CRITERIUM und TROPHY - und zusätzlich den PREIS

Mehr

Galopp Termine. Stand: 12. Dezember 2016 Änderungen vorbehalten

Galopp Termine. Stand: 12. Dezember 2016 Änderungen vorbehalten Galopp Termine 2017 Stand: 12. Dezember 2016 Änderungen vorbehalten www.german-racing.com PMU-RENNTAGE * RENNTERMINE 2017 Sa. 7. 1. NEUSS * Sa. 14. 1. NEUSS * Sa. 21. 1. DORTMUND * Sa. 28. 1. DORTMUND

Mehr

SAMSTAG, 25. AUGUST 2018 (1665,1688,1724, 291)

SAMSTAG, 25. AUGUST 2018 (1665,1688,1724, 291) Ausschreibungen Grosse Woche SAMSTAG, 25. AUGUST 2018 (1665,1688,1724, 291) Nennungsschluss: Rennen 2 Nennungsschluss: Rennen 1 Nennungsschluss: Rennen 3-9 Gewichteveröffent.: Streichungstermin: Rennen

Mehr

1. Grußwort... S Hinweise zu den Ausschreibungen S Besitzer und Trainerbereich auf der Haupttribüne.. S. 9

1. Grußwort... S Hinweise zu den Ausschreibungen S Besitzer und Trainerbereich auf der Haupttribüne.. S. 9 AUSSCHREIBUNGEN 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Grußwort... S. 3 2. Hinweise zu den Ausschreibungen 2016.... S. 5 3. Besitzer und Trainerbereich auf der Haupttribüne.. S. 9 4. Transportbeihilfen... S. 11 5.

Mehr

AUSSCHREIBUNGEN 2017

AUSSCHREIBUNGEN 2017 AUSSCHREIBUNGEN 2017 hoppegarten.com Sehr geehrte Besitzer, Trainer und Reiter, liebe Freunde von Hoppegarten, wir freuen uns alle auf die Saisoneröffnung am Sonntag, dem 2. April. An unverändert 11 Renntagen

Mehr

MITTWOCH, 30. MAI 2018

MITTWOCH, 30. MAI 2018 Ausschreibungen Frühjahrsmeeting MITTWOCH, 30. MAI 2018 Streichungstermin bzw. Vorstarterangabe: Freitag, 25. Mai Montag, 28. Mai bis 9.00 Uhr, I. 1. RENNEN. Stutenrennen. (D) 6.000 (3.550, 1.450, 650,

Mehr

Jetzt nennen später abräumen!!!

Jetzt nennen später abräumen!!! Liebe Traberfreunde! Jetzt nennen später abräumen!!! Unter diesem Motto bietet Hamburg Bahrenfeld im Jahr 2017 insgesamt 14 gehobene Rennen mit einem Preisgeld von mehr als 500.000 an. Neben den bewährten

Mehr

- Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn IFFEZHEIM. Am 02. Juli Beginn: 11:30 Uhr. 1.Start: 13:30 Uhr.

- Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn IFFEZHEIM. Am 02. Juli Beginn: 11:30 Uhr. 1.Start: 13:30 Uhr. - Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn IFFEZHEIM Am 02. Juli 2017 Beginn: 11:30 Uhr 1.Start: 13:30 Uhr Ausschreibung Für die Durchführung der Rennen gelten die folgenden Bestimmungen

Mehr

Trabrenn-Verein zu Baden

Trabrenn-Verein zu Baden Trabrenn-Verein zu Baden Ausschreibungen 2011 Sonntag, 3. Juli Sonntag, 10. Juli Samstag, 16. Juli Sonntag, 17. Juli Sonntag, 24. Juli Sonntag, 31. Juli Donnerstag, 4. August Sonntag, 7. August Sonntag,

Mehr

Ausschreibung Bauernrennen Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn I F F E Z H E I M. Am 28.

Ausschreibung Bauernrennen Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn I F F E Z H E I M. Am 28. Ausschreibung Bauernrennen 2015 - Pony- und Reitpferderennen - auf der internationalen Rennbahn I F F E Z H E I M Am 28. Juni 2015 Beginn: 11:30 Uhr 1.Start: 13:30 Uhr Ausschreibung Für die Durchführung

Mehr

Nennungsschluss ACHTUNG! Qualifikationsmarken in Baden:

Nennungsschluss ACHTUNG! Qualifikationsmarken in Baden: Trabrenn-Verein zu Baden Ausschreibungen 2012 Sonntag, 1. Juli Sonntag, 8. Juli Samstag, 14. Juli Sonntag, 15. Juli Sonntag, 22. Juli Sonntag, 29. Juli Sonntag, 5. August Sonntag, 12. August Sonntag, 19.

Mehr

SALES & RACING FESTIVAL 2018 Freitag, 19. Oktober bis Sonntag, 21. Oktober 2018

SALES & RACING FESTIVAL 2018 Freitag, 19. Oktober bis Sonntag, 21. Oktober 2018 SALES & RACING FESTIVAL 2018 Freitag, 19. Oktober bis Sonntag, 21. Oktober 2018 Baden Racing: SALES & RACING als großes Saisonfinale Vom 19. bis 21. Oktober steht mit dem SALES & RACING FESTIVAL das letzte

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 9/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 9/99 R KOMMISSION vom. Mai 9 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 31.7.2018 L 194/47 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1078 R KOMMISSION vom 30. Juli 2018 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L / 8..8 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 8/7 R KOMMISSION vom. Mai 8 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN ..7 L 9/ II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 7/ R KOMMISSION vom 9. November 7 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 5.8.2017 L 204/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1421 R KOMMISSION vom 2. August 2017 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln

Mehr

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHWEIZER TRABRENNEN

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHWEIZER TRABRENNEN SUISSE TROT Les Longs-Prés / CP 175 CH 1580 AVENCHES Phone : (+41) 026 676 76 30 Fax : (+41) 026 676 76 39 E-mail : trot@iena.ch www.iena.ch SUISSE TROT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHWEIZER TRABRENNEN

Mehr

WETTGUIDE. Pferd Der Name des Pferdes sowie dessen Charakteristik steht über dem Namen des Besitzers und des Trainers.

WETTGUIDE. Pferd Der Name des Pferdes sowie dessen Charakteristik steht über dem Namen des Besitzers und des Trainers. 1. WETTINFORMATION Im Rennprogramm finden Sie zu allen Rennen detaillierte Angaben über die einzelnen Pferde, die Jockeys sowie ihre Gewinnchancen. Folgende Zeichen und Abkürzungen werden hierbei verwendet:

Mehr

HOPPEGARTEN PRESSEKONFERENZ RENNSAISON RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 28. November 2013

HOPPEGARTEN PRESSEKONFERENZ RENNSAISON RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 28. November 2013 PRESSEKONFERENZ RENNSAISON 2013 RENNBAHN BERLIN- 28. November 2013 Sportliche Höhepunkte 2013 ALTANO verteidigt Titel im 42. Oleander-Rennen (Gruppe III), Paris-Sieg im Prix du Cadran (Gruppe I) Stall

Mehr

3. Trainingsmöglichkeiten. 4. Unfälle - Krankheiten - Brandschäden

3. Trainingsmöglichkeiten. 4. Unfälle - Krankheiten - Brandschäden Allgemeine Bestimmungen für die Galopprennen in der Schweiz 2019 Für die Durchführung der Rennen gelten das Schweizer Galopp-Renn- und Zuchtreglement (GRR) und dessen Anhänge (Weisungen) sowie die folgenden

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.. L / DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) / R KOMMISSION vom. Februar zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen

Mehr

RENNSAISON 2012 HOPPEGARTEN. RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 29. November 2012

RENNSAISON 2012 HOPPEGARTEN. RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 29. November 2012 RENNSAISON 2012 RENNBAHN BERLIN- 29. November 2012 SPITZENRENNEN UND SPORTLICHE HÖHEPUNKTE 2012 Rennpreise/ Züchterprämien 2012 1.172 T + 11% (2011: 1.058 T) 9 von 10 Renntagen mit national/ international

Mehr

Facebook Demographische Zahlen der Länder > 1 Mio. Benutzer per

Facebook Demographische Zahlen der Länder > 1 Mio. Benutzer per Facebook Demographische Zahlen der Länder > 1 Mio. per 31.05.2010 Als Quelle für die Zahlen diente Facebook AdPlanner. Die Zahlen wurden jeweils pro Land und für die ermittelt, der Frauenanteil wurde aus

Mehr

19. SPARKASSEN Renntag. 4. Juni 2017

19. SPARKASSEN Renntag. 4. Juni 2017 19. SPARKASSEN Renntag 4. Juni 2017 INFORMATIONEN ZUR PRESSEKONFERENZ 30. Mai 2017 Pressemappe zum Unsere Renntermine 2017: am 04. Juni 2017 27. Großer BMW Saarland-Preis am 15. August 2017 7. Renntag

Mehr

PRESSEKONFERENZ RENNSAISON 2011 HOPPEGARTEN. RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 1. Dezember 2011

PRESSEKONFERENZ RENNSAISON 2011 HOPPEGARTEN. RENNBAHN BERLIN-HOPPEGARTEN 1. Dezember 2011 PRESSEKONFERENZ RENNSAISON 2011 RENNBAHN BERLIN- 1. Dezember 2011 1 AGENDA Sportliche Höhepunkte 2011 Willkommen zu Hause - 121. Grosser Preis von Berlin Statistik Renn- und Wettbetrieb Statistik 2011

Mehr

Stover Rennverein. 143 Jahre Stover Rennen. Stover Rennverein v.1874 e.v Auf der Stover Rennbahn

Stover Rennverein. 143 Jahre Stover Rennen. Stover Rennverein v.1874 e.v Auf der Stover Rennbahn Stover Rennverein 143 Jahre Stover Rennen 23.07.2017 Auf der Stover Rennbahn Veranstalter: Stover Rennverein v. 1874 e.v. 3663722 Nennungsschluss: 12.07.2017 Nennung Online (NeOn) nicht möglich! Nennungen

Mehr

Stover Rennverein Genehmigt von Ausschuss Turniersport (LK) im PSV Hannover e.v.

Stover Rennverein Genehmigt von Ausschuss Turniersport (LK) im PSV Hannover e.v. Stover Rennverein Genehmigt von Ausschuss Turniersport (LK) im PSV Hannover e.v. i. A. 144 Jahre Stover Rennen 26.08.2018 Auf der Stover Rennbahn Veranstalter: Stover Rennverein v. 1874 e.v. 3663722 Nennungsschluss:

Mehr

Die Ein- und Ausfuhr von Ägyptischen Pfund ist auf 5.000 EGP beschränkt.

Die Ein- und Ausfuhr von Ägyptischen Pfund ist auf 5.000 EGP beschränkt. Ägypten Ägyptische Pfund / EGP Die Ein- und Ausfuhr von Ägyptischen Pfund ist auf 5.000 EGP beschränkt. Mitnahme von EURO-Bargeld oder Reiseschecks, da der Umtausch in Ägypten ca. 10% günstiger ist. Ein

Mehr

Berliner Trabrenn-Verein e.v. Allgemeine und besondere Bestimmungen

Berliner Trabrenn-Verein e.v. Allgemeine und besondere Bestimmungen Berliner Trabrenn-Verein e.v. Allgemeine und besondere Bestimmungen I. Allgemeines Die Rennen werden nach der TRO sowie den folgenden Allgemeinen Bestimmungen des Berliner Trabrenn-Verein e.v. (BTV) gelaufen.

Mehr

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN TRABRENN-VEREIN ZU BADEN Ausschreibung 2017 - III. Meeting TRABRENN-VEREIN ZU BADEN Ausschreibung 2017 III. Meeting Dienstag, 12. September (8 PMU-Races) Rennbeginn: Dienstag 16:15 Uhr Nennungsstelle Sekretariat

Mehr

Vorschriften. Wettbetrieb

Vorschriften. Wettbetrieb Vorschriften für den Wettbetrieb Stand: Mai 2018 - 2 - HERAUSGEBER: Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v. Rennbahnstraße 154, 50737 Köln - 3 - VORSCHRIFTEN FÜR DEN WETTBETRIEB TEIL I GELTUNGSBEREICH

Mehr

Kurzausschreibung Motocross-Clubsport-Veranstaltung

Kurzausschreibung Motocross-Clubsport-Veranstaltung ADAC Württemberg e. V. Abteilung Jugend, Sport, Ortsclubs Am Neckartor 2 70190 Stuttgart Grundlage dieser Kurzausschreibung ist die gültige Motocross-Clubsport-Grundausschreibung. Die Veranstaltung wird

Mehr

ZÜRI-TURF Der Newsletter des Rennvereins Zürich

ZÜRI-TURF Der Newsletter des Rennvereins Zürich ZÜRI-TURF Der Newsletter des Rennvereins Zürich Neeracherstrasse 20, CH-8157 Dielsdorf Tel. 044 853 01 07, Fax 044 853 10 05 www.pferderennen-zuerich.ch Liebe Mitglieder des Rennvereins Zürich Bald sind

Mehr

Teil A. Allgemeine Bestimmungen. 25 Geldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise. 26 Nenngeld, Startgeld, Einsatz, Stallgeld. III.

Teil A. Allgemeine Bestimmungen. 25 Geldpreise und Aufteilung in Einzelgeldpreise. 26 Nenngeld, Startgeld, Einsatz, Stallgeld. III. folge zu vergeben: 1. Platz Gold, 2. Platz Silber, 3. Platz Weiß, 4. Platz Blau, 5. Platz Rot, 6. Platz und weitere Grün. 3.2 Weitere Preisschleifen in anderer Farbe sind als ndenken zugelassen. 3.3 Die

Mehr

Kurzausschreibung Motocross-Clubsport-Veranstaltung

Kurzausschreibung Motocross-Clubsport-Veranstaltung Grundlage dieser Ausschreibung ist die gültige Motocross-Clubsport-Grundausschreibung. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen und Regelungen dieser Grundausschreibung und bei Veranstaltungen zur

Mehr

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN TRABRENN-VEREIN ZU BADEN Ausschreibung 2015 II. Meeting Sonntag, 9. August Sonntag, 16. August Sonntag, 23. August Sonntag, 30. August Rennbeginn: Sonntag 15:30 Uhr Nennungsstelle Sekretariat des Trabrenn-Vereines

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

LEIDENSCHAFT GALOPP VOLLBLUT... PASSION FOR WINNERS

LEIDENSCHAFT GALOPP VOLLBLUT... PASSION FOR WINNERS LEIDENSCHAFT GALOPP VOLLBLUT... PASSION FOR WINNERS VOM FASZINIERENDEN GEFÜHL, EIN RENNPFERD ZU BESITZEN In den wenigen Minuten eines Rennens und in der Zeit vorher steigt der Adrenalinspiegel. Das eigene

Mehr

Vorschriften. Wettbetrieb

Vorschriften. Wettbetrieb Vorschriften für den Wettbetrieb Stand: Januar 2019 - 2 - HERAUSGEBER: Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.v. Rennbahnstraße 154, 50737 Köln - 3 - VORSCHRIFTEN FÜR DEN WETTBETRIEB TEIL I GELTUNGSBEREICH

Mehr

Hiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2017 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.

Hiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2017 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Consumer Barometer-Studie 2017

Consumer Barometer-Studie 2017 Consumer Barometer-Studie 2017 Anteil der mobilen Internetnutzung erstmals über Der Anteil der mobilen Internetnutzung liegt in allen 63 Ländern der Consumer Barometer-Studie 1 erstmals über 2. Wir untersuchen,

Mehr

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR GALOPPRENNEN RENNSAISON 2016

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR GALOPPRENNEN RENNSAISON 2016 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR GALOPPRENNEN RENNSAISON 2016 1.1. Nennungen 1 - Nennungen / Rennleistungen / Dotationen und Besitzerprämien Alle Nennungen haben schriftlich zu erfolgen. Jeder Nennende haftet

Mehr

Schweizer Pferderennsport-Verband Fédération Suisse de courses de chevaux. Wetten auf den Rennbahnen WETTE TRIFECTA. Reglement

Schweizer Pferderennsport-Verband Fédération Suisse de courses de chevaux. Wetten auf den Rennbahnen WETTE TRIFECTA. Reglement Wetten auf den Rennbahnen WETTE TRIFECTA Reglement SPV Reglement trifecta -Wette Seite 1 von 6 13. September 2001 ARTIKEL 1 DEFINITION DER TRIFECTA -WETTE Für bestimmte, im offiziellem Rennprogramm so

Mehr

Hiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2018 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.

Hiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2018 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Flensburger Schwimmklub von 1930 e. V.

Flensburger Schwimmklub von 1930 e. V. Flensburger Schwimmklub von 1930 e. V. Auf Grundlage des 1 Abs. 4 der Finanzordnung des Flensburger Schwimmklubs von 1930 e. V. vom 06.03.2008 werden die nachstehenden Richtlinien über finanzielle Leistungen

Mehr

Zucht und Trabrennverein Straubing 1873 e.v ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG PRÄSENTATION (OHNE NICHT-ÖFFENTLICHE INHALTE)

Zucht und Trabrennverein Straubing 1873 e.v ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG PRÄSENTATION (OHNE NICHT-ÖFFENTLICHE INHALTE) Zucht und Trabrennverein Straubing 1873 e.v. 142. ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG PRÄSENTATION (OHNE NICHT-ÖFFENTLICHE INHALTE) Tagesordnungspunkt 1 Eröffnung Begrüßung Totengedenken Totengedenken Wir

Mehr

Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B)

Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B) Hinweis zur Teilnahme an CSI-Amateur Owner Prüfungen (CSI Am, Kat. A/B) Liebe Reiterinnen und Reiter, Sie möchten in einer internationalen Amateur-Owner-Prüfung starten? Dann müssen Sie folgendes beachten!

Mehr

<60 % 60 % < 80 % 80 % < 100 % alle < 100 % UV-Grad* in Prozent

<60 % 60 % < 80 % 80 % < 100 % alle < 100 % UV-Grad* in Prozent Datenblatt: Versorgungslücken an leistbaren Wohnungen insgesamt und nach Einkommensklassen (in Bezug auf das Bundesmedianeinkommen) 1, Daten für Deutschland und detailliert für die 77 deutschen Großstädte

Mehr

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN TRABRENN-VEREIN ZU BADEN Ausschreibung 2016 III. Meeting Dienstag, 13. September (PMU) Rennbeginn: 16:15 Uhr Nennungsstelle Sekretariat des Trabrenn-Vereins zu Baden 2500 Baden, Wiener Straße 84 Telefon:

Mehr

Statistische Mitteilung vom 14. Dezember 2016

Statistische Mitteilung vom 14. Dezember 2016 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 14. Dezember 216 Basler Tourismus im November 216: Mehr Übernachtungen als ein Jahr zuvor Im November 216 wurden

Mehr

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball

Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Anhang 1 Ergänzung der Spielordnung für den Frauen- und Juniorinnenfußball Für den Frauen- und Mädchenfußball gelten die Regelungen der Spiel- und Jugendordnung mit den nachstehenden Ergänzungen. 1 Altersklassen

Mehr

Entwurf. ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /..

Entwurf. ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /.. DE xxxx DE DE Entwurf ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION (EG) Nr. /.. vom [ ] betreffend eine Übergangsfrist für Abschlussprüfungstätigkeiten bestimmter Drittlandabschlussprüfer und -abschlussprüfungsgesellschaften

Mehr

BMW M Drivers Club e.v. Telefax: Spichernstrasse 44

BMW M Drivers Club e.v. Telefax: Spichernstrasse 44 Absender vielen Dank für Ihre gut lesbar Schrift A BMW M Drivers Club e.v. Telefax: 0221 42 00 620 Spichernstrasse 44 D 50672 Köln zum Fahrerlehrgang SALZBURGRING 2005 (Teilnahmebedingung siehe Rückseite)

Mehr

Reitertag am Fahrertag am mit Stever-Lippe-Ruhr Meisterschaft Kl.E in Hamm-Norddinker

Reitertag am Fahrertag am mit Stever-Lippe-Ruhr Meisterschaft Kl.E in Hamm-Norddinker Reitertag am 04.08.2018 Fahrertag am 05.08.2018 mit Stever-Lippe-Ruhr Meisterschaft Kl.E in Hamm-Norddinker Veranstalter: ZRFV Uentrop Nennungsschluss: 02.07.2018 Schriftliche WBO Nennungen an: Anna Kappelhoff

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) 1 Allgemeines Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller Altersklassen gemäß 1 der LKO unter Beachtung von 6 Ziffer 2 dieser Durchführungsbestimmungen. 2 Leistungsklassen (LK) Die Leistungsklassen

Mehr

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN

TRABRENN-VEREIN ZU BADEN TRABRENN-VEREIN ZU BADEN Ausschreibung 2016 I. Meeting Sonntag, 3. Juli Sonntag, 10. Juli Sonntag, 17. Juli Donnerstag, 21. Juli (PMU) Sonntag, 31. Juli Rennbeginn: Donnerstag 16:15 Uhr Sonntag 15:30 Uhr

Mehr

Nationale Wettkampfregeln. herausgegeben vom Verband für Reiterspiele e.v. Mounted Games Deutschland (Stand: )

Nationale Wettkampfregeln. herausgegeben vom Verband für Reiterspiele e.v. Mounted Games Deutschland (Stand: ) MOUNTED GAMES Nationale Wettkampfregeln herausgegeben vom Verband für Reiterspiele e.v. Mounted Games Deutschland (Stand: 06.02.2016) Zur leichteren Lesbarkeit wird statt Pony / Pferd nur von Pony gesprochen,

Mehr

Statistische Mitteilung vom 27. Februar 2017

Statistische Mitteilung vom 27. Februar 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 27. Februar 217 Rückgang der Logiernächte im Januar 217 Im Januar 217 nahm die Zahl der Übernachtungen gegenüber

Mehr

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main Wichtige Hinweise an die Anleger des Sondervermögens VERIFONDS EUROPA Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, die Besonderen Anlagebedingungen

Mehr

Veranstalter: Deutsches Olympiade-Komitee für Reiterei e. V. (DOKR) und Reit- und Fahrverein Warendorf e. V.

Veranstalter: Deutsches Olympiade-Komitee für Reiterei e. V. (DOKR) und Reit- und Fahrverein Warendorf e. V. Ausschreibung Preis der Besten Voltigieren Junioren Preis der Zukunft Einzelvoltigieren Sichtungsprüfung der Gruppen für die EM Voltigieren vom 19. 21. Mai 2017 in Warendorf Veranstalter: Deutsches Olympiade-Komitee

Mehr

Kalenderjahr 2018: mit knapp 150 Mio. Nächtigungen und 45 Mio. Ankünften über Vorjahreswerten

Kalenderjahr 2018: mit knapp 150 Mio. Nächtigungen und 45 Mio. Ankünften über Vorjahreswerten Kalenderjahr 2018: mit knapp 150 Mio. Nächtigungen und 45 Mio. Ankünften über Vorjahreswerten Quelle: Statistik Austria Pressemeldung 149,8 Mio. Nächtigungen gesamt im Kalenderjahr 2018 Sowohl aus dem

Mehr

Statistische Mitteilung vom 12. Oktober 2017

Statistische Mitteilung vom 12. Oktober 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 12. Oktober 217 Höhere Gäste- und Übernachtungszahlen im September 217 Im September 217 wurden 117 36 Logiernächte

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

REGLEMENT für den OKV-VEREINSCUP

REGLEMENT für den OKV-VEREINSCUP REGLEMENT für den OKV-VEREINSCUP Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES 1. Grundlagen / Geltungsbereich 2. Verantwortlichkeit/Trägerschaft II. III. III. QUALIFIKATIONSPRÜFUNGEN 3. Prüfungen FINAL 3. Prüfungen

Mehr

Statistische Mitteilung vom 15. Dezember 2017

Statistische Mitteilung vom 15. Dezember 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 15. Dezember 217 Zunahme bei den Logiernächten im November 217 Im November 217 verzeichneten die Basler Hotelbetriebe

Mehr

Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Herren Flight

Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Herren Flight Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Herren Flight 2. 4. Oktober 2015 Golfclub Haugschlag-Waldviertel 3874 Haugschlag 160 Tel: +43 2865 8441-0 E-Mail: golf@golfresort.at http://www.golfresort.at

Mehr

Parkgebühren in Deutschland

Parkgebühren in Deutschland Parkgebühren in Deutschland Vergleich der 100 größten deutschen Städte im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Bericht der IW Consult GmbH Köln Köln, 24. Januar 2008 Institut der

Mehr

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017

Statistische Mitteilung vom 13. Februar 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 13. Februar 217 Basler Tourismus 216: Noch nie wurden so viele Übernachtungen gezählt Im Dezember wurden 98 399

Mehr

Statistische Mitteilung vom 21. Juni 2017

Statistische Mitteilung vom 21. Juni 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 21. Juni 217 Zunahme der Gäste- und Übernachtungszahlen im Mai 217 Die Zahl der Übernachtungen im Mai 217 nahm

Mehr

Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Damen Flight 1

Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Damen Flight 1 Niederösterreichische Mannschaftsmeisterschaft für Senioren 2015 Damen Flight 1 2. 4. Oktober 2015 Golfclub Haugschlag-Waldviertel 3874 Haugschlag 160 Tel: +43 2865 8441-0 E-Mail: golf@golfresort.at http://www.golfresort.at

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.11.2018 L 285/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1699 R KOMMISSION vom 9. November 2018 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung

Mehr

Kreispferdesportverband Düren e.v.

Kreispferdesportverband Düren e.v. Kreispferdesportverband Düren e.v. JUGENDFÖRDER-CUP Teilnahmebedingungen Stand 03.11.2015 Der Jugendförder-Cup wird jährlich vom Kreispferdesportverband Düren ausgeschrieben und soll dazu beitragen die

Mehr

5-Jahresvergleich: Immobilien-Preise in Hannover und Augsburg steigen am stärksten

5-Jahresvergleich: Immobilien-Preise in Hannover und Augsburg steigen am stärksten Grafiken zur Pressemitteilung 5-Jahresvergleich: Immobilien-Preise in Hannover und Augsburg steigen am stärksten Ergebnisse des Kaufpreisbarometers von immowelt.de Analyse der Kaufpreise in 79 deutschen

Mehr

WSI-Mindestlohndatenbank

WSI-Mindestlohndatenbank Überblick 2000 2018 Mindestlöhne pro Stunde; jeweils zum 1. Januar des Jahres (in nationaler Währung) Belgien Euro 6,64 6,78 7,05 7,19 7,19 7,33 7,48 7,63 7,94 8,41 8,41 8,58 8,75 9,10 9,10 9,10 9,10 9,28

Mehr

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V.

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. ------------------------------------------------------------------------------------- gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom 04. November 2014) 1. Grundsatz Die Kassen-

Mehr

Pferde Wetten Hüte.

Pferde Wetten Hüte. Wir erklären das WETTEN auf www.doberaner-renntage.de Pferde Wetten Hüte www.doberaner-renntage.de PROGRAMM Freitag, den 19. August 2016 Eröffnungsrenntag um den Glashäger Cup Ladies Day und Hutwettbewerb

Mehr

WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN)

WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN) WEISUNGEN FÜR DIE AUSBILDUNGS- ENTSCHÄDIGUNGEN (HERREN) INHALTSVERZEICHNIS ART. 1 ZWECK 3 ART. 2 GRUNDSATZ DER AUSBILDUNGSENTSCHÄDIGUNG 3 ART. 3 DAUER DER AUSBILDUNG UND BERECHNUNG 3 ART. 4 FESTLEGUNG

Mehr

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 1 von 6 Merkblatt Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 2 von 6 Die () fördert

Mehr

Ausschreibung WBO Veranstaltung. Breitensportveranstaltung nach WBO am April 2019

Ausschreibung WBO Veranstaltung. Breitensportveranstaltung nach WBO am April 2019 Postanschrift: Ländl. Reit- und Fahrverein GE-Buer, Postfach 20 06 22, 45841 Gelsenkirchen Ausschreibung WBO Veranstaltung Breitensportveranstaltung nach WBO am 27. + 28. April 2019 Veranstalter: LRuFV

Mehr

Statistische Mitteilung vom 11. September 2017

Statistische Mitteilung vom 11. September 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 11. September 217 Basler Tourismus verzeichnet im August 217 ein Übernachtungsplus Wie bereits in den vorangegangenen

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB)

Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) 1 Allgemeines Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung (LKO) des Deutschen Tennis Bundes (DTB) -gültig ab 01.10.12, Stand 09.12.12- Das Leistungsklassensystem des DTB gilt für Spieler aller

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 1.4.2019 L 92/3 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/536 R KOMMISSION vom 29. März 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete, deren aufsichtliche

Mehr

Kreispferdesportverband Düren e.v.

Kreispferdesportverband Düren e.v. Kreispferdesportverband Düren e.v. JUGENDFÖRDER-CUP Teilnahmebedingungen Stand 11.12.2017 Der Jugendförder-Cup wird jährlich vom Kreispferdesportverband Düren ausgeschrieben und soll dazu beitragen die

Mehr

Neue Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds

Neue Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds Neue Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds SR 0.941.16; AS 2011 2307 Änderungen der Neuen Kreditvereinbarungen Genehmigt durch die Beschlüsse Nr. 15014-(11/110) vom 16. November 2011 und

Mehr

Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"

Parl. Anfrage 8819/J - EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung 8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf

Mehr

Statistische Mitteilung vom 15. August 2017

Statistische Mitteilung vom 15. August 2017 Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Statistisches Amt Statistische Mitteilung vom 15. August 217 Zunahme der Gäste- und Logiernächtezahlen im Juli 217 Im Juli 217 wurden 122 31 Übernachtungen

Mehr

Verteilung der eingegangenen Verfahren 2017

Verteilung der eingegangenen Verfahren 2017 Statistiken 17 1. Verfahrenseingänge 17 Verteilung der eingegangenen Verfahren 17 ADR und andere Verfahren 5% DIS - Sportschiedsverfahren 17% IHK - Schiedsverfahren 3% DIS - Schiedsverfahren 75% Verfahrensarten

Mehr

Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016

Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 2016 Der Außenhandel von Holzbearbeitungsmaschinen Dominik Wolfschütz 29. Februar 206 Deutscher Export von Holzbearbeitungsmaschinen (HBM)» Export von HBM, gesamt» Export von HS84650» Export von HS84659» Export

Mehr

Downunder Horsemanship Clinic mit Jeff Davis im September 2019 auf dem Landhof Altmark

Downunder Horsemanship Clinic mit Jeff Davis im September 2019 auf dem Landhof Altmark Downunder Horsemanship Clinic mit Jeff Davis im September 2019 auf dem Landhof Altmark Datum 1. Kurs vom 09.09. bis zum 13.09.2019 2. Kurs vom 16.09. bis zum 20.09.2019 Anreise jeweils am Sonntag, Abreise

Mehr

Ausschreibung. EWU D-Turnier (Train & Show) Juni

Ausschreibung. EWU D-Turnier (Train & Show) Juni Stand: 28.02.2018 Datum: Veranstaltungsort: Veranstalter: Westernstall-Schultenhof Wehbergstraße 3 58093 Hagen-Halden www.westernstall-schultenhof.de Westernstall-Schultenhof Thomas Sommer Wehbergstraße

Mehr

Kalenderjahr 2016: Erstmals über 140 Millionen Nächtigungen

Kalenderjahr 2016: Erstmals über 140 Millionen Nächtigungen : Erstmals über 140 Millionen Nächtigungen Quelle: Statistik Austria Pressemeldung 140,8 Mio. Nächtigungen gesamt im Auslandsgäste +5,2%, Auslandsnächtigungen +4,1% Inlandsgäste +5,1%, Inlandsnächtigungen

Mehr

ACHTUNG! Qualifikationsmarken in Baden, 1600m, Autostart: Zweijährige: 1:27 Dreijährige: 1:26 Vierjährige: 1:25 Ältere: 1:23

ACHTUNG! Qualifikationsmarken in Baden, 1600m, Autostart: Zweijährige: 1:27 Dreijährige: 1:26 Vierjährige: 1:25 Ältere: 1:23 ACHTUNG! An den Renntagen ist das Melden etwaiger Änderungen oder Nichtstarter durch den verantwortlichen Trainer oder Besitzer nur im Rennsekretariat am Richterturm vorzunehmen. Dies hat bis spätestens

Mehr