Führungen im Rahmen der Grünen Schule als Assistenzmodul

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1 Studienmodule Assistenzmodul Pro Grundmodul können maximal 5 SWS / 6 LP und pro Erweiterungsmodul können maximal 10 SWS / 12 LP vergeben werden. Bei den Grund- und Erweiterungsmodulen darf höchstens 2mal der gleiche Kurs betreut werden. Beschluss PA-Sitzung vom Führungen im Rahmen der Grünen Schule als Assistenzmodul Führungen und ähnliche Veranstaltungen im Rahmen der Grünen Schule im Umfang von 3 SWS, (6 LP), mit Evaluation und Note können als Assistenzmodul gewertet werden, sofern die Veranstaltungen unendgeldlich durchgeführt werden. Beschluss PA-Sitzung vom Anrechnung des experimentellen Teils der Ringvorlesung Biowissenschaften als Assistenzmodul Für die Anrechnung als Assistenzmodul werden 6 LP (äquivalent zu einem Grundmodul) für die Hälfte (5 Kurse) x 2 Kurstage oder für alle Kurse (11 Kurse) x 1 Kurstag vergeben. Begründung: In Bezug auf Assistenzmodule darf bei den Grund- und Erweiterungsmodulen höchstens zweimal der gleiche Kurs betreut werden (Beschluss des Prüfungsausschusses vom , TOP 3). Der Prüfungsausschuss ist weiterhin der Ansicht, dass auch inhaltlich bei der Betreuung eines Grundmoduls insgesamt 12 thematisch unterschiedliche Kurstage pro Semester betreut werden, was bei der Betreuung nur eines Kurses des experimentellen Teils der Biowissenschaften (selbst wenn dieser mehrfach durchgeführt wird) nicht der Fall ist. Beschluss Prüfungsausschuss vom

2 Exkursionsmodul Der Ersatz eines Exkursionsmoduls durch ein 8-wöchiges Praktikum ist möglich unter der Voraussetzung, dass dieses im Vorfeld mit dem betreuenden Hochschullehrer besprochen wurde, um das geforderte Niveau sicherzustellen, und zusätzlich durch ein genehmigtes Protokoll belegt wird, das die Kriterien eines wissenschaftlichen Protokolls erfüllt: Einleitung mit Fragestellung, Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Literaturangaben. Beschluss Studienkommission Der Betreuer vor Ort und der Hochschullehrer der Universität Osnabrück, der das Praktikumsprotokoll gegenliest, erteilen je eine Note. Die Durchschnittsnote ergibt die Endnote. Beschluss Prüfungsausschuss vom Der Ersatz der Exkursion im Rahmen des Exkursionsmoduls durch 7 kleine Exkursionen ist nicht möglich. Beschluss Prüfungsausschuss vom Ersatz eines Exkursionsmoduls durch ein externes Praktikum Der Prüfungsausschuss weist Studenten und Lehrende darauf hin, dass Anträge auf Anerkennung eines außeruniversitären Praktikums als Äquivalenz-Leistung für ein Exkursionsmodul vor der Durchführung dieses Praktikums vom Prüfungsausschuss Biologie genehmigt werden sollen. Unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Biowissenschaften, 5 ** und der Beschlüsse der Studienkommission vom und des Prüfungsamts vom zu dieser Thematik ist folgendes zu beachten: a) Das Praktikum hat eine Mindestdauer von acht Wochen b) Der Prüfungsausschuss erklärt sein Einverständnis mit der Wahl der Institution, an der das Praktikum absolviert werden soll, sowie der Praktikumsplanung Der Studierende schreibt ein Protokoll über das Praktikum. Das Praktikum wird im Vorfeld mit dem externen Betreuer und einem Hochschullehrer der Universität Osnabrück besprochen. Um das geforderte Niveau des Protokolls zu gewährleisten, sollte dieses in Form und Inhalt den Kriterien eines wissenschaftlichen Protokolls erfüllen (Einleitung mit Fragestellung, Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Literaturangaben).

3 c) Der Betreuer vor Ort und der Hochschullehrer der Universität Osnabrück, der das Praktikumsprotokoll gegenliest, erteilen je eine Note. Die Durchschnittsnote ergibt die Endnote. Für die Übergangszeit bis zur Änderung der Prüfungsordnung soll in Anlehnung an den Beschluss der Studienkommission vom (TOP 5) Folgendes gelten: Als Ersatz für ein Exkursionsmodul soll ergänzend und passend zum externen Praktikum (4 Wochen) eine Vorlesung und ein Seminar aus einem Erweiterungs-, Erweiterungs/Master- oder Mastermodul belegt werden. Alle Prüfungsberechtigten können das Protokoll über das externe Praktikum gegenlesen. Vertiefungsvorlesungen Als Vertiefungsvorlesungen sollen definitiv nur noch Vorlesungen, aber keine Seminare und Übungen anerkannt werden. Für alle Lehramts-Bachelor Studiengänge soll gelten, dass Vertiefungsvorlesungen nicht aus solchen EM/EMM aus Fachrichtungen gewählt werden können, in denen bereits ein Grundmodul absolviert wurde. Beschluss Studienkommission vom Für Studierende, die im 2-Fächer-Bachelor mit Ziel Wissenschaftlicher Master studieren, trifft die Einschränkung (Für alle Lehramts-Bachelor Studiengänge soll gelten, dass Vertiefungsvorlesungen nicht aus solchen EM/EMM aus Fachrichtungen gewählt werden können, in denen bereits ein Grundmodul absolviert wurde) nicht zu. In den Masterstudiengängen Lehramt können Vertiefungsvorlesungen aus EM oder EMM in Fachrichtungen anerkannt werden, in denen im Bachelorstudium schon ein GM belegt wurde. Die Vorlesung aus dem EMM Tierphysiologie Molekulare und zelluläre Physiologie II wird als Vertiefungsvorlesung im Rahmen der Lehramtsstudiengänge angerechnet, auch wenn bereits im Vorfeld das GM Tierphysiologie absolviert wurde. Beschluss PA-Ausschuss vom

4 Als Vertiefungsvorlesung werden grundsätzlich zukünftig nur noch solche Lehrveranstaltungen anerkannt, die im aktuell gültigen Modulkatalog der Biologie als solche aufgelistet sind. Diese Regelung gilt für Studienanfänger ab WS 12/13. Beschluss des Prüfungsausschusses vom Die Vorlesung Pathophysiologie des Immunsystems (H. Merzendorfer) wird als Vertiefungsvorlesung anerkannt. Keine Erweiterung zum GM mehr möglich ab WS 2013/14 Die Studienkommission befürwortet den Antrag des Studiendekans, dass Klausuren, die im Rahmen von Vertiefungsvorlesungen geschrieben wurden, nicht im Nachhinein für den Klausurteil des Grundmoduls angerechnet werden können. Diese Regelung soll ab WS für alle Studierenden/Studiengänge Gültigkeit haben. Beschluss Studienkommission vom Ein Grundmodul kann für zwei Vertiefungsvorlesungen angerechnet werden, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Dies gilt für alle Lehramtsstudiengänge. Siehe Beschlüsse der Studienkommission vom und Ein Grundmodulkann nur für zwei Vertiefungsvorlesungen anerkannt werden, wenn diese für einen Studiengang angerechnet werden. Beschluss des Prüfungsausschusses vom Projektarbeitsmodul mit Ziel Berufseinstieg Studierende des 2-Fächer-Bachelor Studiengangs, die den wissenschaftlichen Master anstreben oder mit Ziel Berufseinstieg, verlängern auf Antrag im Prüfungsamt ihre Bachelorarbeit um einen Monat auf 4 Monate wegen empirischer Studien. Das Projektarbeitsmodul wird mit der gleichen Note wie die Bachelorarbeit bewertet und mit eigener Prüfungsnummer und 14 LP in Opium eingegeben.

5 Spezialisierungsmodul I: Literaturmodul Beschluss zum externen Literaturmodul Die Prüfung im Literaturmodul muss bei einem Prüfungsberechtigten im FB Biologie durchgeführt werden. Prüfungsausschuss vom Spezialisierunsmodul II: Methoden- und Projektarbeit Absolvierung eines externen Großpraktikums (Methoden- und Projektarbeit) im Masterstudiengang Biowissenschaften Der externe Betreuer des Großpraktikums stellt einen Leistungsnachweis mit Note aus und ein hiesiger Fachvertreter genehmigt das Protokoll. Beschluss PA-Sitzung vom (Ergänzung vom ) Seminar in englischer Sprache Ein Englischkurs wird nicht als englischsprachiges Seminar anerkannt. Die Studienkommission hat am beschlossen, dass folgende Leistungen als Ersatz anerkannt werden können: Englischsprachiges Arbeitsgruppenseminar oder englischsprachiges Seminar aus dem Bereich der Biologie mit eigenem Referat oder vergleichbarem Diskussionsbeitrag. Beschluss PA-Sitzung vom Ein Mastersymposiums-Referat auf Englisch kann als englisches Seminar im Masterstudiengang Biowissenschaften anerkannt werden. Beschluss des Prüfungsausschusses vom

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