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1 Merkblätter für Lehrgangsleiter und Prüfer Die Deutschen Fahrabzeichen und Longierabzeichen einschl. Basispass Pferdekunde Stand: Dezember

2 Inhaltsangabe Seite Übersicht 3 Ausbildung im Bereich Abzeichen Allgemeines 4 Hufeisen Fahren 5 Basispass Pferdekunde 5 Deutsche Fahrabzeichen Klasse IV 7 Deutsche Fahrabzeichen Klasse III 8 Deutsche Fahrabzeichen Klasse II 11 Deutsche Fahrabzeichen Klasse I 13 Anhang: Hilfsrichterkarten für Fahr- Abzeichen- Prüfungen Unterrichtsnachweise für Fahrabzeichen- Lehrgänge Longierabzeichen Stand: Dezember

3 Stand: Dezember

4 Stand: Dezember

5 1. Allgemeines Vorbemerkung: Wird in den allgemeinen Hinweisen von Pferden gesprochen, so sind auch Ponys einbezogen außer in Regelungen, bei denen es für Ponys Zulassungsbeschränkungen gemäß APO gibt. Prüfungsvorbereitung Aufgabe des Lehrgangsleiters und der Prüfungskommission ist es, die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß APO in jedem einzelnen Fall zu überprüfen. Die Richterqualifikation muss den Erfordernissen der jeweiligen Klassen entsprechen. Die Ausbildungsstätte muss von der LK/LV genehmigt werden. Der Lehrgangsleiter muss mindestens im Besitz der entsprechenden Anforderungen der in der APO vorgeschriebenen Trainerlizenz C, B, oder A mit gültiger DOSB-Lizenz sein. Hinsichtlich der zu erfüllenden Wartezeiten (von Prüfungstermin zu Prüfungstermin) gelten folgende Bestimmungen: Hufeisen Basispass Pferdekunde keine Wartezeit Basispass Pferdekunde DFA IV keine Wartezeit DFA IV DFA III (2sp/1sp) 3 Monate Wartezeit DFA III (2sp) DFA III (4sp) 1 Jahr Wartezeit DFA III ( 4 sp. ) DFA II (. 4 sp. ) 1 Jahr Wartezeit DFA III (2sp/1sp) -> DFA II ( 2 sp. ) 1 Jahr Wartezeit DFA III (4sp) DFA II (2 u. 4sp) 1 Jahr Wartezeit DFA II DFA I 1 Jahr Wartezeit Wiederholungsprüfung bei nicht Bestehen einer Teilprüfung: 3 Monate Wartezeit Ein Dispens von der Wartezeit ist nur in besonders begründeten Fällen mit Genehmigung des zuständigen Landesverbandes möglich. Im Vorfeld der Prüfung ist ein Lehrgang vorgeschrieben, der den Prüfling auf die Prüfung vorbereitet. Der Lehrgang muss, auch in seinem Zeitrahmen den gemäß Merkblatt vorgeschriebenen Unterrichtsinhalten und einheiten entsprechen. Inhaltliche Basis für die Prüfungsfächer sind ausschließlich die Bücher Basispass Pferdekunde und die Richtlinien für Reiten und Fahren, Band IV (Haltung), Band V (Fahren) und Band VI (Longieren ) in der jeweils neuesten Fassung. Bewertung Für alle Fahrabzeichen-Prüfungen ist das Achenbach-System verbindlich. Jede Prüfung im praktischen Fahren (Ausnahme: die Dressuraufgabe) muss von jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen begonnen werden. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen den Prüfungsanforderungen voll genügen. Bei Prüfungen zum DFA IV, III, II und I dürfen außer Pferden nur M- und G-Ponys eingesetzt werden. K-Ponys sind in Prüfungen zum DFA IV und III für Teilnehmer bis zu einem Alter von 16 Jahren zugelassen. Pro Gespann- mit Ausnahme beim DFA I - sind in der Regel vier Bewerber erlaubt. Korrekturen des Ausbilders bzw. Kommandogebers während einer Teilprüfung sind nicht zulässig. Es wird den Prüfern empfohlen, diesbezüglich vor Beginn der Prüfung mit dem Ausbilder zu sprechen und einen Hinweis auf die Konsequenz bei Nichtbeachtung zu geben (Nichtbestehen dieser Teilprüfung). Die Fragen stellen nur die Prüfer, eine Einbeziehung des Ausbilders bei der Fragestellung ist nur beim Basispass Pferdekunde und/oder Hufeisen Fahren möglich. Stand: Dezember

6 Die theoretische Prüfung sollte in Gruppen mit nicht mehr als vier Teilnehmern - auch am Fahrlehrgerät - erfolgen. Es empfiehlt sich, alle Prüfungen für das Fahrabzeichen am Fahrlehrgerät zu beginnen. Bei Nichtbestehen einer Prüfung soll die Vergabe einer direkt unter dem Grenzwert liegenden Note möglichst vermieden werden. Die Entscheidung nicht bestanden sollte durch eine klare Note zum Ausdruck kommen (z.b. bei der Grenznote 5,0 nicht 4,9 sondern 4,5) 2. Hufeisen Fahren Aufgabe des Hufeisens Fahren soll die Heranführung an das Thema Fahren sein. Schwerpunkte sind das Näherbringen einfacher fachlicher Grundlagen auf dem Gebiet der Fahrausbildung und des Umgangs mit Pferden und Ponys. Im Mittelpunkt stehen immer die Erhaltung bzw. weitere Förderung der Motivation in Richtung Umgang mit Pferd und dem Fahren. Besonderer Wert ist auf die Beachtung von Sicherheitsaspekten im Umgang mit den Pferde zu legen. Am Hufeisen Fahren kann jeder Bewerber teilnehmen, der die entsprechende geistige und körperliche Reife aufweist, um die gemäß APO gestellten Aufgaben zu erfüllen. Ein Vorbereitungslehrgang mit ca. 30 LE Einheiten ist durchzuführen. Der Leiter dieses Vorbereitungslehrgangs muss mind. Trainer C Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz sein. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 1 LE Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege ca. 2 LE Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltes, des Umgangs mit dem Pferd, der ethischen Grundsätze (1x9 der Pferdefreunde) ca. 3 LE Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Pferdehaltung, Fütterung, des Tierschutzes und der Unfallverhütung ca. 4 LE Fahrlehre: Grundkenntnisse über Hilfengebung, Anpassen des Geschirrs und des Anschirrens Praxis: ca. 2 LE Führen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Sicherheit auf der Stallgasse ca. 2 LE Pferdepflege, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit ca. 1 LE Mithilfe beim Auf- und Abschirren ca. 2 LE Fahrlehrgerät Leinenhaltung, Leinenhaltung zum Geradeausfahren, Fahren von einfachen Wendungen, Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen ca. 2 LE Grundzüge des Leinenaufnehmens am Gespann ca.10 LE Fahren eines Ein- und Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz oder auf der Straße, im Wald, Feld und Flur Die Anforderungen sind praxisnah und vor allem altersgerecht zu vermitteln und abzuprüfen. Die Prüfung wird durch eine Person abgenommen, die eine Fahrrichterqualifikation hat bzw. die Trainer C Prüfung mit einer DOSB Lizenz. Das kann nur in besonderen Fällen mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen LK auch der Ausbilder sein. Eine praxisorientierte Ausbildung ist unbedingt angemessen und hat den Gegebenheiten unter besonderer Abwägung von Sicherheitsaspekten Rechnung zu tragen. Das bezieht sich Stand: Dezember

7 auch auf die Prüfungssituation, bei der die selbständige Leinenführung unter entsprechender Hilfestellung und Absicherung durch den Ausbilder oder eine andere erfahrene Person Teil einer Prüfung als besondere Förderung der Motivation ist. 3. Basispass Pferdekunde Aufgabe des Basispasses Pferdekunde ist es, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Dabei ist besonderer Wert auf die Themengebiete Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd sowie Sicherheitsaspekte zu legen. Es sollen insbesondere die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden Aspekte für den Umgang mit dem Pferd behandelt werden. Darüber hinaus ist die Behandlung der Verbandsnormen für Tierschutz und die Behandlung des Tierschutzgesetzes erforderlich (Potsdamer Resolution, Ethische Grundsätze). Als Vorbereitungsliteratur und Prüfungsrichtschnur gilt das Buch Basispass Pferdekunde (erschienen im FNverlag, Warendorf). Am Basispass teilnehmen kann jeder Bewerber, der die geistige und körperliche Mindestreife aufweist. Da weder ein disziplinspezifischer (z.b. Reiten, Fahren, Voltigieren) noch ein rassespezifischer Prüfungsteil gefordert wird, ist der Lehrgang und die Prüfung für alle Bewerber offen, die sich für den fachgerechten Umgang und die Haltung des Pferdes interessieren. Vor dem Basispass Pferdekunde ist ein Vorbereitungslehrgang mit ca. 30 LE durchzuführen. Die Durchführung des Lehrganges muss mindestens durch einen Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB-Lizenz oder mit gültigem Fortbildungsnachweis der BBR bzw. Pferdewirtschaftsmeister/Teilbereich Reitausbildung erfolgen. Die Anforderungen sind praxisnah und vor allem altersgerecht zu vermitteln und abzuprüfen, wobei folgende Themengebiete zu behandeln sind: 1. Praktischer Teil Umgang mit dem Pferd einschl. Bewegung Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes in die Weide oder den Paddock, Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln (bzw. altersabhängig Mithilfe), Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen, Box- und Paddockpflege, Grundtechniken des Verladens 2. Theoretischer Teil Der Bewerber ist in jedem der Prüfungsgebiete theoretisch zu prüfen: a) Pferdeverhalten und Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegung - Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis einschl. Ethische Grundsätze, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichung - Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, einschlägige Bestimmungen des Tierschutzgesetzes - Transportieren von Pferden gem. Transportverordnung - Identifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandabzeichen b) Fütterung und Fütterungstechnik Stand: Dezember

8 - Grundkenntnisse der Anatomie und der Verdauung - Futtermittel (und Rationsgestaltung) - Fütterungstechnik c) Grundlagen der Pferdegesundheit - Pferdepflege, Hufpflege, Ausrüstung - Grundkenntnisse von Anatomie und wesentlichen Erkrankungen - Kenntnisse über Impfungen, Wurmkuren - Erste-Hilfe-Maßnahmen d) Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen - Grundlagen zu den Themen Haltungsformen, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide Bei 10 oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung von einem Richter abgenommen werden, bei 11 oder mehr Prüfungsteilnehmern ist die Prüfung von zwei Richtern o- der von einem Richter und einem Prüfer Breitensport oder einem Richter und einem Prüfer eines FN-Anschlussverbandes abzunehmen. Eine Aufteilung der Prüfungskommission in der Teilprüfung Theorie auf einzelne Stationen ist möglich. Die Prüfung sollte in Gruppen von nicht mehr als jeweils vier Teilnehmern erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Prüfung möglichst praxisnah, altersgerecht und situationsgerecht (sowie ggf. behindertengerecht) durchgeführt wird. Dabei kann die theoretische Prüfung auch in die praktische Prüfung integriert werden. Die Richter können die Gruppe selbst fragen oder den Ausbilder fragen bzw. das Aufgabengebiet stellen lassen. 4. Deutsche Fahrabzeichen Für Bewerber, die ein Deutsches Fahrabzeichen ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Ist der Bewerber allerdings jünger als 18 Jahre, muss er auf der Kutsche von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens das DFA IV besitzt. Diese Regelung gilt für alle Abzeichen Das Fahrabzeichen Klasse IV (Ein- / Zweispänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 50 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (mindestens Trainer C Fahren) geleitet werden, die in Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz ist. 4-jährige und ältere Pferde, M- und G-Ponys dürfen in der Prüfung eingesetzt werden; K- Ponys nur für Teilnehmer bis 16 Jahre. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 2 LE: Biographie Benno von Achenbach, Achenbach-Grundsätze ca. 4 LE Geschirrlehre (Ein- und Zweispänner, Kumt und Brustblatt) ca. 3 LE Achenbachleine (Einzelteile, Maße, Verschnallmöglichkeiten) ca. 2 LE Wagenkunde (Aufbau) ca. 2 LE: einschlägige Bestimmungen von StVO, StVZO, StVG, ca. 1 LE: Tierschutzgesetz ca. 2 LE: Fahren in der Natur ca. 2 LE: Grundkenntnisse der LPO/WBO ca. 8 LE: Fahrlehrgerät Praxis: Stand: Dezember

9 ca. 8 LE: Aufschirren - Anspannen, Leinen aufnehmen, Ausspannen Abschirren, 16 LE praktisches Fahren (mindestens 10 LE bei vorhandenem Deutschen Fahr-Pass). Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneineinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen, die mindestens die Qualifikation FA besitzen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes zu beachten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden. Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufschirren und Anspannen sowie dem Aufnehmen der Leinen. Danach sollte auf dem Fahrplatz gefahren werden, um den Richtern einen kurzen Eindruck über die praktischen Fertigkeiten des Prüflings zu verschaffen. Nach Feststellung der Beherrschung des Ein- und/oder Zweispänners auf dem Fahrplatz muss das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr geprüft werden. Die Wertnote für die fahrerische Leistung unterscheidet sich nicht von der Wertnote, die beim Fahr-Wettbewerb auf einem Turnier zu geben wäre. In jeder Teilprüfung muss die Mindestwertnote 5,0 erreicht werden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, kann die gesamte Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Beurteilungsbogen für DFA IV (Ein- / Zweispänner) 1. Praktischer Teil Note a) sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners b) richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- oder Zweispännern c ) Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5. Auf Verlangen der Richter kann ein Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers. 2. Theoretischer Teil a) Grundkenntnisse der Fahrlehre und Kenntnisse am Fahrlehrgerät b) einschlägige Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände, allgemeine Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften. Stand: Dezember

10 4.2. Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (Ein- / Zweispänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 35 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (mindestens Trainer B Fahren) mit gültiger DOSB-Lizenz geleitet werden. Für den Erwerb des DFA III müssen die Bewerber mindestens drei Monate im Besitz des DFA IV sein. 4-jährige und ältere Pferde, M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden; K Ponys nur für Teilnehmer bis 16 Jahre. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 1 LE: Wiederholung Fahrlehre ca. 1 LE Wiederholung Geschirrlehre (Ein- und Zweispänner, Leine) ca. 1 LE Wagenkunde (verschiedene Typen) ca. 3 LE Pferdehaltung/Veterinärkunde (Anatomie, innere Organe, Prophylaxe- Maßnahmen, Hufbeschlag); ca. 1 LE: Einschlägige Bestimmungen von StVO, StVZO, StVG, Richtlinien DEKRA und TÜV; ca. 1 LE: Wiederholung Tierschutzgesetz, Potsdamer Resolution, Ethische Grundsätze); ca. 2 LE Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf; ca. 3 LE: LPO (Ausrüstung, Fahrprüfungen, Ablauf eines Turniers) und WBO; ca. 2 LE Fahrlehrgerät. Praxis pro Teilnehmer: ca. 15 LE praktisches Fahren (Dressur und Stilhindernisfahren Kl. A, Straßenverkehr), ca. 5 LE Longieren mit der einfachen Longe dabei Verschnallen von Hilfszügeln, Durchführung von Handwechseln. Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen von denen einer mindestens die Qualifikation FM besitzt. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes zu beachten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden. Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die wertnote 5,0 erreicht werden. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufschirren und Anspannen sowie dem Aufnehmen der Leinen Die Prüfung auf dem Platz besteht im Fahren einer Dressuraufgabe der Klasse A ohne Abzüge gemäß der aktuellen LPO, sowie dem Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderungen der Kl. A ohne Abzüge gemäß der aktuellen LPO. Die Wertnoten für die fahrerischen Leistungen unterscheiden sich nicht von den Wertnoten, die bei einer Dressurprüfung und einem Stilhindernisfahren der Klasse A auf einem Turnier zu geben wären. Stand: Dezember

11 Ein Prüfling, der bereits im Besitz das DLA IV ist, braucht den Longierteil der Prüfung nicht zu absolvieren. Beurteilungsbogen für DFA III (Ein- / Zweispänner) 1. Praktischer Teil Note a) Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners b) richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und/oder Zweispännern c) Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft d) Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderung der KL. A ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung, Peitschenund Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung e) Longieren mit der einfachen Longe 2. Theorie a) erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport b) Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens c) Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände 4.3. Deutsches Fahrabzeichen Klasse III (Vierspänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 45 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (Trainer A Fahren) mit gültiger DOSB-Lizenz geleitet werden. Für den Erwerb des DFA III (Vierspänner) müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Zweispänner) sein. 4-jährige und ältere Pferde, M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden; K Ponys nur für Teilnehmer bis 16 Jahre. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 4 LE Fahrlehre; ca. 3 LE Geschirrlehre (Vierspänner); ca. 3 LE Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf; ca. 1 LE Rechts- und Versicherungsfragen; ca. 4 LE Fahrlehrgerät ca. 2 LE LPO/WBO ca. 2 LE Pferdehaltung/Veterinärkunde Stand: Dezember

12 Praxis: ca. 1 LE Aufwerfen der Viererzugpeitsche; ca. 25 LE Praktisches Fahren: Vierspänner Straßenverkehr, Vierspänner Dressur Klasse A. Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen, die beide mindestens die Qualifikation FM haben müssen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes zu beachten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden. Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die wertnote 5,0 erreicht werden. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen. Das praktische Fahren eines Viererzuges muss auf einem Fahrplatz und daran anschließend im öffentlichen Verkehr durchgeführt werden. Anforderungen: Fahren und Beherrschen eines Vierspänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld oder Wald. Fahren auf einem Platz nach Weisung der Richter (im Rahmen einer Gebrauchsprüfung der Klasse A). Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Beurteilungsbogen für DFA III (Vierspänner) 1.Praktischer Teil a) sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners b) richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern c) Fahren und Beherrschen eines Vierspänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld und Wald Note d) Fahren auf einem Platz nach Weisung (im Rahmen einer Gebrauchsprüfung der Klasse A) der Richter. Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. 2) Theorie: a) erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd einschließlich Transport b) Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie Leistungsprüfungswesens c) Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände, Tierhaltung und Versicherung, Fahren auf Straßen und in Feld und Wald (Fahren im Verband, Verkehrsregeln), Stand: Dezember

13 Unfallverhütung (z.b. Ausrüstung von Fahrer und Pferd, Sicherheit von Kutsche und Geschirr), Erste Hilfe für Fahrer und Pferd (Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes Deutsches Fahrabzeichen Klasse II (Zweispänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 35 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (Trainer A mit gültiger DOSB-Lizenz) geleitet werden. Für den Erwerb des DFA II müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Ein-/Zweispänner) sein. 4-jährige und ältere Pferde und M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 2 LE Fahrlehre Kl. M für Zweispänner ca. 1 LE Geschirrlehre ca. 1 LE Einfahren eines Pferdes ca. 3LE Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf ca. 1 LE Rechts- und Versicherungsfragen ca. 3LE Aufbau und Training eines Fahrpferdes ca. 1LE Fahrlehrgerät Praxis pro Teilnehmer: ca. 2-3 LE Arbeit mit der Doppellonge ca. 20 LE Praktisches Fahren: Dressur und Stilhindernisfahren Klasse M für Zweispänner. Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. Ein Richter muss die Qualifikation FS, der andere die Qualifikation FM besitzen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes zu beachten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden. Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die wertnote 6,5 erreicht werden. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufschirren und Anspannen sowie dem Aufnehmen der Leinen. Jeder Bewerber muss eine Dressurprüfung Kl. M für Zweispänner (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren) sowie ein Stilhindernisfahren der Kl. M mit Standardanforderungen ohne Abzüge (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren) fahren. Die Wertnoten für die fahrerischen Leistungen unterscheiden sich dabei im Stand: Dezember

14 Wesentlichen nicht von den Wertnoten, die bei einer Dressurprüfung der Kl. M für Fahrpferde und bei einem Stilhindernisfahren auf dem Turnier zu geben wären. Auch die Arbeit mit der Doppellonge ist zu prüfen. Prüflinge, die das DLA II abgelegt haben, brauchen diesen Prüfungsteil nicht zu absolvieren. Beurteilungsbogen für DFA II (Zweispänner) 1.Praktischer Teil a) sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Zweispänners b) richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern c) Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Zweispänner gemäß Aufgabenheft Fahren d) Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderung der Klasse M für Zweispänner ohne Abzüge Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung. Note e) Arbeit mit der Doppellonge 2) Theorie: a) umfassende Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd b) umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre der Klasse M, insbesondere des Zweispänners, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens c) Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände Stand: Dezember

15 4.5. Deutsches Fahrabzeichen Klasse II (Vierspänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 35 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (Trainer A Fahren) mit gültiger DOSB-Lizenz geleitet werden. Für den Erwerb des DFA II (Vierspänner) müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Vierspänner) sein. 4-jährige und ältere Pferde und M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 1 LE Fahrlehre Kl. M ; ca. 1 LE Geschirrlehre (Vierspänner); ca. 1 LE Einfahren eines Pferdes; ca. 4 LE Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf; ca. 1 LE Rechts- und Versicherungsfragen; ca. 2 LE Aufbau und Training eines Fahrpferdes; ca. 1 LE Fahrlehrgerät Praxis pro Teilnehmer: ca. 2-3 LE Arbeit mit der Doppellonge; ca. 1 LE Aufwerfen der Viererzugpeitsche; ca. 20 LE Praktisches Fahren: Vierspänner Dressur und Stilhindernisfahren mit Standardanforderung Klasse M, Zweihand-System (nur Lehrgangsinhalt, nicht für die Prüfung zulässig). Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung ist durch zwei Richter abzunehmen. Ein Richter muss die Qualifikation FS, der andere die Qualifikation FM besitzen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes zu beachten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die wertnote 6,5 erreicht werden. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die praktische Prüfung beginnt bei jedem Bewerber mit dem vorschriftsmäßigen Aufnehmen der Leinen. Das Aufschirren, Abschirren, An- und Ausspannen kann aufgabenmäßig auf verschiedene Teilnehmer verteilt durchgeführt werden. Jeder Bewerber muss eine Dressurprüfung Kl. M für Vierspänner (gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren) sowie ein Stilhindernisfahren der Kl. M mit Standardanforderungen ohne Abzüge (gem. aktueller LPO) fahren. Die Wertnoten für die fahrerischen Leistungen unterscheiden sich dabei nicht wesentlich von den Stand: Dezember

16 Wertnoten, die bei einer Dressurprüfung der Kl. M für Fahrpferde und einem Stilhindernisfahren auf dem Turnier zu geben wären. Geprüft werden muss ferner das Auf- und Wiederabwerfen der Viererzugpeitsche und - wenn nötig - auch das Anlegen der Peitsche. Die Fertigkeit im Umgang und der Arbeit mit der Doppellonge ist zu prüfen. Prüflinge, die das DLA II abgelegt haben, brauchen diesen Prüfungsteil nicht zu absolvieren. Beurteilungsbogen für DFA II 1.Praktischer Teil Note a) sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners b) richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern c) Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Vierspänner gemäß Aufgabenheft inkl. Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß d) Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderung der Klasse M (gem. Aufgabenheft Fahren) für Vierspänner ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung e) Arbeit an der Doppellonge 2) Theorie: Folgende Themen werden entsprechend den Anforderungen der Klasse M abgeprüft: a) umfassende Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport b) Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners und der Arbeit mit der Doppellonge c) umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre der Klasse M, insbesondere für Vierspänner, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens d) Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände Stand: Dezember

17 4.6. Deutsches Fahrabzeichen Klasse I (Vierspänner) Zur Vorbereitung auf die Prüfung muss ein Lehrgang mit ca. 40 Lerneinheiten (1 LE = 45 Minuten) durchgeführt werden. Der Lehrgang muss von einer Fachkraft (Trainer A Fahren) mit gültiger DOSB-Lizenz) geleitet werden. Die Prüfung kann nur in einer Fachschule Fahren abgelegt werden. Für den Erwerb des DFA I müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA II (Vierspänner )sein. 5-jährige und ältere Pferde und M- und G-Ponys dürfen für die Prüfung eingesetzt werden. Folgende Lehrgangsinhalte sind vorgeschrieben: Theorie: ca. 10 LE: Prüfungsvorbereitung zur Fahrlehre entsprechend der Kl. S Praxis: ca. 30 LE praktisches Fahren (Vierspänner Dressur und Hindernisfahren Kl. S, Tandemfahren Kl. M) Der Lehrgangsteilnehmer bestätigt auf einem gesonderten Bogen die Lerneinheiten. Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Prüfern am Tag der Prüfung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen. Prüfung Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In beiden Teilprüfungen gibt es für die einzelnen Prüfungsabschnitte Einzelnoten, welche dann jeweils zu einer note für den theoretischen und praktischen Teil zusammengefasst werden. Sowohl in der praktischen wie auch in der theoretischen Prüfung muss mindestens die wertnote 6,5 erreicht werden. Die nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Wird die Teilprüfung zwei Mal nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Zu prüfen ist eine Dressurprüfung der Kl. S für Vierspänner gem. aktuellem Aufgabenheft Fahren mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß, eine Dressur für Tandemfahren der Kl. M und ein Stilhindernisfahren für Vierspänner mit Standardanforderungen der Kl. S. Die Wertnoten für die fahrerischen Leistungen unterscheiden sich nicht wesentlich von den Wertnoten, die bei einer Dressurprüfung der Kl. S für Vierspänner, einer Dressur für Tandemfahren der Kl. M und ein Stilhindernisfahren für Vierspänner auf einem Turnier zu geben wären. Beurteilungsbogen für DFA I 1. Praktischer Teil Note a) Fahren einer Dressurprüfung Klasse S für Vierspänner gemäß Aufgabenheft Fahren mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß b) Fahren einer Dressur Klasse M für Tandem c) Stilhindernisfahren Klasse S mit Standardanforderungen für Vierspänner Stand: Dezember

18 2. Theorie a) Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse S auf dem Gebiet der Fahrlehre zu prüfen. Stand: Dezember

19 Beurteilungsbogen DFA IV Name Vorname Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners Praktischer Teil Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- oder Zweispännern Fahren und Beherrschen eines Einund/oder Zweispänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5. Theoretischer Teil Grundkenntnisse der Fahrlehre und Kenntnisse am Fahrlehrgerät und der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Transports von Pferden, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände, der allgemeine Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften Stand: Dezember

20 Beurteilungsbogen DFA III (Ein- / Zweispänner) Name Vorname Praktischer Teil Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Einund/oder Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- oder Zweispännern Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft Fahren Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderung der Klasse A ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung, Peitschenund Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Longieren mit der einfachen Longe Theoretischer Teil Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände Stand: Dezember

21 Beurteilungsbogen DFA III (Vierspänner) Name Vorname Praktischer Teil Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung im Straßenverkehr und Feld und Wald Fahren auf einem Platz nach Weisung der Richter (in Anlehnung an eine Gebrauchsprüfung der Klasse A gem. Aufgabenheft Fahren). Beurteilt werden Haltung, Peitschen-, Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Theoretischer Teil Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd, einschließlich Transport Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände- Tierhaltung und Versicherung, Fahren auf Straßen und in Feld und Wald (Fahren im Verband, Verkehrsregeln), Unfallverhütung (z.b. Ausrüstung von Fahrer und Pferd, Sicherheit von Kutsche und Geschirr), Erste Hilfe für Fahrer und Pferd, Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes. Stand: Dezember

22 Beurteilungsbogen DFA II (Zweispänner) Name Vorname Praktischer Teil Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Zweispänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Zweispänner gemäß Aufgabenheft Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse M mit Standardanforderungen ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung, Peitschenund Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Longieren mit der Doppellonge Theoretischer Teil Umfassende Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre der Klasse M, insbesondere des Zweispänners, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens umfassende Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, Transport von Pferden, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände Stand: Dezember

23 Beurteilungsbogen DFA II (Vierspänner) Name Vorname Praktischer Teil Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Vierspännern Fahren einer Dressurprüfung Klasse M für Vierspänner gemäß Aufgabenheft inkl. Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse M mit Standardanforderungen für Vierspänner ohne Abzüge. Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung des Fahrers Longieren mit der Doppellonge Theoretischer Teil Umfassende Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners und der Arbeit mit der Doppellonge Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre der Klasse M, insbesondere für Vierspänner, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände Stand: Dezember

24 Name Beurteilungsbogen DFA I Vorname Praktischer Teil Fahren einer Dressurprüfung Klasse S für Vierspänner gemäß Aufgabenheft Fahren mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß Fahren einer Dressur Klasse M für Tandem Fahren eines Stilhindernisfahrens mit Standardanforderung der Klasse S für Vierspänner gem. Aufgabenheft Fahren Theoretischer Teil Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse S auf dem Gebiet der Fahrlehre zu prüfen Stand: Dezember

25 Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse IV Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 2 ca. 3 ca. 3 ca. 1 ca. 1 ca. 2 ca. 1 ca. 2 ca. 2 ca. 8 Biographie B.v.Achenbach, Grundsätze Geschirrlehre: Ein- und Zweispänner, Kumt und Brustblatt Achenbachleine (Einzelteile, Maße, Verschnallmöglichkeiten) Anspannungsstile, Anspannungsarten Wagenkunde (Aufbau) StVO, StVZO Tierschutzgesetz Fahren in der Natur Grundkenntnisse der LPO / WBO Fahrlehrgerät Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 4 ca Aufschirren, Anspannen, Leinen aufnehmen Praktisches Fahren Ein- und Zweispännerfahren im Straßenverkehr Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Richtern bei der Abzeichenprüfung vorzulegen. Stand: Dezember

26 Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse III (Ein-/Zweispänner) Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 1 Wiederholung Fahrlehre ca. 2 ca. 2 Wiederholung Geschirrlehre (Ein- und Zweispänner, Leine) Wagenkunde (verschiedene Typen) ca. 3 Pferdehaltung/Veterinärkunde ca. 1 ca. 1 ca. 3 ca. 4 StVO, StVZO, Richtlinien DEKRA und TÜV Wiederholung Tierschutzgesetz Potsdamer Resolution ;Ethische Grundsätze LPO (Ausrüstung, Fahrprüfungen, Ablauf eines Turniers) und WBO Fahrlehrgerät Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 5 ca.15 Arbeit an der einfachen Longe praktisches Fahren (Dressur und Hindernisfahren Kl. A, Stilhindernisfahren), Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Richtern bei der Abzeichenprüfung vorzulegen. Stand: Dezember

27 Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse III (Vierspänner) Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 4 ca. 3 ca. 3 ca. 1 ca. 4 Fahrlehre Geschirrlehre (Vierspänner) Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf Rechts- und Versicherungsfragen, LPO Fahrlehrgerät Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 1 Aufwerfen der Viererzugpeitsche Ca.25 Prakt. Fahren (Vierspänner),Dressur KL.A, Straßenverkehr Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Richtern bei der Abzeichenprüfung vorzulegen. Stand: Dezember

28 Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse II ( Zweispänner ) Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 2 Fahrlehre der Kl. M für Zweispänner ca. 1 ca. 1 Geschirrlehre (Zweispänner) Einfahren eines Pferdes ca. 3 Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf ca. 1 Rechts- und Versicherungsfragen ca. 3 Aufbau und Training eines Fahrpferdes ca. 1 Fahrlehrgerät Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 2-3 Arbeit an der Doppellonge ca. 20 praktisches Fahren Zweispänner (Dressur und Stilhindernisfahren Kl. M Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Richtern bei der Abzeichenprüfung vorzulegen. Stand: Dezember

29 Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse II ( Vierspänner ) Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 2 Fahrlehre der Kl. M für Vierspänner ca. 1 ca. 1 Geschirrlehre (Vierspänner) Einfahren eines Pferdes ca. 4 Ausbildungsskala mit Bewegungsablauf ca. 1 Rechts- und Versicherungsfragen ca. 3 Aufbau und Training eines Fahrpferdes ca. 1 Fahrlehrgerät Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 2-3 Arbeit an der Doppellonge ca. 1 Aufwerfen der Viererzugpeitsche ca. 20 praktisches Fahren (Dressur und Stilhindernisfahren Kl. M ) Zweihandsystem Stand: Dezember

30 Der Unterrichtsnachweis verbleibt beim Ausbilder und ist den Richtern bei der Abzeichenprüfung vorzulegen. Nachweis der Unterrichtseinheiten im Vorbereitungslehrgang zum Fahrabzeichen der Klasse I Ausbilder :... Schüler :... Theorie : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 10 Prüfungsvorbereitung zur Fahrlehre entsprechend der Kl. S Praxis : Lerneinheiten Thema Unterschrift ca. 30 praktisches Fahren Vierspänner (Dressur und Hindernisfahren Kl. S [Stilhindernisfahren],Tandem Kl. M Stand: Dezember

31 5. Longierabzeichen 8.1. Deutsches Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV) Praktischer Teil Folgende Aufgabenstellungen ist nach Weisung der Richter zu longieren: Fachgerechtes Longieren (einschl. Ausrüsten) von ausgebildeten Pferden in den 3 Grundgangarten dabei Übergänge zwischen den Gangarten Schritt und Trab, sowie Trab und Galopp zeigen. Durchführung des Handwechsels. (Die oben aufgeführten Grundfertigkeiten des Longierens sollen anweisungsorientiert vorgestellt werden. Alternativ kann nach festgelegtem Leitfaden longiert werden) (siehe Anlage). Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Es sind folgende Aspekte zu prüfen: Fachsprache/Vokabular Korrekte Einnahme der Longierposition Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Peitsche, Longe) und das Einrahmen des Pferdes mit den Hilfen einschl. Körpersprache Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes Weiche Verbindung zwischen Longenführerhand und Pferdemaul Korrektes Ausrüsten, Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel (Ausbinder, Laufferzügel, Dreieckszügel) Sicherheit beim Handwechsel (lt. Richtlinien Band 6) Erkennen des korrekten Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp bzw. Kreuzgalopp führen zum Nichtbestehen Reflexion des eigenen Longierens und Erkennens sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit. Theoretischer Teil: Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre (Richtlinien Band VI) Ausrüstung für die Longenarbeit Ausrüstung des Pferdes Einsatz der Hilfengebung (Longe, Peitsche, Stimme) Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre Skala der Ausbildung Fußfolge in den drei Grundgangarten sowie häufig auftretende Fehler Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einschließlich Transport sowie Ethische Grundsätze Teil I und II. Bewertung Die Bewerber müssen zum Bestehen in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,0 erreichen Deutsches Longierabzeichen Klasse III (DLA III) Praktischer Teil: Diese Prüfung kann in zwei verschiedenen Formen durchgeführt werden: 1. Selbständiges Arbeiten/Gymnastizieren des jüngeren Pferdes an der Longe, dazu können nach Absprache mit den Richtern folgende Aufgabenstellungen wahlweise überprüft werden Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenarbeit, Arbeit an der Longe mit einem jüngeren Pferd in allen drei Grundgangarten, dabei Übergänge zwischen den Stand: Dezember

32 Gangarten Schritt-Trab, sowie Trab-Galopp sowie einen entsprechend ausgebildeten Pferd über zwei Gangarten und Verstärkungen in Trab und Galopp einschl. Handwechsel, Arbeit und Korrektur von ausgebildeten Pferden (Ausbildungsziel und Korrektur werden mit dem Pferd vorgestellt). Es kann auf Verlangen der Richter Pferdewechsel vorgenommen werden. 2. Alternativ kann nach dem festgelegten Leitfaden (siehe Anlage) longiert werden: Folgende Aspekte sind zu prüfen Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) und das Einrahmen des Pferdes mit Hilfen vor allen Dingen bei den Tempiwechseln und Gangartwechseln. Dabei ist insbesondere auf die Gymnastizierung des Pferdes an der Longe zu achten. Gehorsam, Takt, Losgelassenheit und Anlehnung des Pferdes Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Reflexion des eigenen Longierens und Erkennens von Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit von insbesondere jüngeren bzw. weniger ausgebildeten Pferden. Theoretischer Teil: Vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre: Ausrüstung des Pferdes für die Longenarbeit Wirkung aller im Band VI aufgeführten Hilfszügel Wirkung aller im Band VI aufgeführten Einschnallarten der Longe Hilfengebung (Longe, Peitsche, Stimme) Vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre Skala der Ausbildung Fußfolge in den drei Grundgangarten sowie häufig auftretende Fehler Gymnastizierende Übungen Sinn und Zweck der Arbeit mit Bodenricks Kenntnisse über das Anlongieren junger Pferde Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde Pferdehaltung Fütterung Anatomie Exterieurbeschreibung Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einschließlich Transport und Ethische Grundsätze Teil I und II. Bewertung Die Bewerber müssen zum Bestehen in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 5,5 erreichen Deutschen Longierabzeichen Klasse II (DLA II) Folgende Aufgabenstellungen sind nach Weisung der Richter zu absolvieren: Arbeit am langen Zügel und Doppellongenarbeit (mit Einsatz eines Helfers) Longieren gem. Richtlinien für Reiten und Fahren Band VI. Es ist exemplarisch ein Ausschnitt aus einer Trainingseinheit des Pferdes an der Doppellonge sowie bei der Langzügelarbeit mit den Lösungs-/Arbeits- und Entspannungsphasen zu zeigen (beid- und einhändig). Dazu wird das Pferd und die Art der Arbeit mit dem Longenführer in einem Zeitraum von Minuten pro Teilnehmer vorgestellt. Stand: Dezember

33 In der Lösungsphase: Aufzeigen der Dehnungshaltung in allen Grundgangarten auf beiden Händen. Dabei Demonstrieren des Zügel-aus-der-Hand-kauen-lassen. In der Arbeitsphase: Vorstellen des Pferdes in entsprechender Selbsthaltung/Aufrichtung je nach Ausbildungsstand (z.b. ganze Parade aus Trab, Schritt/Galopp, Galopp/Trab, Zulegen/Aufnehmen, Zirkel verkleinern/vergrößern, Zirkel verlagern). Langzügelarbeit (z.b. Erarbeiten von Schlangenlinien, Slalom durch Tore, Schenkelweichen, bei höherem Ausbildungsstand evtl. Schulterherein, Kurzkehrt, Rückwärtsrichten, ggf. Erarbeitung von Versammlung (halbe Tritte, Piaffe, Passage,). Erholungsphase siehe Lösungsphase. Es kann auf Verlangen der Richter Pferdewechsel vorgenommen werden. Folgende Aspekte sind zu prüfen Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Peitsche, Longe und das Einrahmen des Pferdes mit den Hilfen, vor allen Dingen bei den Tempiwechseln und zweifachen Gangartwechseln z.b. Schritt-Galopp oder Galopp-Schritt). Gehorsam, Takt, Losgelassenheit und Anlehnung des Pferdes. Sicherheit in den verschiedenen Möglichkeiten, die Doppellonge anzuwenden. Sicherheit in der Verschnallung der Doppellonge sowie Ausrüstung für Doppellonge und Langzügelarbeit (das Zurückbinden soll nicht gelehrt und geprüft werden). Sinnvolles, effektives und abwechslungsreiches Gymnastizieren des Pferdes. Skala der Ausbildung. Reflexion des eigenen Longierens und Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Ausbildung des Pferdes an der Doppellonge/Langzügel. Theoretischer Teil Der Bewerber ist entsprechend den Anforderungen der Klasse L auf folgenden Gebieten zu prüfen: Erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre. Ausrüstung für die Arbeit an der Doppellonge/Langzügel. Verschiedene Handhaltungen an der Doppellonge und deren Wirkungsweisen. Verschiedene Einschnallmöglichkeiten der Doppellonge/Langzügel und deren Wirkungsweise. Die Schritte aufzeigen, um das Pferd an die Doppellonge zu gewöhnen. Erweiterte Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre. Korrektur von Defiziten bei Pferden (lt. Richtlinien Band I und II) Kenntnisse über sinnvolle Bodenrickarbeit. Weiterer Ausbildungswege an der Doppellonge. Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einschließlich Transport und Ethische Grundsätze Teil 1 und 2. Bewertung Der Bewerber muss zum Bestehen in beiden Teilprüfungen mindestens die Note 6,5 erreichen. Stand: Dezember

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