Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal

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1 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal 6. Jahrgang Nr. 2 April/Mai 2012 WANDERAUSSTELLUNG ZUM THEMA THERMISCHE SOLARANLAGEN UND GEOTHERMISCHE ANLAGEN Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Zeit vom 2. April bis 2. Mai 2012 können Sie in der Gemeindeverwaltung Wehretal, Landstraße 70, Wehretal-Reichensachsen, die Wanderausstellung zum Thema Thermische Solaranlagen Wasser erwärmen mit Sonne und Geothermische Anlagen Heizen mit Erdwärme während der Öffnungszeiten besuchen. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: montags bis mittwochs: donnerstags: freitags: von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Die beiden Ausstellungen sollen Ihnen Einstiegsinformationen zur Solarthermie und zur Erdwärmenutzung liefern. Die Wanderausstellung ist eine kostenlose Leihgabe des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Umfangreiches Informationsmaterial zu den Ausstellungen und zu anderen energetischen Maßnahmen, z. B. Niedrigenergiehäuser, Wärmedämmung von Außenwänden, Niedertemperatur- und Brennwertkessel, Strom effizient nutzen, besonders sparsame Haushaltsgeräte u. a. liegen zum Mitnehmen für Sie bereit.

2 Seite 2 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Bürgermeistersprechstunden Im wöchentlichen Wechsel finden Sprechstunden durch den Bürgermeister statt. Die Termine sind wie folgt festgelegt: jeden 1. Donnerstag im Monat in Oetmannshausen, jeden 2. Donnerstag im Monat in Vierbach, jeden 3. Donnertag im Monat in Hoheneiche, jeden 4. Donnerstag im Monat in Langenhain. jeweils in der Zeit von: Uhr Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Die nächsten Termine sind am: 03. Mai 2012 in Oetmannshausen 10. Mai 2012 in Vierbach 26. April/24. Mai 2012 in Langenhain Sprechzeiten der Ortsvorsteher Hoheneiche Ortsvorsteherin Erika Großkurth Langenhain Ortsvorsteher Wolfgang Schwanz Vierbach Ortsvorsteher Axel Stöber mittwochs dienstags von 17:00 bis 18:00 Uhr von 10:00 bis 11:00 Uhr donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Die Gemeindekasse Wehretal informiert: Der nächste Hebetermin für Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist der 15. Mai Nach diesem Termin erfolgt ohne weitere Benachrichtigung eine kostenpflichtige Mahnung, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind. Die Mahngebühr beträgt unabhängig von der Höhe des Mahnbetrages mindestens 11 Euro pro Mahnung. Ersparen Sie sich unnötige Kosten und leisten Sie die Steuern und Gebühren bis zum Fälligkeitstermin oder nehmen Sie am günstigen Abbuchungsverfahren teil. IHRE GEMEINDEKASSE WEHRETAL

3 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 3 Brandschutz auf der BAB 44 Kassel Wommen Pressemitteilung Nr. 004/12 des Regierungspräsidium Kassel Über die Pläne für Brandschutz und Unfallrettung entlang der künftigen Autobahn A 44 zwischen Kassel und Wommen hat jetzt im Gefahrenabwehrzentrum Werra-Meißner in Eschwege der RP- Brandschutzdezernat Erwin Baumann die Feuerwehren, die Bürgermeister, die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren der betroffenen Gemeinden sowie Landrat Stefan Reuß des Werra-Meißner-Kreises informiert. Kürzlich war kritisiert worden, die Planungen lägen bis heute nicht vor. Die Planungen, nach denen die Einsatzabschnitte zugewiesen sind, liegen bereits seit dem Jahr 2001 vor. So stand schon damals ein fertiger Zuweisungsplan. Außerdem wurden schon damals die Rettungszufahrten zur Autobahn gemeinsam mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen eingefordert und letztendlich abgestimmt. Den Einsatzkräften werden auf der 64 Kilometer langen Autobahnstrecke von Kassel nach Wommen 14 Anschlussstellen zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird es weitere 15 sogenannte Rettungszufahrten geben eine hohe Quote an Zufahrtsmöglichkeiten. Für die Einsatzabschnitte auf der BAB 44 sind die Feuerwehren aus Hess. Lichtenau, Waldkappel, Wehretal, Sontra und Herleshausen vorgesehen. Die Feuerwehr Eschwege soll in der Alarm- und Ausrückordnung mit den vorhandenen Sonderfahrzeugen berücksichtigt werden. Nach dem bisherigen Zuweisungsplan würden die Feuerwehren aus Sontra und Hess. Lichtenau die längsten Einsatzabschnitte betreuen. Das Brandschutzdezernat des Regierungspräsidiums Kassel beschäftigt sich seit 1997 aber nicht nur mit dem Bereich des abwehrenden Brandschutzes entlang der künftigen Autobahn, sondern vor allem auch mit dem vorbeugenden Brandschutz. Hierdurch konnte erreicht werden, dass ein einheitlicher Standard bei allen 13 Straßentunneln vorhanden sein wird. Dieses wird die Ausbildung der Feuerwehrkameradinnen und kameraden vereinfachen, sagte Baumann. Baumann und seine Mitarbeiter informierten zudem ausführlich über die technischen und personellen Voraussetzungen der Rettungskräfte entlang der A 44. Diese Informationsgespräche über Ausstattung, Aufgaben und Möglichkeiten der Einsatzkräfte entlang der neuen A 44 sollen künftig regelmäßig stattfinden.

4 Seite 4 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Verhalten beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, insbesondere Baumschnitt, sind nachfolgende, auszugsweise aufgeführten Vorschriften unbedingt einzuhalten, da die Polizeidirektion Eschwege Verstöße mit einem Bußgeld belegen kann. Besonders ist auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände und der Uhrzeiten der Verbrennung zu achten. Das Brandgut muss trocken sein, damit eine Belästigung und Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist. Die Verordnung über die Beseitigung von Pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von pflanzlichen, gärtnerischen und forstlichen Abfällen (z.b. Baumschnitt, Stroh). 2 Landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle (1) Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. (2) Die in Abs. 1 genannten Abfälle können außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. 3 Anforderungen an das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle (1) die im 2 Abs. 1 genannten Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen. Bei aufkommendem starkem Wind oder, wenn durch starke

5 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 5 Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten. (2) Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen; m von sonstigen Gebäuden; 3. 5 m zur Grundstücksgrenze; m von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden; m von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen; m von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern. (3) Im Umkreis von 1. 4 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrsflughäfen und 2. 3 km um den Startbahnbezugspunkt von Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist das Verbrennen nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsichtsstellen oder Flugleitungen zulässig. (4) Wenn innerhalb der Mindestabstände nach Abs. 2 und 3 brennbare Gegenstände oder Pflanzen vorhanden sind, ist ein Sicherheitsstreifen von 5 m Breite durch Umpflügen oder Fräsen anzulegen, damit ein Übergreifen des Feuers vermieden wird. (5) Das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern und das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen anderer pflanzlicher Abfälle ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Wehretal mindestens zwei Werktage vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie in Zimmer 6 oder unter Rathaus u. Politik - Formulardepot. Das

6 Seite 6 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Ordnungsamt kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderliche Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöschgeräten. (6) Die Anzeige muss enthalten: 1. Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen, 2. Art und Menge des Abfalls 3. Name, Alter und Anschriften der Aufsichtspersonen (7) Beim Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern gilt außerdem folgendes: 1. Es müssen mindestens zwei zuverlässige Aufsichtspersonen abgestellt werden. 2. Es ist ein Sicherheitsstreifen von 5 m Breite rund um die abzubrennende Fläche durch Umpflügen oder Fräsen anzulegen. 3. Zusammenhängende Flächen über 3 ha sind im Abstand von 80 bis 100 m durch Sicherheitsstreifen von 5 m Breite zu unterteilen. 4. Die so entstandenen Teilflächen dürfen nur nacheinander, d.h. nach erlöschen der vorherigen Teilflächen, abgebrannt werden. 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 18 Abs. 1 Nr. 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. entgegen 2 Abs. 1 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass durch das Verrotten landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Abfälle eine Geruchsbelästigung Dritter nicht auftritt; 2. den Schutzvorschriften des 3 Abs. 1 bis 4, Abs.7 oder 4 beim Verbrennen landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstlicher Abfälle zuwiderhandelt: 3. entgegen 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 der Anzeigepflicht nicht, oder nicht rechtzeitig oder nicht richtig nachkommt, 4. eine Anordnung nach 3 Abs. 5 Satz 2 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig erfüllt. Die einzelnen Schutzvorschriften und der genaue Wortlaut sind dem Verordnungstext zu entnehmen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass in jedem Fall der Verursacher für alle Schäden sowie für die Kosten für einen eventuellen Einsatz der Feuerwehr voll haftbar ist, auch bei Einhaltung der vorgenannten Vorschriften.

7 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 7 Die Gemeinde Wehretal erteilt keine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuers, sondern nimmt dies lediglich zur Kenntnis. Die Anzeigepflicht bei der Ordnungsbehörde hat den Grund, dass diese zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderliche Anordnungen treffen bzw. das Verbrennen untersagen kann. Wenn keine besonderen Anordnungen getroffen werden, gelten immer die Vorschriften der obigen Verordnung. Neue Hüttenwartin für die Grillhütte in Langenhain Melanie Eisenhuth Hundsrückstraße Wehretal-Langenhain 05651/ (ab 18:00 Uhr) ist ab sofort neue Hüttenwartin für die Grillhütte in Langenhain Der Ortsbeirat Langenhain und die Gemeinde Wehretal bedanken sich bei Frau Birgit Rösing für ihre langjährige Arbeit als Hüttenwartin. Ortsbeirat Langenhain Haustürsammlungen gewisse Skepsis gerechtfertigt Von Bürgerinnen und Bürgern wird bei der Gemeinde Wehretal immer wieder hinsichtlich der Seriosität von Haustürsammlungen nachgefragt. Seit der Abschaffung des Hessischen Sammlungsgesetzes ist bei Haustürsammlungen eine gewisse Skepsis durchaus angebracht. Jede Bürgerin und jeder Bürger entscheidet eigenverantwortlich, ob und wie viel Geld er oder sie welcher Organisation spenden möchte. Das DZI Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen gibt Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen (DZI, Bernadottestraße 94, Berlin). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitärkaritativen Bereichs. Auf der Internetseite des DZI können Sie in der DZI-Datenbank Informationen über mehrere hundert gemeinnütziger Organisationen recherchieren.

8 Seite 8 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Der Arbeitsbereich Spendenauskunft und Information wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu den seriösen und anerkannten Sammlungen, die regelmäßig mit Unterstützung der Gemeinde Wehretal durchgeführt werden, zählen z. B. die Jugendsammelwoche, das Müttergenesungswerk, die Kriegsgräberfürsorge. Ehemaliger Gemeindevertreter Gerhard Schuchhardt erhält die Silberne Ehrennadel der Gemeinde Wehretal Mit der Silbernen Ehrennadel der Gemeinde Wehretal wurde der ehemalige Gemeindevertreter Gerhard Schuchhardt für sein über zwei Jahrzehnte lang andauerndes kommunalpolitisches Engagement ausgezeichnet. Herr Schuchhardt war von 1989 bis März 2011 Mitglied der Gemeindevertretung Wehretal. Darüber hinaus war er von 2001 bis 2011 als Mitglied des Umwelt-, Planungs- und Bauausschusses tätig, davon fünf Jahre als Vorsitzender dieses Ausschusses. Während dieser Zeit konnte er sein bautechnisches Fachwissen in die Ausschussarbeit miteinfließen lassen. Weiter gehörte Herr Schuchhardt von 2001 bis 2006 dem Kultur- und Sozialausschuss an und hatte über viele Jahre das Amt des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion in der Gemeindevertretung Wehretal inne. Die Gemeinde Wehretal bedankt sich an dieser Stelle noch einmal für das jahrelange ehrenamtliche kommunalpolitische Engagement des Herrn Schuchhardt zum Wohle der Gemeinde Wehretal. Anstellen des Wassers auf den Friedhöfen Wegen der zurzeit noch herrschenden Nachtfröste kann das Wasser auf den Friedhöfen derzeit noch nicht angestellt werden. Dies ist notwendig, da die Leitungen, Wasserzähler und Pumpen bei Frost beschädigt werden können. Sobald es die Witterungsverhältnisse aber zulassen, wird das Wasser angestellt. Zur Grabbepflanzung bitten wir daher Wasser zunächst von zu Hause mitzubringen. Wir bitten die Friedhofsbesucher hierfür um Verständnis.

9 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 9 Kinderspielplätze werden regelmäßig einer Sicherheitsprüfung unterzogen Die öffentlichen Kinderspielplätze in der Gemeinde Wehretal werden regelmäßig einer Sicherheitskontrolle unterzogen. Ein beauftragtes Unternehmen untersucht einmal jährlich in einer intensiven Hauptinspektion die Sicherheit der Geräte und Anlagen. Vierteljährlich erfolgt eine weitere Kontrolle aller Geräte. In der wöchentlichen Sichtkontrolle durch Mitarbeiter des Bauhofes werden offensichtliche Schäden kontrolliert. Dies schützt jedoch nicht vor unvorhergesehen auftretenden Schäden. Wir bitten daher Eltern und Spielplatzbesucher, uns umgehend von Schäden und Sicherheitsmängeln auf unseren Spielplätzen zu unterrichten. Gleichzeitig müssen die Standorte von Spielplätzen untersucht und neu beurteilt werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Spielplatz auch entfernt wird, weil kein Bedarf mehr besteht oder aber ein weiterer Platz in zumutbarer Entfernung vorhanden ist. Aus unserer Sicht ist der Spielplatz im Bereich des Wanderweges Friedrich- Ebert-Straße / Goethering / Alte Mühlhäuser Straße überflüssig. Da hier auch nur einige, für Kinder sicherlich unattraktive Spielgeräte vorhanden sind, haben wir vor, die Geräte in den nächsten Wochen abzubauen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Tag des offenen Denkmals 2012: Neues Motto Holz wurde vorgestellt. Ab sofort sind alle zum Mitmachen aufgerufen. Der Tag des offenen Denkmals findet am Sonntag, 9. September 2012 statt. Bei der Informationsveranstaltung im Schloss Biebrich wurde das neue Motto Holz als ältestes und bis heute sehr beliebtes Baumaterial vorgestellt. Ab sofort können sich alle, die ein Denkmal besitzen, es verwalten, sanieren, vermieten oder nutzen und es am Tag des offenen Denkmals für andere zugänglich machen wollen, auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen anmelden.

10 Seite 10 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Hunde sind an die Leine zu nehmen Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Hunde in der Ortslage ohne Aufsicht angetroffen werden oder aber beim Ausführen ohne Leine geführt werden. Es ist gemäß 8 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Wehretal ausdrücklich untersagt, Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks ohne Aufsichtsperson laufen zu lassen. Außerdem sind Hunde in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- oder Grünanlagen immer an der Leine zu führen ( 8 Abs. 2). Sämtliche öffentlichen Rasenflächen, alle Grünflächen in der Ortslage sowie Sport-, Bolz-, und Spielplätze sind für alle Hunde absolut tabu. Sie sind von diesen Flächen fernzuhalten ( 9 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung). Diese Verbote gelten für alle Hunde ohne Unterscheidung nach Rasse oder Größe. Denken Sie bitte daran, dass nicht alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ein offenes Verhältnis zu Hunden haben. Dies kann an grundsätzlichen Ängsten oder aber auch an schlechten Erfahrungen mit Hunden (oder deren Besitzern) liegen. Insbesondere für Kleinkinder und Fahrradfahrer stellen freilaufende Hunde eine latente Gefahr da. Hundebesitzer haben sich grundsätzlich so zu verhalten, dass von ihren Hunden keine Belästigungen oder Gefahren ausgehen. Dies beinhaltet die Verpflichtung, alles zu unternehmen, dass jeglicher Anschein einer Gefahr für andere ausgeschlossen ist. Wir weisen an dieser Stelle auch auf die Verpflichtung aller Tierbesitzer hin, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner von Straßen, Gehwegen oder anderer öffentlichen Anlagen unverzüglich zu entfernen. Dies gilt auch für Pferdebesitzer ( 9 Abs. 2 Gefahrenabwehrverordnung). Im Interesse der Gesundheitsvorsorge und Hygiene, insbesondere aber auch im Hinblick auf ein gutes Miteinander zwischen Tierhaltern und anderen Bürgern bitten wir die Hundehalter eindringlich, den Hundekot von öffentlichen Straßen, Gehwegen und allgemeinzugänglichen Grünflächen sofort zu entfernen. Mittlerweile sind an vielen Stellen im Ort Hundekotbeutelspender aufgestellt. Jeder Plastik- oder Papierbeutel aus den Einzelhandelsgeschäften erfüllt den gleichen Zweck. Bei Verstößen gegen diese Verordnung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden kann. Wir appellieren an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, uneinsichtige Hundebesitzer bei der Gemeindeverwaltung Wehretal zur Anzeige zu bringen, damit dieser unerträglichen Hundekotverschmutzung in unserer Gemeinde Einhalt geboten wird.

11 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 11

12 Seite 12 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal

13 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 13 Wichtelfest 2012 Das diesjährige Wichtelfest findet in der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juni 2012 auf dem Festplatz In der Steinlache statt. Um den Ort festlich auszuschmücken, ist eine Sammelbeschaffung von Wichtelfahnen geplant. Die Fahne hat eine Größe von 0,60 m x 1,20 m. Auf einem grün-weißen Untergrund ist unser Wichtel abgebildet. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf ca. 35. Die Anschaffung ist nur dann möglich, wenn eine Mindestbestellmenge erreicht wird. Sollte Interesse am Kauf einer Wichtelfahne bestehen, so bitten wir um kurzfristige Meldung bei dem Vorsitzenden des Wichtelfestausschusses, Herrn Bernd Gesang oder bei der Gemeindeverwaltung Wehretal Anlässlich des 40-jährigen Bestehens der AH Oetmannshausen / Hoheneiche findet am Samstag, 16. Juni 2012 ein Altherrenturnier um 13:00 Uhr auf dem Sportplatz in Oetmannshausen statt. Am Sonntag, 17. Juni 2012 folgen dann das G-Juniorenturnier und das E-Juniorenturnier ebenfalls auf dem Sportplatz in Oetmannshausen G-Juniorenturnier Beginn: 10:00 Uhr E-Juniorenturnier Beginn: 13:00 Uhr Die Altherren- und die Jugendmannschaften freuen sich auf ein spannendes Turnier und viele interessierte Fußballbesucher.

14 Seite 14 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Wichtig! Wichtig! Wichtig! 21. April 2012 von 9.00 bis Uhr im Bündnis für Familie -Raum (Platz der Normandie, Reichensachsen, ehemalige Gemeindeverwaltung, 1. Etage) Das Programm und die Anmeldeformulare der Ferienspiele (23. Juli bis 03. August) können ab dem 16. April 2012 in der Cafeteria der Friedrich- Ebert-Schule geholt werden. Bitte bringen Sie die Anmeldungen und den Kostenbeitrag zum Anmeldetag mit! Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Andrea Lux Jugendpflegerin der Gemeinde Wehretal 0177/

15 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Seite 15 Zweites Familienfest in Wehretal am 16. September 2012 Machen Sie mit am Sonntag, 16. September 2012 von 10:30 bis 16:30 Uhr im und rund ums Bürgerhaus Reichensachsen. Das Motto lautet Vielfalt in Wehretal. Gruppen, Familien, Einzelpersonen und Vereine können mitmachen. Gesucht werden Talente, interessante Hobbies, kulturelle Darbietungen, kulinarische Genüsse und alles, was die Wehretaler Vielfalt ausmacht. Wenn Sie mitmachen wollen, eine Idee oder einen Vorschlag haben, melden Sie sich einfach bei Frau Petra Becker, Gemeindeverwaltung Wehretal, Tel Oder kommen Sie zum nächsten Treffen der Planungsgruppe, am Mittwoch, um 20:00 Uhr ins evangelische Gemeindehaus im Steinweg. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Bündnis für Familie Wehretal Wehretaler Einkaufsgutschein Sie suchen noch ein Geschenk, wissen aber noch nicht so richtig, womit sie eine Freude bereiten könnten. Wie wär s mit dem Wehretaler Einkaufsgutschein? Den Gutschein bekommen Sie bei der Gemeindeverwaltung und im Schreibwarengeschäft Sieberhagen im Wert von 5, 10 und 25.

16 Seite 16 Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Trikotspende für die E-Junioren Die e.on Mitte, der Energiepartner der Region, unterstützte im Rahmen der Trikot-Förderung für Nachwuchs Kicker in den Kommunen heimische Fußballvereine. Auch der SV Reichensachsen profitierte davon und erhielt 14 Trikots, incl. Hosen, Stutzen und Torwartausrüstung. Daher bedankt sich die Fußballabteilung auf diesem Wege sehr herzlich für die Unterstützung. Auf dem Foto, die E-II-Junioren mit ihren Trainern Michael Krug und Sergej Tscheremissow Annahmeschluss für den Wehretaler Nr. 3/2012 (Juni/Juli) ist der 16. Mai Beiträge ggfs. mit Bild werden nach Möglichkeit per erbeten an Impressum: Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Wehretal Verteilung an alle Haushalte Herausgeber i.s.d.pg: Gemeindeverwaltung Wehretal, Landstraße 70, Wehretal

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g A l l g e m e i n v e r f ü g u n g für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen Gem. 27 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG - vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705)

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