UnaveraChemLab GmbH SICHERHEITSDATENBLATT

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1 UnaveraChemLab GmbH SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Version 5.1 Überarbeitet am Druckdatum ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikatoren Produktname : 3-Chlorpyridin Produktnummer Marke REACH Nr. : : : UnaveraChemLab GmbH Eine Registriernummer für diesen Stoff ist nicht vorhanden, da der Stoff oder seine Verwendung von der Registrierung ausgenommen sind, die jährliche Tonnage keine Registrierung erfordert oder die Registrierung für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist. CAS-Nr. : Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen : Laborchemikalien, Herstellung von Stoffen 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Telefon Fax -Adresse 1.4 Notrufnummer Notfall Tel.-Nr. : UnaveraChemLab GmbH Am Ländbach Mittenwald : : : info@unavera.de ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität, Oral (Kategorie 4), H302 Akute Toxizität, Einatmen (Kategorie 2), H330 Akute Toxizität, Haut (Kategorie 2), H310 Reizwirkung auf die Haut (Kategorie 2), H315 Schwere Augenschädigung (Kategorie 1), H318 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Kategorie 3), Atmungssystem, H335 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Kategorie 2), H373 Akute aquatische Toxizität (Kategorie 1), H400 Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 1), H410 Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Seite 1 von 8

2 Piktogramm Signalwort Gefahrenbezeichnung(en) H302 H310 + H330 H315 H318 H335 H373 H410 Vorsichtsmaßnahmen P260 P280 P302 + P352 + P310 P304 + P340 + P310 P305 + P351 + P338 + P310 P403 + P233 Ergänzende Gefahrenhinweise Gefahr Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. kein(e,er) 2.3 Weitere Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vpvb) eingestuft sind. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Formel : C 5 H 4 ClN Molekulargewicht : 113,54 g/mol CAS-Nr. : EG-Nr. : Gefährliche Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Inhaltsstoff Einstufung Konzentration 3-Chloropyridine CAS-Nr. EG-Nr Acute Tox. 4; Acute Tox. 2; Skin Irrit. 2; Eye Dam. 1; STOT SE 3; STOT RE 2; Aquatic Acute 1; Aquatic Chronic 1; H302, H330, H310, H315, H318, H335, H373, H400, H410 M-Faktor - Aquatic Acute: 1 <= 100 % Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Seite 2 von 8

3 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Nach Einatmen Bei Einatmen, betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand, künstlich beatmen. Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen. Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Wasser ausspülen. Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind auf dem Kennzeichnungsetikett (siehe Abschnitt 2.2) und/oder in Kapitel 11 beschrieben 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kohlenstoffoxide, Stickoxide (NOx), Chlorwasserstoffgas 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. 5.4 Weitere Information Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Atemschutz tragen. Dämpfe/Nebel/Gas nicht einatmen. Für angemessene Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in tief liegenden Bereichen ansammeln. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt Umweltschutzmaßnahmen Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Das verschüttete Material mit einem funkensicheren Staubsauger aufnehmen oder feucht zusammenkehren und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Seite 3 von 8

4 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Ein Einatmen der Dämpfe oder Nebel vermeiden. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen. Informationen über Schutzmassnahmen befinden sich in Abschnitt Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten An einem kühlen Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Lagerklasse (TRGS 510): Nicht brennbare, akut toxische Kategorie 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe 7.3 Spezifische Endanwendungen Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgesehen. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen. Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz Dicht schliessende Schutzbrille. Gesichtsschutz (minimum 20 cm). Verwenden Sie zum Augenschutz nur Equipment, dass nach behördlichen Standards, wie NIOSH (US) oder EN 166 (EU), getestet und zugelassen wurde. Hautschutz Mit Handschuhen arbeiten. Handschuhe müssen vor Gebrauch untersucht werden. Benutzen Sie eine geeignete Ausziehmethode (ohne die äussere Handschuhoberfläche zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Entsorgung der kontaminierten Handschuhen nach Benutzung im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und der guten Laborpraxis. Waschen und Trocknen der Hände. Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Körperschutz Vollständiger Chemieschutzanzug, Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewählt werden. Atemschutz Wenn nach der Gefährdungsbeurteilung ein luftreinigender Atemschutz erforderlich ist, muss eine Vollmaske mit Vielzweck-Kombinations-Filter (US) oder mit Filtertyp ABEK (EN 14387) zusätzlich zu den technischen Massnahmen verwendet werden. Ist das Atemschutzgerät die einzige Schutzmassnahme, ist ein umluftunabhängiger Atemschutz mit Vollmaske zu verwenden. Atemschutzgeräte und Komponenten müssen nach entsprechenden staatlichen Standards wie NIOHS (US) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sein. Überwachung der Umweltexposition Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. Seite 4 von 8

5 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften a) Aussehen Form: klar, flüssig Farbe: hellbraun b) Geruch c) Geruchsschwelle d) ph-wert > 7 bei 20 C e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt f) Siedebeginn und Siedebereich 148 C - lit. g) Flammpunkt 66 C - geschlossener Tiegel h) Verdampfungsgeschwindigkeit i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig) j) Obere/untere Zünd- oder Explosionsgrenzen k) Dampfdruck l) Dampfdichte m) Relative Dichte 1,194 g/cm3 bei 25 C n) Wasserlöslichkeit 10 g/l bei 20 C o) Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser p) Selbstentzündungstemperatur q) Zersetzungstemperatur r) Viskosität s) Explosive Eigenschaften t) Oxidierende Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben zur Sicherheit ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hitze, Flammen und Funken Unverträgliche Materialien Starke Oxidationsmittel, Starke Säuren, Peroxide 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Weitere Zersetzungsprodukte - Im Brandfall: siehe Kapitel 5 Seite 5 von 8

6 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität LD50 Oral - Ratte mg/kg Einatmen: Analogie Haut: Analogie LD50 Intraperitoneal - Maus mg/kg Anmerkungen: Verhalten: Somnolenz (allgemein schwache Aktivitäten). Verhalten: Antipsychotisch. Leber: Fettige Degeneration Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizt die Haut. Analogie Schwere Augenschädigung/-reizung Gefahr ernster Augenschäden. Analogie Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzell-Mutagenität Ergebnis: Positive Resultate wurden in einigen in-vitro Tests erzielt. Karzinogenität IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert. Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kann die Atemwege reizen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Analogie Aspirationsgefahr Zusätzliche Informationen RTECS: US Einatmen von hohen Konzentrationen kann zu folgenden Symptomen führen:, Lokale Reizung, Übelkeit, Erbrechen, Längere oder wiederholte Exposition kann folgendes auslösen:, Schwäche, Ermattung, Depression des Zentralnervensystems, Schwindel, Kopfweh, Nierenschäden sind möglich., Leberschäden sind möglich. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen LC50 - Fisch - 0,106 mg/l - 96 h Anmerkungen: Der Wert wird basierend auf einem SAR/AAR-Ansatz unter Nutzung von OECD Toolbox, DEREK und VEGA QSA-Modellen (Cesar- Modellen), etc. vergeben Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Ergebnis: - Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeittests ist dieses Produkt Abbaubarkeit nicht leicht abbaubar. Anmerkungen: Analogie Seite 6 von 8

7 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vpvb) eingestuft sind Andere schädliche Wirkungen Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Diese gut brennbaren Stoffe sind direkt in einer Verbrennungsanlage für Chemikalien (mit Nachbrenner und Abluftwäscher) zu verbrennen. Restmengen und nicht wieder verwertbare Lösungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen. Verunreinigte Verpackungen Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR/RID: 2810 IMDG: 2810 IATA: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR/RID: GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (3-Chloropyridine) IMDG: TOXIC LIQUID, ORGANIC, N.O.S. (3-Chloropyridine) IATA: Toxic liquid, organic, n.o.s. (3-Chloropyridine) 14.3 Transportgefahrenklassen ADR/RID: 6.1 IMDG: 6.1 IATA: Verpackungsgruppe ADR/RID: II IMDG: II IATA: II 14.5 Umweltgefahren ADR/RID: ja IMDG Marine pollutant: yes IATA: no 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 453/ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: WGK 3, stark wassergefährdend - Selbsteinstufung 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. Seite 7 von 8

8 H302 H310 H310 + H330 H315 H318 H330 H335 H373 H400 H410 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Lebensgefahr bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Copyright (2015): UnaveraChemLab GmbH. Es dürfen nur Papierkopien für den internen Gebrauch angefertigt werden. Die vorliegenden Informationen sind nach unserem besten Wissen zusammengestellt, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. UnaveraChemLab GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, die beim Umgang oder im Kontakt mit diesen Chemikalien auftreten können. Für allgemeine Geschäftsbedingungen und zusätzliche Informationen siehe Seite 8 von 8

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