Jahrgang 37 (113) Samstag, den 12. Juni 2010 Ausgabe 23/2010. Blick auf Mauel. Foto: Fritz Knob

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrgang 37 (113) Samstag, den 12. Juni 2010 Ausgabe 23/2010. Blick auf Mauel. Foto: Fritz Knob"

Transkript

1 Jahrgang 37 (113) Samstag, den 12. Juni 2010 Ausgabe 23/2010 Blick auf Mauel Foto: Fritz Knob

2 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Blutspende in Arzfeld Freitag, 11. Juni :30 bis 21:00 Uhr Gemeindehaus, Luxemburger Straße

3 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Pfarr- und Dorffest in Dahnen Samstag, 12. Juni :00 Uhr hl. Messe in der Pfarrkirche unter Mitwirkung des Männerchors Arzfeld-Dahnen-Habscheid 20:00 Uhr Fassanstich durch Ortsbürgermeister Philippe Sonntag, 13. Juni :30 Uhr Frühschoppen mit Freibier 12:00 Uhr Mittagstisch (bitte um Vorbestellung bei Ortsbürgermeister Philippe, Tel. 330) 14:00 Uhr Kaffee und Kuchen, Waffeln, Springburg 14:30 Uhr Jugendorchester Dahnen-Daleiden-Dasburg 15:30 Uhr Spielgemeinschaft Dahnen-Dasburg 18:00 Uhr große Verlosung 20:30 Uhr Übertragung auf Leinwand des WM-Fußballspiels Deutschland - Australien

4 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Sommerfest der Freiwilligen Feuerwehr Lünebach Traditionell feiert die Freiwillige Feuerwehr Lünebach ihr Sommerfest im Juni. Das Fest beginnt am Freitag dem und endet am Sonntag dem Festprogramm: Freitag: 16:00 Uhr Dämmerschoppen Samstag: 18:00 Uhr Besonderes Event Feuerwehr Sektbar mit leckeren Überraschungen Sonntag: 13:00 Uhr nachmittags Kaffee und Kuchen Kinderbelustigung 15:00 Uhr Aufklärung Brandschutz in den eigenen vier Wänden 16:00 Uhr Musikverein Lünebach 20:30 Uhr WM Länderspiel Deutschland Australien (Großleinwand) gemütlicher Ausklang An allen Festtagen ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Fußballfreunde können die Spiele der FIFA Fußball - Weltmeisterschaft live erleben. Herzlich eingeladen sind alle Bürger der Ortsgemeinde, Feuerwehren der Verbandsgemeinde Arzfeld und Umland, Ortsvereine sowie Alterskammeraden und inaktive Mitglieder. Auf Ihren Besuch und schöne gemeinsame Stunden freut sich die Feuerwehr Lünebach. Samstag, 12. Juni :00-19:00 Uhr Startnummernausgabe ab 18:00 Uhr Nudelparty Sonntag, 13. Juni :00-08:00 Uhr Startnummernausgabe ab 07:00 Uhr Marathonfrühstück 09:00 Uhr Start Marathon & Team Marathon 09:10 Uhr Start AOK Fitness-Lauf 10 km & Nordic Walking 10 km 09:30 Uhr Start Halbmarathon (Startpunkt Schloss Hamm) 11:00 Uhr Siegerehrung AOK Fitness-Lauf & Nordic Walking 15:00 Uhr Zielschluss Marathon, Halbmarathon & Team Marathon Marathon Zentrum Bürgerhaus in der Ortsmitte Infos unter info@eifelmarathon.de oder per Telefon (Rita Brandenburg) oder (Jutta Kapell)

5 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE- Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Tel.: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst versehen am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler Der Ärztliche Bereitschaftsdienst wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: PLZ (0,14 EUR/min) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 12. Juni 2010 Löwen-Apotheke, Hauptstraße 4, Pronsfeld Telefon (06556) 8 06 BEDA-Apotheke, Saarstr. 33, Bitburg Telefon (06561) Sonntag, 13. Juni 2010 Eifel-Apotheke, Denkmalstr. 2, Bitburg Telefon (06561) 5311 Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm am Wochenende ab samstags 8:00 Uhr: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 12./13. Juni 2010 Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Dahmen - Dünnes, Prüm...Tel /95240 Tierarzt Weckfort, Dasburg...Tel / Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: /974-0 Telefaxnummer: / info@vg-arzfeld.de Internet:... montags bis freitags...08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs...14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags...14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Sprechzeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Faxnummer/ für Pressetexte: Texte zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt bitte ab sofort nur noch an folgende Faxnummer: 06550/ oder an folgende Adresse: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Am 13. Juni 2010 feiert Frau Elisabeth Marx, Buchenweg 1, Üttfeld, ihren 80. Geburtstag. Die Ortsgemeinde Üttfeld und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Sitzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid Bekanntmachung Am Montag, 28. Juni 2010, findet um 16:30 Uhr eine Sitzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid im Gemeindehaus in Feuerscheid statt. Tagesordnung Öffentliche Sitzung TOP 1. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung TOP 2. Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid zur Ausweisung eines Sondergebietes Fotovoltaik TOP 3. Mitteilungen des Verbandsvorstehers TOP 4. Anfragen der Verbandsmitglieder Prüm, Verbandsvorsteher Bürgermeister Aloysius Söhngen Bekanntmachung Am Donnerstag, 24. Juni 2010, 14:30 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld eine nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld statt. Tagesordnung: 1. Auftragsvergaben Kanalsanierung und Nachrüstung der Regenentlastungsanlagen im Rahmen der Abwassergruppe Irsental 2. Auftragsvergabe zur Kanalsanierung mit teilweiser Erneuerung im Rahmen Gemeinschaftsmaßnahme Kanal/Straße Ausbau K 118 (Bölzstraße) mit Gemeindestraßen in Lünebach

6 Arzfeld Ausgabe 23/ Vorstellung eines Studienentwurfes für das Abwasserprojekt Stupbach/Welchenhausen, Teilbereich Ortskanal Ortsteil Stupbach im Rahmen Ausbau Kreisstraße Nr Vorstellung der Vorplanung für die Kanalsanierung im Rahmen der anstehenden Gemeinschaftsmaßnahme Ausbau K 119 (Prümerweg) in Lünebach 5. Information über Planungsstand und Ausführungsart zur Entwässerungsregelung L 9/K 61, Ortsgemeinde Krautscheid 6. Erteilung von Planungsaufträgen 6.1 Erstellung einer Studie für die Abwasserbeseitigung der Ortsgemeinde Pintesfeld 6.2 Vor- und Entwurfsplanung für das Abwasserprojekt Stupbach/Welchenhausen 6.3 Erweiterung für Vor- und Entwurfsplanung Abwasserprojekt Ortsgemeinde Kickeshausen 6.4 Kanalsanierung/-erneuerung im Zuge der K 119 und Gemeindestraßen in Lünebach 7. Information zum Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium für Umwelt und Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungsgesetzes und die zukünftige Förderpraxis des Landes im Rahmen der Abwasserbeseitigung 8. Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Wirtschaftsplan 2010 der Verbandsgemeindewerke 9. Mitteilungen/Verschiedenes 10. Personalangelegenheiten Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die dem Werkausschuss nicht angehören, können als Zuhörer an der Werkausschusssitzung teilnehmen Arzfeld, 4. Juni 2010 Andreas Kruppert, Bürgermeister Bekanntmachung Am Montag, 14. Juni 2010, 14:30 Uhr, findet in der Grundschule in Lützkampen eine nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld statt. Tagesordnung: 1. Mitteilungen 2. Energetische Sanierung Grundschule und Kindergarten Lützkampen Auftragsvergaben 3. Verschiedenes Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die dem Bau-, Planungsund Umweltausschuss nicht angehören, können als Zuhörer an der Ausschusssitzung teilnehmen. Arzfeld, 2. Juni 2010 Andreas Kruppert, Bürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld am 8. April 2010 Nachwahl zum Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport Für das bisherige stellvertretende Mitglied Florian Grimbach treffen seit 1. Januar 2010 die Vorschriften des 5 Kommunalwahlgesetz (KWG) zu, sodass eine Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat vorliegt. Daher ist eine Nachwahl erforderlich. Vorgeschlagen und gewählt wurde Thomas Hostert, Kesfeld. Feststellung des Wirtschaftsplanes einschließlich Entgeltskalkulation und des Finanzplanes der Verbandsgemeindewerke Arzfeld für das Wirtschaftsjahr 2010 Der Vorsitzende verwies hierzu auf die umfangreichen Erläuterungen, die alle Informationen zu den Gebühren und Beitragszahlungen enthalten. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 18. März 2010 und der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25. März 2010 der vorgeschlagenen Erhöhung nicht zugestimmt. Von der Verwaltung wurden diese Vorgaben für die heutige Sitzung entsprechend angepasst. Anschließend wurde folgender Beschluss gefasst: Der Verbandsgemeinderat stellt gemäß 32 GemO in Verbindung mit 2 und 15 ff der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 nebst Anlagen in der vorliegenden Entwurfsfassung fest. Diese Feststellung umfasst auch die Entgeltskalkulation und die sich hieraus ergebenden Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung des Eigenbetriebes nach 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr Erste Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld Information, Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 4 Abs. 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Dipl.- Ing. Rosemarie Bitzigeio vom Büro Plan-Lenz GmbH, Winterspelt. Dem Verbandsgemeinderat waren die einzelnen Stellungnahmen mit den fachlich begründeten Beschlussvorschlägen der Planerin mit den Erläuterungen zugegangen. Nach Vortrag von der Planerin wurde hierüber jeweils beraten, entschieden und abgestimmt. Beratung und Beschlussfassung für die Einleitung des Verfahrens zur - öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ausführungen und Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach 3 Absatz 1 BauGB und 4 Absatz 1 BauGB Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen der Planerin zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Auf dieser Grundlage ist das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Ausweisung von Solarparks in der Verbandsgemeinde Arzfeld Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung einer Machbarkeitsstudie Der Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat über den Inhalt der Arbeitskreissitzung vom 14. Januar 2010 mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange. Auf Grund der derzeitigen Situation, dass keine konkrete Gesetzeslage vorliegt, soll abgewartet werden, bis eine entsprechende Grundlage durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Änderungsentwicklungen des EEG-Gesetzes zum 1. Juli 2010 bzw. zum 1. Oktober 2010 Kenntnis genommen. Da die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und die Einleitung der nachfolgenden raumordnerischen und bauleitplanerischen Schritte bis zum 1. Juli 2010 bzw. 1. Oktober 2010 nicht möglich sind, sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer entsprechenden Auftragserteilung abgesehen werden. Je nach Rechtsentwicklung ist die Angelegenheit erneut aufzugreifen. Enzradweg Lünebach-Arzfeld-Zweifelscheid Beratung und Beschlussfassung über die bituminöse Befestigung mit Umsetzung der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen Nach ausgiebiger Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst: Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ausführungen der Verwaltung zustimmend Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur bituminösen Befestigung des Enzradweges mit Umsetzung der notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zu betreiben. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Verbandsgemeinde Arzfeld 2010 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag nach LVFGKom/LFAG umgehend vorzulegen. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 mit integriertem Investitionsplan Den Verbandsgemeinderatsmitgliedern wurde der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf des Haushaltsplanes nebst Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende ging neben den Ausführungen in den Erläuterungen auf die Eckdaten des Haushaltsplanes 2010 sowie die im Plan dargestellten Besonderheiten ein. Fragen einzelner Ratsmitglieder wurden umfassend beantwortet. Es erging folgender Beschluss: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2010 werden in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote

7 Arzfeld Ausgabe 23/2010 bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen. Zustimmung gemäß 91 SchulG zur Auflösung des Hauptschulzweiges der Grund- und Hauptschule Waxweiler Der Vorsitzende informierte den Rat über die derzeitige Schülersituation an der Hauptschule Waxweiler. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier beabsichtigt daher zum kommenden Schuljahr, den Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Waxweiler aufzuheben. 91 Schulgesetz sieht für die Errichtung und Aufhebung von Schulen die Zustimmung des Schulträgers vor. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat gebeten, die entsprechende Entscheidung des Schulträgers herbei zu führen. 91 Schulgesetz sieht für den Fall, dass die Zustimmung verweigert wird, vor, dass die Schule dennoch aufgehoben wird, wenn das fachlich zuständige Ministerium ein dringendes öffentliches Interesse feststellt. Das dringende öffentliche Interesse ist bei der zukünftigen Schulsituation gegeben, sodass auch bei Verweigerung der Zustimmung eine Aufhebung erfolgen wird. Es erging folgender Beschluss: Die Zustimmung gemäß 91 Schulgesetz zur Auflösung des Hauptschulzweiges an der Grund- und Hauptschule Waxweiler wird erteilt. Übernahme der Trägerschaft für das Projekt Milchweg/Milchstraße durch die Verbandsgemeinde Nach ausgiebiger Diskussion erging dann folgender Beschluss: Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übernahme der Projektträgerschaft für die Errichtung eines Milchweges bzw. einer Milchstraße bis zu einem Eigenanteil von maximal Euro zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind zu gegebener Zeit im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes zu veranschlagen. Das Projekt wird vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr begleitet. Eine Vernetzung mit anderen förderfähigen Projekten soll geprüft werden. Der Rat ist entsprechend zu informieren. Verabschiedung einer Resolution Rettungsschirm für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise jetzt! Schluss mit den Eingriffen in die Kommunalfinanzen! Es erging folgender Beschluss: Dem Resolutionsentwurf wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Resolution der Landesregierung in Mainz zuzustellen. Abwasserangelegenheiten Ermächtigung an den Werksausschuss zur Auftragserteilung im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen Kehrweg, Plütscheid Ohne weitere Aussprache unter Hinweis auf die Ausführungen in den Erläuterungen erging folgender Beschluss: 1. Der Bürgermeister/der Beigeordnete und der Werkleiter werden ermächtigt, nach Vorlage der geprüften Angebotssummen auf Grund des durchgeführten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens den Bauauftrag für den Teilbereich der Kanalbauarbeiten, dem insgesamt günstigsten Anbieter zu erteilen. 2. Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden im Vermögensplan 2010 bereitgestellt. 3. Das Projekt wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau durchgeführt. 4. Der Werkausschuss wird zur Auftragsvergabe für den zweiten Bauabschnitt zur Herstellung der Retentionsmulden ermächtigt. Auf der obersten Geigt, Arzfeld Es wurde ohne weitere Aussprache folgender Beschluss gefasst: 1. Dem Werkausschuss wird die abschließende Beschlussfassung für die Auftragsvergabe der Kanalbauarbeiten zur Erschließung des Wohnbereichs 2 im Neubaugebiet Auf der obersten Geigt übertragen. 2. Soweit keine Sitzung des Werkausschusses im Mai oder Juni stattfindet, werden der Bürgermeister und der Werkleiter ermächtigt, nach Vorlage der geprüften Angebotssumme auf Grund des durchgeführten Ausschrei bungs- und Vergabeverfahrens den Bauauftrag für den Teilbereich der Kanalbauarbeiten dem insgesamt günstigsten Anbieter zu erteilen. 3. Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden im Vermögensplan 2010 bereitgestellt. 4. Das Projekt wird als Gemeinschaftsmaßnahme mit Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau durchgeführt. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld am 28. April 2010 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung Erster Beigeordneter Klaus Juchmes Der Erste Beigeordnete Klaus Juchmes begrüßte im voll besetzten Gemeindehaus von Arzfeld den neu gewählten Bürgermeister Andreas Kruppert, Beigeordneten Alfred Pick, und die Mitglieder des V erbandsgemeinderates. Grußworte Im Anschluss an die Begrüßung folgten Grußworte des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Dr. Josef Peter Mertes und des Landrates des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Dr. Joachim Streit. Ernennung, Einführung und Vereidigung von Andreas Kruppert zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld Der Vorsitzende führte aus, dass nach 54 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) der Bürgermeister nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Beamten auf Zeit für die Wahlzeit von acht Jahren zu ernennen sei. Er sei in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung erfolgen durch den allgemeinen Vertreter. Die Ernennungsurkunde wurde im Wortlaut verlesen und ausgehändigt. Der neue Bürgermeister Andreas Kruppert sprach unter Erhebung der rechten Hand die Eidesformel. Abschließend führte Erster Beigeordneter Juchmes unter Hinweis auf 47 GemO, der die Stellung und Aufgaben des Bürgermeisters regelt, Andreas Kruppert gemäß 54 Abs. 2 GemO in das Amt als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld durch Handschlag ein und wünschte ihm für die weitere Zukunft nochmals alles Gute. Grußworte der Gäste Nach der feierlichen Ernennung, Einführung und Vereidigung folgten weitere Grußworte von Bundestagsabgeordneten und Bürgermeister a. D. Patrick Schnieder, dem dienstältesten Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, Nikolaus Arens, Harspelt und dem Personalratsvorsitzenden der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Karl-Heinz Kellen. Ansprache des Bürgermeisters Andreas Kruppert Schluss der Sitzung und Überleitung zum Empfang Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss der Vorsitzende gegen 19:05 Uhr die Sitzung des Verbandsgemeinderates, bedankte sich bei den Ratsmitgliedern und allen Gästen für ihre Aufmerksamkeit und leitete zum anschließenden Empfang für den neu gewählten Bürgermeister Andreas Kruppert über. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen

8 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Enzradweg Nutzungseinschränkung durch UnterhaltungsarbeitenAuf dem Enzradweg werden in der Zeit vom Unterhaltungsarbeiten durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Arzfeld ausgeführt, sodass es zwangsläufig zu Nutzungseinschränkungen und Behinderungen kommen kann. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen einzelne Streckenabschnitte zeitweise gesperrt werden. Für Fragen und Anliegen steht Walter Klar, Tel / , jederzeit gerne zur V erfügung. Wir bitten die Bevölkerung und jeweiligen Benutzergruppen um Beachtung und Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Bauabteilung Der besondere Raderlebnistag am Sonntag, , von Uhr bis Uhr Radfahrer, Inlineskater und Wanderer erleben zur Südeifel- Tour die schöne Kulturlandschaft von Enz und Prüm bis zur Sauermündung an der deutsch- luxemburgischen Grenze mit tollen gastronomischen Angeboten und vielseitigen Aktionen autofrei. Es ist die 8. Auflage der bekannten Veranstaltung. Mit seinen 43 Kilometern ist die SüdeifelTour der größte Raderlebnistag in der Region. Weiterhin reicht die Strecke von Arzfeld über Neuerburg und Irrel bis an die deutsch-luxemburgische Grenze. Insgesamt werden über 30 Aktionsstellen in den beteiligten 12 Gemeinden angeboten. Die kulinarischen Angebote sind in diesem Jahr äußerst vielfältig und lassen keine Wünsche offen. Leichte Radlermenüs sind genauso zu haben, wie Original-Eifeler Spezialitäten, wie beispielsweise Buchweizenknödel oder geräucherte Bachforellen. Dazu gibts jede Menge Kinderanimation und Musik. Insgesamt ist wahre Volksfeststimmung in vielen Orten garantiert. Landschaftlich reizvoll ist die gesamte Strecke und in den kleinen Gemeinden gibt einiges zu sehen und zu bestaunen. Besondere Highlights sind aber sicherlich die beiden Tunnelanlagen auf dem Enztalradweg zwischen Neuerburg und Arzfeld. Eine Besonderheit ist aber auch der Streckenabschnitt zwischen Holsthum und Irrel, vorbei an der landwirtschaftlichen Sonderkultur, dem Eifeler Siegelhopfen und den Strömen der Irreler Wasserfälle, direkt angrenzend an die bizarren Felsen und Schluchten der bekannten Wanderlandschaft Teufelsschlucht. Erreicht man dann den Ziel-/Startort Minden, so sind es nur noch wenige Pedaltritte bis ins benachbarte Großherzogtum Luxemburg. Die ausrichtenden Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Irrel und Neuerburg mit ihren beteiligten Gemeinden, Vereinen und gastronomischen Betrieben freuen Sie auf alle Besucher. Und als kleiner Tipp für die, die schon Vorradeln möchten. In den Gemeinden Enzen und Neurath startet die SüdeifelTour schon einen Tag früher. Hier gibt es bereits samstags Unterhaltung zur Einstimmung auf die Sonntagstour. Alle Informationen: Kontakt: Tourist-Information Neuerburger Land Postfach 11 20, Neuerburg Tel (0) , Fax: 0049 (0) touristik@vg-neuerburg.de Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld täglich - Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr in der Zeit vom samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 und Fax 06554/823 info@waxweiler-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr , , und von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet in der Zeit vom bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Ab sofort ist die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neuesten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de. Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2010 weitere Informationen auch im Internet unter und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Kunstausstellung Polnische Plakat-Kunst des 20. Jahrhunderts aus der Sammlung Niewodniczanska, Bitburg, Ausstellungsdauer bis Ständig geöffnet; freier Eintritt, Weitere Informationen unter: Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Wechselnde Dokumentationen und Informationen zur Kulturgeschichte, NAtur und Ausflugszielen im Dreiländereck; An allen Tagen durchgehend geöffnet, Eintritt frei, Info unter:

9 Arzfeld Ausgabe 23/2010 montags Willkommen im Islek - Gästebegrüßung Uhr Treffpunkt: Haus Islek, Daleiden Vorstellung des Haus Islek und seinen Einrichtungen sowie des Ferienprogrammes mit anschließendem historischen Rundgang durch Daleiden; Voranmeldung (erforderlich) an die Tourist- Information Arzfeld, Tel.: u. 4. Sa. im Monat oder nach Vereinbarung Landpartie 13 bis 17 Uhr Plütscheid/Ortsteil Gesotz, Grillplatz vom Bauernhof & Landcafé Grube Während einer Wanderung über Islekhöhen durch Feld und Flur und Einkehr auf einem Bauernhof erhalten Sie Einblicke in das Bauernleben im Islek vom Mittelalter bis heute. Die geologischen Gegebenheiten und die vorhandenen Naturräume haben die Entstehung und die Nutzung dieser einzigartigen Kulturlandschaft beeinflusst, die heute Urlauber von nah und fern einlädt, hier zu entspannen. Festes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung sind erforderlich. Teilnehmerzahl: 6 bis 10 Familien oder max. 25 Einzelpersonen, Kosten: Erwachsene 6, Kinder 3 Anmeldung: bis einen Tag vorher erbeten Veranstalter: Gästeführerin Regina Parge-Ahrling, Tel.: , in Kooperation mit dem Landcafé Grube Mi., :00 Uhr Mittwochswanderung Eifelvereins OG Waxweiler e. V. Treffpunkt: Wartehalle am Kanal in Waxweiler Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich Fr., Dämmerschoppen zur Kirmes in Kesfeld Ortsmitte, Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Kesfeld Sa., Schaumparty in Lambertsberg Veranstalter: FZM Mauel Sa./So., 12./ Musikfest Afrika-Festival in Eschfeld Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: Musikverein Eschfeld Pfarr- und Dorffest in Dahnen Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: Ortsgemeinde und Verwaltungs- und Pfarrgemeinderat Dahnen So., Sommerfest der Kindertagesstätte in Arzfeld Kindertagesstätte/Mehrzweckhalle Veranstalter: Team der Kindertagesstätte Arzfeld Kirmes in Großkampenberg und Leidenborn Bit - Eifelmarathon in Waxweiler Veranstalter: Vorstand des Eifelmarathons Mi., Mit dem Förster durch das Irsental 15:00 Uhr Treffpunkt: am Nordic-Walking-Schild / neben der Schutzhütte Irrhausen Rundwanderung von ca. 2-2,5 km Fr., Es riecht nach Arbeit und schmeckt nach Himmel und Erde 16:00 Uhr nur für Frauen - Treffpunkt: Mayischhof Lauperath, geführte Wanderung nach Gesotz mit Besuch des Bauerngarten, der Kirche Waxweiler und der Mariensäule, anschl. Einkehr im Landcafé Grube, Kosten 4 /Teilnehmerin, Bus und Essen extra, Anmeldung und Infos bis zum bei Alma Hermes, Tel oder Regina Parge-Ahrling, Tel Fr., bis So., Sportfest in Plütscheid Veranstalter: Sportverein Plütscheid Sa./So., 19./ Sportfest in Dahnen Veranstalter: SSV Dasburg/Dahnen Sa., Seniorenwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e.v. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Fahrt zum Mühlbachtal; ca. 5 km Wanderung Wanderführer: Marga und Jakob Gillen, Tel.: Römerfest mit Einweihung der Römerreplik in Waxweiler Ortseingang Waxweiler von Lünebach kommend So., Süd-Eifel-Tour - Fahrradfahren im Enztal ganztags zwischen Arzfeld und Irrel u. a. Radlermesse, Bewirtung ganztägig auf dem Ausstellungsgelände, Eifeler-Spezialitäten, geräucherte Bachforellen, Kaffee und Kuchen, musikalische Unterhaltung, Kinderanimation, Veranstalter: Vereinsgemeinschaft Arzfeld 14:00 Uhr Familienwanderung mit Anja und Stefan in der Umgebung von Waxweiler Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Waxweiler, Wanderung für die ganze Familie; Wanderstrecke: ca. 6 km, Mitfahrgelegenheit gegen einen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer: Anja und Stefan Floß, Tel.: Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Waxweiler e. V. Di., Fahrradwanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. 19:00 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Strecke: Arzfeld und Umgebung. Dauer ca. 2-3 Stunden, Wanderführer: Manfred Schoden, Tel.: Mi., Mittwochswanderung mit Ali des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal in Waxweiler, Rundwanderung von Irrhausen ins Mannerbachtal und zurück. Wanderstrecke: ca. 6,5 km Abfahrt mit eigenem PKW - Mitfahrgelegenheit gegen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer: Alfred Francois, Tel.: Fr./Sa., 25./ Sportfest der Blauen Falken in Daleiden Das Sportfest findet im Ortsteil Falkenauel statt. Fr., Kirmes in Sevenig/Our Veranstalter: FFW Sevenig Sa., Sommernachtskonzert des MV Daleiden 20:00 Uhr Marktplatz Daleiden Sa./So., 26./ jährige Jubiläumsfeier der FFW Olmscheid / Kickeshausen Ortsmitte Olmscheid So., Pfarrfest der Pfarrei Waxweiler und 300- Jahrfeier der Gerhard-Faber Stiftung Dechant-Faber-Haus, Veranstalter: Pfarrgemeinde Waxweiler Fr., bis So., Sportfest in Eschfeld Veranstalter: FSV Eschfeld Sa./So., 03./ Sommerfest in Mauel Veranstalter: FFW Mauel So., :00-18:00 Uhr Sommermarkt und Islek-Radtour Daleiden, Marktplatz Veranstalter: Gewerbeverein Islek 13:00 Uhr Traditionswanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e.v. Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Streckenwanderung: Mauel - Merkeshausen - Echtershausen. Rückfahrt mit dem Bus, Wanderstrecke: ca. 13 km, Wanderführer Fritz Knob, Tel.:

10 Arzfeld Ausgabe 23/ :00 Uhr Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e.v. Treffpunkt: Marktplatz Daleiden Rundwanderung um Daleiden ca. 7 km, anschließend Sommer-Markt-Besuch Wanderführer: A. Candels & I. Kammers, Tel.: So., Natur - Tour 10:00 Uhr Treffpunkt: Irrhausen, Campingplatz Geführte Wanderung ab dem Campingplatz im Irsental, Dauer: ca. 2 Stunden. Wanderung durch Flora und Fauna mit fachkundiger Führung und unterhaltsamen Geschichten. Geführt werden Sie von den Gästeführer Eifel (IHK Trier) Frau Monika Gasper oder Frau Dorita Molter-French sowie Herr Wolfgang Weiland. Die Teilnahme an diesen Wanderungen sind kostenfrei, weitere Informationen unter: Veranstalter: Tourist-Information Arzfeld, Tel.: Di., :00 Uhr Flurwanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e.v. Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld Wanderung in der Umgebung rund um Arzfeld. Wanderführer: Arnold Tobias, Tel.: Mi., :00 Uhr Mittwochswanderung mit Thekla und Fred des Eifelvereins OG Waxweiler e.v. Treffpunkt: Wartehalle am Kanal Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer Thekla Fandel und Fred Leibrich Fr., bis So., Sa., Jubiläumssportfest in Krautscheid An diesem Wochenende sind alle Sportbegeisterten zum 50-jährigen Jubiläumssportfest eingeladen. Veranstalter: SV Ringhuscheid 1960 e. V. Sommerfest in Hargarten Veranstalter: Ortsgemeinde Hargarten 14:30 Uhr Wanderung zur Biberburg Treffpunkt: Lützkampen, Parkplatz an der Kirche Vom Parkplatz gehen wir in Richtung Harspelter Mühle. An der Irsen sehen wir vielleicht den Biber, ganz sicher aber seinen Bau und einige von ihm bearbeitete Bäume. Wir wandern weiter in Richtung Lützkamper Mühle, vorbei an Bunker und Höckerlinie zurück nach Lützkampen. Hier besichtigen wir die Kirche, die dem heiligen Martin als Pfarrpatron gewidmet ist und die 3 heiligen Jungfrauen Fides, Spes und Caritas verehrt. Preis: 3,- Euro pro Person (Kinder bis 10 Jahre frei) Anmeldung bitte bis um 10:00 Uhr am Vortag bei der Tourist-Information Arzfeld, Tel.: So., :00 Uhr Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e.v. Treffpunkt: Marktplatz Daleiden Fahrt mit dem Bus nach Altrich, dort Teilnahme an den IVV Wanderungen Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel / Bekanntmachung Am Donnerstag, 17. Juni 2010, 18:00 Uhr, findet in der ehemaligen Schule eine Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Neufassung der Hauptsatzung 3. Sponsoringleistungen/Spenden an die Ortsgemeinde - Annahmeerklärung der Ortgemeinde 4. Beratung und Feststellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 6. Auftragsvergaben 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Verschiedenes 9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. November 2009 Nichtöffentlicher Teil Bertram Ademes, Ortsbürgermeister

11 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Hargar arten / Lambertsber tsberg g / Lascheid / Mauel / Plütscheid Seniorenfahrt 2010 Die diesjährige Seniorenfahrt der Ortsgemeinden aus der Pfarrei Lambertsberg wird auf Grund des Pfarrfestes/Jubiläumsfest der Dechant-Faber-Stiftung Waxweiler verschoben. Der neue Termin ist der Zu gegebener Zeit erfolgen weitere Inforamtionen. Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kinzenburg vom 1. Juni 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat eine/n Beigeordnete/n. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 5. Juli 1974 außer Kraft Kinzenburg, 1. Juni 2010 Johann Hack, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kinzenburg bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. März 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Olmscheid Ortsbürgermeister: Johann Weires, Tel /603 Bekanntmachung Am Dienstag, 15. Juni 2010, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Olmscheid statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Olmscheid Vorstellung der Ergebnisse des Teilkonzeptes zum Klimaschutzkonzept 2. Umwidmung eines Teilbereiches des Mehrzweckgebäudes in einen Jugendgruppenraum 3. Neufassung der Hauptsatzung 4. Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der K Sponsoringleistungen/Spenden an die Ortsgemeinde - Annahmeerklärung der Ortgemeinde 6. Verschiedenes

12 Arzfeld Ausgabe 23/2010 Nichtöffentliche Sitzung 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Verschiedenes 9. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21. September 2009 und 04. Februar 2010 Nichtöffentlicher Teil Johann Weires, Ortsbürgermeister Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Plütscheid am 10. Mai 2010 Beratung und Feststellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Neufestsetzung der Gebührensätze für das Dorfgemeinschaftshaus Nach eingehender Beratung wurden die Gebührensätze für die Benutzung des Gemeindehauses wie folgt neu festgesetzt: 1. Für die Benutzung werden des Gemeindehauses werden folgende Entgelte festgesetzt: a) für innerhalb der Gemeinde wohnhafte Benutzer bei kommerziellen Veranstaltungen 160,00 EUR bei privaten Veranstaltungen 100,00 EUR b) für außerhalb der Gemeinde wohnhafte Benutzer: bei kommerziellen Veranstaltungen 300,00 EUR bei privaten Veranstaltungen 200,00 EUR 2. Die Räume sind nach erfolgter Benutzung und bei Schlüsselübergabe besenrein zu verlassen. Tische und Stühle sind zu säubern. Das benutzte Kleininventar (z.b. Geschirr, Gläser etc.) ist gespült wieder in die Schränke zu stellen. 3. Wasser, Abwasser und Strom wird nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. 4. Folgende Nebenkosten werden pauschal abgerechnet: a) Reinigung 50,00 EUR b) Beheizung (wenn Heizperiode) 40,00 EUR 5. Der Müll muss vom Veranstalter entsorgt werden. 6. Von der Ortsgemeinde ist das Geschirr und die Einrichtung der Teeküche und des Saales angeschafft worden. Der Ortsgemeinde sind daher auch die eventuell eintretenden Schäden an dieser Einrichtung (z. B. Gläserbruch u. a.) zu ersetzen. Das vor der Veranstaltung gemeinsam erstellte und anerkannte Inventarverzeichnis wird Bestandteil dieses Vertrages. 7. Vor Benutzung der Räumlichkeiten ist zur Gewährleistung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen vom Benutzer eine Kautionssumme in Höhe von 150,00 EUR bei Vertragsabschluss zu hinterlegen, die nach ordnungsgemäßer Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung ausgezahlt bzw. mit den zu zahlenden Nebenkosten verrechnet wird. Für alle Nutzer des Gemeindehauses ist das Ratsmitglied Günther Beirig Ansprechpartner der Ortsgemeinde. Neufassung Hauptsatzung Der Vertreter der Verwaltung informierte den Rat über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung. Nach kurzer Aussprache stimmte der Rat der vorgelegten Neufassung der Hauptsatzung zu. Für die in 1 Abs. 4 der neu gefassten Hauptsatzung der Ortsgemeinde bestimmte Zeitung legt der Gemeinderat als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben. Verschiedenes Annahme von Spenden Die Ortsgemeinde Plütscheid hat die Möglichkeit von Dritten Spenden für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erhalten. Der Annahme dieser Spendenbeträge stimmte der Ortsgemeinderat zu. Verabschiedung einer Resolution Rettungsschirm für Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise Jetzt! Schluss mit Eingriffen in die Kommunalfinanzen Der Rat wurde über den Resolutionstext Schluss mit Eingriffen in die Kommunalfinanzen des Gemeinde- und Städtebundes inhaltlich informiert. Nach kurzer Beratung stimmte der Rat der Resolution zu. Einrichtung eines Wanderparkplatzes in der Ortsgemeinde Plütscheid Im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld soll ein Netz von Wanderparkplätzen eingerichtet werden. Der Vorstand des Verkehrsvereines Islek im Dreiländereck e. V. hat sich hierzu bereits seit längerem Gedanken gemacht und in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Naturpark Südeifel und den Eifelverein-Ortsgruppen verschiedene Standorte festgelegt, wo die Einrichtung eines Wanderparkplatzes wünschenswert ist. In der Ortsgemeinde Plütscheid wäre vor dem Gasthaus Geimer / bei der Kirche die geeignete Stelle, um einen solchen Wanderparkplatz in Plütscheid einzurichten. Der Ortsgemeinderat begrüßt diese Initiative und wird die Einrichtung eines Wanderparkplatzes in Plütscheid i. R. der finanziellen Möglichkeiten auch unterstützen. Leider kann der von der Ortsgemeinde Plütscheid für ein solches Vorhaben zu übernehmende Eigenanteil von rd EUR in diesem Jahr nicht finanziert werden. Die vorgeschlagene Einrichtung eines Wandparkplatzes muss daher bis 2011 zurückgestellt werden. Für 2011 sind Förderanträge an den Verkehrsverein und die Verkehrsvereinigung Prümer Land zu stellen. Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Plüscheid vom 1. Juni 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 4 Beigeordnete 5 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 6 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 7 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebe-

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederzissen vom 25.09.2017 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde. Kölbingen. vom 25. August 1999 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kölbingen vom 25. August 1999 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun. vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun vom 03.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kordel vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kordel vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kordel vom 23.10.2009 Der Ortsgemeinderat Kordel hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willmenrod

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willmenrod Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Willmenrod hat in seiner Sitzung am 21.08.2014 aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde GOMMERSHEIM vom 03. September 2004 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Dintesheim vom 8. Oktober 2009 *) Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom i.d.f. der 1. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom 12.02.2010 i.d.f. der 1. Änderungssatzung v. 14.06.2017 Seite 1 von 7 Hauptsatzung der Ortsgemeinde Straßenhaus vom 12.02.2010 i.d.f. der 1. Änderungssatzung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G ===================

H A U P T S A T Z U N G =================== H A U P T S A T Z U N G =================== der Ortsgemeinde Niederelbert vom 29.07.2004, geändert durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 09.07.2009, geändert durch die 2. Satzung zur Änderung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Hochscheid vom 17.03.2015 Der Ortsgemeinderat Hochscheid hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7. Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02.

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7. Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Seite 1 von 7 Entwurfsfassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hardert vom 02. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim. vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hattert vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hattert vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hattert vom 09.02.1995 (zuletzt geändert am 23.02.2015) Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mertloch in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 25.07.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Atzelgift vom (zuletzt geändert am )

HAUPTSATZUNG der Gemeinde Atzelgift vom (zuletzt geändert am ) HAUPTSATZUNG der Gemeinde Atzelgift vom 27.02.1995 (zuletzt geändert am 16. 03. 2010) Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G ===================

H A U P T S A T Z U N G =================== H A U P T S A T Z U N G =================== der Ortsgemeinde Eitelborn vom 26.08.2004, geändert durch die 1. Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Hauptsatzung vom 09.02.2007, geändert durch

Mehr

Bekanntmachung. H a u p t s a t z u n g. der Ortsgemeinde Frohnhofen vom

Bekanntmachung. H a u p t s a t z u n g. der Ortsgemeinde Frohnhofen vom Bekanntmachung H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Frohnhofen vom 17.7.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in der Heimat- und Bürgerzeitung Loreley-Echo.

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in der Heimat- und Bürgerzeitung Loreley-Echo. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nochern vom 24.08.2009 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Kruft vom 24.06.2014 unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom 18.11.2005 und der 2. Änderungssatzung vom 03.01.2017 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Borod vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Borod vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Borod vom 16.12.1994 (zuletzt geändert am 04. 02. 2010) Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Gönnersdorf

Hauptsatzung. der Gemeinde Gönnersdorf Hauptsatzung der Gemeinde Gönnersdorf vom 28. Juli 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Bad Sobernheim vom 24. Juli 2014

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Bad Sobernheim vom 24. Juli 2014 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Bad Sobernheim vom 24. Juli 2014 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H a u p t s a t z u n g. der Ortsgemeinde Altenkirchen vom

H a u p t s a t z u n g. der Ortsgemeinde Altenkirchen vom Bekanntmachung H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Altenkirchen vom 2.10.2014 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde KENN vom 1. März 2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 05.05.2015 Der Ortsgemeinderat Kenn hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weilerbach. vom 8. Juli (in der Fassung vom 23. September 2014)

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weilerbach. vom 8. Juli (in der Fassung vom 23. September 2014) H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Weilerbach vom 8. Juli 2004 (in der Fassung vom 23. September 2014) Stand: 1. Oktober 2014 2 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Linden vom 23. 02. 1995 (zuletzt geändert am 22. 02. 2010) Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Nanzdietschweiler vom 5. September 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Waldorf

Hauptsatzung. der Gemeinde Waldorf Hauptsatzung der Gemeinde Waldorf vom 26. Oktober 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 Hauptsatzung der Gemeinde Ockenheim vom 01. September 2004 geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.08.2009 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.05.2010 Inhaltsübersicht:

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dreifelden vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dreifelden vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dreifelden vom 31.03.1995 (zuletzt geändert am 24.01.2017) Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G DER VERBANDSGEMEINDE LINZ AM RHEIN vom 17. September 1999, geändert durch die Satzungen vom 15. Dezember 2000, 26. Oktober 2001, 03. September 2004, 26. März 2010, 02. September

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar Öffentliche Bekanntmachungen. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Stadt Oppenheim vom: 15. Januar 2002 1 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Prüm. vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Prüm. vom H A U P T S A T Z U N G der Stadt Prüm vom 08.07.2014 Der Stadtrat Prüm hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom Änderung vom Änderung vom

H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom Änderung vom Änderung vom H a u p t s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom 17.12.2009 1. Änderung vom 15.12.2011 2. Änderung vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Piesport. vom Hauptsatzung der Ortsgemeinde Piesport vom 28.08.2014 Der Ortsgemeinderat Piesport hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am

H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom geändert am H a u p t s a t z u n g der Stadt Weißenthurm vom 17.12.2009 geändert am 20.12.2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1)

Mehr

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Härtlingen

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Härtlingen Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 u. 25 Gemeindeordnung, der 7u.8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung, des 2 der Landesverordnung über Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter,

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Wolfstein. vom

Hauptsatzung. der Stadt Wolfstein. vom Hauptsatzung der Stadt Wolfstein vom 20.02.2018 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom Neufassung der Hauptsatzung OG Weingarten (Pfalz) 2009 Seite 1 von 5 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) vom 01.12.2009 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Asbach vom 25. März 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. April 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23. März 2012 in der Fassung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Bacharach vom 16. Juli 2009 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom

H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom H a u p t s a t z u n g der Stadt Rodalben vom 20.08.1999 Zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 27.09.2017 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO),

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom

H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom H a u p t s a t z u n g der Ortsgemeinde Herschbach vom 06.07.2009 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Kottenheim Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kottenheim vom 29. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Deidesheim vom 1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Deidesheim vom 15.07.2004 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Bereinigte Fassung der H A U P T S A T Z U N G

Bereinigte Fassung der H A U P T S A T Z U N G Bereinigte Fassung der H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Kallstadt vom 04.09.2009 zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.04.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Hauptsatzung der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am )

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom (zuletzt geändert am ) Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 07.07.2009 (zuletzt geändert am 17. 02. 2010) Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Verbandsgemeinde Rheinauen

Verbandsgemeinde Rheinauen Verbandsgemeinde Rheinauen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Waldsee (jetzt Verbandsgemeinde Rheinauen) vom 25.07.2014 - zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2016 - HAUPTSATZUNG der Verbandsgemeinde

Mehr

Hauptsatzung. der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994

Hauptsatzung. der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994 Redaktionelle Fassung (Stand: 27.06.2014) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Bellheim vom 13. September 1994 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachung. Form der öffentlichen Bekanntmachungen

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachung. Form der öffentlichen Bekanntmachungen H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Rülzheim vom 15.07.2014 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rülzheim hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Lingenfeld. vom

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Lingenfeld. vom Seite 1 von 6 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Lingenfeld vom 29.10.2009 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Verbandsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachungen

H a u p t s a t z u n g der Verbandsgemeinde Rülzheim vom Abschnitt Öffentliche Bekanntmachungen H a u p t s a t z u n g der Verbandsgemeinde Rülzheim vom 30.06.2014 Der Verbandsgemeinderat Rülzheim hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

ahre e SV Ringhuscheid Sportfest in Ringhuscheid vom 9. bis 11. Juli Schirmherr: Bürgermeister Andreas Kruppert

ahre e SV Ringhuscheid Sportfest in Ringhuscheid vom 9. bis 11. Juli Schirmherr: Bürgermeister Andreas Kruppert Jahrgang 37 (113) Samstag, den 10. Juli 2010 Ausgabe 27/2010 50 JahrJ ahre e SV Ringhuscheid Sportfest in Ringhuscheid vom 9. bis 11. Juli Schirmherr: Bürgermeister Andreas Kruppert Freitag, 09.07. 18.00

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Ortsgemeinde Herxheimweyher Bezeichnung: Hauptsatzung Nummer: 039.01.01 vom: 22.07.2014 zuletzt geändert: - Historie: Fassung vom 22.07.2014, Amtsblatt

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom

H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom H A U P T S A T Z U N G der Stadt SCHWEICH vom 07.03.2016 Der Stadtrat Schweich hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Mutterstadt vom 16. Juli 2009

Hauptsatzung der Gemeinde Mutterstadt vom 16. Juli 2009 Hauptsatzung der Gemeinde Mutterstadt vom 16. Juli 2009 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), 2

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Bellheim vom

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Bellheim vom HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Bellheim vom 15.12.2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

BETRIEBSSATZUNG. für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau. vom

BETRIEBSSATZUNG. für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau. vom BETRIEBSSATZUNG für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau vom 01.10.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs-

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 03.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vom 28. Dezember 2012 Der Verbandsgemeinderat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Emmelshausen vom 03.09.2004 Änderungsübersicht: 1. Änderungssatzung vom 15.10.2008, tlw. in Kraft getreten am 01.01.2008, im Übrigen am 25.10.2008 2. Änderungssatzung

Mehr

vom 8. Oktober Grundlagen

vom 8. Oktober Grundlagen vom 8. Oktober 2014 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) und der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen:

Mehr

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016

Hauptsatzung. der Stadt Bad Ems vom in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Hauptsatzung der Stadt Bad Ems vom 12.10.2004 in der Fassung vom 31. Oktober 2016 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009 Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 24. August 2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rockenhausen vom

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rockenhausen vom H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Rockenhausen vom 03.07.2014 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rockenhausen hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Landstuhl für das Haushaltsjahr 2018 Der Verbandsgemeinderat hat am 21. Juni 2018 auf Grund der 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der zuletzt

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) vom 07.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom

Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom Hauptsatzung der Stadt Hachenburg vom 14.07.2014 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Lissendorf vom 30.07.2014 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009

H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 05. Oktober 2009 mit Änderungen vom 14.12.2012,10.09.2014 und 10.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Stadt Eisenberg (Pfalz) vom 25.06.2014 Der Stadtrat der Stadt Eisenberg (Pfalz) hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben HAUPTSATZUNG der Verbandsgemeinde Bad Hönningen vom 27.11.2009 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Verbandsgemeinderat

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim

Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Ortsrecht in der Verbandsgemeinde Herxheim Körperschaft: Verbandsgemeinde Herxheim Bezeichnung: Hauptsatzung Nummer: 950.01.01 vom: 16.07.2014 zuletzt geändert: - Historie: Fassung vom 16.07.2014, Amtsblatt

Mehr

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land - 1 - Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Kirn-Land vom 11. Juli 2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Gebhardshain vom 3. September 1999 in der Fassung vom 31. Mai 2017

H A U P T S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Gebhardshain vom 3. September 1999 in der Fassung vom 31. Mai 2017 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Gebhardshain vom 3. September 1999 in der Fassung vom 31. Mai 2017 - 2-1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2018 20.11.2018 Nr. 77 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal

Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal Die Hauptsatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 1. Dezember 2016 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Nachträge hierzu wurden noch nicht beschlossen. Im Folgenden

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

H A U P T S A T Z U N G. der Stadt Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben H A U P T S A T Z U N G der Stadt Wissen vom 19.12.2001 in der Fassung vom 29.04.2015 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Münstermaifeld in der Verbandsgemeinde Maifeld vom

Hauptsatzung der Stadt Münstermaifeld in der Verbandsgemeinde Maifeld vom Hauptsatzung der Stadt Münstermaifeld in der Verbandsgemeinde Maifeld vom 18.09.2014 Der Stadtrat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom F 4 827-01 Internet Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom 16.12.2016. Der Verbandsgemeinderat Brohltal hat

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Jahrgang 37 (113) Samstag, den 9. Oktober 2010 Ausgabe 40/2010

Jahrgang 37 (113) Samstag, den 9. Oktober 2010 Ausgabe 40/2010 Jahrgang 37 (113) Samstag, den 9. Oktober 2010 Ausgabe 40/2010 Arzfeld - 2 - Ausgabe 40/2010 Bekanntmachung Der neue Personalausweis Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wird zum 1. November

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Brohl-Lützing

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Brohl-Lützing Hauptsatzung der Ortsgemeinde Brohl-Lützing vom 30. März 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

H A U P T S A T Z U N G. der Verbandsgemeinde Wissen. vom in der Fassung vom Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Wissen vom 19.12.2001 in der Fassung vom 30.04.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Lengede

Hauptsatzung der Gemeinde Lengede Hauptsatzung der Gemeinde Lengede Auf Grund des 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der Gemeinde Lengede in seiner

Mehr