ahre e SV Ringhuscheid Sportfest in Ringhuscheid vom 9. bis 11. Juli Schirmherr: Bürgermeister Andreas Kruppert

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1 Jahrgang 37 (113) Samstag, den 10. Juli 2010 Ausgabe 27/ JahrJ ahre e SV Ringhuscheid Sportfest in Ringhuscheid vom 9. bis 11. Juli Schirmherr: Bürgermeister Andreas Kruppert Freitag, Uhr Torpedo Röllerdorf - SG RAP II/ III Uhr SV Neuerburg - SG Geichlingen II Uhr AH SG Echtersbach - SG A-Jgd. 1988/ Uhr Spiele ohne Grenzen der benachbarten Feuerwehren um den Wanderpokal Krautscheider Hof Sonntag, Uhr Bambiniturnier Uhr D-Jugend: Ringhuscheid, Vianden Uhr Allianz Köln - Rote Teufel Krautscheid - ACL Krautscheid Ab Uhr Islekhöhe Gansen - Pokal SG Ringhuscheid/Ammeldingen I SG Lambertsberg I SG GLÜ I ab ca Uhr Siegerehrung Uhr E-Junioren Uhr Damen Daleiden - Damen Utscheid - Damen Watzerath Samstag, Uhr AH Turnier (Vereine des ehem. Amtes Waxweiler) SV Lambertsberg/Plütscheid/Oberweiler SV Lünebach SG GLÜ SV Waxweiler SG Ringhuscheid/Ammeldingen/ Philippsweiler Uhr Allianz Köln - alte SG A-Jgd.-Meisterelf 1977/ Uhr Damen Bitburg - Damen Vianden Uhr Kommersabend und Jubiläumsfeier anschließend, Musik & Tanz & Show mit dem Alleinunterhalter Stefan Pallemanns An allen Tagen besteht für Jugendliche die Möglichkeit, auf dem Sportfest als Kinderreporter tätig zu sein und Trainer, Spieler und Zuschauer zu interviewen. Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen bestens gesorgt! Sonntags Kaffee und Kuchen

2 Arzfeld Ausgabe 27/2010 S OMMERFEST 10. Juli 2010 Hargarten ab Uhr ab Uhr Eröffnung Pavillion Start der Dorfolympiade Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Es lädt ein, die Gemeinde Hargarten Musikabend unter der Kastanie Samstag, den , Uhr Dechant - Faber - Haus Mitwirkende: Prümtal - Chor Waxweiler Kirchenchor Ehlenz Überraschungsgast MGV Neuerburg Tanz auf der neuen Bühne Auf Ihr Kommen freut sich: Hans Peter Gansen Der Prümtal-Chor Waxweiler 1887 Freier Eintritt

3 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE- Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Tel.: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst versehen am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler Der Ärztliche Bereitschaftsdienst wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm am Wochenende ab samstags 8:00 Uhr: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: PLZ (0,14 EUR/min) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 10. Juli 2010 Grenzland-Apotheke, Rote-Kreuz-Str. 5, Arzfeld...Telefon 06550/92990 Flora-Apotheke, Hauptstr. 18, Bitburg...Telefon 06561/3142 Sonntag, 11. Juli 2010 Einhorn-Apotheke, Hauptstr. 22, Waxweiler...Telefon 06554/93040 Löwen-Apotheke, Brodenheckstr. 24, Bitburg...Telefon 06561/ Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 10./11. Juli 2010 Tierarzt Hessing, Lützkampen...Tel / Tierarzt May, Pronsfeld...Tel /245 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: /974-0 Telefaxnummer: / info@vg-arzfeld.de Internet:... montags bis freitags...08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs...14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags...14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Sprechzeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Faxnummer/ für Pressetexte: Texte zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt bitte ab sofort nur noch an folgende Faxnummer: 06550/ oder an folgende Adresse: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten! Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 10. Juli Juli 2010 feiern folgende Mitbürgerinnen der Verbandsgemeinde Arzfeld ihren Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren den Jubilarinnen herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Elisabeth Ludes, Neurather Straße 16, Arzfeld, 80 Jahre geb. am 12. Juli 1930 Eleonore Raaf, Fuchswiese 5, Lichtenborn, 94 Jahre geb. am 14. Juli 1916 Bekanntmachung Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2011 / 2012 Die Anmeldung der Schulneulinge für den Bereich der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Schuljahr 2011/2012 wird nach folgendem Terminplan vorgenommen. Grundschule Arzfeld die Anmeldungen erfolgen nach persönlicher Terminvorgabe der Grundschule Arzfeld Montag, , Freitag, Grundschule Daleiden Dienstag, Uhr und Uhr Grundschule Lützkampen Montag, , Uhr Grundschule Waxweiler im Grundschulgebäude Sekretariat Montag, Uhr Die Anmeldung erfolgt jeweils im Büro der Grundschule. Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsurkunde / Familienbuch und die Bescheinigung des Kindergartens über den Besuch des Kindergartens mitzubringen. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Grünschnitt-/Grasablagerungen am Enzradweg Leider mussten wir vermehrt feststellen, dass am Enzradweg, insbesondere in der Ortslage Arzfeld entlang des Bereichs Auf der Geigt, Grünschnitt- bzw. Grasablagerungen vorgenommen wurden. Wir bitten die Verursacher, derartige Abfälle künftig auf die öffentlich eingerichteten Annahmestellen zu verbringen. Hierzu steht beispielsweise die Grüngutannahmestelle in Arzfeld-Hölzchen zur Verfügung. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Bauabteilung

4 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid vom Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Nach der Verbandsordnung des Zweckverbandes ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld geborenes Mitglied des Zweckverbandes. Zum stellv. Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid wurde Bürgermeister Andreas Kruppert vorgeschlagen und gewählt. Verbandsvorsteher Söhngen vollzog die nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes vorbereitete Urkunde und ernannte den stellv. Verbandsvorsteher Kruppert zum Ehrenbeamten. Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigte er den stellv. Verbandsvorsteher und führte ihn in sein Amt ein. 2. Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Plütscheid/Feuerscheid zur Ausweisung eines Sondergebietes Fotovoltaik Der Zweckverband hat sich letztmalig in seiner Sitzung am mit der Angelegenheit befasst. Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals am Verfahren beteiligt. Ebenso hat die Offenlage der Planunterlagen stattgefunden. Nach Beratung wurde der endgültige Satzungsbeschluss vorerst vertagt, um die Vergütungsfähigkeit der Flächen nach dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EEG zu sichern. 3. Mitteilungen des Verbandsvorstehers Es erfolgten Mitteilungen und Informationen zu einer betrieblichen Flächenanfrage und zu den Möglichkeiten einer DSL-Versorgung im Interkommunalen Gewerbegebiet. Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld täglich - Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr in der Zeit vom samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 und Fax 06554/823 info@waxweiler-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr , , und von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet in der Zeit vom bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Ab sofort ist die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neuesten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de. Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2010 weitere Informationen auch im Internet unter und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Eröffnung der Kunstausstellung ARDBIN- NA und andere Gottheiten : Malerei und Plastik der Künstler Andreas Schön und Nicola UKIC; freier Eintritt; ständig geöffnet. Weitere Infos unter: Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dauer-Präsentationen zur Regional-Geschichte sowie aktuelle Tourismus-Informationen aus der Dreiländereck-Gegend; z. Z. Sonder-Ausstellung: Burgen, Dörfer, Kirchen im Arzfelder Land : Tusche-Zeichnungen von Paul Margraf / St.Vith; freier Eintritt; an allen Tagen durchgehend geöffnet. Weitere Infos unter: montags Willkommen im Islek Uhr Gästebegrüßung in Daleiden und Waxweiler Treffpunkt: Haus des Gastes, Waxweiler, Vorstellung des aktuellen Ferienprogramms und Besuch des Devoniums Uhr Treffpunkt: Haus Islek, Daleiden Vorstellung des Haus Islek und seinen Einrichtungen sowie des Ferienprogramms mit anschließendem historischen Rundgang durch Daleiden; Voranmeldung (erforderlich) an die Tourist-Information Arzfeld, Tel.: u. 4. Sa. im Montag o. nach Vereinbarung Landpartie Uhr Plütscheid/Ortsteil Gesotz, Grillplatz vom Bauernhof & Landcafé Grube Während einer Wanderung über Islekhöhen durch Feld und Flur und Einkehr auf einem Bauernhof erhalten Sie Einblicke in das Bauernleben im Islek vom Mittelalter bis heute. Die geologischen Gegebenheiten und die vorhandenen Naturräume haben die Entstehung und die Nutzung dieser einzigartigen Kulturlandschaft beeinflusst, die heute Urlauber von nah und fern einlädt, hier zu entspannen. Festes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung sind erforderlich. Teilnehmerzahl: 6 bis 10 Familien oder max. 25 Einzelpersonen, Kosten: Erwachsene 6, Kinder 3 Anmeldung: bis einen Tag vorher erbeten Veranstalter: Gästeführerin Regina Parge-Ahrling, Tel.: , in Kooperation mit dem Landcafé Grube Mi., Mittwochswanderung Eifelvereins OG Uhr Waxweiler e. V Treffpunkt: Wartehalle am Kanal in Waxweiler Kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich

5 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Fr., 09.07, bis So., Sa., Jubiläumssportfest zum 50-jährigen Bestehen in Krautscheid Veranstalter: SV Ringhuscheid 1960 e. V. Sommerfest in Hargarten Veranstalter: Ortsgemeinde Hargarten Uhr Wanderung zur Biberburg Treffpunkt: Parkplatz an der Kirche in Lützkampen Vom Parkplatz Wanderung in Richtung Harspelter Mühle. An der Irsen sehen wir vielleicht den Biber, ganz sicher aber seinen Bau und einige von ihm bearbeitete Bäume. Wanderung weiter in Richtung Lützkamper Mühle, vorbei an Bunker und Höckerlinie zurück nach Lützkampen. Besichtigung der Pfarrkirche; Preis: 3 Euro p. P. (Kinder bis 10 Jahre frei) Anmeldung bis um 10:00 Uhr am Vortag bei der Tourist-Information Arzfeld, Tel.: So., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden Fahrt mit dem Bus nach Altrich, dort Teilnahme an den IVV Wanderungen Anmeldung bitte bis zum bei Dieter Thommes, Tel.: Do., Fahrradwanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld Strecke: Arzfeld und Umgebung. Dauer ca. 2-3 Stunden, Wanderführer: Manfred Schoden, Tel.: Fr., Fr., bis So., Partyface - Kletternacht Hochseil Abenteuer Welt Irrhausen Weitere Informationen unter: Sportfest in Lambertsberg Veranstalter: SV Lambertsberg Rennwochenende in Krautscheid Veranstalter: MST Irsental Sa./So., 17./ Inselfest des MV Eifel Echo Lünebach An beiden Tagen erwarten die Besucher musikalische und andere Highlights: Musikalische Unterhaltung mit verschiedenen Gastvereinen, Kinderanimation, Biergarten, Kaffee und Kuchen, Einlass samstags ab 16 Jahre Sa., Sommerfest unter der Kastanie in Waxweiler Dechant-Faber-Haus, Veranstalter: Prümtalchor Waxweiler So., Wanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e.v. in Lellingen (Luxemburg) Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Wanderführer: Herr Flamong, Tel.: So., Natur - Tour Uhr Treffpunkt: Irrhausen, Campingplatz und am Geführte Wanderung im Irsental, Dauer: ca. 2 Stunden, Wanderung durch Flora und Fauna mit fachkundiger Führung und unterhaltsamen Geschichten. Die Teilnahme an diesen Wanderungen sind kostenfrei, weitere Informationen unter: Veranstalter: Tourist-Information Arzfeld, Tel.: Mi., Mittwochswanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e.v Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal Waxweiler Wanderung um den Stausee Kronenburg mit Besichtigung von Kronenburg und Schlusseinkehr, Wanderstrecke: ca. 3 km, Abfahrt mit eigenem PKW - Mitfahrgelegenheit gegen geringen Betrag vorhanden, Wanderführer: Fritz Knob, Tel.: Fr., bis So., Kirmes in Lützkampen Veranstalter: MV Grenzland Lützkampen, Festzelt hinter dem Pfarrhaus Die Veranstaltung findet in Verbindung des 100-jährigen Bestehs des MV Lützkampen statt. Programmablauf: , 20:30 Uhr: Geburtstagsfete und Konzerte von Fr., bis Mo., Fr., Musikvereinen , 20:30 Uhr: Festakt mit Ehrungen, Konzerte von Vereinen, anschl. Tanz , 10:30 Uhr: Gottesdienst, anschl. Festzug zum Festzelt Kirmes in Arzfeld Veranstalter: Wirtegemeinschaft Abendwanderung des Eifelverein OG Daleiden - Dasburg e. V Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden Fahrt nach Irrhausen, Rundwanderung ca. 8 km, Einkehr am Campingplatz Wanderführer: Heinz und Petra Mertens, Tel.: Sa., Bach-Wanderung Uhr Treffpunkt: Gasthaus-Pension Im Pfenn, Irrhausen Die Wanderung führt entlang der Irsen. Wir sehen einen Bach in der natürlichen, unveränderten Struktur, mit Leichplätzen der Bachforelle. Zum Abschluss Einkehr im Gasthaus-Pension Im Pfenn ein. Dort wird eine schmackhafte Bachforelle serviert. Preis: 18 Euro p. P. (Kinder bis 10 Jahre -ohne Essen- frei) (Wanderung incl. Essen, Getränke = Selbstzahler) Anmeldung bitte bis 10:00 Uhr am Vortag bei der Tourist- Information Arzfeld, Tel.: Kochen mit Wildkräutern in Sevenig/Our Uhr Lambertsweg 1, Vivien Weise ist seit 20 weitere Termine: Jahren Ernährungs- und 28.08, Gesundheitsberaterin Sie leitet seit dem Wildkräuterkochkurse, wobei 100 Wildkräuter in den gesamten Rezepten verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Tagesablauf und zur Anmeldung unter: So., Trödelmarkt in Lambertsberg Veranstalter: Heimatverein Lambertsberg Uhr Sommerwanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Waxweiler Besuch des Volkskunde- u. Freilichtmuseum Roscheider Hof, Konz (Eintritt 3 ) und kleine Rundwanderung mit Blick ins Moseltal. Wanderstrecke: ca. 7 km Abfahrt mit eigenem PKW - Mitfahrgelegenheit gegen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer Johann Jacobs, Tel.: Fr., bis Mo., Kirmes in Irrhausen Sa./So., / Sommerfest in Lascheid Veranstalter: Freiwillige Freuerwehr Lascheid Fr., , bis So., Fr., Sportfest i. V. m. dem Verbandsgemeindejugendturnier in Waxweiler Veranstalter: SV Eifelland Waxweiler Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden Fahrt nach Dasburg, Rundwanderung ca. 7 km, anschl. Einkehr Bei Jul Wanderführer: Heinz Hoffmann, Tel Sa., Nachkirmes in Irrhausen mit Kletternacht Hochseil Abenteuer Welt, weitere Informationen unter Uhr Fahrradwanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld Strecke wird noch bekannt gegeben - eine kleine Rucksackverpflegung wird empfohlen. Wanderführer: Ulrich Henkel, Tel.: So., Tageswanderung bei Irrel des Eifelvereins OG Waxweiler e. V Uhr Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Waxweiler Rundwanderung: Irrel - Katzenkopf - Prümerburg - Prümzurlay - Wasserfälle, mit Besichtigung des Bunkerwerks Katzenkopf; Wanderstrecke: ca. 13 km Abfahrt mit eigenem PKW - Mitfahrgelegenheit gegen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer: Günter Molitor, Tel.:

6 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel /595 Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dackscheid vom 28. Juni 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat eine/n Beigeordnete/n. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 5. Juli 1974 außer Kraft Dackscheid, 28. Juni 2010 Matthias Knauf, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dackscheid bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 7. Juni 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Euscheid Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel / Bekanntmachung Am Donnerstag, 15. Juli 2010, 19:30 Uhr, findet im Mehrzweckgebäude eine Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Beratung und Beschlussfassung über den Umbau bzw. die Erweiterung des Mehrzweckgebäudes (Grundsatzbeschluss) 2. Beratung und Feststellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 4. Umbau/Erweiterung des Mehrzweckgebäudes - Planungsauftrag 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 6. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. April 2010 Nicht öffentlicher Teil 7. Verschiedenes Rainer Probst, Ortsbürgermeister

7 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel / Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großkampenberg vom 28. Juni 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat eine/n Beigeordnete/n. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 5. Juli 1974 außer Kraft Großkampenberg, 28. Juni 2010 Bertram Ademes, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großkampenberg bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen

8 Arzfeld Ausgabe 27/2010 NACHRUF Mit tiefer Betroffenheit und Trauer nehmen wir Abschied von Ortsbürgermeister Peter Richarz der am 1. Juli 2010 im Alter von 70 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war von 1994 bis zu seinem Tode Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Herzfeld. Dem Gemeinderat gehörte er als Ratsmitglied von 1969 bis zu seiner Wahl als Ortsbürgermeister an. Die in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit erworbenen Verdienste fanden ihre Anerkennung in einer Auszeichnung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz im Jahre Seit 1991 war Herr Richarz als 2. Beisitzer Mitglied im Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Herzfeld und widmete sich insbesondere den Interessen und Anliegen der Jagdgenossen. Als aktives Mitglied gehörte Herr Richarz der Freiwilligen Feuerwehr Leidenborn von 1964 bis zum Erreichen der Altersgrenze im Jahre 2000 an. In Würdigung seiner langjährigen pflichttreuen Tätigkeit wurde der Verstorbene 1989 mit dem Silbernen Feuerwehrehrenzeichen und 1999 mit dem Goldenen Feuerwehrehrenzeichen ausgezeichnet. Der Verstorbene hat die ihm übertragenen öffentlichen Ehrenämter jederzeit mit Umsicht und Tatkraft im Interesse der Allgemeinheit wahrgenommen. Wegen seines gradlinigen und menschlichen Wesens erfreute er sich größter Wertschätzung. Wir danken Herrn Richarz für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und werden ihm über den Tod hinaus ein ehrendes Andenken bewahren. Ortsgemeinde Herzfeld Verbandsgemeinde Arzfeld Karl-Josef Post, Andreas Kruppert Herbert Schreiber Erster Beigeordneter Bürgermeister Wehrleiter Freiwillige Feuerwehr Leidenborn Hermann Schwalen, Wehrführer Jagdgenossenschaft Herzfeld Martin Wirtz, Jagdvorsteher Bekanntmachung Am Dienstag, 13. Juli 2010, 20:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Neufassung der Hauptsatzung 3. Informationen zu einer möglichen Flurbereinigung 4. Erneuerung Zuwegung zur Leichenhalle - Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses 5. Zustimmung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Kirchengemeinde Lambertsberg 6. Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der L 12 in Lambertsberg 7. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16. November 2009 Nicht öffentlicher Teil 10. Verschiedenes Franz-Josef Antony, Ortsbürgermeister Herzlichen Glückwunsch Am 15. Juli 2010 feiert Herr Rudolf Kaut, Hauptstraße 8, Leidenborn, seinen. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir dem Jubilar recht herzlich und wünschen ihm alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Leidenborn/Arzfeld, 15. Juli 2010 Für die Ortsgemeinde Leidenborn Werner Roderich, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Lünebach Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel / Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Lünebach stellt zum für die zweigruppige Kindertagesstätte Lünebach eine/n engagierte/n und motivierte/n Erzieher/in als Mitarbeiter/in mit einem Beschäftigungsumfang von 27,25 Wochenstunden befristet bis ein. Fachliche Kompetenz, Offenheit für gruppenübergreifende Arbeit und Bereitschaft zur Teamentwicklung, Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsbereich sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sind erwünscht. Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD. Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte unter Beifügung eines Lichtbildes, eines tabellarischen Lebenslaufes, der Schul- und Ausbildungszeugnisse und Referenzen bis zum an Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Luxemburger Str. 6, Arzfeld Bekanntmachung Ausbau einer Teilstrecke der Dorfstraße in Oberpierscheid (ab K 123/Wartehalle bis Anwesen Gansen, ausbaulänge ca. 87 Meter) Erhebung von Ausbaubeiträgen Gemäß 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der vom Ortsgemeinderat Oberpierscheid gefassten Beschlüsse ein Ausbau der vorbezeichneten Verkehrsanlage vorgesehen ist. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der bestehenden Satzung Beiträge zu erheben sind. Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen der Abrechnungseinheit I Ortsteil Oberpierscheid bilden dabei als einheitliche

9 Arzfeld Ausgabe 27/2010 öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit ermittelt. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. Die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. dinglich Nutzungsberechtigten haben insoweit hinsichtlich des beschlossenen Ausbaus mit Ausbaubeiträgen zu rechnen. Selbstverständlich können die betroffenen Grundstückseigentümer, nach vorheriger Terminabsprache, in die Satzung sowie in die Planungs- und Abrechnungsunterlagen Einblick nehmen. Ebenso können nach erfolgtem Ausbau der Verkehrsanlage die Kostenund Aufwandsrechnungen eingesehen werden. Diese Bekanntmachung gilt als Beitragsinformation nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes. Arzfeld, den 25. Juni 2009 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Bauabteilung Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberpierscheid vom 1. Juli 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnins 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwands-entschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 5. Juli 1974 außer Kraft Oberpierscheid, 1. Juli 2010 Peter Bormann, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberpierscheid bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juni 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindevorkühlraumes vom 1. Juli 2010 Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat auf Grund der 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 162), der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemDVO) vom (GVBl. S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 325), in der Sitzung am 24. Juni 2010 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 In der Ortsgemeinde Oberpierscheid ist der Gemeindevorkühlraum nicht mehr in der Trägerschaft der Ortsgemeinde.

10 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Aus diesem Grund wird die bestehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeindevorkühlraumes vom 20. März 1968 aufgehoben. 2 Die Satzung tritt nach dem Tag der Bekanntmachung in Kraft Oberpierscheid, 1. Juli 2010 Peter Bormann, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. NACHRUF Am 26. Juni 2010 verstarb im Alter von 85 Jahren Johann Hilgers. Der Verstorbene war von 1956 bis 1964 Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pintesfeld. Das Amt des Ersten Beigeordneten bekleidete er von 1964 bis Dem Ortsgemeinderat Pintesfeld gehörte er insgesamt 15 Jahre an. Herr Hilgers war fünf Jahre Ratsmitglied der vormaligen Amtsvertretung Waxweiler und nach der Verwaltungsreform von 1974 bis Beigeordneter der Verbandsgemeinde Arzfeld. Darüber hinaus war der Verstorbene von 1977 bis 1997 stellvertretender Jagdvorsteher im Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Waxweiler-Pintesfeld. Herr Hilgers hat seine kommunalpolitische Tätigkeit stets uneigennützig zum Wohle seiner Mitbürger wahrgenommen. Die Gemeinde Pintesfeld verliert in dem Verstorbenen einen rechtschaffenen und geachteten Bürger. Für seine langjährige Arbeit im Dienste der Allgemeinheit danken wir ihm. Ortsgemeinde Pintesfeld Albert Blum, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Waxweiler-Pintesfeld Norbert Hoss, Jagdvorsteher Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Reipeldingen Ortsbürgermeister: Klaus Essers, Tel / Ortsgemeinde Reipeldingen Jagdgenossenschaft Reipeldingen Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedingungen zum Abschluss eines 5. Änderungsvertrages über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reipeldingen in der Zeit vom bis täglich von Uhr bis Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegen. Die Bedingungen beinhalten die Aufnahme des Herrn Michael Kockelmann, 3, Rue de Iéglise, L-7481 Tutange als neuen Mitpächter in das noch bis zum bestehende Vertragsverhältnis über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reipeldingen Reipeldingen, 30. Juni 2010 Steffen Krüger, Jagdvorsteher Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roscheid vom 28. Juni 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.

11 Arzfeld Ausgabe 27/ Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat eine/n Beigeordnete/n. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwands- entschädigung ist anzurechnen. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 28. März 1991 außer Kraft Roscheid, Günter Nickels, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roscheid bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Mai 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Berufsberater aus Luxemburg im Berufsinformationszentrum (BIZ) Trier Wer französische Sprachkenntnisse besitzt und sich über Ausbildungsmöglichkeiten in Luxemburg informieren möchte, kann sich am Mittwoch, im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Trier, Dasbachstr. 9, beraten lassen. In der Zeit von und Uhr steht ein Berufsberater/ eine Berufsberaterin aus Luxemburg zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei reger Nachfrage können Wartezeiten entstehen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Schutz von Anfang an - gesetzliche Rentenversicherung sichert Berufsanfänger Berufsstarter sind in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders geschützt. Sie sorgt nicht erst im Alter für die finanzielle Sicherheit, sondern hilft bei Krankheit oder Unfall von Anfang an mit Leistungen zur Rehabilitation, wieder fit für den Job zu werden. Erleidet der Berufseinsteiger schon am ersten Arbeitstag einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, kann er bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Falls schon eine Familie gegründet wurde, ist auch sie abgesichert, da gleich ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Ehegatten und Kinder entsteht. Und das alles ohne zusätzliche Risikozuschläge oder Gesundheitsprüfungen. Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen will, ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls an der richtigen Adresse. Kompetent und frei von kommerziellen Interessen zeigen die Experten, welche Möglichkeiten der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge es gibt. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger für den Eifelkreis Bitburg-Prüm Wo kann ich mich über Rehabilitationsleistungen informieren? Welcher Leistungsträger ist für mich zuständig und an wen soll ich mich wenden? Wer qualifizierten Rat und eine Antwort auf diese und viele andere Fragen in Sachen Rehabilitation sucht, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha Servicestelle beider AOK Regionaldirektion Bitburg, wenden. Sie helfen beider Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger stehen den Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zur Seite. Gerade behinderten und rehabilitationsbedürftigen Menschen sollen dadurch mühsame Behördengänge erspart werden, mehr noch als alle anderen dürfen sie unkomplizierte und schnelle Hilfe erwarten. Unsere Adresse: Servicestelle für Rehabilitation für den Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefonnummer: 06561/ werner.becker@rp.aok.de Ansprechpartner: Werner Becker Sie erreichen uns: AOK, Schliezgasse 26, Bitburg Französische Freunde zum 3. Mal zu Besuch bei der GHS Waxweiler Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren haben unsere französischen Freunde aus l Huisserie, im Département Mayenne, Pays de la Loire, auch dieses Mal auf der letzten Etappe ihrer Europareise bei uns Station gemacht. Zuvor waren sie schon in England, Belgien und Luxemburg gewesen. Zwei Tage lang waren 44 französische Fünftklässler mit ihren Lehrern und weiteren Begleitpersonen bei uns in der GHS Waxweiler zu Gast. Zum Teil kannten sich unsere jungen Gäste und ihre Gastgeber bereits recht gut von vorherigen Begegnungen. Daher wollten wir ihnen dieses Mal die Gelegenheit bieten, ein wenig mehr Zeit miteinander in den Gastfamilien zu verbringen, um bereits geknüpfte Freundschaften zu vertiefen und neue zu schließen. Die positive Resonanz bei Gästen und Gastgebern hat uns darin bestätigt. Natürlich gab es auch ein ansprechendes Rahmenprogramm, das nicht nur die kleinen Gäste sehr genossen haben. Bereits beim Empfang der französischen Schülergruppe sorgte das Tobi-Theater, aufgeführt von der Theater-AG der GHS Waxweiler, auch ohne große Sprachkenntnisse für viel Heiterkeit.

12 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Ein französisches Lied, gesungen von der Kita-Vorschulgruppe, gemeinsame Tänze auf dem Schulhof und die Vorführung des in Frankreich gedrehten Films über den Besuch der deutschen Kinder 6 Wochen zuvor, ließen keine Langeweile aufkommen. Der gemeinsame Ausflug deutscher und französischer Kinder zur Europäischen Kommission ins Jean Monnet Haus in Luxemburg durfte natürlich auch dieses Mal nicht fehlen. In einem großen Konferenzraum, ausgestattet mit der neuesten Audio- und Videotechnologie, gab es für die Kinder eine abwechselnd in deutscher und französischer Sprache gehaltene, höchst interessante und lehrreiche Animation zum Thema Europa. Wie immer bei Begegnungen dieser Art, war die schöne Zeit viel zu schnell wieder vorbei und ein tränenreicher Abschied unausweichlich. Ein Trost allerdings bleibt, nämlich die Vorfreude auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Pfarreiengemeinschaft Arzfeld- Binscheid-Lichtenborn-Olmscheid Samstag, Lichtenborn Uhr Vorabendmesse Sonntag, Olmscheid Uhr hl. Messe Arzfeld Uhr hl. Messe Binscheid Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Dahnen-Daleiden- Dasburg-Irrhausen-Preischeid Samstag, Uhr Dahnen hl. Messe Uhr Irrhausen hl. Messe Sonntag, Uhr Dasburghl. Messe Uhr Preischeid Wortgottesdienst Uhr Daleiden hl. Messe Dienstag, Uhr Irrhausen hl. Messe Mittwoch, Uhr Dasburg hl. Messe Donnerstag, Uhr Preischeid hl. Messe Öffnungszeiten der Katholisch-öffentlichen Bücherei St. Matthäus Daleiden sonntags von Uhr bis Uhr donnerstags von Uhr bis Uhr Pfarreiengemeinschaft Großkampenberg- Eschfeld-Harspelt-Lützkampen Samstag, Lützkampen Uhr Vorabendmesse Sonntag, Großkampenberg Uhr Sonntagsmesse Harspelt Uhr Wortgottesdienst Eschfeld Uhr Sonntagsmesse Pfarreiengemeinschaft Pronsfeld-Habscheid-Lünebach Samstag, Lünebach Uhr Vorabendmesse Sonntag, Habscheid Uhr Hochamt Pronsfeld Uhr Hochamt Dienstag, Masthorn Uhr hl. Messe Mittwoch, Pronsfeld Uhr hl. Messe Habscheid Uhr hl. Messe Donnerstag, Pronsfeld Uhr Rosenkranzgebet in der Alten Kirche Lünebach Uhr hl. Messe Freitag, Watzerath Uhr hl. Messe Pfarreiengemeinschaft Waxweiler-Lambertsberg-Ringhuscheid Samstag, Lambertsberg Uhr Brautamt Waxweiler Uhr Brautamt Waxw. Altenheim Uhr Vorabendmesse Ringhuscheid Uhr Vorabendmesse Sonntag, Lambertsberg Uhr Hochamt mit Tauffeier u. Erstkommunion Waxweiler Uhr Hochamt Plütscheid Uhr Tauffeier Montag, Dackscheid Uhr hl. Messe Dienstag, Waxw. Altenheim Uhr hl. Messe Berkoth Uhr Gebetsstunde Mittwoch, Berkoth Uhr hl. Messe Donnerstag, Lauperath Uhr hl. Messe Freitag, Bellscheid Uhr hl. Messe Ringhuscheid, Pfarrhaus Uhr Bibel - Glauben teilen Katholische Öffentliche Bücherei im Dechant-Faber-Haus Öffnungszeiten: Sonntag von bis Uhr Dienstag von bis Uhr Evangelische Kirchengemeinde Prüm Sonntag, Uhr Gottesdienst für Spätaufsteher in Prüm Montag, Uhr Treffen der jungen Frauen im Gemeindehaus Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag und Donnerstag von Uhr und Sonntag nach dem Gottesdienst bis Uhr. Für weitere Informationen: Pfarrer Friedebert Seibt, Hillstraße 15, Tel.: 06551/2250, Fax: 06551/2361, pruem@ekkt.de Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Prüm Donnerstag, Uhr Bibelgesprächskreis in Prüm Hinweis: Samstag, ab Uhr Bibel in Bewegung - Eine Pilgertour durch die Schönecker Schweiz, unterwegs in der Natur und durch das Buch Prediger. Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel. (06551) Besuchen Sie uns im Internet: Jehovas Zeugen Sonntag, Uhr Öffentlicher Vortrag Uhr Wachtturmstudium anh. d. Bibel Donnerstag, Uhr Treffpunkt f. den Predigtdienst Freitag, Uhr Predigtdienstschule u. Bibelelsen Uhr Dienstzusammenkunft anschl. Lied u. Gebet Samstag, Uhr Treffpunkt f. den Predigtdienst SV Ringhuscheid Fußballferiencamp in Ringhuscheid In diesem Jahr findet erstmals in den Sommerferienferien vom (4 Tage) ein großes Fußballferientagescamp auf dem Rasenplatz in Ringhuscheid statt.

13 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Veranstalter ist die Dürener Fußballschule (DFS) in Zusammenarbeit mit der Jugendabteilung des SV Ringhuscheid. Täglich von bis Uhr erfolgt in Übungs- und Spielformen das Einüben und Verbessern von Technik und Koordination. Dabei steht der Spaßfaktor bei den rund 12 Trainingseinheiten immer im Vordergrund. Alle teilnehmenden Kinder erhalten für den Gesamtpreis von nur 110,- EUR zusätzlich täglich frisches Obst, Frühstückssnack, warmes Mittagessen mit Nachtisch sowie den ganzen Tag über hochwertige, isotonische Getränke. Geschwisterkinder erhalten 30 % Ermäßigung. Anmeldungen werden entgegengenommen beim Leiter der Fußballschule, Herrn Werner Nefgen, unter Tel.: o oder beim Jugendleiter des SV Ringhuscheid, Edgar Schmitz Tel.: 06554/1406. Tennisclub Lünebach 1990 e.v. Der TC Lünebach lädt hiermit alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am um Uhr ins Tennisheim ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes 5. Verschiedenes Es wird um rege Teilnahme gebeten. Persönliche Einladungen ergehen nicht. Der Termin für die Radtour mit Abschluss am Tennisplatz ist der 22. August 2010 um Uhr. Anmeldeschluss ist der unter Tel oder Hundeverein Arzfeld Ortsgruppe Arzfeld im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v. Auf der Kehr Samstags ab Uhr Welpenspielstunde und Hundetraining für alle Rassen. Info Tel.: und VdK-Ortsverbandes Pronsfeld Grillfest Der Vorstand bereitet für den 18. September 2010 das Grillfest des Ortsverbandes vor. Alle Mitglieder werden gebeten, sich diesen Termin bereits jetzt vorzumerken. Wir haben für unser Fest die Grillhütte in Lierfeld reserviert. Weitere Informationen werden zeitnah mitgeteilt. Seminarprogramm im DRK-Bildungswerk Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber Donnerstag, 8. Juli bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Samstag, 17. Juli bis Uhr im DRK-Heim Prüm Samstag, 24. Juli bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Erste Hilfe Grundausbildung Sa./So. 10./11. Juli bis Uhr im DRK-Heim Bitburg Do./Fr. 15./16. Juli bis Uhr im DRK-Heim Prüm Erste Hilfe Training Freitag, 9. Juli bis Uhr im DRK-Heim Prüm Erkrankungen der Gallenblase und der Gallenwege Dieser Vortag findet statt am Donnerstag, 26. August 2010 von Uhr im DRK-Heim in Bitburg. Spanisch für Anfänger Das Deutsche Rote Kreuz bietet ein fortlaufendes Seminar mit 10 Terminen an, für Anfänger sowie Fortgeschrittene. Seminarbeginn ist Montag, der 16. August 2010 im DRK-Heim in Bitburg. Für Anfänger, die erste Kenntnisse erwerben möchten von Uhr und für Anfänger mit Grundkenntnissen, die ihre Vorkenntnisse vertiefen wollen, von Uhr. Aufbruch in ein neues Leben Trauerbewältigung und Neubeginn nach dem Verlust von nahe stehenden Menschen, Arbeitsplatzverlust, schwere Erkrankung, Umbruchsituationen im Leben. In 11 Terminen erhalten Sie durch Gespräche Motivationshilfen und lernen vieles für einen Neubeginn. Beginntermin: Montag, 23. August 2010, von 18:00 bis 20:00 Uhr im DRK- Heim Bitburg. Anmeldung unter (Andrea Dahm) DRK-Tagesfahrt Saarbrücken Bei einer Schifffahrt auf der Saar genießen Sie erholsame 1 Stunden durch die Schleuse in Mettlach. Nach der Rückkehr haben Sie die Gelegenheit zum Mittagessen im Mettlacher Abteibräu und dem Besuch des Villeroy & Boch Besucherzentrums. Gegen Uhr geht es weiter in die saarländische Hauptstadt Saarbrücken mit einem Stadtrundgang in Verbindung der Besichtigung der Kasematten. Die Rückfahrt zu den Ausgangspunkten erfolgt gegen Uhr. Anmeldungen unter: Ausbildungshotline oder per bildungsarbeit@kv-bit.drk.de oder Pflegeassistenz-Lehrgänge und Qualifizierung von Hilfskräften nach SGB XI im Herbst 2010 Die Pflegeassistenz-Ausbildung löst die bisherige Schwesternhelferinnen-Ausbildung ab. Der neu konzipierte und aktualisierte Lehrgang Pflegeassistenz umfasst 120 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis (inkl. einer Ersten Hilfe Grundausbildung) und ein zweiwöchiges Pflegepraktikum (über 80 Stunden). Zielgruppe sind pflegende Angehörige, Personen, die sich beruflich orientieren möchten oder Widereinsteiger in die Pflege. Die nächsten Kurse finden an nachfolgenden Terminen statt: Lehrgang 04/ bis (Vormittagslehrgang) im DRK-Heim in Prüm Lehrgang 05/ bis (Nachmittagslehrgang) in der DRK-Rettungswache in Bitburg-Masholder Ebenfalls neu im Pflegebereich ist eine Qualifizierung für Hilfskräfte in der ambulanten und stationären Pflege nach SGB XI. Hier qualifizieren wir Hilfskräfte in die Inhalte des Leistungskomplexes 1 bis 9 des SGB XI (Prophylaxen, Pflege bei verschiedenen Krankheitsbildern, allgemeine Grundpflege und Demenz). Dieser Lehrgang umfasst 40 Stunden und ist für die Zielgruppe der Hilfskräfte in der ambulanten und stationären Pflege gedacht; auch als Aufbauausbildung der ehemaligen Schwesternhelferinnen. Die nächsten Kurse sind: Lehrgang 01/ bis (Nachmittagslehrgang) Lehrgang 05/ bis (Tageslehrgang) alle Kurse in der DRK-Rettungswache Bitburg-Masholder Interessenten zu beiden Kursprogrammen können sich entsprechendes Informationsmaterial, Terminpläne und Anmeldeformulare beim DRK-Bildungswerk Bitburg-Prüm unter der Telefonnummer (Frau Koos) oder unter der Ausbildungshotline anfordern. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Einjährige landwirtschaftliche Fachschule Am DLR Eifel in Bitburg ist eine weitere Klasse mit der Qualifikation zum/zur Staatlich geprüften Wirtschafter/in für Landbau im Herbst 2010 geplant. Die einjährige landwirtschaftliche Fachschule setzt die Gehilfenprüfung im landwirtschaftlichen oder einem anderen grünen Beruf voraus. Die schulische Weiterbildung wird in modularisierter Form durchgeführt. Die Module werden über zwei Wintersemester 2010/11 und 2011/12 angeboten. Eine Informationsveranstaltung findet am 17. August um Uhr am DLR Eifel, Westpark 11, Bitburg statt. Anmeldeschluss zum einjährigen Bildungsgang ist der 20. August 2010 unter Tel. Nr.: Eifelverein Bleialf-Schneifel Gemeinschaftswanderung in Steffeln Der Eifelverein Bleialf-Schneifel lädt ein zur Gemeinschaftswanderung mit den Ortsgruppen Daun, Gerolstein, Kelberg, Manderscheid und Prüm in Steffeln am Sonntag, 11. Juli Treffpunkt der Wanderer ist der Marktplatz in Bleialf um Uhr. Fahrt mit PKW nach Steffeln, Parkplatz Vulkangarten. Ab Uhr Führung im Vulkangarten mit anschl. Wanderung (ca. 15 km) durch den Steffelner- Duppacher Wald vorbei am Eichholzmaar. Imbiss an der Jagdhütte Duppach. Fahrtkosten für Mitfahrer von Bleialf nach Steffeln Erwachsene 2,50, Kinder 1,15. Wanderführer: H. Wittmer, Steffeln. Info: Monika u. Josef Michaelis, Bleialf, Telefon

14 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Jazz-Initiative Eifel Enjazzment 2 zum Summer Jazz Enjazzment 2 spielt zum Summer Jazz in Bit City am Mittwoch, 7. Juli 2010 von Uhr bis Uhr auf dem Petersplatz. Jazz n Barbecue mit Chor aus Schweden Jazz n Barbecue mit Danderydskoren findet statt am Freitag, 9. Juli 2010 ab Uhr in Holsthum vor dem Gasthaus Oberbillig. Bei schlechtem Wetter im Saal. Bitburger BigBand BonBons und 18. Juli Postvorplatz 1. Juli 2010 KV Islek Karlshausen e.v. Versammlung Am findet um Uhr eine Versammlung im Feuerwehrgerätehaus in Karlshausen statt. Es geht um den Sommerumzug am Da u. a. die Arbeitseinteilung geplant wird, wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. Kath. Erwachsenenbildung, Fachstelle Prüm, und Kath. Deutscher Frauenbund, Zweigverein Prüm Geben sie ihren Gefühlen der Trauer und Erinnerungen an gemeinsame Lebenszeiten Zeit und Raum, entdecken sie Orientierungspunkte im Austausch mit Trauernden im Lebenscafe für Trauernde am 20. Juli 2010 von Uhr bis Uhr im Kath. Pfarrheim Prüm. Anmeldung bis 17. Juli 2010 an: Petra Schweisthal, Tel /693, oder Christiane Stahl, Tel / Selbsthilfegruppe Allergiker, Neurodermitiker,Psoriasis, Gelenkschmerzen, Übersäuerung Die Selbsthilfegruppe Allergiker, Neurodermitiker,Psoriasis, Gelenkschmerzen, Übersäuerung trifft sich am Donnerstag, 15. Juli 2010 ab Uhr im Alten Amt gegenüber von der Apotheke in Schönecken. Im Mittelpunkt stehen der persönliche Erfahrungsaustausch und die individuelle kostenlose Beratung für Säuglinge, Kleinkinder und Erwachsene. Gruppenbetreuerin Maria Haas, Schönecken, Tel.: 06553/2446. SWR4 Wir bei Euch zu Gast auf dem Stadtgardefest Neuerburg Am Freitag, dem 23. Juli 2010 um Uhr ist SWR4 Wir bei Euch zu Gast auf dem Stadtgardefest Neuerburg. Moderator Nick Benjamin begrüßt auf der Bühne im Stadtpark die folgenden Künstler: Ted Herold, Klaus + Klaus, Patrick Lindner, Anton aus Tirol, Bata Illic, Ulla Norden, Silvia Nels und die Favorits. Karten (8 Euro) für das SWR4 Wir bei Euch gibt es im Vorverkauf telefonisch unter 06564/4541, in Neuerburg bei der Kreissparkasse und bei Tabakwaren Roos sowie in Mettendorf bei der Kreissparkasse. Restkarten (10Euro) sind am Abend an der Abendkasse erhältlich. Die Aufzeichnung der Veranstaltung wird am Montag, dem 13. September 2010, in der Sendung SWR4 Wir bei Euch von Uhr bis Uhr auf SWR4 Rheinland-Pfalz (in Neuerburg und Umgebung auf der Frequenz 97,7 MHz) ausgestrahlt. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Ausführliche Information zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten sowie zu anderen Fragen des Energiesparens erhält man in einem persönlichen Beratungsgespräch bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung. Der Energieberater Dipl.-Ing. Stefan Krämer hat am Dienstag, von Uhr Sprechstunde in Gerolstein in der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus), Zi. 3, Kyllweg 1. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter 06591/ Verein Gästeführer Eifel...und rein in die Birresborner Eishöhlen! Die unterschiedlichen Höhlen werden mit Taschenlampe und Helm erkundet. Dauer der Führung: etwa 1,5 Stunden Treffpunkt: Parkplatz oben bei den Eishöhlen (mit PKW über Birresborn) Kosten: Erwachsene 5 EUR, Kinder 2 EUR, Familien 12 EUR pauschal, Gruppen nach Vereinbarung, Helm wird gestellt, Taschenlampe ggf. mitbringen. Ab April bis Oktober an nachstehenden Freitagen um Uhr fester Termin ohne Anmeldung Nächste Termine: 9. und 16. Juli 2010 Weitere Termine: 13. August, 10. September, letzter Termin in 2010: am 8. Oktober (jeweils 2. Freitag im Monat) Mehr Infos und andere Terminvereinbarungen bei der Eifel-Gästeführerin Brunhilde Rings unter der Telefonnummer oder mobil Patrick Schnieder MdB: Wettbewerb Aktiv für Demokratie und Toleranz 2010 für erfolgreiche zivilgesellschaftliche Aktivitäten Seit zehn Jahren unterstützt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) zivilgesellschaftliche Aktivitäten, die sich im Bereich der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung engagieren. Mit dem Wettbewerb Aktiv für Demokratie und Toleranz werden vorbildliche und nachahmbare zivilgesellschaftliche Aktivitäten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich aktiv für ein gleichberechtigtes Miteinander und gegen Extremismus, Antiseitismus und Gewalt einsetzen, gesucht. Erfolgreiche Projekte sollen Schule machen und andere Interessierte motivieren, selbst tätig zu werden. Die besten Projekte werden ausgewählt und mit Geldpreisen zwischen 1000 und 5000 ausgezeichnet. Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Der Einsendeschluss für die Unterlagen ist der (Datum des Poststempels). Weitere Infos gibt es beim: Bündnis für Demokratie und Toleranz Friedrichstraße 50, Berlin Tel.: 030/ , Fax: 030/ buendnis@bfdt.de

15 Arzfeld Ausgabe 27/2010 WWW. WITTICH. DE +++ WWW. WITTICH. DE +++ WWW. WITTICH. DE

16 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Sichern Sie sich jetzt 10% Sonderrabatt AZweb rund um die Uhr Bequem Geschäftsanzeigen online gestalten schalten archivieren Ihre Vorteile bei meinwittich : Ihre Anzeige selbst gestalten, schalten und 18 Monate zur Ansicht archivieren aktuelle News verlängerte Annahmeschlüsse branchenbezogene Infos zu Sonderthemen bei selbst gestalteten Anzeigen erhalten Sie zu Ihren bereits bestehenden Konditionen 10% AZweb-Rabatt* * außer bei Fließtextanzeigen Jetzt anmelden unter Ihre Geschäftsanzeige mit AZweb

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19 Kreis-Nachrichten Seite 3 Kommunalbericht des Rechnungshofes bestätigt die katastrophale Finanzlage der Kommunen Der in diesen Tagen vorgelegte Kommunalbericht 2010 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zeichnet in aller Deutlichkeit das erschreckende Bild der Situation der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz, stellen die Vorsitzenden der drei kommunalen Spitzenverbände des Landes fest. Seit zwanzig Jahren so der Rechnungshof reichten die Einnahmen der Kommunen nicht zur Deckung ihrer Ausgaben aus. Die Schulden der Städte, Gemeinden und Kreise hätten daher alleine in den Kernhaushalten inzwischen fast die 10 Milliarden-Marke erreicht; fast die Hälfte davon seien reine Liquiditätskredite. Damit sei die Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen im Lande um fast 50% höher als in den übrigen westdeutschen Flächenländern. Gerade die Kommunen in Rheinland-Pfalz sind daher darauf angewiesen, dass die Gemeindefinanzkommission in Berlin eine spürbare Entlastung der kommunalen Haushalte bringt, sagt der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Dr. Winfried Hirschberger. Dabei sei vor allem ein Abbau der hohen Aufgabenbelastungen notwendig; die Kommission solle ihre Kraft daher auf diesen Aspekt richten und nicht immer wieder versuchen, die Gewerbesteuer abschaffen zu wollen. So gehe aus dem Bericht des Rechnungshofes hervor, dass die Sozialausgaben inzwischen mehr als doppelt so hoch sind wie die kommunalen Investitionen. Aber auch im Land selbst seien Maßnahmen notwendig. Nicht umsonst haben die kommunalen Spitzenverbände seit langem eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um 100 Mio. Euro gefordert, betont der Vorsitzende des Gemeindeund Städtebundes, Bürgermeister Heinz-Joachim Höfer. Dabei gehe es vor allem um eine Stärkung der allgemeinen Zuweisungen; für die Kofinanzierung von Zweckzuweisungen fehle vielen Kommunen inzwischen schlicht das Geld. Der Vorsitzende des Städtetages, Oberbürgermeister Jens Beutel, weist ergänzend darauf hin, dass der Rechnungshof offenbar wenig Vertrauen in die Folgen der Kommunal- und Verwaltungsreform habe: Einen Konsolidierungsbeitrag vermag der Rechnungshof in der Reform in der jetzigen Ausprägung nicht zu erkennen. Auch die Reformagenda der Landesregierung sei zur Gesundung der kommunalen Finanzen keineswegs ausreichend. Gemeinsam appellieren die Vorsitzenden an die Verantwortlichen in Land und Bund, Strategien zum Ausweg aus der in vielen Kommunen verzweifelten Lage zu suchen. Es gehe nicht an, dass die kommunale Infrastruktur verfällt und kommunale Leistungen nur noch auf Pump bezahlt werden können. Das würde das Land Rheinland-Pfalz auf Dauer im Wettbewerb der europäischen Regionen zurückfallen lassen. Rheinland-pfälzische Jugendherbergen verbessern Angebot für Gäste mit Behinderung Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v. haben eine Zielvereinbarung unterzeichnet, in der sich die Gästehäuser dazu bereit erklären, zukünftig noch mehr auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einzugehen und somit im Sinne des Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzes zu mehr Barrierefreiheit beizutragen. Vereinbarte Ziele sind beispielsweise die Planung und Umsetzung des Neu-, Um- und Ausbaus von Jugendherbergen unter Berücksichtigung des barrierefreien Bauens, die Beachtung des "Zwei-Sinne-Prinzipes", bei dem Informationen für mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten zugänglich gemacht werden, oder aber die Bereitstellung eines Bettes für pflegebedürftige Besucherinnen und Besucher. Die in der Selbstverpflichtung festgelegten Maßnahmen und Ziele sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Hierbei besteht die Möglichkeit, den Vertrag um weitere fünf Jahre zu verlängern. Um den aktuellen Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung auszuwerten, trifft sich einmal jährlich eine Expertengruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern beider Vertragspartner. Diese sind "Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland" und die "Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e.v." (LAG Selbsthilfe), ein landesweit tätiger Behindertendachverband. "Eine Jugendherberge war schon immer ein Ort der Vielfalt und des Zusammentreffens. Umso mehr freut es uns, dass wir gemeinsam mit dem Verband der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und mithilfe der abgeschlossenen Zielvereinbarung einen Weg gefunden haben, dass Menschen mit und ohne Behinderungen die Gästehäuser gleichermaßen nutzen können", erklärt Elke Klink, stellvertretende Vorsitzende der LAG Selbsthilfe. Auch der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Ottmar Miles-Paul, begrüßt die Entwicklung. "Mit dem Abschluss dieser Zielvereinbarung wird in Rheinland-Pfalz ein weiterer Schritt zur Verbesserung des barrierefreien Tourismus getan. Die Jugendherbergen spielen hierbei eine wichtige Rolle, um die Teilhabe behinderter Menschen zu stärken." "Schon jetzt sind landesweit 27 Jugendherbergen der insgesamt 38 Häuser barrierefrei gestaltet", so Jacob Geditz, Vorstandsvorsitzender der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, der zusammen mit Präsident Detlef Bojak die Vereinbarung unterschrieb. Mit dem Abschluss der Zielvereinbarung sind die rheinland-pfälzischen Jugendherbergen bundesweit Vorreiter und das erste "Unternehmen im Beherbergungsbereich", das eine solche Zielvereinbarung geschlossen hat.

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21 Kreis-Nachrichten Seite 5 "Nur graue Tonne" Verbandsgemeinde Arzfeld Montag, 12. Juli: Dasburg, Preischeid Dienstag, 13. Juli: Merkeshausen Verbandsgemeinde Bitburg-Land Montag, 12. Juli: Biersdorf am See, Echtershausen, Hamm, Hütterscheid, Koosbüsch, Wiersdorf Dienstag, 13. Juli: Bickendorf, Ehlenz, Heilenbach, Ließem, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid Mittwoch, 14. Juli: Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Mülbach, Olsdorf, Stockem Donnerstag, 15. Juli: Bettingen, Wettlingen Freitag, 16. Juli: Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld Verbandsgemeinde Irrel Dienstag, 13. Juli: Wallendorf Donnerstag, 15. Juli: Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Freitag, 16. Juli: Bollendorf, Echternacherbrück, Holsthumerberg, Menningen, Minden, Weilerbach Verbandsgemeinde Neuerburg Montag, 12. Juli: Affler, Altscheid, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Fischbach-Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Koxhausen, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Sevenig b. Nbg., Übereisenbach, Utscheid, Waldhof-Falkenstein, Weidingen Dienstag, 13. Juli: Ammeldingen/Our, Biesdorf, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Nusbaum, Roth a.d. Our Mittwoch, 14 Juli: Burg, Geichlingen, Hüttingen, Körperich, Lahr, Mettendorf, Niedergeckler, Niehl, Obergeckler, Sinspelt Sperrmüll Verbandsgemeinde Arzfeld Montag, 12. Juli: Hargarten, Lambertsberg, Waxweiler Dienstag, 13. Juli: Krautscheid, Mauel, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Ringhuscheid Mittwoch, 14. Juli: Hölzchen, Langenfeld, Lauperath Freitag, 16. Juli: Preischeid Verbandsgemeinde Neuerburg Dienstag, 13. Juli: Berkoth, Burscheid, Scheuern, Uppershausen Mittwoch, 14. Juli: Ammeldingen b. Nbg., Daudistel, Emmelbaum, Heilbach, Plascheid, Weidendell, Zweifelscheid Donnerstag, 15. Juli: Neuerburg Freitag, 16. Juli: Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Gemünd, Herbstmühle, Keppeshausen, Koxhausen, Muxerath, Nasingen, Rodershausen, Sevenig b. Nbg., Übereisenbach, Waldhof-Falkenstein. Dispersionsfarben sind kein Problemabfall Dispersionsfarben sind wasserlösliche Anstrichstoffe mit glatter oder strukturierter Oberfläche, die sich als wasch- und scheuerbeständige Innenanstriche und für wetterbeständige Außenanstriche eignen. Bei diesen Farben wird im wesentlichen Wasser als Lösungsmittel eingesetzt, so dass Dispersionsfarben im Gegensatz zu anderen Lacken und Farben mit gefährlichen Zusatzstoffen nicht als Problemabfälle einzustufen sind. Entsorgung Da Dispersionsfarben nach Anbruch nur über einen äußerst beschränkten Zeitraum haltbar sind und zumeist trotz geschlossenem Zustand schon nach kurzer Zeit auf Grund der Wasserlöslichkeit Schimmel ansetzen, sollten Farben möglichst bedarfsgerecht eingekauft werden, um Farbreste zu vermeiden. Im Falle einer notwendigen Entsorgung sind folgende Hinweise zu beachten: - Entleerte -pinselreine- Kunststoffeimer können über den "Gelben Sack" einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. - Flüssige Farbreste sind vor der Entsorgung in jedem Fall eintrocknen zu lassen. Bereits durch bloßes Öffnen des Deckels härten die Farben in der Regel nach einigen Tagen aus. Dieser Vorgang des Austrocknens kann zudem durch das Binden der Farbe mit Zeitungspapier oder Sägespäne beschleunigt werden. Im eingetrockneten Zustand kann die Entsorgung der Farbe durch Lösen aus dem Eimer über die Restmülltonne erfolgen. Der Kunststoffeimer kann wie zuvor dargelegt über den "Gelben Sack" entsorgt werden. Sofern sich die eingetrocknete Farbe nicht mehr aus dem Farbeimer entfernen lässt, können die Farbreste samt Gebinde (Eimer) der Restmüllentsorgung zugeführt werden. Gesondert weisen wir darauf hin, dass die vorgenannten Entsorgungsmöglichkeiten nicht für Farben und Lacke mit organischen Lösungsmitteln oder sonstigen gefährlichen Inhaltsstoffen gelten. Solche Farben und Lacke sind wie gehabt über die viermal im Jahr im Eifelkreis stattfindende Problemmüllsammlung zu entsorgen. Inwieweit es sich bei eventuell vorhandenen Farbresten um ungefährliche Dispersions- oder als Problemabfall eingestufte Farben handelt, bitten wir den auf den Farbeimern vorhandenen Informationen des Herstellers zu entnehmen. Weitergehende Informationen bezogen auf die Entsorgung von Farben und Lacken erhalten Sie auch unter der Telefon-Nr /

22 Seite 6 Kreis-Nachrichten Orchideen und Co. profitieren von Mitteln aus der KSK-Naturschutzstiftung Die Biotopbetreuung im Eifelkreis und die Untere Naturschutzbehörde sind begeistert über den jetzigen Zustand der Keuperscharren am Bedhardrand. Im letzten Jahr wurde schnell klar, dass die Landesmittel für die Biotopbetreuung bei Weitem nicht ausreichen, um zumindest die wertvollsten Orchideenflächen auf den Scharren am Bedhardrand offen zu halten. Hilfe in der Not bot die Naturschutzstiftung der Kreissparkasse, die mit einer großzügigen Spende eingesprungen ist. Nicht alle wertvollen Scharrenflächen, die sich wie eine Perlenschnur den Bedhardrand entlang ziehen, sind allein durch die zwingend notwendige Huteschafbeweidung frei zu halten. Auch wenn sich ein Bewirtschafter findet, können die Tiere mit dem Aufwuchs dieser extrem mageren Grünländer nur vorübergehend zufrieden sein. Aufstockende Gehölze können nur eingeschränkt verbissen werden. Holziges Material macht nicht satt und die Tiere würden "vom Fleisch fallen". Aus diesem Grund müssen die Weidetiere durch ein mechanisches Zurückdrängen der Gehölze unterstützt werden. Im Winter hat eine kreisansässige Firma für Biotop- und Landschaftspflege aus Stiftungsmitteln diese sogenannten Kalkhalbtrockenrasen von zu üppigem Gehölzaufwuchs befreit. Denn Luft, Licht und Wärme sind das Wichtigste für den Biotoptyp der Scharren. Durch die überwiegende Südwesthanglage und wegen des zerbröselnden Mergelgesteins, das ständig in Bewegung bleibt, lassen diese Extremstandorte keinen dichten Bewuchs zu. Hier haben nur Arten in der Konkurrenz eine Chance, die sich im Laufe der Evolution auf solch flachgründige und instabile Sonderstandorte spezialisiert haben. Diese Spezialisten an Futter- und Wirtspflanzen bringen in der Folge seltene und manchmal auch seltsame Tiere hervor, wie z.b. die Schmetterlinge der verschiedenen Ameisenbläulinge, die ihre Puppen von den Arbeiterinnen in Ameisennestern pflegen und füttern lassen. Nach dem Schlüpfen müssen die Schmetterlinge allerdings schnellstens aus dem Wirtsnest "verschwinden", um nicht von ihren eigenen Ammen gefressen zu werden. Auf den Scharren sind Arten zu finden, die sonst nur im submediteranen Raum vorkommen und in unserem Kreis dort ihr nördlichstes Verbreitungsgebiet aufweisen. Dies macht die Keuperscharren zu besonderen Kleinoden zwischen den verschiedenen Kalkhalbtrockenrasen des Eifelkreises. Der Erhalt der Artenvielfalt auf diesen Flächen ist nur über einen ständigen genetischen Austausch und die Vernetzung der Einzelvorkommen der Scharren möglich. Hierfür ist das Offenhalten der kurzrasigen Flächen unerlässlich. Auch der naturschutzfachliche Zustand eines südwestexponierten Hangs zwischen Speicher und Beilingen löst Freude bei der Naturschutzverwaltung und der Biotopbetreuung aus. Der magere aber schon stark verbuschte Südwesthang "Im Kallersgraben" konnte im vergangenen Jahr ebenfalls aus Mitteln der KSK-Naturschutzstiftung angekauft und freigestellt werden; die Fläche wird mittlerweile durch eine Schafherde beweidet. Dies ist eine wichtige Voraussetzung zur Förderung der Orchideen und anderer Gräser und Kräuter magerer Grünländer auf Kalk. Im Unterschied zu den Scharren rutscht dieser Hang aus fest stehendem Muschelkalk nicht, so dass sich ein stabileres Artengefüge bilden kann. Ein Schafhalter konnte gewonnen werden, der diesen Hang dauerhaft in seine Betreuung nehmen und mit der Herde für das Offenhalten des mageren Grünlands sorgen will. In den ersten Jahren wird ein zusätzliches mechanisches Zurückschneiden der Gehölzschösslinge bis zu deren Auszehrung im Wurzelstock nötig sein. Inmitten der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen sind extensiv bewirtschaftete Grünländer dieser Ausprägung zum Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar. Neben dem Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, profitiert auch der Tourismus von den Freistellungsarbeiten und der Entwicklungspflege. Der Wechsel zwischen Offenland und Gebüschstrukturen und das optisch wohltuende Erscheinungsbild der beweideten Kalkhalbtrockenrasen sind Zugpferde des Wandertourismus. Neben hochkarätigen Fachexkursionen und regelmäßig stattfindenden fachlich begleiteten Wanderungen genießt auch der Individualwanderer bewusst oder unbewusst die optische Wohlfahrtswirkung, die von dieser Erscheinungsform der Landschaft ausgeht. Bürgergenossenschaft Südeifel Strom eg auf Kurs 4. Photovoltaikanlage in Planung Seit Mai 2009 ist die Raiffeisenbank östl. Südeifel eg in Sachen Klimaschutz selbst aktiv geworden. Schon seit langem fördern die Genossenschaftsbanken das Engagement ihrer Kunden durch die Finanzierung privater Photovoltaikanlagen. Mit der Südeifel Strom eg - der ersten Bürgergenossenschaft in Rheinland-Pfalz - wollte man noch einen Schritt weiter gehen: jeder Bürger erhält die Möglichkeit, sich mit einer Mitgliedschaft an der Finanzierung von Anlagen auf vorwiegend öffentlichen Dächern zu beteiligen. Mit den Stadtwerken Trier fand die Bank einen starken Partner, der über das notwendige Know-how und Erfahrungen in solchen Projekten verfügt und ebenfalls als Gründungsmitglied einstieg. Seit dem Start wurden weit über 250 Mitgliedsanteile á 500 Euro von Bürgern und Unternehmen gezeichnet. Die erste Anlage wurde im Herbst 2009 auf dem Dach der RSW in Badem in Betrieb genommen. Aktuell wird auf dem Dach der Grundschule Dudeldorf die zweite Anlage installiert, weitere folgen auf der Turnhalle in Seffern sowie im Industriepark Föhren. Damit liegt das geplante Investitionsvolumen bis zum Jahresende bei fast 1 Mio. Euro, welches durch Einlagen der Mitglieder und KfW-Darlehen finanziert wird und auch künftig durch deren Engagement weiter realisiert werden soll. Weitere Infos zur Bürgergenossenschaft unter im Internet unter

23 Kreis-Nachrichten Seite 7 Kreisjugendsportfest Leichtathletik-Einzelwettkämpfe Ganz sportlich ging es zu auf der Sportanlage des Stadions Bitburg-Ost, die auch in diesem Jahr Austragungsstätte des Kreisjugendsportfestes der Leichtathletik war. Aus insgesamt 13 Schulen des Eifelkreises Bitburg-Prüm stellten sich die besten Sportlerinnen und Sportler den Wettkämpfen in verschiedenen Disziplinen. Hierbei ging es u. a. um die Qualifikation für das Landesjugendsportfest, das am 10. bis 12. September 2010 in Mainz stattfindet. Für die Organisation des Wettbewerbes zeichneten Hans-Theo Nieder (Hauptschule Speicher) sowie Alfred Marder und Anja Schaefer von der Kreisverwaltung des Eifelkreises verantwortlich. Durch sehr engagierte - und bereits eingespielte - Helfer, bestehend aus dem Lehrerteam Renate Richards, Margret Hoffmann, Gaby Bretz und Josef Hendriks, wurde die Veranstaltung vor Ort unterstützt. Als Kampfrichter fungierten Oberstufenschüler und - schülerinnen der Gymnasien Biesdorf, Bitburg und Prüm, die vorab durch Hans-Theo Nieder in das Reglement eingewiesen wurden. Für die Verpflegung wurde durch die Mitarbeiter des Euro-BBW bestens gesorgt. Der Sanitätsdienst wurde über das Deutsche Rote Kreuz sichergestellt. Die Siegerehrung führte Kulturamtsleiter und Chef der deutschen Schiedsrichter Herbert Fandel durch. Die jeweils drei bestplatzierten Ergebnisse jeder Disziplin und Altersklasse erzielten: Schülerinnen W m Vorlauf: 1. Jana Ewertz, 2. Lea Blaschke, 3. Cindy Wirtz 75 m Endlauf: 1. Jana Ewertz, 2. Isabell Weyers, 3. Cindy Wirtz 800 m Endlauf: 1. Laura Kootz, 2. Chiara Bales, 3. Jennifer Backes Hochsprung: 1. Jana Husch, 2. Janina Winkelmann, 3. Alina Schoos Weitsprung: 1. Hannah Thielen, 2. Jana Ewertz, 3. Anna Loch Kugelstoß 3 kg: 1. Luisa Nösges, 2. Selina Weis, 3. Lena Igelmund Schülerinnen W m Vorlauf: 1. Jane Lemmen, 2. Annika Neises, 3. Julia Cremer 75 m Endlauf: 1. Jane Lemmen, 2. Annika Neises, 3. Hannah Kruft 800 m Endlauf:1. Nina Lenerz Hochsprung: 1. Hannah Kruft, 2. Nina Lenerz, 3. Nadja Lenerz Weitsprung: 1. Julia Cremer, 2. Saskia Scheuern, 3. Yvonne Blitsch Kugelstoß 3 kg: 1. Anna Mayeres, 2. Anika Keilen, 3. Nadja Lenerz Weibliche Jugend B 100 m Vorlauf: 1. Chiara Mertens, 2. Esther Kasel, 3. Maria Funk 100 m Endlauf: 1. Chiara Mertens, 2. Esther Kasel, 3. Cindy Wagner 800 m Endlauf: 1. Chiara Mertens, 2. Janna Hammes Hochsprung: 1. Ina Kandels, 2. Katharina Roth, 3. Susanne Becker Weitsprung: 1. Chiara Mertens, 2. Esther Kasel, 3. Judith Schwickerath Kugelstoß 4 kg: 1. Simone Scheuern, 2. Alina Heck, 3. Vanessa Pick Schüler M m Vorlauf: 1. Pascal Duppich, 2. Lukas Krämer, 3. Felix Metzen 75 m Endlauf: 1. Pascal Duppich, 2. Lukas Krämer, 3. Felix Metzen 1000 m Endlauf: 1. Marius Heck, 2. Zeynel La Fayette, 3. Dennis Echt Hochsprung: 1. Nikolai Swaen, 2. Michael Müller, 3. Jan Marten Reger Weitsprung: 1. Pascal Duppich, 2. Zeynel La Fayette, 3. Lukas Krämer Kugelstoß 4 kg: 1. Felix Leifgen, 2. Stefan Stanzel, 3. Michael Wagner Schüler M m Vorlauf: 1. Tim Rosch, 2. Pierre Grewis, 3. Jermaine Dright 75 m Endlauf: 1. Pierre Grewis, 2. Jermaine Dright, 3. Oliver Kops 1000 m Endlauf: 1. Pierre Grewis, 2. Philipp Gerard, 3. Nils Heinen Hochsprung: 1. Tim Hoffmann, 2. Christoph Schmitz, 3. David Glück Weitsprung: 1. Alex Schuler, 2. Matthias Richter, 3. Elias Gutmann Kugelstoß 4 kg: 1. Kevin Hildebrand, 2. Jermaine Dright, 3. Thomas Turmann Männliche Jugend B 100 m Vorlauf: 1. Jan Braun, 2. Pierre Duvinage, 3. Florian Maus 100 m Endlauf: 1. Jan Braun, 2. Pierre Duvinage, 3. Dennis Engelhardt 1000 m Endlauf: 1. Max Wagner, 2. Yannik Maas, 3. Dennis Schwerdt Hochsprung: 1. Christopher Klotz, 2. Markus Ahles, 3. Florian Dahm Weitsprung: 1. Tim Lemmen, 2. Jan Braun, 3. Dominic Otto Kugelstoß 5 kg: 1. Kilian Keil, 2. Matthias Urbany, 3. Michael Ademes Männliche Jugend A 100 m Endlauf: 1. Marius Lentes, 2. Tobias Pflüger, 3. Stefan Illies 1000 m Endlauf: 1. Pascal Schichtel, 2. Johannes Steinbach, 3. Patrick Fandel Hochsprung: 1. Konstantin Beckers, 2. Nico Thielen, 3. Stefan Illies Weitsprung: 1. Marius Lentes Kugelstoß 6,25 kg: 1. Nico Thielen

24 Seite 8 Kreis-Nachrichten Vollsperrung der L 5 zwischen Schönecken und Giesdorf Aus Verkehrssicherungsgründen sind entlang der L 5 Holzfällarbeiten durchzuführen, die in den Sommerferien in der Zeit vom (Dienstag) ab 9 Uhr bis gegen 16 Uhr eine Vollsperrung des Streckenabschnittes zwischen Schönecken und Giesdorf erfordern. Es wird eine Umleitungsstrecke über die L 16 bis Oberlauch und K 170 über Ellwerath bis Rommersheim und umgekehrt ausgeschildert. Die Straßenverkehrsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Kreisarchiv Bitburg-Prüm: Terminabsprachen in Juli/August Das Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist in den Sommerferien vom geschlossen. Telefonische und elektronische Terminabsprachen sind jedoch möglich. Die Mitarbeiter sind erreichbar unter Tel / oder per Mail an kreisarchiv@bitburg-pruem.de. Land Rheinland-Pfalz fördert erneuerbare Energien Rund vierzig Prozent der Endenergie in Deutschland wird für Raumwärme und Warmwasserbereitung verbraucht. Das Einsparpotenzial ist enorm: Mit der Erneuerung der Heizungsanlage, einer optimierten Wärmedämmung, dem Einbau neuer Fenster und einer Solaranlage für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung können die Energiekosten um bis zu 85 % gesenkt werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Nutzung erneuerbarer Energien mit zinsverbilligten Darlehen oder Zuschüssen im Rahmen des Modernisierungsprogramms. Fördermittel sind auch in diesem Jahr vorhanden. Ob für die Maßnahme ein Zuschuss oder ein Darlehen beantragt werden kann, hängt von der Höhe der Investitionskosten ab. Wer umfangreichere Maßnahmen oder ein komplettes Maßnahmenpaket plant, wird höhere Ausgaben kalkulieren müssen. Diese Kosten fördert das Land mit zinsverbilligten Darlehen. Handelt es sich um die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, sind Einkommensgrenzen zu beachten. Der Bauherr benötigt zunächst von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme einer Zinsgarantie. Der Antrag wird über die jeweilige Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) gestellt. Liegen die Kosten zwischen und Euro, zahlt das Land einen Zuschuss in Höhe von maximal 25 Prozent. Der Zuschuss wird bei der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung beantragt. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten. Mit Zuschüssen und Darlehen können auch Mietobjekte gefördert werden. Weitere Informationen unter und der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Pruem, Trierer Str. 1, Bitburg, Tel.: 06561/ , kraus.christina@bitburg-pruem.de. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Ausschreibung Der Eifelkreis Bitburg-Prüm schreibt hiermit die nachstehend aufgeführten Schüler- und Kinderbeförderungsmaßnahmen ab Schuljahresbeginn 2010/2011 öffentlich gemäß VOL/A 3 Nr. 1 Abs. 1 aus: 1. Schüler von der Grundschule in Kyllburg nach St. Thomas u. a. 2. Schüler aus Rittersdorf u. a. zur Maximin-Schule in Bitburg und zurück 3. Schüler von der Maximin-Schule in Bitburg nach Speicher u. a. 4. Schüler von der Maximin-Schule in Bitburg nach Irrel u. a. 5. Schüler von der Maximin-Schule in Bitburg nach Bettingen u. a. 6. Schüler von Prümerburg zum Anschlussbus nach Prümzurlay und zurück 7. Schüler und Kinder aus Neuheilenbach u. a. zur St. Martin- Schule in Bitburg und zurück 8. Kinder aus Hemmeres u. a. zum Kindergarten Winterspelt und zurück (nachmittags) 9. Kinder aus Preist und Beilingen zum Kindergarten Speicher und zurück (nachmittags) Die Verdingungsunterlagen können bis spätestens bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Zimmer 125) in Bitburg, Trierer Straße 1, schriftlich angefordert oder an allen Werktagen (außer samstags) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr gegen Vorlage des Nachweises über die eingezahlte Gebühr von 5,00 Euro je Maßnahme abgeholt werden. Die Einzahlung hat auf das Konto Nr. 141 der Kreiskasse Bitburg-Prüm bei der Kreissparkasse Bitburg-Prüm in Bitburg unter Angabe des Vermerkes: "Gebühr für Angebotsunterlagen, HSt (Schulen) bzw. HSt (Kindergärten)" zu erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung der Unterlagen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe der Ausschreibungsgebühr beizufügen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ( 27 VOL/A). Ablauf der Angebotsfrist: , 12:00 Uhr Ablauf der Zuschlagsfrist: Bitburg, den 28. Juni 2010 KREISVERWALTUNG DES EIFELKREISES BITBURG-PRÜM In Vertretung Andrea Fabry Ende der Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: Uhr Uhr donnerstags: Uhr Uhr freitags: Uhr Ausländerbehörde, Führerscheinstelle und die Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: Uhr dienstags: Uhr Uhr donnerstags: Uhr Uhr freitags: Uhr

25 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Ferienwohnungen STADTHAFENMalchow Im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte in der Inselstadt Malchow (Staatlich anerkannter Luftkurort seit 2005) Rügen Rostock Lübeck Hamburg A20 Güstrow A19 Schwerin AF Malchow Plau am See Seehotel Plau am See Pension & Schänke Seeschlösschen Lenzer Krug A24 Parchim B103 B196 Seehotel Stuersche Hintermühle AF Röbel AF Meyenburg Berlin Tel.: +49/ / Fax: +49/ / info@stadthafen-malchow.com

26 Arzfeld Ausgabe 27/2010

27 Arzfeld Ausgabe 27/2010

28 Arzfeld Ausgabe 27/2010 Telefonische Anzeigenannahme: /

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