Ankunft der Echternacher Springprozession in Waxweiler

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1 Jahrgang 37 (113) Samstag, den 22. Mai 2010 Ausgabe 20/2010 Ankunft der Echternacher Springprozession in Waxweiler Foto: Fritz Knob Waxweiler Springergruppe

2 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Pfingstsportfest in Philippsweiler Freitag, , Samstag, , Sonntag, , Sonntag Montag, ab 19:00 Uhr - AH-Turnier ab 15:00 Uhr Olympische Spiele ab 13:00 Uhr Raiffeisenturnier mit den Mannschaften Ringhuscheid, Lambertsberg, Lünebach und Philippsweiler ab 20:00 Uhr Tanzmusik im Festzelt mit Stefan Pallemanns ab 11:00 Uhr Turnier der Freizeitmannschaften um den Staubwolkecup Auf Ihren Besuch freut sich der Sportverein Philippsweiler Wir gehen Blut spenden Waxweiler Freitag, 21. Mai 2010 um Uhr bis Uhr Bürgerhaus Luxemburger Straße 31 Machen Sie mit! Termine und Infos: Telefon (gebührenfrei) 0800/

3 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE- Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Tel.: Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 22./23. Mai 2010 Tierarzt May, Pronsfeld...Tel /245 Tierarzt Przontka, Waxweiler...Tel /1585 Pfingstmontag, 24. Mai 2010 Tierarzt May, Pronsfeld...Tel /245 Tierarzt Weckfort, Dasburg...Tel / Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst versehen am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler Der Ärztliche Bereitschaftsdienst wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm am Wochenende ab samstags 8:00 Uhr: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: PLZ (0,14 EUR/min) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 22. Mai 2010 Berg-Apotheke, Tiergartenstr. 11, Prüm Telefon 06551/3200 Löwen-Apotheke, Brodenheckstr. 24, Bitburg Telefon 06561/ Pfingstsonntag, 23. Mai 2010 Enztal-Apotheke, Poststr. 3, Neuerburg Telefon 06564/ Eifel-Apotheke, Denkmalstr. 2, Bitburg Telefon (06561) 5311 Apotheke Bleialf, Auwerstr. 10, Bleialf Telefon 06555/236 Pfingstmontag, 24. Mai 2010 Kreuz-Apotheke, Schulstr. 1, Daleiden Telefon 06550/92570 Marien-Apotheke, Enztalstr. 17, Mettendorf Telefon 06522/93090 Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/ info@vg-arzfeld.de Internet: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Sprechzeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Faxnummer/ für Pressetexte: Texte zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt bitte ab sofort nur noch an folgende Faxnummer: 06550/ oder an folgende Adresse: mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten! Redaktionsschlussvorverlegung Der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld ist auf Grund der Feiertage im Mai wie folgt: Woche 21/2010 vom 29. Mai 2010 Redaktionsschluss am Donnerstag, 20. Mai 2010 um 12:00 Uhr Woche 22/2010 vom 5. Juni 2010 Redaktionsschluss am Donnerstag, 27. Mai 2010 um 12:00 Uhr Die Textbeiträge sind der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden. Es wird um Beachtung gebeten. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 22. Mai Mai 2010 feiern folgende Mitbürgerin und folgender Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren der Jubilarin und dem Jubilar herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Erich Meyers, Auf den Kaulen 7, Reipeldingen, 80 Jahre geb. am 22. Mai 1930 Maria Theis, Atzseifen 5, Plütscheid, geb. am 26. Mai Jahre

4 Arzfeld Ausgabe 20/2010 SKFM Prüm e. V. Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung SKFM Prüm e. V. bietet Offene Sprechstunde an - keine Anmeldung erforderlich Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Prüm e. V. bietet in der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld einmal im Monat eine offene Sprechstunde zu den Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Die Sprechstunde findet jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr am letzten Mittwoch (Ausnahme: Juli und Dezember) im Monat statt. Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder auch einer Patientenverfügung hat der Einzelne heute vielfältige Möglichkeiten, schon in guten Tagen für den Ernstfall die Weichen zu stellen - also für den Fall, dass er selber nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Der für den Amtsgerichts-Bezirk Prüm zuständige, anerkannte SKFM-Betreuungsverein berät seit nunmehr 15 Jahren interessierte Bürgerinnen und Bürger zu diesen Themen. Mit dem Angebot der Offenen Sprechstunden sollen nun auch die Menschen erreicht werden, die aufgrund der größeren Entfernung bisher nicht die Möglichkeit hatten, das ständige Beratungsangebot in der SKFM- Geschäftsstelle in Prüm zu nutzen. Die weiteren Termine in 2010: ; , , , , Noch mehr Informationen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge erfahren Interessierte beim SKFM Prüm telefonisch unter 06551/2084 oder im Internet unter Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld täglich - Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr in der Zeit vom samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 und Fax 06554/823 info@waxweiler-online.de Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr , , und von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet in der Zeit vom bis samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und sonntags von 14:00 bis 17:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Ab sofort ist die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neuesten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de. Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Weitere Informationen auch im Internet unter und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Kunstausstellung Polnische Plakat-Kunst des 20. Jahrhunderts aus der Sammlung Niewodniczanska, Bitburg, Ausstellungsdauer bis Ständig geöffnet; freier Eintritt, Weitere Informationen unter: Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Wechselnde Dokumentationen und Informationen zur Kulturgeschichte, NAtur und Ausflugszielen im Dreiländereck; An allen Tagen durchgehend geöffnet, Eintritt frei, Info unter: Fotoausstellung Luftbilder in Plütscheid, Ortsteil Gesotz Mit den Augen des Drachens - GeoArt und Archäologie abstrakte und realistische Fotos aus der Vogelperspektive Die Fotoausstellung von Dr. Christian Credner ist noch bis Pfingstmontag, im Landcafé Grube zu sehen montags Willkommen im Islek - Gästebegrüßung 17:00 Uhr Treffpunkt: Haus Islek, Daleiden Vorstellung des Haus Islek und seinen Einrichtungen sowie dem Ferienprogramm mit anschließendem historischen Rundgang durch Daleiden; Voranmeldung (erforderlich) an die Tourist-Information Arzfeld, Tel.: u. 4. Samtstag im Monat oder nach Vereinbarung Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2010 Landpartie Plütscheid/Ortsteil Gesotz, Grillplatz vom Bauernhof & Landcafé Grube 13:10 Uhr bis 17:00 Uhr Während einer Wanderung über Islekhöhen durch Feld und Flur und Einkehr auf einem Bauernhof erhalten Sie Einblicke in das Bauernleben im Islek vom Mittelalter bis heute. Die geologischen Gegebenheiten und die vorhandenen Naturräume haben die Entstehung und die Nutzung dieser einzigartigen Kulturlandschaft beeinflusst, die heute Urlauber von nah und fern einlädt, hier zu entspannen. Festes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Kleidung sind erforderlich. Teilnehmerzahl: 6 bis 10 Familien oder max. 25 Einzelpersonen, Kosten: Erwachsene 6, Kinder 3 Anmeldung: bis einen Tag vorher erbeten Veranstalter: Gästeführerin Regina Parge-Ahrling in Kooperation mit dem Landcafé Grube Sa., Orchideen-Wanderung 14:30 Uhr Treffpunkt: Sportplatz Lützkampen Wanderung ins Irsental, anschließend zur Anhöhe von Großkampenberg; unterwegs eine Magerwiese auf der verschiedene Orchideen - Arten und die sehr selten gewordenen Arnika zu sehen sind; Rückweg führt vorbei an Bruni Leinenstübchen mit Erzählung zur Geschichte des Leinens; Zum Abschluss im Gasthaus Kaut, Leidenborn, Verzehr eines Eifeler Brotzeit-Teller Preis: 12 pro Person incl. Brotzeit (Kinder bis 10 Jahre frei)

5 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Getränke = Selbstzahler Anmeldung bis um 10:00 Uhr am Vortag bei der Tourist-Information Arzfeld, Tel.: :00 Uhr Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e. V. Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Wanderung Daleiden-Reipeldingen-Dahnen und zurück ca. 9 km; Wanderführer: Alfred Candels, Tel. 633 So., Echternacher - Springprozession 18:00 Uhr Ankunft der Echternacher - Springprozession Mi., in Waxweiler Kleine Mittwochswanderung des Eifelverein Ortsgruppe Waxweiler e. V. 14:00 Uhr in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal Waxweiler Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich Fr., , bis So., Sportfest Sport und Musik in Arzfeld Kunstrasensportanlage Arzfeld, Veranstalter: FSV Arzfeld Sa./So., 29./ Rennwochenende in Krautscheid Veranstalter: MST Irsental Sa., Volkslauf in Daleiden Start: Grundschule Daleiden, Veranstalter: Sportverein Daleiden Einweihung des Feuerwehrhauses in Plütscheid Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Plütscheid So., Wanderung in Mirbach des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. 13:00 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Wanderführer: Alfons Pick, Tel.: Mi., Sportfest Sport und Musik in Arzfeld 18:00 Uhr Kunstrasensportanlage, Spiele der örtlichen Vereine im Kleinfeldturnier Veranstalter: FSV Arzfeld Do., Versteigerung des Maibaumes in Lambertsberg Ortsmitte, Veranstalter: Ortsgemeinde Lambertsberg 14:30 Uhr Wildkräuter-Wanderung Treffpunkt: Hotel Zur Post Arzfeld, Wanderung über den Binschenberg mit Sammlung von Wildkräutern, Ampfer, Beifuß, Rheinkohl, Weiderösschen, Wegerich... usw. zum Eigenbedarf. Der Rückweg führt an die Enz und entlang der alten Bahntrasse zurück zum Hotel. Dort ist eine Wildkräuter-Quiche vorbereitet. Auf Wunsch Erhalt der Rezepte für die Quiche, Kräuterbutter oder Wildkräuter - Salat. Hierzu ein kleiner Buch - Tipp: KÖSTLICHKEITEN AUS DER NA- TUR von Vivian Weise, Wildkräuterrezepte einfach zubereitet. Erhältlich in der TI Arzfeld zum Preis von 14,80. Preis: 10 Euro pro Person (Kinder bis 10 Jahre frei) Getränke = Selbstzahler Anmeldung bitte bis um 10:00 Uhr am Vortag bei der Tourist-Information Arzfeld, Tel.: Fr., Sa., Sommerfest mit Musik und Tanz in Lambertsberg Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: Musikverein St.Lambertus Lambertsberg Rundwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung ca. 8 km Wanderführer: Dieter Thommes, Tel.: :00 Uhr Nordic-Walking-Wanderung durch das Ourtal Treffpunkt: Ortsmitte Daleiden, Dauer ca. 2,5 Stunden Fahrt mit dem PKW bis zum Startpunkt an der Tintesmühle Veranstalter: Nordic- Walking Gruppe der LG Daleiden So., Frühsommerwanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. 09:00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Waxweiler Wasserversorgung der Grafen von Blankenheim Tageswanderung auf dem Tiergartentunnelweg beim historischen Burgort Blankenheim mit seiner Ahrquelle. Rucksackverpflegung wird empfohlen. Wanderstrecke: ca. 9 km Abfahrt mit eignem PKW - Mitfahrgelegenheit gegen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer: Franz Dimmer, Tel.: Natur-Tour im Irsental 10:00 Uhr Treffpunkt: Campingplatz Irrhausen; geführte Wanderung im Irsental, Dauer: ca. 2 Stunden. Wanderung durch Flora und Fauna mit fachkundiger Führung und unterhaltsamen Geschichten. Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenfrei, weitere Infos unter: Veranstalter: Tourist-Information Arzfeld, Tel.: Sa./So., 05./ Jahre Pfarrkirche Großkampenberg Veranstalter: Pfarrgemeinde Großkampenberg Fr., Dämmerschoppen zur Kirmes in Kesfeld Ortsmitte, Sa., Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Kesfeld Schaumparty in Lambertsberg Veranstalter: FZM Mauel Sa./So., 12./ Musikfest Afrika-Festival in Eschfeld Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: Musikverein Eschfeld Pfarr- und Dorffest in Dahnen Dorfgemeinschaftshaus, Veranstalter: Ortsgemeinde und Verwaltungs- und Pfarrgemeinderat Dahnen So., Sommerfest der Kindertagesstätte in Arzfeld Kindertagesstätte/Mehrzweckhalle Veranstalter: Team der Kindertagesstätte Arzfeld Kirmes in Großkampenberg und Leidenborn Bit - Eifelmarathon in Waxweiler Veranstalter: Vorstand des Eifelmarathons Mi., Mit dem Förster durch das Irsental 15:00 Uhr Treffpunkt: am Nordic-Walking-Schild / neben der Schutzhütte Irrhausen Rundwanderung von ca. 2-2,5 km Fr., , bis So., Sportfest in Plütscheid Veranstalter: Sportverein Plütscheid Sa./So., 19./ Sportfest in Dahnen Sa., Veranstalter: SSV Dasburg-Dahnen Seniorenwanderung des Eifelvereins OG Daleiden-Dasburg e.v. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Fahrt zum Mühlbachtal; ca. 5 km Wanderung Wanderführer: Marga und Jakob Gillen, Tel.: So., Süd-Eifel-Tour - Fahrradfahren im Enztal zwischen Arzfeld und Irrel ganztags u. a. Radlermesse, Bewirtung ganztägig auf dem Ausstellungsgelände, Eifeler- Spezialitäten, geräucherte Bachforellen, Kaffee und Kuchen, musikalische Unterhaltung, Kinderanimation, Veranstalter: Vereinsgemeinschaft Arzfeld 14:00 Uhr Familienwanderung mit Anja und Stefan in der Umgebung von Waxweiler Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus Waxweiler, Wanderung für die ganze Familie; Wanderstrecke: ca. 6 km, Mitfahrgelegenheit gegen einen geringen Betrag vorhanden. Wanderführer: Anja und Stefan Floß, Tel.: Veranstalter: Eifelverein Ortsgruppe Waxweiler e. V. Di., Fahrradwanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. 19:00 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Strecke: Arzfeld und Umgebung. Dauer ca. 2-3 Stunden, Wanderführer: Manfred Schoden, Tel.:

6 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Samstag, um 14:30 Uhr Wir treffen uns in Lützkampen am Sportplatz. Von dort aus gehen wir ins Irsental und dann zur Anhöhe von Großkampenberg. Hier finden wir unterwegs eine Magerwiese auf der verschiedene Orchideeen-Arten und auch die sehr selten gewordenen Arnika zu sehen sind. Der Rückweg führt uns vorbei an Bruni s Leinenstübchen. Und Bruni erzählt uns noch etwas zur Geschichte des Leinens. Dann werden wir uns im Gasthaus Kaut in Leidenborn noch einen Eifeler Brotzeit-Teller schmecken lassen. Preis: 12,- uro pro Person incl. Brotzeit, Getränke = Selbstzahler Kinder bis 10 Jahre frei Anmeldung: bis 10:00 Uhr am Vortag bei der TOURIST-INFORMATION ARZFELD, Tel.: / Tourist-Information Arzfeld Tourist-Information Prümer Land Veranstaltungskalender 2010 vorgestellt Die Bürgermeister Andreas Kruppert, Verbandsgemeinde Arzfeld und Aloysius Söhngen, Verbandsgemeinde Prüm, haben gemeinsam mit den Tourist-Informationen (TI) Prümer Land und Arzfeld am 11. Mai 2010 im Feriendorf der Post in Prüm den neuen Veranstaltungskalender Aktiv 2010 vorgestellt. Unter dem Motto Freizeit und Genuss enthält der Veranstaltungskalender zahlreiche und vielfältige Hinweise und Informationen zu Ausstellungen, Konzerten, Festivals und vielen Veranstaltungen in den beiden Verbandsgemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt im Aktiv 2010 ist das umfassende Ferienprogramm. Erstmals im Programm wurden spezielle Angebote für Kinder mit Familien geschaffen. So ist ganz neu der Abenteuer-Wald- Sommer im Tettenbusch in Prüm. Ein Survival-Kinderprogramm nach den Elementen für Kinder von 7-14 Jahre. Ebenso neu im Programm ist Bauer Bernis Ferienprogramm mit dem Motto Wie wird aus Gras Milch. Monika Rolef wird in diesem Jahr zum ersten Mal den Familien mit Kindern die Geschichte der St. Salvator Basilika auf kindgerechte Weise näher bringen. Die Zentralbücherei in Prüm hält Vorlesestunden für Kinder ab 5 Jahre und der Verkehrsverein Bleialf organisiert Pizza backen für Kinder bis 7 Jahre sowie eine Feuerwehrbesichtigung und eine Nachtwanderung. Die TI Arzfeld bietet in diesem Jahr kostenlose geführte Wanderungen im Irsental unter dem Motto Der Biber nagt wieder - Tierisch was los im Irsental an. Anschließend haben die Wanderer die Möglichkeit im Waldpark Eifel von Baumwipfel zu Baumwipfel zu klettern. Auch die beliebten Themenwanderungen, wie z. B. die Wildkräuter-Wanderung und die Pilzwanderung stehen genauso wieder auf dem Programm wie die Besichtigung des Mayischhofes in Lauperath. Hierbei steht der Bauerngarten ebenso im Mittelpunkt wie die über 2000-jährige Geschichte eines weisen Holzschreines auf dem Mayischhof. Ergänzend hierzu werden verschiedene Führungen wie die Besichtigung der St.Willibrord Kirche, des Devoniums und der Mariensäule in Waxweiler angeboten. Erleben Sie einen interessanten Nachmittag mit einer der spannendsten Geschichten, gekoppelt mit einem leckeren Gaumenschmaus bei der Besichtigung des Devoniums in Waxweiler. Die Busausflüge führen in diesem Jahr in die Städte Luxemburg, Cochem, Aachen, Koblenz, Idar-Oberstein und in die Belgischen Ardennen. Als Highlight der Busfahrten bezeichnen die Touristiker die Eifeltour. Diese führt an die Dauner Maare, zur Lavabombe nach Strohn, zu den Burgen nach Manderscheid und endet mit einem Besuch der Abtei Himmerod. Bewährte Inhalte aus dem Ferienprogramm der vergangenen Jahre sind selbstverständlich beibehalten worden. So werden wie im Vorjahr wieder geführte Radtouren für Jedermann vom RSC Prüm angeboten. Sehr beliebt sind die Führungen durch die Stadt Prüm. Schwerpunkt hierbei ist die bewegende Geschichte der Prümer Abtei von den Karolingern bis in unserer Zeit. Zusätzlich wird an jedem Sonntag ab Uhr der Sandalenschrein in der Basilika mit ausführlichen Erklärungen von Monika Rolef gezeigt. Der Deutsch - Belgische Naturpark Hohes Venn - Eifel bietet naturkundliche Führungen in die Schönecker Schweiz ebenso an wie die kulturhistorischen Führungen zum Explosionskrater und zum Keltenring in Prüm. In den Monaten Juli und August werden jeden Montagvormittag Gästebegrüßungen von der TI Prümer Land im Haus des Gastes in Prüm und von der TI Arzfeld im Haus Islek in Daleiden und im Devonium in Waxweiler angeboten. Der kostenlose Veranstaltungskalender, der bei den Tourist-Informationen, Banken, Geschäften und bei den jeweiligen Vermietern verteilt wird, ist nicht nur ein attraktives Ferienprogramm für Gäste und Daheimgebliebene, sondern auch ein wertvolles Nachschlagewerk für alle Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Region. Für weitere Informationen und Anmeldungen zu allen Veranstaltungen stehen die Tourist-Informationen gerne zur Verfügung: Tourist-Information Prümer Land, Hahnplatz 1, Prüm Tel , Fax 06551/7640, ti@pruem.de, und Tourist-Information Arzfeld, Luxemburger Straße 5, Arzfeld, Tel , Fax ti@vg-arzfeld.de oder ti@islek.info. oder Extra: Abenteuer-Wald-Sommer in Prüm. Survival nach den Elementen. Anhand der vier Elemente erhalten die Kinder eine erste Einführung ins Leben in freier Wildbahn : Feuer anzün- Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen

7 Arzfeld Ausgabe 20/2010 den und erhalten, Wasser finden und trinkbar machen, Erde als Spenderin von Nahrung und Wohnung, Luft, Wetter und Orientierung am Magnetfeld der Erde sind die Themen des Tages. Während die Jüngeren eine wetterfeste Biwakhütte bauen, pflanzliche Nahrung aus der Natur entdecken und sich blind im Wald zu orientieren lernen, finden die Älteren ihren Weg mit Karte und Kompass, deuten Wetterzeichen, bauen eine Behelfstrage und versuchen sich im Feuermachen ohne Streichholz. Ein kleiner Survivalwettbewerb beschließt das Programm und zum Schluss gibt es für alle leckere Kartoffeln aus dem Lagerfeuer. Dackscheid, Eilscheid, Lauperath, Manderscheid, Niederpierscheid, Pintesfeld, und Waxweiler Seniorentag in Waxweiler Der Seniorentag für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden der Pfarrei Waxweiler findet am Sonntag, 30. Mai 2010, im Bürgerhaus in Waxweiler statt. Beginn ist um 15:00 Uhr mit einem Seniorengottesdienst im Bürgerhaus. Anschließend gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen. Ab 16:15 Uhr wird der Musikverein Lyra Waxweiler die Senioren unterhalten. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die 70 Jahre alt sind bzw. das 70.Lebensjahr vollenden mit Partnerin oder Partner. Wer gehbehindert ist oder keine Fahrgelegenheit hat und abgeholt werden möchte, möge dies bitte bis spätestens Freitagnachmittag, den 15. Mai 2010 dem zuständigen Ortsbürgermeister mitteilen. Matthias Knauf, Dackscheid, Tel. Nr.: 595 Adolf Braun, Eilscheid, Tel. Nr.: 7169 Walter Thielen, Lauperath, Tel. Nr.: 1284 Ewald Hermes, Manderscheid, Tel. Nr.: Matthias Schares, Niederpierscheid, Tel. Nr.: 373 Albert Blum, Pintesfeld, Tel. Nr.: Klaus Juchmes, Waxweiler, Tel. Nr.: 811 Fahrdienst der Freiwilligen Feuerwehr und DLRG Waxweiler Bekanntmachung Am Dienstag, 25. Mai 2010, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Neufassung der Hauptsatzung 3. Neufassung der Geschäftsordnung 4. Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung 5. Auftragsvergaben 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 7. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. März und 12. April 2010 Nicht öffentlicher Teil 8. Verschiedenes Alfons Kockelmann, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Ausbau der Hauptstraße Am Freitag, 28. Mai 2010, wird die bituminöse Deckschicht auf die Hauptstraße aufgebracht. Aus diesem Grunde muss die Straße von Freitag, , bis Samstag, , vormittags, für jeglichen Fahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Die Anlieger der Hauptstraße werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Ausbaustrecke abzustellen. Die Ortsgemeinde Arzfeld bittet die Bevölkerung um Verständnis. Arzfeld, den Alfons Kockelmann, Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eilscheid vom 7. Mai 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis: 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 6 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse: (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

8 Arzfeld Ausgabe 20/2010 (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat eine/n Beigeordnete/n. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwands-entschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwands- entschädigung ist anzurechnen. 6 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 10. Juli 1974 außer Kraft Eilscheid, 7. Mai 2010 Adolf Braun, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eilscheid bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. April 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Herzlichen Glückwunsch Am 26. Mai 2010 feiert Frau Anna Juchmes, Dorfstraße 1, Harspelt ihren 90. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Harspelt/Arzfeld, 26. Mai 2010 Für die Ortsgemeinde Harspelt Nikolaus Arens, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister Lascheid Ortsbürgermeisterin: Helga Berg, Tel /675 Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lascheid am 21. April 2010 Ausbau der Gemeindestraße Im Thiergarten Vorstellung der Entwurfsplanung Auf Grund der Beschlüsse des Rates von 2007 und 2009 hat die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung den Ausbau der Gemeindestraße Im Thiergarten geplant und zur Finanzierung des Gemeindeanteiles Fördermittel aus dem Investitionsstock 2010 beantragt. Über diesen Antrag ist bisher noch nicht entschieden worden. Die vorliegende Entwurfsplanung zum Straßenausbau wurde dem Rat durch die Vertreter der Verwaltung vorgestellt und ausführlich erläutert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca Euro. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau und die Festlegung des Ausbauprogrammes Sicherstellung der Finanzierung Nach eingehender Beratung wurde eine Beschlussfassung zu den Punkten 1.2 und 1.3 zurückgestellt. Die Bauabteilung der Verwaltung erhält den Auftrag eine Alternativplanung zu erstellen mit dem Ziel den notwendigen Ausbau kostengünstiger zu realisieren. Dabei sollte zusammen mit dem DLR Eifel auch die Trassenführung geprüft werden. Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Grundsatzbeschluss Die Vorsitzende informierte den Rat über die dringend erforderliche Fenstererneuerung und den Neuanstrich des Hauses (Innenund Außenanstrich). Von folgenden Kosten ist auszugehen: Gesamtkosten der Maßnahme ca EUR. Nach Beratung stimmte der Rat den vorgestellten Maßnahmen zu. Im Haushalt sind die hierfür erforderlichen Mittel einzustellen. Sobald alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, sind weitere Angebote einzuholen. Hiernach erfolgt die Auftragsvergabe im Ortsgemeinderat. Neufassung der Hauptsatzung Der Vertreter der Verwaltung informierte den Rat über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung. Nach kurzer

9 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Aussprache stimmte der Rat der vorgelegten Neufassung der Hauptsatzung zu. Für die in 1 Abs. 4 der neu gefassten Hauptsatzung der Ortsgemeinde bestimmte Zeitung legt der Gemeinderat als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben. Verschiedenes Einführung eines Gemeindewappens Ratsmitglied Hack erläuterte dem Gemeinderat die von ihm ausgearbeiteten Wappenentwürfe. Nach eingehender Beratung entschied der Rat sich mehrheitlich für einen dieser Entwürfe. Herr Hack wird diesen Entwurf ausarbeiten. In der nächsten Sitzung ist hierüber dann formell Beschluss zu fassen. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt ist vorzusehen. Lichtenborn Ortsbürgermeister: Friedhelm Hermes, Tel / Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lichtenborn am 5. Mai 2010 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lünebach Informationen des Dienstleistungszentrums ländlicher Raum (DLR) Eifel Stellungnahme nach 5 Abs. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz Herr Loser vom DLR Eifel begründete ausführlich die vorgesehene Hinzuziehung von Flächen der Gemarkung Stalbach und Lichtenborn in das Flurbereinigungsverfahren Lünebach. Nachdem alle Fragen des Rates und der Zuhörer umfassend beantwortet waren, wurde folgender Beschluss nach Beratung zur Abstimmung gestellt: Der Ortsgemeinderat beschließt, dass seitens der Ortsgemeinde Lichtenborn keine Einwände gegen die geplante Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde Lünebach und der aus planerischen Gründen vorgesehenen Hinzuziehung von Flächen der Gemarkungen Lichtenborn und Stalbach erhoben werden. Besondere Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht. Planungen zu aktuellen gemeindlichen Vorhaben liegen in den zugezogenen Bereichen nicht vor. Zu diesem Abstimmungsergebnis wurde angemerkt, dass damit mehrheitlich zum Ausdruck gebracht werden soll, dass aus Sicht des Rates die geplante Hinzuziehung von Lichtenborner Grundstücksflächen in das Verfahren Lünebach keinen Sinn macht und auch keine erkennbaren Vorteile für die Grundstückseigentümer mit sich bringt. Beratung und Feststellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde vorgetragen, erläutert und vom Gemeinderat so beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß gesetzlichen Bestimmungen gesondert. Neufassung der Hauptsatzung Der Vertreter der Verwaltung informierte den Rat über die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung. Nach kurzer Aussprache stimmte der Rat der vorgelegten Neufassung der Hauptsatzung zu. Für die in 1 Abs. 4 der neu gefassten Hauptsatzung der Ortsgemeinde bestimmte Zeitung legt der Gemeinderat als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben. Verschiedenes Neubau einer Haltestelleneinrichtung mit Wartehalle an der B 410 in der Ortslage Der Rat wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass für die neue Haltestelleneinrichtung ein Zuschuss von EUR bewilligt worden ist. Der Finanzierungsplan wurde vorgestellt und genehmigt. Ortsbürgermeister Hermes bzw. die Verwaltung werden beauftragt für die Wartehalle Angebote einzuholen. Die Auftragsvergabe erfolgt hiernach durch den Gemeinderat. Bekanntmachung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lichtenborn vom 12. Mai 2010 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAE- VO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 4 Beigeordnete 5 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 6 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten 7 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse: (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 in der durch den Gemeinderat durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Der Gemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über 30 Absatz 3 i. V. m. 34, 33 oder 34 BauGB herleiten lässt. 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach 67 Absatz 1 Satz 2 LBauO, dass im Falle des 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungs-verfahren nicht durchgeführt werden soll. 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 Absatz 1 BauGB für die in 62 LBauO aufgeführten baugenehmi-

10 Arzfeld Ausgabe 20/2010 gungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist. Über die auf Grund der Hauptsatzung abgegebenen Erklärungen ist der Ortsgemeinderat in der jeweils nächsten Sitzung zu unterrichten. 4 Beigeordnete (1) Die Gemeinde hat drei Beigeordnete. 5 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwands-entschädigung nicht angerechnet. 6 Aufwandsentschädigung des Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAE- VO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwands- entschädigung ist anzurechnen. 7 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 5. Juli 1974 mit den Änderungssatzungen außer Kraft Lichtenborn, 12. Mai 2010 Friedhelm Hermes, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bekanntmachungsorgan gem. 1 Abs. 4 der Hauptsatzung Für die in 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lichtenborn bestimmte Zeitung legte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Mai 2010 als Bekanntmachungsorgan den Trierischen Volksfreund fest. Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Mühle unter Aufhebung des Bebauungsplanes Auf der Flur Aufgrund der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Waxweiler vom betreibt die Ortsgemeinde Waxweiler ein bauleitplanerisches Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Unter der Mühle unter Aufhebung des Bebauungsplanes Auf der Flur. Die zur Einleitung des Verfahrens erstellten Unterlagen mit Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen (Umweltbericht) liegen in der Zeit vom 25. Mai 2010 bis 15. Juni 2010 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags Uhr bis Uhr, montags bis mittwochs Uhr bis Uhr und donnerstags Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterschiedliche Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten lassen; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Waxweiler, 14. Mai 2010 Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Internationaler Beratungstag zur Rente in Neuerburg Wer in Deutschland und/oder Luxemburg beschäftigt ist und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, kann sich beim internationalen Beratungstag über seine Rente individuell und kostenlos beraten lassen. Der Beratungstag findet statt am 26. Mai (9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Pestalozzistr. 7 in Neuerburg. Für eine persönliche Beratung sollte auf jeden Fall vorab telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden ( aus Deutschland, aus Luxemburg). Dabei sollte man die deutsche und/oder luxemburgische Versicherungsnummer angeben. Zum Beratungsgespräch empfiehlt es sich, sämtliche Versicherungsunterlagen und den Personalausweis mitzubringen. Individuelle Beratungen und Auskünfte erteilen die Experten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der Caisse Nationale d Assurance Pension (CNAP). Leben und arbeiten in Europa: Seit Mai noch flexibler Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer, die in verschiedenen europäischen Staaten leben und arbeiten, bieten die seit Mai geltenden neuen EG-Verordnungen. Über die Entsendung können Arbeitnehmer jetzt bis zu zwei Jahre im Ausland arbeiten, ohne in die Sozialversicherung des anderen Staates wechseln zu müssen. Bisher ging dies nur für eine Jahr. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer wird nur vorübergehend von seinen Arbeitgeber ins Ausland entsandt und weiter von ihm bezahlt. Dazu muss die Entsendebescheinigung vorliegen, bevor die Beschäftigung im Ausland aufgenommen wird. Positiv für die Versicherten ist auch, dass sie ihren Rentenantrag künftig nicht nur in dem Staat stellen können, in dem sie wohnen, sondern auch in dem Staat, in dem sie arbeiten. Und durch ein schlankeres Verfahren werden sie ihre Bescheide schneller in den Händen halten. Unverändert bleiben die seit über 50 Jahren bewährten Regeln des EG-Rechts: Für einen Leistungsanspruch werden alle Versicherungszeiten zusammengerechnet und Leistungen werden uneingeschränkt ins europäische Ausland gezahlt. Für bereits laufende Renten ändert sich in der Regel nichts. Die EG-Verordnungen stimmen die sehr unterschiedlichen Rentensysteme in Europa miteinander ab und stellen sicher, dass es bei der Rente keine Nachteile gibt. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist innerhalb der Regionalträger bundesweit der Ansprechpartner für Versicherte und Rentner, die auch in Frankreich oder Luxemburg arbeiten oder dort wohnen. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Bekanntmachung gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen eines wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens Vollzug der Wassergesetze;

11 Arzfeld Ausgabe 20/2010 Antrag des Zweckverbandes Naturpark Südeifel e.v. auf Erteilung von Plangenehmigungen nach 68 WHG für Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Irsen, Gewässer II. Ordnung, durch den Umbau/Rückbau von bestehenden Wehren. Die Struktur- und Genehmgiungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer Genehmigung nach 68 WHG. 1) für den Rückbau des Mühlenwehres Krings in der Irsen, Gemarkung Irrhausen, Az. 34-0/12/ /09 2) für den Umbau des alten Mühlenwehres Petry in der Irsen, Gemarkung Irrhausen, Az. 34-0/04/ SA 3) für den Umbau des Wehres am Stausee Irrhausen in der Irsen, Gemarkung Irrhausen, Az. 34-0/12/ /10 eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß 3c Abs. 1 i.v.m. Ziffer der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94) erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier Trier, den Im Auftrag (Carola Whitehead) Sprechstunden des kommunalen Behindertenbeauftragten Der kommunale Behindertenbeauftragte des Eifelkreises Bitburg- Prüm, Herr Karl-Heinz Thommes, hält regelmäßig Sprechstunden in Prüm ab. Hier besteht die Möglichkeit, nach Voranmeldung mit Herrn Thommes zu sprechen. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. - die individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen einschließlich der Fragen sozialer Leistungen - die Integration behinderter Menschen in den Bereichen Bildung, Kultur, Arbeit, Freizeit und Wohnen - Angelegenheiten von Behinderteneinrichtungen und integrativen Einrichtungen und der ambulanten Dienste - die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Teilhabeplanung - die behindertengerechte Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume sowie des ÖPNV - die Vertretung der Interessen behinderter Menschen in der Öffentlichkeit - die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Die nächste Sprechstunde findet statt am Freitag, 04. Juni 2010 jeweils von 9.00 bis Uhr. Herr Thommes ist darüber hinaus zu erreichen unter Tel , Fax und e- mailbehindertenbeauftragter@bitburg-pruem.de. Grundschule Lützkampen Erfolgsgeschichte Laufabzeichen: Platz 1 Unser Bild zeigt die Erfolgstruppe mit den Klassenleiterinnen Carmen Leinenbach, Denise Lotzkes, Sandra Meyers und Martina Schellen. Mit einer hervorragenden Leistung hat eure Schule einen tollen Preis errungen, so die Mitteilung vom Sportbund in Verbindung mit der örtlichen AOK. Zum 17. mal nimmt die Grundschule Lützkampen bereits an diesem Wettbewerb auf Landesebene teil. Beteiligt waren insgesamt 91 Schulen mit 1095 Läufer/innen. Das die Grundschule Lützkampen erneut auf dem 1. Platz landete, ist auch dadurch begründet, dass seit Jahren konstant im Bereich sportlicher Ausdauer schwerpunktmäßig gearbeitet wird. Schulförderverein der St. Willibrord Grund- und Hauptschule Waxweiler e.v. Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Schulfördervereins laden wir alle Mitglieder, Schüler, Freunde und Interessierte für Donnerstag, 20. Mai 2010, Uhr in die Hauptschule Waxweiler ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahlen 8. Stand der Umstrukturierung der Grundschule zur Ganztagsschule 9. Verschiedenes Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Persönliche Einladungen ergehen nicht. Wiedersehensfreude in l Huisserie Soeben sind 23 Schülerinnen und Schüler der GHS Waxweiler von ihrem 2. Besuch bei ihrer französischen Partnerschule in l Huisserie, das in der Nähe von Laval, Départment Mayenne, liegt, zurückgekehrt. Hatten die Lehrerinnen im letzten Jahr nur unter großen Bedenken zugestimmt, schon Zweitklässler mit auf die fünftägige Reise zu dem ca. 700 km entfernten Reiseziel zu nehmen, so überzeugten sie in diesem Jahr zu ihrem großen Erstaunen sogar 2 Erstklässler, dass sie die lange Trennung von ihren Eltern verkraften konnten und den Strapazen der Reise gewachsen waren. Chapeau! Ob klein oder groß, alle teilnehmenden Schüler waren, wie auch beim letzten Besuch, begeistert von der Wärme und Herzlichkeit, mit der sie in ihren Gastfamilien aufgenommen wurden. Für diejenigen, die schon zum zweiten Mal mit von der Partie waren, gab es natürlich eine große Wiedersehensfreude mit ihren französischen Freunden. Es wurden aber nicht nur alte Freundschaften vertieft sondern auch viele neue geknüpft und - für Erwachsene immer wieder aufs Neue faszinierend: Sprachbarrieren schienen dabei fast nicht zu existieren. Die Schüler fanden es höchst interessant, einmal den französischen Schulalltag kennen zu lernen. Ganztagsschule ist in Frankreich seit jeher selbstverständlich, selbst für die Kleinsten. Natürlich wäre Grundschulunterricht für die Großen nicht das richtige gewesen, deshalb durften sie mit ihren Gastgeberkindern am Unterricht in einer weiterführenden Schule, dem Collège Pierre Dubois in Laval, teilnehmen. Teil des kulturellen Programms für alle war eine Stadtführung durch den historischen Kern von Laval. Zu den Höhepunkten der Reise gehörte auch wieder ein gemeinsamer deutsch-französischer Tagesausflug, der am Vormittag nach St. Malo führte, mit einem Rundgang über die Festungsanlagen, einem Picknick am Meer, Muschelsammeln und - das schöne Wetter forderte dies geradezu heraus - einem Fußbad im Meer. Am Nachmittag ging es von St. Malo aus weiter zur Felseninsel Mont St. Michel, einer der Hauptsehenswürdigkeiten Frankreichs, die zum Weltkulturerbe gehört und die Kinder sofort in ihren Bann zog.

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