AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
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- Carl Fürst
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1 AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung Fachbereich I Postfach Senden 02597/699-0 Abonnementpreis: 12,00 jährlich Einzelexemplar: 1,00 oder kostenlos über das Internet:
2 Lfd. Nr. Inhaltsangabe Seite 5 Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Senden 8 hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung am Änderung des Bebauungsplanes Wohnheim 9-13 Lebenshilfe, Senden hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom bis zum (einschließlich) 7 Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes 14 Stever-Lüdinghausen betr. die Einladung zur Mitgliederversammlung am
3 Nr. 5 B e k a n n t m a c h u n g Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Senden hier: Durchführung einer Einwohnerversammlung am Der Rat der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass zur Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über die zurzeit stattfindende Aktualisierung und Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Senden eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. In der Versammlung haben die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit Vertretern/-innen der Fraktionen und dem Bürgermeister zu erörtern. Die Einwohnerversammlung, zu der die Einwohnerinnen und Einwohner aller gemeindlichen Ortsteile eingeladen sind, findet statt am Montag, den um 19:00 Uhr im Treffpunkt, Münsterstraße 32, Senden. Az.: IV Senden, den gez. Holz Bürgermeister 8
4 Nr. 6 B e k a n n t m a c h u n g 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohnheim Lebenshilfe, Senden hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB vom bis zum (einschließlich) a) Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Senden hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Wohnheim Lebenshilfe im Rahmen einer 1. Änderung fortzuschreiben. Der Änderungsbereich bezieht sich auf das Grundstück Steverstraße 7 und ist im beigefügten Übersichtsplan (siehe Anlage 1), welcher Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt. Die Begründung für die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB besteht darin, dass dringend weitere Wohnheimplätze benötigt werden. Um dem entsprechenden Personenkreis Wohnheimplätze anbieten zu können, muss das Wohnheim der Lebenshilfe Senden e. V um einen Anbau erweitert werden. Die südlichen Baugrenzen müssten um 10,00 m x 21,50 m mit einem Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze der Evangelischen Kirche und des Gemeindehauses erweitert werden. Dazu bedarf es einer 1. Änderung des Bebauungsplanes, in dem die Baugrenzen entsprechend erweitert werden und für diesen Erweiterungsbereich keine Firstrichtung des Hauptbaukörpers vorgeschrieben wird (siehe Entwurf der Änderung als Anlage 2 und Auszug aus dem bisherigen Bebauungsplan als Anlage 3). b) Der Entwurf der beabsichtigten Änderung liegt gem. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum (einschließlich) für alle interessierten Personen zur Einsichtnahme im Rathaus Senden - Zimmer Münsterstraße 30, Senden, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr und von Uhr von Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. 9
5 Innerhalb dieser Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können gem. 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Az.: IV Senden, den Der Bürgermeister I. V. gez. Klaus Stephan Beigeordneter 10
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AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0
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