Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

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1 Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss des Abwasserwerks der für das Geschäftsjahr Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Rosengarten

2 49/2013 B e k a n n t m a c h u n g Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes der für das Wirtschaftjahr 2012, bestehend aus der Bilanz zum , der Gewinn- und Verlustrechnung vom bis und dem Anhang, sowie der Lagebericht für 2012 sind vom Rat der am festgestellt worden. Der Gewinn in Höhe von ,84 wird dem städtischen Haushalt und in Höhe von ,35 dem Rücklagekapital zugeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfbericht über den Jahresabschluss des Abwasserwerks der für das Geschäftsjahr 2012 mit folgendem abschließenden Vermerk versehen: Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Abwasserwerk der. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 147

3 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den Gemeindeprüfungsanstalt NRW Abschlussprüfung - Beratung - Revision im Auftrag gez. Thomas Siegert Der Jahresabschluss 2012, der Lagebericht, der Ergebnisverwendungsbeschluss sowie der Bestätigungsvermerk werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 liegen im Rathaus der, Borg 2, Lüdinghausen, 3. OG, Raum 318, zur Einsichtnahme aus. Lüdinghausen, den gez. Trudwig stellv. Betriebsleiterin 148

4 50/2013 0B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Rosengarten Der Rat der hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Rosengarten zu ändern. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Rosengarten soll im Vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden, so dass von der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB abgesehen und direkt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes mit Begründung gem. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird. Es ist geplant, das vorhandene Baufenster für die Platzierung eines neuen Musikpavillons zu vergrößern und lagemäßig zu verschieben. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. 149

5 Es wird hiermit bekanntgemacht, dass der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Rosengarten mit Begründung in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden, und zwar - Mo.-Mi. von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr - Do. von 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr - Fr. von 8.30 Uhr Uhr im Rathaus, Borg 2, Zimmer , Lüdinghausen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Als umweltbezogener Informationen liegen die allgemeine Bestandsbeschreibung sowie die artenschutzrechtliche Vorprüfung vor. Während dieser Zeit können zu dem Entwurf Stellungnahmen schriftlich oder zu Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Bei der Änderung dieses Bebauungsplans ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Lüdinghausen, gez. Borgmann 150

6 Redaktion/Bestellungen/Anzeigen/Vertrieb: Fachbereich 1: Zentrale Dienste Borg 2, Lüdinghausen Tel.: 02591/ , Fax: 02591/ Das Amtsblatt kann kostenlos im Internet unter HTUwww.luedinghausen.deUTH angesehen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Aufnahme in den -Abonnenten-Verteiler ist unter möglich. Gedruckte Exemplare können ebenfalls unter der o. g. Adresse bezogen werden: Einzelpreis: 0,70 Abonnementpreis: 12,00 jährlich 151

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